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PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE
KULTURGÜTER DER KIRCHE
Rundschreiben
DIE PASTORALE FUNKTION
DER KIRCHLICHEN MUSEEN
Vatikanstadt, den 15. August 2001
Eminenz (Exzellenz),
hochwürdigster Herr Kardinal (Herr Erzbischof, Herr Bischof)!
Nachdem sich die Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche nicht nur
mit den Bibliotheken und Archiven befaßt hat1, sondern auch die
Notwendigkeit und Dringlichkeit der Inventarisierung und Katalogisierung des
(beweglichen und unbeweglichen) historischen Kunst- und Kulturerbes bekräftigt
hat2, wendet sie sich jetzt den kirchlichen Museen zu, um die
bedeutenden, üblicherweise nicht mehr in Gebrauch befindlichen Kunst- und
Kulturschätze materiell zu erhalten, rechtlich zu schützen und für die Pastoral
zu erschließen.
Mit diesem neuen Dokument will die Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der
Kirche einen weiteren Beitrag liefern, um das Wirken der Kirche mit Hilfe der
Kulturgüter zu stärken und dadurch einen neuen Humanismus im Hinblick auf die
Neuevangelisierung zu fördern. Hauptaufgabe der Päpstlichen Kommission ist es
nämlich, sich dafür zu verwenden, daß das ganze Volk Gottes und vor allem die
Fachleute (Laien und Kleriker) das beachtliche historisch-künstlerische Erbe der
Kirche im pastoralen Bereich zur Geltung bringen.
Das Christentum ist gekennzeichnet durch die Verkündigung des Evangeliums im
Hier und Jetzt jeder Generation und durch die Treue zur Überlieferung (traditio).
Die Kirche „nimmt im Lauf ihrer Geschichte die Errungenschaften der einzelnen
Kulturen in Gebrauch, um die christliche Botschaft zu verbreiten und zu
erklären“3. Daher „neigt der Glaube naturgemäß dazu, sich durch
künstlerische Formen und historische Zeugnisse auszudrücken, die eine Kraft der
Verkündigung und einen kulturellen Wert besitzen, denen die Kirche höchste
Aufmerksamkeit schenken muߓ4. Darum hat sich in den alten
christlichen Ländern, aber bereits auch in jenen Gebieten, die erst in jüngster
Zeit evangelisiert wurden, ein reichliches Erbe an Kulturgütern angesammelt,
denen im Bereich ihrer kirchlichen Zweckbestimmung ein besonderer Wert zukommt.
In diesem Sinn ist auch ein kirchliches Museum mit allen in seinem Umfeld
angebotenen Veranstaltungen eng mit dem kirchlichen Leben in der Vergangenheit
verbunden, da es den Weg, den die Kirche im Laufe der Jahrhunderte in
Gottesdienst, Katechese, Kultur und Nächstenliebe zurückgelegt hat, sichtbar
dokumentiert. Ein kirchliches Museum ist daher der Ort, der nicht nur den
genialen Geist des Menschen, sondern - als Gewähr für die Gegenwart - auch die
Entwicklung des kulturellen und religiösen Lebens dokumentiert. Es kann daher
nicht in einem „absoluten“ Sinn, das heißt herausgelöst aus dem Gesamtkontext
der pastoralen Tätigkeiten, verstanden werden, sondern muß im Zusammenhang mit
dem ganzen kirchlichen Leben und in bezug zum historischen Kunst- und Kulturerbe
jeder Nation und Kultur gedacht werden. Das kirchliche Museum muß sich also
unbedingt in den Bereich der pastoralen Aktivitäten einfügen; dabei kommt ihm
die Aufgabe zu, durch eine umfassende Heranführung an die Kunst- und
Kulturschätze das kirchliche Leben widerzuspiegeln.
Im christlichen Bewußtsein gehören die kirchlichen Museen vollberechtigt zu den
Strukturen, die sich der Erschließung der „in den Dienst der Sendung der Kirche
gestellten“5 Kulturgüter widmen und daher so organisiert sein müssen,
daß sie das Heilige, das Schöne, das Alte und das Neue zu vermitteln vermögen.
Sie sind also ein integrierender Bestandteil der kulturellen Veranstaltungen und
der Pastoraltätigkeit der Kirche.
Das historisch-künstlerische Gut, das nicht mehr in Gebrauch ist, beiseite
gelegt wird und sich kaum schützen läßt, kann in den kirchlichen Museen
angemessenen Schutz finden und in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden.
Man muß sich in der Tat darum bemühen, die verwendbaren und die außer Gebrauch
befindlichen Güter in eine Wechselbeziehung zu bringen, um rückblickende
Einsicht, aktuelle Funktionsfähigkeit und weiterführende Perspektiven zum
Vorteil der betreffenden Region so zu gewährleisten, daß man Museen, Denkmäler,
Einrichtungsgegenstände, geistliche Theaterspiele, Formen der Volksfrömmigkeit,
Archive, Bibliotheken, Sammlungen und andere vor Ort übliche Bräuche miteinander
in Verbindung bringt. In einer Kultur, die bisweilen in Auflösung begriffen ist,
sehen wir uns zu Initiativen genötigt, die uns das wiederentdecken lassen, was
in kultureller und geistiger Hinsicht der Allgemeinheit gehört, und das nicht im
streng touristischen, sondern in jenem eigentlich humanistischen Sinn. In diesem
Sinn ist es nämlich möglich, Ziel und Zweck des historischen Kunst- und
Kulturerbes so wiederzuentdecken, daß man es als Kulturgut nutzt.
Nach dieser Ausgangsposition kann das Kirchenmuseum zum wichtigsten Bezugspunkt
werden, um den herum der Plan zu einer Neuinterpretation der Vergangenheit und
zur Entdeckung der Gegenwart in ihren besten und mitunter unbekannten Aspekten
angeregt wird. Darüber hinaus fungiert das kirchliche Museum als Ort der
Koordinierung von erhaltenden Maßnahmen, Menschenbildung und christlicher
Glaubensverkündigung in einem bestimmten Gebiet. Die Organisation des Museums
muß sich deshalb soziale, politische und kulturelle Entwicklungen und die auf
die betreffende Region abgestimmten Pastoralpläne zu eigen machen.
So wichtig die Museumseinrichtungen innerhalb der Kirche auch sind, der Schutz
der Kulturgüter bleibt doch vor allem der Kirchengemeinde anvertraut. Sie muß
die Bedeutung ihrer Vergangenheit begreifen, das Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit
zu dem Gebiet, in dem sie lebt, reifen lassen und den pastoralen Charakter der
Kunst- und Kulturschätze wahrnehmen. Es geht also darum, ein kritisches
Bewußtsein zu erzeugen, um das historisch-künstlerische Erbe zu erschließen, das
von den verschiedenen, aufeinanderfolgenden Kulturen auch dank der Präsenz der
Kirche als erleuchteter Auftraggeberin ebenso wie als wachsamer Hüterin der
Spuren längst vergangener Zeiten hervorgebracht worden ist.
Es liegt daher auf der Hand, daß für den Aufbau und Betrieb der kirchlichen
Museen ein ekklesiologisches Fundament, theologische Perspektiven und eine
geistliche Dimension notwendig sind, da sich solche Einrichtungen nur in diesem
Sinne in einen Pastoralplan integrieren lassen. Das vorliegende Rundschreiben,
das sich zwar mit diesen Überlegungen nicht eingehender befaßt, sondern von
ihnen ausgeht, möchte eine Reflexion allgemeinen und vorwiegend praktischen
Charakters über die Bedeutung und die Rolle der kirchlichen Museen im Rahmen des
sozialen und kirchlichen Lebens bieten. Die Originalität und Wirksamkeit der
kirchlichen Museen ist durch den Zusammenhang gegeben, in den sie als
integrierender Bestandteil gehören.
1. Bewahrung des historischen Kunst- und Kulturerbes der Kirche
1.1 Bedeutung des historischen Kunst- und Kulturerbes
Die kirchlichen Kulturgüter sind direktes Erbe und Eigentum der christlichen
Gemeinschaft. Gleichzeitig gehören sie aber auf Grund der universalen Dimension
der christlichen Verkündigung in gewissem Sinn der ganzen Menschheit. Ihr Zweck
gilt der Sendung der Kirche in der doppelten und sich wirksam ergänzenden
Dynamik menschlicher Förderung und christlicher Glaubensverkündigung
(Evangelisierung). In ihrer Bedeutung unterstreichen und veranschaulichen sie
das Werk der Inkulturation des Glaubens.
Die Kulturgüter, die für uns zum historischen Gedächtnis werden, erlauben uns
nämlich, über die Werke der verschiedenen Generationen deren Glaubensweg
wiederzuentdecken. Sie offenbaren durch ihren künstlerischen Wert die
schöpferische Fähigkeit lokaler Künstler, Handwerker und Fachkräfte, die es
vermochten, dem sinnlich Wahrnehmbaren ihr eigenes religiöses Denken und Fühlen
und die Frömmigkeit der christlichen Gemeinde einzuprägen. Durch den kulturellen
Inhalt übergeben sie der heutigen Gesellschaft die individuelle und
gemeinschaftliche Geschichte menschlicher und christlicher Weisheit in einer
bestimmten Region und innerhalb einer bestimmten geschichtlichen Periode. Durch
ihre liturgische Bedeutung sind sie besonders für den Gottesdienst bestimmt.
Durch ihre universale Bestimmung gestatten sie einem jedem die Nutznießung der
kirchlichen Kulturgüter, ohne daß er aber zu deren ausschließlichem Eigentümer
wird.
Erklärender Hinweis auf den Wert, den die Kirche ihren Kulturgütern beimißt, ist
„der Wille seitens der Gemeinschaft der Gläubigen und besonders der kirchlichen
Institutionen, seit der Zeit der Apostel die Glaubenszeugnisse zu sammeln und
ihr Andenken zu pflegen; er ist Ausdruck der Einzigartigkeit und Kontinuität der
Kirche, die diese Endzeit der Geschichte erlebt“6. In diesem
Zusammenhang hält die Kirche die Weitergabe des Erbes ihrer Kulturgüter für
wichtig. Sie stellen nämlich ein wesentliches Glied der Traditionskette dar; sie
sind das sichtbare Gedächtnis der Evangelisierung; sie werden zu einem Werkzeug
der Pastoral. Daraus folgt dann „die Verpflichtung, sie zu restaurieren, zu
bewahren, zu katalogisieren und zu schützen“7, zum Zweck der
„Erschließung dieser Güter, wodurch eine bessere Kenntnis von ihnen und eine
angemessene Verwendung sowohl in der Katechese wie in der Liturgie gefördert
werden soll“8.
Zu den Kulturgütern der Kirche zählt das riesige historische und künstlerische
Erbe, das sich, in unterschiedlichem Ausmaß, verstreut in allen Teilen der Welt
findet. Es verdankt seine Identität dem Gebrauch durch die Kirche, weshalb es
aus diesem Kontext nicht herausgelöst werden darf. Daher müssen Strategien für
eine globale und zugleich umfeldbezogene Erschließung des historischen Kunst-
und Kulturerbes ausgearbeitet werden, um es in seiner reichen Vielfalt nutzen zu
können. Auch alles, was z.B. infolge von Liturgiereformen außer Gebrauch
gekommen oder wegen seines Alters nicht mehr verwendbar ist, muß mit den in
Gebrauch befindlichen Gütern in Verbindung gebracht werden, um herauszustellen,
daß die Kirche stets ein Interesse daran hatte, der Katechese, dem Gottesdienst,
der Kultur und dem karitativen Dienst in mannigfaltiger kultureller Gestalt und
durch verschiedene Stilformen Ausdruck zu verleihen.
Daher muß sich die Kirche der Gefahr, die Gegenstände auszusondern, der
Zerstreuung preiszugeben oder sie anderen (staatlichen, städtischen und
privaten) Museen zu überlassen, dadurch entziehen, daß sie, wenn nötig, eigene
„Museumsdepots“ einrichtet, die die Aufbewahrung der Objekte und ihre Nutzung im
kirchlichen Bereich sicherstellen können. Auch Gegenstände von geringerem
künstlerischem Wert zeugen vom eifrigen Bemühen der jeweiligen Gemeinde, die sie
hergestellt hat, und können die Identität der heutigen Gemeinden mitformen. Für
diese Gegenstände muß man also die Schaffung geeigneter “Museumsdepots“ ins Auge
fassen. In jedem Fall ist es notwendig, daß die in den Museen und Depots
kirchlicher Zuständigkeit aufbewahrten Werke in direkter Verbindung mit den
Werken bleiben, von denen die Einrichtungen der Kirche noch Gebrauch machen.
1.2 Ansatz zur Bewahrung des historischen Kunst- und Kulturerbes
Die Vorgehensweisen, nach denen man sich in den einzelnen Kulturen der Bewahrung
des überlieferten Kulturerbes annimmt, sind ganz unterschiedlicher Art. So
pflegen zum Beispiel das Abendland und die zu ihm gehörigen Kulturen die
Erinnerung an die Vergangenheit dadurch, daß sie obsolet gewordene, nicht mehr
gebräuchliche Gegenstände wegen ihrer historisch-künstlerischen Bedeutung oder
einfach wegen ihres Erinnerungswertes aufbewahren. In anderen Kulturen hingegen
wird die Pflege des Gedächtnisses früherer Zeiten vorwiegend dem mündlichen
Erzählen vergangener Taten und Ereignisse überlassen, oft auch deshalb, weil
sich die Erhaltung der Fundstücke aus klimatischen Gründen nicht selten als
schwierig erweist. In wieder anderen Fällen schließlich erfolgt die Erhaltung
durch Nacharbeitung der Gegenstände in originalgetreuen Materialien und genauer
Einhaltung der stilistischen Vorbilder. Bei allen Völkern jedoch ist das
lebendige Bewußtsein für das Gedächtnis der Vergangenheit vorhanden als
tragender Wert, den es mit großer Sorgfalt zu pflegen gilt.
In den Ländern mit alter christlicher Tradition hat das historisch-künstlerische
Erbe, das im Laufe der Jahrhunderte ständig durch neue Interpretationsformen
bereichert worden und über ganze Generationen hin bevorzugtes Mittel für
Katechese und Gottesdienst gewesen war, in jüngster Zeit infolge der
Säkularisierung eine fast ausschließlich ästhetische Bedeutung angenommen. Es
ist daher angebracht, daß die Kirchen durch geeignete Strategien die
kontextimmanente Bedeutung der historischen Kunst- und Kulturgüter
herausstellen, so daß der Gegenstand in seinem ästhetischen Wert nicht völlig
von seiner pastoralen Funktion abgetrennt noch von dem historischen, sozialen,
raum- und andachtsbezogenen Zusammenhang losgelöst wird, dessen
charakteristischer Ausdruck und Zeugnis er ist.
Ein kirchliches Museum ist in der betreffenden Region verwurzelt, mit dem Wirken
der Kirche unmittelbar verbunden und die sichtbare Bestätigung ihres
historischen Gedächtnisses. Es beschränkt sich nicht auf die bloße „Sammlung von
Antiquitäten und Kuriositäten“, wie in der Renaissancezeit Paolo Giovio und
Alberto Lollio es verstanden, sondern bewahrt Kunstwerke und Objekte religiösen
Charakters, um sie zu erschließen. Ein kirchliches Museum ist auch nicht das
Mouseion oder der „Musentempel“ in der etymologischen Bedeutung des Begriffes,
der an die Gründung des Ptolemaios Soter im ägyptischen Alexandria erinnert,
sondern es ist immer auch das Gebäude, in dem man das historische Kunst- und
Kulturerbe der Kirche aufbewahrt. Denn auch wenn viele Objekte keine bestimmte
kirchliche Gebrauchsfunktion mehr haben, vermitteln sie weiterhin eine
Botschaft, welche die vor langer Zeit lebenden christlichen Gemeinden an die
nachfolgenden Generationen weitergeben wollten.
In Anbetracht dieser Überlegungen ist es daher wichtig, bestimmte Strategien für
eine im kirchlichen Sinn geeignete Erschließung und Bewahrung des
historisch-künstlerischen Erbes zu entwickeln. Grundlage für derartige
Strategien sollten die folgenden Verpflichtungen sein:
– der Schutz mit Unterstützung von eigens dafür auf diözesaner und nationaler
Ebene eingerichteten Dienststellen;
– die Kenntnis nicht nur von der eigentlichen Zweckbestimmung und der Geschichte
kirchlicher Kulturgüter, sondern auch von deren Beschaffenheit durch die
systematische Erstellung von Inventaren und Katalogen9;
– die Einbettung der Werke in das tatsächlich gelebte soziale, kirchliche,
religiöse Leben;
– die Betrachtung der Werke der Vergangenheit in bezug auf die heutige
kirchliche und kulturelle Erfahrung;
– die Erhaltung und der eventuelle Gebrauch solcher Werke der Vergangenheit in
pastoralem Umfang10.
Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, kann die Einrichtung von kirchlichen
Museen angebracht sein, die dadurch, daß sie auf das historische und
künstlerische Erbe einer bestimmten Gegend Bezug nehmen, auch die Rolle von
Zentren für kulturelle Belebung übernehmen könnten. Immer wichtiger wird auch
die Rationalisierung der verschiedenen Stellen, die in der Kirche für den Sektor
Kulturgüter zuständig sind. Wo es möglich ist, muß man sich um Formen der
Zusammenarbeit zwischen den eben genannten kirchlichen Stellen und den analogen
zivilen Behörden bemühen, um gemeinsame Vorhaben zu vereinbaren.
1.3 Geschichtliche Hinweise auf die Bewahrung des historisch-künstlerischen
Erbes
Die engagierte Sorge der Kirche um ihr historisches und künstlerisches Erbe
während ihrer gesamten Geschichte geht aus den Beschlüssen der Päpste, der
Ökumenischen Konzilien, der Lokalsynoden und der einzelnen Bischöfe hervor und
ist allen bekannt. Ausdruck gefunden hat diese Sorge sowohl darin, daß
Kunstwerke in Auftrag gegeben wurden, die hauptsächlich für den Gottesdienst und
die Ausschmückung geheiligter Stätten bestimmt waren, als auch in der Pflege und
der Erhaltung dieser Werke11.
Für die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände - darunter vor allem der
liturgischen Geräte und der Reliquien mit den dazugehörigen Reliquienschreinen -
wurden seit der Spätantike an den Kathedralen oder anderen bedeutenden
Kultstätten (z.B. Heiligtümern) die sogenannten „Schatzkammern“ eingerichtet,
sehr oft in einem Nebenraum der Sakristei und in dafür vorgesehenen Schränken
bzw. Schreinen. Diese Sammlungen hatten in erster Linie die Funktion eines
Depots für besonders wertvolle Kultgegenstände, die bei besonders feierlichen
Gottesdiensten verwendet wurden; außerdem besaßen sie, besonders wegen des
Vorhandenseins berühmter Reliquien, einen gewissen Repräsentationswert; und
nicht zuletzt konnten sie als Goldreserve für Notfälle dienen. Ein leuchtendes
Beispiel dafür ist die Päpstliche Sakristei im Vatikan.
Es ist jedenfalls zulässig, uns die mittelalterlichen „Schatzkammern“ der
eigentlichen Sammlungen von Gegenständen anzusehen, die (vorübergehend oder
endgültig) aus dem Bereich praktischer Nutzung entfernt worden waren und nun
unter besonderer institutioneller Aufsicht standen. Die Objekte, aus denen diese
Sammlungen bestanden, wurden allerdings an geeigneten Orten und aus besonderen
Anlässen zur öffentlichen Bewunderung ausgestellt. Ein Unterschied dieser
Sammlungen im Vergleich zu den Privatsammlungen der Antike bestand darin, daß
die „Schatzkammern“ nicht das Werk eines Einzelnen, sondern der entsprechenden
Institutionen waren, so daß die öffentliche Nutznießung erhalten blieb. Unter
den ältesten „Schatzkammern“ Europas sind jene der Abtei Saint-Denis in
Frankreich und der Domschatz von Monza in Italien zu erwähnen, die beide im 6.
Jahrhundert errichtet wurden. Unter den berühmtesten mittelalterlichen
„Schatzkammern“ nennen wir jene der Sancta Sanctorum in Rom, der Markusbasilika
in Venedig und des Doms Sant’Ambrogio in Mailand (Italien); des Heiligtums
Sainte Foy de Conques und der Kathedrale von Verdun-Metz (Frankreich); des
Kölner Doms, des Aachener Doms und des Doms von Regensburg (Deutschland); der
Camera Santa von Oviedo (Spanien); der Kathedrale von Clonmacnoise (Irland).
Viele der obenerwähnten „Schatzkammern“ sind mit Inventarverzeichnissen oder
Katalogen ausgestattet, die in unterschiedlicher Weise im Laufe der Jahrhunderte
erstellt worden sind.
Das seit dem 14. Jahrhundert dokumentierte private Sammeln wertvoller oder
einfach sonderbarer antiker Gegenstände wurde auch von Geistlichen in privater
Form praktiziert. Unter die größten Sammlungen klassischer Werke, die infolge
des neuerwachten humanistischen Interesses für die Antike seit dem 15.
Jahrhundert entstanden, sind die von Päpsten und Kardinälen geförderten
Sammlungen einzureihen. Ein in diesem Zusammenhang wesentliches Ereignis für die
Geschichte des Museumswesens ist die auf Wunsch Papst Sixtus’ IV. im Jahr 1471
erfolgte Aufstellung einiger antiker Bronzestatuen auf dem Kapitol; dadurch
sollte dem Volk von Rom wieder in Erinnerung gebracht werden, daß diese Statuen
ihm gehörten. Es handelt sich um die erste öffentliche Zweckbestimmung von
Kunstwerken auf Initiative eines Souveräns hin, ein Konzept, das sich ab dem
Ende des 18. Jahrhunderts durchsetzen und zur Eröffnung des Kapitolinischen
Museums und der Vatikanischen Museen in Rom sowie der großen Nationalmuseen in
den bedeutendsten Hauptstädten Europas führen wird.
