DIE ÖKUMENISCHE DIMENSION IN DER
AUSBILDUNG/BILDUNG DERER, DIE IN DER PASTORAL TÄTIG SIND
VORWORT
Am 25. März 1993 billigte Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II. das
revidierte Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den
Ökumenismus, bestätigte es kraft seiner Autorität und ordnete seine
Veröffentlichung an.
Eines der Hauptanliegen des Direktoriums ist eine ökumenische
Ausbildung/Bildung in Seminaren und theologischen Fakultäten. Daher wurde
entschieden, daß die Vollversammlung des Päpstlichen Rates zur Förderung der
Einheit der Christen im Jahr 1995 mit den Prinzipien und Empfehlungen, die im Direktorium
dargelegt sind, studieren und entfalten sollte. Zur Vorbereitung der Diskussion
in der Plenaria wurden auf einer Konsultation von Fachleuten, die verschiedene
Disziplinen in Seminarien und Fakultäten lehren, zwei Dokumente entworfen, bei
denen zuvor Dozenten mehrerer theologischer Fachrichtungen konsultiert wurden:
Das eine beschäftigte sich mit einer ökumenischen Ausrichtung der
Ausbildung/Bildung derer, die in der Pastoral tätig sind, und das andere
skizzierte den Inhalt eines gesonderten Ökumene-Kurses.
Die Plenaria von 1995 widmete sich hauptsächlich der Diskussion dieser
Vorschläge und Empfehlungen, um sie zu vervollständigen. Die Bischöfe rieten
insbesondere dazu, einen einzigen Test zu erstellen, der den Inhalt beider
Vorbereitungsdokumente aufnimmt. Diese Aufgabe wurde während der
Vollversammlung durchgeführt und das Ergebnis, das im wesentlichen dem
vorliegenden Text entspricht, geprüft und gebilligt. Danach oblag es dem
Mitarbeiterstab des Päpstlichen Rates, diesen Text zur Veröffentlichung
vorzubereiten. Die Kongregationen für die Glaubenslehre und für das
Katholische Erziehungswesen waren an der Erstellung dieses Dokumentes beteiligt.
Während der besonderen Audienz, die am Ende der Vollversammlung stand,
unterstrich der Heilige Vater die Bedeutung der Arbeiten für dieses
Studiendokument:
„Sie haben sich besonders mit dem Problem der ökumenischen Ausbildung/
Bildung in Seminaren und theologischen Fakultäten beschäftigt, was als eines
der Hauptanliegen des Direktoriums zu gelten hat. Sie wollten sich damit auf
eine moderne und praktische Weise gemäß den Anforderungen der
Erziehungswissenschaften befassen. Diese können nicht auf eine bloße
Aneinanderreihung von Informationen über die ökumenische Bewegung reduziert
werden. Ich hoffe, daß die praktischen Direktiven, die Sie erwähnten, es
ermöglichen, daß die ökumenische Dimension durch die Verwendung der
interdisziplinären Methode und durch konfessionsübergreifende Zusammenarbeit,
wie es vom Ökumenischen Direktorium vorgesehen ist, zu einem integralen
Bestandteil in der Lehre der unterschiedlichen Fachrichtungen wird.“
Der Heilige Vater fügte hinzu, daß eine solche Ausbildung/Bildung „eine
wichtige Herausforderung für die Entwicklung der ökumenischen Forschung und
ihrer Förderung in (Aus-)Bildungsinstituten und im pastoralen Leben darstellt“.
Der folgende Text ist deshalb ein Studiendokument, das die Inhalte des Direktoriums
aufgreift und sie weiter konkretisiert. Es ist für all jene bestimmt, die
die Verantwortung für die theologische und pastorale Ausbildung/Bildung
innehaben. Es soll ihnen dabei helfen, sicherzustellen, daß jenen, die
zukünftig in der Pastoral tätig sind, und auch denen, die Theologie-
Professoren werden, eine angemessene ökumenische Ausbildung zuteil wird. Auf
diese Weise werden sie besser den Anforderungen, die das Leben der Kirche von
heute stellt, gewachsen sein.
Edward Idris Cardinale Cassidy Präsident
+ Pierre Duprey Titular-Bischof von Thibar
Sekretär
EINFÜHRUNG
[1] Das Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den
Ökumenismus besteht darauf, daß eine ökumenische Dimension den
Ausbildungs-/ Bildungsprozeß umfassend prägt. (1) Das vorliegende Dokument des
Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen richtet sich an jeden
einzelnen Bischof, die Synoden der Orientalischen Katholischen Kirchen und die
Bischofskonferenzen sowie an jene, denen die besondere Verantwortung der
pastoralen (Aus-)Bildung obliegt. Sein Zweck besteht darin, sie in dieser
Verantwortung auf der lokalen, nationalen und regionalen Ebene (2) zu
unterstützen. Dies hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Prinzipien zu
stehen, die im Dekret Unitatis redintegratio (1964) des II. Vatikanischen
Konzils, dem Direktorium (1993) und in der Enzyklika Ut unum sint
(1995) dargelegt sind. Die Richtlinien, die es enthält, betonen die
Notwendigkeit einer ökumenischen Bildung aller Christgläubigen. Sie zielen
insbesondere auf eine gründliche ökumenische Ausbildung/Bildung derer, die
für eine zukünftige pastorale Arbeit vorbereitet werden, seien sie ordinierte
Amtsträger oder nicht. Sie geben insbesondere Empfehlungen, die eine
erforderliche ökumenische Dimension in ihren theologischen Studien
gewährleisten wollen. Dieses Dokument beabsichtigt, die Forderungen des Direktoriums
zu entfalten, insbesondere in Kapitel III. Es ist daher zusammen mit den
entsprechenden Passagen aus dem Direktorium, auf die in den Fußnoten
hingewiesen wird, zu lesen.
[2] „Die Sorge um die Wiederherstellung der Einheit ist Sache der ganzen
Kirche, sowohl der Gläubigen wie auch der Hirten, und geht einen jeden an, je
nach seiner Fähigkeit, sowohl in seinem täglichen christlichen Leben wie auch
bei theologischen und historischen Untersuchungen.“ (3)
Das II. Vatikanische Konzil lehrt, daß die Wiederherstellung der vollen
sichtbaren Gemeinschaft aller Christen der Wille Christi ist und wesentlich für
das Leben der Katholischen Kirche. Dies ist die Aufgabe aller, Laien wie
Ordinierter: „... alle Gläubigen [sind] dazu aufgerufen, sich zu bemühen,die
wachsende Gemeinschaft mit den anderen Christen zu fördern“. (4) „Die
Katholische Kirche nimmt hoffnungsvoll die ökumenische Verpflichtung an als
eine Forderung des vom Glauben erleuchteten und von der Liebe geleiteten
christlichen Gewissens.“ (5) Dies erfordert von jedem eine innere Umkehr und
Teilnahme an der Erneuerung der Kirche. Daher ist eine ökumenische
(Aus-)Bildung entscheidend, um alle zu ihrem spezifischen Beitrag für die
Einheit zu befähigen. „Die ökumenische Bildung zielt darauf ab, daß alle
Christen vom ökumenischen Geist beseelt werden, was immer ihre besondere
Sendung und Aufgabe in der Welt und Gesellschaft auch sein mögen.“ (6)
Deshalb sind notwendigerweise eine Erneuerung der Einstellungen und
Flexibilität in den Methoden notwendig, um diesen ökumenischen Geist formen zu
helfen.
