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PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE

Rundschreiben

DIE PASTORALE FUNKTION
DER KIRCHLICHEN MUSEEN

Vatikanstadt, den 15. August 2001

Eminenz (Exzellenz),
hochwürdigster Herr Kardinal (Herr Erzbischof, Herr Bischof)!

Nachdem sich die Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche nicht nur mit den Bibliotheken und Archiven befaßt hat1, sondern auch die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Inventarisierung und Katalogisierung des (beweglichen und unbeweglichen) historischen Kunst- und Kulturerbes bekräftigt hat2, wendet sie sich jetzt den kirchlichen Museen zu, um die bedeutenden, üblicherweise nicht mehr in Gebrauch befindlichen Kunst- und Kulturschätze materiell zu erhalten, rechtlich zu schützen und für die Pastoral zu erschließen.

Mit diesem neuen Dokument will die Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche einen weiteren Beitrag liefern, um das Wirken der Kirche mit Hilfe der Kulturgüter zu stärken und dadurch einen neuen Humanismus im Hinblick auf die Neuevangelisierung zu fördern. Hauptaufgabe der Päpstlichen Kommission ist es nämlich, sich dafür zu verwenden, daß das ganze Volk Gottes und vor allem die Fachleute (Laien und Kleriker) das beachtliche historisch-künstlerische Erbe der Kirche im pastoralen Bereich zur Geltung bringen.

Das Christentum ist gekennzeichnet durch die Verkündigung des Evangeliums im Hier und Jetzt jeder Generation und durch die Treue zur Überlieferung (traditio). Die Kirche „nimmt im Lauf ihrer Geschichte die Errungenschaften der einzelnen Kulturen in Gebrauch, um die christliche Botschaft zu verbreiten und zu erklären“3. Daher „neigt der Glaube naturgemäß dazu, sich durch künstlerische Formen und historische Zeugnisse auszudrücken, die eine Kraft der Verkündigung und einen kulturellen Wert besitzen, denen die Kirche höchste Aufmerksamkeit schenken muß“4. Darum hat sich in den alten christlichen Ländern, aber bereits auch in jenen Gebieten, die erst in jüngster Zeit evangelisiert wurden, ein reichliches Erbe an Kulturgütern angesammelt, denen im Bereich ihrer kirchlichen Zweckbestimmung ein besonderer Wert zukommt.

In diesem Sinn ist auch ein kirchliches Museum mit allen in seinem Umfeld angebotenen Veranstaltungen eng mit dem kirchlichen Leben in der Vergangenheit verbunden, da es den Weg, den die Kirche im Laufe der Jahrhunderte in Gottesdienst, Katechese, Kultur und Nächstenliebe zurückgelegt hat, sichtbar dokumentiert. Ein kirchliches Museum ist daher der Ort, der nicht nur den genialen Geist des Menschen, sondern - als Gewähr für die Gegenwart - auch die Entwicklung des kulturellen und religiösen Lebens dokumentiert. Es kann daher nicht in einem „absoluten“ Sinn, das heißt herausgelöst aus dem Gesamtkontext der pastoralen Tätigkeiten, verstanden werden, sondern muß im Zusammenhang mit dem ganzen kirchlichen Leben und in bezug zum historischen Kunst- und Kulturerbe jeder Nation und Kultur gedacht werden. Das kirchliche Museum muß sich also unbedingt in den Bereich der pastoralen Aktivitäten einfügen; dabei kommt ihm die Aufgabe zu, durch eine umfassende Heranführung an die Kunst- und Kulturschätze das kirchliche Leben widerzuspiegeln.

Im christlichen Bewußtsein gehören die kirchlichen Museen vollberechtigt zu den Strukturen, die sich der Erschließung der „in den Dienst der Sendung der Kirche gestellten“5 Kulturgüter widmen und daher so organisiert sein müssen, daß sie das Heilige, das Schöne, das Alte und das Neue zu vermitteln vermögen. Sie sind also ein integrierender Bestandteil der kulturellen Veranstaltungen und der Pastoraltätigkeit der Kirche.

Das historisch-künstlerische Gut, das nicht mehr in Gebrauch ist, beiseite gelegt wird und sich kaum schützen läßt, kann in den kirchlichen Museen angemessenen Schutz finden und in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden. Man muß sich in der Tat darum bemühen, die verwendbaren und die außer Gebrauch befindlichen Güter in eine Wechselbeziehung zu bringen, um rückblickende Einsicht, aktuelle Funktionsfähigkeit und weiterführende Perspektiven zum Vorteil der betreffenden Region so zu gewährleisten, daß man Museen, Denkmäler, Einrichtungsgegenstände, geistliche Theaterspiele, Formen der Volksfrömmigkeit, Archive, Bibliotheken, Sammlungen und andere vor Ort übliche Bräuche miteinander in Verbindung bringt. In einer Kultur, die bisweilen in Auflösung begriffen ist, sehen wir uns zu Initiativen genötigt, die uns das wiederentdecken lassen, was in kultureller und geistiger Hinsicht der Allgemeinheit gehört, und das nicht im streng touristischen, sondern in jenem eigentlich humanistischen Sinn. In diesem Sinn ist es nämlich möglich, Ziel und Zweck des historischen Kunst- und Kulturerbes so wiederzuentdecken, daß man es als Kulturgut nutzt.

Nach dieser Ausgangsposition kann das Kirchenmuseum zum wichtigsten Bezugspunkt werden, um den herum der Plan zu einer Neuinterpretation der Vergangenheit und zur Entdeckung der Gegenwart in ihren besten und mitunter unbekannten Aspekten angeregt wird. Darüber hinaus fungiert das kirchliche Museum als Ort der Koordinierung von erhaltenden Maßnahmen, Menschenbildung und christlicher Glaubensverkündigung in einem bestimmten Gebiet. Die Organisation des Museums muß sich deshalb soziale, politische und kulturelle Entwicklungen und die auf die betreffende Region abgestimmten Pastoralpläne zu eigen machen.

So wichtig die Museumseinrichtungen innerhalb der Kirche auch sind, der Schutz der Kulturgüter bleibt doch vor allem der Kirchengemeinde anvertraut. Sie muß die Bedeutung ihrer Vergangenheit begreifen, das Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zu dem Gebiet, in dem sie lebt, reifen lassen und den pastoralen Charakter der Kunst- und Kulturschätze wahrnehmen. Es geht also darum, ein kritisches Bewußtsein zu erzeugen, um das historisch-künstlerische Erbe zu erschließen, das von den verschiedenen, aufeinanderfolgenden Kulturen auch dank der Präsenz der Kirche als erleuchteter Auftraggeberin ebenso wie als wachsamer Hüterin der Spuren längst vergangener Zeiten hervorgebracht worden ist.

Es liegt daher auf der Hand, daß für den Aufbau und Betrieb der kirchlichen Museen ein ekklesiologisches Fundament, theologische Perspektiven und eine geistliche Dimension notwendig sind, da sich solche Einrichtungen nur in diesem Sinne in einen Pastoralplan integrieren lassen. Das vorliegende Rundschreiben, das sich zwar mit diesen Überlegungen nicht eingehender befaßt, sondern von ihnen ausgeht, möchte eine Reflexion allgemeinen und vorwiegend praktischen Charakters über die Bedeutung und die Rolle der kirchlichen Museen im Rahmen des sozialen und kirchlichen Lebens bieten. Die Originalität und Wirksamkeit der kirchlichen Museen ist durch den Zusammenhang gegeben, in den sie als integrierender Bestandteil gehören.

1. Bewahrung des historischen Kunst- und Kulturerbes der Kirche

1.1 Bedeutung des historischen Kunst- und Kulturerbes

Die kirchlichen Kulturgüter sind direktes Erbe und Eigentum der christlichen Gemeinschaft. Gleichzeitig gehören sie aber auf Grund der universalen Dimension der christlichen Verkündigung in gewissem Sinn der ganzen Menschheit. Ihr Zweck gilt der Sendung der Kirche in der doppelten und sich wirksam ergänzenden Dynamik menschlicher Förderung und christlicher Glaubensverkündigung (Evangelisierung). In ihrer Bedeutung unterstreichen und veranschaulichen sie das Werk der Inkulturation des Glaubens.

Die Kulturgüter, die für uns zum historischen Gedächtnis werden, erlauben uns nämlich, über die Werke der verschiedenen Generationen deren Glaubensweg wiederzuentdecken. Sie offenbaren durch ihren künstlerischen Wert die schöpferische Fähigkeit lokaler Künstler, Handwerker und Fachkräfte, die es vermochten, dem sinnlich Wahrnehmbaren ihr eigenes religiöses Denken und Fühlen und die Frömmigkeit der christlichen Gemeinde einzuprägen. Durch den kulturellen Inhalt übergeben sie der heutigen Gesellschaft die individuelle und gemeinschaftliche Geschichte menschlicher und christlicher Weisheit in einer bestimmten Region und innerhalb einer bestimmten geschichtlichen Periode. Durch ihre liturgische Bedeutung sind sie besonders für den Gottesdienst bestimmt. Durch ihre universale Bestimmung gestatten sie einem jedem die Nutznießung der kirchlichen Kulturgüter, ohne daß er aber zu deren ausschließlichem Eigentümer wird.

Erklärender Hinweis auf den Wert, den die Kirche ihren Kulturgütern beimißt, ist „der Wille seitens der Gemeinschaft der Gläubigen und besonders der kirchlichen Institutionen, seit der Zeit der Apostel die Glaubenszeugnisse zu sammeln und ihr Andenken zu pflegen; er ist Ausdruck der Einzigartigkeit und Kontinuität der Kirche, die diese Endzeit der Geschichte erlebt“6. In diesem Zusammenhang hält die Kirche die Weitergabe des Erbes ihrer Kulturgüter für wichtig. Sie stellen nämlich ein wesentliches Glied der Traditionskette dar; sie sind das sichtbare Gedächtnis der Evangelisierung; sie werden zu einem Werkzeug der Pastoral. Daraus folgt dann „die Verpflichtung, sie zu restaurieren, zu bewahren, zu katalogisieren und zu schützen“7, zum Zweck der „Erschließung dieser Güter, wodurch eine bessere Kenntnis von ihnen und eine angemessene Verwendung sowohl in der Katechese wie in der Liturgie gefördert werden soll“8.

Zu den Kulturgütern der Kirche zählt das riesige historische und künstlerische Erbe, das sich, in unterschiedlichem Ausmaß, verstreut in allen Teilen der Welt findet. Es verdankt seine Identität dem Gebrauch durch die Kirche, weshalb es aus diesem Kontext nicht herausgelöst werden darf. Daher müssen Strategien für eine globale und zugleich umfeldbezogene Erschließung des historischen Kunst- und Kulturerbes ausgearbeitet werden, um es in seiner reichen Vielfalt nutzen zu können. Auch alles, was z.B. infolge von Liturgiereformen außer Gebrauch gekommen oder wegen seines Alters nicht mehr verwendbar ist, muß mit den in Gebrauch befindlichen Gütern in Verbindung gebracht werden, um herauszustellen, daß die Kirche stets ein Interesse daran hatte, der Katechese, dem Gottesdienst, der Kultur und dem karitativen Dienst in mannigfaltiger kultureller Gestalt und durch verschiedene Stilformen Ausdruck zu verleihen.

Daher muß sich die Kirche der Gefahr, die Gegenstände auszusondern, der Zerstreuung preiszugeben oder sie anderen (staatlichen, städtischen und privaten) Museen zu überlassen, dadurch entziehen, daß sie, wenn nötig, eigene „Museumsdepots“ einrichtet, die die Aufbewahrung der Objekte und ihre Nutzung im kirchlichen Bereich sicherstellen können. Auch Gegenstände von geringerem künstlerischem Wert zeugen vom eifrigen Bemühen der jeweiligen Gemeinde, die sie hergestellt hat, und können die Identität der heutigen Gemeinden mitformen. Für diese Gegenstände muß man also die Schaffung geeigneter “Museumsdepots“ ins Auge fassen. In jedem Fall ist es notwendig, daß die in den Museen und Depots kirchlicher Zuständigkeit aufbewahrten Werke in direkter Verbindung mit den Werken bleiben, von denen die Einrichtungen der Kirche noch Gebrauch machen.

1.2 Ansatz zur Bewahrung des historischen Kunst- und Kulturerbes

Die Vorgehensweisen, nach denen man sich in den einzelnen Kulturen der Bewahrung des überlieferten Kulturerbes annimmt, sind ganz unterschiedlicher Art. So pflegen zum Beispiel das Abendland und die zu ihm gehörigen Kulturen die Erinnerung an die Vergangenheit dadurch, daß sie obsolet gewordene, nicht mehr gebräuchliche Gegenstände wegen ihrer historisch-künstlerischen Bedeutung oder einfach wegen ihres Erinnerungswertes aufbewahren. In anderen Kulturen hingegen wird die Pflege des Gedächtnisses früherer Zeiten vorwiegend dem mündlichen Erzählen vergangener Taten und Ereignisse überlassen, oft auch deshalb, weil sich die Erhaltung der Fundstücke aus klimatischen Gründen nicht selten als schwierig erweist. In wieder anderen Fällen schließlich erfolgt die Erhaltung durch Nacharbeitung der Gegenstände in originalgetreuen Materialien und genauer Einhaltung der stilistischen Vorbilder. Bei allen Völkern jedoch ist das lebendige Bewußtsein für das Gedächtnis der Vergangenheit vorhanden als tragender Wert, den es mit großer Sorgfalt zu pflegen gilt.

In den Ländern mit alter christlicher Tradition hat das historisch-künstlerische Erbe, das im Laufe der Jahrhunderte ständig durch neue Interpretationsformen bereichert worden und über ganze Generationen hin bevorzugtes Mittel für Katechese und Gottesdienst gewesen war, in jüngster Zeit infolge der Säkularisierung eine fast ausschließlich ästhetische Bedeutung angenommen. Es ist daher angebracht, daß die Kirchen durch geeignete Strategien die kontextimmanente Bedeutung der historischen Kunst- und Kulturgüter herausstellen, so daß der Gegenstand in seinem ästhetischen Wert nicht völlig von seiner pastoralen Funktion abgetrennt noch von dem historischen, sozialen, raum- und andachtsbezogenen Zusammenhang losgelöst wird, dessen charakteristischer Ausdruck und Zeugnis er ist.

Ein kirchliches Museum ist in der betreffenden Region verwurzelt, mit dem Wirken der Kirche unmittelbar verbunden und die sichtbare Bestätigung ihres historischen Gedächtnisses. Es beschränkt sich nicht auf die bloße „Sammlung von Antiquitäten und Kuriositäten“, wie in der Renaissancezeit Paolo Giovio und Alberto Lollio es verstanden, sondern bewahrt Kunstwerke und Objekte religiösen Charakters, um sie zu erschließen. Ein kirchliches Museum ist auch nicht das Mouseion oder der „Musentempel“ in der etymologischen Bedeutung des Begriffes, der an die Gründung des Ptolemaios Soter im ägyptischen Alexandria erinnert, sondern es ist immer auch das Gebäude, in dem man das historische Kunst- und Kulturerbe der Kirche aufbewahrt. Denn auch wenn viele Objekte keine bestimmte kirchliche Gebrauchsfunktion mehr haben, vermitteln sie weiterhin eine Botschaft, welche die vor langer Zeit lebenden christlichen Gemeinden an die nachfolgenden Generationen weitergeben wollten.

In Anbetracht dieser Überlegungen ist es daher wichtig, bestimmte Strategien für eine im kirchlichen Sinn geeignete Erschließung und Bewahrung des historisch-künstlerischen Erbes zu entwickeln. Grundlage für derartige Strategien sollten die folgenden Verpflichtungen sein:

– der Schutz mit Unterstützung von eigens dafür auf diözesaner und nationaler Ebene eingerichteten Dienststellen;

– die Kenntnis nicht nur von der eigentlichen Zweckbestimmung und der Geschichte kirchlicher Kulturgüter, sondern auch von deren Beschaffenheit durch die systematische Erstellung von Inventaren und Katalogen9;

– die Einbettung der Werke in das tatsächlich gelebte soziale, kirchliche, religiöse Leben;

– die Betrachtung der Werke der Vergangenheit in bezug auf die heutige kirchliche und kulturelle Erfahrung;

– die Erhaltung und der eventuelle Gebrauch solcher Werke der Vergangenheit in pastoralem Umfang10.

Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, kann die Einrichtung von kirchlichen Museen angebracht sein, die dadurch, daß sie auf das historische und künstlerische Erbe einer bestimmten Gegend Bezug nehmen, auch die Rolle von Zentren für kulturelle Belebung übernehmen könnten. Immer wichtiger wird auch die Rationalisierung der verschiedenen Stellen, die in der Kirche für den Sektor Kulturgüter zuständig sind. Wo es möglich ist, muß man sich um Formen der Zusammenarbeit zwischen den eben genannten kirchlichen Stellen und den analogen zivilen Behörden bemühen, um gemeinsame Vorhaben zu vereinbaren.

1.3 Geschichtliche Hinweise auf die Bewahrung des historisch-künstlerischen Erbes

Die engagierte Sorge der Kirche um ihr historisches und künstlerisches Erbe während ihrer gesamten Geschichte geht aus den Beschlüssen der Päpste, der Ökumenischen Konzilien, der Lokalsynoden und der einzelnen Bischöfe hervor und ist allen bekannt. Ausdruck gefunden hat diese Sorge sowohl darin, daß Kunstwerke in Auftrag gegeben wurden, die hauptsächlich für den Gottesdienst und die Ausschmückung geheiligter Stätten bestimmt waren, als auch in der Pflege und der Erhaltung dieser Werke11.

Für die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände - darunter vor allem der liturgischen Geräte und der Reliquien mit den dazugehörigen Reliquienschreinen - wurden seit der Spätantike an den Kathedralen oder anderen bedeutenden Kultstätten (z.B. Heiligtümern) die sogenannten „Schatzkammern“ eingerichtet, sehr oft in einem Nebenraum der Sakristei und in dafür vorgesehenen Schränken bzw. Schreinen. Diese Sammlungen hatten in erster Linie die Funktion eines Depots für besonders wertvolle Kultgegenstände, die bei besonders feierlichen Gottesdiensten verwendet wurden; außerdem besaßen sie, besonders wegen des Vorhandenseins berühmter Reliquien, einen gewissen Repräsentationswert; und nicht zuletzt konnten sie als Goldreserve für Notfälle dienen. Ein leuchtendes Beispiel dafür ist die Päpstliche Sakristei im Vatikan.

Es ist jedenfalls zulässig, uns die mittelalterlichen „Schatzkammern“ der eigentlichen Sammlungen von Gegenständen anzusehen, die (vorübergehend oder endgültig) aus dem Bereich praktischer Nutzung entfernt worden waren und nun unter besonderer institutioneller Aufsicht standen. Die Objekte, aus denen diese Sammlungen bestanden, wurden allerdings an geeigneten Orten und aus besonderen Anlässen zur öffentlichen Bewunderung ausgestellt. Ein Unterschied dieser Sammlungen im Vergleich zu den Privatsammlungen der Antike bestand darin, daß die „Schatzkammern“ nicht das Werk eines Einzelnen, sondern der entsprechenden Institutionen waren, so daß die öffentliche Nutznießung erhalten blieb. Unter den ältesten „Schatzkammern“ Europas sind jene der Abtei Saint-Denis in Frankreich und der Domschatz von Monza in Italien zu erwähnen, die beide im 6. Jahrhundert errichtet wurden. Unter den berühmtesten mittelalterlichen „Schatzkammern“ nennen wir jene der Sancta Sanctorum in Rom, der Markusbasilika in Venedig und des Doms Sant’Ambrogio in Mailand (Italien); des Heiligtums Sainte Foy de Conques und der Kathedrale von Verdun-Metz (Frankreich); des Kölner Doms, des Aachener Doms und des Doms von Regensburg (Deutschland); der Camera Santa von Oviedo (Spanien); der Kathedrale von Clonmacnoise (Irland). Viele der obenerwähnten „Schatzkammern“ sind mit Inventarverzeichnissen oder Katalogen ausgestattet, die in unterschiedlicher Weise im Laufe der Jahrhunderte erstellt worden sind.

Das seit dem 14. Jahrhundert dokumentierte private Sammeln wertvoller oder einfach sonderbarer antiker Gegenstände wurde auch von Geistlichen in privater Form praktiziert. Unter die größten Sammlungen klassischer Werke, die infolge des neuerwachten humanistischen Interesses für die Antike seit dem 15. Jahrhundert entstanden, sind die von Päpsten und Kardinälen geförderten Sammlungen einzureihen. Ein in diesem Zusammenhang wesentliches Ereignis für die Geschichte des Museumswesens ist die auf Wunsch Papst Sixtus’ IV. im Jahr 1471 erfolgte Aufstellung einiger antiker Bronzestatuen auf dem Kapitol; dadurch sollte dem Volk von Rom wieder in Erinnerung gebracht werden, daß diese Statuen ihm gehörten. Es handelt sich um die erste öffentliche Zweckbestimmung von Kunstwerken auf Initiative eines Souveräns hin, ein Konzept, das sich ab dem Ende des 18. Jahrhunderts durchsetzen und zur Eröffnung des Kapitolinischen Museums und der Vatikanischen Museen in Rom sowie der großen Nationalmuseen in den bedeutendsten Hauptstädten Europas führen wird.