In der Zeit nach dem Trienter Konzil, wo die Kirche im kulturellen Bereich eine
bedeutende Rolle spielte, verstand der Mailänder Erzbischof Kardinal Federigo
Borromeo - um nur ein Beispiel zu nennen - seine Gemäldesammlung als
Aufbewahrungsort und zugleich als Bildungszentrum, das einem ausgewählten
Publikum offenstehen sollte. Deshalb errichtete er, an seine Pinakothek
angeschlossen, 1609 die Biblioteca Ambrosiana und 1618 die Akademie für Malerei,
Bildhauerei und Architektur; 1625 veröffentlichte er einen Katalog, das Musaeon,
der vornehmlich illustrativen Charakter hatte. In diesen Initiativen, welche die
für die damalige aristokratische Gesellschaft typischen Modelle des
Mäzenatentums aufgreifen, tritt klar die Integration zwischen Bibliothek, Museum
und Schule zutage, um eine einheitliche Bildungs- und Kulturplanung zu
realisieren.
Zwischen dem 16. und dem 17. Jahrhundert entstehen nach und nach neue
Museumstypen, die vorwiegend pädagogischen und didaktischen Zielen dienen und im
kirchlichen Bereich weitverbreitet sind, wie die wissenschaftlichen Museen, mit
denen Priesterseminare, Kollegien und andere, vor allem an die Gesellschaft Jesu
gebundene Bildungseinrichtungen ausgestattet werden.
In jüngerer Zeit sind dann neben den „Schatzkammern“ die Dommuseen und die
Museen der Dombauhütten mit dem Ziel entstanden, aus den Kathedralen selbst oder
aus ihren Sakristeien stammende Kunstwerke und Kultgegenstände (oder andere
Objekte), die gewöhnlich nicht mehr in Gebrauch sind, aufzubewahren und
auszustellen. Im ausgehenden 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts tauchen die
ersten Diözesanmuseen auf; sie sind den vorher erwähnten Museen ähnlich, ihre
Objekte stammen aber auch aus anderen Kirchen der Stadt und der Diözese und
werden an einem einzigen Ort zusammengetragen, um sie vor Vernachlässigung und
Zerstreuung zu bewahren. Mit ähnlichen Zielsetzungen sind dann die Museen der
Ordensfamilien entstanden.
1.4 Kirchliche Museen betreffende gesetzgeberische Interventionen
Die Gesetzgebung des Kirchenstaates des frühen 19. Jahrhunderts bezüglich des
Schutzes und der Bewahrung von Altertümern und Kunstwerken bestätigt die seit
dem 15. Jahrhundert von verschiedenen Päpsten erlassenen Verfügungen, die der
Zerstörung der Denkmäler aus römischer Zeit und der Zerstreuung der klassischen
Werke Einhalt gebieten sollten. Sie enthält zudem moderne, innovative Gedanken,
was die Museen betrifft. Der berühmte Chirograph (vom Papst handschriftlich
verfaßter Erlaß in Briefform) Pius’ VII. vom 1. Oktober 1802 bestimmt, daß die
übergeordneten staatlichen Institutionen dafür „sorgen [müssen], daß die
Denkmäler und die schönen Werke der Antike [...] als die wahren Prototypen und
Musterbeispiele des Schönen aus Ehrfurcht und für Schulunterricht und Bildung
erhalten bleiben und durch die Auffindung weiterer Raritäten noch vermehrt
werden“12. Mehr noch, auf Grund des Prinzips der Unveräußerlichkeit
und Unabsetzbarkeit der archäologischen Fundstücke und eines Großteils der
anderen Kunstwerke außerhalb der Grenzen des Staates ist es möglich, dem
Grundgedanken von ihrer Gemeinnützigkeit zu Unterrichts- und Bildungszwecken
Gewicht zu verleihen. Es kommt daher zu dem Entscheid, ungeachtet der damals
herrschenden Geldknappheit öffentliche Mittel aufzuwenden für „den Erwerb
interessanter Gegenstände zur Aufstockung unserer Museen; mit Sicherheit werden
die direkten Kosten für die Förderung der Schönen Künste reichlich kompensiert
von den immensen Vorteilen, welche die Untertanen und der Staat daraus ziehen“.13
Die Vorschriften des Heiligen Stuhls im 20. Jahrhundert, was die Museen
betrifft, sind zwar an die Bischöfe Italiens gerichtet, können aber analog auch
als gültig für die Universalkirche angesehen werden. Im allgemeinen betreffen
sie nicht ausschließlich die Museumseinrichtungen, sondern gehören in einen
weiteren Rahmen, der auch Archive, Bibliotheken und die sakrale Kunst insgesamt
umfaßt, wobei das Kulturgut auch unter dem pastoralen Gesichtspunkt gesehen
wird. In diesem Zusammenhang ist es angebracht, an das Rundschreiben des
Staatssekretariats vom 15. April 1923 zu erinnern; es empfiehlt, „dort, wo es
noch keines gibt, ein Diözesanmuseum zu gründen [...] und am Bischofssitz oder
an der Kathedrale richtig zu gestalten“14. Erwähnt werden muß auch
das von Kardinal Pietro Gasparri versandte zweite Schreiben vom 1. September
1924. Es teilt den italienischen Bischöfen die Errichtung der Päpstlichen
Zentralkommission für die Sakrale Kunst in Italien mit und verfügt die
Einrichtung von Diözesan- bzw. Regionalkommissionen für die Sakrale Kunst in
jeder Diözese, deren Aufgabe unter anderem „die Errichtung und der geordnete
Aufbau der Diözesanmuseen sein soll“15. Ähnliche Verfügungen sind von
der Konzilskongregation in den Erlässen vom 24. Mai 1939 getroffen worden16,
wo als Zielsetzung solcher Einrichtungen die Aufbewahrung und damit Erhaltung
der Werke angegeben wird, die andernfalls in Gefahr wären verloren zu gehen. Die
oben genannte Zentralkommission erarbeitete in jenen Jahren in Zusammenarbeit
mit den zuständigen staatlichen Stellen eine Reihe von Hilfestellungen an die
italienischen Diözesen für die Gründung und Verwaltung der Diözesanmuseen17.
Wirklich universellen Wert hat hingegen das Rundschreiben der Kleruskongregation
an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom 11. April 1971, das die
Aufbewahrung jener infolge der Liturgiereform nicht mehr verwendeten „Kunstwerke
und Schätze“ in einem Diözesan- oder interdiözesanen Museum verfügt18.
Weder der Codex des kanonischen Rechtes von 1917 noch jener von 1983 noch der
Codex des Kirchenrechtes der orientalischen Kirchen erwähnen jedoch die Museen,
obwohl es sonst klare Hinweise auf den Schutz und die Bewahrung des
künstlerischen und historischen Erbes gibt19.
Daß die Kirche inzwischen in demselben Maß wie die konsolidierten Archive und
Bibliotheken auch das Museum in jeder Hinsicht als kulturelle und pastorale
Einrichtung ansieht, ist eine Tatsache, die in der Apostolischen Konstitution
Pastor Bonus aus dem Jahr 1988 klar zutage tritt. Denn mit ihr wird diese
Päpstliche Kommission errichtet und beauftragt, mit den Teilkirchen und den
bischöflichen Stellen für die Errichtung von Museen, Archiven und Bibliotheken
zusammenzuarbeiten, damit „auf dem ganzen Gebiet der Diözese das Sammeln und der
Schutz des gesamten künstlerischen und historischen Erbes sachkundig so
gehandhabt wird, daß dieses allen daran Interessierten zur Verfügung steht“20.
2. Eigenart, Zweckbestimmung und Typologie des kirchlichen Museums
2.1 Eigenart
2.1.1 Die Aufbewahrung im kirchlichen Rahmen
Zum Verständnis der Eigenart des kirchlichen Museums muß man hervorheben, daß
die Nutznießung der Kulturgüter der Kirche in erster Linie und grundlegend im
christlichen Kulturrahmen erfolgt. Das historisch-künstlerische Kulturgut der
Kirche ist nämlich nicht für den Betrieb von Museen entstanden, sondern um den
Gottesdienst, die Katechese, die Kultur und den Dienst der Nächstenliebe zum
Ausdruck zu bringen. Da sich jedoch im Laufe der Zeit die pastoralen Bedürfnisse
und die Geschmäcker der Menschen ändern, werden viele Gegenstände
ungebräuchlich, so daß sich das Problem ihrer Aufbewahrung stellt, um in
Anbetracht ihres historischen und künstlerischen Wertes ihr Fortbestehen zu
garantieren. Die materielle Aufbewahrung und der Schutz vor widerrechtlichen
Eingriffen erfordert manchmal drastische Entscheidungen, da die Gefahren einer
Zerstreuung, auch auf Umwegen, zunehmen. In solchen Fällen liegt die
Dringlichkeit der Einrichtung kirchlicher Museen auf der Hand, um die Zeugnisse
der christlichen Geschichte und ihrer künstlerisch-kulturellen Ausdrucksformen
an geeigneten Orten zu sammeln und sie, nachdem sie nach sachlichen Kriterien
geordnet worden sind, öffentlich ausstellen zu können.
Die kirchlichen Museen stehen also in enger Wechselbeziehung mit den Teilkirchen
und innerhalb dieser mit den Gemeinden, die ihnen Leben verleihen. Sie „sind
nicht Aufbewahrungsorte seelenloser Fundstücke, sondern lebendige Stätten, an
denen der Genius und die Spiritualität der Gemeinschaft der Gläubigen durch die
Jahre weitergegeben werden“21. Daher ist das kirchliche Museum nicht
einfach eine Sammlung veralteter Gegenstände: Es gehört vollberechtigt zu den
pastoralen Einrichtungen, weil es Kulturgüter hütet und erschließt, die einst
„in den Dienst der Sendung der Kirche gestellt waren“ und nun aus
historisch-künstlerischer Sicht von Bedeutung sind22. Es präsentiert
sich als Werkzeug christlicher Evangelisierung und geistlicher Erhebung, des
Dialogs mit den Fernstehenden, der kulturellen Bildung, des Kunstgenusses und
der Geschichtskenntnis. Es ist also ein Ort des Kennenlernens, der Freude, der
Katechese und der Spiritualität. Deshalb „muß man die Bedeutung der kirchlichen
Museen – auf Diözesan-, Gemeinde- und regionaler Ebene – ebenso unterstreichen
wie die religiös inspirierter literarischer und musikalischer Werke,
Theaterstücke und kultureller Werke im allgemeinen, um dem historischen
Gedächtnis des Christentums ein konkretes und brauchbares Gesicht zu geben“23,
indem man das pastorale Wirken der Kirche in einem bestimmten territorialen
Bezirk sichtbar macht.
Das kirchliche Museum muß daher als in jede Teilkirche integrierter und mit den
anderen dort bestehenden Institutionen interagierender Teil gesehen werden. Es
ist in seiner Organisation nicht eine auf sich allein gestellte Einrichtung,
sondern es stellt Verbindungen her und entfaltet sich auf dem jeweiligen
Territorium, um so die Einheit und Unzertrennbarkeit des gesamten
historisch-künstlerischen Erbes, seine Kontinuität und seine Entwicklung im
Laufe der Zeit, seine aktuelle Nutzung im kirchlichen Bereich sichtbar zu
machen. Da es eng mit der Sendung der Kirche verbunden ist, verliert das, was in
ihm enthalten ist, nicht den ihm eigenen Bestimmungs- und Verwendungszweck.
Das kirchliche Museum ist also kein starres Gefüge, sondern besitzt eine
dynamische Struktur, die durch die Koordination zwischen den im Museum
untergebrachten Gütern und jenen, die sich noch vor Ort befinden, Gestalt
annimmt. Daher muß die etwaige zeitweise Wiederverwendung der im Museum
ausgestellten Güter, die sowohl aus streng pastoralen und liturgischen Gründen
wie aus kulturellen und sozialen Gründen erfolgen kann, rechtlich und praktisch
garantiert werden. Es müssen Initiativen zur Förderung des kulturellen
Engagements für die Erforschung, die Nutzung und den Gebrauch der in den Museen
zusammengetragenen Objekte eingeleitet werden. In der Tat soll man durch Museen,
Ausstellungen, Kongresse, geistliche Spiele, Theateraufführungen und andere
Veranstaltungen die Geschichte der Kirche einer bestimmten, noch heute
lebendigen Gemeinde neu lesen und geistig wiederbeleben können.
2.1.2 Die Erschließung im kirchlichen Bereich
Rund um das kirchliche Museum, das vor allem die der Gefahr der Zerstreuung
ausgesetzten kirchlichen Kulturgüter sammelt, wird ein Projekt angeregt, das ein
Kennenlernen der Vergangenheit und die Wiederentdeckung des Lebens der Kirche in
dieser Vergangenheit zum Ziel hat. Aus dieser Sicht wird das kirchliche Museum
auf dem Gebiet der jeweiligen Ortskirche zum kirchlichen, kulturellen und
gesellschaftlichen Treffpunkt.
Das kirchliche Museum muß daher in enger Verbindung mit der Region, zu der es
gehört, gesehen werden weil es andere kirchliche Stätten „ergänzt“ und
„zusammenfaßt“. Es ist dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bezug zu der Region
herstellt, um so deren historisches, kulturelles, soziales und religiöses Gefüge
herauszustellen. Damit verbunden ist daher der Schutz und die Erschließung des
gesamten lokalen historisch-künstlerischen Erbes, um bei den Einzelnen und in
der Gemeinde das Bewußtsein für die Bedeutung der menschlichen und christlichen
Geschichte zu entwickeln.
„Der Wille seitens der Gemeinschaft der Gläubigen und besonders der kirchlichen
Institutionen, seit der zeit der Apostel die Glaubenszeugnisse zu sammeln und
ihr Gedächtnis zu pflegen, ist Ausdruck der Einzigartigkeit und Kontinuität der
Kirche, die diese Endzeit der Geschichte erlebt. Das verehrende Gedenken an die
Worte und Taten Jesu, an die erste Christengemeinde, an die Kirche der Märtyrer
und Väter, an die Ausbreitung des Christentums in der Welt ist ein wirksamer
Anlaß, den Herrn zu loben und ihm für die ‚großen Dinge‘ zu danken, die er an
seinem Volk getan hat. Im Bewußtsein der Kirche führt das chronologische
Gedächtnis daher zu einem geistlichen Wiederlesen der Ereignisse im Zusammenhang
mit dem Heilsgeschehen, eventum salutis, und nötigt dringend zur Umkehr, um zum
‚ut unum sint‘ zu gelangen“24.
Dieses Gedächtnis nimmt Gestalt an in den von Menschenhand gefertigten
Gegenständen, die die Umwelt in Übereinstimmung mit den geistlichen Bedürfnissen
nachgebildet haben, um auf diese Weise den Verlauf des kirchlichen Lebens
nachzuzeichnen. Deshalb müssen sie sowohl wegen ihres historischen als auch
wegen ihres künstlerischen Wertes aufbewahrt werden. Die Aussage, daß alle in
kirchlichen Museen vorhandenen Bestände ein „Erinnerungsgut“ seien, bedeutet
folglich die Aufnahme dieses Fachbereiches unter die Instrumente der Pastoral,
denn was für die Kirche ein Gut ist, trägt bei zum salus animarum (Heil
der Seelen).
Die kirchlichen Museen gehören also in den spezifisch pastoralen Bereich, weil
sie für die Gegenwart das kulturelle, karitative und erzieherische Wirken der
christlichen Gemeinden in Erinnerung rufen, die den heutigen Gemeinden im
Zeichen des einen Glaubens vorausgegangen sind. Sie sind also ein „kirchlicher
Ort“, denn:
– sie sind integrierender Bestandteil der Sendung der Kirche in Vergangenheit
und Gegenwart;
– sie geben Zeugnis vom Wirken der Kirche durch die Gegenüberstellung mit den
Kunstwerken, die für die Katechese, den Gottesdienst und die Zeichen der
Nächstenliebe bestimmt waren;
– sie sind Zeichen des geschichtlichen Werdens und der Kontinuität des Glaubens;
– sie repräsentieren einen Rest der vielfältigen gesellschaftlich-sozialen
Verhältnisse und des kirchlichen Lebens;
– sie sollen in der heutigen Zeit zur Entfaltung der Inkulturation des Glaubens
beitragen;
– sie stellen die Schönheit der menschlich-schöpferischen Prozesse dar, denen es
darum geht, der „göttlichen Herrlichkeit“ Ausdruck zu verleihen.
Aus dieser Sicht verlangt der Besuch des kirchlichen Museums eine besondere
innere Vorbereitung, da es dort nicht nur schöne Dinge zu sehen gibt, sondern
der Besucher berufen und eingeladen ist, im Schönen das Heilige wahrzunehmen.
Der Besuch im kirchlichen Museum darf also nicht ausschließlich als
touristisch-kulturelles Angebot verstanden werden, da viele der ausgestellten
Werke Ausdruck des Glaubens der Künstler sind und auf den sensus fidei
der Gemeinde hinweisen. Diese Werke müssen daher in ihrer Vielfältigkeit und
Gesamtheit gelesen, erfaßt und genossen werden, um ihre echte, ursprüngliche und
letzte Bedeutung zu begreifen.
2.2 Zweckbestimmung
2.2.1 Die Wahrung des Gedächtnisses
Die Zweckbestimmung des kirchlichen Museums hängt mit dem Glaubenssinn, dem
sensus ecclesiae, zusammen, der in der Geschichte der Kirche das
fortschreitende Sich-Verwirklichen des Gottesvolkes sieht. Deshalb übernimmt das
kirchliche Museum innerhalb der Pastoral der Ortskirche eine spezifische
Zweckbestimmung.
Im einzelnen erfüllt das kirchliche Museum verschiedene Funktionen, unter denen
folgende anzuführen sind:
– die Erhaltung der Gegenstände, da es alle jene Werke sammelt, die wegen
unzulänglicher Verwahrung, unbekannter Herkunft, Veräußerung oder Zerstörung der
zugehörigen Strukturen, Verfalls der Herkunftsstrukturen und verschiedener
Gefahren nicht an ihrem ursprünglichen Ort bleiben können;
– die Erforschung der Geschichte der christlichen Gemeinde, da in der
Einrichtung des Museums, in der Auswahl der Exponate und in ihrer Anordnung die
zeitliche und territoriale Entwicklung der christlichen Gemeinde rekonstruiert
und erzählt werden soll;
– die Herausstellung der geschichtlichen Kontinuität, da das kirchliche Museum,
zusammen mit den anderen Spuren, das „fortdauernde Gedächtnis“ der christlichen
Gemeinde und gleichzeitig ihre „aktive und gegenwärtige Präsenz“ darstellen
soll;
– die Gegenüberstellung mit den kulturellen Ausdrucksformen der Region, da die
Bewahrung der Kulturgüter bei der Neugestaltung ihres Gesamtrahmens eine
„katholische“ Dimension haben, das heißt sämtliche in einer Region vorhandenen
kulturellen Angebote berücksichtigen muß.
2.2.2 Pastoral durch Erinnerung
Das kirchliche Museum gehört in den Bereich der komplexen Beziehung zwischen den
Gläubigen und den Kulturgütern, mit besonderem Bezug auf die Kultgegenstände,
die zu „Zeichen der Gnade“ werden, wenn sie eine „sakramentale“ Rolle übernehmen25.
„Die Kirche als Lehrmeisterin des Lebens kann sich nicht dem Auftrag entziehen,
dem zeitgenössischen Menschen zu helfen, das religiöse Staunen wiederzufinden
angesichts des Zaubers der Schönheit und Weisheit, der aus den
Hinterlassenschaften der Geschichte strömt. Diese Aufgabe erfordert eine
anhaltende und beharrliche Arbeit der Orientierung, der Ermutigung und des
Austausches“26. Das kirchliche Museum hat das besondere Vorrecht,
Werkzeug für das Glaubenswachstum zu sein. Es besteht daher ein Zusammenhang mit
der Pastoraltätigkeit, die von der Kirche jahrhundertelang vollbracht worden
ist, um die von den einzelnen Generationen ausgesäten Keimzellen der Wahrheit
aufzunehmen, sich von dem Glanz der in den sichtbaren Werken Gestalt gewordenen
Schönheit erleuchten zu lassen und in der Geschichte der Menschen die Spuren des
transitus Domini zu erkennen27.
Unterstrichen wird dieser pastorale Vorrang von der Typologie der Kulturgüter,
die gewöhnlich in den kirchlichen Museumseinrichtungen aufbewahrt werden. Diese
Gegenstände beziehen sich trotz ihrer Verschiedenheit auf ein einziges
„Kultursystem“ und helfen, das theologische und liturgische Gespür und das
Andachtsbewußtsein wieder aufzubauen. Deshalb werden die für den Gottesdienst
verwendeten Dinge, die Bildung der Gläubigen und die Werke der Nächstenliebe,
sobald sie außer Gebrauch sind, nicht schlechthin zu einer „toten Sache“. Denn
in ihnen „überleben“ andere Elemente, wie die kulturellen, theologischen,
liturgischen und historischen Aspekte und vor allem die künstlerischen Formen,
so daß sie weiterhin eine pastorale Funktion erfüllen.