A. Ökumenische Bildung ist für alle Gläubigen notwendig
[3] Weil christliche Bildung auf jeder Ebene und für jede Phase des
christlichen Lebens notwendig ist, bedarf es einer Reflexion darüber, auf
welche Weise die ökumenische Dimension in diesen verschiedenen Arten der
Bil-dung gewährleistet werden kann. Deshalb ist es entscheidend, daß
diejenigen, die eine wesentliche Rolle in der Formung solch einer Bildung
spielen, selbst eine gründliche ökumenische (Aus-)Bildung erfahren haben
sollten – vor allem die Geistlichkeit, Mitglieder des Ordenswesens und
Gesellschaften apostolischen Lebens, Katechisten und andere in der religiösen
Erziehung offiziell Tätige sowie Leiter geistlicher Bewegungen und kirchlicher
Gemeinschaften.
[4] Das Direktorium zählt zu den vorrangigen Mitteln einer
ökumenischen (Aus-)Bildung: das Hören und Bedenken des Wortes Gottes, die
Predigt, die Katechese, die Liturgie und das geistliche Leben. Jedes von ihnen
wird erst dann vollständig sein, wenn es seinen Beitrag zur Formung eines
ökumenischen Geistes liefert. Dazu wird Näheres dort ausgeführt. (7)
[5] Auf ähnliche Weise sind die Anforderungen zu bedenken, die das Direktorium
hinsichtlich der Orte, an denen solch ein Bildungsprozeß stattfindet, erwähnt,
insbesondere die Familie, die Gemeinde, die Schule sowie verschiedene
Bewegungen, Verbindungen und Gruppen. (8) Zum Beispiel empfiehlt es, daß die
religiöse Erziehung in Schulen aller Arten eine ökumenische Dimension haben
und darauf ausgerichtet sein soll, die Herzen und den Verstand junger Menschen
in den notwendigen menschlichen und religiösen Grundlagen zu erziehen, die die
Suche nach der Einheit der Christen begünstigen. (9)
B. Die ökumenische Ausbildung/Bildung von Theologiestudenten,
Seminaristen und zukünftigen Mitarbeitern/ -innen in der Pastoral
[6] Die folgenden Vorschläge sind in erster Linie dazu gedacht, Anwärter
auf das ordinierte geistliche Amt und Theologiestudenten zu einer gründlicheren
ökumenischen Bildung während der Zeit des Priesterseminars oder der
theologischen Ausbildung zu ermutigen. Das Direktorium stellt klar, daß
diese Grundsätze in angemessener Weise an die (Aus-)Bildung anderer in der
Pastoral Tätiger angepaßt werden sollten. (10)
[7] „Die ökumenischen Beziehungen sind eine komplexe und heikle
Wirklichkeit, welche Studien, theologischen Dialog, brüderliche Beziehungen,
Kontakte, Gebete und praktische Zusammenarbeit erfordern. Wir sind dazu
aufgerufen, umfassend in allen Gebieten zu arbeiten. Es kann niemals ein
Ergebnis erlangt werden, wenn man sich auf eines der Gebiete beschränkt,
während man die anderen vernachlässigt. Diese umfassende Sicht der
ökumenischen Tätigkeit sollte bei der Darstellung oder Erklärung unseres
Anliegens nicht vergessen werden.“ (11) Es ist daher sinnvoll, einige wichtige
allgemeine Überlegungen herauszustellen, die die (Aus-) Bildung, die für eine
solche Aufgabe nötig ist, betreffen:
a) Seit die ökumenische (Aus-)Bildung auf mehreren Ebenen
stattfindet, um auf die Arbeit in den eben erwähnten Gebieten vorzubereiten,
sollte sienicht nur darauf abzielen, kognitive Informationen weiterzugeben,
sondern auch darauf, die ökumenische Umkehr und Verpflichtung der
Teilnehmer zu motivieren und zu beleben. Sie sollte einen Geist des Vertrauens
stärken, der erkennt, daß Ökumene „die menschlichen Kräfte und
Fähigkeiten übersteigt“. (12)
b) Das Direktorium spricht von der Notwendigkeit einer Pädagogik,
die „den konkreten Situationen des Lebens der Menschen und der Gruppen
entspricht“. (13) Folglich sollten alle angemessenen induktiven und deduktiven
Methoden angewandt werden.
c) Die lehrmäßige (Aus-)Bildung nimmt einen wichtigen
Stellenwert in der ökumenischen (Aus-)Bildung ein, aber auch geistliche,
seelsorgerliche und ethische Fragen sollten behandelt werden.
d) Die dogmatische (Aus-)Bildung über die Ökumene sollte den Zusammenhang,
in welchem sie steht, mitbeachten. Besondere Aufmerksamkeit sollte daher den
einzelnen ökumenischen Gegebenheiten und pastoralen Anliegen der betroffenen
Region oder des betroffenen Landes zukommen. (14)
[8] Muster, Aufbau und Dauer der theologischen Kurse für Studenten
unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Auch theologische Fakultäten,
Seminare, Studienzentren für eine Anfangs-Ausbildung/-Bildung in religiösen
Orden und andere pastorale, theologische oder katechetische Institute werden auf
jeweils ihre Weise unterschiedliche Lösungen finden und dabei auf
unterschiedliche Schwierigkeiten treffen. Es ist daher nicht möglich oder
wünschenswert, einen Entwurf zu erstellen, der auf jedes (Aus-)Bildungsprogramm
anzuwenden wäre. Jedoch geben die folgenden zwei Kapitel wichtige Richtlinien,
um die Forderungen des Direktoriums nach einer ökumenischen Dimension in
der Lehre jeder theologischen Disziplin und der speziellen Lehre über den
Ökumenismus vorzustellen.
I. NOTWENDIGE VORAUSSETUNGEN ZUR EINFÜHRUNG EINER ÖKUMENISCHEN DIMENSION
AUF JEDEM GEBIET DER THEOLOGISCHEN AUSBILDUNG/BILDUNG
[9] Der Ökumenismus sollte vollends in die theologische Ausbildung/ Bildung
derjenigen, die sich mit pastoraler Arbeit beschäftigen werden, integriert
sein, um ihnen die Aneignung einer „echten ökumenischen Einstellung“ (15)
zu erleichtern. Das Direktorium hält einen besonderen Einführungskurs
in die Ökumenik für erstrebenswert. (16) Zusätzlich und in sogar noch
erheblicherem Maße stellt es eine neue Forderung auf: Reflexion und Planung
sollten in jeder Fachrichtung so vorgenommen werden, daß eine ökumenische
Dimension alle Unterrichtsfächer durchdringt. (17) Das Direktorium
erwähnt einige wesentliche Elemente, die jenes ermöglichen, und
gibt Hinweise auf eine ökumenische Fundamentalmethodologie.
Dieses Kapitel befaßt sich mit dieser Forderung.