In der Zeit nach dem Trienter Konzil, wo die Kirche im kulturellen Bereich eine bedeutende Rolle spielte, verstand der Mailänder Erzbischof Kardinal Federigo Borromeo - um nur ein Beispiel zu nennen - seine Gemäldesammlung als Aufbewahrungsort und zugleich als Bildungszentrum, das einem ausgewählten Publikum offenstehen sollte. Deshalb errichtete er, an seine Pinakothek angeschlossen, 1609 die Biblioteca Ambrosiana und 1618 die Akademie für Malerei, Bildhauerei und Architektur; 1625 veröffentlichte er einen Katalog, das Musaeon, der vornehmlich illustrativen Charakter hatte. In diesen Initiativen, welche die für die damalige aristokratische Gesellschaft typischen Modelle des Mäzenatentums aufgreifen, tritt klar die Integration zwischen Bibliothek, Museum und Schule zutage, um eine einheitliche Bildungs- und Kulturplanung zu realisieren.

Zwischen dem 16. und dem 17. Jahrhundert entstehen nach und nach neue Museumstypen, die vorwiegend pädagogischen und didaktischen Zielen dienen und im kirchlichen Bereich weitverbreitet sind, wie die wissenschaftlichen Museen, mit denen Priesterseminare, Kollegien und andere, vor allem an die Gesellschaft Jesu gebundene Bildungseinrichtungen ausgestattet werden.

In jüngerer Zeit sind dann neben den „Schatzkammern“ die Dommuseen und die Museen der Dombauhütten mit dem Ziel entstanden, aus den Kathedralen selbst oder aus ihren Sakristeien stammende Kunstwerke und Kultgegenstände (oder andere Objekte), die gewöhnlich nicht mehr in Gebrauch sind, aufzubewahren und auszustellen. Im ausgehenden 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts tauchen die ersten Diözesanmuseen auf; sie sind den vorher erwähnten Museen ähnlich, ihre Objekte stammen aber auch aus anderen Kirchen der Stadt und der Diözese und werden an einem einzigen Ort zusammengetragen, um sie vor Vernachlässigung und Zerstreuung zu bewahren. Mit ähnlichen Zielsetzungen sind dann die Museen der Ordensfamilien entstanden.

1.4 Kirchliche Museen betreffende gesetzgeberische Interventionen

Die Gesetzgebung des Kirchenstaates des frühen 19. Jahrhunderts bezüglich des Schutzes und der Bewahrung von Altertümern und Kunstwerken bestätigt die seit dem 15. Jahrhundert von verschiedenen Päpsten erlassenen Verfügungen, die der Zerstörung der Denkmäler aus römischer Zeit und der Zerstreuung der klassischen Werke Einhalt gebieten sollten. Sie enthält zudem moderne, innovative Gedanken, was die Museen betrifft. Der berühmte Chirograph (vom Papst handschriftlich verfaßter Erlaß in Briefform) Pius’ VII. vom 1. Oktober 1802 bestimmt, daß die übergeordneten staatlichen Institutionen dafür „sorgen [müssen], daß die Denkmäler und die schönen Werke der Antike [...] als die wahren Prototypen und Musterbeispiele des Schönen aus Ehrfurcht und für Schulunterricht und Bildung erhalten bleiben und durch die Auffindung weiterer Raritäten noch vermehrt werden“12. Mehr noch, auf Grund des Prinzips der Unveräußerlichkeit und Unabsetzbarkeit der archäologischen Fundstücke und eines Großteils der anderen Kunstwerke außerhalb der Grenzen des Staates ist es möglich, dem Grundgedanken von ihrer Gemeinnützigkeit zu Unterrichts- und Bildungszwecken Gewicht zu verleihen. Es kommt daher zu dem Entscheid, ungeachtet der damals herrschenden Geldknappheit öffentliche Mittel aufzuwenden für „den Erwerb interessanter Gegenstände zur Aufstockung unserer Museen; mit Sicherheit werden die direkten Kosten für die Förderung der Schönen Künste reichlich kompensiert von den immensen Vorteilen, welche die Untertanen und der Staat daraus ziehen“.13

Die Vorschriften des Heiligen Stuhls im 20. Jahrhundert, was die Museen betrifft, sind zwar an die Bischöfe Italiens gerichtet, können aber analog auch als gültig für die Universalkirche angesehen werden. Im allgemeinen betreffen sie nicht ausschließlich die Museumseinrichtungen, sondern gehören in einen weiteren Rahmen, der auch Archive, Bibliotheken und die sakrale Kunst insgesamt umfaßt, wobei das Kulturgut auch unter dem pastoralen Gesichtspunkt gesehen wird. In diesem Zusammenhang ist es angebracht, an das Rundschreiben des Staatssekretariats vom 15. April 1923 zu erinnern; es empfiehlt, „dort, wo es noch keines gibt, ein Diözesanmuseum zu gründen [...] und am Bischofssitz oder an der Kathedrale richtig zu gestalten“14. Erwähnt werden muß auch das von Kardinal Pietro Gasparri versandte zweite Schreiben vom 1. September 1924. Es teilt den italienischen Bischöfen die Errichtung der Päpstlichen Zentralkommission für die Sakrale Kunst in Italien mit und verfügt die Einrichtung von Diözesan- bzw. Regionalkommissionen für die Sakrale Kunst in jeder Diözese, deren Aufgabe unter anderem „die Errichtung und der geordnete Aufbau der Diözesanmuseen sein soll“15. Ähnliche Verfügungen sind von der Konzilskongregation in den Erlässen vom 24. Mai 1939 getroffen worden16, wo als Zielsetzung solcher Einrichtungen die Aufbewahrung und damit Erhaltung der Werke angegeben wird, die andernfalls in Gefahr wären verloren zu gehen. Die oben genannte Zentralkommission erarbeitete in jenen Jahren in Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Stellen eine Reihe von Hilfestellungen an die italienischen Diözesen für die Gründung und Verwaltung der Diözesanmuseen17.

Wirklich universellen Wert hat hingegen das Rundschreiben der Kleruskongregation an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom 11. April 1971, das die Aufbewahrung jener infolge der Liturgiereform nicht mehr verwendeten „Kunstwerke und Schätze“ in einem Diözesan- oder interdiözesanen Museum verfügt18.

Weder der Codex des kanonischen Rechtes von 1917 noch jener von 1983 noch der Codex des Kirchenrechtes der orientalischen Kirchen erwähnen jedoch die Museen, obwohl es sonst klare Hinweise auf den Schutz und die Bewahrung des künstlerischen und historischen Erbes gibt19.

Daß die Kirche inzwischen in demselben Maß wie die konsolidierten Archive und Bibliotheken auch das Museum in jeder Hinsicht als kulturelle und pastorale Einrichtung ansieht, ist eine Tatsache, die in der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus aus dem Jahr 1988 klar zutage tritt. Denn mit ihr wird diese Päpstliche Kommission errichtet und beauftragt, mit den Teilkirchen und den bischöflichen Stellen für die Errichtung von Museen, Archiven und Bibliotheken zusammenzuarbeiten, damit „auf dem ganzen Gebiet der Diözese das Sammeln und der Schutz des gesamten künstlerischen und historischen Erbes sachkundig so gehandhabt wird, daß dieses allen daran Interessierten zur Verfügung steht“20.

2. Eigenart, Zweckbestimmung und Typologie des kirchlichen Museums

2.1 Eigenart

2.1.1 Die Aufbewahrung im kirchlichen Rahmen

Zum Verständnis der Eigenart des kirchlichen Museums muß man hervorheben, daß die Nutznießung der Kulturgüter der Kirche in erster Linie und grundlegend im christlichen Kulturrahmen erfolgt. Das historisch-künstlerische Kulturgut der Kirche ist nämlich nicht für den Betrieb von Museen entstanden, sondern um den Gottesdienst, die Katechese, die Kultur und den Dienst der Nächstenliebe zum Ausdruck zu bringen. Da sich jedoch im Laufe der Zeit die pastoralen Bedürfnisse und die Geschmäcker der Menschen ändern, werden viele Gegenstände ungebräuchlich, so daß sich das Problem ihrer Aufbewahrung stellt, um in Anbetracht ihres historischen und künstlerischen Wertes ihr Fortbestehen zu garantieren. Die materielle Aufbewahrung und der Schutz vor widerrechtlichen Eingriffen erfordert manchmal drastische Entscheidungen, da die Gefahren einer Zerstreuung, auch auf Umwegen, zunehmen. In solchen Fällen liegt die Dringlichkeit der Einrichtung kirchlicher Museen auf der Hand, um die Zeugnisse der christlichen Geschichte und ihrer künstlerisch-kulturellen Ausdrucksformen an geeigneten Orten zu sammeln und sie, nachdem sie nach sachlichen Kriterien geordnet worden sind, öffentlich ausstellen zu können.

Die kirchlichen Museen stehen also in enger Wechselbeziehung mit den Teilkirchen und innerhalb dieser mit den Gemeinden, die ihnen Leben verleihen. Sie „sind nicht Aufbewahrungsorte seelenloser Fundstücke, sondern lebendige Stätten, an denen der Genius und die Spiritualität der Gemeinschaft der Gläubigen durch die Jahre weitergegeben werden“21. Daher ist das kirchliche Museum nicht einfach eine Sammlung veralteter Gegenstände: Es gehört vollberechtigt zu den pastoralen Einrichtungen, weil es Kulturgüter hütet und erschließt, die einst „in den Dienst der Sendung der Kirche gestellt waren“ und nun aus historisch-künstlerischer Sicht von Bedeutung sind22. Es präsentiert sich als Werkzeug christlicher Evangelisierung und geistlicher Erhebung, des Dialogs mit den Fernstehenden, der kulturellen Bildung, des Kunstgenusses und der Geschichtskenntnis. Es ist also ein Ort des Kennenlernens, der Freude, der Katechese und der Spiritualität. Deshalb „muß man die Bedeutung der kirchlichen Museen – auf Diözesan-, Gemeinde- und regionaler Ebene – ebenso unterstreichen wie die religiös inspirierter literarischer und musikalischer Werke, Theaterstücke und kultureller Werke im allgemeinen, um dem historischen Gedächtnis des Christentums ein konkretes und brauchbares Gesicht zu geben“23, indem man das pastorale Wirken der Kirche in einem bestimmten territorialen Bezirk sichtbar macht.

Das kirchliche Museum muß daher als in jede Teilkirche integrierter und mit den anderen dort bestehenden Institutionen interagierender Teil gesehen werden. Es ist in seiner Organisation nicht eine auf sich allein gestellte Einrichtung, sondern es stellt Verbindungen her und entfaltet sich auf dem jeweiligen Territorium, um so die Einheit und Unzertrennbarkeit des gesamten historisch-künstlerischen Erbes, seine Kontinuität und seine Entwicklung im Laufe der Zeit, seine aktuelle Nutzung im kirchlichen Bereich sichtbar zu machen. Da es eng mit der Sendung der Kirche verbunden ist, verliert das, was in ihm enthalten ist, nicht den ihm eigenen Bestimmungs- und Verwendungszweck.

Das kirchliche Museum ist also kein starres Gefüge, sondern besitzt eine dynamische Struktur, die durch die Koordination zwischen den im Museum untergebrachten Gütern und jenen, die sich noch vor Ort befinden, Gestalt annimmt. Daher muß die etwaige zeitweise Wiederverwendung der im Museum ausgestellten Güter, die sowohl aus streng pastoralen und liturgischen Gründen wie aus kulturellen und sozialen Gründen erfolgen kann, rechtlich und praktisch garantiert werden. Es müssen Initiativen zur Förderung des kulturellen Engagements für die Erforschung, die Nutzung und den Gebrauch der in den Museen zusammengetragenen Objekte eingeleitet werden. In der Tat soll man durch Museen, Ausstellungen, Kongresse, geistliche Spiele, Theateraufführungen und andere Veranstaltungen die Geschichte der Kirche einer bestimmten, noch heute lebendigen Gemeinde neu lesen und geistig wiederbeleben können.

2.1.2 Die Erschließung im kirchlichen Bereich

Rund um das kirchliche Museum, das vor allem die der Gefahr der Zerstreuung ausgesetzten kirchlichen Kulturgüter sammelt, wird ein Projekt angeregt, das ein Kennenlernen der Vergangenheit und die Wiederentdeckung des Lebens der Kirche in dieser Vergangenheit zum Ziel hat. Aus dieser Sicht wird das kirchliche Museum auf dem Gebiet der jeweiligen Ortskirche zum kirchlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Treffpunkt.

Das kirchliche Museum muß daher in enger Verbindung mit der Region, zu der es gehört, gesehen werden weil es andere kirchliche Stätten „ergänzt“ und „zusammenfaßt“. Es ist dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bezug zu der Region herstellt, um so deren historisches, kulturelles, soziales und religiöses Gefüge herauszustellen. Damit verbunden ist daher der Schutz und die Erschließung des gesamten lokalen historisch-künstlerischen Erbes, um bei den Einzelnen und in der Gemeinde das Bewußtsein für die Bedeutung der menschlichen und christlichen Geschichte zu entwickeln.

„Der Wille seitens der Gemeinschaft der Gläubigen und besonders der kirchlichen Institutionen, seit der zeit der Apostel die Glaubenszeugnisse zu sammeln und ihr Gedächtnis zu pflegen, ist Ausdruck der Einzigartigkeit und Kontinuität der Kirche, die diese Endzeit der Geschichte erlebt. Das verehrende Gedenken an die Worte und Taten Jesu, an die erste Christengemeinde, an die Kirche der Märtyrer und Väter, an die Ausbreitung des Christentums in der Welt ist ein wirksamer Anlaß, den Herrn zu loben und ihm für die ‚großen Dinge‘ zu danken, die er an seinem Volk getan hat. Im Bewußtsein der Kirche führt das chronologische Gedächtnis daher zu einem geistlichen Wiederlesen der Ereignisse im Zusammenhang mit dem Heilsgeschehen, eventum salutis, und nötigt dringend zur Umkehr, um zum ‚ut unum sint‘ zu gelangen“24.

Dieses Gedächtnis nimmt Gestalt an in den von Menschenhand gefertigten Gegenständen, die die Umwelt in Übereinstimmung mit den geistlichen Bedürfnissen nachgebildet haben, um auf diese Weise den Verlauf des kirchlichen Lebens nachzuzeichnen. Deshalb müssen sie sowohl wegen ihres historischen als auch wegen ihres künstlerischen Wertes aufbewahrt werden. Die Aussage, daß alle in kirchlichen Museen vorhandenen Bestände ein „Erinnerungsgut“ seien, bedeutet folglich die Aufnahme dieses Fachbereiches unter die Instrumente der Pastoral, denn was für die Kirche ein Gut ist, trägt bei zum salus animarum (Heil der Seelen).

Die kirchlichen Museen gehören also in den spezifisch pastoralen Bereich, weil sie für die Gegenwart das kulturelle, karitative und erzieherische Wirken der christlichen Gemeinden in Erinnerung rufen, die den heutigen Gemeinden im Zeichen des einen Glaubens vorausgegangen sind. Sie sind also ein „kirchlicher Ort“, denn:

– sie sind integrierender Bestandteil der Sendung der Kirche in Vergangenheit und Gegenwart;

– sie geben Zeugnis vom Wirken der Kirche durch die Gegenüberstellung mit den Kunstwerken, die für die Katechese, den Gottesdienst und die Zeichen der Nächstenliebe bestimmt waren;

– sie sind Zeichen des geschichtlichen Werdens und der Kontinuität des Glaubens;

– sie repräsentieren einen Rest der vielfältigen gesellschaftlich-sozialen Verhältnisse und des kirchlichen Lebens;

– sie sollen in der heutigen Zeit zur Entfaltung der Inkulturation des Glaubens beitragen;

– sie stellen die Schönheit der menschlich-schöpferischen Prozesse dar, denen es darum geht, der „göttlichen Herrlichkeit“ Ausdruck zu verleihen.

Aus dieser Sicht verlangt der Besuch des kirchlichen Museums eine besondere innere Vorbereitung, da es dort nicht nur schöne Dinge zu sehen gibt, sondern der Besucher berufen und eingeladen ist, im Schönen das Heilige wahrzunehmen.

Der Besuch im kirchlichen Museum darf also nicht ausschließlich als touristisch-kulturelles Angebot verstanden werden, da viele der ausgestellten Werke Ausdruck des Glaubens der Künstler sind und auf den sensus fidei der Gemeinde hinweisen. Diese Werke müssen daher in ihrer Vielfältigkeit und Gesamtheit gelesen, erfaßt und genossen werden, um ihre echte, ursprüngliche und letzte Bedeutung zu begreifen.

2.2 Zweckbestimmung

2.2.1 Die Wahrung des Gedächtnisses

Die Zweckbestimmung des kirchlichen Museums hängt mit dem Glaubenssinn, dem sensus ecclesiae, zusammen, der in der Geschichte der Kirche das fortschreitende Sich-Verwirklichen des Gottesvolkes sieht. Deshalb übernimmt das kirchliche Museum innerhalb der Pastoral der Ortskirche eine spezifische Zweckbestimmung.

Im einzelnen erfüllt das kirchliche Museum verschiedene Funktionen, unter denen folgende anzuführen sind:

– die Erhaltung der Gegenstände, da es alle jene Werke sammelt, die wegen unzulänglicher Verwahrung, unbekannter Herkunft, Veräußerung oder Zerstörung der zugehörigen Strukturen, Verfalls der Herkunftsstrukturen und verschiedener Gefahren nicht an ihrem ursprünglichen Ort bleiben können;

– die Erforschung der Geschichte der christlichen Gemeinde, da in der Einrichtung des Museums, in der Auswahl der Exponate und in ihrer Anordnung die zeitliche und territoriale Entwicklung der christlichen Gemeinde rekonstruiert und erzählt werden soll;

– die Herausstellung der geschichtlichen Kontinuität, da das kirchliche Museum, zusammen mit den anderen Spuren, das „fortdauernde Gedächtnis“ der christlichen Gemeinde und gleichzeitig ihre „aktive und gegenwärtige Präsenz“ darstellen soll;

– die Gegenüberstellung mit den kulturellen Ausdrucksformen der Region, da die Bewahrung der Kulturgüter bei der Neugestaltung ihres Gesamtrahmens eine „katholische“ Dimension haben, das heißt sämtliche in einer Region vorhandenen kulturellen Angebote berücksichtigen muß.

2.2.2 Pastoral durch Erinnerung

Das kirchliche Museum gehört in den Bereich der komplexen Beziehung zwischen den Gläubigen und den Kulturgütern, mit besonderem Bezug auf die Kultgegenstände, die zu „Zeichen der Gnade“ werden, wenn sie eine „sakramentale“ Rolle übernehmen25.

„Die Kirche als Lehrmeisterin des Lebens kann sich nicht dem Auftrag entziehen, dem zeitgenössischen Menschen zu helfen, das religiöse Staunen wiederzufinden angesichts des Zaubers der Schönheit und Weisheit, der aus den Hinterlassenschaften der Geschichte strömt. Diese Aufgabe erfordert eine anhaltende und beharrliche Arbeit der Orientierung, der Ermutigung und des Austausches“26. Das kirchliche Museum hat das besondere Vorrecht, Werkzeug für das Glaubenswachstum zu sein. Es besteht daher ein Zusammenhang mit der Pastoraltätigkeit, die von der Kirche jahrhundertelang vollbracht worden ist, um die von den einzelnen Generationen ausgesäten Keimzellen der Wahrheit aufzunehmen, sich von dem Glanz der in den sichtbaren Werken Gestalt gewordenen Schönheit erleuchten zu lassen und in der Geschichte der Menschen die Spuren des transitus Domini zu erkennen27.

Unterstrichen wird dieser pastorale Vorrang von der Typologie der Kulturgüter, die gewöhnlich in den kirchlichen Museumseinrichtungen aufbewahrt werden. Diese Gegenstände beziehen sich trotz ihrer Verschiedenheit auf ein einziges „Kultursystem“ und helfen, das theologische und liturgische Gespür und das Andachtsbewußtsein wieder aufzubauen. Deshalb werden die für den Gottesdienst verwendeten Dinge, die Bildung der Gläubigen und die Werke der Nächstenliebe, sobald sie außer Gebrauch sind, nicht schlechthin zu einer „toten Sache“. Denn in ihnen „überleben“ andere Elemente, wie die kulturellen, theologischen, liturgischen und historischen Aspekte und vor allem die künstlerischen Formen, so daß sie weiterhin eine pastorale Funktion erfüllen.