In diesem Zusammenhang gibt das kirchliche Museum Zeugnis vom Wirken der Kirche
durch die Jahrhunderte, wodurch es das pastorale Lehramt des Gedenkens und der
Schönheit ausübt. Es ist Zeichen der Geschichtswerdung, der kulturellen
Veränderungen und des gelegentlichen Verfalls. Folgerichtig zur Logik der
Inkarnation verkörpert es eine „Reliquie“ des Lebens der Kirche in der
Vergangenheit, die für die heutige Entwicklung der Arbeit zur Inkulturation des
Glaubens bestimmt ist. Es erzählt die Geschichte der christlichen Gemeinde mit
Hilfe dessen, wovon die verschiedenen Ritualisierungen, die vielfältigen
Frömmigkeitsformen, die abwechslungsreichen gesellschaftlichen und sozialen
Zusammenhänge, die besonderen milieubedingten Situationen Zeugnis geben. Es
präsentiert die Schönheit all dessen, was geschaffen wurde für den Gottesdienst,
um an die unaussprechliche „Herrlichkeit“ Gottes zu erinnern; für die Katechese,
um den Evangeliumsbericht mit Wundern zu erfüllen; für die Kultur, um die
Großartigkeit der Schöpfung zu verherrlichen; für den Dienst der Nächstenliebe,
um das Wesen des Evangeliums offenkundig zu machen. Es gehört zu der
unverkürzbaren Gesamtheit des Wirkens der Kirche durch die Jahrhunderte, weshalb
es „lebendige Wirklichkeit“ ist.
Als pastorales Werkzeug dient das kirchliche Museum dazu, durch sichtbare
Beweisstücke das Glaubenszeugnis vergangener Generationen zu entdecken und
wieder lebendig werden zu lassen. Darüber hinaus führt es an die Wahrnehmung der
Schönheit heran, die sich alten und modernen Werken in verschiedener Weise
eingeprägt hat, und hat somit letztlich den Zweck, Herz, Verstand und Willen auf
Gott hinzulenken. Für die Vergänglichkeit der Materialien, für
Naturkatastrophen, für schwierige bzw. günstige historische Verhältnisse, für
den Wandel des kulturellen Wahrnehmungsvermögens, für die Liturgiereformen
finden sich Beweisstücke in den kirchlichen Museen. Diese erinnern mit
schmucklosen Fundstücken oder berühmten Werken an die vergangenen Epochen, indem
sie mit der Schönheit der aufbewahrten Objekte die schöpferische Kraft des
Menschen in Verbindung mit dem Glauben der Gläubigen herausstellen. Durch die
Vermittlung einer Sicht der Geschichte und eines ästhetischen Genusses erfüllen
die musealen Einrichtungen somit eine lehramtliche und katechetische Funktion.
2.3 Typologie
2.3.1 Typologie der musealen Einrichtungen
Es gibt verschiedene Typologien, nach welchen ein Museum als kirchliches Museum
gelten kann. Diese Museumstypen sind in unterschiedlichen Epochen entstanden,
oft auf Anregung kirchlicher Persönlichkeiten von einzigartigem
Unternehmungsgeist. Es existiert jedoch kein vollständiges typologisches
Verzeichnis der kirchlichen Museen. Will man eine summarische Aufzählung
versuchen, kann man sich auf die kirchliche Stelle beziehen, die Eigentümer des
Museums ist bzw. seine Errichtung veranlaßt hat, oder man kann sich auf das in
dem Museum untergebrachte Kulturgut beziehen.
Wir haben bereits in der geschichtlichen Einführung28 auf die
„Schatzkammern der Domkirchen“ als die ältesten kircheneigenen musealen
Einrichtungen hingewiesen. Diese Einrichtungen bestehen in sehr vielen Fällen
bis heute unter Beibehaltung ihrer Eigenart als sicherer Aufbewahrungsort
kostbarer liturgischer Gegenstände, von denen manche bei bestimmten
Gelegenheiten noch für den Gottesdienst verwendet werden können. Im Laufe der
Jahrhunderte sind zu den „Schatzkammern“ die „Dom-Museen“ und in manchen
Gegenden die „Museen der Dombauhütte“ hinzugekommen. Bei letzteren ist der
Zusammenhang mit dem Gottesdienst weniger ausgeprägt, ihre Zweckbestimmung
besteht in der Bewahrung und Ausstellung von Kunstwerken und anderen
Fundstücken, die aus dem Dom und seiner Umgebung stammen.
In derselben geschichtlichen Einführung wurde auch auf die verschiedenen Arten
möglicher „Sammlungen“ hingewiesen, die gewöhnlich monographischen Charakter
haben (Kunstsammlungen, archäologische Sammlungen, naturwissenschaftliche
Sammlungen), von denen manche schon sehr alt sind, andere erst in jüngster Zeit
entstanden sind. Besagte Sammlungen, die manchmal durch Zufall in kirchlichen
Besitz gelangt sind, haben ganz unterschiedliche Herkunft: Privatleute,
kirchliche Stellen, zivile Körperschaften, andere Institutionen.
In der Zeit nach dem Konzil hat die Entstehung der „Diözesanmuseen“ zugenommen,
die in vielen Fällen errichtet worden sind, um der Gefahr einer Zerstreuung des
diözesanen Kunst- und Kulturerbes zu begegnen. Doch üblicherweise verband sich
mit ihnen eine klare kulturelle Absicht. Analog zu den heute weit verbreiteten
„Diözesanmuseen“ sind „Pfarreimuseen“, „Museen von Klöstern und Konventen“,
„Museen von Ordensinstituten“ (z.B. die „Missionsmuseen“), „Museen von
Bruderschaften“ und anderer kirchlicher Institutionen entstanden.
Die Museen, die wir soeben erwähnt haben, betreffen ein einzelnes religiöses
Denkmal, einen bestimmten Kirchenbezirk, ein bestimmtes Ordensinstitut. Sie
unterscheiden sich in ihrer Eigenart ebenso wie in ihren Zielsetzungen. Die
Museen der Ordensleute zum Beispiel wollen die historische und geographische
Einordnung der Präsenz und Entwicklung eines einzelnen Instituts des geweihten
Lebens oder einer Gemeinschaft des apostolischen Lebens in ein bestimmtes
Territorium oder in den Gesamtbereich des in verschiedenen Teilen der Welt
entfalteten Wirkens vorstellen. Andere, wie die Diözesanmuseen und die mehreren
Pfarrgemeinden gemeinsamen Pfarreimuseen, spiegeln besondere territoriale
Wirklichkeiten mit klar definierten kirchlichen Aufgaben- und
Jurisdiktionsbereichen wider. Die Missionsmuseen hingegen geben Zeugnis von den
Kulturen, mit denen sich die Evangelisierungsarbeit auseinanderzusetzen hatte,
und gewinnen dadurch eine beachtliche Bedeutung für Forschungen auf dem Gebiet
der Kulturanthropologie.
2.3.2 Typologie der gesammelten Gegenstände
Die kirchlichen Museen bewahren alles auf, was sich auf die Geschichte und das
Leben der Kirche und der Gemeinde bezieht, auch das, was eher für unbedeutend
gehalten wird. Sie verhindern, daß Gegenstände, die zur Zeit nicht mehr für den
liturgisch-pastoralen Dienst in Gebrauch sind, eliminiert, beiseite gelegt,
veräußert oder zerstreut werden. Sie treten deshalb dafür ein, daß dieses
Material als historisch-künstlerische Dokumentation des kirchlichen Lebens in
seinen verschiedenen Äußerungen geschützt, bewahrt und genutzt wird.
Wenn wir die in den kirchlichen Museen vorhandenen Bestände in großen Zügen
typologisch bestimmen sollen, können wir zunächst die Gegenstände für den
liturgischen und paraliturgischen Gebrauch unterscheiden, die sich zu einigen
großen Gruppen zusammenstellen lassen:
– Kunstwerke (Gemälde, Skulpturen, Dekorationen, Kupferstiche, Drucke, Werke der
Kunsttischlerei und andere, scheinbar unbedeutendere Gegenstände);
– heilige Gefäße;
– Kirchengeräte;
– Reliquiare und Votivgaben;
– Paramente, Stoffe, Spitzen- und Stickereiarbeiten, kirchliche Gewänder;
– Musikinstrumente;
– Handschriften und liturgische Bücher, Choralbücher, Musikpartituren usw.
Zu diesen Gruppen von Gegenständen, die gewöhnlich den Bestand der kirchlichen
Museen ausmachen, kommen oft weitere Bestände hinzu, für die eigentlich die
Archive und Bibliotheken zuständig sind, wie z.B.:
– architektonische und künstlerische Entwürfe (Zeichnungen, Modelle, Skizzen,
Korrespondenzen usw.);
– dokumentarisches Material im Zusammenhang mit den Objekten
(Hinterlassenschaften, Testamente, Aufträge, Rechtsgeschäfte usw.);
– Erinnerungen über Werke, Dokumentationen über Sammlungen, Dokumentationen über
Veranstaltungen im Zusammenhang mit den historisch-künstlerischen Beständen;
– weiteres Material, das Diözesen und Pfarreien, Institute des geweihten Lebens
und Gemeinschaften apostolischen Lebens, Bruderschaften und Fromme Werke
betrifft und einen gewissen Bezug zu den historisch-künstlerischen Beständen des
Museums hat (Ordensregeln, Satzungen, Register usw.).
Außerdem soll das kirchliche Museum für die Bewahrung der Erinnerung an typische
Bräuche, Traditionen und Gepflogenheiten der Kirchengemeinde und der
Zivilgesellschaft besonders in jenen Nationen sorgen, in denen die Erhaltung der
Kunstgegenstände und der Dokumente noch keinen vorrangigen Stellenwert hat.
Aber über die typologischen Unterteilungen hinaus ist das kirchliche Museum
durch das Bemühen gekennzeichnet, den „Geist“ der einzelnen Werke, die es
aufbewahrt und zur Schau stellt, einsichtig zu machen. Das heißt, es mißt ihnen
nicht nur einen künstlerischen, historischen, anthropologischen und kulturellen
Wert bei, sondern hebt vor allem die geistige und religiöse Dimension hervor.
Diese Dimensionen bezeichnen im besonderen die Identität von
Andachtsgegenständen und Objekten aus dem liturgischen und karitativen Bereich,
und aus dieser Sicht läßt sich der Wille des Spenders, das Einfühlungsvermögen
des Auftraggebers, die Darstellungsfähigkeit des Künstlers und die umfassende
Bedeutung des Werkes selbst verstehen.
2.4 Einrichtung
Die Aufgabe, alles, was die kirchlichen Kulturgüter29 in den
betreffenden Diözesen oder ihnen gleichgestellten Teilkirchen30
betrifft, zu ordnen, zu regeln und zu fördern und somit auch das Diözesanmuseum
und andere von der Diözese abhängige kirchliche Museen einzurichten, obliegt dem
Diözesanbischof31, der sich dabei auf die sachkundige Mitarbeit der
Diözesankommission und des Amtes für die Sakralkunst und die Kulturgüter stützt.
Im Geist des vorliegenden Rundschreibens gehören die kirchlichen Museen zu den
„in den Dienst der Sendung der Kirche gestellten“32 Instrumenten,
weshalb sie unbedingt in den Pastoralplan der Diözese einbezogen werden sollen33.
Für die Erhaltung, den Schutz und die Erschließung des historisch-künstlerischen
Kulturerbes erweist sich die Errichtung von Museumsanlagen als dringend geboten.
Denn „für den Fall, daß man solche Gegenstände als nicht mehr passend für den
Gottesdienst hält, dürfen sie niemals zum profanen Gebrauch bestimmt werden,
sondern sind an einem geeigneten Ort, d.h. in einem Diözesan- oder
Interdiözesanmuseum aufzustellen, zu dem alle freien Zugang haben“34.
Das Museum muß mit bischöflichem Dekret errichtet und womöglich mit einem Statut
und einer Betriebsordnung ausgestattet werden35, wobei das Statut die
Eigenart und die Zweckbestimmung des Museums, die Betriebsordnung seine Struktur
und praktischen Beschaffenheiten angeben sollen. Ohne Einwilligung des
zuständigen Diözesanbischofs wird weder von kirchlichen, noch von öffentlichen
oder privaten Stellen ein kirchliches Museum errichtet werden können, selbst
wenn es ganz oder teilweise von diesen Stellen finanziert würde.
Bei der Planung eines Museums soll, wenn möglich, ein dafür vorgesehenes Komitee
gebildet werden, das aus einigen Fachleuten unter der Leitung eines vom Bischof
bestellten Vorsitzenden besteht. Es wird sich in Abstimmung mit den zuständigen
kirchlichen Stellen um die Gestaltung der Räumlichkeiten, um die Auswahl der
Objekte, um die Ausstellungsstrategien, um die Beziehung zum Personal, um die
Belebung des Besucherzustroms und um alles kümmern, was das gute Funktionieren
einer solchen Einrichtung betrifft. Besondere Aufmerksamkeit wird der
Beschaffung der Geldmittel gelten müssen, wobei man auch auf öffentliche
Maßnahmen setzt.
Die Höheren Oberen der Ordensinstitute36 und der Gemeinschaften
apostolischen Lebens37 sind für die in die Zuständigkeit des
jeweiligen Instituts gehörenden Kulturgüter gemäß dessen eigenem Recht
verantwortlich. Sie erfüllen ihre Aufgabe durch den Lokaloberen, in der Nähe von
dessen Haus das Museum gegründet wurde und besteht. Die für die Koordinierung,
den Aufbau und die Verwaltung der Museen im allgemeinen angegebenen Bestimmungen
werden auch auf die Museen angewandt werden müssen, die den Ordensinstituten und
Gemeinschaften apostolischen Lebens gehören, ausgehend von der Einhaltung der
diesbezüglichen Zivilgesetze und allem, was das interne Leben der Mitglieder der
jeweiligen mit dem Museum betrauten Institution betrifft.
Entsprechend den Hinweisen des Rundschreibens über Die Kulturgüter der
Ordensinstitute, das unsere Päpstliche Kommission an die Generaloberen und
Generaloberinnen gerichtet hat38, ist zu wünschen, daß soweit als
möglich zwischen Diözesen und Gemeinden eine Zusammenarbeit und eine gemeinsame
Orientierung im Bereich der Kulturgüter im allgemeinen und der kirchlichen
Museen im besonderen zustande kommt39. Sollte die Einrichtung des
Diözesanmuseums dann öffentliche Merkmale annehmen, ist es notwendig, sich an
die Anordnungen und Orientierungen des Diözesanbischofs zu halten.
Für den Fall schließlich, daß das Diözesanmuseum der Sorge eines Ordensinstituts
anvertraut wird, sind die von can. 681 vorgesehenen Verfügungen einzuhalten40.
3. Organisation des kirchlichen Museums
3.1 Sitz
3.1.1 Struktur
Das kirchliche Museum muß mit einem eigenen Sitz in einem wünschenswerterweise
kircheneigenen Gebäude ausgestattet sein. In vielen Fällen handelt es sich um
ein Gebäude von großem historisch-architektonischem Wert, der allein schon für
das kirchliche Museum bestimmend und bezeichnend ist.
Die Organisation und Gestaltung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten muß
klar definierten Kriterien folgen. Die Ausstattung des Museums muß einem
Gesamtplan entsprechen, der von einem fachkundigen Architekten, dem weitere
Fachleute zur Seite stehen sollten, erarbeitet wurde. Diese müssen sowohl in
technischen Belangen (Installationen, elektrische und andere Anlagen) als auch
im humanistischen Bereich (theologische und historisch-künstlerische
Disziplinen) kompetent sein.
Die Planung des kirchlichen Museums muß unter Berücksichtigung des Sitzes, der
Typologie der Bestände und des „kirchlichen“ Charakters des Museums erfolgen.
Denn der Sitz des kirchlichen Museums darf nicht als ein undifferenzierter Raum
verstanden werden; die Werke dürfen sowohl in bezug auf ihren ursprünglichen
Verwendungszweck wie auf den architektonischen Sitz, der sie beherbergt, nicht
aus dem Zusammenhang gerissen werden. Infolgedessen sollen alte Klöster,
Konvente, Seminare, Bischofspaläste, Kurialräume, die in vielen Fällen als Sitz
von kirchlichen Museen verwendet werden, ihre Identität beibehalten und sich
gleichzeitig in den Dienst der neuen Bestimmung stellen können, so daß sich die
Besucher in der Lage sehen, die Bedeutung der Architektur zusammen mit dem
Eigenwert der ausgestellten Werke zu schätzen.
Der Sitz des kirchlichen Museums muß zweckmäßig gegliedert sein, um bequem
benutzbar zu sein, ohne daß sich das Publikum oder das Museumspersonal gestört
fühlt. Außerdem muß entsprechend den internationalen bzw. nationalen
gesetzlichen Weisungen die Durchführung der notwendigen Maßnahmen für den
Zutritt und den Besuch von Behinderten sichergestellt werden.
Beispielshalber wird hier im folgenden ein möglicher Verteilungsplan eines
kirchlichen Museums dargestellt.
3.1.2 Eingang
Der Eingang des Museums ist sehr wichtig als erster Begegnungspunkt zwischen
Besuchern und Museum. Er soll vor allem den Geist (mens) in die Augen
springen lassen, der das Museum hervorgebracht hat und sein Bestehen
kennzeichnet. Der Eingang muß leicht zugänglich und erkennbar sein. Er soll so
gestaltet sein, daß das Museum klar zu identifizieren ist. Die Umrisse können,
im Einklang mit den derzeitigen museumskundlichen Kriterien, schmucklos, einfach
und klar sein. Während der Eingang reich an anregenden Informationen sein soll,
muß er die Anhäufung von Informationsmaterial vermeiden. Die Eingangshalle soll
Ausdruck eines eigenen Konzeptes und mit besonderen
architektonischen Bedeutungsmerkmalen ausgestattet sein. Dadurch soll nämlich
der Besucher die Kriterien einordnen können, die zur Gesamtdeutung des Museums
führen. Er muß sich daher an jenem Sakralraum inspirieren, an den es indirekt
erinnert. Beim Entwurf der Eingangshalle muß im Maße des Möglichen der Empfang
der Personen, die Information über die Organisation und die Einrichtung für
Lehrzwecke eingeplant werden.
Die Eingangshalle ist der Ort, der den Besucher darauf vorbereitet, aus der
Flüchtigkeitsatmosphäre der Außenwelt überzugehen zur persönlichen Konzentration
und, wenn es sich um Gläubige handelt, zur geistlichen Sammlung, die von dem,
was man zu bewundern vorhat, verlangt werden. Es bedarf also eines suggestiven,
fast sakralen, äußerst diskreten «Klimas», um den Einklang zwischen Besucher und
Museumswirklichkeit zu erleichtern. Der Besucher sollte seinen Gang durch das
Museum nicht nur von Neugier getrieben beginnen, sondern eher deshalb, weil er
von den sichtbaren Hinweisen, von den audiovisuellen Medien, von der
sachkundigen Führung angezogen wurde. Darum sollen in der Eingangshalle einige
(gedruckte und audiovisuelle) Hilfsmittel bereitliegen und in geeigneter Weise
für die Besucher zur Verfügung stehen, wobei den verschiedenen Besuchertypen
Rechnung zu tragen ist. In diesem Zusammenhang darf die Gelegenheit, Führungen
zu organisieren, nicht vernachlässigt werden.
3.1.3 Ausstellungsräume
Die vom Eingang angebotene Annäherung gelangt in den Ausstellungsräumen zur
vollen Entfaltung. Diese führen durch das von den Originalgegenständen, von den
Kopien, von der Kartographie, von den gedruckten und den multimedialen
Hilfsmitteln dargebotene historisch-künstlerische, soziale und religiöse
Musterbild dem Besucher die vielgestaltige Geschichte einer Teilkirche, eines
bestimmten Ordensinstituts, eines Heiligtums oder einer anderen kirchlichen
Stätte vor Augen. Besondere Aufmerksamkeit muß der Gliederung jedes Saales
gelten. Je besser sie bezeichnet sind, um so leichter wird der Besucher dem
logischen Faden der Geschichte folgen und die von der Museumseinrichtung
vorgegebenen Themenkreise aufnehmen können.
Die Anordnung der Objekte und ihre Präsentation für das Publikum muß nach einem
umfassenden Kriterium durchdacht werden, so daß der architektonische Rahmen und
das Ausstellungskonzept der Werke aufeinander abgestimmt werden41.
Die Gliederung der Säle, die Durchgänge und alles, was in ihnen ausgestellt ist,
müssen Teil eines einzigen, organischen Planes sein, dessen allgemeine Kriterien
der Situation und den besonderen Absichten angepaßt werden müssen. Ratsam ist es
sodann, die Säle mit geeigneten Ruhepunkten zu versehen, um die Betrachtung der
ausgestellten Werke, besonders der bedeutenderen unter ihnen, zu begünstigen.
3.1.4 Vitrinen
Die Vitrine (oder Schaukasten) soll die in ihr enthaltenen Objekte nicht nur auf
angemessene Weise aufbewahren, sondern sie zur Geltung bringen und voll sichtbar
machen. Sie muß daher entsprechend, d.h. so beleuchtet werden, daß die Farben
des Gegenstandes nicht verblassen und sein Anblick nicht verzerrt wird.
Gerade die Gestalt des Schaukastens wird zum Dienstelement nicht nur in dem
engen Sinn der guten Aufbewahrung der Objekte, sondern auch im weiteren Sinn des
glücklichen Genusses und der Freude an dem Gegenstand selbst. In diesem
Zusammenhang gilt es, große Sorgfalt auf die Erstellung der Beschriftungen zu
verwenden, die im museumskundlichen Gesamtgefüge eine fundamentale Rolle
spielen. Sie müssen möglichst in zwei oder drei Sprachen abgefaßt, in leicht
lesbaren Buchstaben geschrieben und an zugänglicher Stelle angebracht sein.
