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PÄPSTLICHER RAT ZUR FÖRDERUNG
DER EINHEIT DER CHRISTEN
DIREKTORIUM ZUR AUSFÜHRUNG
DER PRINZIPIEN UND NORMEN ÜBER DEN ÖKUMENISMUS
VORWORT
1. Die Suche nach der Einheit der Christen war eines der Hauptanliegen des
II. Vatikanischen Konzils. Das Ökumenische Direktorium, das während des Konzils
gefordert und in zwei Teilen, der erste 1967, der zweite 1970,(1),
veröffentlicht worden ist, "hat kostbare Dienste zur Orientierung, Koordinierung
und Entfaltung der ökumenischen Bemühungen geleistet".(2)
Gründe für die Überarbeitung
2. Über die Veröffentlichung des Direktoriums hinaus sind zahlreiche
ökumenisch relevante Dokumente durch die zuständigen Autoritäten veröffentlicht
worden.(3)
Die Promulgation des neuen Kirchlichen Gesetzbuches für die
lateinische Kirche (1983) und des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium
(1990) hat auf ökumenischem Gebiet eine Rechtslage für die Gläubigen der
katholischen Kirche geschaffen, die teilweise neu ist.
Ebenso hat der unlängst veröffentlichte (1992) Katechismus der katholischen
Kirche die ökumenische Dimension in den grundlegenden Glaubensunterricht aller
Gläubigen der Kirche aufgenommen.
3. Ferner haben sich seit der Zeit des Konzils die brüderlichen Beziehungen
zu Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in voller Gemeinschaft mit
der katholischen Kirche stehen, intensiviert. Theologische Dialoge wurden in die
Wege geleitet und haben an Zahl zugenommen. In seiner Ansprache bei der
Plenarsitzung des Einheitssekretariats (1988), die sich mit der Überarbeitung
des Direktoriums befaßte, stellte der Heilige Vater fest, "die Breite der
ökumenischen Bewegung, die immer größere Zahl der Dialogdokumente, die dringend
empfundene Notwendigkeit einer größeren Beteiligung des ganzen Volkes Gottes an
dieser Bewegung und folglich auch einer genauen Information über die Lehre
hinsichtlich des rechten Engagements, all das verlangt, daß die Weisungen
unverzüglich auf den heutigen Stand gebracht werden."(4) In diesem Geist und im
Lichte dieser Entwicklungen wurde das Direktorium überarbeitet.
Adressaten des Direktoriums
4. Dieses Direktorium wendet sich an die Hirten der katholischen Kirche, aber
es betrifft auch alle Gläubigen, die unter der Leitung ihrer Bischöfe zum Gebet
und zur Arbeit für die Einheit der Christen aufgerufen sind. Die Bischöfe sind,
einzeln für ihre Diözesen und kollegial für die ganze Kirche, unter der
Autorität des Heiligen Stuhles verantwortlich für die Ausrichtung der
ökumenischen Arbeit und ihrer Umsetzung in die Praxis.(5)
5. Desgleichen ist zu hoffen, daß das Direktorium auch für die Mitglieder von
Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften hilfreich ist, die nicht in voller
Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. Sie teilen mit den Katholiken
die Sorge um eine gediegene ökumenische Arbeit. Es wird für sie von Vorteil
sein, die Richtung zu kennen, welche die für die ökumenische Bewegung in der
katholischen Kirche Verantwortlichen der ökumenischen Arbeit zu geben wünschen,
sowie die Kriterien, die in der Kirche offiziell in Kraft sind. Es wird ihnen
helfen, katholische Initiativen auf allen Ebenen zu bewerten und angemessen auf
sie zu reagieren; es wird ihnen ebenfalls helfen, die katholischen Antworten auf
ihre eigenen Initiativen besser zu verstehen. Man sollte sich bewußt bleiben,
daß das Direktorium nicht die Absicht hat, die Beziehungen der katholischen
Kirche zu den Sekten und den neuen religiösen Bewegungen zu behandeln.(6)
Zielsetzung des Direktoriums
6. Die Neuausgabe des Direktoriums soll ein Instrument im Dienst der ganzen
Kirche und besonders derjenigen sein, die in der katholischen Kirche unmittelbar
an der ökumenischen Arbeit beteiligt sind. Das Direktorium möchte diese Arbeit
motivieren, erhellen und leiten und in besonderen Fällen gemäß der dem
Päpstlichen Rat eigenen Kompetenz auch verpflichtende Weisungen geben.(7) Im
Lichte der Erfahrung der Kirche in den Jahren seit dem Konzil und unter
Berücksichtigung der gegenwärtigen ökumenischen Lage faßt es alle bisherigen
Normen, die zur Verwirklichung und Förderung der Beschlüsse des Konzils erlassen
worden sind, zusammen und aktualisiert sie, wenn nötig. Es stärkt die
Strukturen, die zur Unterstützung und Leitung der ökumenischen Arbeit auf allen
Ebenen der Kirche entwickelt worden sind. Unter voller Berücksichtigung der
Zuständigkeit der Autoritäten auf den verschiedenen Ebenen gibt das Direktorium
Orientierungen und Normen von allgemeiner Bedeutung, um die katholische
Teilnahme an der ökumenischen Arbeit anzuleiten. Ihre Anwendung wird der
verschiedenen Art und Weise, in der Teilkirchen(8) oder Gruppen von Teilkirchen
entsprechend ihren unterschiedlichen lokalen Gegebenheiten ökumenisch tätig
sind, Beständigkeit und Kohärenz verleihen. Das wird gewährleisten, daß die
ökumenische Arbeit überall in der katholischen Kirche mit der Einheit des
Glaubens und der Ordnung übereinstimmt, die Katholiken miteinander verbindet.
In unseren Tagen gibt es hier und dort eine gewisse Tendenz zur Unklarheit in
der Lehre. Es ist auch auf ökumenischem Gebiet wie auf anderen Gebieten wichtig,
Mißbräuche zu vermeiden, die zum Indifferentismus in der Lehre führen oder dazu
beitragen könnten. Die Nichtbeachtung der Weisungen der Kirche auf diesem Gebiet
bildet ein Hindernis für den Fortschritt in der authentischen Suche nach der
vollen Einheit unter den Christen. Es ist Aufgabe des Ortsbischofs und der
Bischofskonferenzen sowie der Synoden der katholischen Ostkirchen, dafür zu
sorgen, daß die Prinzipien und Normen, die im Ökumenischen Direktorium enthalten
sind, sorgfältig angewandt werden, und in pastoraler Verantwortung darauf zu
achten, daß mögliche Abweichungen von ihnen vermieden werden.
Aufbau des Direktoriums
7. Das Ökumenische Direktorium beginnt mit der Entfaltung des ökumenischen
Engagements der ganzen katholischen Kirche (Kapitel I). Es folgt eine
Darstellung der von der katholischen Kirche angewandten Mittel, um dieses
Engagement in die Praxis umzusetzen. Sie tut dies durch die Organisation und
Bildung ihrer eigenen Mitglieder (Kapitel II und III). An diese auf diese Weise
organisierten und ausgebildeten Mitglieder richten sich die Bestimmungen der
Kapitel IV und V über die ökumenische Arbeit.
I. Die Suche nach der Einheit der Christen
Das ökumenische Engagement der katholischen Kirche auf der Grundlage der
lehrmäßigen Prinzipien des II. Vatikanischen Konzils.
II. Die Gestaltung des Dienstes an der Einheit der Christen in der
katholischen Kirche
Die Personen und Strukturen, die für die Förderung des Ökumenismus auf allen
Ebenen bestimmt sind, und die Normen, die ihre Arbeit leiten.
III. Die ökumenische Bildung in der katholischen Kirche
Die Zielgruppen der Bildung; Ziel, Rahmen und Methoden der Bildung in ihren
lehrmäßigen und praktischen Aspekten.
IV. Die Gemeinschaft im Leben und im geistlichen Tun unter den Getauften
Die Gemeinschaft, die aufgrund des sakramentalen Bandes der Taufe mit anderen
Christen besteht, und die Normen für das gemeinsame Gebet und anderes
geistliches Tun, das in besonderen Fällen die Sakramentsgemeinschaft
einschließt.
V. Die ökumenische Zusammenarbeit, der Dialog und das gemeinsame Zeugnis
Die Prinzipien, die unterschiedlichen Formen und die Normen für die
Zusammenarbeit unter Christen im Blick auf den Dialog und das gemeinsame Zeugnis
in der Welt.