In diesem Zusammenhang gibt das kirchliche Museum Zeugnis vom Wirken der Kirche durch die Jahrhunderte, wodurch es das pastorale Lehramt des Gedenkens und der Schönheit ausübt. Es ist Zeichen der Geschichtswerdung, der kulturellen Veränderungen und des gelegentlichen Verfalls. Folgerichtig zur Logik der Inkarnation verkörpert es eine „Reliquie“ des Lebens der Kirche in der Vergangenheit, die für die heutige Entwicklung der Arbeit zur Inkulturation des Glaubens bestimmt ist. Es erzählt die Geschichte der christlichen Gemeinde mit Hilfe dessen, wovon die verschiedenen Ritualisierungen, die vielfältigen Frömmigkeitsformen, die abwechslungsreichen gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhänge, die besonderen milieubedingten Situationen Zeugnis geben. Es präsentiert die Schönheit all dessen, was geschaffen wurde für den Gottesdienst, um an die unaussprechliche „Herrlichkeit“ Gottes zu erinnern; für die Katechese, um den Evangeliumsbericht mit Wundern zu erfüllen; für die Kultur, um die Großartigkeit der Schöpfung zu verherrlichen; für den Dienst der Nächstenliebe, um das Wesen des Evangeliums offenkundig zu machen. Es gehört zu der unverkürzbaren Gesamtheit des Wirkens der Kirche durch die Jahrhunderte, weshalb es „lebendige Wirklichkeit“ ist.

Als pastorales Werkzeug dient das kirchliche Museum dazu, durch sichtbare Beweisstücke das Glaubenszeugnis vergangener Generationen zu entdecken und wieder lebendig werden zu lassen. Darüber hinaus führt es an die Wahrnehmung der Schönheit heran, die sich alten und modernen Werken in verschiedener Weise eingeprägt hat, und hat somit letztlich den Zweck, Herz, Verstand und Willen auf Gott hinzulenken. Für die Vergänglichkeit der Materialien, für Naturkatastrophen, für schwierige bzw. günstige historische Verhältnisse, für den Wandel des kulturellen Wahrnehmungsvermögens, für die Liturgiereformen finden sich Beweisstücke in den kirchlichen Museen. Diese erinnern mit schmucklosen Fundstücken oder berühmten Werken an die vergangenen Epochen, indem sie mit der Schönheit der aufbewahrten Objekte die schöpferische Kraft des Menschen in Verbindung mit dem Glauben der Gläubigen herausstellen. Durch die Vermittlung einer Sicht der Geschichte und eines ästhetischen Genusses erfüllen die musealen Einrichtungen somit eine lehramtliche und katechetische Funktion.

2.3 Typologie

2.3.1 Typologie der musealen Einrichtungen

Es gibt verschiedene Typologien, nach welchen ein Museum als kirchliches Museum gelten kann. Diese Museumstypen sind in unterschiedlichen Epochen entstanden, oft auf Anregung kirchlicher Persönlichkeiten von einzigartigem Unternehmungsgeist. Es existiert jedoch kein vollständiges typologisches Verzeichnis der kirchlichen Museen. Will man eine summarische Aufzählung versuchen, kann man sich auf die kirchliche Stelle beziehen, die Eigentümer des Museums ist bzw. seine Errichtung veranlaßt hat, oder man kann sich auf das in dem Museum untergebrachte Kulturgut beziehen.

Wir haben bereits in der geschichtlichen Einführung28 auf die „Schatzkammern der Domkirchen“ als die ältesten kircheneigenen musealen Einrichtungen hingewiesen. Diese Einrichtungen bestehen in sehr vielen Fällen bis heute unter Beibehaltung ihrer Eigenart als sicherer Aufbewahrungsort kostbarer liturgischer Gegenstände, von denen manche bei bestimmten Gelegenheiten noch für den Gottesdienst verwendet werden können. Im Laufe der Jahrhunderte sind zu den „Schatzkammern“ die „Dom-Museen“ und in manchen Gegenden die „Museen der Dombauhütte“ hinzugekommen. Bei letzteren ist der Zusammenhang mit dem Gottesdienst weniger ausgeprägt, ihre Zweckbestimmung besteht in der Bewahrung und Ausstellung von Kunstwerken und anderen Fundstücken, die aus dem Dom und seiner Umgebung stammen.

In derselben geschichtlichen Einführung wurde auch auf die verschiedenen Arten möglicher „Sammlungen“ hingewiesen, die gewöhnlich monographischen Charakter haben (Kunstsammlungen, archäologische Sammlungen, naturwissenschaftliche Sammlungen), von denen manche schon sehr alt sind, andere erst in jüngster Zeit entstanden sind. Besagte Sammlungen, die manchmal durch Zufall in kirchlichen Besitz gelangt sind, haben ganz unterschiedliche Herkunft: Privatleute, kirchliche Stellen, zivile Körperschaften, andere Institutionen.

In der Zeit nach dem Konzil hat die Entstehung der „Diözesanmuseen“ zugenommen, die in vielen Fällen errichtet worden sind, um der Gefahr einer Zerstreuung des diözesanen Kunst- und Kulturerbes zu begegnen. Doch üblicherweise verband sich mit ihnen eine klare kulturelle Absicht. Analog zu den heute weit verbreiteten „Diözesanmuseen“ sind „Pfarreimuseen“, „Museen von Klöstern und Konventen“, „Museen von Ordensinstituten“ (z.B. die „Missionsmuseen“), „Museen von Bruderschaften“ und anderer kirchlicher Institutionen entstanden.

Die Museen, die wir soeben erwähnt haben, betreffen ein einzelnes religiöses Denkmal, einen bestimmten Kirchenbezirk, ein bestimmtes Ordensinstitut. Sie unterscheiden sich in ihrer Eigenart ebenso wie in ihren Zielsetzungen. Die Museen der Ordensleute zum Beispiel wollen die historische und geographische Einordnung der Präsenz und Entwicklung eines einzelnen Instituts des geweihten Lebens oder einer Gemeinschaft des apostolischen Lebens in ein bestimmtes Territorium oder in den Gesamtbereich des in verschiedenen Teilen der Welt entfalteten Wirkens vorstellen. Andere, wie die Diözesanmuseen und die mehreren Pfarrgemeinden gemeinsamen Pfarreimuseen, spiegeln besondere territoriale Wirklichkeiten mit klar definierten kirchlichen Aufgaben- und Jurisdiktionsbereichen wider. Die Missionsmuseen hingegen geben Zeugnis von den Kulturen, mit denen sich die Evangelisierungsarbeit auseinanderzusetzen hatte, und gewinnen dadurch eine beachtliche Bedeutung für Forschungen auf dem Gebiet der Kulturanthropologie.

2.3.2 Typologie der gesammelten Gegenstände

Die kirchlichen Museen bewahren alles auf, was sich auf die Geschichte und das Leben der Kirche und der Gemeinde bezieht, auch das, was eher für unbedeutend gehalten wird. Sie verhindern, daß Gegenstände, die zur Zeit nicht mehr für den liturgisch-pastoralen Dienst in Gebrauch sind, eliminiert, beiseite gelegt, veräußert oder zerstreut werden. Sie treten deshalb dafür ein, daß dieses Material als historisch-künstlerische Dokumentation des kirchlichen Lebens in seinen verschiedenen Äußerungen geschützt, bewahrt und genutzt wird.

Wenn wir die in den kirchlichen Museen vorhandenen Bestände in großen Zügen typologisch bestimmen sollen, können wir zunächst die Gegenstände für den liturgischen und paraliturgischen Gebrauch unterscheiden, die sich zu einigen großen Gruppen zusammenstellen lassen:

– Kunstwerke (Gemälde, Skulpturen, Dekorationen, Kupferstiche, Drucke, Werke der Kunsttischlerei und andere, scheinbar unbedeutendere Gegenstände);

– heilige Gefäße;

– Kirchengeräte;

– Reliquiare und Votivgaben;

– Paramente, Stoffe, Spitzen- und Stickereiarbeiten, kirchliche Gewänder;

– Musikinstrumente;

– Handschriften und liturgische Bücher, Choralbücher, Musikpartituren usw.

Zu diesen Gruppen von Gegenständen, die gewöhnlich den Bestand der kirchlichen Museen ausmachen, kommen oft weitere Bestände hinzu, für die eigentlich die Archive und Bibliotheken zuständig sind, wie z.B.:

– architektonische und künstlerische Entwürfe (Zeichnungen, Modelle, Skizzen, Korrespondenzen usw.);

– dokumentarisches Material im Zusammenhang mit den Objekten (Hinterlassenschaften, Testamente, Aufträge, Rechtsgeschäfte usw.);

– Erinnerungen über Werke, Dokumentationen über Sammlungen, Dokumentationen über Veranstaltungen im Zusammenhang mit den historisch-künstlerischen Beständen;

– weiteres Material, das Diözesen und Pfarreien, Institute des geweihten Lebens und Gemeinschaften apostolischen Lebens, Bruderschaften und Fromme Werke betrifft und einen gewissen Bezug zu den historisch-künstlerischen Beständen des Museums hat (Ordensregeln, Satzungen, Register usw.).

Außerdem soll das kirchliche Museum für die Bewahrung der Erinnerung an typische Bräuche, Traditionen und Gepflogenheiten der Kirchengemeinde und der Zivilgesellschaft besonders in jenen Nationen sorgen, in denen die Erhaltung der Kunstgegenstände und der Dokumente noch keinen vorrangigen Stellenwert hat.

Aber über die typologischen Unterteilungen hinaus ist das kirchliche Museum durch das Bemühen gekennzeichnet, den „Geist“ der einzelnen Werke, die es aufbewahrt und zur Schau stellt, einsichtig zu machen. Das heißt, es mißt ihnen nicht nur einen künstlerischen, historischen, anthropologischen und kulturellen Wert bei, sondern hebt vor allem die geistige und religiöse Dimension hervor. Diese Dimensionen bezeichnen im besonderen die Identität von Andachtsgegenständen und Objekten aus dem liturgischen und karitativen Bereich, und aus dieser Sicht läßt sich der Wille des Spenders, das Einfühlungsvermögen des Auftraggebers, die Darstellungsfähigkeit des Künstlers und die umfassende Bedeutung des Werkes selbst verstehen.

2.4 Einrichtung

Die Aufgabe, alles, was die kirchlichen Kulturgüter29 in den betreffenden Diözesen oder ihnen gleichgestellten Teilkirchen30 betrifft, zu ordnen, zu regeln und zu fördern und somit auch das Diözesanmuseum und andere von der Diözese abhängige kirchliche Museen einzurichten, obliegt dem Diözesanbischof31, der sich dabei auf die sachkundige Mitarbeit der Diözesankommission und des Amtes für die Sakralkunst und die Kulturgüter stützt. Im Geist des vorliegenden Rundschreibens gehören die kirchlichen Museen zu den „in den Dienst der Sendung der Kirche gestellten“32 Instrumenten, weshalb sie unbedingt in den Pastoralplan der Diözese einbezogen werden sollen33.

Für die Erhaltung, den Schutz und die Erschließung des historisch-künstlerischen Kulturerbes erweist sich die Errichtung von Museumsanlagen als dringend geboten. Denn „für den Fall, daß man solche Gegenstände als nicht mehr passend für den Gottesdienst hält, dürfen sie niemals zum profanen Gebrauch bestimmt werden, sondern sind an einem geeigneten Ort, d.h. in einem Diözesan- oder Interdiözesanmuseum aufzustellen, zu dem alle freien Zugang haben“34.

Das Museum muß mit bischöflichem Dekret errichtet und womöglich mit einem Statut und einer Betriebsordnung ausgestattet werden35, wobei das Statut die Eigenart und die Zweckbestimmung des Museums, die Betriebsordnung seine Struktur und praktischen Beschaffenheiten angeben sollen. Ohne Einwilligung des zuständigen Diözesanbischofs wird weder von kirchlichen, noch von öffentlichen oder privaten Stellen ein kirchliches Museum errichtet werden können, selbst wenn es ganz oder teilweise von diesen Stellen finanziert würde.

Bei der Planung eines Museums soll, wenn möglich, ein dafür vorgesehenes Komitee gebildet werden, das aus einigen Fachleuten unter der Leitung eines vom Bischof bestellten Vorsitzenden besteht. Es wird sich in Abstimmung mit den zuständigen kirchlichen Stellen um die Gestaltung der Räumlichkeiten, um die Auswahl der Objekte, um die Ausstellungsstrategien, um die Beziehung zum Personal, um die Belebung des Besucherzustroms und um alles kümmern, was das gute Funktionieren einer solchen Einrichtung betrifft. Besondere Aufmerksamkeit wird der Beschaffung der Geldmittel gelten müssen, wobei man auch auf öffentliche Maßnahmen setzt.

Die Höheren Oberen der Ordensinstitute36 und der Gemeinschaften apostolischen Lebens37 sind für die in die Zuständigkeit des jeweiligen Instituts gehörenden Kulturgüter gemäß dessen eigenem Recht verantwortlich. Sie erfüllen ihre Aufgabe durch den Lokaloberen, in der Nähe von dessen Haus das Museum gegründet wurde und besteht. Die für die Koordinierung, den Aufbau und die Verwaltung der Museen im allgemeinen angegebenen Bestimmungen werden auch auf die Museen angewandt werden müssen, die den Ordensinstituten und Gemeinschaften apostolischen Lebens gehören, ausgehend von der Einhaltung der diesbezüglichen Zivilgesetze und allem, was das interne Leben der Mitglieder der jeweiligen mit dem Museum betrauten Institution betrifft.

Entsprechend den Hinweisen des Rundschreibens über Die Kulturgüter der Ordensinstitute, das unsere Päpstliche Kommission an die Generaloberen und Generaloberinnen gerichtet hat38, ist zu wünschen, daß soweit als möglich zwischen Diözesen und Gemeinden eine Zusammenarbeit und eine gemeinsame Orientierung im Bereich der Kulturgüter im allgemeinen und der kirchlichen Museen im besonderen zustande kommt39. Sollte die Einrichtung des Diözesanmuseums dann öffentliche Merkmale annehmen, ist es notwendig, sich an die Anordnungen und Orientierungen des Diözesanbischofs zu halten.

Für den Fall schließlich, daß das Diözesanmuseum der Sorge eines Ordensinstituts anvertraut wird, sind die von can. 681 vorgesehenen Verfügungen einzuhalten40.

3. Organisation des kirchlichen Museums

3.1 Sitz

3.1.1 Struktur

Das kirchliche Museum muß mit einem eigenen Sitz in einem wünschenswerterweise kircheneigenen Gebäude ausgestattet sein. In vielen Fällen handelt es sich um ein Gebäude von großem historisch-architektonischem Wert, der allein schon für das kirchliche Museum bestimmend und bezeichnend ist.

Die Organisation und Gestaltung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten muß klar definierten Kriterien folgen. Die Ausstattung des Museums muß einem Gesamtplan entsprechen, der von einem fachkundigen Architekten, dem weitere Fachleute zur Seite stehen sollten, erarbeitet wurde. Diese müssen sowohl in technischen Belangen (Installationen, elektrische und andere Anlagen) als auch im humanistischen Bereich (theologische und historisch-künstlerische Disziplinen) kompetent sein.

Die Planung des kirchlichen Museums muß unter Berücksichtigung des Sitzes, der Typologie der Bestände und des „kirchlichen“ Charakters des Museums erfolgen. Denn der Sitz des kirchlichen Museums darf nicht als ein undifferenzierter Raum verstanden werden; die Werke dürfen sowohl in bezug auf ihren ursprünglichen Verwendungszweck wie auf den architektonischen Sitz, der sie beherbergt, nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden. Infolgedessen sollen alte Klöster, Konvente, Seminare, Bischofspaläste, Kurialräume, die in vielen Fällen als Sitz von kirchlichen Museen verwendet werden, ihre Identität beibehalten und sich gleichzeitig in den Dienst der neuen Bestimmung stellen können, so daß sich die Besucher in der Lage sehen, die Bedeutung der Architektur zusammen mit dem Eigenwert der ausgestellten Werke zu schätzen.

Der Sitz des kirchlichen Museums muß zweckmäßig gegliedert sein, um bequem benutzbar zu sein, ohne daß sich das Publikum oder das Museumspersonal gestört fühlt. Außerdem muß entsprechend den internationalen bzw. nationalen gesetzlichen Weisungen die Durchführung der notwendigen Maßnahmen für den Zutritt und den Besuch von Behinderten sichergestellt werden.

Beispielshalber wird hier im folgenden ein möglicher Verteilungsplan eines kirchlichen Museums dargestellt.

3.1.2 Eingang

Der Eingang des Museums ist sehr wichtig als erster Begegnungspunkt zwischen Besuchern und Museum. Er soll vor allem den Geist (mens) in die Augen springen lassen, der das Museum hervorgebracht hat und sein Bestehen kennzeichnet. Der Eingang muß leicht zugänglich und erkennbar sein. Er soll so gestaltet sein, daß das Museum klar zu identifizieren ist. Die Umrisse können, im Einklang mit den derzeitigen museumskundlichen Kriterien, schmucklos, einfach und klar sein. Während der Eingang reich an anregenden Informationen sein soll, muß er die Anhäufung von Informationsmaterial vermeiden. Die Eingangshalle soll Ausdruck eines eigenen Konzeptes und mit besonderen

architektonischen Bedeutungsmerkmalen ausgestattet sein. Dadurch soll nämlich der Besucher die Kriterien einordnen können, die zur Gesamtdeutung des Museums führen. Er muß sich daher an jenem Sakralraum inspirieren, an den es indirekt erinnert. Beim Entwurf der Eingangshalle muß im Maße des Möglichen der Empfang der Personen, die Information über die Organisation und die Einrichtung für Lehrzwecke eingeplant werden.

Die Eingangshalle ist der Ort, der den Besucher darauf vorbereitet, aus der Flüchtigkeitsatmosphäre der Außenwelt überzugehen zur persönlichen Konzentration und, wenn es sich um Gläubige handelt, zur geistlichen Sammlung, die von dem, was man zu bewundern vorhat, verlangt werden. Es bedarf also eines suggestiven, fast sakralen, äußerst diskreten «Klimas», um den Einklang zwischen Besucher und Museumswirklichkeit zu erleichtern. Der Besucher sollte seinen Gang durch das Museum nicht nur von Neugier getrieben beginnen, sondern eher deshalb, weil er von den sichtbaren Hinweisen, von den audiovisuellen Medien, von der sachkundigen Führung angezogen wurde. Darum sollen in der Eingangshalle einige (gedruckte und audiovisuelle) Hilfsmittel bereitliegen und in geeigneter Weise für die Besucher zur Verfügung stehen, wobei den verschiedenen Besuchertypen Rechnung zu tragen ist. In diesem Zusammenhang darf die Gelegenheit, Führungen zu organisieren, nicht vernachlässigt werden.

3.1.3 Ausstellungsräume

Die vom Eingang angebotene Annäherung gelangt in den Ausstellungsräumen zur vollen Entfaltung. Diese führen durch das von den Originalgegenständen, von den Kopien, von der Kartographie, von den gedruckten und den multimedialen Hilfsmitteln dargebotene historisch-künstlerische, soziale und religiöse Musterbild dem Besucher die vielgestaltige Geschichte einer Teilkirche, eines bestimmten Ordensinstituts, eines Heiligtums oder einer anderen kirchlichen Stätte vor Augen. Besondere Aufmerksamkeit muß der Gliederung jedes Saales gelten. Je besser sie bezeichnet sind, um so leichter wird der Besucher dem logischen Faden der Geschichte folgen und die von der Museumseinrichtung vorgegebenen Themenkreise aufnehmen können.

Die Anordnung der Objekte und ihre Präsentation für das Publikum muß nach einem umfassenden Kriterium durchdacht werden, so daß der architektonische Rahmen und das Ausstellungskonzept der Werke aufeinander abgestimmt werden41. Die Gliederung der Säle, die Durchgänge und alles, was in ihnen ausgestellt ist, müssen Teil eines einzigen, organischen Planes sein, dessen allgemeine Kriterien der Situation und den besonderen Absichten angepaßt werden müssen. Ratsam ist es sodann, die Säle mit geeigneten Ruhepunkten zu versehen, um die Betrachtung der ausgestellten Werke, besonders der bedeutenderen unter ihnen, zu begünstigen.

3.1.4 Vitrinen

Die Vitrine (oder Schaukasten) soll die in ihr enthaltenen Objekte nicht nur auf angemessene Weise aufbewahren, sondern sie zur Geltung bringen und voll sichtbar machen. Sie muß daher entsprechend, d.h. so beleuchtet werden, daß die Farben des Gegenstandes nicht verblassen und sein Anblick nicht verzerrt wird.

Gerade die Gestalt des Schaukastens wird zum Dienstelement nicht nur in dem engen Sinn der guten Aufbewahrung der Objekte, sondern auch im weiteren Sinn des glücklichen Genusses und der Freude an dem Gegenstand selbst. In diesem Zusammenhang gilt es, große Sorgfalt auf die Erstellung der Beschriftungen zu verwenden, die im museumskundlichen Gesamtgefüge eine fundamentale Rolle spielen. Sie müssen möglichst in zwei oder drei Sprachen abgefaßt, in leicht lesbaren Buchstaben geschrieben und an zugänglicher Stelle angebracht sein.