Zu dem kurzen technischen Steckbrief, der den Titel des Werkes, den Urheber, die
Datierung, das Material und die Herkunft angibt, sollten zwei verschiedene Arten
erläuternder Hilfsmittel, auf elektronischem Datenträger oder in gedruckter
Form, hinzukommen. Das erste enthält Blätter, die jedes Werk mit den innerhalb
und außerhalb des Museums auf demselben Territorium vorhandenen Werken in
Zusammenhang bringen. Das zweite enthält Blätter, die die Kenntnis über die
einzelnen Werke dadurch vertiefen, daß sie die liturgische oder paraliturgische
Bestimmung, die Bedeutung des Namens, das ursprüngliche räumlich-zeitliche
Umfeld, die Symbolik angeben und eventuell Hinweise auf berühmtere Objekte,
ikonographische Erläuterungen, hagiographische Angaben und kurze
bibliographische Hinweise hinzufügen. Das alles, um das Studium zu fördern und
ihm Orientierung zu geben, indem man die Kenntnis der ausgestellten Gegenstände
insgesamt in das jeweilige Umfeld einbettet.
3.1.5 Säle für befristete Ausstellungen
Da das kirchliche Museum als eine Kulturinstitution gedacht werden muß, die zum
Zweck engagierter kultureller Belebung mit den in derselben Region bestehenden
anderen Einrichtungen in wechselseitiger Verbindung steht, sollte es wenigstens
mit einem Saal für befristete Ausstellungen und Kulturveranstaltungen
ausgestattet sein. Derartige Veranstaltungen können zu besonderen Anlässen
ausgerichtet werden (zum Beispiel: die geprägten Zeiten des Kirchenjahres,
Titular- und Patronatsfeste, zivile Anlässe, Studienkongresse, schulmäßige
Forschungen).
Solche Aktivitäten werden die Evangelisierungstätigkeit im Bereich der
kulturellen Initiativen sowohl der Kirche wie öffentlicher und privater Stellen
fördern können. Ihr besonderer okkasioneller Charakter stärkt die Verbundenheit
zwischen dem Kirchenmuseum und der betreffenden Region; durch ein rotierendes
Ausstellungssystem können Werke, die sich im Depot befinden, dem Publikum
zugänglich gemacht werden; das erleichtert gewöhnlich das Sponsoring von
Ausstattungen und Restaurierungen.
3.1.6 „Lehrsaal“
Neben den Sälen für ständige oder befristete Ausstellungen sollte das kirchliche
Museum auch über einen Lehrsaal verfügen, der insbesondere für die Studenten,
für die pastoralen Fachkräfte und für die Katecheten bestimmt ist42.
In diesem Raum soll der Besucher verweilen können, um nicht nur ausführlichere
Angaben über die Gemeinde oder die Einrichtung zu erhalten, sondern auch die
Einbettung der ausgestellten Bestände und die Wechselbeziehung zwischen
Vergangenheit und Gegenwart zu erfahren. Unterstützt werden kann die Vertiefung
durch Graphiken, audiovisuelle Hilfsmittel, Illustrationen und Experimente.
Nicht ausschließen sollte man auch eine Lehrtätigkeit in Labor und Forschung, um
das Interesse der jungen Leute auf dem Gebiet der Kulturgüter der Kirche zu
fördern und ihre Kreativität anzuregen.
3.1.7 Hörsaal für kulturelle Bildung
Wenn es die Räumlichkeiten und Umstände erlauben - andernfalls müßte man sich um
Alternativlösungen bemühen -, ist es angezeigt, einen Hörsaal für die kulturelle
Grund- und Fortbildung von Fachkräften, Volontären, Forschern, Studenten
vorzusehen, der dementsprechend ausgestattet sein muß. Dieser Saal verleiht dem
Museum Lebendigkeit und beweist, daß im Geist der Kirche diese Einrichtung nicht
bloß Aufbewahrungsort von Fundstücken ist, sondern eine Stätte der Reflexion,
des Dialogs, der Auseinandersetzung und der Forschung.
Wenn derartige Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, ist es zudem möglich,
Initiativen zur Grund- und Weiterbildung der Fachkräfte im Bereich der
Kulturgüter, einschließlich der Volontäre, zu fördern.
3.1.8 Bibliothek
In den Museumsdiensten insgesamt darf das Vorhandensein einer Fachbibliothek
nicht vernachlässigt werden. Die Errichtung einer aktualisierten und
dementsprechend ausgestatteten Bibliothek innerhalb des Museums ist in der Tat
angebracht; in ihr sollte, im Maße des Möglichen, auch eine Sonderabteilung mit
Videothek und anderen multimedialen Hilfsmitteln Platz finden.
In dieser Fachbibliothek sollten die Publikationen und Materialien aufscheinen,
die das historisch-künstlerische Erbe der Stelle betreffen, die Eigentümer bzw.
Förderer des Museums ist.
Die Bibliothek erfüllt die Aufgabe, wenigstens die lokale Geschichte und Kultur
betreffende Publikationen zusammenzutragen und einsehbar zu machen, die oft von
kirchlichen Institutionen, von lokalen Stellen und von privaten Bürgern
gefördert und finanziert werden.
3.1.9 Aktuelles Archiv und historisches Archiv
Die organisatorische Gestaltung des Museums muß ein aktuelles Archiv vorsehen,
in dem die Register der Erwerbungen und Leihgaben, die in regelmäßigen Abständen
aktualisierten Inventare und Kataloge, die Rechts- und Verwaltungsakten, die
Verzeichnisse von Photographien und Graphiken usw. untergebracht werden.
Wünschenswert wäre auch die Einrichtung eines besonderen historischen Archivs.
Es unterscheidet sich vom üblichen historischen Archiv der Ortskirche, des
Ordensinstituts oder einer anderen kirchlichen Einrichtung. In ihm sollen,
zumindest in Kopie, alle jene Materialien enthalten sein, die brauchbar sind, um
die Geschichte der einzelnen im Museum vorhandenen Werke zu dokumentieren. Denn
allzu oft gehen auch offizielle Akten über Einlagerung oder vorübergehende
Ausleihe verloren, und mit ihnen geht ein nützliches Material für den
Rechtsschutz und die Kenntnis des Umfeldes des historisch-künstlerischen
Kulturgutes verloren. Die Regelung für die Benützung – sowohl des aktuellen wie
des historischen Archivs – durch die angestellten Sachbearbeiter und für die
Einsichtnahme durch die Gelehrten muß in einem besonderen Reglement angemessen
festgelegt werden.
3.1.10 Ausgang
Der Ausgang am Ende des Besuches darf, ebenso wie der Eingang, nicht
unterschätzt werden. Soweit möglich, ist es nützlich, daß Eingang und Ausgang
getrennt sind, und zwar nicht nur, um Unordnung bei den Besucherströmen zu
vermeiden (zumindest in den bedeutenderen Museen, wo es tatsächlich einen
solchen Zustrom gibt), sondern vor allem, um die vollständige Nutznießung der
vorgeschlagenen Route zu gewährleisten.
Der Abschluß des Besuches stellt die Gelegenheit dar, dem Besucher durch
Hilfsmittel (Bücher, Kataloge, Videos, Karten, Gegenstände usw.), die in eigenen
Buchläden verkauft werden, oder durch gratis verteilte einfache Prospekte eine
klare Botschaft anzubieten. Diese Materialien helfen in der Tat, daß sich der
Besucher an das Gesehene erinnert, wenn sie eine christliche Deutung des Ganges
durch das Museum anbieten und eine klare Erinnerung an die erlebte Erfahrung
hinterlassen.
3.1.11 Erholungsräume
An einigen Museumssitzen von großer Bedeutung und Ausdehnung könnte man auch die
Öffnung von Erholungsräumen erwägen, um eine längere Aufenthaltsdauer der
Besucher und der Gelehrten im Museum zu begünstigen.
3.1.12 Büroräume des Personals
Neben dem öffentlichen Teil muß das kirchliche Museum geeignete Räume für die
Museumsangestellten vorsehen. Es ist nämlich wichtig, daß die beim Museum
angestellten Personen über die notwendigen Räume verfügen, um ihre Aufgaben
erledigen zu können; dabei sind die zivilen Vorschriften zu beachten. Man sollte
sich um angemessene Unterbringung derer kümmern, die durch ihre Tätigkeit für
das effiziente Funktionieren des Museums sorgen.
Das betrifft besonders die Direktion und das Sekretariat, für die eigene Räume
eingeplant werden sollen. Auch das äußere Image dieser Büros soll dem
entsprechen, was oben ausgeführt wurde. Unterstrichen werden muß, daß die, wenn
möglich ständige, Anwesenheit eines leitenden Fachmannes unentbehrlich ist.
3.1.13 Depot- oder Lagerräume
Das Leben des Museums braucht üblicherweise auch noch andere Diensträume,
darunter die Depot- oder Lagerräume. In diesen Räumen werden die nicht
ausgestellten Werke untergebracht. Dieser Begriff darf jedoch nicht
mißverstanden werden. Das Depot eines Museums ist von Haus aus weder der Ort der
vergessenen Objekte noch ein ungeordnetes Sammelsurium. Es nimmt Werke auf, die
innerhalb des kirchlichen Bereiches durchaus wichtig und bedeutsam sind, aber
aus verschiedenen Gründen hier untergebracht werden, um ihren umsichtigeren
Schutz und damit ihre Erhaltung sicherzustellen.
Auch wenn solche Werke innerhalb des vorgesehenen Rundganges durch das Museum
augenblicklich nicht verwendbar sind, können sie im Laufe der Zeit zu dessen
integrierendem Bestandteil werden. Darüber hinaus können sie für Ausstellungen,
sowohl innerhalb wie außerhalb des Museums verwendet werden. In diesem
Zusammenhang muß betont werden, welche Bedeutung dem „In-Umlauf-Bringen der
Werke“ innerhalb und außerhalb des Museums - natürlich mit den nötigen
Vorsichtsmaßnahmen - zukommt, weshalb Verleih und Erwerb von Objekten sorgfältig
geregelt werden müssen.
Die im Depot befindlichen Werke sollen deshalb sachgerecht geordnet und leicht
auffindbar sein. Dazu müssen sie im Hauptinventar des Museums oder sogar in
einem separaten Katalog dokumentiert und verzeichnet werden, während dafür zu
sorgen ist, daß diese Dokumentation regelmäßig aktualisiert wird. Wünschenswert
wäre zudem, diese Werke den Gelehrten und den Verantwortlichen entsprechender
Institutionen zur Verfügung zu stellen.
Manche Werke werden im Depot untergebracht, weil sie in einem bedenklichen
Zustand sind und daher dringend der Restauration bedürfen. Es muß also umsichtig
für ihren Schutz gesorgt werden, da sie sich in einer heiklen Phase ihrer
„Existenz“ befinden.
3.1.14 Restaurationswerkstatt
Wo es die Verhältnisse zulassen, ist es zweckmäßig, neben dem Museumsdepot eine
kleine Restaurationswerkstatt einzurichten. Sie soll sich gewöhnlich um
Maßnahmen zur Wartung und Erhaltung der Bestände kümmern. Sie hat auch die
Aufgabe, dringend erforderliche Eingriffe an Objekten vorzunehmen, die sich in
akutem Verfallszustand befinden.
Gibt es innerhalb des Museums keine Werkstatt, muß sich das Museum wegen
regelmäßiger Kontrollen seiner Bestände an Restauratoren seines Vertrauens
wenden. Wenn es möglich ist und gewünscht wird, soll die Durchführung dieser
Kontrollen in Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden erfolgen.
3.2 Sicherheit
3.2.1 Installierungen
Ein Aspekt, der sorgfältig beachtet werden muß, betrifft Anlagen, deren
Installierung für den Betrieb des Museums unerläßlich ist. In diesem
Zusammenhang wird es angebracht sein, sich an die - wenn sie bestehen - gültigen
Zivilgesetze bezüglich elektrischer Anlagen, Feuerlösch-, Alarm- und
Klimaanlagen zu halten.
Was die Sicherheit der Personen betrifft, gilt es, architektonische Sperren zu
vermeiden, die Rundgänge mit den Notausgängen gut zu markieren und regelmäßige
Kontrollen der Anlagen und Einrichtungen durchzuführen.
Was die Sicherheit der Werke betrifft, gilt es, sowohl die Bewahrung/Erhaltung
des Gutes als solchem wie seinen Schutz vor widerrechtlichem Zugriff und vor
Diebstahl zu gewährleisten43. Für die Erhaltung der Werke sind
notwendig: eine angemessene Klimatisierung der Räume; der Schutz vor Staub, vor
Sonnenlichteinwirkung, vor Mikroorganismen; die ordentliche Wartungsarbeit durch
Reinhalten der Räume und Vernichtung von Ungeziefer; die regelmäßige
diagnostische Untersuchung.
Im Hinblick auf den Schutz der Werke sind vorbeugende Sicherheitsvorkehrungen in
allen Räumen notwendig; dabei ist besonders auf die Widerstandsfähigkeit des
äußeren Mauerwerkes und auf den Schutz der Öffnungen zu achten (gepanzerte
Türen, vergitterte Fenster und Dachluken, usw.). Natürlich bedarf es eines guten
Alarmsystems, eventuell in direkter Zusammenschaltung mit dem
Bereitschaftsdienst der Polizei. Unerläßlich ist sodann eine Kartei, in der alle
im Museum untergebrachten Objekte in photographischen Aufnahmen erfaßt sind, um
im Falle eines Diebstahls die Nachforschungen zu erleichtern.
3.2.2 Beaufsichtigung
Auch der Beaufsichtigung des Museums kommt eine wichtige Rolle zu. Es gilt nicht
nur die allgemeine Beaufsichtigung des Museumsbereiches, also vor allem der
Werke, die sich in den für die Besucher zugänglichen Sälen und in den Depots
befinden, sicherzustellen, sondern größte Vorsicht muß man auch beim
In-Umlauf-Bringen der Objekte innerhalb und außerhalb des Museums walten lassen.
Aufmerksamkeit und Beaufsichtigung sollen in bezug auf die verschiedenen
Gegenstände „personalisiert“ werden, wofür man Fachpersonal braucht. Es sind
also nicht nur die allgemeinen Regeln zur Erhaltung der Bestände zu beachten,
sondern diese Regeln müssen umgesetzt und an die Erfordernisse jedes einzelnen
Werkes angepaßt werden.
Die normale Beaufsichtigung muß sowohl während der Öffnungszeiten als auch
während der Schließzeiten gewährleistet sein. Während der Öffnungszeiten ist für
einen entsprechenden Überwachungsdienst zu sorgen, um zu verhüten, daß den
ausgestellten Objekten und dem Gebäude Schäden zugefügt werden. Es kann sich als
sehr nützlich erweisen, wenn für diesen Dienst das Berufsvolontariat zur
Verfügung steht. Während der Schließzeiten wäre es angeraten, soweit es möglich
ist, außer den genannten Sicherheitsvorkehrungen noch für einen Wachdienst zu
sorgen.
Für die Sicherheit der Werke, die sich im Umlauf befinden, ist vor allem
Sorgfalt und Besonnenheit seitens des beauftragten Personals notwendig, um
jeglichem Zwischenfall zuvorzukommen. Besondere Umsicht und Wachsamkeit ist beim
Verleih von Werken gefordert, um die Beaufsichtigung in allen operativen Phasen
zu gewährleisten: durch gebührende Vorsicht während des Transportes (mit der
Garantie eines besonderen Versicherungsschutzes) und durch besondere
Vorsichtsmaßnahmen bei den Ausstellungsvorbereitungen.
3.3 Verwaltung
Damit das kirchliche Museum seine Aktivitäten entsprechend ausüben kann, ist
eine gut strukturierte Verwaltung notwendig. In diesem Zusammenhang können die
folgenden Empfehlungen nützlich sein:
– von Eigentümerseite her Schaffung einer autonomen wirtschaftlichen
Ertragsquelle (z.B. einer „Stiftung“, die eine Einkommensquelle darstellt) ins
Auge fassen, die die langfristige Planung zumindest der als wesentlich geltenden
Aktivitäten erlaubt;
– Vorbereitung nicht nur eines mittel- und kurzfristigen, sondern eines
mehrjährigen Wirtschaftsplanes, um mit besonderen organisatorischen Maßnahmen
alle von den Strategien zur Erhaltung und Aufwertung des Museums auferlegten
Erfordernisse zu erfüllen;
– im Lichte des Gesamtplanes Erstellung einer Jahresbilanz, mit Voranschlag und
Abschlußrechnung, gegliedert in bestimmte Einnahmeposten
(Eintrittskartenverlauf, gelegentliches Sponsoring, Institutionen, Verkäufe
usw.) und Ausgabeposten (Ankäufe, Personal, Betriebskosten, Aktivitäten,
Restaurierungen, Versicherungen, Werbung, Drucksachen, Veranstaltungen usw.), um
die ordnungsgemäße Kontinuität der Aktivitäten sicherzustellen,
Ausgabenveränderungen leicht auszumachen und bevorstehende Maßnahmen abschätzen
zu können;
– Ausstattung des Museums mit einer regulären juristischen Form (sowohl im
kirchlichen wie im zivilen Bereich) und einem detaillierten normativen
Reglement;
– eine klare Rechtsgestalt für das gesamte Personal, d.h. für Angestellte wie
für Volontäre (eventuell Errichtung von Genossenschaften bzw. Anlehnung an
andere Verbände);
– gewissenhafte Bezahlung der Steuerlasten; umsichtiges Vorgehen bei der
Aufnahme von Personal, das für die verschiedenen Anforderungen spezialisiert
ist; vorsorgliche Einrichtung der Freiwilligendienste durch weitblickende
Verantwortliche; Vertiefung der Entscheidungen über die Beschäftigung des
Personals durch geeignete leitende Kräfte und mit der nötigen Flexibilität;
– Image-Förderung des Museums über die kirchlichen Kommunikationskanäle, durch
die Schulen und Kultureinrichtungen und die lokalen Massenmedien.
3.4 Personal
– Notwendig ist ein verantwortlicher Direktor, den besondere Kompetenz und
Hingabe an seine Aufgabe auszeichnet;
– es ist erwünscht, daß dem Direktor ein oder mehrere Komitees (oder wenigstens
einige Fachleute) an der Spitze der wissenschaftlichen, kulturellen und
administrativen Organisation des Museums zur Seite stehen;
– wenn es sich als zweckdienlich erweist, kann Personal für das Sekretariat, für
die Öffentlichkeitsarbeit, für die Verwaltung usw. aufgenommen werden;
– für die Beaufsichtigung muß Personal zur Verfügung stehen, das die oben
dargelegten Kriterien erfüllt;
– sehr erwünscht sind gut vorbereitete Führer/innen, um die verschiedenen
Besuchergruppen auf den Rundgängen durch das Museum zu begleiten.
3.5 Vorschriften
Der ordnungsgemäße Verlauf des Museumsbetriebs im Zusammenhang mit den
Kulturgütern jeder Teilkirche verlangt die Einhaltung der gültigen Normen bzw.
Vorschriften. Aus diesem Normenkatalog seien die folgenden Punkte besonders
hervorgehoben:
– vor allem Berücksichtigung der Normen und Richtlinien des Heiligen Stuhls, der
Nationalen und Regionalen Bischofskonferenzen, der Diözese, die diesen Bereich
verschiedentlich betreffen;
– möglicherweise Abfassung eines Statuts und eines Reglements, das durch die
diözesanen Informationsorgane bekannt gemacht werden soll44;
– Erfüllung der auf internationaler und vor allem auf nationaler und regionaler
Ebene getroffenen zivilen Verordnungen (z.B. die bereits angeführten von ICROM,
ICOM, ICOMOS, Europarat);
– Leihgabenregelung für die Werke unter Bezugnahme auf die allgemeinen
kirchlichen und zivilen Vorschriften, indem man sich über Ziel und Zweck der
Anfrage vergewissert und die Einbettung der entliehenen Objekte in das
kirchliche Umfeld empfiehlt ;
– normative Regelung der Vervielfältigungsrechte unter Berücksichtigung der
kirchlichen und zivilen Verordnungen und Gewohnheiten;
– Regelung des Zugangs zu den Daten, sowohl auf papierenem Material wie vor
allem auf Informatikmaterial (vor Ort oder im Netz);
– Erstellung von Richtlinien für die Verlegung unbewachter, aus dem Gebrauch
gezogener, vom Verfall bedrohter Werke in die kirchlichen Museen oder in andere
Depots.
Für die (bereits umgesetzte oder noch in Durchführung begriffene) Unterbringung
kircheneigener historisch-künstlerischer Güter in - öffentlichen oder privaten -
zivilen musealen (oder ähnlichen) Einrichtungen muß ein Abkommen oder eine
andere Vereinbarung getroffen werden, um den Eigentumsschutz, die Sicherheit,
die kirchliche Nutznießung der Objekte und den Charakter der vorübergehenden
Unterbringung zu wahren.
Auch die Restaurierungsverfahren müssen sorgfältig durch präzise formelle
Verträge geregelt werden.
3.6 Beziehungen mit anderen Institutionen
Bei der Geschäftsführung des kirchlichen Museums sollten auch Beziehungen mit
anderen kulturellen Einrichtungen, insbesondere mit öffentlichen und privaten
Museen, ins Auge gefaßt und angeregt werden.
Diese Zusammenarbeit muß so erfolgen, daß die Autonomie der einzelnen
Einrichtungen gewährleistet ist und die Planung und Durchführung gemeinsamer
Projekte zur kulturellen Belebung der Region angeregt wird.
Bei den mit anderen Museums- oder Kultureinrichtungen gemeinsamen Initiativen
gilt es, den Eigentumsschutz der Gegenstände zu sichern, die Vorschriften
bezüglich des Verleihs der Objekte einzuhalten und organisatorische
Vereinbarungen zu treffen.