8. Somit werden in einer Zeit zunehmend ausgeprägter Säkularisierung, welche
die Christen zum gemeinsamen Handeln in der Hoffnung auf das Reich Gottes
herausfordert, die Normen, welche die Beziehungen zwischen Katholiken und
anderen Christen regeln sowie die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit, die
sie praktizieren, aufgestellt. So kann die Förderung der von Christus gewollten
Einheit ausgewogen und kohärent verfolgt werden, in der Linie und gemäß den
Prinzipien, die das II. Vatikanische Konzil aufgestellt hat.
KAPITEL I
DIE SUCHE NACH DER EINHEIT DER CHRISTEN
9. Die ökumenische Bewegung möchte eine Antwort auf das Geschenk der Gnade
Gottes sein, welche alle Christen zum Glauben an das Geheimnis der Kirche
aufruft, gemäß dem Plane Gottes, der die Menschheit zum Heil und zur Einheit in
Christus durch den Heiligen Geist führen will. Diese Bewegung ruft sie zu der
Hoffnung, daß Jesu Gebet, "daß alle eins seien", seine Erfüllung finden wird.(9)
Sie ruft sie zu jener Liebe, die das neue Gebot Jesu Christi und die Gabe ist,
durch die der Heilige Geist alle Gläubigen vereint. Das II. Vatikanische Konzil
hat die Katholiken eindeutig dazu aufgerufen, ihre Liebe allen anderen Christen
zuzuwenden mit einer Hingabe, die danach verlangt und aktiv daran arbeitet, in
Wahrheit alles Trennende zu überwinden. Sie sollen in Hoffnung und Gebet für die
Förderung der Einheit der Christen wirken. Dabei treibt sie ihr Glaube an das
Geheimnis der Kirche an und erleuchtet sie in einer Weise, daß ihr ökumenisches
Handeln inspiriert und geleitet wird durch ein wahres Verständnis der Kirche als
"Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott
wie für die Einheit der ganzen Menschheit".(10)
10. Sowohl die Lehre der katholischen Kirche über den Ökumenismus als auch
die Ermutigung zur Hoffnung und die Einladung zur Liebe finden ihren offiziellen
Ausdruck in den Dokumenten des II. Vatikanischen Konzils, besonders in Lumen
Gentium und Unitatis Redintegratio. Die späteren Dokumente über die
ökumenische Arbeit in der Kirche, einschließlich des Ökumenischen Direktoriums
(1967 und 1970), bauen auf den theologischen, spirituellen und pastoralen
Prinzipien auf, die in den Konzilsdokumenten aufgestellt worden sind. Sie haben
einige in den Konzilsdokumenten angeschnittene Themen vertieft, die theologische
Terminologie weiter entwickelt und detailliertere Normen für das Handeln
bereitgestellt, die jedoch alle auf der Lehre des Konzils selbst beruhen. All
das liefert einen Komplex von Lehrinhalten, die in diesem Kapitel im Überblick
dargestellt werden. Diese Lehrinhalte bilden die Grundlage dieses Direktoriums.
Die Kirche und ihre Einheit im Plan Gottes
11. Das Konzil siedelt das Geheimnis der Kirche inmitten des Geheimnisses der
Weisheit und Güte Gottes an, welche die ganze Menschenfamilie und in der Tat die
ganze Schöpfung mit sich in Einheit verbindet.(11) Zu diesem Zweck sandte Gott
seinen einzigen Sohn in die Welt; er wurde am Kreuz erhöht, ging dann in die
Herrlichkeit ein und goß den Heiligen Geist aus, durch den er das Volk des Neuen
Bundes, das die Kirche ist, zur Einheit des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe
gerufen und verbunden hat. Um diese heilige Kirche an allen Orten bis zum Ende
der Zeiten zu errichten, vertraute er dem Kollegium der Zwölf, als dessen Haupt
er Petrus einsetzte, das Amt der Lehre, der Leitung und der Heiligung an. Es ist
der Wille Jesu Christi, daß dieses Volk durch die getreue Predigt der frohen
Botschaft, die Spendung der Sakramente und die Leitung in Liebe, die von den
Aposteln und ihren Nachfolgern unter dem Antrieb des Heiligen Geistes ausgeübt
werden, wachsen und seine Gemeinschaft immer vollkommener werden soll.(12) Das
Konzil stellt die Kirche als das neue Volk Gottes dar, das in sich Männer und
Frauen aus allen Nationen und Kulturen in allem Reichtum ihrer Verschiedenheit
vereint; sie sollen, mit mannigfaltigen Gaben der Natur und Gnade ausgestattet,
einander dienen und sich bewußt sein, daß sie in die Welt gesandt sind um deren
Heiles willen.(13) Sie nehmen das Wort Gottes im Glauben an, sind auf Christus
getauft, in seinem pfingstlichen Geist gefirmt und feiern zusammen in der
Eucharistie das Sakrament seines Leibes und Blutes:
"Der Heilige Geist, der in den Gläubigen wohnt und die ganze Kirche leitet
und regiert, schafft diese wunderbare Gemeinschaft der Gläubigen und verbindet
sie in Christus so innig, daß er das Prinzip der Einheit der Kirche ist. Er
selbst wirkt die Verschiedenheit der Gabe und Dienste, indem er die ganze Kirche
mit mannigfaltigen Gaben bereichert ,zur Vollendung der Heiligen im Werk des
Dienstes, zum Aufbau des Leibes Christi' (Eph 4,12)."(14)
12. Dem Volk Gottes dienen in seiner Gemeinschaft des Glaubens und der
Sakramente die geweihten Amtsträger: die Bischöfe, Priester und Diakone.(15) So
wird das ganze Volk Gottes durch das dreifache Band des Glaubens, des
sakramentalen Lebens und des hierarchischen Amtes geeint und verwirklicht, was
die Überlieferung des Glaubens vom Neuen Testament an(16) immer Koinonia/Gemeinschaft genannt hat. Das ist der Schlüsselbegriff, welcher die
Ekklesiologie des II. Vatikanischen Konzils(17) inspiriert hat und dem die
jüngsten lehramtlichen Äußerungen große Bedeutung beigemessen haben.
Die Kirche als Gemeinschaft
13. Die Gemeinschaft, an die die Christen glauben und auf die sie hoffen, ist
in ihrer tiefsten Wirklichkeit Einheit mit dem Vater durch Christus im Geist.
Seit Pfingsten ist sie in der Kirche gegeben und wird empfangen: die
Gemeinschaft der Heiligen. Sie kommt in der Herrlichkeit des Himmels zur
Vollendung, aber sie wird schon auf Erden in der Kirche verwirklicht, während
sie auf dem Weg zu jener Vollendung ist. Diejenigen, die vereint in Glaube,
Hoffnung und Liebe, in gegenseitigem Dienst, in gemeinsamer Lehre und in den
Sakramenten unter der Leitung ihrer Hirten leben,(18) haben teil an der
Gemeinschaft, welche die Kirche Gottes bildet. Diese Gemeinschaft ist konkret
verwirklicht in den Teilkirchen, von denen jede um ihren Bischof versammelt ist.
In jeder von diesen "ist die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche
Christi wahrhaft gegenwärtig und lebendig".(19) Diese Gemeinschaft ist ihrer
Natur nach universal.
14. Die Gemeinschaft zwischen den Kirchen wird in besonderer Weise durch die
Gemeinschaft ihrer Bischöfe aufrechterhalten und zum Ausdruck gebracht. Zusammen
bilden sie ein Kollegium, das in der Nachfolge des Apostelkollegiums steht.
Dieses Kollegium hat den Bischof von Rom als Nachfolger Petri zum Haupt.(20) So
gewährleisten die Bischöfe, daß die Kirche, deren Diener sie sind, die eine
Kirche Christi weiterführen, die auf den Glauben und das Amt der Apostel
gegründet ist. Sie koordinieren die geistlichen Kräfte und die Gaben der
Gläubigen und deren Vereinigungen zur Auferbauung der Kirche und vollen Ausübung
ihrer Sendung willen.