A. Wesentliche Elemente für die ökumenische Ausrichtung jeder
theologischen Fachrichtung
[10] Das Direktorium bittet die Synoden der Orientalischen
Katholischen Kirchen und der Bischofskonferenzen zu gewährleisten, daß die
Studienpläne eine ökumenische Ausrichtung in allen theologischen
Sachgebieten erhalten. (18) Das Glaubensleben und die Glaubensgebete – in der
Erleuchtung durch den Heiligen Geist – weisen auf die Haltung hin, mit welcher
jedes Fach angegangen werden sollte: mit der Liebe zur Wahrheit, gepaart mit dem
Geist der Nächstenliebe und Menschlichkeit. (19) Ausgehend von solch einer
Haltung, die der Methode eines wahrhaften Dialogs unterliegt, sollten die vom
Direktorium vorgeschlagenen wesentlichen Elemente reflektiert und in
jedes Fach eingebunden werden, um die notwendige ökumenische Ausrichtung zu
gewährleisten. Diese wesentlichen Elemente sind: (20)
1. Hermeneutik;
2. Die „Hierarchie der Wahrheiten“;
3. Die Früchte der ökumenischen Dialoge.
[11] 1. Die HERMENEUTIK ist ein nützliches Werkzeug der ökumenischen
Reflexion, wenn Studenten lernen sollen, wie zwischen dem „depositum fidei“
und den Formulierungsweisen dieser Wahrheiten zu unterscheiden ist. (21) Die
Hermeneutik wird hier als die Kunst der richtigen Interpretation und richtigen
Kommunikation der Wahrheiten der Heiligen Schrift und der Dokumente der Kirche
verstanden: der liturgischen Texte, konziliaren Entscheidungen, der Schriften
der Kirchenväter und -lehrer und anderer Dokumente der Lehrautorität der
Kirche, ebenso der ökumenischen Texte. Fernerhin vermag der ökumenische
Dialog, welcher die beteiligten Seiten veranlaßt, sich gegenseitig zu befragen
und zu verstehen sowie einander die jeweils eigenen Standpunkte zu erklären, in
der Frage zu helfen, ob unterschiedliche theologische Formulierungen eher
ergänzend als widersprüchlich sind und so ein beidseitig annehmbarer,
offenkundiger Ausdruck des Glaubens entwickelt werden kann. (22) Auf diese Weise
bahnt sich bereits eine gemeinsame ökumenische Sprache an.
[12] 2. DIE HIERARCHIE DER WAHRHEITEN wird im Dekret Unitatis
redintegratio als ein Kriterium beschrieben, dem Folge zu leisten ist, wenn
Katholiken Lehren darlegen oder vergleichen. (23) Das katholische Verständnis
der Hierarchie der Wahrheiten ist in einigen nachkonziliaren Dokumenten
entfaltet worden. (24) Es wurde außerdem in einigen ökumenischen Dialogen
thematisiert. (25) Es kann ebenfalls als ein Kriterium für die lehrmäßige
(Aus-)Bildung in der Kirche dienen und auf Gebieten wie dem geistlichen Leben
und der Volksfrömmigkeit angewendet werden.
[13] 3. DIE FRÜCHTE DER ÖKUMENISCHEN DIALOGE (26) sollten auf allgemein
verständliche Weise dargestellt werden. Die Lehrverantwortlichen sollten
achtsam alle Ergebnisse abwägen, die mit dem Stoff, den sie lehren, in
Verbindung stehen. Es sollte genau auf Unterscheidungen geachtet werden, die in
gemeinsamen Erklärungen gemacht werden, so wie Divergenz und Konvergenz,
partielle Zustimmung, Konsens und völlige Übereinstimmung. Solch eine
Würdigung kann durch die Förderung neuer Einsichten den Prozeß der Rezeption
unterstützen, der vom offiziellen Lehramt der Kirche geleitet wird. Dieses hat
die Verantwortung, die endgültige Entscheidung über ökumenische Aussagen zu
treffen. Neue Einsichten, die dabei akzeptiert werden „gehen in das Leben der
Kirche ein und erneuern in gewissem Sinne das, was zur Versöhnung zwischen den
Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften beiträgt“. (27) Es wird der „ernsthaften
Untersuchung“ helfen, die Gesamtheit des Gottesvolkes miteinzubeziehen, wie es
die Enzyklika Ut unum sint verlangt. Nach dieser Enzyklika sollen die
unterschiedlichen Dialoge und Aussagen nicht nur „Aussagen der bilateralen
Kommissionen bleiben, sondern müssen Gemeingut werden“. (28)
[14] In der Lehre jeder Fachrichtung sollte die Aufmerksamkeit auch anderen
Faktoren gelten, die, wenn auch im engeren Sinn nicht theologisch, dennoch
wichtige ökumenische Konsequenzen haben, zum Beispiel solche, die sich aus der
Geschichte und der Kultur ergeben.
[15] Das Direktorium bietet einige Hinweise, wie diese ökumenische
Dimension auf verschiedene Stoffgebiete ausgedehnt werden kann. (29) Konkretere
Beispiele werden der Reflexion derer überlassen, die direkt an der Lehre der
Fächer beteiligt sind. Sie werden in der Lage sein, die Erfordernisse in ihrem
Fachgebiet mit den Bedürfnissen ihres jeweiligen Landes oder der jeweiligen
Region und den entsprechenden christlichen Gemeinschaften in Beziehung zu
setzen. Jedoch enthält Paragraph (20) dieses Dokuments wichtige Empfehlungen,
wie die hierfür nötige Reflexion gefördert werden kann.
B. Eine ökumenische Methodologie in jeder theologischen Fachrichtung
[16] Im Direktorium werden wichtige Hinweise auf eine fundamentale ökumenische
Methode gegeben, die in der Lehre jeder einzelnen Fachrichtung angewendet
werden sollte. (30) Sie umfaßt eine analytische Darstellung:
1. jener Elemente, die Christen gemeinsam haben;
2. der Punkte, über die keine Einigkeit besteht;
3. die Ergebnisse der ökumenischen Dialoge.
[17] 1. ELEMENTE, DIE CHRISTEN GEMEINSAM HABEN. Die Aufmerksamkeit sollte
darauf gelenkt werden, daß es unter Christen bereits eine wirkliche
Gemeinschaft gibt. Dieses ist zu erkennen in der Verehrung des lebendigen Wortes
Gottes und dem gemeinsamen Bekenntnis des Glaubens an den dreieinigen Gott und
die erlösende Tat Christi, den menschgewordenen Sohn Gottes. Es findet seinen
Ausdruck in den verschiedenen Glaubensbekenntnissen, die die Christen
teilen. Es wird deutlich in dem einen Sakrament der Taufe, das das
grundsätzliche Band zwischen ihnen knüpft, und es leitet sie alle zu einer
völlig sichtbaren Einheit und einer gemeinsamen Bestimmung im Reich Gottes. (31)
Jede Gemeinschaft bewahrt auf ihre eigene Weise die „Reichtümer der
Liturgie, der Spiritualität und der Lehre“ (32), die diesen gemeinsamen
Glauben ausdrückt.