Zu dem kurzen technischen Steckbrief, der den Titel des Werkes, den Urheber, die Datierung, das Material und die Herkunft angibt, sollten zwei verschiedene Arten erläuternder Hilfsmittel, auf elektronischem Datenträger oder in gedruckter Form, hinzukommen. Das erste enthält Blätter, die jedes Werk mit den innerhalb und außerhalb des Museums auf demselben Territorium vorhandenen Werken in Zusammenhang bringen. Das zweite enthält Blätter, die die Kenntnis über die einzelnen Werke dadurch vertiefen, daß sie die liturgische oder paraliturgische Bestimmung, die Bedeutung des Namens, das ursprüngliche räumlich-zeitliche Umfeld, die Symbolik angeben und eventuell Hinweise auf berühmtere Objekte, ikonographische Erläuterungen, hagiographische Angaben und kurze bibliographische Hinweise hinzufügen. Das alles, um das Studium zu fördern und ihm Orientierung zu geben, indem man die Kenntnis der ausgestellten Gegenstände insgesamt in das jeweilige Umfeld einbettet.

3.1.5 Säle für befristete Ausstellungen

Da das kirchliche Museum als eine Kulturinstitution gedacht werden muß, die zum Zweck engagierter kultureller Belebung mit den in derselben Region bestehenden anderen Einrichtungen in wechselseitiger Verbindung steht, sollte es wenigstens mit einem Saal für befristete Ausstellungen und Kulturveranstaltungen ausgestattet sein. Derartige Veranstaltungen können zu besonderen Anlässen ausgerichtet werden (zum Beispiel: die geprägten Zeiten des Kirchenjahres, Titular- und Patronatsfeste, zivile Anlässe, Studienkongresse, schulmäßige Forschungen).

Solche Aktivitäten werden die Evangelisierungstätigkeit im Bereich der kulturellen Initiativen sowohl der Kirche wie öffentlicher und privater Stellen fördern können. Ihr besonderer okkasioneller Charakter stärkt die Verbundenheit zwischen dem Kirchenmuseum und der betreffenden Region; durch ein rotierendes Ausstellungssystem können Werke, die sich im Depot befinden, dem Publikum zugänglich gemacht werden; das erleichtert gewöhnlich das Sponsoring von Ausstattungen und Restaurierungen.

3.1.6 „Lehrsaal“

Neben den Sälen für ständige oder befristete Ausstellungen sollte das kirchliche Museum auch über einen Lehrsaal verfügen, der insbesondere für die Studenten, für die pastoralen Fachkräfte und für die Katecheten bestimmt ist42.

In diesem Raum soll der Besucher verweilen können, um nicht nur ausführlichere Angaben über die Gemeinde oder die Einrichtung zu erhalten, sondern auch die Einbettung der ausgestellten Bestände und die Wechselbeziehung zwischen Vergangenheit und Gegenwart zu erfahren. Unterstützt werden kann die Vertiefung durch Graphiken, audiovisuelle Hilfsmittel, Illustrationen und Experimente. Nicht ausschließen sollte man auch eine Lehrtätigkeit in Labor und Forschung, um das Interesse der jungen Leute auf dem Gebiet der Kulturgüter der Kirche zu fördern und ihre Kreativität anzuregen.

3.1.7 Hörsaal für kulturelle Bildung

Wenn es die Räumlichkeiten und Umstände erlauben - andernfalls müßte man sich um Alternativlösungen bemühen -, ist es angezeigt, einen Hörsaal für die kulturelle Grund- und Fortbildung von Fachkräften, Volontären, Forschern, Studenten vorzusehen, der dementsprechend ausgestattet sein muß. Dieser Saal verleiht dem Museum Lebendigkeit und beweist, daß im Geist der Kirche diese Einrichtung nicht bloß Aufbewahrungsort von Fundstücken ist, sondern eine Stätte der Reflexion, des Dialogs, der Auseinandersetzung und der Forschung.

Wenn derartige Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, ist es zudem möglich, Initiativen zur Grund- und Weiterbildung der Fachkräfte im Bereich der Kulturgüter, einschließlich der Volontäre, zu fördern.

3.1.8 Bibliothek

In den Museumsdiensten insgesamt darf das Vorhandensein einer Fachbibliothek nicht vernachlässigt werden. Die Errichtung einer aktualisierten und dementsprechend ausgestatteten Bibliothek innerhalb des Museums ist in der Tat angebracht; in ihr sollte, im Maße des Möglichen, auch eine Sonderabteilung mit Videothek und anderen multimedialen Hilfsmitteln Platz finden.

In dieser Fachbibliothek sollten die Publikationen und Materialien aufscheinen, die das historisch-künstlerische Erbe der Stelle betreffen, die Eigentümer bzw. Förderer des Museums ist.

Die Bibliothek erfüllt die Aufgabe, wenigstens die lokale Geschichte und Kultur betreffende Publikationen zusammenzutragen und einsehbar zu machen, die oft von kirchlichen Institutionen, von lokalen Stellen und von privaten Bürgern gefördert und finanziert werden.

3.1.9 Aktuelles Archiv und historisches Archiv

Die organisatorische Gestaltung des Museums muß ein aktuelles Archiv vorsehen, in dem die Register der Erwerbungen und Leihgaben, die in regelmäßigen Abständen aktualisierten Inventare und Kataloge, die Rechts- und Verwaltungsakten, die Verzeichnisse von Photographien und Graphiken usw. untergebracht werden.

Wünschenswert wäre auch die Einrichtung eines besonderen historischen Archivs. Es unterscheidet sich vom üblichen historischen Archiv der Ortskirche, des Ordensinstituts oder einer anderen kirchlichen Einrichtung. In ihm sollen, zumindest in Kopie, alle jene Materialien enthalten sein, die brauchbar sind, um die Geschichte der einzelnen im Museum vorhandenen Werke zu dokumentieren. Denn allzu oft gehen auch offizielle Akten über Einlagerung oder vorübergehende Ausleihe verloren, und mit ihnen geht ein nützliches Material für den Rechtsschutz und die Kenntnis des Umfeldes des historisch-künstlerischen Kulturgutes verloren. Die Regelung für die Benützung – sowohl des aktuellen wie des historischen Archivs – durch die angestellten Sachbearbeiter und für die Einsichtnahme durch die Gelehrten muß in einem besonderen Reglement angemessen festgelegt werden.

3.1.10 Ausgang

Der Ausgang am Ende des Besuches darf, ebenso wie der Eingang, nicht unterschätzt werden. Soweit möglich, ist es nützlich, daß Eingang und Ausgang getrennt sind, und zwar nicht nur, um Unordnung bei den Besucherströmen zu vermeiden (zumindest in den bedeutenderen Museen, wo es tatsächlich einen solchen Zustrom gibt), sondern vor allem, um die vollständige Nutznießung der vorgeschlagenen Route zu gewährleisten.

Der Abschluß des Besuches stellt die Gelegenheit dar, dem Besucher durch Hilfsmittel (Bücher, Kataloge, Videos, Karten, Gegenstände usw.), die in eigenen Buchläden verkauft werden, oder durch gratis verteilte einfache Prospekte eine klare Botschaft anzubieten. Diese Materialien helfen in der Tat, daß sich der Besucher an das Gesehene erinnert, wenn sie eine christliche Deutung des Ganges durch das Museum anbieten und eine klare Erinnerung an die erlebte Erfahrung hinterlassen.

3.1.11 Erholungsräume

An einigen Museumssitzen von großer Bedeutung und Ausdehnung könnte man auch die Öffnung von Erholungsräumen erwägen, um eine längere Aufenthaltsdauer der Besucher und der Gelehrten im Museum zu begünstigen.

3.1.12 Büroräume des Personals

Neben dem öffentlichen Teil muß das kirchliche Museum geeignete Räume für die Museumsangestellten vorsehen. Es ist nämlich wichtig, daß die beim Museum angestellten Personen über die notwendigen Räume verfügen, um ihre Aufgaben erledigen zu können; dabei sind die zivilen Vorschriften zu beachten. Man sollte sich um angemessene Unterbringung derer kümmern, die durch ihre Tätigkeit für das effiziente Funktionieren des Museums sorgen.

Das betrifft besonders die Direktion und das Sekretariat, für die eigene Räume eingeplant werden sollen. Auch das äußere Image dieser Büros soll dem entsprechen, was oben ausgeführt wurde. Unterstrichen werden muß, daß die, wenn möglich ständige, Anwesenheit eines leitenden Fachmannes unentbehrlich ist.

3.1.13 Depot- oder Lagerräume

Das Leben des Museums braucht üblicherweise auch noch andere Diensträume, darunter die Depot- oder Lagerräume. In diesen Räumen werden die nicht ausgestellten Werke untergebracht. Dieser Begriff darf jedoch nicht mißverstanden werden. Das Depot eines Museums ist von Haus aus weder der Ort der vergessenen Objekte noch ein ungeordnetes Sammelsurium. Es nimmt Werke auf, die innerhalb des kirchlichen Bereiches durchaus wichtig und bedeutsam sind, aber aus verschiedenen Gründen hier untergebracht werden, um ihren umsichtigeren Schutz und damit ihre Erhaltung sicherzustellen.

Auch wenn solche Werke innerhalb des vorgesehenen Rundganges durch das Museum augenblicklich nicht verwendbar sind, können sie im Laufe der Zeit zu dessen integrierendem Bestandteil werden. Darüber hinaus können sie für Ausstellungen, sowohl innerhalb wie außerhalb des Museums verwendet werden. In diesem Zusammenhang muß betont werden, welche Bedeutung dem „In-Umlauf-Bringen der Werke“ innerhalb und außerhalb des Museums - natürlich mit den nötigen Vorsichtsmaßnahmen - zukommt, weshalb Verleih und Erwerb von Objekten sorgfältig geregelt werden müssen.

Die im Depot befindlichen Werke sollen deshalb sachgerecht geordnet und leicht auffindbar sein. Dazu müssen sie im Hauptinventar des Museums oder sogar in einem separaten Katalog dokumentiert und verzeichnet werden, während dafür zu sorgen ist, daß diese Dokumentation regelmäßig aktualisiert wird. Wünschenswert wäre zudem, diese Werke den Gelehrten und den Verantwortlichen entsprechender Institutionen zur Verfügung zu stellen.

Manche Werke werden im Depot untergebracht, weil sie in einem bedenklichen Zustand sind und daher dringend der Restauration bedürfen. Es muß also umsichtig für ihren Schutz gesorgt werden, da sie sich in einer heiklen Phase ihrer „Existenz“ befinden.

3.1.14 Restaurationswerkstatt

Wo es die Verhältnisse zulassen, ist es zweckmäßig, neben dem Museumsdepot eine kleine Restaurationswerkstatt einzurichten. Sie soll sich gewöhnlich um Maßnahmen zur Wartung und Erhaltung der Bestände kümmern. Sie hat auch die Aufgabe, dringend erforderliche Eingriffe an Objekten vorzunehmen, die sich in akutem Verfallszustand befinden.

Gibt es innerhalb des Museums keine Werkstatt, muß sich das Museum wegen regelmäßiger Kontrollen seiner Bestände an Restauratoren seines Vertrauens wenden. Wenn es möglich ist und gewünscht wird, soll die Durchführung dieser Kontrollen in Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden erfolgen.

3.2 Sicherheit

3.2.1 Installierungen

Ein Aspekt, der sorgfältig beachtet werden muß, betrifft Anlagen, deren Installierung für den Betrieb des Museums unerläßlich ist. In diesem Zusammenhang wird es angebracht sein, sich an die - wenn sie bestehen - gültigen Zivilgesetze bezüglich elektrischer Anlagen, Feuerlösch-, Alarm- und Klimaanlagen zu halten.

Was die Sicherheit der Personen betrifft, gilt es, architektonische Sperren zu vermeiden, die Rundgänge mit den Notausgängen gut zu markieren und regelmäßige Kontrollen der Anlagen und Einrichtungen durchzuführen.

Was die Sicherheit der Werke betrifft, gilt es, sowohl die Bewahrung/Erhaltung des Gutes als solchem wie seinen Schutz vor widerrechtlichem Zugriff und vor Diebstahl zu gewährleisten43. Für die Erhaltung der Werke sind notwendig: eine angemessene Klimatisierung der Räume; der Schutz vor Staub, vor Sonnenlichteinwirkung, vor Mikroorganismen; die ordentliche Wartungsarbeit durch Reinhalten der Räume und Vernichtung von Ungeziefer; die regelmäßige diagnostische Untersuchung.

Im Hinblick auf den Schutz der Werke sind vorbeugende Sicherheitsvorkehrungen in allen Räumen notwendig; dabei ist besonders auf die Widerstandsfähigkeit des äußeren Mauerwerkes und auf den Schutz der Öffnungen zu achten (gepanzerte Türen, vergitterte Fenster und Dachluken, usw.). Natürlich bedarf es eines guten Alarmsystems, eventuell in direkter Zusammenschaltung mit dem Bereitschaftsdienst der Polizei. Unerläßlich ist sodann eine Kartei, in der alle im Museum untergebrachten Objekte in photographischen Aufnahmen erfaßt sind, um im Falle eines Diebstahls die Nachforschungen zu erleichtern.

3.2.2 Beaufsichtigung

Auch der Beaufsichtigung des Museums kommt eine wichtige Rolle zu. Es gilt nicht nur die allgemeine Beaufsichtigung des Museumsbereiches, also vor allem der Werke, die sich in den für die Besucher zugänglichen Sälen und in den Depots befinden, sicherzustellen, sondern größte Vorsicht muß man auch beim In-Umlauf-Bringen der Objekte innerhalb und außerhalb des Museums walten lassen.

Aufmerksamkeit und Beaufsichtigung sollen in bezug auf die verschiedenen Gegenstände „personalisiert“ werden, wofür man Fachpersonal braucht. Es sind also nicht nur die allgemeinen Regeln zur Erhaltung der Bestände zu beachten, sondern diese Regeln müssen umgesetzt und an die Erfordernisse jedes einzelnen Werkes angepaßt werden.

Die normale Beaufsichtigung muß sowohl während der Öffnungszeiten als auch während der Schließzeiten gewährleistet sein. Während der Öffnungszeiten ist für einen entsprechenden Überwachungsdienst zu sorgen, um zu verhüten, daß den ausgestellten Objekten und dem Gebäude Schäden zugefügt werden. Es kann sich als sehr nützlich erweisen, wenn für diesen Dienst das Berufsvolontariat zur Verfügung steht. Während der Schließzeiten wäre es angeraten, soweit es möglich ist, außer den genannten Sicherheitsvorkehrungen noch für einen Wachdienst zu sorgen.

Für die Sicherheit der Werke, die sich im Umlauf befinden, ist vor allem Sorgfalt und Besonnenheit seitens des beauftragten Personals notwendig, um jeglichem Zwischenfall zuvorzukommen. Besondere Umsicht und Wachsamkeit ist beim Verleih von Werken gefordert, um die Beaufsichtigung in allen operativen Phasen zu gewährleisten: durch gebührende Vorsicht während des Transportes (mit der Garantie eines besonderen Versicherungsschutzes) und durch besondere Vorsichtsmaßnahmen bei den Ausstellungsvorbereitungen.

3.3 Verwaltung

Damit das kirchliche Museum seine Aktivitäten entsprechend ausüben kann, ist eine gut strukturierte Verwaltung notwendig. In diesem Zusammenhang können die folgenden Empfehlungen nützlich sein:

– von Eigentümerseite her Schaffung einer autonomen wirtschaftlichen Ertragsquelle (z.B. einer „Stiftung“, die eine Einkommensquelle darstellt) ins Auge fassen, die die langfristige Planung zumindest der als wesentlich geltenden Aktivitäten erlaubt;

– Vorbereitung nicht nur eines mittel- und kurzfristigen, sondern eines mehrjährigen Wirtschaftsplanes, um mit besonderen organisatorischen Maßnahmen alle von den Strategien zur Erhaltung und Aufwertung des Museums auferlegten Erfordernisse zu erfüllen;

– im Lichte des Gesamtplanes Erstellung einer Jahresbilanz, mit Voranschlag und Abschlußrechnung, gegliedert in bestimmte Einnahmeposten (Eintrittskartenverlauf, gelegentliches Sponsoring, Institutionen, Verkäufe usw.) und Ausgabeposten (Ankäufe, Personal, Betriebskosten, Aktivitäten, Restaurierungen, Versicherungen, Werbung, Drucksachen, Veranstaltungen usw.), um die ordnungsgemäße Kontinuität der Aktivitäten sicherzustellen, Ausgabenveränderungen leicht auszumachen und bevorstehende Maßnahmen abschätzen zu können;

– Ausstattung des Museums mit einer regulären juristischen Form (sowohl im kirchlichen wie im zivilen Bereich) und einem detaillierten normativen Reglement;

– eine klare Rechtsgestalt für das gesamte Personal, d.h. für Angestellte wie für Volontäre (eventuell Errichtung von Genossenschaften bzw. Anlehnung an andere Verbände);

– gewissenhafte Bezahlung der Steuerlasten; umsichtiges Vorgehen bei der Aufnahme von Personal, das für die verschiedenen Anforderungen spezialisiert ist; vorsorgliche Einrichtung der Freiwilligendienste durch weitblickende Verantwortliche; Vertiefung der Entscheidungen über die Beschäftigung des Personals durch geeignete leitende Kräfte und mit der nötigen Flexibilität;

– Image-Förderung des Museums über die kirchlichen Kommunikationskanäle, durch die Schulen und Kultureinrichtungen und die lokalen Massenmedien.

3.4 Personal

– Notwendig ist ein verantwortlicher Direktor, den besondere Kompetenz und Hingabe an seine Aufgabe auszeichnet;

– es ist erwünscht, daß dem Direktor ein oder mehrere Komitees (oder wenigstens einige Fachleute) an der Spitze der wissenschaftlichen, kulturellen und administrativen Organisation des Museums zur Seite stehen;

– wenn es sich als zweckdienlich erweist, kann Personal für das Sekretariat, für die Öffentlichkeitsarbeit, für die Verwaltung usw. aufgenommen werden;

– für die Beaufsichtigung muß Personal zur Verfügung stehen, das die oben dargelegten Kriterien erfüllt;

– sehr erwünscht sind gut vorbereitete Führer/innen, um die verschiedenen Besuchergruppen auf den Rundgängen durch das Museum zu begleiten.

3.5 Vorschriften

Der ordnungsgemäße Verlauf des Museumsbetriebs im Zusammenhang mit den Kulturgütern jeder Teilkirche verlangt die Einhaltung der gültigen Normen bzw. Vorschriften. Aus diesem Normenkatalog seien die folgenden Punkte besonders hervorgehoben:

– vor allem Berücksichtigung der Normen und Richtlinien des Heiligen Stuhls, der Nationalen und Regionalen Bischofskonferenzen, der Diözese, die diesen Bereich verschiedentlich betreffen;

– möglicherweise Abfassung eines Statuts und eines Reglements, das durch die diözesanen Informationsorgane bekannt gemacht werden soll44;

– Erfüllung der auf internationaler und vor allem auf nationaler und regionaler Ebene getroffenen zivilen Verordnungen (z.B. die bereits angeführten von ICROM, ICOM, ICOMOS, Europarat);

– Leihgabenregelung für die Werke unter Bezugnahme auf die allgemeinen kirchlichen und zivilen Vorschriften, indem man sich über Ziel und Zweck der Anfrage vergewissert und die Einbettung der entliehenen Objekte in das kirchliche Umfeld empfiehlt ;

– normative Regelung der Vervielfältigungsrechte unter Berücksichtigung der kirchlichen und zivilen Verordnungen und Gewohnheiten;

– Regelung des Zugangs zu den Daten, sowohl auf papierenem Material wie vor allem auf Informatikmaterial (vor Ort oder im Netz);

– Erstellung von Richtlinien für die Verlegung unbewachter, aus dem Gebrauch gezogener, vom Verfall bedrohter Werke in die kirchlichen Museen oder in andere Depots.

Für die (bereits umgesetzte oder noch in Durchführung begriffene) Unterbringung kircheneigener historisch-künstlerischer Güter in - öffentlichen oder privaten - zivilen musealen (oder ähnlichen) Einrichtungen muß ein Abkommen oder eine andere Vereinbarung getroffen werden, um den Eigentumsschutz, die Sicherheit, die kirchliche Nutznießung der Objekte und den Charakter der vorübergehenden Unterbringung zu wahren.

Auch die Restaurierungsverfahren müssen sorgfältig durch präzise formelle Verträge geregelt werden.

3.6 Beziehungen mit anderen Institutionen

Bei der Geschäftsführung des kirchlichen Museums sollten auch Beziehungen mit anderen kulturellen Einrichtungen, insbesondere mit öffentlichen und privaten Museen, ins Auge gefaßt und angeregt werden.

Diese Zusammenarbeit muß so erfolgen, daß die Autonomie der einzelnen Einrichtungen gewährleistet ist und die Planung und Durchführung gemeinsamer Projekte zur kulturellen Belebung der Region angeregt wird.

Bei den mit anderen Museums- oder Kultureinrichtungen gemeinsamen Initiativen gilt es, den Eigentumsschutz der Gegenstände zu sichern, die Vorschriften bezüglich des Verleihs der Objekte einzuhalten und organisatorische Vereinbarungen zu treffen.