15. Jede Teilkirche, geeint in sich und in der Gemeinschaft der einen,
heiligen, katholischen und apostolischen Kirche, ist gesandt im Namen Christi
und in der Kraft des Geistes, die frohe Botschaft vom Gottesreich immer mehr
Menschen zu bringen und ihnen diese Gemeinschaft mit Gott anzubieten. Alle, die
die Botschaft annehmen, treten in die Gemeinschaft mit all denen ein, die die
Botschaft bereits angenommen haben, und bilden mit ihnen eine authentische
Familie Gottes. Durch ihre Einheit legt diese Familie Zeugnis für diese
Gemeinschaft mit Gott ab. In dieser Sendung der Kirche erfüllt sich das Gebet
Jesu; denn er hat gebetet: "Alle sollen eins sein: wie du, Vater, in mir bist
und ich in dir bin, sollen auch sie in uns eins sein, damit die Welt glaubt, daß
du mich gesandt hast."(21)
16. Die Gemeinschaft innerhalb der Teilkirchen und unter ihnen ist eine Gabe
Gottes. Sie soll mit freudigem Dank empfangen und mit Sorgfalt gepflegt werden.
Sie wird in besonderer Weise von denen gewahrt, die als Hirten zum Dienst in der
Kirche berufen sind. Die Einheit der Kirche wird im Rahmen einer reichen
Vielfalt verwirklicht. Diese Vielfalt in der Kirche ist eine Dimension ihrer
Katholizität. Bisweilen kann gerade der Reichtum dieser Vielgestaltigkeit zu
Spannungen in der Gemeinschaft führen. Aber trotz solcher Spannungen wirkt der
Geist weiter in der Kirche, indem er die Christen in ihrer Vielfalt zu immer
tieferer Einheit ruft.
17. Die Katholiken halten an der Überzeugung fest, daß die eine Kirche
Christi in der katholischen Kirche subsistiert, "die vom Nachfolger Petri und
von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird".(22) Sie bekennen, daß
sich die Fülle der geoffenbarten Wahrheit, der Sakramente und des Amtes, die
Christus für den Aufbau seiner Kirche und zur Ausübung ihrer Sendung gegeben
hat, in der katholischen Gemeinschaft der Kirche findet. Sicherlich wissen
Katholiken, daß sie persönlich von den Gnadenmitteln, mit denen Christus seine
Kirche ausgestattet hat, weder vollen Gebrauch gemacht haben noch machen. Trotz
allem verlieren Katholiken nie das Vertrauen in die Kirche. Ihr Glaube gibt
ihnen die Gewißheit, daß sie "die würdige Braut ihres Herrn bleibt und unter der
Wirksamkeit des Heiligen Geistes nicht aufhört, sich zu erneuern, bis sie durch
das Kreuz zum Licht gelangt, das keinen Untergang kennt".(23) Wenn darum die
Katholiken die Wörter "Kirche", "andere Kirchen", "andere
Kirchen und kirchliche Gemeinschaften" usw. gebrauchen, um jene zu
bezeichnen, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen,
muß dieser festen Überzeugung und diesem Bekenntnis des Glaubens immer Rechnung
getragen werden.
Die Trennungen unter den Christen und die Wiederherstellung der Einheit
18. Menschlicher Unverstand und menschliche Sündhaftigkeit haben sich jedoch
von Zeit zu Zeit dem Heiligen Geist, der die Einheit will, widersetzt und die
Kraft jener Liebe geschwächt, welche die inneren Spannungen im Leben der Kirche
überwindet. Seit Beginn der Kirche entstanden Spaltungen. Dann traten ernstere
Dissense hervor und kirchliche Gemeinschaften im Osten fanden sich nicht mehr in
voller Gemeinschaft mit dem römischen Stuhl oder mit der Kirche des Westens.(24)
Später brachten im Westen noch tiefere Trennungen andere kirchliche
Gemeinschaften hervor. Diese Brüche hingen mit Fragen der Lehre oder der Ordnung
und selbst mit der Natur der Kirche zusammen.(25) Das Ökumenismusdekret des II.
Vatikanischen Konzils erkennt an, daß Dissense entstanden, "oft nicht ohne
Schuld der Menschen auf beiden Seiten".(26) Gleichwohl, so sehr auch menschliche
Schuld der Gemeinschaft hat schaden können, hat sie sie dennoch nicht zerstört.
In der Tat ist die Fülle der Einheit der Kirche Christi in der katholischen
Kirche bewahrt worden, während andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften,
obwohl sie nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, in
Wirklichkeit eine gewisse Gemeinschaft mit ihr bewahrt haben. Das Konzil stellt
fest: "Diese Einheit, so glauben wir, besteht in der Kirche als etwas, das sie
nie verlieren kann, und wir hoffen, daß sie wachsen wird bis zum Ende der
Zeit."(27) Die Konzilsdokumente geben einerseits jene Elemente an, die der
katholischen Kirche und den Ostkirchen,(28) und andererseits diejenigen, die der
katholischen Kirche und den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften
gemeinsam sind.(29) "Denn der Geist Christi hat sich gewürdigt, sie als Mittel
des Heiles zu gebrauchen."(30)
19. Kein Christ und keine Christin sollte sich jedoch mit diesen
unvollkommenen Formen der Gemeinschaft zufriedengeben. Sie entsprechen nicht dem
Willen Christi und schwächen seine Kirche bei der Ausübung ihrer Sendung. Die
Gnade Gottes hat die Mitglieder vieler Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften,
besonders im Verlauf dieses Jahrhunderts, angetrieben, sich um die Überwindung
der aus der Vergangenheit überkommenen Trennungen zu bemühen und die
Gemeinschaft der Liebe von neuem aufzubauen durch Gebet, durch Reue und durch
gegenseitige Bitte um Vergebung für die Sünden der Uneinigkeit in Vergangenheit
und Gegenwart, durch Begegnungen zum Zwecke der praktischen Zusammenarbeit und
des theologischen Dialogs. Das sind die Ziele und Aktivitäten jener Bewegung,
die man seither die ökumenische Bewegung nennt.(31)
20. Die katholische Kirche hat sich auf dem II. Vatikanischen Konzil
feierlich selbst zur Arbeit für die Einheit der Christen verpflichtet. Das
Dekret Unitatis Redintegratio erläutert, wie die Einheit, die Christus
für seine Kirche will, zustandegebracht wird "durch die treue Predigt des
Evangeliums und die Verwaltung der Sakramente durch die Apostel und ihre
Nachfolger - die Bischöfe mit dem Nachfolger Petri als Haupt - sowie durch ihre
Leitung in Liebe"; es definiert diese Einheit als bestehend "im Bekenntnis des
einen Glaubens, in der gemeinsamen Feier des Gottesdienstes und in der
brüderlichen Eintracht der Familie Gottes".(32) Diese Einheit, die ihrer Natur
nach eine volle sichtbare Gemeinschaft aller Christen verlangt, ist das
endgültige Ziel der ökumenischen Bewegung. Das Konzil bekräftigt, daß diese
Einheit in keiner Weise fordert, die reiche Vielfalt der Spiritualität, der
Ordnung, der liturgischen Riten und der theologischen Darstellung der
geoffenbarten Wahrheit, die unter den Christen gewachsen ist, aufzugeben, sofern
diese Verschiedenheit der apostolischen Tradition treu bleibt.(33)
21. Seit der Zeit des II. Vatikanischen Konzils ist die ökumenische Arbeit
der ganzen katholischen Kirche durch verschiedene Dokumente und Initiativen des
Heiligen Stuhles inspiriert und geleitet worden und in den Teilkirchen durch
Dokumente und Initiativen der Bischöfe, der Synoden der katholischen Ostkirchen
und der Bischofskonferenzen. Hinzuweisen ist auch auf den Fortschritt, der in
den verschiedenen Formen des ökumenischen Dialogs und in den mannigfaltigen
Gestalten der ökumenischen Zusammenarbeit erzielt worden ist. Der Ökumenismus
hat sich nach der Aussage der Bischofssynode von 1985 "tief und unauslöschlich
dem Bewußtsein der Kirche eingeprägt".(34)
Der Ökumenismus im Leben der Christen
22. Die ökumenische Bewegung ist eine Gnade Gottes, die der Vater als Antwort
auf das Gebet Jesu(35) und das vom Heiligen Geist inspirierte Bittgebet der
Kirche geschenkt hat.(36) Sie vollzieht sich zwar im Rahmen der allgemeinen
Sendung der Kirche, die Menschheit in Christus zu vereinen, aber ihr
spezifischer Bereich ist die Wiederherstellung der Einheit unter den
Christen.(37) Diejenigen, die auf den Namen Christi getauft sind, sind bereits
dadurch berufen, sich bei der Suche nach der Einheit zu engagieren.(38) Die
Gemeinschaft in der Taufe ist auf die volle kirchliche Gemeinschaft
ausgerichtet. Seine Taufe zu leben bedeutet, einbezogen zu sein in die Sendung
Christi, alles in der Einheit zusammenzuführen.