All dies kann in einem vorgegebenen Bereich der Lehre hervorgehoben werden
und wird das Verständnis des Mysteriums der Kirche vertiefen, besonders daß
ihre Einheit „im Rahmen einer reichen Vielfalt verwirklicht“ wird und daß
die legitime Vielfalt eine Dimension der Katholizität der Kirche ist. (33)
[18] 2. PUNKTE DER UNEINIGKEIT. Auf diesem Hintergrund ist es möglich, klar
auszumachen, wo noch wirkliche Punkte der Uneinigkeit bestehen. Diese sollten in
einem eigenen Lehrfach untersucht werden. (34)
[19] 3. DIE ERGEBNISSE DER ÖKUMENISCHEN DIALOGE. Die oben beschriebene
Methode liegt der Arbeit der aktuellen verschiedenen ökumenischen Dialoge
zugrunde. (35) Die Ergebnisse, die aus ihnen hervorgehen, müssen deshalb genau
erklärt werden und in alle Lehrstoffe mit einfließen. Die in der Enzyklika Ut
unum sint enthaltenen Hinweise unterstützen diese Auffassung. (36)
C. Praktische Empfehlungen
[20] Um die Vorschläge aus den vorangegangenen Abschnitten A und B
umzusetzen, wird der kirchlichen Hierarchie und den Leitern der akademischen
Einrichtungen dringend empfohlen, diejenigen zu ermutigen, die einzelne
Fachrichtungen lehren (es könnten reguläre Zusammenkünfte ihrer beruflichen
Verbände, z. B. von Bibelgelehrten, Dogmatikern, Moraltheologen, Liturgen,
Kirchenhistorikern usw. genutzt werden), folgendes zu tun:
a) Gemeinsam entdecken, was für eine wirksame ökumenische Lehre in
verschiedenen akademischen Kursen wichtig ist. Ermutigung zu einer
angemessenen Integration der ökumenischen Dimension in alle Stufen des
Studiums;
b) Programme entwickeln, die den Stand der vorangegangenen Ausbildung/
Bildung der Studenten und das, was nötig für ihre fruchtbare Mitarbeit in den
ökumenischen Studien ist, berücksichtigen;
c) Zur Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Professoren
der unterschiedlichen Fachrichtungen und Institutionen ermutigen, um eine
fachübergeifende ökumenische Lehre zu gewährleisten, wie sie vom Direktorium
vorgesehen ist; (37)
d) Die Kooperation mit Professoren anderer Kirchen und kirchlicher
Gemeinschaften fördern, wenn diese angemessen ist. Diese können z. B.
eingeladen werden, um ihre kirchliche Tradition des christlichen Glaubens und
der Weise, ihn zu leben, vorzustellen; (38)
e) Lokale Direktorien oder Richtlinien, die die allgemeinen Grundsätze
und Normen auf besondere Situationen anwenden, für die kirchlichen und
akademischen Autoritäten vorbereiten. (39)
[21] Die, die verantwortlich sind für die Berufungen an theologischen
Fakultäten und Seminaren, müssen sicherstellen, daß die Lehrer und Forscher
bereit sind, eine integrative ökumenische Methode in ihren jeweiligen
Fachrichtungen anzuwenden.
II. SPEZIFISCHE LEHRE ÜBER DEN ÖKUMENISMUS
[22] Zusätzlich zur Einführung der bereits erwähnten ökumenischen
Dimension und einer ökumenischen Methodologie in der Lehre besonderer
akademischer Fachgebiete verlangt das Direktorium einen spezifischen
ökumenischen Studienkurs: (40)
- Er sollte verpflichtend sein. (41)
- In Übereinstimmung mit den akademischen Statuten sollte es eine Prüfung
oder Bewertung des Wissens der Studenten über den Lehrinhalt dieses
Kurses geben.
- Er sollte mit praktischer ökumenischer Erfahrung einhergehen. (42)
[23] Gemäß dem Direktorium könnte dieser Studienkurs in zwei Stufen
organisiert sein:
- Zu Beginn stünde eine allgemeine Einführung in die ökumenische
Ausrichtung ihrer Studien.
- Zu einem späteren Zeitpunkt würde ein breites ökumenisches Wissen
vermittelt. Dies wäre so angelegt, daß es in eine Synthese zu den anderen
Bereichen ihrer theologischen (Aus-)Bildung tritt. (43)
Das Direktorium gibt Hinweise auf den zu erwägenden Inhalt. (44)
[24] Die folgenden Abschnitte enthalten Vorschläge über:
a) den Inhalt der Allgemeinen Einführung in den Ökumenismus; und
b) Gebiete, die später möglicherweise einer vertieften Behandlung
bedürfen.
Ihr Zweck ist es, zu einer notwendigen Reflexion zu verhelfen und zu
ermutigen, um den geforderten ökumenischen Studienkurs zu etablieren undüber
seinen Aufbau zu entscheiden. Die Vorschläge müssen allerdings an die
besonderen Umstände und Bedürfnisse angepaßt werden.
A. Allgemeine Einführung in den Ökumenismus (45)
[25] Dieser allgemeine Einführungskurs hat zum Zweck, daß die Studenten
klar das Ziel des Ökumenismus als die Wiederherstellung der vollen sichtbaren
Einheit unter allen Christen erkennen. (46) Die folgenden Themen haben als
notwendiges Minimum zu gelten. Ihr Inhalt mag ergänzt oder erweitert werden,
indem die besonderen Themengebiete, die Abschnitt B skizziert, zu Hilfe
herangezogen werden können.
a) Die Verpflichtung der Katholischen Kirche zum Ökumenismus
- Biblische Grundlegungen des Ökumenismus, unter Einbeziehung von Lumen
gentium 1-4, Unitatis redintegratio 2, Ut unum sint 5-9;
- Katholische Prinzipien des Ökumenismus, wie sie in Lumen gentium
(besonders 8, 14-15), Unitatis redintegratio, Kapitel 1, dem Direktorium,
Kapitel 1, und Ut unum sint, Kapitel 1, dargestellt werden;
- die Bedeutung von communio (koinonia), die Notwendigkeit von
Erneuerung und Umkehr, die Bedeutung und der Stellenwert der kirchlichen Lehre,
der Primat des Gebets;
- entscheidende theologische und nichttheologische Faktoren, die zur Trennung
beitragen (z.B. historische und kulturelle Faktoren);
- historische Bemühungen, um Trennungen aufzuheben.
b) Die grundlegende Rolle ökumenischer Dialoge – Ut unum sint
- (Aus-)Bildung für den Dialog und Beteiligung an ökumenischen Beziehungen;
die Bedeutung und Methode des Dialoges, unter Berücksichtigung von Ut unum
sint 28-39 und dem Direktorium §§ 172-182;
- Lehre sowie Kirchengeschichte, Kultur, liturgisches Gebet und
Spiritualität als Themengebiete des Dialogs;
- entscheidende Begriffe und Unterscheidungen: oikumene, gemeinsames
Zeugnis, Hierarchie der Wahrheiten, legitime Verschiedenheit, Pluralität und
Komplementarität von Lehrformulierungen, die Unterscheidung zwischen
Ökumenismus und interreligiösem Dialog;
- Ziele, Methoden und Ergebnisse ausgewählter Dialoge;
- grundsätzliche Fragen für den weiteren Dialog, unter Einbeziehung von Ut
unum sint 79.
c) Einige aktuelle ökumenische Fragestellungen
- Geistlicher Ökumenismus und die Bedeutung des ökumenischen Gebets;
- Katholische Prinzipien, die Teilnahme am geistlichen und sakramentalen
Leben bestimmen;
- die Suche nach Einheit und der Auftrag der Mission;
- gemeinsames Zeugnis;
– ethische Probleme.
