DER PÄPSTLICHE RAT ZUR FÖRDERUNG DER
EINHEIT DER CHRISTEN
GESCHICHTE
Die Anfänge des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit
der Christen sind eng mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil verbunden. Es war der
Wunsch von Papst Johannes XXIII., die Beteiligung der katholischen Kirche an der
ökumenischen Bewegung zu einem Hauptanliegen des Konzils zu machen. Daher
schuf er am 5. Juni 1960 ein »Sekretariat zur Förderung der Einheit
der Christen« als eine der vorbereitenden Konzilskommissionen und ernannte
Kardinal Augustin Bea zu dessen Präsidenten. Dies war das erste Mal, daß
der Heilige Stuhl ein Amt errichtete, das ausschließlich ökumenische
Fragen behandeln sollte.
Zunächst war es die Hauptaufgabe des Einheitssekretariates, auf die
anderen Kirchen und Christlichen Weltgemeinschaften zuzugehen, Beobachter zum
Zweiten Vatikanischen Konzil zu entsenden. Aber bereits vor Beginn der ersten
Sitzungsperiode des Konzils (1962) entschied Papst Johannes XXIII., daß
das Einheitssekretariat denselben Rang wie die Konzilskommissionen haben sollte.
So hatte dieses die Federführung bei der Vorbereitung und Ausarbeitung der
Konzilsdokumente über den Ökumenismus (Unitatis Redintegratio),
über das Verhältnis zu den nicht-christlichen Religionen (Nostra
Aetate) und über die Religionsfreiheit (Dignitatis Humanae). Und
gemeinsam mit der Glaubenskommission arbeitete es bei der dogmatischen
Konstitution über die Göttliche Offenbarung (Dei Verbum) mit.
1963 bestimmte der Papst, daß das Einheitssekretariat aus zwei
Sektionen bestehen sollte, von denen die eine die Kontakte mit den Orthodoxen
Kirchen sowie den Orientalisch Orthodoxen Kirchen, die andere die Kontakte mit
den Konfessionen des Westens pflegen sollten.
1966 bestätigte Papst Paul Vl. nach dem Ende des Konzils das
Einheitssekretariat als permanente Einrichtung des Heiligen Stuhles. Kardinal
Bea blieb dessen Präsident bis zum seinem Tod im Jahre 1968. 1969 folgte
ihm Kardinal Johannes Willebrands im Amt des Präsidenten, der zwanzig Jahre
später mit seiner Emeritierung zum Ehrenpräsidenten ernannt wurde.
1990 wurde Kardinal Edward Idris Cassidy Präsident des Einheitsrates.
Mit der Apostolischen Konstitution »Pastor Bonus« vom 28. Juni
1988 wandelte Papst Johannes Paul II. den Namen des Einheitssekretariates in
Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen (Einheitsrat)
um. Diese Änderung trat mit Wirkung vom 1. März 1989 in Kraft.
ZIEL UND AUFGABE
Ziel und Aufgabe der ökumenischen Bewegung werden im Ökumenismusdekret
folgendermaßen beschrieben: »Unter der 'Ökumenischen Bewegung'
versteht man Tätigkeiten und Unternehmungen, die... zur Förderung der
Einheit der Christen ins Leben gerufen und auf dieses Ziel ausgerichtet sind«
(Nr. 4). Getreu dieser Vorgabe hat der Einheitsrat eine doppelte Aufgabe: Zum
einen ist er damit betraut, gemäß dem Ökumenismusdekret Unitatis
Redintegratio einen authentischen ökumenischen Geist innerhalb der
katholischen Kirche zu fördern; diesem Zweck diente die Veröffentlichung
des Ökumenischen Direktoriums in den Jahren 1967 und 1970; 1993 erschien
eine revidierte Fassung unter dem Titel »Direktorium zur Ausführung
der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus«. Der
Einheitsrat nimmt seine Aufgabe in Zusammenarbeit mit den verschiedenen anderen
Dikasterien der Römischen Kurie wahr. Denn die Zuständigkeit
verschiedener anderer Dikasterien erstreckt sich oftmals auch auf Bereiche, die
einen Beitrag zum Dialogauftrag der katholischen Kirche leisten können und
in den Dienst der Beziehungen zu allen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zu
stellen sind.
Weiterhin hat der Einheitsrat die Aufgabe, den Dialog und die Zusammenarbeit
mit anderen Kirchen und Christlichen Weltgemeinschaften zu fördern. Seit
seiner Errichtung hat er sich um eine Zusammenarbeit mit dem Ökumenischen
Rat der Kirchen (ÖRK) in Genf bemüht. Seit 1968 arbeiten zwölf
katholische Theologen vollverantwortlich in der theologischen Abteilung des ÖRK,
der Kommission für »Glauben und Kirchenverfassung«, mit.