23. Die Katholiken sind eingeladen, entsprechend den Hinweisen ihrer Hirten
in Solidarität und Dankbarkeit auf die Bemühungen zu antworten, die in vielen
Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften und in den verschiedenen Organisationen,
in denen sie mitarbeiten, unternommen werden, um die Einheit der Christen
wiederherzustellen. Wo überhaupt keine oder fast keine ökumenische Arbeit getan
wird, werden Katholiken versuchen, sie zu fördern. Wo die ökumenische Arbeit
aufgrund sektiererischer Haltungen oder Aktivitäten, welche unter denen, die den
Namen Christi bekennen, zu noch größeren Trennungen führen, auf Widerstand oder
Hindernisse stößt, sollen sie geduldig und beharrlich sein. Manchmal können
Ortsbischöfe,(39) Synoden der katholischen Ostkirchen(40) und
Bischofskonferenzen es für nötig halten, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um
die Gefahren des Indifferentismus oder des Proselytismus zu
überwinden.(41) Das kann besonders im Falle junger Kirchen nötig sein. In all
ihren Begegnungen mit Mitgliedern anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften
werden Katholiken mit Ehrlichkeit, Klugheit und Sachkenntnis handeln. Diese
Bereitschaft, schrittweise und mit Sorgfalt vorzugehen, ohne den Schwierigkeiten
auszuweichen, ist auch eine Gewähr dafür, nicht den Versuchungen des
Indifferentismus und Proselytismus zu erliegen, welche den wahren ökumenischen
Geist zerstören.
24. Ungeachtet der örtlichen Situation sollen Katholiken gemeinsam und in
Übereinstimmung mit ihren Bischöfen handeln, um fähig zu sein, ökumenische
Verantwortung wahrzunehmen. Vor allem sollten sie ihre eigene Kirche kennen und
in der Lage sein, deren Lehre, Ordnung und Prinzipien des Ökumenismus
darzustellen. Je besser sie diese kennen, desto eher können sie sie in
Diskussionen mit anderen Christen darlegen und angemessen begründen. Sie sollten
auch eine genaue Kenntnis der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften
besitzen, mit denen sie in Beziehung stehen. Die verschiedenen Vorbedingungen
für das ökumenische Engagement, die im Ökumenismusdekret des II. Vatikanischen
Konzils dargelegt sind, sollen sorgfältig in Betracht gezogen werden.(42)
25. Weil der Ökumenismus mit all seinen menschlichen und moralischen
Anforderungen so tief im geheimnisvollen Wirken der Vorsehung des Vaters durch
den Sohn und im Heiligen Geist verwurzelt ist, reicht er bis in die Tiefen
christlicher Spiritualität. Er fordert "die Bekehrung des Herzens und die
Heiligkeit des Lebens, in Verbindung mit dem privaten und öffentlichen Gebet für
die Einheit der Christen", die das Dekret über den Ökumenismus des II.
Vatikanischen Konzils "geistlichen Ökumenismus" nennt und "als die Seele der
ganzen ökumenischen Bewegung" ansieht.(43) Diejenigen, die sich innig mit
Christus vereint wissen, müssen sich auch mit seinem Gebet, und besonders mit
seinem Gebet für die Einheit vereinen. Diejenigen, die im Geiste leben, müssen
sich von der Liebe verwandeln lassen, die um der Einheit willen "alles erträgt,
alles glaubt, alles hofft, allem standhält".(44) Diejenigen, die im Geiste der
Buße leben, werden ein Gespür für die Sünde der Trennungen haben und um
Vergebung und Bekehrung beten. Diejenigen, die nach Heiligkeit streben, werden
in der Lage sein, deren Früchte auch außerhalb der sichtbaren Grenzen ihrer
eigenen Kirche zu erkennen.(45)
Sie werden zur wahren Erkenntnis Gottes geführt werden, der allein dazu
imstande ist, alle zur Einheit zu versammeln, weil er der Vater aller ist.
Die verschiedenen Ebenen ökumenischen Handelns
26. Die Möglichkeiten und Erfordernisse ökumenischen Handelns stellen sich in
der Pfarrei, in der Diözese, im Bereich einer regionalen oder nationalen
Organisation von Diözesen nicht in derselben Weise wie auf der Ebene der
Universalkirche dar. Der Ökumenismus erfordert die Einbeziehung des Volkes
Gottes in die kirchlichen Strukturen, gemäß der Ordnung, die jeder dieser Ebenen
eigen ist.
27. In der Diözese, versammelt um den Bischof, in den Pfarreien und in den
verschiedenen Gruppen und Gemeinschaften baut sich die Einheit der Christen auf
und manifestiert sich Tag für Tag:46 Männer und Frauen hören das Wort Gottes im
Glauben, beten, feiern die Sakramente, dienen einander und verkünden die frohe
Botschaft von der Erlösung denen, die noch nicht glauben.
Wenn jedoch Mitglieder derselben Familie verschiedenen Kirchen und
kirchlichen Gemeinschaften angehören, wenn Christen nicht mit ihren Gatten oder
den Kindern oder Freunden die Kommunion empfangen können, dann macht sich der
Schmerz der Trennung deutlich spürbar und sollte einen stärkeren Impuls zum
Gebet und ökumenischen Handeln geben.
28. Die Tatsache, daß die Teilkirchen, die zur katholischen Gemeinschaft
gehören, sich in entsprechenden Körperschaften wie den Synoden der katholischen
Ostkirchen oder den Bischofskonferenzen zusammenfinden, zeigt die Gemeinschaft,
die zwischen diesen Kirchen besteht. Diese Zusammenschlüsse können die
Entwicklung wirksamer ökumenischer Beziehungen mit den Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften derselben Region, die nicht in voller Gemeinschaft mit uns
stehen, sehr erleichtern. Wie sie eine gemeinsame kulturelle und bürgerliche
Tradition haben, so haben sie auch ein gemeinsames kirchliches Erbe, das aus der
Zeit vor den Trennungen stammt. Weil die Synoden der katholischen Ostkirchen und
die Bischofskonferenzen eher als eine Teilkirche in der Lage sind, die
regionalen und nationalen Belange der Ökumene in repräsentativer Weise zu
behandeln, können sie Einrichtungen schaffen, die dazu dienen, in ihrem
Territorium die ökumenischen Mittel und Bemühungen zu ermöglichen und zu
koordinieren, in einer solchen Weise, die die Aktivitäten der Teilkirchen
unterstützt und ihnen hilft, in ihren ökumenischen Aktivitäten einer
einheitlichen katholischen Richtung zu folgen.
29. Es obliegt dem Bischofskollegium und dem Apostolischen Stuhl, in letzter
Instanz darüber zu entscheiden, wie den Erfordernissen der vollen Gemeinschaft
entsprochen werden kann.(47) Auf dieser Ebene wird die ökumenische Erfahrung
aller Teilkirchen gesammelt und ausgewertet. Es können die notwendigen Mittel
für den Dienst der Gemeinschaft auf universaler Ebene und unter all den
Teilkirchen, die zu dieser Gemeinschaft gehören und für sie arbeiten,
zusammengestellt werden; es werden Anweisungen gegeben, die dazu dienen, den
ökumenischen Aktivitäten in der ganzen Kirche eine bestimmte Ordnung zu geben
und sie in die richtigen Bahnen zu lenken. Es ist oft diese Ebene der Kirche, an
die sich andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften wenden, wenn sie
ökumenische Beziehungen mit der katholischen Kirche aufnehmen möchten. Und
gerade auf dieser Ebene müssen die letzten Entscheidungen über die
Wiederherstellung der Gemeinschaft getroffen werden.