B. Themenbereiche, die einer vertieften Behandlung bedürfen
[26] Einige der folgenden Themen bedürfen möglicherweise einer
eingehenderen Untersuchung auf einer späteren Stufe der (Aus-)Bildung: (47)
a) Biblische Grundlegungen des Ökumenismus (48)
Gottes Plan für die Einheit seines Volkes und die der ganzen Menschheit:
- die trinitarische Einheit von Vater, Sohn und Heiligem Geist;
-die gottgewollte Einheit der Schöpfung und ihre Verwundung durch die Sünde
– Einheit mit Gott, mit anderen Menschen und mit der Schöpfung;
- der Bund, die Erwählung und die Rolle des Volkes Gottes;
- das Leben, der Tod und die Auferstehung Jesu zur Sammlung der verstreuten
Kinder Gottes in Einheit;
- das Gebet Jesu, daß alle eins seien, damit die Welt glaube;
- der verheißene Geist, der in alle Wahrheit führt und zur Auferbauung des
Leibes Christi mit geistlichen Gaben und Ämtern ausrüstet;
- die Sendung der Apostel in der Gemeinschaft mit Petrus im Dienst an der
Einheit;
- die Einheit der Glaubenden durch die Taufe auf den Namen der Trinität und
die Idee von koinônia.
b) Katholizität in Zeit und Raum (49)
Wir bekennen im Glaubensbekenntnis die eine, heilige, katholische und
apostolische Kirche. In diesem ekklesiologischen Zusammenhang können die
folgenden Themen entfaltet werden:
- das Konzept der oikumene im Neuen Testament und der frühen Kirche;
- die volle sichtbare Gemeinschaft als Ziel der ökumenischen Bewegung; (50)
- Gemeinschaft zwischen lokaler und universaler Kirche: legitime
Verschiedenheit als eine Dimension der Katholizität; (51)
- bischöfliche Kollegialität und Synodalität;
- die Einheit der Kirche und die Einheit der Menschheit sowie damit
verbundene Fragestellungen, wie z.B. Rassismus, die Gleichberechtigung der Frau,
Randgruppen.
c) Lehrgrundlage des Ökumenismus (52)
Es sollte einer Theologie der Gemeinschaft und den bereits existierenden
Banden der Gemeinschaft (53) Aufmerksamkeit gewidmet werden, insbesondere:
-– dem apostolischen Glauben;
– der Heiligen Schrift;
– den Glaubensbekenntnissen;
– der Taufe;
– dem sakramentalen Leben;
– den liturgischen Liedern und Gebeten.
d) Geschichte des Ökumenismus (54)
Eine Darstellung der Geschichte des Ökumenismus hat sowohl Fortschritte als
auch Versagen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang können die folgenden
Themen bedacht werden:
- Einheit und Verschiedenheit in der frühen Kirche, zum Beispiel: Apostelgeschichte
15 und Galater 2 sowie die Lösung des Konfliktes zwischen Petrus und
Paulus; die Schriften der Apostolischen Väter wie Klemens von Rom und Ignatius
von Antiochien;
- Trennungen, die bis heute von Bedeutung sind:
a) vom 5. Jahrhundert an (Ephesus, Chalcedon),
b) vom 11. Jahrhundert an (Trennung zwischen Konstantinopel und Rom),
c) vom 16. Jahrhundert an (die Reformation),
d) von relativ jungen Entwicklungen (z.B. Ursprung des Methodismus,
Altkatholiken);
- Versuche zur Wiederherstellung der Einheit, wie z.B.: das Konzil von
Florenz (1439); das Augsburger Bekenntnis (1530); die „Mechelner Gespräche“
(1921–1926);
- die Entwicklung der gegenwärtigen ökumenischen Bewegung und die erneuerte
Suche nach der Einheit der Christen:
a) die Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) und
vorausgegangene Ereignisse,
b) das Zweite Vatikanische Konzil (insbesondere Lumen gentium und Unitatis
redintegratio) und bereits vorher verlaufene Entwicklungen in der
katholischen Ökumene,
- die bilateralen und multilateralen theologischen Dialoge und ihre
Ergebnisse,
- gemeinsame christologische Erklärungen mit den altorientalischen Kirchen,
- Lebensverläufe entscheidender Personen in der Geschichte der Ökumene.
e) Ziel und Methode des Ökumenismus (55)
Das katholische Verständnis der Einheit versteht diese als eine Gabe, durch
die Gott die Christen zu Teilhabern an seiner eigenen Gemeinschaft macht.
Wesentliche Bestandteile dieser Einheit sind:
– Einheit im Glauben;
– Einheit im sakramentalen Leben;
– Einheit im Amt.
Unitatis redintegratio, Kapitel 1, sollte als Ausgangspunkt gelten. (56)
Ähnliche Vorstellungen können zunehmend auch in anderen ökumenischen
Dokumenten gefunden werden. (57)
Unterschiedliche Einheitsmodelle, die in der ökumenischen Bewegung
diskutiert werden, können vorgestellt und im Licht der katholischen Lehre
bewertet werden, zum Beispiel:
– Konföderation;
– Einheit in Tat und Zeugnis;
– Versöhnte Verschiedenheit;
– Konziliare Gemeinschaft;
– Leuenberger Konkordie;
– das Modell des Konzils von Florenz;
– Organische Einheit;
– Eucharistische koinonia.
Die Hoffnung auf die Erfüllung des Gebetes Christi um die Einheit beseelt
die ökumenische Verpflichtung der Katholischen Kirche und ihr Engagement im
Dialog, was seinen Ausdruck in vielen offiziellen Kirchendokumenten findet, vor
allem im/in:
– Katechismus der Katholischen Kirche (1992);
– Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den
Ökumenismus (1993);
– Apostolisches Schreiben Tertio millennio adveniente (1994);
– Enzyklika Ut unum sint (1995);
– Apostolisches Schreiben Orientale lumen (1995).
f) Geistlicher Ökumenismus
Der „Geistliche Ökumenismus“ sollte als „die Seele der ganzen
ökumenischen Bewegung“ angesehen werden. (58) Sie ist daher ein wesentlicher
Bestandteil in der ökumenischen (Aus-)Bildung. Entsprechende Themen schließen
folgendes ein:
– die Notwendigkeit von Umkehr und Heiligkeit des Lebens; (59)
– der Stellenwert und die Bedeutung gemeinsamen Gebets für den
Ökumenismus; (60)
– die „Weltgebetswoche für die Einheit der Christen“;
– die Verschiedenartigkeit von Spiritualität, Frömmigkeit und Formen des
Gebets in den unterschiedlichen konfessionellen Traditionen;
– das Aufkommen einer ökumenischen Spiritualität, die u.a. mit folgendem
in Verbindung gebracht wird:
- gemeinsames Studium und Bedenken der Heiligen Schrift, gemeinsame
Bibelübersetzungen; (61) gemeinsame liturgische Texte und Gesangbücher; (62)
gemeinsame Gebetszusammenkünfte, wie zum Beispiel der Weltgebetstag der Frauen
und die Weltgebetswoche für die Einheit der Christen; ökumenische
Zusammenarbeit in der Katechese; (63)
- die Idee eines gemeinsamen Martyrologiums. (64)
Das Ordenswesen und Gesellschaften des apostolischen Lebens können einen
bedeutsamen ökumenischen Beitrag liefern, indem sie das Bewußtsein des Rufs
nach Umkehr und Heiligkeit des Lebens unter allen Christen fördern. (65)
g) Andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften (66)
Allgemeine Informationen sollten über die größeren christlichen
Gemeinschaften gegeben werden. Zugleich ist die Aufmerksamkeit auf diejenigen
Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zu richten, die in einen Dialog mit der
Römisch-Katholischen Kirche getreten oder die von besonderer Bedeutung für ein
bestimmtes Land oder eine Region sind. Zum Beispiel:
- die Orthodoxe Kirche;
– die Orientalisch-Orthodoxen Kirchen des Ostens (koptisch, äthiopisch,
syrisch, armenisch) und die Assyrische Kirche des Ostens;
– die Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften aus der Reformationszeit (z.
B. Anglikaner, Lutheraner, Reformierte);
– die Freikirchen (z.B. Methodisten, Baptisten, Disciples of Christ,
klassische Pfingstler).