4. Nutzniessung des kirchlichen Museums

4.1 Öffentliche Nutznießung

Das kirchliche Museum ist ein Ort öffentlicher Nutznießung, da die Kulturgüter im Dienst der Sendung der Kirche stehen. Es erzieht mit Hilfe des von der christlichen Gemeinde hervorgebrachten Kulturerbes zur Wahrnehmung der Geschichte, der Schönheit und des Heiligen. Die Nutznießung hängt daher, obwohl von ihm unterschieden, eng mit dem Bildungswert zusammen, den das Museum haben soll. Die Unterscheidung und zugleich Verknüpfung des formativen und des nutznießerischen Momentes unterstreichen die Bedeutung der Komplementarität zwischen Erkenntnisaspekt und emotionalem Aspekt besonders was das religiöse Leben betrifft, dessen Handlungen als Äußerungen der Liebe zu Gott und zu den Brüdern gelten und das Zusammenwirken von Verstand, Gefühl und Willen erfordern.

Alle „Stätten“ des Christentums sind für die Aufnahme bestimmt, um durch jede Initiative „das Evangelium der Liebe“ zu verkünden. Die Kirche hat sich der sichtbaren Zeichen bedient, um ihren Glauben zum Ausdruck zu bringen und zu verkünden. Auch die in den Museen zusammengetragenen Werke sind zweckbestimmt - nach drinnen zur Katechese und nach draußen zur Verkündigung des Evangeliums, so daß sie zur Nutznießung sowohl der Glaubenden wie der Fernstehenden angeboten werden, damit beide, jeder auf seine Weise, in deren Genuß kommen können.

Aus diesen Gründen soll das kirchliche Museum, das in erster Linie für die christliche Gemeinde bestimmt ist, ganz besonders auch einem Publikum anderer kultureller, sozialer und religiöser Herkunft zugänglich sein. Und die christliche Gemeinde selbst nimmt durch die Fachkräfte des Museums die an den religiösen Erinnerungen Interessierten freundlich auf, denn „Ecclesiae catholicae nemo extraneus, nemo expulsus, nemo longinquus est (für die katholische Kirche ist niemand ein Fremder, niemand ein Ausgestoßener, niemand ein Fernstehender)“45.

Eine kluge Handhabung der Vorbestellungen und der Besuche ermöglicht einen besseren Dienst nicht nur für den Besucher, sondern auch für das Personal. Die einzelnen Museen sollen sich bemühen, außer den Ausstellungsrundgängen auch ergänzende kulturelle Veranstaltungen zu organisieren.

4.2 Nutznießung im kirchlichen Sinn

4.2.1 Die Nutznießung des kirchlichen Geistes

Um die kirchlichen Museen in geeigneter Weise „genießbar“ zu machen, muß man die enge Verknüpfung zwischen dem ästhetischen und dem religiösen Element deutlich herausstellen. Außerdem muß die unauflösbare Verbindung zwischen dem ausgestellten Kulturerbe und der Kirche und Welt von heute sichtbar werden: die Heranführung an die vom Christentum geförderten Werke kann in der Tat nicht in gleicher Weise erfolgen wie an die Fundstücke untergegangener Kulturen; denn viel von dem, was den Besuchern hier in die Augen fällt, hat eine enge Beziehung zur aktuellen kirchlichen Gegenwart.

Besonders in diesem geschichtlichen Augenblick verbreiteter Säkularisierung ist das kirchliche Museum dazu aufgerufen, die Spuren einer Daseinsform wieder vorzustellen, die im sensus fidei ihren ersten Lebens-, Erfahrungs- und Hoffnungsgrund findet. Das Ansammeln materieller Gegenstände ist nicht Zeichen von Stolz, sondern Zeichen des Angebotes des Genius so vieler Künstler an Gott, um ihm zu danken. Doch auch die schönsten Dinge müssen, ganz im Sinne der Worte Jesu, immer die Grenze der menschlichen Kreativität deutlich machen: „Lernt von den Lilien, die auf dem Feld wachsen: Sie arbeiten nicht und spinnen nicht. Doch ich sage euch: Selbst Salomo war in all seiner Pracht nicht gekleidet wie eine von ihnen“46.

Das kirchliche Museum übernimmt daher eine formative, geistbildende Rolle in der Didaktik der Katechese und der Kultur. Denn das Museumsgelände bietet dem Publikum Werke, die zur Neuevangelisierung des Menschen unserer Zeit anregen. Durch Führungen, Vorträge, Publikationen (Museumskataloge, Kataloge von Ausstellungen für Schulen, anschauliche Prospekte von den Kulturangeboten in der Region) haben die Besucher die Möglichkeit, die Grundelemente des Christentums aufzunehmen, dem die meisten von ihnen durch die Sakramente der christlichen Initiation persönlich beigetreten sind. Sie können mit Hilfe dieses ungewöhnlichen Instrumentes wieder Mittel und Wege finden, um auf dem Glaubensweg zu wachsen und zu reifen und schließlich ihre Zugehörigkeit zu Christus besser zum Ausdruck bringen zu können. Die Nichtglaubenden können dann beim Besuch der kirchlichen Museen eine Ahnung davon erhalten, welche Bedeutung von der christlichen Gemeinde der Verkündigung des Glaubens, dem Gottesdienst, den Werken der Nächstenliebe und einer christlich inspirierten Kultur beigemessen wurde.

Eine sorgfältige Lektüre der Kirchengeschichte, auch in ihrer Entwicklung auf der lokalen Ebene und in der Zusammensetzung des historischen Kunst- und Kulturerbes, ruft uns natürlich die großen Themen der christlichen Kunst wieder ins Bewußtsein. In dem auf uns gekommenen Kulturerbe liest und begreift man den Sinn des Opfers, der Liebe, des Mitleids, der Achtung vor dem Leben, des besonderen Naheverhältnisses zum Tod, der Hoffnung auf eine neue Welt. Diese Tatsachen, die von den in den Museen gesammelten Werken ausgedrückt werden, führen uns an die Grundzüge der kirchlichen Sendung heran:

– den Gottesdienst, der in der Liturgie, in der Volksfrömmigkeit, in den persönlichen Andachtsformen des einzelnen deutlich zum Ausdruck kommt;

– die Katechese, die in Lehre und Erziehung zur Entfaltung kommt;

– die Kultur, die in den vielfältigen Wissenschaften, mit besonderer Betonung der Humanwissenschaften, zur Entfaltung kommt;

– vor allem die Nächstenliebe, die in den Werken geistiger und leiblicher Barmherzigkeit ihren Ausdruck findet.

Auf jeder dieser Koordinaten ist ein dichtes Geflecht sichtbarer Zeichen entstanden, die sich im Laufe der Zeit entwickeln und entfalten. Ihr Fortbestand bildet die Rücklage des Gedächtnisses, das von den kirchlichen Museen geschützt und erschlossen werden kann. Mit dieser Auffassung lassen wir also den rein ästhetischen und historischen Aspekt hinter uns und dringen zum tiefsten, verborgensten Sinn im Bereich der civitas christiana vor.

4.2.2  Die Nutznießung im kirchlichen Kontext

Durch die Initiativen, die sich auf den didaktischen Auftrag des Museums beziehen, kann man in der Region sozusagen die „Mikrogeschichte“ der einzelnen Tatsachen rekonstruieren. Studientage, Führungen, zeitlich befristete Ausstellungen und andere Initiativen können in einer bestimmten Region die Wiederentdeckung der wesentlichen Werte des Christentums vorteilhaft fördern. Geschichte und Ereignisse um Hirten und Heilige der Ortskirche sind in den Formen der volkstümlichen Frömmigkeit und Verehrung wiederzuentdecken, die eine reiche Sammlung historisch-künstlerischer Schätze hinterlassen haben. Andere Spuren, die den Museen übergeben wurden, machen die wichtige Rolle der Vereinsbildung und der Bruderschaften deutlich.

Das kirchliche Museum erfüllt eine wichtige Aufgabe, um die heutigen Generationen und besonders die jungen Menschen innerlich zu engagieren, da es mit der Vorstellung der Erinnerungen an die Vergangenheit die historische Perspektive der christlichen Gemeinde in den Vordergrund rückt. Aus dieser Sicht erhält die Beziehung zwischen Schule, Region und Teilkirche fundamentale Bedeutung. Denn die institutionellen Synergien, die daraus erwachsen, fördern das Bewußtsein des kirchlichen Zusammenhangs, der in dem historisch-künstlerischen Erbe der Kirche seine Bestätigung findet. Die Entdeckung vergangener Ereignisse mittels der ausgestellten Fundstücke wird in diesem Sinne zum Gedenken an eine auch vertraute und daher um so stärker empfundene Erinnerung. Außerdem ist sie ein Element gemeinsamen Interesses für die Werte des überlieferten Glaubens.

4.2.3 Die Nutznießung im kirchlichen Leben

In der allgemeinen Vorstellung erinnert das Wort Museum an einen vom heutigen Leben getrennten, unveränderlichen, starren, kalten, schweigenden Ort. Das kirchliche Museum hingegen wird als echte „Pflanzstätte“, als lebendiges kulturelles Bildungszentrum anerkannt, das imstande ist, das Bewußtsein von der Bewahrung und Erschließung der Kulturgüter der Kirche zu entwickeln und verbreiten. Die Besonderheit des kirchlichen Museums besteht darin, die historischen Erinnerungen an das kirchliche Leben, wie es sich in einer bestimmten Region entwickelt hat, durch die vielfältigen künstlerischen Äußerungen zu bewahren und herauszustellen.

Um diese Ziele zu erreichen, genügt nicht die kluge Planung gut gegliederter Ausstellungsrundgänge, indem man Werke aufstellt, die dazu dienen sollen, einen örtlichen Zusammenhang und eine historische Wirklichkeit nachzuzeichnen und zu erfassen. Das Problem, dem man sich stellen muß, ist das korrekte Nebeneinander der beiden hauptsächlichen Funktionen der Struktur der kirchlichen Museen: Erhaltung/Bewahrung und Ausstellung. Die Ausstellungskriterien sollen nämlich dazu beitragen, den Zusammenhang zwischen dem Werk und der zugehörigen Gemeinde zu verdeutlichen, um auf das kirchliche Leben der christlichen Gemeinde in der Vergangenheit hinzuweisen. Die vom Museum angewandte Didaktik soll dann einen Kommunikations- und Bildungskreis ins Leben rufen, um die Besucher für das heutige kirchliche Leben innerlich zu engagieren.

Andererseits reicht die Zeit eines Besuches nicht aus, um den historischen und dokumentarischen Reichtum eines Museums gründlich zu würdigen. Es erscheint daher sinnvoller, unterschiedliche Rundgänge zu organisieren und den Besuchern zugleich mit dem Lehrbesuch Hilfsmaterial anzubieten, das außerhalb des Museums gelesen werden kann.

Das kirchliche Museum wird auf diese Weise zu einem kulturellen Animationszentrum für die Gemeinde. Es wird durch das Engagement der Gruppen immer wieder neu belebt. Es plant ein Jahresprogramm von Initiativen, das in den größeren Pastoralplan sowohl der Teilkirche als ganzer wie der einzelnen kirchlichen Institutionen, aus denen sie sich zusammensetzt, aufzunehmen ist. In diesem Programm können vorgesehen sein:

– befristete Ausstellungen, um durch sie Epochen, Künstler, geschichtliche Umstände, geistliche Strömungen, Andachtsformen, Traditionen, Riten einsichtig zu machen;

– Vorträge zu festgelegten Zeiten des Jahres nach thematischen Zyklen;

– Vorstellung von Büchern oder neuen bzw. restaurierten Kunstwerken;

– Begegnungen und Diskussionen mit Künstlern, Restauratoren, Historikern und Kritikern;

– Vorstellung von Initiativen, die von Einrichtungen und Verbänden gefördert wurden, denen es sonst nicht gelänge, sich wenigstens im Diözesanbereich auszubreiten;

– Ausrichtung katechetischer Tagungen vor Ort.

Aber der beste Weg, den Wert der Kunstwerke und damit den Sinn des kirchlichen Museums verständlich zu machen, besteht darin, den Besuchern beizubringen, daß sie sich umschauen, um über Ereignisse, Gegenstände, Geschichte, Personen, die sich in jener Gegend befunden haben und ihre lebendige, gegenwärtige Seele bleiben, nachzudenken und sie miteinander zu verbinden. So verbindet das kirchliche Museum Vergangenheit und Gegenwart im kirchlichen Leben einer bestimmten christlichen Gemeinde.

4.3 Nutznießung in der gesamten Region

Durch das kirchliche Museum lassen sich Initiativen in Gang bringen, um die Aufklärung über die in der Region vorhandenen Kulturgüter zu fördern. Nützlich dafür wäre sicher:

– die Anregung von Begegnungen zwischen Glaubenden und Nichtglaubenden, Gläubigen und Hirten, Nutznießern und Künstlern;

– die Sensibilisierung der Familien als dem Ort, wo Erziehung zur christlichen Kunst und zum Verständnis der von ihr vermittelten Werte stattfindet;

– die Weckung des Interesses der Jugend für die Kultur des Gedächtnisses und für die Geschichte des Christentums.

Von seiner Natur her steht das kirchliche Museum in engem Zusammenhang mit der Region, in der eine besondere pastorale Sendung stattfindet, da es das sammelt, was aus der Region stammt, um es durch den Doppelvorgang des historischen Gedächtnisses und der ästhetischen Nutznießung den Gläubigen erneut anzubieten. Außer „Ort der Kirche“ ist das kirchliche Museum nämlich „Ort eines Territorialgebietes“, da sich der Glaube in die einzelnen Umfelder inkulturiert. Die für die Herstellung der vielfältigen handgefertigten Gegenstände verwendeten Materialien verweisen auf ganz bestimmte natürliche Zusammenhänge; die Gebäude lassen einen unverkennbaren örtlichen Einschlag erkennen; die Künstler und ihre Auftragsarbeiten sind an die Tradition gebunden, die sich an einem bestimmten Ort herausbildet; die Inhalte der Werke inspirieren sich an und entsprechen den an den Standort der Entwicklung der christlichen Gemeinde gebundenen Bedürfnissen. Denkmalkomplexe, Kunstwerke, Archive und Bibliotheken sind von der Region geprägt und beziehen sich auf sie. Auch das kirchliche Museum ist kein abgeschiedener Ort, sondern steht in ständiger physischer und kultureller Beziehung zu dem umliegenden Gebiet.

Daher wird das kirchliche Museum nicht von den anderen kirchlichen Stätten entfremdet, die zu einer bestimmten Region gehören. Alle haben nämlich dieselbe pastorale Zweckbestimmung und stellen in ihrer je unterschiedlichen Typologie eine organische und differenzierte Beziehung her. Diese Kontinuität wird vom Geist der Kirche gegenüber den in den Dienst ihrer Sendung gestellten Kulturgütern unterstrichen. Diese Güter gehören in denselben thematischen Kontext, weshalb sie de iure aufeinander abgestimmt sind und de facto diese Einheit in der Komplexität und Verschiedenheit zum Ausdruck bringen müssen. Das Museum seinerseits sammelt und ordnet die historischen Kunst- und Kulturgüter, indem es den Bezug zur ganzen Region und zum kirchlichen Zusammenhang sichtbar macht.

In bezug auf die Region erfüllt das kirchliche Museum verschiedene Funktionen. Bestehen bleibt zunächst jene traditionelle Aufgabe der „bewahrenden Sammlung“ von allem, was aus den Gegenden stammt, wo sich die einzelnen Ortskirchen entwickelt haben, und was aus verschiedenen Gründen nicht mehr an Ort und Stelle untergebracht werden kann (Schwierigkeiten mit der Beaufsichtigung, unbekannte Herkunft der Gegenstände, Veräußerung oder Zerstörung der ursprünglichen Unterbringungsorte, Verfall der Herkunftsstrukturen, Gefährdung durch Erdbeben oder andere Naturkatastrophen). Hinzukommen jedoch weitere Funktionen, die bei der Planung des kirchlichen Museums sorgfältig beachtet werden müssen. Die Anordnung der Gegenstände soll ein bestimmtes Stück Kirche und seine Geschichte einsichtig machen. Dem Museum ist es aufgetragen, Rechenschaft zu geben über das ganze kirchliche Territorium, weshalb es die Verbindung der in ihm aufbewahrten Bestände zu den Herkunftsorten herstellen muß. Um den Kontinuitätsbezug zwischen Vergangenheit und Gegenwart deutlich zu machen, muß das kirchliche Museum das dauerhafte Gedächtnis der Geschichte einer christlichen Gemeinde sein; und zugleich sollte es Heimstatt sein für gelegentliche Veranstaltungen zeitgenössischen Charakters, die mit dem Wirken der Kirche zusammenhängen.

Diese Funktionen legen dort, wo es möglich ist, den Einsatz neuer multimedialer Technologien nahe, die imstande sind, die enge Bindung des Museums zu der Gegend, aus welcher die in ihm aufbewahrten Güter stammen, virtuell, systematisch und visuell darzustellen. In diesem Sinne kann der Begriff kirchliches Museum als integriertes und verbreitetes Museum spezifiziert werden. Diese Bedeutung schließt polyzentrische Strukturen ein, denen gegenüber das Diözesanmuseum die Koordinierungsrolle spielt. So können rund um das Diözesanmuseum angesiedelt sein und gleichsam um dieses kreisen: die Domschatzkammer und die Kulturgüter des Domkapitels; die Sammlungen von Heiligtümern, Klöstern, Konventen, Basiliken, Bruderschaften; die Sammlungen der Pfarrkirchen und der anderen kirchlichen Stätten; alle Denkmalkomplexe mit den dazugehörigen Werken; eventuelle archäologische Ausgrabungsstätten. So entsteht ein Netz, welches das Diözesanmuseum mit den anderen Museumszentren und die Gesamtheit der kirchlichen Kulturgüter mit der ganzen Region in dynamischer Weise verbindet.

Im einzelnen hat das Diözesanmuseum eine besondere Aufgabe zu erfüllen, da es die Einheit und Geschlossenheit der Kulturgüter der Teilkirchen offenkundig macht. In ihm sollte das Inventarverzeichnis des gesamten historisch-künstlerischen Erbes der Diözese aufliegen. Mit leicht lesbaren Beschreibungen sollten die aufbewahrten Güter und die anderen in der Kirchenprovinz vorhandenen Güter in den jeweiligen Kontext eingefügt werden. Mit wissenschaftlichen Mitteln sollte man Zugang zum Inventar und zur Katalogisierung für das historisch-künstlerische Erbe der Gegend haben (zumindest wenn es sich um öffentliche Nutznießung handelt). So fördert man ein Zentrum, das das Bemühen um die Inkulturation des Glaubens in der Region rechtfertigt; das die gesamte Aktivität der Ortskirche, die der Herstellung geeigneter Kulturgüter für ihre Sendung gilt, vereint; das die kulturelle und geistliche Bedeutung der Gedächtnishinterlage hervorhebt; das durch das von den einzelnen Generationen übermittelte Erbe das Zugehörigkeitsgefühl der Gemeinschaft anregt; das Schutzmaßnahmen und die wissenschaftliche Forschung fördert; das sich für die Aufnahme zeitgenössischer Schöpfungen öffnet, um die Lebenskraft und den pastoralen Charakter der Kulturgüter der Kirche zu beweisen, die überall vorhanden sind, wo die christliche Botschaft verbreitet wird.

So gesehen ähnelt das Diözesanmuseum einem Kulturzentrum von großer Bedeutung, da es auf die historisch-künstlerische Hinterlage gegründet ist, die die ganze christliche Gemeinde kennzeichnet und eint. Zusammen mit ihm stellt der Dom ein lebendiges Erbe dar, zu dem neben einem Schatzkammer-Museum funktionelle Strukturen und Werke für die vielfältigen gottesdienstlichen und organisatorischen Bedürfnisse gehören. So sind die Pfarreien, die Heiligtümer, die Klöster, die Konvente, die Bruderschaften Orte, die im eigenen oder in einem zentralen Museum schützenswerte Gegenstände besitzen (mit der Garantie der Wiederverwendung unter bestimmten Umständen). Auch die Restaurationswerkstätten und die technischen Büros müssen sich auf dieses diözesane Zentrum beziehen, um in den Lebenskomplex der Ortskirche eingegliedert zu werden. Die Erhaltungsaufgabe beschränkt sich also auf einen der Aspekte der Erschließungsarbeit, die vom Diözesanmuseum abhängt. Kunstwerke, Kirchengeräte, Einrichtungsgegenstände, Gewänder usw., die aus Sicherheitsgründen, wegen Veräußerung der Kultgebäude, wegen Unsicherheit oder Zerstörung der sie beherbergenden Strukturen in die kirchlichen Museen gelangen, bleiben somit lebendiger Teil der Kulturgüter der Kirchengemeinde und der ganzen in der Region anwesenden zivilen Gemeinschaft.