Die Komplexität und Vielfalt der ökumenischen Situationen
30. Die ökumenische Bewegung bemüht sich um Gehorsam gegenüber dem Wort
Gottes, den Eingebungen des Heiligen Geistes und der Autorität derjenigen, deren
Amt es ist, sicherzustellen, daß die Kirche der apostolischen Tradition treu
bleibt, in der das Wort Gottes und die Gabe des Heiligen Geistes empfangen
werden. Angestrebt wird die Gemeinschaft, die zum innersten Wesen des
Geheimnisses der Kirche gehört; daher bedarf es in besonderer Weise des
apostolischen Dienstes der Bischöfe im Bereich des ökumenischen Handelns. Die
Situationen, denen sich der Ökumenismus gegenübersieht, sind oft ganz neu und
von Ort zu Ort und von Zeit zu Zeit verschieden. Daher müssen die Initiativen
der Gläubigen auf ökumenischem Gebiet ermutigt werden. Aber eine sorgfältige und
beständige Unterscheidung ist von denjenigen erfordert, welche die letzte
Verantwortung für die Lehre und die Ordnung der Kirche haben.48 Es ist ihre
Aufgabe, verantwortliche Initiativen zu ermutigen und sicherzustellen, daß sie
entsprechend den katholischen Prinzipien des Ökumenismus ausgeführt werden. Sie
müssen denjenigen, die durch Schwierigkeiten mutlos werden könnten, wieder
Zuversicht geben und die unkluge Großzügigkeit derjenigen mäßigen, welche den
wirklichen Schwierigkeiten auf dem Weg der Wiedervereinigung nicht die nötige
ernste Aufmerksamkeit schenken. Der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der
Christen, dessen Aufgabe und Verantwortung es ist, für Weisung und Rat
hinsichtlich der ökumenischen Arbeit zu sorgen, bietet den gleichen Dienst der
Kirche als ganzer an.
31. Die Art und Weise des ökumenischen Handelns, das in einem bestimmten
Gebiet unternommen wird, wird stets vom besonderen Charakter der örtlichen
ökumenischen Situation beeinflußt sein. Die Wahl des angemessenen ökumenischen
Engagements obliegt in besonderer Weise dem Bischof, der die spezifische
Verantwortung und die Herausforderungen, die für seine Diözese charakteristisch
sind, in Betracht ziehen muß. Es ist nicht möglich, hier die
Verschiedenartigkeit der Situationen zu behandeln, doch lassen sich einige eher
allgemeine Beobachtungen machen.
32. Die ökumenische Aufgabe in einem vorwiegend katholischen Land
unterscheidet sich von der eines Landes mit einem hohen Anteil oder einer
Mehrheit orthodoxer Christen, Anglikaner oder Protestanten. Die Aufgabe ist
wiederum anders in Ländern, in denen die Mehrheit nicht christlich ist. Die
Teilnahme der katholischen Kirche an der ökumenischen Bewegung in Ländern mit
einer großen katholischen Mehrheit ist unabdingbar, wenn der Ökumenismus eine
Bewegung sein soll, die die ganze Kirche erfaßt.
33. Ebenso wird die ökumenische Aufgabe eine ganz andere sein, wenn unsere
christlichen Partner mehrheitlich einer oder mehreren Ostkirchen oder den aus
der Reformation stammenden Gemeinschaften angehören. Jede hat ihre eigene
Dynamik und ihre eigenen besonderen Möglichkeiten. Es gibt aber noch viele
andere Faktoren - politische, soziale, kulturelle, geographische und ethnische
-, die der ökumenischen Aufgabe ihre bestimmte Prägung verleihen können.
34. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten werden immer den unterschiedlichen
Charakter der ökumenischen Aufgabe bestimmen. Wichtig ist es, daß die
katholischen Christen überall auf der Welt einander in diesem gemeinsamen
Bemühen durch Gebet und gegenseitige Ermutigung unterstützen, so daß die Einheit
der Christen in ihren vielfältigen Aspekten im Gehorsam gegenüber dem Gebot
unseres Herrn gesucht werden kann.
Die Sekten und die neuen religiösen Bewegungen
35. Die religiöse Landschaft unserer Welt hat sich in den letzten Jahrzehnten
beträchtlich verändert, und in einigen Teilen ist das Wachstum der Sekten und
neuen religiösen Bewegungen, deren Wunsch nach friedvollen Beziehungen zur
katholischen Kirche schwach oder gar nicht vorhanden sein kann, die
bemerkenswerteste Entwicklung gewesen. 1986 wurde gemeinsam von 4 Dikasterien
der römischen Kurie ein Bericht veröffentlicht,(49) der die Aufmerksamkeit auf
den grundlegenden Unterschied lenkt, der zwischen den Sekten und den neuen
religiösen Bewegungen einerseits und den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften
andererseits gemacht werden muß. Weitere Studien in diesem Bereich sind im
Gange.
36. Die Situation bezüglich der Sekten und neuen religiösen Bewegungen ist
sehr komplex und je nach dem kulturellen Kontext verschieden. In gewissen
Ländern wachsen die Sekten in einem kulturellen Klima, das im Grunde religiös
ist. An anderen Orten blühen sie in Gesellschaften, die in zunehmendem Maße
säkularisiert, aber zugleich leichtgläubig und abergläubisch sind. Einige Sekten
sind in ihrem Ursprung und Selbstverständnis nicht christlich; andere sind
eklektizistisch, wieder andere bezeichnen sich als christlich und können sich
von christlichen Gemeinschaften abgespalten haben oder sogar noch in Verbindung
mit dem Christentum stehen. Selbstverständlich obliegt es speziell dem Bischof,
den Synoden der katholischen Ostkirchen und den Bischofskonferenzen, zu
entscheiden, wie der Herausforderung am besten zu begegnen ist, die in einem
bestimmten Gebiet durch die Sekten gegeben ist. Aber es muß betont werden, daß
die in diesem Direktorium dargelegten Prinzipien über die geistliche
Gemeinschaft oder die praktische Zusammenarbeit nur die Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften betreffen, mit denen die katholische Kirche ökumenische
Beziehungen aufgenommen hat. Wie dem Leser dieses Direktoriums klar sein wird,
ist die einzige Basis für eine solche Gemeinschaft und Zusammenarbeit auf beiden
Seiten die Anerkennung einer gewissen, wenn auch unvollkommenen, bereits
bestehenden Gemeinschaft. Offenheit und gegenseitige Achtung sind die logischen
Konsequenzen einer solchen Anerkennung.
KAPITEL II
DIE GESTALTUNG DES DIENSTES AN DER
EINHEIT DER CHRISTEN IN DER KATHOLISCHEN KIRCHE
Einführung
37. Durch ihre Teilkirchen ist die katholische Kirche an vielen Orten und in
vielen Regionen gegenwärtig, in denen sie mit anderen Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften zusammenlebt. Solche Gegenden haben ihre unterschiedlichen
geistlichen, ethnischen, politischen und kulturellen Eigenarten. In vielen
Fällen findet man in diesen Gegenden die höchste religiöse Autorität anderer
Kirchen oder kirchlicher Gemeinschaften: diese Gegenden entsprechen oft dem
Territorium einer Synode der katholischen Ostkirchen oder einer
Bischofskonferenz.
38. Deshalb können eine katholische Teilkirche oder mehrere Teilkirchen, die
eng zusammenarbeiten, in der äußerst günstigen Lage sein, mit anderen Kirchen
oder kirchlichen Gemeinschaften auf dieser Ebene Kontakt aufzunehmen. Sie können
mit ihnen in fruchtbare ökumenische Beziehungen treten, die der größeren
ökumenischen Bewegung dienen.(50)
39. Das II. Vatikanische Konzil hat die ökumenische Aufgabe in besonderer
Weise "den Bischöfen auf dem ganzen Erdkreis" anvertraut, "daß sie von ihnen
eifrig gefördert und mit Klugheit geleitet werde".(51) Diese Weisung, die schon
oft durch einzelne Bischöfe, Synoden der katholischen Ostkirchen und
Bischofskonferenzen verwirklicht worden ist, hat in die Gesetzbücher Eingang
gefunden. Für die lateinische Kirche gilt, was der CIC, canon 755 bestimmt:
"Par.1. Aufgabe des ganzen Bischofskollegiums und besonders des Apostolischen
Stuhles ist es, die ökumenische Bewegung bei den Katholiken zu pflegen und zu
leiten; Ziel der ökumenischen Bewegung ist die Wiederherstellung der Einheit
unter allen Christen; sie zu fördern, ist die Kirche kraft des Willens Christi
gehalten."
"Par. 2. Ebenso ist es Aufgabe der Bischöfe und, nach Maßgabe des Rechts, der
Bischofskonferenzen, diese Einheit zu fördern und je nach Notwendigkeit oder
Lage der Dinge, unter Beachtung der Vorschriften der höchsten Autorität der
Kirche, praktische Normen zu erlassen."