4. Nutzniessung des kirchlichen Museums
4.1 Öffentliche Nutznießung
Das kirchliche Museum ist ein Ort öffentlicher Nutznießung, da die Kulturgüter
im Dienst der Sendung der Kirche stehen. Es erzieht mit Hilfe des von der
christlichen Gemeinde hervorgebrachten Kulturerbes zur Wahrnehmung der
Geschichte, der Schönheit und des Heiligen. Die Nutznießung hängt daher, obwohl
von ihm unterschieden, eng mit dem Bildungswert zusammen, den das Museum haben
soll. Die Unterscheidung und zugleich Verknüpfung des formativen und des
nutznießerischen Momentes unterstreichen die Bedeutung der Komplementarität
zwischen Erkenntnisaspekt und emotionalem Aspekt besonders was das religiöse
Leben betrifft, dessen Handlungen als Äußerungen der Liebe zu Gott und zu den
Brüdern gelten und das Zusammenwirken von Verstand, Gefühl und Willen erfordern.
Alle „Stätten“ des Christentums sind für die Aufnahme bestimmt, um durch jede
Initiative „das Evangelium der Liebe“ zu verkünden. Die Kirche hat sich der
sichtbaren Zeichen bedient, um ihren Glauben zum Ausdruck zu bringen und zu
verkünden. Auch die in den Museen zusammengetragenen Werke sind zweckbestimmt -
nach drinnen zur Katechese und nach draußen zur Verkündigung des Evangeliums, so
daß sie zur Nutznießung sowohl der Glaubenden wie der Fernstehenden angeboten
werden, damit beide, jeder auf seine Weise, in deren Genuß kommen können.
Aus diesen Gründen soll das kirchliche Museum, das in erster Linie für die
christliche Gemeinde bestimmt ist, ganz besonders auch einem Publikum anderer
kultureller, sozialer und religiöser Herkunft zugänglich sein. Und die
christliche Gemeinde selbst nimmt durch die Fachkräfte des Museums die an den
religiösen Erinnerungen Interessierten freundlich auf, denn „Ecclesiae
catholicae nemo extraneus, nemo expulsus, nemo longinquus est (für die
katholische Kirche ist niemand ein Fremder, niemand ein Ausgestoßener, niemand
ein Fernstehender)“45.
Eine kluge Handhabung der Vorbestellungen und der Besuche ermöglicht einen
besseren Dienst nicht nur für den Besucher, sondern auch für das Personal. Die
einzelnen Museen sollen sich bemühen, außer den Ausstellungsrundgängen auch
ergänzende kulturelle Veranstaltungen zu organisieren.
4.2 Nutznießung im kirchlichen Sinn
4.2.1 Die Nutznießung des kirchlichen Geistes
Um die kirchlichen Museen in geeigneter Weise „genießbar“ zu machen, muß man die
enge Verknüpfung zwischen dem ästhetischen und dem religiösen Element deutlich
herausstellen. Außerdem muß die unauflösbare Verbindung zwischen dem
ausgestellten Kulturerbe und der Kirche und Welt von heute sichtbar werden: die
Heranführung an die vom Christentum geförderten Werke kann in der Tat nicht in
gleicher Weise erfolgen wie an die Fundstücke untergegangener Kulturen; denn
viel von dem, was den Besuchern hier in die Augen fällt, hat eine enge Beziehung
zur aktuellen kirchlichen Gegenwart.
Besonders in diesem geschichtlichen Augenblick verbreiteter Säkularisierung ist
das kirchliche Museum dazu aufgerufen, die Spuren einer Daseinsform wieder
vorzustellen, die im sensus fidei ihren ersten Lebens-, Erfahrungs- und
Hoffnungsgrund findet. Das Ansammeln materieller Gegenstände ist nicht Zeichen
von Stolz, sondern Zeichen des Angebotes des Genius so vieler Künstler an Gott,
um ihm zu danken. Doch auch die schönsten Dinge müssen, ganz im Sinne der Worte
Jesu, immer die Grenze der menschlichen Kreativität deutlich machen: „Lernt von
den Lilien, die auf dem Feld wachsen: Sie arbeiten nicht und spinnen nicht. Doch
ich sage euch: Selbst Salomo war in all seiner Pracht nicht gekleidet wie eine
von ihnen“46.
Das kirchliche Museum übernimmt daher eine formative, geistbildende Rolle in der
Didaktik der Katechese und der Kultur. Denn das Museumsgelände bietet dem
Publikum Werke, die zur Neuevangelisierung des Menschen unserer Zeit anregen.
Durch Führungen, Vorträge, Publikationen (Museumskataloge, Kataloge von
Ausstellungen für Schulen, anschauliche Prospekte von den Kulturangeboten in der
Region) haben die Besucher die Möglichkeit, die Grundelemente des Christentums
aufzunehmen, dem die meisten von ihnen durch die Sakramente der christlichen
Initiation persönlich beigetreten sind. Sie können mit Hilfe dieses
ungewöhnlichen Instrumentes wieder Mittel und Wege finden, um auf dem
Glaubensweg zu wachsen und zu reifen und schließlich ihre Zugehörigkeit zu
Christus besser zum Ausdruck bringen zu können. Die Nichtglaubenden können dann
beim Besuch der kirchlichen Museen eine Ahnung davon erhalten, welche Bedeutung
von der christlichen Gemeinde der Verkündigung des Glaubens, dem Gottesdienst,
den Werken der Nächstenliebe und einer christlich inspirierten Kultur
beigemessen wurde.
Eine sorgfältige Lektüre der Kirchengeschichte, auch in ihrer Entwicklung auf
der lokalen Ebene und in der Zusammensetzung des historischen Kunst- und
Kulturerbes, ruft uns natürlich die großen Themen der christlichen Kunst wieder
ins Bewußtsein. In dem auf uns gekommenen Kulturerbe liest und begreift man den
Sinn des Opfers, der Liebe, des Mitleids, der Achtung vor dem Leben, des
besonderen Naheverhältnisses zum Tod, der Hoffnung auf eine neue Welt. Diese
Tatsachen, die von den in den Museen gesammelten Werken ausgedrückt werden,
führen uns an die Grundzüge der kirchlichen Sendung heran:
– den Gottesdienst, der in der Liturgie, in der Volksfrömmigkeit, in den
persönlichen Andachtsformen des einzelnen deutlich zum Ausdruck kommt;
– die Katechese, die in Lehre und Erziehung zur Entfaltung kommt;
– die Kultur, die in den vielfältigen Wissenschaften, mit besonderer Betonung
der Humanwissenschaften, zur Entfaltung kommt;
– vor allem die Nächstenliebe, die in den Werken geistiger und leiblicher
Barmherzigkeit ihren Ausdruck findet.
Auf jeder dieser Koordinaten ist ein dichtes Geflecht sichtbarer Zeichen
entstanden, die sich im Laufe der Zeit entwickeln und entfalten. Ihr Fortbestand
bildet die Rücklage des Gedächtnisses, das von den kirchlichen Museen geschützt
und erschlossen werden kann. Mit dieser Auffassung lassen wir also den rein
ästhetischen und historischen Aspekt hinter uns und dringen zum tiefsten,
verborgensten Sinn im Bereich der civitas christiana vor.
4.2.2 Die Nutznießung im kirchlichen Kontext
Durch die Initiativen, die sich auf den didaktischen Auftrag des Museums
beziehen, kann man in der Region sozusagen die „Mikrogeschichte“ der einzelnen
Tatsachen rekonstruieren. Studientage, Führungen, zeitlich befristete
Ausstellungen und andere Initiativen können in einer bestimmten Region die
Wiederentdeckung der wesentlichen Werte des Christentums vorteilhaft fördern.
Geschichte und Ereignisse um Hirten und Heilige der Ortskirche sind in den
Formen der volkstümlichen Frömmigkeit und Verehrung wiederzuentdecken, die eine
reiche Sammlung historisch-künstlerischer Schätze hinterlassen haben. Andere
Spuren, die den Museen übergeben wurden, machen die wichtige Rolle der
Vereinsbildung und der Bruderschaften deutlich.
Das kirchliche Museum erfüllt eine wichtige Aufgabe, um die heutigen
Generationen und besonders die jungen Menschen innerlich zu engagieren, da es
mit der Vorstellung der Erinnerungen an die Vergangenheit die historische
Perspektive der christlichen Gemeinde in den Vordergrund rückt. Aus dieser Sicht
erhält die Beziehung zwischen Schule, Region und Teilkirche fundamentale
Bedeutung. Denn die institutionellen Synergien, die daraus erwachsen, fördern
das Bewußtsein des kirchlichen Zusammenhangs, der in dem
historisch-künstlerischen Erbe der Kirche seine Bestätigung findet. Die
Entdeckung vergangener Ereignisse mittels der ausgestellten Fundstücke wird in
diesem Sinne zum Gedenken an eine auch vertraute und daher um so stärker
empfundene Erinnerung. Außerdem ist sie ein Element gemeinsamen Interesses für
die Werte des überlieferten Glaubens.
4.2.3 Die Nutznießung im kirchlichen Leben
In der allgemeinen Vorstellung erinnert das Wort Museum an einen vom heutigen
Leben getrennten, unveränderlichen, starren, kalten, schweigenden Ort. Das
kirchliche Museum hingegen wird als echte „Pflanzstätte“, als lebendiges
kulturelles Bildungszentrum anerkannt, das imstande ist, das Bewußtsein von der
Bewahrung und Erschließung der Kulturgüter der Kirche zu entwickeln und
verbreiten. Die Besonderheit des kirchlichen Museums besteht darin, die
historischen Erinnerungen an das kirchliche Leben, wie es sich in einer
bestimmten Region entwickelt hat, durch die vielfältigen künstlerischen
Äußerungen zu bewahren und herauszustellen.
Um diese Ziele zu erreichen, genügt nicht die kluge Planung gut gegliederter
Ausstellungsrundgänge, indem man Werke aufstellt, die dazu dienen sollen, einen
örtlichen Zusammenhang und eine historische Wirklichkeit nachzuzeichnen und zu
erfassen. Das Problem, dem man sich stellen muß, ist das korrekte Nebeneinander
der beiden hauptsächlichen Funktionen der Struktur der kirchlichen Museen:
Erhaltung/Bewahrung und Ausstellung. Die Ausstellungskriterien sollen nämlich
dazu beitragen, den Zusammenhang zwischen dem Werk und der zugehörigen Gemeinde
zu verdeutlichen, um auf das kirchliche Leben der christlichen Gemeinde in der
Vergangenheit hinzuweisen. Die vom Museum angewandte Didaktik soll dann einen
Kommunikations- und Bildungskreis ins Leben rufen, um die Besucher für das
heutige kirchliche Leben innerlich zu engagieren.
Andererseits reicht die Zeit eines Besuches nicht aus, um den historischen und
dokumentarischen Reichtum eines Museums gründlich zu würdigen. Es erscheint
daher sinnvoller, unterschiedliche Rundgänge zu organisieren und den Besuchern
zugleich mit dem Lehrbesuch Hilfsmaterial anzubieten, das außerhalb des Museums
gelesen werden kann.
Das kirchliche Museum wird auf diese Weise zu einem kulturellen
Animationszentrum für die Gemeinde. Es wird durch das Engagement der Gruppen
immer wieder neu belebt. Es plant ein Jahresprogramm von Initiativen, das in den
größeren Pastoralplan sowohl der Teilkirche als ganzer wie der einzelnen
kirchlichen Institutionen, aus denen sie sich zusammensetzt, aufzunehmen ist. In
diesem Programm können vorgesehen sein:
– befristete Ausstellungen, um durch sie Epochen, Künstler, geschichtliche
Umstände, geistliche Strömungen, Andachtsformen, Traditionen, Riten einsichtig
zu machen;
– Vorträge zu festgelegten Zeiten des Jahres nach thematischen Zyklen;
– Vorstellung von Büchern oder neuen bzw. restaurierten Kunstwerken;
– Begegnungen und Diskussionen mit Künstlern, Restauratoren, Historikern und
Kritikern;
– Vorstellung von Initiativen, die von Einrichtungen und Verbänden gefördert
wurden, denen es sonst nicht gelänge, sich wenigstens im Diözesanbereich
auszubreiten;
– Ausrichtung katechetischer Tagungen vor Ort.
Aber der beste Weg, den Wert der Kunstwerke und damit den Sinn des kirchlichen
Museums verständlich zu machen, besteht darin, den Besuchern beizubringen, daß
sie sich umschauen, um über Ereignisse, Gegenstände, Geschichte, Personen, die
sich in jener Gegend befunden haben und ihre lebendige, gegenwärtige Seele
bleiben, nachzudenken und sie miteinander zu verbinden. So verbindet das
kirchliche Museum Vergangenheit und Gegenwart im kirchlichen Leben einer
bestimmten christlichen Gemeinde.
4.3 Nutznießung in der gesamten Region
Durch das kirchliche Museum lassen sich Initiativen in Gang bringen, um die
Aufklärung über die in der Region vorhandenen Kulturgüter zu fördern. Nützlich
dafür wäre sicher:
– die Anregung von Begegnungen zwischen Glaubenden und Nichtglaubenden,
Gläubigen und Hirten, Nutznießern und Künstlern;
– die Sensibilisierung der Familien als dem Ort, wo Erziehung zur christlichen
Kunst und zum Verständnis der von ihr vermittelten Werte stattfindet;
– die Weckung des Interesses der Jugend für die Kultur des Gedächtnisses und für
die Geschichte des Christentums.
Von seiner Natur her steht das kirchliche Museum in engem Zusammenhang mit der
Region, in der eine besondere pastorale Sendung stattfindet, da es das sammelt,
was aus der Region stammt, um es durch den Doppelvorgang des historischen
Gedächtnisses und der ästhetischen Nutznießung den Gläubigen erneut anzubieten.
Außer „Ort der Kirche“ ist das kirchliche Museum nämlich „Ort eines
Territorialgebietes“, da sich der Glaube in die einzelnen Umfelder inkulturiert.
Die für die Herstellung der vielfältigen handgefertigten Gegenstände verwendeten
Materialien verweisen auf ganz bestimmte natürliche Zusammenhänge; die Gebäude
lassen einen unverkennbaren örtlichen Einschlag erkennen; die Künstler und ihre
Auftragsarbeiten sind an die Tradition gebunden, die sich an einem bestimmten
Ort herausbildet; die Inhalte der Werke inspirieren sich an und entsprechen den
an den Standort der Entwicklung der christlichen Gemeinde gebundenen
Bedürfnissen. Denkmalkomplexe, Kunstwerke, Archive und Bibliotheken sind von der
Region geprägt und beziehen sich auf sie. Auch das kirchliche Museum ist kein
abgeschiedener Ort, sondern steht in ständiger physischer und kultureller
Beziehung zu dem umliegenden Gebiet.
Daher wird das kirchliche Museum nicht von den anderen kirchlichen Stätten
entfremdet, die zu einer bestimmten Region gehören. Alle haben nämlich dieselbe
pastorale Zweckbestimmung und stellen in ihrer je unterschiedlichen Typologie
eine organische und differenzierte Beziehung her. Diese Kontinuität wird vom
Geist der Kirche gegenüber den in den Dienst ihrer Sendung gestellten
Kulturgütern unterstrichen. Diese Güter gehören in denselben thematischen
Kontext, weshalb sie de iure aufeinander abgestimmt sind und de facto
diese Einheit in der Komplexität und Verschiedenheit zum Ausdruck bringen
müssen. Das Museum seinerseits sammelt und ordnet die historischen Kunst- und
Kulturgüter, indem es den Bezug zur ganzen Region und zum kirchlichen
Zusammenhang sichtbar macht.
In bezug auf die Region erfüllt das kirchliche Museum verschiedene Funktionen.
Bestehen bleibt zunächst jene traditionelle Aufgabe der „bewahrenden Sammlung“
von allem, was aus den Gegenden stammt, wo sich die einzelnen Ortskirchen
entwickelt haben, und was aus verschiedenen Gründen nicht mehr an Ort und Stelle
untergebracht werden kann (Schwierigkeiten mit der Beaufsichtigung, unbekannte
Herkunft der Gegenstände, Veräußerung oder Zerstörung der ursprünglichen
Unterbringungsorte, Verfall der Herkunftsstrukturen, Gefährdung durch Erdbeben
oder andere Naturkatastrophen). Hinzukommen jedoch weitere Funktionen, die bei
der Planung des kirchlichen Museums sorgfältig beachtet werden müssen. Die
Anordnung der Gegenstände soll ein bestimmtes Stück Kirche und seine Geschichte
einsichtig machen. Dem Museum ist es aufgetragen, Rechenschaft zu geben über das
ganze kirchliche Territorium, weshalb es die Verbindung der in ihm aufbewahrten
Bestände zu den Herkunftsorten herstellen muß. Um den Kontinuitätsbezug zwischen
Vergangenheit und Gegenwart deutlich zu machen, muß das kirchliche Museum das
dauerhafte Gedächtnis der Geschichte einer christlichen Gemeinde sein; und
zugleich sollte es Heimstatt sein für gelegentliche Veranstaltungen
zeitgenössischen Charakters, die mit dem Wirken der Kirche zusammenhängen.
Diese Funktionen legen dort, wo es möglich ist, den Einsatz neuer multimedialer
Technologien nahe, die imstande sind, die enge Bindung des Museums zu der
Gegend, aus welcher die in ihm aufbewahrten Güter stammen, virtuell,
systematisch und visuell darzustellen. In diesem Sinne kann der Begriff
kirchliches Museum als integriertes und verbreitetes Museum spezifiziert werden.
Diese Bedeutung schließt polyzentrische Strukturen ein, denen gegenüber das
Diözesanmuseum die Koordinierungsrolle spielt. So können rund um das
Diözesanmuseum angesiedelt sein und gleichsam um dieses kreisen: die
Domschatzkammer und die Kulturgüter des Domkapitels; die Sammlungen von
Heiligtümern, Klöstern, Konventen, Basiliken, Bruderschaften; die Sammlungen der
Pfarrkirchen und der anderen kirchlichen Stätten; alle Denkmalkomplexe mit den
dazugehörigen Werken; eventuelle archäologische Ausgrabungsstätten. So entsteht
ein Netz, welches das Diözesanmuseum mit den anderen Museumszentren und die
Gesamtheit der kirchlichen Kulturgüter mit der ganzen Region in dynamischer
Weise verbindet.
Im einzelnen hat das Diözesanmuseum eine besondere Aufgabe zu erfüllen, da es
die Einheit und Geschlossenheit der Kulturgüter der Teilkirchen offenkundig
macht. In ihm sollte das Inventarverzeichnis des gesamten
historisch-künstlerischen Erbes der Diözese aufliegen. Mit leicht lesbaren
Beschreibungen sollten die aufbewahrten Güter und die anderen in der
Kirchenprovinz vorhandenen Güter in den jeweiligen Kontext eingefügt werden. Mit
wissenschaftlichen Mitteln sollte man Zugang zum Inventar und zur
Katalogisierung für das historisch-künstlerische Erbe der Gegend haben
(zumindest wenn es sich um öffentliche Nutznießung handelt). So fördert man ein
Zentrum, das das Bemühen um die Inkulturation des Glaubens in der Region
rechtfertigt; das die gesamte Aktivität der Ortskirche, die der Herstellung
geeigneter Kulturgüter für ihre Sendung gilt, vereint; das die kulturelle und
geistliche Bedeutung der Gedächtnishinterlage hervorhebt; das durch das von den
einzelnen Generationen übermittelte Erbe das Zugehörigkeitsgefühl der
Gemeinschaft anregt; das Schutzmaßnahmen und die wissenschaftliche Forschung
fördert; das sich für die Aufnahme zeitgenössischer Schöpfungen öffnet, um die
Lebenskraft und den pastoralen Charakter der Kulturgüter der Kirche zu beweisen,
die überall vorhanden sind, wo die christliche Botschaft verbreitet wird.
So gesehen ähnelt das Diözesanmuseum einem Kulturzentrum von großer Bedeutung,
da es auf die historisch-künstlerische Hinterlage gegründet ist, die die ganze
christliche Gemeinde kennzeichnet und eint. Zusammen mit ihm stellt der Dom ein
lebendiges Erbe dar, zu dem neben einem Schatzkammer-Museum funktionelle
Strukturen und Werke für die vielfältigen gottesdienstlichen und
organisatorischen Bedürfnisse gehören. So sind die Pfarreien, die Heiligtümer,
die Klöster, die Konvente, die Bruderschaften Orte, die im eigenen oder in einem
zentralen Museum schützenswerte Gegenstände besitzen (mit der Garantie der
Wiederverwendung unter bestimmten Umständen). Auch die Restaurationswerkstätten
und die technischen Büros müssen sich auf dieses diözesane Zentrum beziehen, um
in den Lebenskomplex der Ortskirche eingegliedert zu werden. Die
Erhaltungsaufgabe beschränkt sich also auf einen der Aspekte der
Erschließungsarbeit, die vom Diözesanmuseum abhängt. Kunstwerke, Kirchengeräte,
Einrichtungsgegenstände, Gewänder usw., die aus Sicherheitsgründen, wegen
Veräußerung der Kultgebäude, wegen Unsicherheit oder Zerstörung der sie
beherbergenden Strukturen in die kirchlichen Museen gelangen, bleiben somit
lebendiger Teil der Kulturgüter der Kirchengemeinde und der ganzen in der Region
anwesenden zivilen Gemeinschaft.