Es sollte eine Darstellung ihrer speziellen Bekenntnisse und
Bekenntnisschriften geben, z.B.:
– Die 39 Religionsartikel (anglikanisch);
– Das Augsburger Bekenntnis (lutherisch);
– Der Heidelberger Katechismus und die Westminster Confession
(reformiert).
Es sollten zudem bestimmte theologische Grundrichtungen und Schwerpunkte,
liturgische Traditionen, Kirchenverfassungen und kirchliche Ordnungen,
Autoritätsstrukturen und Formen des kirchlichen Amtes in den Ost- und
Westkirchen berücksichtigt werden.
h) Grundlegende Felder des weiteren Dialogs (67)
- Das Verhältnis zwischen der Heiligen Schrift als der höchsten Autorität
in Glaubensdingen und der Heiligen Tradition als einer unverzichtbaren Größe
für die Interpretation des Wortes Gottes;
- die Eucharistie als das Sakrament des Leibes und Blutes Christi, ein Opfer
zum Lobe des Vaters, das Gedächtnisopfer und die Realpräsenz Christi sowie die
heiligende Ausgießung des Heiligen Geistes;
-die Ordination zum dreifachen Amt des Episkopats, Presbyterats und Diakonats
als ein Sakrament;
- das Lehramt der Kirche, das dem Papst und den mit ihm in Gemeinschaft
stehenden Bischöfen übertragen ist, verstanden als eine in Christi Namen
ausgeübte Verantwortung und Autorität zur Lehre und Wahrung des Glaubens;
- die Jungfrau Maria als Mutter Gottes und Ikone der Kirche, die geistliche
Mutter, die für die Jünger Christi und die ganze Menschheit Fürbitte einlegt;
- das Verständnis der Kirche;
– das Wesen und die Ausübung des Primats des Bischofs von Rom. (68)
i) Besondere ökumenische Fragestellungen (69)
Die Bedeutung dieser Fragestellungen und daher auch ihre Behandlung werden
von Ort zu Ort variieren. Dabei sollten die Prinzipien und Normen der
Römisch-Katholischen Kirche als auch die Frage, wie sie sich von denen anderer
Kirchen unterscheiden, berücksichtigt werden, z.B. im Blick auf folgende
Bereiche:
– die gegenseitige Anerkennung der Taufe; (70)
– gemeinsamer Gottesdienst; (71)
– Gemeinschaft im sakramentalen Leben; (72)
– konfessionsverschiedene Ehen; (73)
– das Amt und die Rolle der Frau in der Kirche; (74)
– die Rolle der Laien. (75)
j) Ökumenismus und Mission (76)
Die enge Beziehung zwischen dem Ökumenismus und der Missionstätigkeit der
Kirche sollte bedacht werden:
– die Einheit der Christen und das missionarische Wesen der Kirche: „daß
sie eins seien, ... damit die Welt glaube“; (77)
– die Trennungen der Christen als schwerwiegendes Hindernis für die
Verkündigung des Evangeliums; (78)
– die Taufe und der gemeinsame Glaube als Grundlage ökumenischer
Zusammenarbeit in der Mission; (79)
– die Missionstätigkeit ist nicht auf Mitchristen gerichtet. (80)
k) Aktuelle Herausforderungen für den Ökumenismus
– Die ökumenische Dimension ethischer Fragen und neue wissenschaftliche
Entwicklungen; (81)
– die Inkulturation des Glaubens;
– der Proselytismus; (82)
– theologische und pastorale Herausforderung durch Sekten, Kulte und neue
religiöse Bewegungen; (83)
– die Verbindung von Religion und Politik durch Nationalismus und
Chauvinismus;
– Säkularismus innerhalb der Kirchen.
C. Anmerkungen zu ökumenischen Materialien und
Lehrbüchern
[27] In der Lehre des Ökumenismus sollten die bereits vorgestellten
grundlegenden Dokumente des katholischen Ökumenismus Verwendung finden. Ebenso
sollten Schriften und Texte anderer Kirchen vorgestellt werden, die die Lehre
der jeweiligen Kirche getreu darstellen. Dies bedeutet, „eine ehrliche und
objektive Begegnung zu ermöglichen und eine weitere Vertiefung der katholischen
Lehre anzuregen“. (84) Die Auswahl der verwendeten Werke wird diejenigen
Kirchen widerzuspiegeln haben, mit denen sich ein Kurs besonders intensiv
beschäftigt. Die folgenden Materialquellen sind grundlegend:
– ökumenische Lexika, Konkordanzen und vergleichende thematische
Studien;
– historische und zeitgenössische Bekenntnistexte;
– Dokumente, Berichte und gemeinsame Erklärungen als Ergebnisse von
bilateralen und multilateralen ökumenischen Dialogen;
– historische Darstellungen der ökumenischen Bewegung.
Einige Beispiele für diese Materialquellen s. Fußnote. (85)
D. Weitere Empfehlungen
[28] Authentische ökumenische Bildung darf nicht ausschließlich akademisch
bleiben; sie sollte ökumenische Erfahrung einschließen. (86) Zum
Beispiel:
– es sollten Besuche anderer Kirchen und ihrer Gottesdienste organisiert
werden;
– es können Treffen und Austausche mit denjenigen in anderen Kirchen und
kirchlichen Gemeinschaften arrangiert werden, die sich ebenfalls auf den
pastoralen Dienst vorbereiten;
– es sollten Gelegenheiten gefunden werden, gemeinsam mit anderen Christen
zu beten, im besonderen, aber nicht ausschließlich, während der
Weltgebetswoche für die Einheit der Christen;
– gemeinsame Studientage und Diskussionen werden es ermöglichen,
Erfahrungen mit der Lehre und dem Leben anderer Christen zu sammeln;
– unter gewissen Umständen kann erwogen werden, Dozenten und Experten aus
anderen christlichen Traditionen einzuladen. (87)
[29] Es gibt wichtige pastorale und praktische Fragen, die aus dem
Zusammenhang einer ökumenischen (Aus-)Bildung, insbesondere von Seminaristen,
nicht ausgeklammert werden sollten. Falls es nicht möglich erscheint, diese
Fragen in angemessener Weise in den speziellen Ökumene-Kurs zu integrieren,
sollten entsprechende Vorkehrungen – für diejenigen, die ordiniert werden –
zum Beispiel für die Zeit ihrer Vorbereitung auf den Diakonat getroffen werden.
Die dann zu behandelnden Themen schließen folgendes ein:
- praktische Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Taufe, für
ökumenische Gottesdienste, für eine Gemeinschaft im sakramentalen Leben, für
die Vorbereitung, Trauung und pastorale Begleitung konfessionsverschiedener
Ehen, für die Leitung von Beerdigungen sowie hinsichtlich von Problemen, die
durch Sekten und neue religiöse Bewegungen entstehen;
- Kenntnis der ökumenischen Direktiven und Richtlinien: die relevanten
Kanones aus den Codices Iuris Canonici, die Direktiven des Päpstlichen Rates
zur Förderung der Einheit der Christen, insbesondere das 1993 erschienene Direktorium
zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus, und die
Direktiven der Bischofskonferenz oder Synode der Orientalisch Katholischen
Kirche sowie diejenige(n) des Diözesanbischofs;
- Informationen über lokale, regionale und nationale ökumenische
Organisationen, z.B. diözesane Ökumene-Kommissionen, Räte von Kirchen
(Arbeitsgemeinschaften christlicher Kirchen) und ökumenische Dialoge auf
regionaler und nationaler Ebene.
