des Lutherischen Weltbundes
und der Katholischen Kirche
1. Auf der Grundlage der in der Gemeinsamen Erklärung zur
Rechtfertigungslehre (GE) erreichten Übereinstimmungen erklären der
Lutherische Weltbund und die Katholische Kirche gemeinsam: „Das in dieser Erklärung
dargelegte Verständnis der Rechtfertigungslehre zeigt, daß zwischen
Lutheranern und Katholiken ein Konsens in Grundwahrheiten der
Rechtfertigungslehre besteht“ (GE 40). Auf der Grundlage dieses Konsenses erklären
der Lutherische Weltbund und die Katholische Kirche gemeinsam: „Die in dieser
Erklärung vorgelegte Lehre der lutherischen Kirchen wird nicht von den
Verurteilungen des Trienter Konzils getroffen. Die Verwerfungen der lutherischen
Bekenntnisschriften treffen nicht die in dieser Erklärung vorgelegte Lehre der
römisch-katholischen Kirche“ (GE 41).
2. Im Blick auf den Beschluß des Rates des Lutherischen Weltbundes über die
Gemeinsame Erklärung vom 16. Juni 1998 und die Antwort der Katholischen Kirche
auf die Gemeinsame Erklärung vom 25. Juni 1998 sowie die von beiden Seiten
vorgebrachten Anfragen wird in der (als „Anhang“ bezeichneten) beigefügten
Feststellung der in der Gemeinsamen Erklärung erreichte Konsens weiter erläutert;
so wird klargestellt, daß die früheren gegenseitigen Lehrverurteilungen die
Lehre der Dialogpartner, wie sie in der Gemeinsamen Erklärung dargelegt wird,
nicht treffen.
3. Die beiden Dialogpartner verpflichten sich, das Studium der biblischen
Grundlagen der Lehre von der Rechtfertigung fortzuführen und zu vertiefen. Sie
werden sich außerdem auch über das hinaus, was in der Gemeinsamen Erklärung
und in dem beigefügten erläuternden Anhang behandelt ist, um ein
weiterreichendes gemeinsames Verständnis der Rechtfertigungslehre bemühen. Auf
der Basis des erreichten Konsenses ist insbesondere zu denjenigen Fragen ein
weiterer Dialog erforderlich, die in der Gemeinsamen Erklärung selbst (GE 43)
besonders als einer weiteren Klärung bedürftig benannt werden, um zu voller
Kirchengemeinschaft, zu einer Einheit in Verschiedenheit zu gelangen, in der
verbleibende Unterschiede miteinander „versöhnt“ würden und keine
trennende Kraft mehr hätten. Lutheraner und Katholiken werden ihre Bemühungen
ökumenisch fortsetzen, um in ihrem gemeinsamen Zeugnis die Rechtfertigungslehre
in einer für den Menschen unserer Zeit relevanten Sprache auszulegen, unter Berücksichtigung
der individuellen und der sozialen Anliegen unserer Zeit.
Durch diesen Akt der Unterzeichnung
bestätigen
die Katholische Kirche und der Lutherische Weltbund
die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre
in ihrer Gesamtheit