Für die katholischen Ostkirchen bestimmt der CCEO, canones 902-904, § 1:
Kanon 902: "Der Ökumenismus oder die Förderung der Einheit der Christen
betrifft die Kirche als ganze; alle Gläubigen, vor allem die Hirten, müssen für
diese, vom Herrn gewünschte volle Einheit der Kirche beten und mit Weisheit
daran arbeiten, durch die Teilnahme am ökumenischen Werk, das durch die Gnade
des Heiligen Geistes angeregt worden ist."
Kanon 903: "Die katholischen Ostkirchen haben die besondere Verpflichtung,
die Einheit unter allen Ostkirchen zu fördern, an erster Stelle durch das Gebet,
durch das Beispiel des Lebens, durch eine gewissenhafte Treue bezüglich der
altehrwürdigen Überlieferungen der Ostkirchen, durch eine bessere gegenseitige
Kenntnis, durch Zusammenarbeit und brüderliche Wertschätzung des äußeren und
inneren Lebens."
Kanon 904, Par. 1: "In einer jeden Kirche eigenen Rechts sollen die
Initiativen der ökumenischen Bewegung mit Sorgfalt durch besondere Bestimmungen
des Partikularrechts gefördert werden; dabei leitet der römische Apostolische
Stuhl die Bewegung für die Gesamtkirche."
40. Im Lichte dieser besonderen Zuständigkeit für die Förderung und Leitung
der ökumenischen Arbeit fällt es in die Verantwortung der einzelnen
Diözesanbischöfe, der Synoden der katholischen Ostkirchen oder der
Bischofskonferenzen, Normen aufzustellen, gemäß denen die unten beschriebenen
Personen oder Kommissionen sich bei den ihnen zugewiesenen Tätigkeiten leiten
lassen und die Anwendung dieser Normen überwachen werden. Ferner soll darauf
geachtet werden, daß diejenigen, denen ökumenische Verantwortung übertragen
wird, über eine gediegene Kenntnis der katholischen Prinzipien des Ökumenismus
verfügen und sorgfältig für ihre Aufgabe vorbereitet sind.
Der Ökumene-Beauftragte der Diözese
41. In der Diözese soll der Bischof eine kompetente Person als
Diözesan-Beauftragte(n) für ökumenische Fragen ernennen. Er (sie) könnte
beauftragt werden, der ökumenischen Bistumskommission Anregungen zu geben und
deren Aktivitäten zu koordinieren, wie unten in Nr. 44 ausgeführt wird (oder
diese Aktivitäten selbst auszuführen, wenn eine solche Kommission nicht
besteht). Als enge(r) Mitarbeiter(in) des Bischofs und mit angemessener
Unterstützung wird diese Person in der Diözese zu verschiedenen Initiativen zum
Gebet für die Einheit der Christen ermutigen, darauf achten, daß die ökumenische
Haltung die Arbeit in der Diözese prägt, besondere Erfordernisse aufspüren und
die Diözese laufend darüber informieren. Diese(r) Beauftragte ist ebenfalls
dafür verantwortlich, die katholische Gemeinschaft in ihren Beziehungen zu
anderen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften und ihren Leitungen zu
repräsentieren, und wird die Kontakte zwischen letzteren und dem Ortsbischof,
dem Klerus und den Laien auf den verschiedenen Ebenen fördern. Er (sie) wird als
Berater in ökumenischen Fragen für den Bischof oder andere Organe der Diözese
dienen und die Seelsorger und Bistumsorganisationen mit den ökumenischen
Erfahrungen und Initiativen vertraut machen. Diese(r) Beauftragte wird darauf
achten, Kontakte mit den Beauftragten oder Kommissionen anderer Diözesen zu
unterhalten. Selbst in Gebieten, in denen die Katholiken in der Mehrheit sind,
oder in Diözesen, die über wenig Personal und Mittel verfügen, empfiehlt sich
die Ernennung eines(r) solchen Diözesan-Beauftragten, um die oben erwähnten
Aktivitäten soweit auszuführen, wie es möglich oder angemessen ist.
Die Ökumene-Kommission oder das Ökumene-Sekretariat einer Diözese
42. Zusätzlich zum Ökumene-Beauftragten soll der Diözesanbischof einen Rat,
eine Kommission oder ein Sekretariat einrichten, das die Aufgabe hat, die
Weisungen und Orientierungen, die er gibt, in die Praxis umzusetzen und
allgemein die ökumenische Arbeit in seiner Diözese zu fördern.(52) Wo die
Umstände es erfordern, können verschiedene Diözesen gemeinsam eine Kommission
oder ein Sekretariat dieser Art bilden.
43. Die Kommission oder das Sekretariat soll die Gesamtheit der Diözese
widerspiegeln und im allgemeinen Kleriker, männliche und weibliche
Ordensangehörige und Laien von unterschiedlicher Kompetenz umfassen, besonders
solche, die ökumenische Sachkenntnis haben. Es ist wünschenswert, daß zu den
Mitgliedern der Kommission oder des Sekretariats Vertreter des Priesterrates,
des Pastoralrates und der Diözesan- und Regionalseminare gehören.
Diese Kommission soll mit ökumenischen Einrichtungen oder Werken, die bereits
bestehen oder ins Leben gerufen werden sollen, zusammenarbeiten und deren Hilfe
in Anspruch nehmen, wo sich die Gelegenheit dazu bietet. Sie soll bereitwillig
dem Ökumene-Beauftragten helfen und für andere Arbeiten der Diözese und
persönliche Initiativen zum gegenseitigen Austausch von Informationen und Ideen
zur Verfügung stehen. Von besonderer Bedeutung sind die Beziehungen zu den
Pfarrgemeinden und den pfarrlichen Einrichtungen, zu den Initiativen, die von
Instituten des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens
unternommen werden sowie zu den Bewegungen und Vereinigungen von Laien.
44. Neben den anderen ihr zugewiesenen Aufgaben soll die Kommission:
a) die Entscheidungen des Diözesanbischofs zur Verwirklichung der Lehre und
der Richtlinien des II. Vatikanischen Konzils über den Ökumenismus sowie jene
vom Heiligen Stuhl, den Synoden der katholischen Ostkirchen und den
Bischofskonferenzen herausgegebenen nachkonziliaren Dokumente in die Praxis
umsetzen;
b) die Beziehungen zur ökumenischen Gebietskommission (siehe unten) pflegen
und deren Empfehlungen und Ratschläge den örtlichen Verhältnissen anpassen. Wenn
es die Situation erfordert, wird empfohlen, Mitteilungen über bestimmte
Erfahrungen und über erreichte Ergebnisse ebenso wie andere nützliche
Informationen an den Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen
zu senden;
c) den geistlichen Ökumenismus fördern gemäß den im Konzilsdekret über den
Ökumenismus und in anderen Teilen dieses Direktoriums über das öffentliche und
private Gebet für die Einheit der Christen niedergelegten Prinzipien;
d) Hilfe und Ermutigung anbieten durch solche Maßnahmen wie Arbeitskreise und
Seminare zur ökumenischen Bildung sowohl von Klerikern als auch von Laien, um
die ökumenische Dimension in allen Aspekten des Lebens in geeigneter Weise zu
verwirklichen, und dabei besonders darauf achten, wie die Seminaristen für die
ökumenische Dimension der Predigt, der Katechese und anderer Formen der Lehre
sowie die pastorale Tätigkeit (zum Beispiel Seelsorge an
konfessionsverschiedenen Ehen) usw. vorbereitet werden;
e) Wohlwollen und Liebe zwischen Katholiken und anderen Christen, mit denen
noch keine volle kirchliche Gemeinschaft besteht, gemäß den unten (bes. Nrn.
205-218) angeführten Anregungen und Richtlinien fördern;
f) Gespräche und Konsultationen mit ihnen anregen und führen, wobei zu
bedenken ist, daß diese an die Verschiedenheit der Teilnehmer und der
Dialogthemen anzupassen sind;(53)
g) Sachverständige vorschlagen, die den Dialog auf Diözesanebene mit anderen
Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften führen sollen;
h) in Zusammenarbeit mit anderen Diözesangremien und anderen Christen das
gemeinsame Zeugnis des christlichen Glaubens fördern, soweit das möglich ist,
sowie die Zusammenarbeit auf solchen Gebieten wie Erziehung, öffentliche und
private Moral, soziale Gerechtigkeit, kulturelle Angelegenheiten, Wissenschaft
und Kunst;(54)
i) aus Anlaß wichtiger Konferenzen, Synoden, Amtseinführungen von leitenden
Persönlichkeiten des religiösen Lebens und dergleichen den Bischöfen den
Austausch von Beobachtern und Gästen vorschlagen.