[30] Diese Richtlinien haben sich hauptsächlich mit der ökumenischen
(Aus-)Bildung jener beschäftigt, die sich auf den pastoralen Dienst
vorbereiten. Das Direktorium hat des weiteren wichtige Vorschläge zur ständigen
Weiter- und Fortbildung ordinierter Amtsträger und pastoraler Mitarbeiter/-innen
gemacht, was unbedingt notwendig für eine kontinuierliche Entwicklung der
ökumenischen Bewegung ist. (88)
INHALT
Vorwort
Einführung
A. Ökumenische Bildung ist für alle Gläubigen notwendig
B. Die ökumenische Ausbildung/Bildung von Theologiestudenten, Seminaristen
und zukünftigen Mitarbeitern/-innen in der Pastoral
I. Notwendige Voraussetzungen zur Einführung einer ökumenischen
Dimension auf jedem Gebiet der theologischen Ausbildung/Bildung
A. Wesentliche Elemente für die ökumenische Ausrichtung jeder theologischen
Fachrichtung
B. Eine ökumenische Methodologie in jeder theologischen Fachrichtung
C. Praktische Empfehlungen
II. Spezifische Lehre über den Ökumenismus
A. Allgemeine Einführung in den Ökumenismus
B. Themenbereiche, die einer vertieften Behandlung bedürfen
C. Anmerkungen zu ökumenischen Materialien und Lehrbüchern
D. Weitere Empfehlungen
(1) Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Direktorium
zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus, Bonn 1993
[Hg. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz; Reihe „Verlautbarungen des
Apostolischen Stuhles“, Nr. 110; zitiert als Direktorium], Kapitel
III.
(2) Cf. Direktorium, §§ 55 und 72.
(3) Zweites Vatikanisches Ökumenisches Konzil, Dekret über den Ökumenismus
Unitatis redintegratio [UR] 5.
(4) Direktorium, § 55.
(5) Enzyklika Ut unum sint [= UUS] von Papst Johannes Paul II. über
den Einsatz für die Ökumene, Bonn 1995 [Hg. Sekretariat der Deutschen
Bischofskonferenz; Reihe „Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles“, Nr.
121], § 8; auch §§ 6-9 und §§ 15-16.
(6) Direktorium, § 58.
(7) Cf. ibid., §§ 59-64.
JOHN PAUL II, Address to the Plenary Assembly of the Pontifical Council
for Promoting Christian Unity [February 1, 1991], § 2, Information Service [IS]
78, 1991/III-IV,
(8) Cf. ibid., §§ 65-69.
(9) Cf. ibid., § 68.
(10) Cf. ibid., § 83.
(11) JOHN PAUL II, Address to the Plenary Assembly of the Pontifical Council
for Promoting Christian Unity [February 1, 1991], § 2, Information Service [IS]
78, 1991/III-IV, 140.
(12) UR 24.
(13) Direktorium, § 56.
(14) Cf. ibid., § 82.
(15) Ibid., § 70.
(16) Cf. ibid., §§ 79-81; siehe unten, Kapitel II dieses
Dokuments
(17) Cf. ibid., §§ 72-78, 83-84.
(18) Cf. ibid., § 72.
(19) Cf. UR 11, 24, UUS 36 und Direktorium, §
180.
(20) Cf. Direktorium, §§ 74, 75, 78, 181-182.
(21) Cf. ibid., § 181; siehe auch §§ 74, 76a und UUS
38 und 81.
(22) Cf. UUS 38, Direktorium, § 74 und UR 17.
(23) Cf. UR 11.
(24) SEKRETARIAT ZUR FÖRDERUNG DER EINHEIT DER CHRISTEN, Reflections and
Suggestions concerning Ecumenical Dialogue. A Working Instrument at the
Disposal of Ecclesiastical Authorities for Concrete Application of the Decree on
Ecumenism, IS 12, 1970/IV, 5-11; cf. auch KONGREGATION FÜR DIE
GLAUBENSLEHRE, Erklärung „Mysterium ecclesiae“ zur katholischen
Lehre über die Kirche und ihre Verteidigung gegen einige Irrtümer von heute
(15.2.1975), hg. v. K. Lehmann, Trier 1975, Nr. 4; cf. auch Direktorium,
§ 75 und UUS 37.
(25) Z.B. GEMEINSAME ARBEITSGRUPPE DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN KIRCHE UND DES
ÖKUMENISCHEN RATES DER KIRCHEN [ÖRK], Der Sechste Bericht und Appendix B: Der
Begriff der „Hierarchie der Wahrheiten“ – Eine ökumenische Interpretation,
1990, in : DwÜ 2, 751-760.
(26) Cf. Direktorium, §§ 178-182.
(27) Ibid., § 182.
(28) UUS 80; siehe auch 36-39, 80-81,und Kapitel II passim.
(29) Cf. Direktorium, §§ 77-78.
(30) Cf. ibid., §§ 76-78, 179-182.
(31) Cf. UR 14, 22-23; Cf. ebenso Direktorium, § 76a und UUS 47-49.
(32) Direktorium, § 76b.
(33) Cf. ibid., §§ 16 und 76b.
(34) Cf. ibid., §76c und UUS 36-39.
(35) Cf. Direktorium, §§ 172 und 178-182.
(36) Cf. UUS 81.
(37) Cf. Direktorium, § 76.
(38) Cf. ibid., §§ 81, 191-195; siehe auch § 91a.
(39) Cf. ibid., § 72.
(40) Cf. ibid., §§ 72, 79-80, 83-84.
(41) Cf. ibid., § 79.
(42) Cf. ibid., §§ 82, 85-86.
(43) Cf. ibid., § 80.
(44) Cf. ibid., § 79.
(45) Cf. ibid., § 80a.
(46) Cf. UR 1und UUS Kapitel 1, bes. 1-14.
(47) Cf. Direktorium, §§ 80b und 79.
(48) Cf. die Schriftbelege, die das Zweite Vatikanische Konzil, Dogmatische
Konstitution über die Kirche, Lumen gentium [LG] 1-4, UR 2 und UUS 5-9
geben; vgl. auch Standard-Bibellexika.
(49) Cf. Direktorium, § 79a.
(50) Cf. UR 1 und 4 sowie UUS 1-14.
(51) Cf. Direktorium, §§ 13-16 und Kongregation für die
Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über einige
Aspekte der Kirche als Communio, Bonn 1992 [Hg. Sekretariat der Deutschen
Bischofskonferenz; Reihe „Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles“, Nr.
107].
(52) Cf. Direktorium, § 79b; siehe auch §§ 9-25 und 76.
(53) Cf. LG 15 und UR 13-23; und auch UUS 10-14.
(54) Cf. Direktorium, § 79c.
(55) Cf. ibid., § 79d.
(56) Cf. UR 2-4 und LG 14; cf. auch Der Katechismus der
Katholischen Kirche, § 815 und UUS 9, 77.
(57) Z.B. Siebte Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in
seiner Canberra-Erklärung § 2.1 (cf. Signs of the Spirit, Official
Report, Seventh Assembly, Genf: WCC, 1991).
(58) UR 8; Cf. Direktorium, § 79g und auch UUS
21-27, 44-45 sowie 82-85.
(59) Cf. UR 6-7 und UUS 15 sowie 82-83.
(60) Cf. UUS 21-27 und Direktorium, Kapitel III, Abschnitt B,
besonders §§ 102-121.
(61) Cf. Direktorium, §§ 183-186 und UUS 45.
(62) Cf. Direktorium, § 187 und UUS 46.
(63) Cf. Direktorium, §§ 188-190.
(64) Cf. UUS 83-85.
(65) Cf. Direktorium, § 50.
