PÄPSTLICHER RAT ZUR FÖRDERUNG DER
EINHEIT DER CHRISTEN
RICHTLINIEN
FÜR DIE ZULASSUNG ZUR EUCHARISTIE
ZWISCHEN DER CHALDÄISCHEN KIRCHE UND DER
ASSYRISCHEN KIRCHE DES ORIENTS
Angesichts der äußerst schwierigen Lage vieler chaldäischer
und assyrischer Gläubigen in ihrer Heimat und in der Diaspora, denen dadurch
ein normales, ihrer Tradition entsprechendes sakramentales Leben versagt ist,
und im ökumenischen Kontext des beiderseitigen Dialogs zwischen der
katholischen Kirche und der assyrischen Kirche des Orients wurde beantragt,
die Zulassung zur Eucharistie zwischen der chaldäischen Kirche und der
assyrischen Kirche des Orients zu erteilen. Dieser Antrag wurde zunächst von
der Gemeinsamen Kommission für den theologischen Dialog zwischen der
katholischen Kirche und der assyrischen Kirche des Orients geprüft. Danach
wurden vom Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen in
Übereinstimmung mit der Kongregation für die Glaubenslehre und der
Kongregation für die Orientalischen Kirchen die vorliegenden Richtlinien
erstellt.
1. Pastorale Notwendigkeit
Der Antrag um Zulassung zur Eucharistie zwischen der
chaldäischen Kirche und der assyrischen Kirche des Orients hängt mit der
besonderen geographischen und sozialen Lage zusammen, in der sich ihre
Gläubigen zur Zeit befinden. Aufgrund verschiedener und manchmal dramatischer
Umstände haben viele assyrische und chaldäische Gläubige ihre Heimat verlassen
und sind in den Nahen Osten, nach Skandinavien, Westeuropa, Australien und
Nordamerika ausgewandert. Weil in einer so ausgedehnten Diaspora nicht für
jede örtliche Gemeinschaft ein Priester zur Verfügung steht, befinden sich die
chaldäischen und assyrischen Gläubigen in einer pastoralen Notsituation im
Hinblick auf die Spendung der Sakramente. Für solche Notfälle sind vom
Codex des kanonischen Rechts der Orientalischen Kirchen, can. 671, Par.
2–3, und vom Direktorium für die Anwendung der Prinzipien und Normen über
den Ökumenismus, Nr. 123, besondere Regelungen vorgesehen.
2. Ökumenische Annäherung
Der Antrag steht auch mit dem derzeitigen ökumenischen
Annäherungsprozeß in Zusammenhang, der zwischen der katholischen Kirche und
der assyrischen Kirche des Orients im Gang ist. Durch die Gemeinsame
Christologische Erklärung, die 1994 von Papst Johannes Paul II. und von
Patriarch Mar Dinkha IV. unterzeichnet wurde, wurde das dogmatische
Hauptproblem zwischen der katholischen Kirche und der assyrischen Kirche des
Orients gelöst. Infolgedessen hat auch die ökumenische Annäherung zwischen der
chaldäischen Kirche und der assyrischen Kirche des Orients eine neue
Entwicklungsphase erreicht. Am 29. November 1996 haben Patriarch Mar Raphael
Bidawid und Patriarch Mar Dinkha IV. eine Reihe gemeinsamer Anträge
unterzeichnet in der Absicht, zur Wiederherstellung der vollen kirchlichen
Einheit zwischen den beiden historischen Erben der alten Kirche des Orients zu
gelangen. Am 15. August 1997 haben die Synoden der beiden Kirchen dieses
Programm gebilligt und in einem Gemeinsamen Synodalen Dekret bekräftigt.
Die beiden Patriarchen haben mit der Unterstützung der jeweiligen Synoden
einer weiteren Reihe von Initiativen zugestimmt mit dem Ziel, die
fortschreitende Wiederherstellung ihrer kirchlichen Einheit zu fördern. Die
Kongregation für die Orientalischen Kirchen und der Päpstliche Rat zur
Förderung der Einheit der Christen ermutigen diesen Prozeß.