45. Innerhalb der Diözesen sollen die Pfarrgemeinden ermutigt werden, auf
ihrer eigenen Ebene an ökumenischen Initiativen teilzunehmen, und, wo es möglich
ist, Gruppen mit dem Auftrag zu bilden, solche Aktivitäten durchzuführen (vgl.
unten Nr. 67); sie sollen in engem Kontakt mit den diözesanen Autoritäten
bleiben und Information und Erfahrung mit ihnen und mit anderen Pfarrgemeinden
oder anderen Gruppen austauschen.
Die Ökumene-Kommission der Synoden der katholischen Ostkirchen und der
Bischofskonferenzen
46. Jede Synode der katholischen Ostkirchen und jede Bischofskonferenz soll
entsprechend ihren eigenen Ordnungen eine bischöfliche Ökumene-Kommission
errichten, bestehend aus Experten, sowohl Männern als auch Frauen, die aus dem
Klerus, aus Ordensleuten und Laien gewählt werden. Wenn möglich, soll die
Kommission durch ein dauerndes Sekretariat unterstützt werden. Die Kommission,
deren Arbeitsweise durch die Statuten der Synode oder der Bischofskonferenz
bestimmt wird, soll den Auftrag haben, in ökumenischen Angelegenheiten
Orientierung zu geben und konkrete Wege des Handelns festzulegen in
Übereinstimmung mit der bestehenden kirchlichen Gesetzgebung, den kirchlichen
Anweisungen und dem legitimen Gewohnheitsrecht sowie den konkreten Möglichkeiten
der jeweiligen Region. Sie soll alle Umstände des Ortes und der Personen ihres
Territoriums, aber auch die Belange der Universalkirche berücksichtigen. Wo die
Größe einer Bischofskonferenz die Einrichtung einer bischöflichen Kommission
nicht erlaubt, soll wenigstens ein Bischof ernannt werden, der die Verantwortung
für die unten in Nr. 47 genannten ökumenischen Aufgaben übernehmen soll.
47. Die Funktionen dieser Kommission werden die oben unter Nr. 44
aufgelisteten umfassen, soweit sie in die Zuständigkeit der Synoden der
katholischen Ostkirchen oder der Bischofskonferenzen fallen. Darüber hinaus soll
sie weitere Aufgaben wahrnehmen, für die hier ein paar Beispiele gegeben werden:
a) die vom Heiligen Stuhl erlassenen einschlägigen Normen und Instruktionen
in die Praxis umsetzen;
b) den Bischöfen, die in ihren Diözesen eine Ökumene-Kommission einrichten
wollen, Rat und Hilfe geben, und die Zusammenarbeit zwischen den
Ökumene-Beauftragten der Diözesen und den Bistumskommissionen anregen, indem sie
zum Beispiel periodische Treffen der Ökumene-Beauftragten und der Vertreter der
Diözesan-Kommissionen organisieren;
c) die anderen Kommissionen der Bischofskonferenzen und Synoden der
katholischen Ostkirchen ermutigen und ihnen helfen, wo es angebracht ist, der
ökumenischen Dimension ihrer Arbeit und ihrer öffentlichen Erklärungen usw.
Rechnung zu tragen;
d) die Zusammenarbeit der Christen fördern zum Beispiel durch die
Bereitstellung spiritueller und materieller Hilfe, wo es möglich ist, sowohl für
bereits bestehende ökumenische Institutionen als auch für Initiativen, die auf
dem Feld der Lehre und Forschung oder dem der Seelsorge und der Vertiefung des
christlichen Lebens gemäß den im Ökumenismusdekret des Konzils Nrn. 9-12
dargelegten Prinzipien unterstützt werden sollen;
e) Konsultationen und Dialoge auf nationaler oder territorialer Ebene (im
Unterschied zur Diözesanebene) mit den Kirchenleitungen und Kirchenräten ins
Leben rufen und angemessene Strukturen für diese Dialoge schaffen;
f) die Fachleute ernennen, die mit offiziellem kirchlichem Auftrag an
Konsultationen und Dialogen mit Fachleuten der verschiedenen Kirchen und
kirchlichen Gemeinschaften und mit den oben erwähnten Organisationen teilnehmen
sollen;
g) Beziehungen und aktive Zusammenarbeit mit den ökumenischen Strukturen
unterhalten, die von Instituten des geweihten Lebens und Gesellschaften des
apostolischen Lebens sowie anderen katholischen Organisationen in dem
Territorium eingerichtet worden sind;
h) den Austausch von Beobachtern und Gästen anläßlich bedeutender kirchlicher
Versammlungen und ähnlicher Ereignisse auf nationaler oder territorialer Ebene
organisieren;
i) die Bischöfe der Konferenz und der Synode über die Entwicklung der Dialoge
unterrichten, die in dem Territorium stattfinden; diese Information dem
Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen zugänglich machen, so
daß der wechselseitige Austausch von Rat, Erfahrung und Dialogergebnissen andere
Dialoge auf verschiedenen Ebenen des kirchlichen Lebens voranbringen kann;
j) ganz allgemein Beziehungen in ökumenischen Angelegenheiten zwischen den
Synoden der katholischen Ostkirchen oder den Bischofskonferenzen und dem
Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen in Rom sowie den
Ökumene-Kommissionen anderer territorialer Konferenzen unterhalten.
Ökumenische Strukturen in anderen kirchlichen Zusammenhängen
48. Übernationale Körperschaften, die in verschiedenen Formen zur
Gewährleistung der Zusammenarbeit und Hilfe unter den Bischofskonferenzen
bestehen, sollen ebenfalls Strukturen schaffen, die ihrer Arbeit eine
ökumenische Dimension verleihen. Der Umfang und die Form ihrer Aktivitäten
sollten durch die Statuten und die Geschäftsordnung einer jeden dieser
Körperschaften und die konkreten Möglichkeiten des Territoriums bestimmt werden.
49. Innerhalb der katholischen Kirche gibt es bestimmte Gemeinschaften und
Organisationen, die mit ihrem Beitrag zum apostolischen Leben der Kirche eine
besondere Stellung einnehmen. Obwohl sie nicht unmittelbar einen Teil der oben
beschriebenen ökumenischen Strukturen bilden, hat ihre Arbeit sehr oft eine
bedeutende ökumenische Dimension, die in angemessene Strukturen entsprechend den
grundlegenden Zielen der Organisation eingebunden werden sollte. Unter diesen
Gemeinschaften und Organisationen finden sich Institute des geweihten Lebens,
Gemeinschaften des apostolischen Lebens und verschiedene Organisationen der
katholischen Gläubigen.