(66) Cf. ibid., § 79e.
(67) Cf. UUS 79.
(68) Zu diesem Thema, cf. ibid., 95-96.
(69) Cf. Direktorium, § 79f; siehe auch Kapitel IV.
(70) Cf. ibid., §§ 92-100.
(71) Cf. ibid., §§ 102-121.
(72) Cf. ibid., §§ 104, 122-136.
(73) Cf. ibid., §§ 143-160.
(74) Cf., z.B., ibid., §§ 43, 46; Apostolisches Schreiben Mulieris
dignitatem von Papst Johannes Paul II. über die Würde und Berufung der
Frau aus Anlaß des Marianischen Jahres, 1988; Apostolisches Schreiben Ordinatio
sacerdotalis von Papst Johannes Paul II. über die nur Männern vorbehaltene
Priesterweihe, 1994.
(75) Cf. Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über das Laienapostolat, Apostolicam
actuositatem; cf. auch das Nachsynodale Apostolische Mahnschreiben Christifideles
laici von Papst Johannes Paul II. über die Berufung und Sendung der Laien
in Kirche und Welt, 1988.
(76) Cf. Direktorium, §§ 205-209 und UUS 98-99.
(77) Joh 17,21. Cf. Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über die
Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes [AG] 2, 6; Enzyklika Redemptoris
missio von Papst Johannes Paul II. über die bleibende Gültigkeit des
missionarischen Auftrags der Kirche [RM], 1990, 1, und UUS 98.
(78) Cf. UR 1 und AG 6; cf. auch das Apostolische Mahnschreiben Evangelii
nuntiandi von Papst Paul VI. über die Evangelisation in der Welt von heute
[EN], 1975, 77; RM 50; Direktorium, § 205; UUS 99.
(79) Cf. AG 15, EN 77, Direktorium, §§
206-209 und UUS 99.
(80) Cf. AG 13 und UR 4; cf. auch die Literaturangaben zum
Thema „Proselytismus“ in Anmerkung 82.
(81) Cf. JWG, The Ecumenical Dialogue on Moral Issues: Potential Sources
of Common Witness or of Divisions, IS 91, 1996/I-II, 83-90.
(82) Erklärungen über den Proselytismus können in den folgenden Dokumenten
gefunden werden: Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung über die
Religionsfreiheit, Dignitatis humanae, 4; Papst Paul VI. und Patriarch
Shenouda III., Common Declaration [10. Mai, 1973], Neudr. in IS 76, 1991/I, 8-9;
und Principles for Guiding the Search for Unity between the Catholic Church
and the Coptic Orthodox Church und das dazugehörende Protokoll [23. Juni,
1979], ibid., 1991/I, 30-32; Johannes Paul II., Letter to the Bishops
of Europe on Relations between Catholics and Orthodox in the New Situation of
Central and Eastern Europe, IS 81, 1992/III-IV, 101-103; Päpstliche
Kommission ‘Pro Russia’, General Principles and Practical Norms for
Coordinating the Evangelizing Activity and Ecumenical Commitment of the Catholic
Church in Russia and Other Countries of the C.I.S., ibid., 104-108;
s. auch: The Baptist-Roman Catholic International Conversations, 1984-1988, Summons
to Witness to Christ in Today’s World: A Report on the Baptist-Roman
Catholic International Conversations, IS 72, 1990/I, 5-14, bes. 9-10; The
Evangelical-Roman Catholic Dialogue on Mission, 1977-1984, A Report, IS 60,
1986/I-II, 70-97, bes. 95-96; Joint International Commission between the Roman
Catholic Church and the Orthodox Church, Uniatism, Method of Union of the
Past, and the Present Search for Full Communion, IS 83, 1993/II, 95-99; JWG,
Common Witness and Proselytism. A Study Document (Anhang zum Third
Report), IS 14, 1971/II, 18-23; JWG, Common Witness, IS 44, 1980/III-IV,
142-162; JWG, The Challenge of Proselytism and the Calling to Common Witness,
IS 91, 1996/I-II, 77-83; cf. auch Direktorium, § 23.
(83) Die Bischofskonferenzen und die Synoden der östlichen Katholischen
Kirchen sollten für eine klare Lehre in dieser Frage sorgen, besonders dort, wo
Sekten und neue religiöse Bewegungen größere theologische und pastorale
Herausforderungen darstellen. Weil die Katholische Kirche sie von den Kirchen
und kirchlichen Gemeinschaften unterscheidet, werden sie nicht direkt vom Direktorium
behandelt (cf. §§ 35-36). Cf. Sekretariat zur Förderung der Einheit der
Christen, Sekretariat für Nichtchristen, Sekretariat für Nichtgläubige,
Päpstlicher Rat für Kultur, Sects or New Religious Movements: Pastoral
Challenge, IS 61, (1986/III) 144-154; und The Working Group on New Religious
Movements, Vatican City, Sects and Religious Movements. An Anthology of Texts
from the Catholic Church 1986- 1994, Washington: United States Catholic
Conference, 1995 (auch in anderen Sprachen erhältlich).
(84) Direktorium, § 80c.
(85) - – Ökumenische Lexika, Konkordanzen und vergleichende Sachstudien,
zum Beispiel: Y. Congar (ed.), Vocabulaire oecuménique, Paris: Cerf
(coll. Théologie sans frontières), 1970; H. Krüger u.a. (Hg.), Ökumene-Lexikon,
Frankfurt Lembeck/Knecht, 1987; 2nd Ed; N. Lossky u.a., Dictionary of the
Ecumenical Movement, Geneva/Grand Rapids/London: WCC/Wm. Eerdmans/CCBI,
1991.
– Historische und zeitgenössische Bekenntnistexte, wie z.B. The Book of
Common Prayer und die 39 Religionsartikel; die Bekenntnisschriften
der Evangelisch-Lutherischen Kirche; der Heidelberger Katechismus; die Confessio
Helvetica; Evangelischer Erwachsenenkatechismus (EKD); Bekenntnisschriften
und Katechismen der Orthodoxen Kirchen.
– Dokumente, Berichte und gemeinsame Erklärungen als Ergebnisse
bilateraler und multilateraler ökumenischer Dialoge. Bibliographische Hinweise
auf bilaterale Dialoge, an denen die Katholische Kirche beteiligt ist,
erscheinen von Zeit zu Zeit in dem bereits erwähnten Bulletin des Päpstlichen
Rates zur Förderung der Einheit der Christen, z.B. in IS 82, 1993/I,
39-46; IS 89, 1995/II-III, 97-99. Sammlungen der Dokumente und Erklärungen
wurden bereits in mehreren Sprachen veröffentlicht [dt. in: DwÜ, 2 Bde,
Paderborn u.a. 1983- 1992].
– Geschichtliche Darstellungen der ökumenischen Bewegung, so z.B. R. Rouse
& S.C. Neill (eds.), History of the Ecumenical Movement 1517-1948,
Geneva: WCC, 1986, 3rd ed.; H.E. Fey (ed.), The Ecumencial Advance. A
History of the Ecumenical Movement 1948-1968, Geneva: WCC, 1986, 2nd ed.;
HÖ 2, Paderborn 1986.
(86) Cf. Direktorium, §§ 82, 85-86.
(87) Cf. ibid., §§ 81, 191-203. Was davon durchführbar ist, hängt
selbstverständlich von der genauen Situation, den Möglichkeiten der
verschiedenen Kirchen und von der Frage ab, ob entsprechend qualifizierte
Personen vorhanden sind.
(88) Cf. ibid., § 91.
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