Der Begriff des integrierten musealen Systems erweitert sich beträchtlich und gewinnt wichtige kirchliche Bedeutung in bezug auf die anderen innerhalb der Region vorhandenen zivilen Institutionen. Diese Konzeption führt zur rechtlichen Anerkennung solcher Einrichtungen in ihrer Einheitlichkeit; sie bestimmt die Verwirklichung eines institutionellen Rahmens, der sich dieser Ordnung anzupassen vermag; sie ist die Grundlage für die Forderung öffentlicher Maßnahmen; sie prägt die Kulturpolitik der Region; sie liegt den Dienstvorschriften und Schutzmaßnahmen für das angestellte Personal und das Volontariat zugrunde. Daher hat diese Neugestaltung eine unbestreitbare soziale und politische Bedeutung, denn sie bietet eine kulturelle öffentliche Dienstleistung an und eröffnet recht gute Beschäftigungsmöglichkeiten.

Die Typologie des verbreiteten und dezentralisierten kirchlichen Museumssystems kennzeichnet die Region, indem sie deren gesamtes kirchliches historisches Kunst- und Kulturerbe erschließt. Aus dieser Perspektive ist das einzelne Museum oder die einzelne Sammlung nicht mehr Aufbewahrungs- oder Sammelort von Werken, die aus dem Zusammenhang gerissen wurden, sondern qualifizierendes Element der Lokalkultur, das mit den anderen Kulturgütern in Beziehung steht. Die Dezentralisierung, die sowohl die Werke an den Herkunftsorten als auch diese Kirchenräume selbst schützt, hebt besonders das Kunsthandwerk hervor und bereichert gleichzeitig jedes Teilstück des Gebietes der Diözese, das aus Pfarreien, Konventen, Heiligtümern usw. besteht. Würde man abgelegte, in den Kirchen lagernde Kirchengeräte und Einrichtungsgegenstände in einem einzigen Museum konzentrieren, würde sich das als Verarmung der Herkunftsorte herausstellen und aus dem Museum ein überladenes Materiallager machen. Eine solche Option würde die Gegenstände selbst entwerten, die neben so vielen anderen und auch bedeutenderen Werken bedeutungslos würden und kaum mehr verwendbar wären. Die verschiedenen Objekte, die die Erinnerung an Gönner und Aufträge, an berühmte Künstler und einfache Handwerker, an vergangene Bräuche und Gegebenheiten wachrufen, müssen daher an Ort und Stelle geschützt werden. Wenn dort geeignete Strukturen fehlen, ist allerdings ein zentraler Museumskomplex vorzuziehen.

Das Diözesanmuseum kann zum Ort der Sensibilisierung der Kirchengemeinde und des Dialogs zwischen den verschiedenen, in der Region vorhandenen kulturellen Kräften werden. Damit das geschieht, muß man durch Inventarverzeichnisse und Kataloge in Verbindung kommen; die topographische und photographische Dokumentation des Herkunftsgebietes der Werke und der ganzen Region anfordern; informative Ausstellungsstände einrichten, aktuelle Ausstellungen, historisch-künstlerische Forschungen und Restaurierungskampagnen fördern; Führungen organisieren, die vom Museum ihren Ausgang nehmen, um sich dann den anderen Denkmalkomplexen der Region zuzuwenden. Diese koordinierte Vielfalt von Veranstaltungen wird das von der Kirche in einer bestimmten Region vollbrachte Werk offenkundig machen und den Schutz der Kulturgüter in ihrem ursprünglichen Kontext begünstigen.

5. Ausbildung der fachkräfte für die kirchlichen Museen

5.1 Ausbildungsplan

5.1.1 Bedeutung der Ausbildung

Das Museum als künstlerisch-historisches Zentrum kann eine wichtige kulturelle Rolle übernehmen, wenn es im Rahmen des Pastoralplanes eine Aktivität in historischer Information und ästhetischer Erziehung entfaltet. Um dieses Ziel zu erreichen, muß man die Ausbildung des Klerus, der Künstler, der Museumsfachkräfte, der Führer, der Aufseher und auch der Besucher vornehmen, indem man ihnen mit erneuerter Professionalität, tiefer Demut, sorgfältigem Dialog, bereitwilliger Aufgeschlossenheit und Achtung vor den lokalen Traditionen die besondere Eigenart der Kulturgüter der Kirche verständlich macht.

Der Ausbildungsplan ist auf die Erschließung der Werke der Vergangenheit und auf die Förderung neuer Produktionen ausgerichtet. Angesichts der Krise des Heiligen und der daraus folgenden Verarmung der kultischen Ausdrucksformen - im architektonischen, ikonographischen und Ausstattungsbereich - ist es dringend nötig, sowohl an die Tradition anzuknüpfen, um den Beitrag der verschiedenen Epochen herauszustellen, als auch sich in die heutige Debatte einzuschalten, um eine neue Zeit christlich inspirierter Kunst und Kultur anzustoßen. Die Kirche ist in der Tat immer Auftraggeberin der Künste gewesen, weil sie in ihnen ein vorbildliches Werkzeug für die Erfüllung ihrer eigenen Sendung gesehen hat. Im Laufe der Jahrhunderte hat sie traditionsgemäß „die Förderung, den Schutz und die Erschließung der erhabensten Äußerungen des menschlichen Geistes im historisch-künstlerischen Bereich als integrierenden Bestandteil ihres Amtes“47 wahrgenommen. Eine derartige kulturelle Aktion verlangt Urteilsfähigkeit und beachtliche Vorbereitung. Es braucht daher sowohl einen entsprechenden Ausbildungsplan für das Personal als auch die gegenseitige Zusammenarbeit der Institutionen, die mit der Pflege der Kunst- und Kulturschätze der Kirche betraut sind.

Mit Hilfe von Institutionen und Experten wird die Kirche das aktuelle Interesse für die Kulturgüter weiterentwickeln können, indem sie die in den zweitausend Jahren ihrer Geschichte vollbrachte Arbeit noch einmal überdenkt und Vorschläge für die Zukunft erarbeitet. Es ist daher angebracht, der Menschheit den Sinn für die aus Alltäglichkeit und großen Taten gewobene Geschichte zurückzugeben; den jahrhundertelangen Einfluß des Christentums in den verschiedenen sozio-kulturellen Zusammenhängen offenkundig zu machen; an die Naturkatastrophen und kriegerischen Ereignisse zu erinnern, die in einigen Fällen zur Zerstörung berühmter Meisterwerke geführt haben; mit Hilfe eines angemessenen Planes zur Schulerziehung und zur ständigen Weiterbildung zu lehren, daß die Kulturgüter der Kirche von besonderer Bedeutung für die ganze Gemeinschaft sind; daran zu erinnern, daß die kirchliche Besonderheit dieser Güter die Verkündigung des Evangeliums und die Förderung des Menschen ist; die Diskriminierungen zwischen Reichen und Armen, zwischen verschiedenen Kulturen und Ethnien, zwischen verschiedenen religiösen Bekenntnissen und zahlreichen Religionen zu überwinden.

5.1.2 Dringlichkeiten bezüglich Bildung und Ausbildung

Dringend überwunden werden muß: ein gewisses kirchliches Desinteresse an der Erhaltung und Erschließung der Kulturgüter; die mangelnde Vorbereitung auf juristischem und administrativem Gebiet; der Mangel an entsprechend vorbereiteten Auftraggebern.

– Überwindung des kirchlichen Desinteresses an den Kulturgütern. In unserer Zeit des unbestrittenen gesellschaftlichen Interesses für das historische Kunst- und Kulturerbe, ist bisweilen im kirchlichen Bereich eine gewisse Unaufmerksamkeit und Abneigung gegenüber den Kunst- und Kulturschätzen festzustellen. Die Auferlegung anderer dringender pastoraler Aufgaben, der Personalmangel und wahrscheinlich die unzulängliche Vorbereitung der Verantwortlichen, hat den Schutz dieser Schätze unsicher gemacht. Insbesondere auf die ungenügende Ausbildung der Fachkräfte ist die Unzulänglichkeit in Geschäftsführung und Verwaltung zurückzuführen, die sich besonders in unvorhergesehenen Situationen oder Notlagen zeigt (Zusammenbruch der Strukturen, Gefahren für die Unversehrtheit, Ablösung von Fresken, Veräußerung von Gegenständen, Organisation der Sicherheit, Rechts- und Verwaltungsstreitigkeiten usw.). In solchen schwierigen Situationen werden sehr oft keine klaren Entscheidungen getroffen, weil es an einer ausgewogenen Vision und einer Präventivstrategie fehlt.

– Überwindung der mangelnden Vorbereitung auf juristischem und administrativem Gebiet. Der enorme Aufwand an wirtschaftlichen Ressourcen, die oft für die Durchführung mancher Maßnahmen notwendig sind, geht häufig mit schwerwiegenden institutionellen Mängeln einher. Als notwendig erweisen sich daher in diesem Zusammenhang Planungsfähigkeit, Kompetenz im Verwaltungs- und Rechtsbereich, Zusammenarbeit der Institutionen untereinander (sowohl im kirchlichen wie im zivilen Bereich). In vielen Fällen gelingt es nämlich wegen Unkenntnis der Vorgänge nicht, Vorkehrungen oft öffentlicher Art (auf regionaler, nationaler, internationaler Ebene) zu treffen. In diesem Zusammenhang muß daher für die Ausbildungsebene dringend empfohlen werden, die Fachkräfte mit den allgemeinen und besonderen Gesetzesquellen im zivilen und kirchlichen Bereich bekannt zu machen.

– Überwindung des Mangels an adäquaten Auftraggebern, die sich der Förderung der Kulturgüter widmen. Die Kirche ist in der Vergangenheit in vielen Fällen erleuchtete Auftraggeberin gewesen, wenn sie Künstler aller Art in das Herz der christlichen Spiritualität einführte. Das in den kirchlichen Institutionen erhaltene Zeugnis der Vergangenheit soll die heutigen Auftraggeber inspirieren, damit sie die Kulturgüter durch ein interdisziplinäres Engagement so fördern können, daß die Künstler den abwechslungsreichen kirchlichen background für den größeren Erfolg ihrer Werke begreifen können. Man braucht Personen, die auf Teamarbeit und auf die Begegnung mit den heutigen Künstlern vorbereitet sind48. In dieser Verpflichtung kann das Museum die Katalysatorenfunktion der Animation erfüllen, d.h. die Künstler innerlich zu engagieren und auf religiöse Themen vorzubereiten.

5.1.3 Ausbildungskriterien

Das kirchliche Museum kann eine eigene und ständige Ausbildungsrolle übernehmen, die sich auf drei Ebenen entfaltet: die historische Information, die ästhetische Erziehung, die geistliche Interpretation.

Damit ein kirchliches Museum diese Aufgabe erfüllt, muß das Personal sorgfältig vorbereitet werden. Bei der Ausbildung des Personals gilt es einige grundsätzliche und unverzichtbare Aspekte zu berücksichtigen:

– Erziehung der einzelnen Fachkräfte zur Mitverantwortung, damit sie an den von der Kirche geförderten Kulturprojekten angemessen teilnehmen können;

– Erziehung zum Unternehmungsgeist durch die Einführung neuer Tätigkeiten und Berücksichtigung der bereits vorhandenen Erfahrungen;

– Erziehung zum Einfühlen in die Umgebung, damit es zu einer angemessenen Einbettung der Initiativen in den Gesamtkomplex der in den einzelnen Teilkirchen bestehenden Kulturgüter kommt;

– Erziehung zur Anwendung verschiedener, auch multimedialer, didaktischer Instrumentarien, um die Heranführung der Nutznießer an die Kulturgüter der Kirche zu erleichtern;

– Erziehung zur pastoralen Dimension, um das historisch-künstlerische Erbe einem kirchlichen Geist gemäß und mit Bezug auf die verschiedenen Publikumstypen einzusetzen.

5.1.4 Ausbildungsinhalte

Die Ausbildungsinitiativen sollen verschiedene Lehrinhalte vorsehen und dabei besondere Aufmerksamkeit auf die folgenden Themen legen: allgemeine und lokale Kirchengeschichte; Geschichte der volkstümlichen Traditionen; Hagiographie und Spiritualität; Ikonographie und Ikonologie; Geschichte der religiösen Kunst und Architektur; Geschichte der Institute des geweihten Lebens und ihrer Anwesenheit in der Region; Geschichte der kirchlichen Laieninstitute, des katholischen Verbandswesens, der Bruderschaften, der Sozialbewegungen, der Kultureinrichtungen. In diesem Zusammenhang kann man Kurse, Studienseminare, Kongresse, Diskussionen, Vortragsreihen organisieren, um Grundausbildung, Spezialisierung, Aktualisierung und ständige Weiterbildung zu ermöglichen. Die genannten Ausbildungsinitiativen helfen auch, Personen mit vielfältiger ideologischer Herkunft zusammenzuführen, um einen pastoral nutzbringenden Dialog zu versuchen.

Für die Fachkräfte und die Verantwortlichen des kirchlichen Museums ist eine besondere Ausbildung erforderlich. Außer den oben angeführten Themenkreisen wird man Speziallehrgänge über die Organisation des Museums, über Geschäftsführung und Verwaltung, Beaufsichtigung der Güter, Aufbewahrung und Erhaltung der Objekte, geltende Gesetzeslage (was Schutz, Steuern, institutionelle Beziehungen betrifft). Die etwaigen Diözesanblätter oder andere Veröffentlichungen hingegen können für den normalen Informationsstand sorgen.

5.1.5 Ausbildungsorte

Die Ausbildung findet mit vielfältigen Initiativen an den verschiedenen für sie zuständigen Orten der (lokalen, diözesanen, regionalen, nationalen, internationalen) Institutionen statt. Im großen und ganzen soll ein konstruktiver Dialog zwischen Priestern und Laien, zwischen Berufstätigen und Dozenten angebahnt werden, der über die Problemkreise Schutz, Erhaltung und Erschließung der Kulturgüter alle intellektuellen, menschlichen und geistlichen Fähigkeiten einbezieht, die zu einer Teamarbeit und zur Zusammenarbeit der Institutionen untereinander beitragen können.

Auch in diesem Zusammenhang sind die für die Kulturgüter zuständigen regionalen Ämter zu tatkräftiger Mitarbeit eingeladen, damit durch runde Tische, Vorträge, Diskussionen immer für nützliche Information und Aktualisierung gesorgt wird.

Mit besonderem Bezug auf die in der Region vorhandenen Museen soll man die Einrichtung von Expertenkommissionen oder -vereinigungen fördern, um ihnen Aufgaben der Verwaltung und der Animation sowohl auf der Ebene allgemeiner Strategien wie auf der Ebene einzelner Museumskomplexe anzuvertrauen (z.B. nationale Vereinigungen der kirchlichen Museen und nationale Vereinigungen der für die Inventarisierung zuständigen Fachleute, usw.).

5.1.6 Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Die Errichtung des mit der Region integrierten kirchlichen Museums führt zur Einbeziehung vieler Institutionen und zur Aktivierung verschiedener Bildungsinitiativen. Es ist daher von vorrangiger Bedeutung, sich der Zusammenarbeit der Institutionen untereinander zu öffnen.

Auf diözesaner oder auch interdiözesaner Ebene sollte man, wenn möglich, die zivilen Behörden und die anderen Kultureinrichtungen einbeziehen, um Ausbildungsprogramme zur Erschließung des Kunst- und Kulturerbes der Kirche aufeinander abzustimmen. Außerdem liegt es nahe, sowohl in den zivilen wie in den kirchlichen akademischen Zentren auf nationaler wie auf internationaler Ebene Fachpersonal auszubilden.

Die Bildungsprogramme sollen nicht nur für die Fachkräfte gedacht sein, sondern auch für die Besucher durch Förderung von Weiterbildungsstrategien.

5.2 Ausbildung der Fachkräfte

5.2.1 Grundsätze für die Ausbildung des Klerus

Im Ausbildungsplan kommt der Vorbereitung der Priesteramtskandidaten und des Klerus vorrangige Bedeutung zu. Denn diejenigen, die sich auf dem Weg zum Priestertum und zum Ordensleben befinden, müssen sich bilden, um den Wert der Kulturgüter der Kirche im Hinblick auf die kulturelle Förderung und die Evangelisierung schätzen zu können. Die Priester in der Seelsorge haben gewöhnlich auch die Verantwortung für die Aufsicht über die kirchliche Bauhütte in ihrer architektonischen Gestalt und in allen Gegenständen, die sie konkret repräsentieren.

In dem Rundschreiben an die Diözesanbischöfe über die Ausbildung der Priesteramtskandidaten (15. Oktober 1992)49 mahnt diese Päpstliche Kommission an, daß im Ausbildungszyklus der Priesteramtskandidaten „Kurse eingeplant werden sollen, in denen man sich eingehend und systematisch die Geschichte und die Prinzipien mit der sakralen Kunst, der christlichen Archäologie, der Archivistik und der Bibliothekswissenschaft beschäftigt. Diese Kurse können dazu beitragen, bestimmte Alumnen zu ermitteln und für diesen Fachbereich zu verpflichten, damit sie in Zukunft auch gegenüber den Mitbrüdern eine Funktion der Anregung und Hilfe wahrnehmen können“50. Wichtig ist ferner, daß in den verschiedenen philosophischen und theologischen Kursen Themen angesprochen werden, die sich auf die Kunst, auf die Ästhetik, die Bibliotheken, die Archive und die Museen beziehen. Außerdem sollen spezialisierte Studienzentren eingerichtet werden, um Experten in den Bereichen der Kulturgüter der Kirche auszubilden, in denen man sich auch mit den die kirchlichen Museen betreffenden Problembereichen auseinandersetzt51.

Eine angemessene Ausbildung des Klerus bereitet auf den Schutz der Kulturgüter vor und fördert die Beziehung zwischen Klerikern und Laien, um einen Kulturplan abzustimmen, der in der Lage ist, das gesamte historische Kunst- und Kulturerbe in einem kirchlichen und zivilen Zusammenhang zu erschließen. In diesen Kontext gehören auch die Strategien, die die Ausbildung des Personals für die kirchlichen Museen betreffen. Auch wenn die Priester nicht immer die leitenden Verantwortlichen dieser Institutionen sein können, werden sie die Voraussetzungen haben müssen, um die kirchlichen Museen fördern, sie im Gesamt der in der Region vorhandenen kirchlichen Kulturgüter koordinieren und sie in den Pastoralplan sowohl der Diözese wie der einzelnen lokalen Institutionen (Pfarreien, Klöster, Konvent, Ordensinstitute, Bruderschaften, Vereine) einbinden zu können.

Es müssen deshalb eigene Fortbildungskurse für die Priester eingerichtet werden, um sie für die Organisation und Geschäftsführung der kirchlichen Museen und für die Wahrung des Kulturerbes in der Region zu sensibilisieren.

5.2.2 Grundsätze für die Ausbildung der Fachkräfte und der Führer

Im Ausbildungsplan muß man sich der Fachkräfte und der Führer annehmen. Es geht nicht darum, die Experten der verschiedenen in die Organisation eines Museums implizierten Fachbereiche nur professionell vorzubereiten (bzw. die Vorbereitung zu überprüfen), sondern es gilt vielmehr, sie in das spezifisch Kirchliche einzuführen. Sie müssen in der Lage sein, das Kunst- und Kulturerbe der Kirche einzufügen in den katechetischen, kultischen, kulturellen und karitativen Kontext, damit sich die Nutznießung dieser Güter nicht auf das rein ästhetische Faktum beschränkt, sondern durch die universale Sprache der christlichen Kunst zu einem pastoralen Instrument wird.

– Interne Führer. Besonders der fachkundige Museumsangestellte, der die Aufgabe hat, das Publikum zu führen, ist berufen, die verschiedenen Wesensmerkmale des Besuchers festzustellen, um ihn durch Rundgänge, die zum Beispiel besondere Themenbereiche, einzelne Objekte, gleichartige Werkgruppen in den Mittelpunkt stellen, auf fruchtbare Weise in die Nutznießung der ausgestellten Werke einzuführen.

– Interne Animatoren. Aufgabe eventueller anderer interner Fachleute, die mit der Animation der Besucher beauftragt sind, ist es, Gelegenheiten zu Begegnung, Kennenlernen und Gegenüberstellung zu schaffen.

– Auswärtige Fachkräfte. Neben den Fachkräften innerhalb der Museumsstruktur kann man auch daran denken, Fachkräfte von draußen auszubilden, die in der Lage sind, durch Führungen, die in erster Linie den Ortsgemeinden selbst angeboten werden, ohne deshalb jene zu vernachlässigen, die den religiösen Tourismus betreiben, die im Museum ausgestellten Werke mit der Region in Verbindung zu bringen. Die ganze Region soll in der Tat zu einer allen offenstehenden „pastoralen Werkstatt“ werden und durch die Architektur, die Geschichte, die Dokumente, die vom Interesse der Kirche für die Kulturgüter zeugen, Gelegenheit zu kulturellem Engagement sein.

– Lehrer und kirchliche Fachkräfte. Um den Zusammenhang zwischen Kulturgütern und Pastoralplan zu konkretisieren, muß man daher bei der Ausbildung der Katecheten, der Religionslehrer und der verschiedenen kirchlichen Fachkräfte mit besonderer Sorgfalt vorgehen, damit sie in den vielfältigen Aktivitäten und Initiativen das ihnen zur Verfügung stehende Kunst- und Kulturerbe erfolgreich zu nutzen wissen.