Der Begriff des integrierten musealen Systems erweitert sich beträchtlich und
gewinnt wichtige kirchliche Bedeutung in bezug auf die anderen innerhalb der
Region vorhandenen zivilen Institutionen. Diese Konzeption führt zur rechtlichen
Anerkennung solcher Einrichtungen in ihrer Einheitlichkeit; sie bestimmt die
Verwirklichung eines institutionellen Rahmens, der sich dieser Ordnung
anzupassen vermag; sie ist die Grundlage für die Forderung öffentlicher
Maßnahmen; sie prägt die Kulturpolitik der Region; sie liegt den
Dienstvorschriften und Schutzmaßnahmen für das angestellte Personal und das
Volontariat zugrunde. Daher hat diese Neugestaltung eine unbestreitbare soziale
und politische Bedeutung, denn sie bietet eine kulturelle öffentliche
Dienstleistung an und eröffnet recht gute Beschäftigungsmöglichkeiten.
Die Typologie des verbreiteten und dezentralisierten kirchlichen Museumssystems
kennzeichnet die Region, indem sie deren gesamtes kirchliches historisches
Kunst- und Kulturerbe erschließt. Aus dieser Perspektive ist das einzelne Museum
oder die einzelne Sammlung nicht mehr Aufbewahrungs- oder Sammelort von Werken,
die aus dem Zusammenhang gerissen wurden, sondern qualifizierendes Element der
Lokalkultur, das mit den anderen Kulturgütern in Beziehung steht. Die
Dezentralisierung, die sowohl die Werke an den Herkunftsorten als auch diese
Kirchenräume selbst schützt, hebt besonders das Kunsthandwerk hervor und
bereichert gleichzeitig jedes Teilstück des Gebietes der Diözese, das aus
Pfarreien, Konventen, Heiligtümern usw. besteht. Würde man abgelegte, in den
Kirchen lagernde Kirchengeräte und Einrichtungsgegenstände in einem einzigen
Museum konzentrieren, würde sich das als Verarmung der Herkunftsorte
herausstellen und aus dem Museum ein überladenes Materiallager machen. Eine
solche Option würde die Gegenstände selbst entwerten, die neben so vielen
anderen und auch bedeutenderen Werken bedeutungslos würden und kaum mehr
verwendbar wären. Die verschiedenen Objekte, die die Erinnerung an Gönner und
Aufträge, an berühmte Künstler und einfache Handwerker, an vergangene Bräuche
und Gegebenheiten wachrufen, müssen daher an Ort und Stelle geschützt werden.
Wenn dort geeignete Strukturen fehlen, ist allerdings ein zentraler
Museumskomplex vorzuziehen.
Das Diözesanmuseum kann zum Ort der Sensibilisierung der Kirchengemeinde und des
Dialogs zwischen den verschiedenen, in der Region vorhandenen kulturellen
Kräften werden. Damit das geschieht, muß man durch Inventarverzeichnisse und
Kataloge in Verbindung kommen; die topographische und photographische
Dokumentation des Herkunftsgebietes der Werke und der ganzen Region anfordern;
informative Ausstellungsstände einrichten, aktuelle Ausstellungen,
historisch-künstlerische Forschungen und Restaurierungskampagnen fördern;
Führungen organisieren, die vom Museum ihren Ausgang nehmen, um sich dann den
anderen Denkmalkomplexen der Region zuzuwenden. Diese koordinierte Vielfalt von
Veranstaltungen wird das von der Kirche in einer bestimmten Region vollbrachte
Werk offenkundig machen und den Schutz der Kulturgüter in ihrem ursprünglichen
Kontext begünstigen.
5. Ausbildung der fachkräfte für die kirchlichen Museen
5.1 Ausbildungsplan
5.1.1 Bedeutung der Ausbildung
Das Museum als künstlerisch-historisches Zentrum kann eine wichtige kulturelle
Rolle übernehmen, wenn es im Rahmen des Pastoralplanes eine Aktivität in
historischer Information und ästhetischer Erziehung entfaltet. Um dieses Ziel zu
erreichen, muß man die Ausbildung des Klerus, der Künstler, der
Museumsfachkräfte, der Führer, der Aufseher und auch der Besucher vornehmen,
indem man ihnen mit erneuerter Professionalität, tiefer Demut, sorgfältigem
Dialog, bereitwilliger Aufgeschlossenheit und Achtung vor den lokalen
Traditionen die besondere Eigenart der Kulturgüter der Kirche verständlich
macht.
Der Ausbildungsplan ist auf die Erschließung der Werke der Vergangenheit und auf
die Förderung neuer Produktionen ausgerichtet. Angesichts der Krise des Heiligen
und der daraus folgenden Verarmung der kultischen Ausdrucksformen - im
architektonischen, ikonographischen und Ausstattungsbereich - ist es dringend
nötig, sowohl an die Tradition anzuknüpfen, um den Beitrag der verschiedenen
Epochen herauszustellen, als auch sich in die heutige Debatte einzuschalten, um
eine neue Zeit christlich inspirierter Kunst und Kultur anzustoßen. Die Kirche
ist in der Tat immer Auftraggeberin der Künste gewesen, weil sie in ihnen ein
vorbildliches Werkzeug für die Erfüllung ihrer eigenen Sendung gesehen hat. Im
Laufe der Jahrhunderte hat sie traditionsgemäß „die Förderung, den Schutz und
die Erschließung der erhabensten Äußerungen des menschlichen Geistes im
historisch-künstlerischen Bereich als integrierenden Bestandteil ihres Amtes“47
wahrgenommen. Eine derartige kulturelle Aktion verlangt Urteilsfähigkeit und
beachtliche Vorbereitung. Es braucht daher sowohl einen entsprechenden
Ausbildungsplan für das Personal als auch die gegenseitige Zusammenarbeit der
Institutionen, die mit der Pflege der Kunst- und Kulturschätze der Kirche
betraut sind.
Mit Hilfe von Institutionen und Experten wird die Kirche das aktuelle Interesse
für die Kulturgüter weiterentwickeln können, indem sie die in den zweitausend
Jahren ihrer Geschichte vollbrachte Arbeit noch einmal überdenkt und Vorschläge
für die Zukunft erarbeitet. Es ist daher angebracht, der Menschheit den Sinn für
die aus Alltäglichkeit und großen Taten gewobene Geschichte zurückzugeben; den
jahrhundertelangen Einfluß des Christentums in den verschiedenen
sozio-kulturellen Zusammenhängen offenkundig zu machen; an die Naturkatastrophen
und kriegerischen Ereignisse zu erinnern, die in einigen Fällen zur Zerstörung
berühmter Meisterwerke geführt haben; mit Hilfe eines angemessenen Planes zur
Schulerziehung und zur ständigen Weiterbildung zu lehren, daß die Kulturgüter
der Kirche von besonderer Bedeutung für die ganze Gemeinschaft sind; daran zu
erinnern, daß die kirchliche Besonderheit dieser Güter die Verkündigung des
Evangeliums und die Förderung des Menschen ist; die Diskriminierungen zwischen
Reichen und Armen, zwischen verschiedenen Kulturen und Ethnien, zwischen
verschiedenen religiösen Bekenntnissen und zahlreichen Religionen zu überwinden.
5.1.2 Dringlichkeiten bezüglich Bildung und Ausbildung
Dringend überwunden werden muß: ein gewisses kirchliches Desinteresse an der
Erhaltung und Erschließung der Kulturgüter; die mangelnde Vorbereitung auf
juristischem und administrativem Gebiet; der Mangel an entsprechend
vorbereiteten Auftraggebern.
– Überwindung des kirchlichen Desinteresses an den Kulturgütern. In unserer Zeit
des unbestrittenen gesellschaftlichen Interesses für das historische Kunst- und
Kulturerbe, ist bisweilen im kirchlichen Bereich eine gewisse Unaufmerksamkeit
und Abneigung gegenüber den Kunst- und Kulturschätzen festzustellen. Die
Auferlegung anderer dringender pastoraler Aufgaben, der Personalmangel und
wahrscheinlich die unzulängliche Vorbereitung der Verantwortlichen, hat den
Schutz dieser Schätze unsicher gemacht. Insbesondere auf die ungenügende
Ausbildung der Fachkräfte ist die Unzulänglichkeit in Geschäftsführung und
Verwaltung zurückzuführen, die sich besonders in unvorhergesehenen Situationen
oder Notlagen zeigt (Zusammenbruch der Strukturen, Gefahren für die
Unversehrtheit, Ablösung von Fresken, Veräußerung von Gegenständen, Organisation
der Sicherheit, Rechts- und Verwaltungsstreitigkeiten usw.). In solchen
schwierigen Situationen werden sehr oft keine klaren Entscheidungen getroffen,
weil es an einer ausgewogenen Vision und einer Präventivstrategie fehlt.
– Überwindung der mangelnden Vorbereitung auf juristischem und administrativem
Gebiet. Der enorme Aufwand an wirtschaftlichen Ressourcen, die oft für die
Durchführung mancher Maßnahmen notwendig sind, geht häufig mit schwerwiegenden
institutionellen Mängeln einher. Als notwendig erweisen sich daher in diesem
Zusammenhang Planungsfähigkeit, Kompetenz im Verwaltungs- und Rechtsbereich,
Zusammenarbeit der Institutionen untereinander (sowohl im kirchlichen wie im
zivilen Bereich). In vielen Fällen gelingt es nämlich wegen Unkenntnis der
Vorgänge nicht, Vorkehrungen oft öffentlicher Art (auf regionaler, nationaler,
internationaler Ebene) zu treffen. In diesem Zusammenhang muß daher für die
Ausbildungsebene dringend empfohlen werden, die Fachkräfte mit den allgemeinen
und besonderen Gesetzesquellen im zivilen und kirchlichen Bereich bekannt zu
machen.
– Überwindung des Mangels an adäquaten Auftraggebern, die sich der Förderung der
Kulturgüter widmen. Die Kirche ist in der Vergangenheit in vielen Fällen
erleuchtete Auftraggeberin gewesen, wenn sie Künstler aller Art in das Herz der
christlichen Spiritualität einführte. Das in den kirchlichen Institutionen
erhaltene Zeugnis der Vergangenheit soll die heutigen Auftraggeber inspirieren,
damit sie die Kulturgüter durch ein interdisziplinäres Engagement so fördern
können, daß die Künstler den abwechslungsreichen kirchlichen background
für den größeren Erfolg ihrer Werke begreifen können. Man braucht Personen, die
auf Teamarbeit und auf die Begegnung mit den heutigen Künstlern vorbereitet sind48.
In dieser Verpflichtung kann das Museum die Katalysatorenfunktion der Animation
erfüllen, d.h. die Künstler innerlich zu engagieren und auf religiöse Themen
vorzubereiten.
5.1.3 Ausbildungskriterien
Das kirchliche Museum kann eine eigene und ständige Ausbildungsrolle übernehmen,
die sich auf drei Ebenen entfaltet: die historische Information, die ästhetische
Erziehung, die geistliche Interpretation.
Damit ein kirchliches Museum diese Aufgabe erfüllt, muß das Personal sorgfältig
vorbereitet werden. Bei der Ausbildung des Personals gilt es einige
grundsätzliche und unverzichtbare Aspekte zu berücksichtigen:
– Erziehung der einzelnen Fachkräfte zur Mitverantwortung, damit sie an den von
der Kirche geförderten Kulturprojekten angemessen teilnehmen können;
– Erziehung zum Unternehmungsgeist durch die Einführung neuer Tätigkeiten und
Berücksichtigung der bereits vorhandenen Erfahrungen;
– Erziehung zum Einfühlen in die Umgebung, damit es zu einer angemessenen
Einbettung der Initiativen in den Gesamtkomplex der in den einzelnen Teilkirchen
bestehenden Kulturgüter kommt;
– Erziehung zur Anwendung verschiedener, auch multimedialer, didaktischer
Instrumentarien, um die Heranführung der Nutznießer an die Kulturgüter der
Kirche zu erleichtern;
– Erziehung zur pastoralen Dimension, um das historisch-künstlerische Erbe einem
kirchlichen Geist gemäß und mit Bezug auf die verschiedenen Publikumstypen
einzusetzen.
5.1.4 Ausbildungsinhalte
Die Ausbildungsinitiativen sollen verschiedene Lehrinhalte vorsehen und dabei
besondere Aufmerksamkeit auf die folgenden Themen legen: allgemeine und lokale
Kirchengeschichte; Geschichte der volkstümlichen Traditionen; Hagiographie und
Spiritualität; Ikonographie und Ikonologie; Geschichte der religiösen Kunst und
Architektur; Geschichte der Institute des geweihten Lebens und ihrer Anwesenheit
in der Region; Geschichte der kirchlichen Laieninstitute, des katholischen
Verbandswesens, der Bruderschaften, der Sozialbewegungen, der
Kultureinrichtungen. In diesem Zusammenhang kann man Kurse, Studienseminare,
Kongresse, Diskussionen, Vortragsreihen organisieren, um Grundausbildung,
Spezialisierung, Aktualisierung und ständige Weiterbildung zu ermöglichen. Die
genannten Ausbildungsinitiativen helfen auch, Personen mit vielfältiger
ideologischer Herkunft zusammenzuführen, um einen pastoral nutzbringenden Dialog
zu versuchen.
Für die Fachkräfte und die Verantwortlichen des kirchlichen Museums ist eine
besondere Ausbildung erforderlich. Außer den oben angeführten Themenkreisen wird
man Speziallehrgänge über die Organisation des Museums, über Geschäftsführung
und Verwaltung, Beaufsichtigung der Güter, Aufbewahrung und Erhaltung der
Objekte, geltende Gesetzeslage (was Schutz, Steuern, institutionelle Beziehungen
betrifft). Die etwaigen Diözesanblätter oder andere Veröffentlichungen hingegen
können für den normalen Informationsstand sorgen.
5.1.5 Ausbildungsorte
Die Ausbildung findet mit vielfältigen Initiativen an den verschiedenen für sie
zuständigen Orten der (lokalen, diözesanen, regionalen, nationalen,
internationalen) Institutionen statt. Im großen und ganzen soll ein
konstruktiver Dialog zwischen Priestern und Laien, zwischen Berufstätigen und
Dozenten angebahnt werden, der über die Problemkreise Schutz, Erhaltung und
Erschließung der Kulturgüter alle intellektuellen, menschlichen und geistlichen
Fähigkeiten einbezieht, die zu einer Teamarbeit und zur Zusammenarbeit der
Institutionen untereinander beitragen können.
Auch in diesem Zusammenhang sind die für die Kulturgüter zuständigen regionalen
Ämter zu tatkräftiger Mitarbeit eingeladen, damit durch runde Tische, Vorträge,
Diskussionen immer für nützliche Information und Aktualisierung gesorgt wird.
Mit besonderem Bezug auf die in der Region vorhandenen Museen soll man die
Einrichtung von Expertenkommissionen oder -vereinigungen fördern, um ihnen
Aufgaben der Verwaltung und der Animation sowohl auf der Ebene allgemeiner
Strategien wie auf der Ebene einzelner Museumskomplexe anzuvertrauen (z.B.
nationale Vereinigungen der kirchlichen Museen und nationale Vereinigungen der
für die Inventarisierung zuständigen Fachleute, usw.).
5.1.6 Interinstitutionelle Zusammenarbeit
Die Errichtung des mit der Region integrierten kirchlichen Museums führt zur
Einbeziehung vieler Institutionen und zur Aktivierung verschiedener
Bildungsinitiativen. Es ist daher von vorrangiger Bedeutung, sich der
Zusammenarbeit der Institutionen untereinander zu öffnen.
Auf diözesaner oder auch interdiözesaner Ebene sollte man, wenn möglich, die
zivilen Behörden und die anderen Kultureinrichtungen einbeziehen, um
Ausbildungsprogramme zur Erschließung des Kunst- und Kulturerbes der Kirche
aufeinander abzustimmen. Außerdem liegt es nahe, sowohl in den zivilen wie in
den kirchlichen akademischen Zentren auf nationaler wie auf internationaler
Ebene Fachpersonal auszubilden.
Die Bildungsprogramme sollen nicht nur für die Fachkräfte gedacht sein, sondern
auch für die Besucher durch Förderung von Weiterbildungsstrategien.
5.2 Ausbildung der Fachkräfte
5.2.1 Grundsätze für die Ausbildung des Klerus
Im Ausbildungsplan kommt der Vorbereitung der Priesteramtskandidaten und des
Klerus vorrangige Bedeutung zu. Denn diejenigen, die sich auf dem Weg zum
Priestertum und zum Ordensleben befinden, müssen sich bilden, um den Wert der
Kulturgüter der Kirche im Hinblick auf die kulturelle Förderung und die
Evangelisierung schätzen zu können. Die Priester in der Seelsorge haben
gewöhnlich auch die Verantwortung für die Aufsicht über die kirchliche Bauhütte
in ihrer architektonischen Gestalt und in allen Gegenständen, die sie konkret
repräsentieren.
In dem Rundschreiben an die Diözesanbischöfe über die Ausbildung der
Priesteramtskandidaten (15. Oktober 1992)49 mahnt diese Päpstliche
Kommission an, daß im Ausbildungszyklus der Priesteramtskandidaten „Kurse
eingeplant werden sollen, in denen man sich eingehend und systematisch die
Geschichte und die Prinzipien mit der sakralen Kunst, der christlichen
Archäologie, der Archivistik und der Bibliothekswissenschaft beschäftigt. Diese
Kurse können dazu beitragen, bestimmte Alumnen zu ermitteln und für diesen
Fachbereich zu verpflichten, damit sie in Zukunft auch gegenüber den Mitbrüdern
eine Funktion der Anregung und Hilfe wahrnehmen können“50. Wichtig
ist ferner, daß in den verschiedenen philosophischen und theologischen Kursen
Themen angesprochen werden, die sich auf die Kunst, auf die Ästhetik, die
Bibliotheken, die Archive und die Museen beziehen. Außerdem sollen
spezialisierte Studienzentren eingerichtet werden, um Experten in den Bereichen
der Kulturgüter der Kirche auszubilden, in denen man sich auch mit den die
kirchlichen Museen betreffenden Problembereichen auseinandersetzt51.
Eine angemessene Ausbildung des Klerus bereitet auf den Schutz der Kulturgüter
vor und fördert die Beziehung zwischen Klerikern und Laien, um einen Kulturplan
abzustimmen, der in der Lage ist, das gesamte historische Kunst- und Kulturerbe
in einem kirchlichen und zivilen Zusammenhang zu erschließen. In diesen Kontext
gehören auch die Strategien, die die Ausbildung des Personals für die
kirchlichen Museen betreffen. Auch wenn die Priester nicht immer die leitenden
Verantwortlichen dieser Institutionen sein können, werden sie die
Voraussetzungen haben müssen, um die kirchlichen Museen fördern, sie im Gesamt
der in der Region vorhandenen kirchlichen Kulturgüter koordinieren und sie in
den Pastoralplan sowohl der Diözese wie der einzelnen lokalen Institutionen
(Pfarreien, Klöster, Konvent, Ordensinstitute, Bruderschaften, Vereine)
einbinden zu können.
Es müssen deshalb eigene Fortbildungskurse für die Priester eingerichtet werden,
um sie für die Organisation und Geschäftsführung der kirchlichen Museen und für
die Wahrung des Kulturerbes in der Region zu sensibilisieren.
5.2.2 Grundsätze für die Ausbildung der Fachkräfte und der Führer
Im Ausbildungsplan muß man sich der Fachkräfte und der Führer annehmen. Es geht
nicht darum, die Experten der verschiedenen in die Organisation eines Museums
implizierten Fachbereiche nur professionell vorzubereiten (bzw. die Vorbereitung
zu überprüfen), sondern es gilt vielmehr, sie in das spezifisch Kirchliche
einzuführen. Sie müssen in der Lage sein, das Kunst- und Kulturerbe der Kirche
einzufügen in den katechetischen, kultischen, kulturellen und karitativen
Kontext, damit sich die Nutznießung dieser Güter nicht auf das rein ästhetische
Faktum beschränkt, sondern durch die universale Sprache der christlichen Kunst
zu einem pastoralen Instrument wird.
– Interne Führer. Besonders der fachkundige Museumsangestellte, der die
Aufgabe hat, das Publikum zu führen, ist berufen, die verschiedenen
Wesensmerkmale des Besuchers festzustellen, um ihn durch Rundgänge, die zum
Beispiel besondere Themenbereiche, einzelne Objekte, gleichartige Werkgruppen in
den Mittelpunkt stellen, auf fruchtbare Weise in die Nutznießung der
ausgestellten Werke einzuführen.
– Interne Animatoren. Aufgabe eventueller anderer interner Fachleute,
die mit der Animation der Besucher beauftragt sind, ist es, Gelegenheiten zu
Begegnung, Kennenlernen und Gegenüberstellung zu schaffen.
– Auswärtige Fachkräfte. Neben den Fachkräften innerhalb der
Museumsstruktur kann man auch daran denken, Fachkräfte von draußen auszubilden,
die in der Lage sind, durch Führungen, die in erster Linie den Ortsgemeinden
selbst angeboten werden, ohne deshalb jene zu vernachlässigen, die den
religiösen Tourismus betreiben, die im Museum ausgestellten Werke mit der Region
in Verbindung zu bringen. Die ganze Region soll in der Tat zu einer allen
offenstehenden „pastoralen Werkstatt“ werden und durch die Architektur, die
Geschichte, die Dokumente, die vom Interesse der Kirche für die Kulturgüter
zeugen, Gelegenheit zu kulturellem Engagement sein.
– Lehrer und kirchliche Fachkräfte. Um den Zusammenhang zwischen
Kulturgütern und Pastoralplan zu konkretisieren, muß man daher bei der
Ausbildung der Katecheten, der Religionslehrer und der verschiedenen kirchlichen
Fachkräfte mit besonderer Sorgfalt vorgehen, damit sie in den vielfältigen
Aktivitäten und Initiativen das ihnen zur Verfügung stehende Kunst- und
Kulturerbe erfolgreich zu nutzen wissen.