Weiterhin ist es die Aufgabe des Einheitsrates, katholische Beobachter für
die verschiedenen ökumenischen Versammlungen zu benennen und im Gegenzug
Beobachter oder »brüderliche Delegierte« anderer Konfessionen zu
wichtigen Ereignissen der katholischen Kirche einzuladen.
Seit Konzilsende hat der Einheitsrat mit folgenden Kirchen und Christlichen
Weltgemeinschaften internationale theologische Dialoge geführt:
- mit der Orthodoxen Kirche
- mit der Koptisch-Orthodoxen Ki rche
- mit den Malankarisch-Orthodoxen Kirchen
- mit der Anglikanischen Gemeinschaft
- mit dem Lutherischen Weltbund
- mit dem Weltbund der Reformierten Kirchen
- mit dem Methodistischen Weltbund
- mit dem Baptistischen Weltbund
- mit der Christlichen Kirche (Disciples of Christ)
- mit einigen Pentekostalen Gruppen.
Außerdem steht der Einheitsrat mit einigen evangelikalen
Gemeinschaften in Verbindung.
Um die Ergebnisse der Arbeit im Dienst an der Einheit der Christen so weit
wie möglich bekannt zu machen, veröffentlicht der Einheitsrat eine
Zeitschrift unter dem Titel »Information Service« in englisch und
französisch, die viermal jährlich erscheint.
STRUKTUR UND AUFBAU
Der Einheitsrat steht unter der Leitung eines Kardinalpräsidenten, dem
ein Sekretär und ein Untersekretär zur Seite stehen. Die Pflege der
Beziehungen zu den anderen Konfessionen werden von zwei Sektionen wahrgenommen:
- Die östliche Sektion befaßt sich mit den Orthodoxen Kirchen der
byzantinischen Tradition und den Orientalisch Orthodoxen Kirchen (Kopten,
Syrern, Armeniern, Äthiopiern und Malankaren) sowie mit der Assyrischen
Kirche des Ostens.
- Die westliche Sektion ist für die Kontakte zu den verschiedenen
Konfessionen des Westens verantwortlich.
Zusammenarbeit im Dienst der Verbreitung der Bibel
Infolge der seinerzeitigen Mitwirkung des Einheitssekretariates bei
der Vorbereitung der dogmatischen Konstitution über die göttliche
Offenbarung ist der Einheitsrat mit der Förderung der ökumenischen
Zusammenarbeit bei der Übersetzung und Verbreitung der Heiligen Schrift (Dei
Verbum, Nr. 22) betraut. Dabei hat er die Gründung der Katholischen
Bibelföderation gefördert, mit der er in engem Kontakt steht. Gemeinsam
mit dem Weltbund der Bibelgesellschaften hat er 1968 Richtlinien für die
interkonfessionelle Zusammenarbeit bei der Übersetzung der Bibel veröffentlicht,
die 1987 revidiert wurden.
Das Katholische Komitee für Kulturelle Zusammenarbeit
Seit seiner Gründung im Jahre 1963 hat das Komitee den Auftrag,
zwischen der katholischen Kirche und den Orthodoxen Kirchen der byzantinischen
Tradition sowie den Orientalisch Orthodoxen Kirchen den Austausch von Studenten
zu fördern, die an katholischen oder orthodoxen Universitäten, Fakultäten
und Akademien fortgeschrittene theologische Studien aufnehmen oder spezifische
kirchliche Disziplinen studieren möchten. Ein internationales Komitee für
die Vergabe von Stipendien tritt jedes Jahr im März zusammen.
Die Beziehungen zu den Juden
Am 22. Oktober 1974 errichtete Papst Paul VI. eine Kommission für
die religiösen Beziehungen mit den Juden als ein eigenes Amt, das
jedoch mit dem Einheitsrat eng verbunden ist. Dies kommt bereits dadurch zum
Ausdruck, daß der Kardinalpräsident des Einheitsrates zugleich Präsident
dieser Kommission ist; der Sekretär des Einheitsrates ist gleichzeitig
deren Vizepräsident. Ein hauptamtlicher geschäftsführender Sekretär
nimmt die laufenden Geschäfte der Kommission wahr. Um die Anliegen des
Zweiten Vatikanischen Konzils umzusetzen, veröffentlichte die Kommission
Richtlinien und Vorschläge für die Ausführung der Konzilserklärung
»Nostra Aetate« Nr. 4 (1974) sowie Anmerkungen zur korrekten
Darstellung von Juden und Judentum in Predigt und Katechese innerhalb der römischkatholischen
Kirche (1985).
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