– Auswärtige Führer und Tourismusexperten. Durch besondere Unterstützungsmaßnahmen sollte man auch auf die auswärtigen Führer und die Tourismusexperten Einfluß nehmen können; es wäre wünschenswert, von ihnen die Voraussetzungen für ihre Eignung zu verlangen, um eine angemessene Erschließung des historischen Kunst- und Kulturerbes der Kirche zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang könnte man von ihnen - in Analogie zu dem, was man für die Religionslehrer einfordert - die Bescheinigung für den Besuch eines kirchlichen Kurses für Fachleute des religiösen Tourismus verlangen. Eine solche Perspektive sollte allerdings den zuständigen zivilen Institutionen zur Kenntnis gebracht werden, um Orientierungen, Prozeduren und wünschenswerte Anerkennungen von Abmachungen zu vereinbaren.

Die angemessene Ausbildung der Verantwortlichen und der Fachkräfte sowohl im kirchlichen wie im zivilen Bereich führt zu einer größeren Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kulturgüter der Kirche. Sie fördert nämlich einen reifen Vergleich zwischen Personen und Institutionen (Experten der verschiedenen Sachbereiche, dem Schutz der Kulturgüter übergeordnete Institutionen, Schulen jeden Ranges und jeden Grades, Kultur- und Tourismuszentren).

5.2.3 Initiativen für die Ausbildung der Fachkräfte

Die Vorbereitung des Klerus und der Fachkräfte wird vor allem an den üblichen Ausbildungsstätten durch Teilnahme an den ordentlichen Programmen durchgeführt. Wünschenswert ist sodann, auf verschiedenen Ebenen eingerichtete Spezialkurse zur Vertiefung und Fachausbildung zu fördern. Äußerst nützlich sind kurze Fortbildungskurse, die in regelmäßigen Abständen zu besonderen Themenbereichen organisiert werden. Um dem Ausbildungssystem Beständigkeit zu verleihen, kann die Veröffentlichung von Informationsblättern oder Rundbriefen hilfreich sein, in denen auf Erfahrungen hingewiesen wird, administrative Informationen gegeben, die kirchlichen und zivilen Dokumente zu dem jeweiligen Bereich aufgezählt werden und eine detaillierte Bibliographie geboten wird.

Die Ausbildungskurse können, wie folgt, verteilt werden:

– Für die Priesteramtskandidaten müssen, wenn möglich, Zusammenkünfte an den Priesterseminaren organisiert werden, die sowohl dazu dienen, die zum Thema Kulturgüter in den verschiedenen philosophisch-theologischen Disziplinen bereits enthaltenen Inhalte zu verdeutlichen, als auch auf die Betriebsführung, auf die Beziehung zu den zivilen Behörden, auf die Zusammenarbeit mit den Institutionen vorzubereiten;

– für die Fortbildung der Priester ist es ratsam, Studientage nach Themen zu organisieren, darunter jenen, welche de kirchlichen Museen betreffen (Organisation und Aufwertung des Diözesanmuseums; Errichtung einer lokalen oder einer Sammlung der Pfarrgemeinde; Integration des Diözesanmuseums in die Region; pastorale Animation durch das historische Kunst- und Kulturerbe der Kirche; Beziehung zu den zivilen Behörden; administrative Fragen; usw.);

– für die Leiter (Priester oder Laien), die auf Diözesanebene Verantwortung für die Diözesanmuseen übernehmen sollen, ist es notwendig, weitere Fachkurse, eventuell auf der Ebene der Regionalen Bischofskonferenz oder der Nationalen Bischofskonferenz, vorzubereiten. Man kann auch von Kursen an zivilen Einrichtungen oder von akademischen Lehrkursen Gebrauch machen;

– für die Laien-Fachkräfte, die besondere Rollen übernommen sollen, ist es angemessen, ihnen sowohl eine allgemeine Vorbereitung an den kirchlichen Studienzentren (Universitäten, Hochschulen, Päpstliche Fakultäten; Institute für Religionswissenschaften) als auch eine Fachausbildung mit eigens dafür vorgesehenen Kursen zu garantieren. Was das angeht, so gibt es lobenswerte Beispiele von Kursen, die von den Instituten für Religionswissenschaften für Fachkräfte der Kulturgüter und für touristische Führer organisiert werden.

5.2.4 Initiativen für die Bildung der Nutznießer

Auch das Publikum muß durch geeignete Initiativen für die Nutznießung der Kulturgüter der Kirche herangebildet werden. Stattfinden kann diese Bildung durch die Gestaltung der Ausstellungsrundgänge, durch eventuelle Sekundärinitiativen, durch das Schulsystem, die Massenmedien, die Studientagungen, die Kulturpolitik der Region usw. Das Publikum läßt sich in zwei Gruppen teilen: jene, die zu der Kirchengemeinde gehören, und jene, die aus anderen Umfeldern herkommen. Um eine größere Anzahl von Personen zu erreichen, müssen diözesan geprägte und lokal geprägte Initiativen eingeleitet werden. Darüber hinaus gilt es, die Maßnahmen auf Grund der Typologie der Adressaten zu unterscheiden: Einzelpersonen im Schulalter, erwachsenes Publikum, Touristen, Pilger usw.

Diözesan geprägte Initiativen. Wir stellen als Beispiele einige mögliche Initiativen vor:

– regelmäßige Ausrichtung von Studientagen und Tagungen auf Diözesanebene über Themen, die den kulturellen Reichtum einer bestimmten Region ans Tageslicht bringen;

– Planung von Führungen an kirchlichen Museen, Heiligtümern, Kirchen, möglichen christlich-archäologischen Ausgrabungsstätten und an anderen besonders bedeutungsträchtigen Orten der Diözese, indem man versucht, die einzelnen Denkmäler in den Zusammenhang mit der Region und der Kirchengeschichte zu stellen;

– in den Museen oder in anderen kirchlichen Komplexen Veranstaltung befristeter Ausstellungen von altem und zeitgenössischem Material, das sich auf das Gebiet der Diözese oder auf die spezifische Tätigkeit einer Ordensfamilie bezieht.

Man muß es so einrichten, daß die verschiedenen Veranstaltungen nicht in rein kulturelle Formen zerrinnen, sondern auf kirchlichen Koordinaten aufgebaut werden, um die Besucher nicht allein für den historisch-künstlerischen, sondern für den religiös-pastoralen Wert der Kulturgüter der Kirche zu sensibilisieren.

Lokal geprägte Initiativen. Nützlich sind sodann Bildungsinitiativen für die einzelnen Gemeinden oder die einzelnen Orte, um die enge Verbindung zwischen Gütern, die noch im Gebrauch sind, und den abgelegten klarzumachen, die Werke zu verbinden, indem man die dafür nötige historische Perspektive liefert, die Beziehung zwischen Vergangenheit und Gegenwart sichtbar werden zu lassen. Wir stellen als Beispiele einige mögliche Initiativen vor:

– man kann vor allem die Gläubigen und die anderen Mitglieder der Gemeinschaft regelmäßig ihre Güter von historisch-künstlerischem Interesse wieder besuchen lassen, um das Glaubens- und Kulturzeugnis der vorigen Generationen, in besonderer Weise die eigenen Kirchen, offenkundig zu machen;

– man kann ein integriertes Jahresprogramm mit Tagungen, Gesprächsrunden, Theateraufführungen, Museumsbesuchen erstellen, um die eigene Region wiederzuentdecken und im Zugehörigkeitsgefühl zu wachsen;

– man kann in diese Animationsarbeit besonders die Jugendlichen einbinden, so daß sie Interessen nähren können, die in religiöser, sozialer und kultureller Hinsicht nutzbringend sind;

– man kann der ganzen Gemeinschaft begreiflich machen, daß die historischen Kunst- und Kulturgüter der Kirche allen, besonders den Ärmsten gehören, da sie die Verkündigung des Evangeliums der Liebe ausdrücken und die Würde der kirchlichen Gemeinschaft darstellen;

– man kann sich den auswärtigen Besuchern durch die Ausrichtung touristisch attraktiver Veranstaltungen öffnen;

– man kann die Zielsetzungen alter Bruderschaften dadurch integrieren, daß man sie auch im Bereich der Kulturgüter der Kirche wirksam macht.

Initiativen für Touristen und Pilger. Wir stellen als Beispiele einige mögliche Initiativen vor:

– was die Touristen betrifft, so muß man den Tourismus an den kirchlichen Orten als religiösen Tourismus anerkennen, weshalb auch die Nutznießung der Museen mit der kirchlichen Funktion der Herkunftsorte der dort aufbewahrten Werke in Beziehung gesetzt werden muß;

– was die Pilger betrifft, so muß man die Museumssammlungen in einem religiösen Kontext erschließen, indem man den Glaubensweg der christlichen Gemeinde, der Auftraggeber, der Künstler ebenso wie die gegensätzlichen Frömmigkeitsformen und die lokalen Traditionen sichtbar werden läßt.

Außerschulische Initiativen. Was die Schule jedes Ranges und Grades betrifft, so besteht die Hauptaufgabe darin, die Kinder nicht nur für die in den kirchlichen Museen ausgestellten Werke oder deren Geschichte zu interessieren, sondern für die fortschreitende Entdeckung der Region. Besonderes Interesse für die Kulturgüter der Kirche können außer den schulischen Einrichtungen für Jugendliche die „Volkshochschulen für Senioren“ oder ähnliche Aktivitäten haben, da sie zu Erkenntnis und Kreativität anspornen. Im schulischen oder außerakademischen Zusammenhang sind die folgenden Initiativen möglich:

– Angebot von Führungen, welche die Museen mit dem ganzen kirchlichen Kulturerbe in Zusammenhang bringen;

– Aktivierung von Forschungen und Studienkampagnen;

– Förderung von Wettbewerben (schriftliche Aufsätze, Sammlungen von Zeugnissen, Umschulungsprojekte, Zeichnungen, Photographien usw.);

– die Schüler und Studenten tatkräftig engagieren, um sie für das historische Kunst- und Kulturerbe der Kirche zu interessieren.

5.3 Rolle des Volontariats

Im Zusammenhang mit der Verteilung der kirchlichen Aufgaben erweist es sich als wichtig und nützlich, entsprechend vorbereitete Laien als Freiwillige in den verschiedenen organisatorischen Seiten eines Museums mitverantwortlich einzusetzen. Im übrigen werden in vielen Fällen die kirchlichen Museen, besonders wenn sie klein sind, gewöhnlich von Personen geleitet, die diesen Dienst im Geist des Glaubens und des Zeugnisses unentgeltlich und freiwillig vollbringen.

In der Organisation des Volontariats ist jedoch seitens der Verantwortlichen eine besondere Beachtung der rechtlichen und steuerlichen Aspekte, welche die Zivilgesetzgebung in den einzelnen Staaten vorsieht, unabdingbar. Man muß sich also darum bemühen, daß dieser Dienst - jenseits der großzügigen Bereitschaft - unter den gebührenden Bedingungen und mit der nötigen Professionalität geleistet werden kann. Auch der freiwillige Fachmann wird daher entsprechende Ausbildungskurse besuchen und in die Lage versetzt werden müssen, dort, wo es notwendig ist, in Interaktion mit dem angestellten Personal zu arbeiten.

Es lassen sich einige Kategorien des freiwilligen Mitarbeiters ausmachen: da sind einmal die Personen im Ruhestand; sodann jene, die auf der Suche nach der Erstanstellung sind; und schließlich jene, die beruflich in Bereichen beschäftigt sind, die den Tätigkeiten am Museum nahekommen, und die bereit sind, einen Teil ihrer Freizeit dafür einzusetzen.

– Pensionisten. Diese Personengruppe kann eine wichtige Rolle übernehmen, wenn sie unentgeltlich kostbare Hilfe leistet. Da diese Leute Zeit zur Verfügung haben, können sie ihren Dienst in den verschiedenen Bereichen der Museumsorganisation leisten. Es ist allerdings zu überlegen, daß sie für eine angemessene Integration ihres Dienstes die allgemeinen Kriterien der Organisation, der Vorschriften und der Arbeitszeiten einhalten müssen. Ihre Energien und ihre Verfügbarkeit können unter Berücksichtigung der vorausgehenden beruflichen Kompetenzen und der konkreten Bedürfnisse des Museums eingesetzt werden.

– Studenten. Auch die jungen Studenten bzw. diejenigen, die auf eine Erstanstellung warten, können in einer Form des Volontariats, die in manchen Fällen bezahlt werden kann (immer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen), im Museumsbetrieb vorteilhaft eingesetzt werden. Dieses Volontariat kann ein mögliches Ausbildungspraktikum für künftige Berufsaussichten darstellen.

– Genossenschaften. Um den belastenden negativen Aspekten zu begegnen, entstehen in der Museumswirklichkeit bisweilen Formen einer kooperativen Arbeit, die von Stiftungen, von den Erträgen des Museums, von kirchlichen Vorsorgemaßnahmen getragen wird. Diese Art von Präsenz kann eine Beschäftigungsgelegenheit für die Jugendlichen und eine angemessene Verwaltungsform für das historische Kunst- und Kulturerbe der Teilkirchen darstellen.

– Berufstätige. Sodann gibt es beruflich engagierte Personen, die einen Teil ihrer Freizeit zur Verfügung stellen wollen. Sie kann man um eher gelegentliche Leistungen bitten, so daß es angebracht ist, ihre Professionalität in dem Maße einzusetzen, in dem sie der Organisation des Museums entspricht. Besonders in einigen Verwaltungs- und Fachbereichen ist die Mitarbeit freiwilliger Profis nützlich und von Vorteil.

– Konsultoren. In diesem Zusammenhang kann man zum Beispiel eine Konsultorenkommission des Museums einsetzen, deren vom Bischof für einen bestimmten, wiederholbaren Zeitraum ernannte Mitglieder in der Lage sein sollen, die von ihnen verlangten Leistungen unentgeltlich anzubieten und bestimmte Forschungen auf dem Gebiet zu fördern. Diese Forschungen können zu einem wertvollen Beitrag werden, um Kriterien festzulegen und Vorschläge in bezug auf die Aufgaben Aufsicht, Organisation, Geschäftsführung/Verwaltung, Auftreiben der Geldmittel, inneres Engagement durchzuführen.

6. Schluss

Die Kulturgüter der Kirche sind ein Erbe, das im Bereich jeder christlichen Gemeinde materiell erhalten, rechtlich geschützt und pastoral erschlossen werden muß, um das Gedächtnis der Vergangenheit zu pflegen und in der Gegenwart weiter zum Ausdruck zu bringen, was für die Sendung der Kirche bestimmt ist. Die Lektion der Geschichte durch die Betrachtung der Kunst öffnet sich der Prophezeiung, so daß „die Kirche als Lehrmeisterin des Lebens sich nicht dem Auftrag entziehen kann, dem zeitgenössischen Menschen zu helfen, sein religiöses Staunen wiederzufinden angesichts des Zaubers der Schönheit und Weisheit, der aus den Hinterlassenschaften der Geschichte strömt. Diese Aufgabe erfordert eine anhaltende und beharrliche Arbeit der Orientierung, Ermutigung und des Austausches“52.

Die kirchlichen Museen als Ort des inneren Engagements der Gläubigen und der Aufwertung und Erschließung des Kunst- und Kulturerbes verbinden dadurch, daß sie die greifbaren Zeichen der Traditio ecclesiae schützen, den Wert des Gedächtnisses wieder mit dem der Prophezeiung. Mittels des historisch-künstlerischen Erbes stellen sie die Erfüllung der Heilsgeschichte in Christus vor; sie bieten wieder das Werk christlicher Evangelisierung an; sie weisen in der Schönheit der Kunst auf „den neuen Himmel und die neue Erde“ hin; sie sind Zeichen für die Zusammenfassung aller Dinge in Christus. Was die kirchlichen Museen ausmacht, erlaubt ein Wachsen in Menschlichkeit und Spiritualität, weshalb es mit Recht in den Pastoralplan der Teilkirchen gehört. Die Aufmerksamkeit für dieses Erbe kann zu einem neuen und wirksamen Werkzeug christlicher Evangelisierung und kultureller Förderung werden.

Aus den in dem vorliegenden Rundschreiben entwickelten Überlegungen ergeben sich einige abschließende Forderungen, von denen sich die mit der Sorge um die Kulturgüter der Kirche zusammenhängenden Strategien leiten lassen können:

– im Bereich der einzelnen Teilkirchen ist ein umfassender Plan zum Thema Kulturgüter opportun;

– dieser Plan muß mit dem Pastoralplan auf diözesaner und lokaler Ebene eng verbunden sein;

– wünschenswert ist auch die Zusammenarbeit mit den zivilen Institutionen, die auf die gemeinsame Ausarbeitung von Plänen für die kulturelle Entwicklung abzielt;

– in diesem Zusammenhang darf das kirchliche Museum nicht nur als Besuchsort angesehen werden, sondern auch als Ort kultureller und pastoraler Aktivitäten und Erfahrungen in bezug auf das historische Leben der Kirche;

– es ist daher notwendig, die Priester für diese Themenbereiche zu erziehen, und zwar nicht allein durch Ausbildung und Fortbildung, sondern auch durch das unmittelbare Bewußtwerden des kirchlichen und zivilen Wertes des historischen Kunst- und Kulturerbes der Kirche;

– und ebenso unerläßlich ist die Vorbereitung der verschiedenen Fachkräfte, um die Nutznießer dieses Erbes auf angemessene Weise innerlich zu engagieren;

– opportun ist die Förderung von Forschungen auf dem Gebiet, um neue Formen der Kenntnis und der Heranführung an die Kulturgüter der Kirche entstehen zu lassen;

– sehr wichtig ist es, im Maße des Möglichen die Kulturgüter an ihrem Ursprungsort zu erschließen, indem man die verschiedenen Einheiten, aus denen sich die Kirchenregion zusammensetzt miteinander in Korrelation bringt;

– es ist opportun, angemessene Räume anzubieten, um im Diözesanmuseum alles unterzubringen, was vor Ort nicht bewahrt werden könnte, und in der genannten Einrichtung die vielfältigen Initiativen zur Animation der Besucher zu aktivieren,

– das Diözesanmuseum muß entsprechend organisiert werden: Durchführung der Inventarisierung und Katalogisierung sämtlicher in ihm untergebrachten Bestände (in Verbindung mit dem Inventar-Katalog der Diözese); gegebenenfalls Förderung multimedialer Didaktik; Aufbau der Verwaltung; Regelung des Umlaufs der Werke; Planung der Besuchsrouten; Anregung zum Zusammenwirken der Institutionen untereinander.

Angesichts des aktuellen Willens der Kirche, die eigenen Wurzeln zurückzugewinnen, ist es notwendig, sowohl auf kirchlicher wie auf ziviler Ebene die musealen Strategien auszubauen, um die verschiedenen Veranstaltungsangebote miteinander zu verbinden und das spezifisch Kirchliche wahrnehmbar zu machen.

Um diese Ziele zu erreichen:

– ist es vor allem notwendig, durch ein entsprechendes Kommunikationssystem das Interesse für das historische Kunst- und Kulturerbe der Kirche zu wecken: das ist die erste Dynamik - sie führt zum „Zugehen auf“ das kirchliche Museum und auf das, was mit ihm zusammenhängt, und macht den historischen, kulturellen, ästhetischen, affektiven und religiösen Wert des historisch-künstlerischen Erbes der Kirche offenkundig;

– ist es notwendig, allem, was im kirchlichen Museum ausgestellt ist, wieder Leben zu geben dadurch, daß man den Besuchern verständlich macht, daß das dargebotene Produkt Teil ihrer eigenen Existenz ist: das ist die zweite Dynamik - sie „führt hinein“ in das kirchliche Museum und betrachtet die inspirierenden Inhalte in ihrem Wert als Kulturgut;

– ist es notwendig, das Interesse dadurch ins Leben zurückzubringen, daß man in ihm all das wiederfinden läßt, was man in beispielhafter Weise in der musealen Vision gesehen hat: das ist die dritte Dynamik - sie „führt hinaus“ vor das kirchliche Museum, indem sie den Einzelnen wieder in seine Kultur eingliedert und in ihm den Wunsch aktiviert, die Kunst- und Kulturgüter, von denen er umgeben ist, zu schützen und zu bewahren.

In diesem Sinne wird das kirchliche Museum Ort der Menschlichkeit und religiöser Ort. In dem Maße, in dem der zeitgenössische Mensch die Vergangenheit bewußt in sich aufnimmt, hat er die Zukunft vor Augen. In dem Maße, in dem der Glaubende die eigene Geschichte wiederfindet, die Kunst genießt, heiligmäßig lebt, verkündet er den „Deus omnia in omnibus“, den „Gott, der alles in allen“ ist.