– Auswärtige Führer und Tourismusexperten. Durch besondere
Unterstützungsmaßnahmen sollte man auch auf die auswärtigen Führer und die
Tourismusexperten Einfluß nehmen können; es wäre wünschenswert, von ihnen die
Voraussetzungen für ihre Eignung zu verlangen, um eine angemessene Erschließung
des historischen Kunst- und Kulturerbes der Kirche zu gewährleisten. In diesem
Zusammenhang könnte man von ihnen - in Analogie zu dem, was man für die
Religionslehrer einfordert - die Bescheinigung für den Besuch eines kirchlichen
Kurses für Fachleute des religiösen Tourismus verlangen. Eine solche Perspektive
sollte allerdings den zuständigen zivilen Institutionen zur Kenntnis gebracht
werden, um Orientierungen, Prozeduren und wünschenswerte Anerkennungen von
Abmachungen zu vereinbaren.
Die angemessene Ausbildung der Verantwortlichen und der Fachkräfte sowohl im
kirchlichen wie im zivilen Bereich führt zu einer größeren Zusammenarbeit auf
dem Gebiet der Kulturgüter der Kirche. Sie fördert nämlich einen reifen
Vergleich zwischen Personen und Institutionen (Experten der verschiedenen
Sachbereiche, dem Schutz der Kulturgüter übergeordnete Institutionen, Schulen
jeden Ranges und jeden Grades, Kultur- und Tourismuszentren).
5.2.3 Initiativen für die Ausbildung der Fachkräfte
Die Vorbereitung des Klerus und der Fachkräfte wird vor allem an den üblichen
Ausbildungsstätten durch Teilnahme an den ordentlichen Programmen durchgeführt.
Wünschenswert ist sodann, auf verschiedenen Ebenen eingerichtete Spezialkurse
zur Vertiefung und Fachausbildung zu fördern. Äußerst nützlich sind kurze
Fortbildungskurse, die in regelmäßigen Abständen zu besonderen Themenbereichen
organisiert werden. Um dem Ausbildungssystem Beständigkeit zu verleihen, kann
die Veröffentlichung von Informationsblättern oder Rundbriefen hilfreich sein,
in denen auf Erfahrungen hingewiesen wird, administrative Informationen gegeben,
die kirchlichen und zivilen Dokumente zu dem jeweiligen Bereich aufgezählt
werden und eine detaillierte Bibliographie geboten wird.
Die Ausbildungskurse können, wie folgt, verteilt werden:
– Für die Priesteramtskandidaten müssen, wenn möglich, Zusammenkünfte
an den Priesterseminaren organisiert werden, die sowohl dazu dienen, die zum
Thema Kulturgüter in den verschiedenen philosophisch-theologischen Disziplinen
bereits enthaltenen Inhalte zu verdeutlichen, als auch auf die Betriebsführung,
auf die Beziehung zu den zivilen Behörden, auf die Zusammenarbeit mit den
Institutionen vorzubereiten;
– für die Fortbildung der Priester ist es ratsam, Studientage nach
Themen zu organisieren, darunter jenen, welche de kirchlichen Museen betreffen
(Organisation und Aufwertung des Diözesanmuseums; Errichtung einer lokalen oder
einer Sammlung der Pfarrgemeinde; Integration des Diözesanmuseums in die Region;
pastorale Animation durch das historische Kunst- und Kulturerbe der Kirche;
Beziehung zu den zivilen Behörden; administrative Fragen; usw.);
– für die Leiter (Priester oder Laien), die auf Diözesanebene
Verantwortung für die Diözesanmuseen übernehmen sollen, ist es notwendig,
weitere Fachkurse, eventuell auf der Ebene der Regionalen Bischofskonferenz oder
der Nationalen Bischofskonferenz, vorzubereiten. Man kann auch von Kursen an
zivilen Einrichtungen oder von akademischen Lehrkursen Gebrauch machen;
– für die Laien-Fachkräfte, die besondere Rollen übernommen sollen, ist
es angemessen, ihnen sowohl eine allgemeine Vorbereitung an den kirchlichen
Studienzentren (Universitäten, Hochschulen, Päpstliche Fakultäten; Institute für
Religionswissenschaften) als auch eine Fachausbildung mit eigens dafür
vorgesehenen Kursen zu garantieren. Was das angeht, so gibt es lobenswerte
Beispiele von Kursen, die von den Instituten für Religionswissenschaften für
Fachkräfte der Kulturgüter und für touristische Führer organisiert werden.
5.2.4 Initiativen für die Bildung der Nutznießer
Auch das Publikum muß durch geeignete Initiativen für die Nutznießung der
Kulturgüter der Kirche herangebildet werden. Stattfinden kann diese Bildung
durch die Gestaltung der Ausstellungsrundgänge, durch eventuelle
Sekundärinitiativen, durch das Schulsystem, die Massenmedien, die
Studientagungen, die Kulturpolitik der Region usw. Das Publikum läßt sich in
zwei Gruppen teilen: jene, die zu der Kirchengemeinde gehören, und jene, die aus
anderen Umfeldern herkommen. Um eine größere Anzahl von Personen zu erreichen,
müssen diözesan geprägte und lokal geprägte Initiativen eingeleitet werden.
Darüber hinaus gilt es, die Maßnahmen auf Grund der Typologie der Adressaten zu
unterscheiden: Einzelpersonen im Schulalter, erwachsenes Publikum, Touristen,
Pilger usw.
Diözesan geprägte Initiativen. Wir stellen als Beispiele einige mögliche
Initiativen vor:
– regelmäßige Ausrichtung von Studientagen und Tagungen auf Diözesanebene über
Themen, die den kulturellen Reichtum einer bestimmten Region ans Tageslicht
bringen;
– Planung von Führungen an kirchlichen Museen, Heiligtümern, Kirchen, möglichen
christlich-archäologischen Ausgrabungsstätten und an anderen besonders
bedeutungsträchtigen Orten der Diözese, indem man versucht, die einzelnen
Denkmäler in den Zusammenhang mit der Region und der Kirchengeschichte zu
stellen;
– in den Museen oder in anderen kirchlichen Komplexen Veranstaltung befristeter
Ausstellungen von altem und zeitgenössischem Material, das sich auf das Gebiet
der Diözese oder auf die spezifische Tätigkeit einer Ordensfamilie bezieht.
Man muß es so einrichten, daß die verschiedenen Veranstaltungen nicht in rein
kulturelle Formen zerrinnen, sondern auf kirchlichen Koordinaten aufgebaut
werden, um die Besucher nicht allein für den historisch-künstlerischen, sondern
für den religiös-pastoralen Wert der Kulturgüter der Kirche zu sensibilisieren.
Lokal geprägte Initiativen. Nützlich sind sodann Bildungsinitiativen für die
einzelnen Gemeinden oder die einzelnen Orte, um die enge Verbindung zwischen
Gütern, die noch im Gebrauch sind, und den abgelegten klarzumachen, die Werke zu
verbinden, indem man die dafür nötige historische Perspektive liefert, die
Beziehung zwischen Vergangenheit und Gegenwart sichtbar werden zu lassen. Wir
stellen als Beispiele einige mögliche Initiativen vor:
– man kann vor allem die Gläubigen und die anderen Mitglieder der Gemeinschaft
regelmäßig ihre Güter von historisch-künstlerischem Interesse wieder besuchen
lassen, um das Glaubens- und Kulturzeugnis der vorigen Generationen, in
besonderer Weise die eigenen Kirchen, offenkundig zu machen;
– man kann ein integriertes Jahresprogramm mit Tagungen, Gesprächsrunden,
Theateraufführungen, Museumsbesuchen erstellen, um die eigene Region
wiederzuentdecken und im Zugehörigkeitsgefühl zu wachsen;
– man kann in diese Animationsarbeit besonders die Jugendlichen einbinden, so
daß sie Interessen nähren können, die in religiöser, sozialer und kultureller
Hinsicht nutzbringend sind;
– man kann der ganzen Gemeinschaft begreiflich machen, daß die historischen
Kunst- und Kulturgüter der Kirche allen, besonders den Ärmsten gehören, da sie
die Verkündigung des Evangeliums der Liebe ausdrücken und die Würde der
kirchlichen Gemeinschaft darstellen;
– man kann sich den auswärtigen Besuchern durch die Ausrichtung touristisch
attraktiver Veranstaltungen öffnen;
– man kann die Zielsetzungen alter Bruderschaften dadurch integrieren, daß man
sie auch im Bereich der Kulturgüter der Kirche wirksam macht.
Initiativen für Touristen und Pilger. Wir stellen als Beispiele einige mögliche
Initiativen vor:
– was die Touristen betrifft, so muß man den Tourismus an den kirchlichen Orten
als religiösen Tourismus anerkennen, weshalb auch die Nutznießung der Museen mit
der kirchlichen Funktion der Herkunftsorte der dort aufbewahrten Werke in
Beziehung gesetzt werden muß;
– was die Pilger betrifft, so muß man die Museumssammlungen in einem religiösen
Kontext erschließen, indem man den Glaubensweg der christlichen Gemeinde, der
Auftraggeber, der Künstler ebenso wie die gegensätzlichen Frömmigkeitsformen und
die lokalen Traditionen sichtbar werden läßt.
Außerschulische Initiativen. Was die Schule jedes Ranges und Grades betrifft, so
besteht die Hauptaufgabe darin, die Kinder nicht nur für die in den kirchlichen
Museen ausgestellten Werke oder deren Geschichte zu interessieren, sondern für
die fortschreitende Entdeckung der Region. Besonderes Interesse für die
Kulturgüter der Kirche können außer den schulischen Einrichtungen für
Jugendliche die „Volkshochschulen für Senioren“ oder ähnliche Aktivitäten haben,
da sie zu Erkenntnis und Kreativität anspornen. Im schulischen oder
außerakademischen Zusammenhang sind die folgenden Initiativen möglich:
– Angebot von Führungen, welche die Museen mit dem ganzen kirchlichen Kulturerbe
in Zusammenhang bringen;
– Aktivierung von Forschungen und Studienkampagnen;
– Förderung von Wettbewerben (schriftliche Aufsätze, Sammlungen von Zeugnissen,
Umschulungsprojekte, Zeichnungen, Photographien usw.);
– die Schüler und Studenten tatkräftig engagieren, um sie für das historische
Kunst- und Kulturerbe der Kirche zu interessieren.
5.3 Rolle des Volontariats
Im Zusammenhang mit der Verteilung der kirchlichen Aufgaben erweist es sich als
wichtig und nützlich, entsprechend vorbereitete Laien als Freiwillige in den
verschiedenen organisatorischen Seiten eines Museums mitverantwortlich
einzusetzen. Im übrigen werden in vielen Fällen die kirchlichen Museen,
besonders wenn sie klein sind, gewöhnlich von Personen geleitet, die diesen
Dienst im Geist des Glaubens und des Zeugnisses unentgeltlich und freiwillig
vollbringen.
In der Organisation des Volontariats ist jedoch seitens der Verantwortlichen
eine besondere Beachtung der rechtlichen und steuerlichen Aspekte, welche die
Zivilgesetzgebung in den einzelnen Staaten vorsieht, unabdingbar. Man muß sich
also darum bemühen, daß dieser Dienst - jenseits der großzügigen Bereitschaft -
unter den gebührenden Bedingungen und mit der nötigen Professionalität geleistet
werden kann. Auch der freiwillige Fachmann wird daher entsprechende
Ausbildungskurse besuchen und in die Lage versetzt werden müssen, dort, wo es
notwendig ist, in Interaktion mit dem angestellten Personal zu arbeiten.
Es lassen sich einige Kategorien des freiwilligen Mitarbeiters ausmachen: da
sind einmal die Personen im Ruhestand; sodann jene, die auf der Suche nach der
Erstanstellung sind; und schließlich jene, die beruflich in Bereichen
beschäftigt sind, die den Tätigkeiten am Museum nahekommen, und die bereit sind,
einen Teil ihrer Freizeit dafür einzusetzen.
– Pensionisten. Diese Personengruppe kann eine wichtige Rolle übernehmen, wenn
sie unentgeltlich kostbare Hilfe leistet. Da diese Leute Zeit zur Verfügung
haben, können sie ihren Dienst in den verschiedenen Bereichen der
Museumsorganisation leisten. Es ist allerdings zu überlegen, daß sie für eine
angemessene Integration ihres Dienstes die allgemeinen Kriterien der
Organisation, der Vorschriften und der Arbeitszeiten einhalten müssen. Ihre
Energien und ihre Verfügbarkeit können unter Berücksichtigung der vorausgehenden
beruflichen Kompetenzen und der konkreten Bedürfnisse des Museums eingesetzt
werden.
– Studenten. Auch die jungen Studenten bzw. diejenigen, die auf eine
Erstanstellung warten, können in einer Form des Volontariats, die in manchen
Fällen bezahlt werden kann (immer unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Bestimmungen), im Museumsbetrieb vorteilhaft eingesetzt werden. Dieses
Volontariat kann ein mögliches Ausbildungspraktikum für künftige
Berufsaussichten darstellen.
– Genossenschaften. Um den belastenden negativen Aspekten zu begegnen, entstehen
in der Museumswirklichkeit bisweilen Formen einer kooperativen Arbeit, die von
Stiftungen, von den Erträgen des Museums, von kirchlichen Vorsorgemaßnahmen
getragen wird. Diese Art von Präsenz kann eine Beschäftigungsgelegenheit für die
Jugendlichen und eine angemessene Verwaltungsform für das historische Kunst- und
Kulturerbe der Teilkirchen darstellen.
– Berufstätige. Sodann gibt es beruflich engagierte Personen, die einen Teil
ihrer Freizeit zur Verfügung stellen wollen. Sie kann man um eher gelegentliche
Leistungen bitten, so daß es angebracht ist, ihre Professionalität in dem Maße
einzusetzen, in dem sie der Organisation des Museums entspricht. Besonders in
einigen Verwaltungs- und Fachbereichen ist die Mitarbeit freiwilliger Profis
nützlich und von Vorteil.
– Konsultoren. In diesem Zusammenhang kann man zum Beispiel eine
Konsultorenkommission des Museums einsetzen, deren vom Bischof für einen
bestimmten, wiederholbaren Zeitraum ernannte Mitglieder in der Lage sein sollen,
die von ihnen verlangten Leistungen unentgeltlich anzubieten und bestimmte
Forschungen auf dem Gebiet zu fördern. Diese Forschungen können zu einem
wertvollen Beitrag werden, um Kriterien festzulegen und Vorschläge in bezug auf
die Aufgaben Aufsicht, Organisation, Geschäftsführung/Verwaltung, Auftreiben der
Geldmittel, inneres Engagement durchzuführen.
6. Schluss
Die Kulturgüter der Kirche sind ein Erbe, das im Bereich jeder christlichen
Gemeinde materiell erhalten, rechtlich geschützt und pastoral erschlossen werden
muß, um das Gedächtnis der Vergangenheit zu pflegen und in der Gegenwart weiter
zum Ausdruck zu bringen, was für die Sendung der Kirche bestimmt ist. Die
Lektion der Geschichte durch die Betrachtung der Kunst öffnet sich der
Prophezeiung, so daß „die Kirche als Lehrmeisterin des Lebens sich nicht dem
Auftrag entziehen kann, dem zeitgenössischen Menschen zu helfen, sein religiöses
Staunen wiederzufinden angesichts des Zaubers der Schönheit und Weisheit, der
aus den Hinterlassenschaften der Geschichte strömt. Diese Aufgabe erfordert eine
anhaltende und beharrliche Arbeit der Orientierung, Ermutigung und des
Austausches“52.
Die kirchlichen Museen als Ort des inneren Engagements der Gläubigen und der
Aufwertung und Erschließung des Kunst- und Kulturerbes verbinden dadurch, daß
sie die greifbaren Zeichen der Traditio ecclesiae schützen, den Wert des
Gedächtnisses wieder mit dem der Prophezeiung. Mittels des
historisch-künstlerischen Erbes stellen sie die Erfüllung der Heilsgeschichte in
Christus vor; sie bieten wieder das Werk christlicher Evangelisierung an; sie
weisen in der Schönheit der Kunst auf „den neuen Himmel und die neue Erde“ hin;
sie sind Zeichen für die Zusammenfassung aller Dinge in Christus. Was die
kirchlichen Museen ausmacht, erlaubt ein Wachsen in Menschlichkeit und
Spiritualität, weshalb es mit Recht in den Pastoralplan der Teilkirchen gehört.
Die Aufmerksamkeit für dieses Erbe kann zu einem neuen und wirksamen Werkzeug
christlicher Evangelisierung und kultureller Förderung werden.
Aus den in dem vorliegenden Rundschreiben entwickelten Überlegungen ergeben sich
einige abschließende Forderungen, von denen sich die mit der Sorge um die
Kulturgüter der Kirche zusammenhängenden Strategien leiten lassen können:
– im Bereich der einzelnen Teilkirchen ist ein umfassender Plan zum Thema
Kulturgüter opportun;
– dieser Plan muß mit dem Pastoralplan auf diözesaner und lokaler Ebene eng
verbunden sein;
– wünschenswert ist auch die Zusammenarbeit mit den zivilen Institutionen, die
auf die gemeinsame Ausarbeitung von Plänen für die kulturelle Entwicklung
abzielt;
– in diesem Zusammenhang darf das kirchliche Museum nicht nur als Besuchsort
angesehen werden, sondern auch als Ort kultureller und pastoraler Aktivitäten
und Erfahrungen in bezug auf das historische Leben der Kirche;
– es ist daher notwendig, die Priester für diese Themenbereiche zu erziehen, und
zwar nicht allein durch Ausbildung und Fortbildung, sondern auch durch das
unmittelbare Bewußtwerden des kirchlichen und zivilen Wertes des historischen
Kunst- und Kulturerbes der Kirche;
– und ebenso unerläßlich ist die Vorbereitung der verschiedenen Fachkräfte, um
die Nutznießer dieses Erbes auf angemessene Weise innerlich zu engagieren;
– opportun ist die Förderung von Forschungen auf dem Gebiet, um neue Formen der
Kenntnis und der Heranführung an die Kulturgüter der Kirche entstehen zu lassen;
– sehr wichtig ist es, im Maße des Möglichen die Kulturgüter an ihrem
Ursprungsort zu erschließen, indem man die verschiedenen Einheiten, aus denen
sich die Kirchenregion zusammensetzt miteinander in Korrelation bringt;
– es ist opportun, angemessene Räume anzubieten, um im Diözesanmuseum alles
unterzubringen, was vor Ort nicht bewahrt werden könnte, und in der genannten
Einrichtung die vielfältigen Initiativen zur Animation der Besucher zu
aktivieren,
– das Diözesanmuseum muß entsprechend organisiert werden: Durchführung der
Inventarisierung und Katalogisierung sämtlicher in ihm untergebrachten Bestände
(in Verbindung mit dem Inventar-Katalog der Diözese); gegebenenfalls Förderung
multimedialer Didaktik; Aufbau der Verwaltung; Regelung des Umlaufs der Werke;
Planung der Besuchsrouten; Anregung zum Zusammenwirken der Institutionen
untereinander.
Angesichts des aktuellen Willens der Kirche, die eigenen Wurzeln
zurückzugewinnen, ist es notwendig, sowohl auf kirchlicher wie auf ziviler Ebene
die musealen Strategien auszubauen, um die verschiedenen Veranstaltungsangebote
miteinander zu verbinden und das spezifisch Kirchliche wahrnehmbar zu machen.
Um diese Ziele zu erreichen:
– ist es vor allem notwendig, durch ein entsprechendes Kommunikationssystem das
Interesse für das historische Kunst- und Kulturerbe der Kirche zu wecken: das
ist die erste Dynamik - sie führt zum „Zugehen auf“ das kirchliche Museum und
auf das, was mit ihm zusammenhängt, und macht den historischen, kulturellen,
ästhetischen, affektiven und religiösen Wert des historisch-künstlerischen Erbes
der Kirche offenkundig;
– ist es notwendig, allem, was im kirchlichen Museum ausgestellt ist, wieder
Leben zu geben dadurch, daß man den Besuchern verständlich macht, daß das
dargebotene Produkt Teil ihrer eigenen Existenz ist: das ist die zweite Dynamik
- sie „führt hinein“ in das kirchliche Museum und betrachtet die inspirierenden
Inhalte in ihrem Wert als Kulturgut;
– ist es notwendig, das Interesse dadurch ins Leben zurückzubringen, daß man in
ihm all das wiederfinden läßt, was man in beispielhafter Weise in der musealen
Vision gesehen hat: das ist die dritte Dynamik - sie „führt hinaus“ vor das
kirchliche Museum, indem sie den Einzelnen wieder in seine Kultur eingliedert
und in ihm den Wunsch aktiviert, die Kunst- und Kulturgüter, von denen er
umgeben ist, zu schützen und zu bewahren.
In diesem Sinne wird das kirchliche Museum Ort der Menschlichkeit und religiöser
Ort. In dem Maße, in dem der zeitgenössische Mensch die Vergangenheit bewußt in
sich aufnimmt, hat er die Zukunft vor Augen. In dem Maße, in dem der Glaubende
die eigene Geschichte wiederfindet, die Kunst genießt, heiligmäßig lebt,
verkündet er den „Deus omnia in omnibus“, den „Gott,
der alles in allen“ ist.
Nehmen wir zum Abschluß eine Aufforderung Johannes Pauls II. entgegen: „Wir
befinden uns in einer Zeit, wo Erinnerungsstücke und Traditionen in der Absicht
aufgewertet werden, den ursprünglichen Geist jedes Volkes wiederzugewinnen.