3. Die Anaphora von Addai und Mari
Die Hauptfrage für die katholische Kirche im Hinblick auf die
Annahme des Antrags bezog sich auf das Problem der Gültigkeit der Eucharistie,
die mit der Anaphora von Addai und Mari gefeiert wird, einer der drei
Anaphoren, die in der assyrischen Kirche des Orients allgemein verwendet
werden. Die Anaphora von Addai und Mari ist die einzige, die man seit
undenklichen Zeiten ohne den Einsetzungsbericht verwendet. Weil die
katholische Kirche die Worte der eucharistischen Einsetzung als wesentlichen
und damit unerläßlichen Bestandteil der Anaphora oder des Eucharistischen
Hochgebets betrachtet, hat sie eine lange und eingehende Untersuchung über die
Anaphora von Addai und Mari in geschichtlicher, liturgischer und theologischer
Hinsicht durchgeführt, an deren Ende, am 17. Januar 2001, die Kongregation
für die Glaubenslehre zu dem Schluß gelangt ist, daß diese Anaphora als
gültig betrachtet werden kann. Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II. hat
diese Entscheidung gebilligt. Der Schluß, zu dem man gelangt ist, gründet auf
drei hauptsächlichen Überlegungen. –
Zunächst ist die Anaphora von Addai und Mari eine der ältesten
Anaphoren und geht auf die Anfänge der Kirche zurück. Sie wurde in der klaren
Absicht zusammengestellt und angewandt, die Eucharistie in voller Kontinuität
mit dem letzten Abendmahl und dem Anliegen der Kirche entsprechend zu feiern.
Ihre Gültigkeit wurde offiziell nie bestritten, weder im christlichen Osten
noch im Westen.
In zweiter Linie erkennt die katholische Kirche die assyrische
Kirche des Orients als eine wahre Teilkirche an, die auf dem orthodoxen
Glauben und auf der apostolischen Nachfolge gründet. Die assyrische Kirche des
Orients hat auch den vollen eucharistischen Glauben an die Präsenz unseres
Herrn unter den Gestalten von Brot und Wein und an den Opfercharakter der
Eucharistie bewahrt. Deshalb finden sich in der assyrischen Kirche des Orients,
obwohl sie nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, »wahre
Sakramente, vor allem in der Kraft der apostolischen Sukzession das
Priestertum und die Eucharistie« (Unitatis redintegratio, 15). –
Schließlich sind die Worte der eucharistischen Einsetzung in
der Anaphora von Addai und Mari tatsächlich vorhanden, zwar nicht als
fortlaufender Bericht und »ad litteram«, aber an verschiedenen Stellen
und euchologisch, das heißt, sie sind in die nachfolgenden Gebete der
Danksagung, des Lobpreises und der Fürbitte eingeflochten.
4. Richtlinien für die Zulassung zur Eucharistie
Unter Berücksichtigung der liturgischen Tradition der
assyrischen Kirche des Orients, der lehrmäßigen Klärung in bezug auf die
Gültigkeit der Anaphora von Addai und Mari, des derzeitigen Kontexts, in dem
die assyrischen und chaldäischen Gläubigen leben, der entsprechenden in den
offiziellen Dokumenten der katholischen Kirche vorgesehenen Normen, des
Annäherungsprozesses zwischen der chaldäischen Kirche und der assyrischen
Kirche des Orients werden folgende Regelungen festgesetzt:
1. In Notfällen können die assyrischen Gläubigen an einer
chaldäischen Eucharistiefeier teilnehmen und die heilige Kommunion empfangen;
gleicherweise können die chaldäischen Gläubigen, für die es physisch oder
moralisch unmöglich ist, sich an einen katholischen Amtsträger zu wenden, an
einer assyrischen Eucharistiefeier teilnehmen und die heilige Kommunion
empfangen.
2. In beiden Fällen feiern die assyrischen und chaldäischen
Priester die heilige Eucharistie gemäß den liturgischen Vorschriften und
Bräuchen ihrer eigenen Tradition.
3. Wenn die chaldäischen Gläubigen an einer assyrischen
Eucharistiefeier teilnehmen, ist der assyrische Priester ermutigt, in die
Anaphora von Addai und Mari die Einsetzungsworte einzufügen, wie es von der
Heiligen Synode der assyrischen Kirche des Orients erlaubt wurde.
4. Die vorgenannten Ausführungen über die Verwendung der
Anaphora von Addai und Mari und die gegenwärtigen Richtlinien für die
Zulassung zur Eucharistie sind ausschließlich für die Eucharistiefeier und für
die Zulassung zur Eucharistie der Gläubigen der chaldäischen Kirche und der
assyrischen Kirche des Orients zu verstehen, und zwar auf Grund der pastoralen
Notwendigkeit und des ökumenischen Kontexts, von denen zuvor die Rede war.
Rom, am 20. Juli 2001
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