Nehmen wir zum Abschluß eine Aufforderung Johannes Pauls II. entgegen: „Wir befinden uns in einer Zeit, wo Erinnerungsstücke und Traditionen in der Absicht aufgewertet werden, den ursprünglichen Geist jedes Volkes wiederzugewinnen. Warum sollte man dasselbe nicht auch auf religiösem Gebiet machen können, um den Kunstwerken jeder Epoche wertvolle Hinweise auf den sensus fidei des christlichen Volkes zu entnehmen? Geht also auch ihr in die Tiefe, um die Botschaft heraufzuholen, die euch in dem Kunstgegenstand von der schöpferischen Prägespur der Künstler der Vergangenheit übergeben worden ist. Zahllose Wunder werden jedesmal ans Licht kommen, wenn der Prüfstein die Religion sein wird“53.

In der Hoffnung, daß die hier angestellten Überlegungen sich als brauchbarer Bezugspunkt für die einzelnen Teilkirchen erweisen und dadurch Orientierungen und besondere Regelungen fördern mögen, wünsche ich Ihnen alles Gute für Ihren Hirtendienst und für Ihr Bemühen um die kulturelle Förderung durch die Kulturgüter der Kirche, während es mir ein willkommener Anlaß ist, Ihnen meinen achtungsvollen und herzlichen Gruß zu entbieten. Ich verbleibe

 

Euer hochwürdigster Eminenz (Exzellenz)
im Herrn ergebener

Francesco Marchisano
Präsident

Rev. Prof. Carlo Chenis, SDB
Sekretär

Vatikanstadt, den 15. August 2001


1 Vgl. PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE; Rundschreiben Kirchliche Bibliotheken in der Sendung der Kirche, 19. März 1994, Prot. N. 179/91/35 (Enchiridion Vaticanum 14/610-649); EAD., Rundschreiben Die pastorale Funktion der Kirchenarchive, 2. Februar 1997, Prot. N. 274/92/118 (gedruckte Broschüre, Vatikanstadt 1997).

2 Vgl. PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE; Rundschreiben Notwendigkeit und Dringlichkeit der Inventarisierung und Katalogisierung der Kulturgüter der Kirche, 8. Dezember 1999, Prot. N. 140/97/162 (gedruckte Broschüre, Vatikanstadt 1999).

3 II. VATIKANISCHES KONZIL, Pastoralkonstitution Gaudium et spes (7. Dezember 1965), Nr. 58. Diese auch an anderer Stelle (Ad gentes, Nr. 21) formulierte Konzilslehre wurde unter anderem von Johannes Paul II. in der Enzyklika Slavorum Apostoli (2. Juni 1985), Nr. 21 wieder aufgegriffen (Enchiridion Vaticanum 2/1554-1614).

4 JOHANNES PAUL II., Motu Proprio Inde a Pontificatus Nostri Initio (25. März 1993), Proömium (L’Osservatore Romano, d. Ausgabe, 14. Mai 1993, S. 7).

5 Die „Kulturgüter“ umfassen „vor allem das in den Dienst der Sendung der Kirche gestellte künstlerische Erbe der Malerei, der Bildhauerei, der Architektur, der Mosaikkunst und der Musik. Diesen sind sodann die in den kirchlichen Bibliotheken enthaltenen Buchbestände und die in den Archiven der Kirchengemeinden aufbewahrten historischen Dokumente hinzuzufügen. Schließlich gehören in diesen Bereich auch die Werke der Literatur, des Theaters und des Films, die von den Massenmedien erzeugt werden“: JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Teilnehmer an der I. Vollversammlung der Päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche, 12. Oktober 1995, Nr. 3 (L’Osservatore Romano, dt., 1.12.1995, S. 6).

6 PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE, Rundschreiben Die pastorale Funktion der Kirchenarchive, aaO., Nr.1.1.

7 JOHANNES PAUL II., Ansprache am 12. Oktober 1995, aaO., Nr. 4.

8 Ebd.

9 Vgl. HL. KONGREGATION FÜR DEN KLERUS, Rundschreiben Opera Artis. De cura patrimonii historico-artistici Ecclesiae, ad Praesides Conferentiarum Episcopalium, 11. April 1971; (AAS 63 [1971] S. 315-317), Codex Iuris Canonici (1983), can. 1283, §§ 2-3; PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE, Rundschreiben Notwendigkeit und Dringlichkeit der Inventarisierung und Katalogisierung der Kulturgüter der Kirche, aaO.

10 STAATSSKRETARIAT, Lettera circolare ai Vescovi d’Italia per la conservazione, custodia e uso degli archivi e delle biblioteche ecclesiastiche [Rundschreiben an die Bischöfe Italiens für die Erhaltung, den Schutz und die Benützung der kirchlichen Archive und Bibliotheken], 15. April 1923, Prot. N. 16605 (M. VISMARA MISSIROLLI, Codice dei Beni Culturali di interesse religioso. I. Normativa Canonica, Mailand 1993, S. 188-196). EAD., Lettera circolare agli Ordinari d’Italia [Rundschreiben an die Bischöfe Italiens], 1. September 1924, Prot. N. 34215 (ebd., S. 196-198).

11 Einen ausführlichen Überblick über die wichtigsten Interventionen des Lehramtes zugunsten der Kulturgüter seit der Antike bietet das 1. Kapitel des letzten Rundschreibens dieser Päpstlichen Kommission, Notwendigkeit und Dringlichkeit der Inventarisierung und Katalogisierung der Kulturgüter der Kirche, aaO.

12 PIUS VII., Chirografo sulla conservazione dei monumenti e sulla produzione di belle arti [Erlaß über die Erhaltung der Denkmäler und über das Schaffen der schönen Künste],1. Oktober 1802, enthalten in: Editto del Camerlengo di S.R.C. Cardinal Doria Pamphilj (A. EMILIANI; Leggi, bandi e provvedimenti oer la tutela die beni artistici e culturali negli antichi stati italiani, 1571-1860, Bologna 1978, S. 110-125).

13 Ebd., Nr. 10. Die im Chirograph enthaltenen Prinzipien liegen dem berühmten Editto del Cardinale Camerlengo Bartolomeo Pacca, sopra le antichità e scavi, vom 7. April 1820 zugrunde (A. EMILIANI, Leggi, bandi e provvedimenti, aaO., S. 130-145); dieser Erlaß mit seinen Verfügungen, was Ausgrabungen, Aufbewahrung und Umlauf der antiken und modernen Kunstwerke betrifft, gilt als ein Fundament der modernen Gesetzgebung in bezug auf die Kulturgüter.

14 STAATSSEKRETARIAT, Lettera circolare ai vescovi d’Italia per la conservazione, custodia ed uso degli archivi e delle biblioteche ecclesiastiche 15 April 1923, aaO.

15 STAATSSEKRETARIAT, Lettera circolare agli ordinari d’Italia, 1. September 1924, aaO.

16 HL. KONZILSKONGREGATION, Disposizioni per la custodia e conservazione degli oggetti di storia ed arte sacra in Italia, 24. Mai 1939 (AAS 31 [1939] S. 266-268).

17 PÄPSTLICHE ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE SAKRALE KUNST IN ITALIEN, Schema di regolamento per i Musei diocesani (G. FALLANI, Tutela e conservazione del patrimonio storico e artistico della Chiesa in Italia, Brescia 1974, S. 225-229); EAD., Schema di verbale di deposito in Musei statali (ebd., S. 229-230); EAD., Schema di verbale di deposito in Musei non statali (ebd., S. 230-232); EAD., Norme relative al prestito di opere d’arte di proprietà di Enti ecclesiastici (ebd., S. 232-235).

18 HL. KONGREGATION FÜR DEN KLERUS, Rundschreiben Opera Artis, aaO., Nr. 6.

19 Codex Iuris Canonici (1983) [CIC], can. 638 § 3 , 1269, 1270, 1292, 1377 (Schenkung, Erwerb und Veräußerung); can. 1189 (Restaurierung von Bildern); can. 1220 § 2 und 1234 § 2 (sichere Aufbewahrung und sichtbare Aufstellung der heiligen und wertvollen Güter); can. 1222 (Rückführung einer nicht mehr zum Gottesdienst verwendeten Kirche in den profanen Gebrauch); can. 1283 und 1284 (Aufgaben und Pflichten der Verwalter; Bestandsverzeichnis).

Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (1990) [CCEO], can. 278 (Überwachung); can. 873 (Rückführung von Kirchen in den profanen Gebrauch); can. 887 § 1, 888, 1018, 1019, 1036 und 1449 (Veräußerung); can. 887 § 2 (Restaurierung); can. 1025 und 1026 (Bestandsverzeichnis).

20 JOHANNES PAUL II., Apostolische Konstitution Pastor Bonus, 28. Juni 1988 (AAS 80 [1988] S. 885-886) Art. 102.

21 JOHANNES PAUL II., Botschaft an die Teilnehmer an der II. Vollversammlung der Päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche, 25. September 1997, Nr. 2 (in: L’Osservatore Romano, dtsch., 17.10.1997, S. 11).

22 JOHANNES PAUL II., Ansprache, 12. Oktober 1995, aaO., Nr. 3.

23 DERS., Botschaft, 25. September 1997, aaO., Nr. 3.

24 PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE; Rundschreiben Die pastorale Funktion der Kirchenarchive, aaO., Nr. 1.1.

25 PAUL VI., Ansprache Zum Tempelweihfest, 17. November 1965 (Insegnamenti di Paolo VI, Bd. III, Vatikanstadt 1965, S. 1101-1104).

26 JOHANNES PAUL II., Botschaft, 25. September 1997, aaO., Nr. 4.

27 Vgl. PAUL VI., Ansprache an die Teilnehmer am V. Kongreß der Kirchenarchivare, 26. September 1963 (Archiva Ecclesiae 5-6 [1962-1963], S. 173-175).

28 Vgl. vorliegendes Rundschreiben, Nr. 1.3: Geschichtliche Hinweise auf die Bewahrung des historisch-künstlerischen Erbes.

29 CIC, can. 1257 - § 1. Bona temporalia omnia quae ad Ecclesiam universam, Apostolicam Sedem aliasve in Ecclesia personas iuridicas publicas pertinent, sunt bona ecclesiastica et reguntur canonibus qui sequuntur, necnon propriis statutis. Vgl. CCEO, can. 1009 - § 2.

30 CIC, can. 368 - Ecclesiae particulares, in quibus et ex quibus una et unica Ecclesia catholica exsistit, sunt imprimis dioeceses, quibus, nisi aliud constet, assimilantur praelatura territorialis et abbatia territorialis, vicariatus apostolicus et praefectura apostolica necnon administratio apostolica stabiliter erecta. Vgl. CCEO, can. 178.

31 CIC, can. 381 - § 1. Episcopo dioecesano in dioecesi ipsi commissa omnis competit potestas ordinaria, propria et immediata, quae ad exercitium eius muneris pastoralis requiritur, exceptis causis quae iure aut Summi Pontificis decreto supremae aut alii auctoritati ecclesiasticae reserventur. § 2. Qui praesunt aliis communitatibus fidelium, de quibus in can. 368, Episcopo dioecesano in iure aequiparantur, nisi ex rei natura aut iuris praescripto aliud appareat.

32 JOHANNES PAUL II., Ansprache, 12. Oktober 1997, aaO., Nr. 3.

33 Im allgemeinen fällt alles, was mit der Erschließung der Kulturgüter zusammenhängt, in das apostolische Wirken der Kirche, um das sich der Diözesanbischof kümmert und das er fördert. Vgl. CIC, can. 394 - § 1. Varias apostolatus rationes in dioecesi foveat Episcopus, atque curet ut in universa dioecesi, vel in eiusdem particularibus districtibus, omnia apostolatus opera, servata uniuscuiusque propria indole, sub suo moderamine coordinentur.

§ 2. Urgeat officium, quo tenentur fideles ad apostolatum pro sua cuiusque condicione et aptitudine exercendum, atque ipsos adhortetur ut varia opera apostolatus, secundum necessitates loci et temporis, participent et iuvent. Vgl. CCEO, can. 203 - § 1-2.

34 HL. KONREGATION FÜR DEN KLERUS , Rundschreiben Opera Artis, aaO., Nr. 6.

35 Bei der Abfassung von Statuten und Betriebsordnungen ist es empfehlenswert, einige Aspekte zu berücksichtigen, die wir hier aufzählen.

Punkte für das Statut eines Diözesanmuseums (und analog eines Kirchenmuseums): 1. Gründungsdatum, Eigentum; 2. Zweckbestimmung der Einrichtung; 3. Kurzbeschreibung des Sitzes und der Sammlungen; 4. Direktor: Ernennung, Amtsdauer, Aufgaben und Zuständigkeiten; 5. Kommission des Museums: Ernennung der Mitglieder und Auftragsdauer, Aufgaben und Zuständigkeiten; 6. Rat für Wirtschafts- und Finanzverwaltung; 7. Sekretariat und Archiv; 8. Aufsichtspersonal.

36 Vgl. CIC, can. 620 - Superiores maiores sunt, qui totum regunt institutum, vel eius provinciam, vel partem eidem aequiparatam, vel domum sui iuris, itemque eorum vicarii. His accedunt Abbas Primas et Superior congregationis monasticae, qui tamen non habent omnem potestatem, quam ius universale Superioribus maioribus tribuit. Vgl. CCEO, can. 418.

37 Vgl. CIC, can. 734 - Regimen societatis a constitutionibus determinatur, servatis, iuxta naturam uniuscuiusque societatis, cann. 617-633. Vgl. CCEO, can. 557.

38 Vgl. PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE, Rundschreiben Die Kulturgüter der Ordensinstitute, 10. April 1994, Prot. N. 275/92/12 (Enchiridion Vaticanum 14/918-947).

39 Vgl. CIC, can. 678 - § 3. In operibus apostolatus religiosorum ordinandis Episcopi dioecesani et Superiores religiosi collatis consiliis procedant oportet. Vgl. CCEO, can. 416.

40 Vgl. CIC, can. 681 - § 1. Opera quae ab Episcopo dioecesano committuntur religiosis, eiusdem Episcopi auctoritati et directioni subsunt, firmo iure Superiorum religiosorum ad normam can. 678, §§ 2 et 3.

§ 2. In his casibus ineatur conventio scripta inter Episcopum dioecesanum et competentem instituti Superiorem, qua, inter alia, expresse et accurate definiantur quae ad opus explendum, ad sodales eidem addicendos et ad oeconomicas spectent. Vgl. CCEO, can. 415 - § 3.

41 Was die operativen Kriterien für die Ausstellung und die Wartung der Objekte betrifft, kann man sich an die von nationalen Ämtern und Vereinen erlassenen Richtlinien halten (so gab es z.B. in Irland die Veröffentlichung eines Handbuches vom HERITAGE COUNCIL, Caring for Collections. A Manual of Preventive Conservation, Dublin 2000).

42 Wegen einer geeigneten Einrichtung der Lehrräume kann man sich mit nationalen und internationalen Ämtern und Vereinen in Verbindung setzen, die Sonderprogramme für Museumspädagogik ausgearbeitet haben. In diesem Zusammenhang sei an die von den nationalen Zentren des ICOM (International Council of Museums) erarbeiteten und gestarteten Programme erinnert. Außerdem hat man in verschiedenen Ländern spezifische Lehrprogramme in bezug auf die Nutzung der Kulturgüter und die aktive gegenseitige Annäherung zwischen den Museumsanlagen eingeführt (in den USA z.B. wurden das Programm MUSE Educational Media und das vom Getty Information Institute in Zusammenarbeit mit der Association of Art Museum Directors, der American Association of Museums und der Coalition for Networked Information geförderte Projekt The Museum Educational Side Licencing Project [MESL] durchgeführt).

43 Es bestehen genaue internationale Vorschriften über die Ausstellung von Kunstwerken, die deren Bewahrung und Instandhaltung erleichtern sollen. In diesem Zusammenhang sei an einige von internationalen Körperschaften herausgegebene Dokumente erinnert: ICOM, Code de Déontologie Professionelle de l’ICOM, Paris 1990; ICOM, Documentation Committee CIDOC Working Standard for Museum Objects, 1995; EUROPARAT, Revidierte Konvention über den Schutz des archäologischen Erbes, Malta 1992; ICOMOS (International Council of Monuments and Sites), International Cultural Turism Charter, 1998, Art. 2.4, 6.1, 3.1, 5.4.

Zu diesen Dokumenten kommen noch die bei internationalen Tagungen über die Diözesan- und kirchlichen Museen erlassenen Direktiven, wie z.B. das Rome Document, das von der 44. Jahresversammlung der ARBEITSGEMEINSCHAFT KIRCHLICHER MUSEEN UND SCHATZKAMMERN angenommen wurde (Rom, 31. Mai 1995).

44 Vgl. Anm. 35.

45 PAUL VI., Predigt am Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria, 8. Dezember 1965 (Insegnamenti di Paolo VI, III, aaO., S. 742-747).

46 Mt 6, 28-29.

47 Vgl. PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE ERHALTUNG DES HISTORISCHEN KUNST- UND KULTURERBES DER KIRCHE (heute: PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE), Rundschreiben an die Diözesanbischöfe über die Ausbildung der Priesteramtskandidaten bezüglich der Kulturgüter, 15. Oktober 1992, Prot. N. 121/90/18 (Notitiae 28 [1992], S. 714-731), Nr. 1.

48 JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Teilnehmer am Italienischen Nationalkongreß für Sakralkunst Der Künstler ist Mittler zwischen dem Evangelium und dem Leben, 27. April 1981 (Insegnamenti di Giovanni Paolo II, IV/1, Città del Vaticano 1981, S. 1052-1056); DERS., Brief an die Künstler, 4. April 1999 (Città del Vaticano 1999).

49 Bezüglich des Ausbildungsproblems hielt es die Päpstliche Kommission für angebracht, ein erstes Rundschreiben (15. Oktober 1992) an alle Bischöfe der Welt zu richten über die Notwendigkeit, die künftigen Priester auf die Pflege der Kulturgüter der Kirche vorzubereiten (PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE ERHALTUNG DES HISTORISCHEN KUNST- UND KULTURERBES DER KIRCHE [heute: PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE], Rundschreiben an die Diözesanbischöfe über die Ausbildung der Priesteramtskandidaten bezüglich der Kulturgüter, aaO.). Da es sich um einen fundamentalen Aspekt handelt, wandte sich die Kommission drei Jahre später noch einmal mit einem Rundbief an alle Bischofskonferenzen (3. Februar 1995) mit der Frage, welche Initiativen in dem besagten Zeitraum für die Ausbildung des Klerus für die Kulturgüter unternommen worden seien (PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE, Rundbrief, 3. Februar 1995, Prot. N. 15/95/2). Dieselbe Überlegung galt der von den Katholischen Universitäten geleisteten Arbeit für die Kulturgüter der Kirche. Dazu erging in Rundbrief (31. Januar 1992) an alle Katholischen Universitäten der Welt, in dessen Folge Daten gesammelt wurden, die für die künftige Arbeit der Kommission selbst beträchtliche Bedeutung besaßen (PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE ERHALTUNG DES HISTORISCHEN KUNST- UND KULTURERBES DER KIRCHE [heute: PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE], Rundschreiben an die Rektoren der Katholischen Universitäten, 31. Januar 1992, und PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE, Brief an die Rektoren der Katholischen Universitäten zur Übersendung des „Berichtes über die Antworten der Katholischen Universitäten zu den bezüglich der Kulturgüter der Kirche geförderten Aktivitäten“, 10. September 1994, Prot. N. 239/89/18). Die KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN ersuchte die PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE, eine Doppelnummer der Zeitschrift Seminarium über das Thema Die Ausbildung der Seminaristen für die pastorale Erschließung der kirchlichen Kulturgüter auszurichten (vgl. Seminarium N.S. 39/2-3 (1999). Dieser Band wurde allen Bischofskonferenzen der Welt zugesandt.

50 Vgl. PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE ERHALTUNG DES HISTORISCHEN KUNST- UND KULTURERBES DER KIRCHE (heute: PÄPSTLICHE KOMMISSION FÜR DIE KULTURGÜTER DER KIRCHE), Rundschreiben an die Diözesanbischöfe über die Ausbildung der Priesteramtskandidaten bezüglich der Kulturgüter, aaO., Nr. 22. Das Dokument erwähnt ebenso wie die Verantwortung der Kirche in bezug auf das Kunsterbe „als integrierenden Bestandteil ihres Amtes die Förderung, den Schutz und die Erschließung der erhabensten Äußerungen des menschlichen Geistes im künstlerischen und historischen Bereich“.

51 In diesem Zusammenhang hat die Päpstliche Universität Gregoriana in Rom seit 1991 einen “Hochschulkurs für die Kulturgüter der Kirche“ ausgerichtet. Das Beispiel wurde mit ähnlichen Initiativen in Paris, Lissabon, Mexiko, Brescia (Italien) usw. aufgegriffen. In den staatlichen akademischen Zentren vieler Nationen wurden auch Fachkurse für Museumskunde eingerichtet, die eine wertvolle Stütze für die allgemeine Vorbereitung der Fachkräfte der kirchlichen Museen darstellen könnten.

52 Vgl. JOHANNES PAUL II., Botschaft, 25. September 1997, aaO., Nr. 4.

53 JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Teilnehmer am Italienischen Nationalkongreß für Sakrale Kunst, 27. April 1981, aaO.

 

 
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