Warum sollte man dasselbe nicht auch auf religiösem Gebiet machen können, um den
Kunstwerken jeder Epoche wertvolle Hinweise auf den sensus fidei des
christlichen Volkes zu entnehmen? Geht also auch ihr in die Tiefe, um die
Botschaft heraufzuholen, die euch in dem Kunstgegenstand von der schöpferischen
Prägespur der Künstler der Vergangenheit übergeben worden ist. Zahllose Wunder
werden jedesmal ans Licht kommen, wenn der Prüfstein die Religion sein wird“53.
In der Hoffnung, daß die hier angestellten Überlegungen sich als brauchbarer
Bezugspunkt für die einzelnen Teilkirchen erweisen und dadurch Orientierungen
und besondere Regelungen fördern mögen, wünsche ich Ihnen alles Gute für Ihren
Hirtendienst und für Ihr Bemühen um die kulturelle Förderung durch die
Kulturgüter der Kirche, während es mir ein willkommener Anlaß ist, Ihnen meinen
achtungsvollen und herzlichen Gruß zu entbieten. Ich verbleibe
Euer hochwürdigster Eminenz (Exzellenz)
im Herrn ergebener
Francesco Marchisano Präsident
Rev. Prof. Carlo Chenis, SDB Sekretär
Vatikanstadt, den 15. August 2001
1 Vgl. PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE; Rundschreiben
Kirchliche Bibliotheken in der Sendung der Kirche, 19. März 1994, Prot. N.
179/91/35 (Enchiridion Vaticanum 14/610-649); EAD., Rundschreiben Die pastorale
Funktion der Kirchenarchive, 2. Februar 1997, Prot. N. 274/92/118 (gedruckte
Broschüre, Vatikanstadt 1997).
2 Vgl. PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE; Rundschreiben
Notwendigkeit und Dringlichkeit der Inventarisierung und Katalogisierung der
Kulturgüter der Kirche, 8. Dezember 1999, Prot. N. 140/97/162 (gedruckte
Broschüre, Vatikanstadt 1999).
3 II. VATIKANISCHES KONZIL, Pastoralkonstitution Gaudium et spes (7. Dezember
1965), Nr. 58. Diese auch an anderer Stelle (Ad gentes, Nr. 21) formulierte
Konzilslehre wurde unter anderem von Johannes Paul II. in der Enzyklika Slavorum
Apostoli (2. Juni 1985), Nr. 21 wieder aufgegriffen (Enchiridion Vaticanum
2/1554-1614).
4 JOHANNES PAUL II., Motu Proprio Inde a Pontificatus Nostri Initio (25. März
1993), Proömium (L’Osservatore Romano, d. Ausgabe, 14. Mai 1993, S. 7).
5 Die „Kulturgüter“ umfassen „vor allem das in den Dienst der Sendung der Kirche
gestellte künstlerische Erbe der Malerei, der Bildhauerei, der Architektur, der
Mosaikkunst und der Musik. Diesen sind sodann die in den kirchlichen
Bibliotheken enthaltenen Buchbestände und die in den Archiven der
Kirchengemeinden aufbewahrten historischen Dokumente hinzuzufügen. Schließlich
gehören in diesen Bereich auch die Werke der Literatur, des Theaters und des
Films, die von den Massenmedien erzeugt werden“: JOHANNES PAUL II., Ansprache an
die Teilnehmer an der I. Vollversammlung der Päpstlichen Kommission für die
Kulturgüter der Kirche, 12. Oktober 1995, Nr. 3 (L’Osservatore Romano, dt.,
1.12.1995, S. 6).
6 PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE, Rundschreiben Die
pastorale Funktion der Kirchenarchive, aaO., Nr.1.1.
7 JOHANNES PAUL II., Ansprache am 12. Oktober 1995, aaO., Nr. 4.
8 Ebd.
9 Vgl. HL. KONGREGATION FÜR DEN KLERUS, Rundschreiben Opera Artis. De cura
patrimonii historico-artistici Ecclesiae, ad Praesides Conferentiarum
Episcopalium, 11. April 1971; (AAS 63 [1971] S. 315-317), Codex Iuris Canonici
(1983), can. 1283, §§ 2-3; PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE,
Rundschreiben Notwendigkeit und Dringlichkeit der Inventarisierung und
Katalogisierung der Kulturgüter der Kirche, aaO.
10 STAATSSKRETARIAT, Lettera circolare ai Vescovi d’Italia per la conservazione,
custodia e uso degli archivi e delle biblioteche ecclesiastiche [Rundschreiben
an die Bischöfe Italiens für die Erhaltung, den Schutz und die Benützung der
kirchlichen Archive und Bibliotheken], 15. April 1923, Prot. N. 16605 (M.
VISMARA MISSIROLLI, Codice dei Beni Culturali di interesse religioso. I.
Normativa Canonica, Mailand 1993, S. 188-196). EAD., Lettera circolare agli
Ordinari d’Italia [Rundschreiben an die Bischöfe Italiens], 1. September 1924,
Prot. N. 34215 (ebd., S. 196-198).
11 Einen ausführlichen Überblick über die wichtigsten Interventionen des
Lehramtes zugunsten der Kulturgüter seit der Antike bietet das 1. Kapitel des
letzten Rundschreibens dieser Päpstlichen Kommission, Notwendigkeit und
Dringlichkeit der Inventarisierung und Katalogisierung der Kulturgüter der
Kirche, aaO.
12 PIUS VII., Chirografo sulla conservazione dei monumenti e sulla produzione di
belle arti [Erlaß über die Erhaltung der Denkmäler und über das Schaffen der
schönen Künste],1. Oktober 1802, enthalten in: Editto del Camerlengo di S.R.C.
Cardinal Doria Pamphilj (A. EMILIANI; Leggi, bandi e provvedimenti oer la tutela
die beni artistici e culturali negli antichi stati italiani, 1571-1860, Bologna
1978, S. 110-125).
13 Ebd., Nr. 10. Die im Chirograph enthaltenen Prinzipien liegen dem berühmten
Editto del Cardinale Camerlengo Bartolomeo Pacca, sopra le antichità e scavi,
vom 7. April 1820 zugrunde (A. EMILIANI, Leggi, bandi e provvedimenti, aaO., S.
130-145); dieser Erlaß mit seinen Verfügungen, was Ausgrabungen, Aufbewahrung
und Umlauf der antiken und modernen Kunstwerke betrifft, gilt als ein Fundament
der modernen Gesetzgebung in bezug auf die Kulturgüter.
14 STAATSSEKRETARIAT, Lettera circolare ai vescovi d’Italia per la
conservazione, custodia ed uso degli archivi e delle biblioteche ecclesiastiche
15 April 1923, aaO.
15 STAATSSEKRETARIAT, Lettera circolare agli ordinari d’Italia, 1. September
1924, aaO.
16 HL. KONZILSKONGREGATION, Disposizioni per la custodia e conservazione degli
oggetti di storia ed arte sacra in Italia, 24. Mai 1939 (AAS 31 [1939] S.
266-268).
17 PÄPSTLICHE ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE SAKRALE KUNST IN ITALIEN, Schema di
regolamento per i Musei diocesani (G. FALLANI, Tutela e conservazione del
patrimonio storico e artistico della Chiesa in Italia, Brescia 1974, S.
225-229); EAD., Schema di verbale di deposito in Musei statali (ebd., S.
229-230); EAD., Schema di verbale di deposito in Musei non statali (ebd., S.
230-232); EAD., Norme relative al prestito di opere d’arte di proprietà di Enti
ecclesiastici (ebd., S. 232-235).
18 HL. KONGREGATION FÜR DEN KLERUS, Rundschreiben Opera Artis, aaO., Nr. 6.
19 Codex Iuris Canonici (1983) [CIC], can. 638 § 3 , 1269, 1270, 1292, 1377
(Schenkung, Erwerb und Veräußerung); can. 1189 (Restaurierung von Bildern); can.
1220 § 2 und 1234 § 2 (sichere Aufbewahrung und sichtbare Aufstellung der
heiligen und wertvollen Güter); can. 1222 (Rückführung einer nicht mehr zum
Gottesdienst verwendeten Kirche in den profanen Gebrauch); can. 1283 und 1284
(Aufgaben und Pflichten der Verwalter; Bestandsverzeichnis).
Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (1990) [CCEO], can. 278 (Überwachung);
can. 873 (Rückführung von Kirchen in den profanen Gebrauch); can. 887 § 1, 888,
1018, 1019, 1036 und 1449 (Veräußerung); can. 887 § 2 (Restaurierung); can. 1025
und 1026 (Bestandsverzeichnis).
20 JOHANNES PAUL II., Apostolische Konstitution Pastor Bonus, 28. Juni 1988 (AAS
80 [1988] S. 885-886) Art. 102.
21 JOHANNES PAUL II., Botschaft an die Teilnehmer an der II. Vollversammlung der
Päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche, 25. September 1997, Nr. 2
(in: L’Osservatore Romano, dtsch., 17.10.1997, S. 11).
22 JOHANNES PAUL II., Ansprache, 12. Oktober 1995, aaO., Nr. 3.
23 DERS., Botschaft, 25. September 1997, aaO., Nr. 3.
24 PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE; Rundschreiben Die
pastorale Funktion der Kirchenarchive, aaO., Nr. 1.1.
25 PAUL VI., Ansprache Zum Tempelweihfest, 17. November 1965 (Insegnamenti di
Paolo VI, Bd. III, Vatikanstadt 1965, S. 1101-1104).
26 JOHANNES PAUL II., Botschaft, 25. September 1997, aaO., Nr. 4.
27 Vgl. PAUL VI., Ansprache an die Teilnehmer am V. Kongreß der
Kirchenarchivare, 26. September 1963 (Archiva Ecclesiae 5-6 [1962-1963], S.
173-175).
28 Vgl. vorliegendes Rundschreiben, Nr. 1.3: Geschichtliche Hinweise auf die
Bewahrung des historisch-künstlerischen Erbes.
29 CIC, can. 1257 - § 1. Bona temporalia omnia quae ad Ecclesiam universam,
Apostolicam Sedem aliasve in Ecclesia personas iuridicas publicas pertinent,
sunt bona ecclesiastica et reguntur canonibus qui sequuntur, necnon propriis
statutis. Vgl. CCEO, can. 1009 - § 2.
30 CIC, can. 368 - Ecclesiae particulares, in quibus et ex quibus una et unica
Ecclesia catholica exsistit, sunt imprimis dioeceses, quibus, nisi aliud
constet, assimilantur praelatura territorialis et abbatia territorialis,
vicariatus apostolicus et praefectura apostolica necnon administratio apostolica
stabiliter erecta. Vgl. CCEO, can. 178.
31 CIC, can. 381 - § 1. Episcopo dioecesano in dioecesi ipsi commissa omnis
competit potestas ordinaria, propria et immediata, quae ad exercitium eius
muneris pastoralis requiritur, exceptis causis quae iure aut Summi Pontificis
decreto supremae aut alii auctoritati ecclesiasticae reserventur. § 2. Qui
praesunt aliis communitatibus fidelium, de quibus in can. 368, Episcopo
dioecesano in iure aequiparantur, nisi ex rei natura aut iuris praescripto aliud
appareat.
32 JOHANNES PAUL II., Ansprache, 12. Oktober 1997, aaO., Nr. 3.
33 Im allgemeinen fällt alles, was mit der Erschließung der Kulturgüter
zusammenhängt, in das apostolische Wirken der Kirche, um das sich der
Diözesanbischof kümmert und das er fördert. Vgl. CIC, can. 394 - § 1. Varias
apostolatus rationes in dioecesi foveat Episcopus, atque curet ut in universa
dioecesi, vel in eiusdem particularibus districtibus, omnia apostolatus opera,
servata uniuscuiusque propria indole, sub suo moderamine coordinentur.
§ 2. Urgeat officium, quo tenentur fideles ad apostolatum pro sua cuiusque
condicione et aptitudine exercendum, atque ipsos adhortetur ut varia opera
apostolatus, secundum necessitates loci et temporis, participent et iuvent. Vgl.
CCEO, can. 203 - § 1-2.
34 HL. KONREGATION FÜR DEN KLERUS , Rundschreiben Opera Artis, aaO., Nr. 6.
35 Bei der Abfassung von Statuten und Betriebsordnungen ist es empfehlenswert,
einige Aspekte zu berücksichtigen, die wir hier aufzählen.
Punkte für das Statut eines Diözesanmuseums (und analog eines Kirchenmuseums):
1. Gründungsdatum, Eigentum; 2. Zweckbestimmung der Einrichtung; 3.
Kurzbeschreibung des Sitzes und der Sammlungen; 4. Direktor: Ernennung,
Amtsdauer, Aufgaben und Zuständigkeiten; 5. Kommission des Museums: Ernennung
der Mitglieder und Auftragsdauer, Aufgaben und Zuständigkeiten; 6. Rat für
Wirtschafts- und Finanzverwaltung; 7. Sekretariat und Archiv; 8.
Aufsichtspersonal.
36 Vgl. CIC, can. 620 - Superiores maiores sunt, qui totum regunt institutum,
vel eius provinciam, vel partem eidem aequiparatam, vel domum sui iuris, itemque
eorum vicarii. His accedunt Abbas Primas et Superior congregationis monasticae,
qui tamen non habent omnem potestatem, quam ius universale Superioribus
maioribus tribuit. Vgl. CCEO, can. 418.
37 Vgl. CIC, can. 734 - Regimen societatis a constitutionibus determinatur,
servatis, iuxta naturam uniuscuiusque societatis, cann. 617-633. Vgl. CCEO, can.
557.
38 Vgl. PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE, Rundschreiben Die
Kulturgüter der Ordensinstitute, 10. April 1994, Prot. N. 275/92/12 (Enchiridion
Vaticanum 14/918-947).
39 Vgl. CIC, can. 678 - § 3. In operibus apostolatus religiosorum ordinandis
Episcopi dioecesani et Superiores religiosi collatis consiliis procedant
oportet. Vgl. CCEO, can. 416.
40 Vgl. CIC, can. 681 - § 1. Opera quae ab Episcopo dioecesano committuntur
religiosis, eiusdem Episcopi auctoritati et directioni subsunt, firmo iure
Superiorum religiosorum ad normam can. 678, §§ 2 et 3.
§ 2. In his casibus ineatur conventio scripta inter Episcopum dioecesanum et
competentem instituti Superiorem, qua, inter alia, expresse et accurate
definiantur quae ad opus explendum, ad sodales eidem addicendos et ad
oeconomicas spectent. Vgl. CCEO, can. 415 - § 3.
41 Was die operativen Kriterien für die Ausstellung und die Wartung der Objekte
betrifft, kann man sich an die von nationalen Ämtern und Vereinen erlassenen
Richtlinien halten (so gab es z.B. in Irland die Veröffentlichung eines
Handbuches vom HERITAGE COUNCIL, Caring for Collections. A Manual of Preventive
Conservation, Dublin 2000).
42 Wegen einer geeigneten Einrichtung der Lehrräume kann man sich mit nationalen
und internationalen Ämtern und Vereinen in Verbindung setzen, die
Sonderprogramme für Museumspädagogik ausgearbeitet haben. In diesem Zusammenhang
sei an die von den nationalen Zentren des ICOM (International Council of
Museums) erarbeiteten und gestarteten Programme erinnert. Außerdem hat man in
verschiedenen Ländern spezifische Lehrprogramme in bezug auf die Nutzung der
Kulturgüter und die aktive gegenseitige Annäherung zwischen den Museumsanlagen
eingeführt (in den USA z.B. wurden das Programm MUSE Educational Media und das
vom Getty Information Institute in Zusammenarbeit mit der Association of Art
Museum Directors, der American Association of Museums und der Coalition for
Networked Information geförderte Projekt The Museum Educational Side Licencing
Project [MESL] durchgeführt).
43 Es bestehen genaue internationale Vorschriften über die Ausstellung von
Kunstwerken, die deren Bewahrung und Instandhaltung erleichtern sollen. In
diesem Zusammenhang sei an einige von internationalen Körperschaften
herausgegebene Dokumente erinnert: ICOM, Code de Déontologie Professionelle de
l’ICOM, Paris 1990; ICOM, Documentation Committee CIDOC Working Standard for
Museum Objects, 1995; EUROPARAT, Revidierte Konvention über den Schutz des
archäologischen Erbes, Malta 1992; ICOMOS (International Council of Monuments
and Sites), International Cultural Turism Charter, 1998, Art. 2.4, 6.1, 3.1,
5.4.
Zu diesen Dokumenten kommen noch die bei internationalen Tagungen über die
Diözesan- und kirchlichen Museen erlassenen Direktiven, wie z.B. das Rome
Document, das von der 44. Jahresversammlung der ARBEITSGEMEINSCHAFT KIRCHLICHER
MUSEEN UND SCHATZKAMMERN angenommen wurde (Rom, 31. Mai 1995).
44 Vgl. Anm. 35.
45 PAUL VI., Predigt am Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und
Gottesmutter Maria, 8. Dezember 1965 (Insegnamenti di Paolo VI, III, aaO., S.
742-747).
46 Mt 6, 28-29.
47 Vgl. PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE ERHALTUNG DES HISTORISCHEN KUNST- UND
KULTURERBES DER KIRCHE (heute: PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER
KIRCHE), Rundschreiben an die Diözesanbischöfe über die Ausbildung der
Priesteramtskandidaten bezüglich der Kulturgüter, 15. Oktober 1992, Prot. N.
121/90/18 (Notitiae 28 [1992], S. 714-731), Nr. 1.
48 JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Teilnehmer am Italienischen
Nationalkongreß für Sakralkunst Der Künstler ist Mittler zwischen dem Evangelium
und dem Leben, 27. April 1981 (Insegnamenti di Giovanni Paolo II, IV/1, Città
del Vaticano 1981, S. 1052-1056); DERS., Brief an die Künstler, 4. April 1999
(Città del Vaticano 1999).
49 Bezüglich des Ausbildungsproblems hielt es die Päpstliche Kommission für
angebracht, ein erstes Rundschreiben (15. Oktober 1992) an alle Bischöfe der
Welt zu richten über die Notwendigkeit, die künftigen Priester auf die Pflege
der Kulturgüter der Kirche vorzubereiten (PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE
ERHALTUNG DES HISTORISCHEN KUNST- UND KULTURERBES DER KIRCHE [heute: PÄPSTLICHE
KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE], Rundschreiben an die
Diözesanbischöfe über die Ausbildung der Priesteramtskandidaten bezüglich der
Kulturgüter, aaO.). Da es sich um einen fundamentalen Aspekt handelt, wandte
sich die Kommission drei Jahre später noch einmal mit einem Rundbief an alle
Bischofskonferenzen (3. Februar 1995) mit der Frage, welche Initiativen in dem
besagten Zeitraum für die Ausbildung des Klerus für die Kulturgüter unternommen
worden seien (PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE, Rundbrief,
3. Februar 1995, Prot. N. 15/95/2). Dieselbe Überlegung galt der von den
Katholischen Universitäten geleisteten Arbeit für die Kulturgüter der Kirche.
Dazu erging in Rundbrief (31. Januar 1992) an alle Katholischen Universitäten
der Welt, in dessen Folge Daten gesammelt wurden, die für die künftige Arbeit
der Kommission selbst beträchtliche Bedeutung besaßen (PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR
DIE ERHALTUNG DES HISTORISCHEN KUNST- UND KULTURERBES DER KIRCHE [heute:
PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE], Rundschreiben an die
Rektoren der Katholischen Universitäten, 31. Januar 1992, und PÄPSTLICHE
KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE, Brief an die Rektoren der
Katholischen Universitäten zur Übersendung des „Berichtes über die Antworten der
Katholischen Universitäten zu den bezüglich der Kulturgüter der Kirche
geförderten Aktivitäten“, 10. September 1994, Prot. N. 239/89/18). Die
KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN ersuchte die PÄPSTLICHE
KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE, eine Doppelnummer der Zeitschrift
Seminarium über das Thema Die Ausbildung der Seminaristen für die pastorale
Erschließung der kirchlichen Kulturgüter auszurichten (vgl. Seminarium N.S.
39/2-3 (1999). Dieser Band wurde allen Bischofskonferenzen der Welt zugesandt.
50 Vgl. PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE ERHALTUNG DES HISTORISCHEN KUNST- UND
KULTURERBES DER KIRCHE (heute: PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER
KIRCHE), Rundschreiben an die Diözesanbischöfe über die Ausbildung der
Priesteramtskandidaten bezüglich der Kulturgüter, aaO., Nr. 22. Das Dokument
erwähnt ebenso wie die Verantwortung der Kirche in bezug auf das Kunsterbe „als
integrierenden Bestandteil ihres Amtes die Förderung, den Schutz und die
Erschließung der erhabensten Äußerungen des menschlichen Geistes im
künstlerischen und historischen Bereich“.
51 In diesem Zusammenhang hat die Päpstliche Universität Gregoriana in Rom seit
1991 einen “Hochschulkurs für die Kulturgüter der Kirche“ ausgerichtet. Das
Beispiel wurde mit ähnlichen Initiativen in Paris, Lissabon, Mexiko, Brescia
(Italien) usw. aufgegriffen. In den staatlichen akademischen Zentren vieler
Nationen wurden auch Fachkurse für Museumskunde eingerichtet, die eine wertvolle
Stütze für die allgemeine Vorbereitung der Fachkräfte der kirchlichen Museen
darstellen könnten.
52 Vgl. JOHANNES PAUL II., Botschaft, 25. September 1997, aaO., Nr. 4.
53 JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Teilnehmer am Italienischen
Nationalkongreß für Sakrale Kunst, 27. April 1981, aaO.
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