Institute des geweihten Lebens und Gemeinschaften des apostolischen
Lebens
50. Während die Aufgabe zur Wiederherstellung der Einheit der Christen die
ganze Kirche, Kleriker und Laien, gleicherweise betrifft,(55) haben die
Angehörigen von religiösen Orden, Kongregationen und Gemeinschaften des
apostolischen Lebens aufgrund ihrer charakteristischen Aufgaben in der Kirche
und ihres Lebensbereichs ganz besondere Möglichkeiten zur Förderung des
ökumenischen Denkens und Handelns. Entsprechend ihren besonderen Charismen und
Konstitutionen - einige sind älter als die Trennungen unter den Christen - und
im Licht des Geistes und der Zielsetzung ihrer Einrichtungen werden sie im
Rahmen ihrer konkreten Möglichkeiten und in den Grenzen ihrer Lebensregeln zu
folgenden Haltungen und Tätigkeiten ermutigt:
a) das Bewußtsein der ökumenischen Bedeutung ihrer besonderen Lebensform zu
pflegen, weil ja die Bekehrung des Herzens, die persönliche Heiligkeit, das
öffentliche und das private Gebet und der selbstlose Dienst für Kirche und Welt
die Seele der ökumenischen Bewegung sind;
b) beizutragen zum Verständnis der ökumenischen Dimension der Berufung aller
Christen zur Heiligkeit des Lebens, indem sie Gelegenheiten anbieten, die
geistliche Bildung, die Kontemplation, die Anbetung und den Lobpreis Gottes
sowie den Dienst am Nächsten zu fördern;
c) unter Berücksichtigung der Umstände des Ortes und der Personen Begegnungen
zwischen Christen unterschiedlicher Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften zu
veranstalten, um das liturgische Gebet, die geistliche Besinnung, Exerzitien und
ein tieferes Verständnis der christlichen geistlichen Überlieferungen zu
pflegen;
d) Beziehungen zu Klöstern und Kommunitäten des gemeinsamen Lebens in anderen
christlichen Gemeinschaften zu unterhalten, um geistliche und geistige Güter und
Erfahrungen im apostolischen Leben auszutauschen; denn das Wachsen religiöser
Charismen in diesen Gemeinschaften kann ein echter Beitrag für die ganze
ökumenische Bewegung sein. So kann ein fruchtbarer geistlicher Wettstreit
angeregt werden;
e) ihre zahlreichen und unterschiedlichen Erziehungseinrichtungen im Blick
auf die ökumenische Arbeit auszurichten, entsprechend den Prinzipien, die in
diesem Direktorium später noch dargelegt werden;
f) in gemeinsamem Wirken mit anderen Christen zusammenzuarbeiten für soziale
Gerechtigkeit, wirtschaftliche Entwicklung, Fortschritt im Gesundheits- und
Bildungswesen, für die Bewahrung der Schöpfung und für Friede und Versöhnung
unter den Völkern und Gemeinschaften.
g) Soweit es die religiösen Verhältnisse gestatten, soll das ökumenische
Handeln so ausgerichtet werden, daß "die Katholiken mit den von ihnen getrennten
Brüdern gemäß den Richtlinien des Dekrets über den Ökumenismus brüderlich
zusammenarbeiten im gemeinsamen Bekenntnis des Glaubens an Gott und an Jesus
Christus vor den Völkern, soweit das möglich ist, ebenso im Zusammenwirken in
sozialen und technischen sowie kulturellen und religiösen Dingen, wobei man
jeden Anschein von Indifferentismus und Vermischung sowie ungesunder Rivalität
vermeiden muß. Der Grund für diese Zusammenarbeit sei vor allem Christus, ihr
gemeinsamer Herr. Sein Name möge sie zueinanderbringen!"(56)
Bei der Ausübung dieser Tätigkeiten werden sie die Normen beachten, die durch
den Diözesanbischof, die Synoden der katholischen Ostkirchen oder die
Bischofskonferenzen für die ökumenische Arbeit erlassen worden sind, und in
ihnen ein Element ihrer Zusammenarbeit im Rahmen des Apostolats des betreffenden
Territoriums erblicken. Sie werden enge Kontakte mit den verschiedenen Diözesen
oder nationalen Ökumene-Kommissionen halten und, wenn es angezeigt ist, mit dem
Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen.
51. Bei der Verwirklichung dieser ökumenischen Tätigkeit ist es sehr zu
empfehlen, daß die verschiedenen Institute des geweihten Lebens und
Gemeinschaften des apostolischen Lebens auf der Ebene ihrer zentralen Leitung
einen Beauftragten oder eine Kommission bestellen, die mit der Förderung und
Wahrnehmung ihres ökumenischen Engagements betraut wird. Die Aufgabe dieser
Beauftragten oder Kommissionen wird es sein, die ökumenische Bildung aller
Mitglieder zu fördern und die spezielle ökumenische Ausbildung derjenigen zu
unterstützen, die die Autoritäten der Institute und Gemeinschaften auf
universaler und lokaler Ebene in ökumenischen Fragen beraten, insbesondere um
die oben beschriebenen Aktivitäten (Nr. 50) ins Werk zu setzen und dafür
einzustehen.
Organisationen von Gläubigen
52. Die Organisationen von katholischen Gläubigen eines bestimmten
Territoriums oder einer Nation, ebenso wie solche internationalen Charakters,
deren Zweck zum Beispiel die geistliche Erneuerung, der Einsatz für Frieden und
soziale Gerechtigkeit, die Erziehung auf verschiedenen Ebenen, die
Wirtschaftshilfe für Länder und Institutionen usw. ist, sollten die ökumenischen
Aspekte ihrer Tätigkeiten entfalten. Sie sollten dafür sorgen, daß die
ökumenischen Dimensionen ihrer Arbeit angemessen berücksichtigt werden, und
diese sollten, wenn nötig, Ausdruck in ihren Statuten und Strukturen finden. Bei
der Ausübung ihrer ökumenischen Tätigkeiten sollten sie in Verbindung bleiben
mit den territorialen und lokalen ökumenischen Kommissionen und, wo die Umstände
es nahelegen, mit dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen, um
nützliche Erfahrungen und Ratschläge auszutauschen.
Der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen
53. Auf universalkirchlicher Ebene hat der Päpstliche Rat zur Förderung der
Einheit der Christen die Zuständigkeit und Aufgabe, die volle Gemeinschaft aller
Christen zu fördern. Er ist ein Dikasterium der römischen Kurie. Die
Apostolische Konstitution Pastor Bonus (1988) bestimmt in Artikel 136,
daß der Rat einerseits ökumenischen Geist und ökumenisches Handeln innerhalb der
katholischen Kirche fördert und andererseits die Beziehungen mit den anderen
Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften pflegt.
a) Der Päpstliche Rat befaßt sich mit der rechten Interpretation der
Prinzipien des Ökumenismus und den Mitteln zu deren praktischer Umsetzung; er
führt die Entscheidungen des II. Vatikanischen Konzils bezüglich des Ökumenismus
aus; er ermutigt und hilft nationalen und internationalen Gruppen, die die
Einheit der Christen fördern, und steht ihnen bei, ihre Arbeit zu koordinieren.
b) Er organisiert die offiziellen Dialoge mit den anderen Kirchen und
kirchlichen Gemeinschaften auf internationaler Ebene; er delegiert katholische
Beobachter auf internationaler Ebene; er delegiert katholische Beobachter zu
Konferenzen und Treffen dieser Körperschaften oder anderer ökumenischer
Organisationen und lädt Beobachter von deren Seite zu Versammlungen der
katholischen Kirche ein, wenn es für zweckmäßig gehalten wird.
54. Um diese Funktionen wahrzunehmen, veröffentlicht der Päpstliche Rat von
Zeit zu Zeit Richtlinien und Weisungen, die für die ganze katholische Kirche
anwendbar sind. Darüber hinaus unterhält er Kontakte mit den Synoden der
katholischen Ostkirchen und mit den Bischofskonferenzen, mit deren ökumenischen
Kommissionen, mit den Bischöfen und den innerkirchlichen katholischen
Organisationen. Die Koordinierung der ökumenischen Aktivitäten der katholischen
Kirche als ganzer verlangt, daß diese Kontakte wechselseitig sind. Es ist daher
angemessen, daß der Rat über bedeutsame Initiativen unterrichtet wird, die auf
den verschiedenen Ebenen des kirchlichen Lebens ergriffen werden. Das ist im
besonderen notwendig, wenn diese Initiativen internationale Implikationen haben,
so zum Beispiel, wenn bedeutende Dialoge auf einer nationalen oder territorialen
Ebene mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften organisiert werden. Der
wechselseitige Austausch von Informationen und Ratschlägen nutzt den
ökumenischen Aktivitäten auf internationaler Ebene ebenso wie auf allen anderen
Ebenen des kirchlichen Lebens. Alles was das Wachstum der Harmonie und des
kohärenten ökumenischen Engagements stärkt, bekräftigt gleicherweise auch die
Gemeinschaft innerhalb der katholischen Kirche.
KAPITEL III
DIE ÖKUMENISCHE BILDUNG IN DER KATHOLISCHEN KIRCHE
Notwendigkeit und Zielsetzung der ökumenischen Bildung
55. "Die Sorge um die Wiederherstellung der Einheit ist Sache der ganzen
Kirche, sowohl der Gläubigen wie auch der Hirten, und geht jeden an, je nach
seiner Fähigkeit, sowohl in seinem täglichen christlichen Leben wie auch bei
theologischen und historischen Untersuchungen."(57) Das Wesen der katholischen
Kirche vor Augen, werden die Katholiken in Treue zu den Weisungen des II.
Vatikanischen Konzils die Mittel finden, um zur ökumenischen Bildung sowohl
jedes einzelnen Gliedes als auch der ganzen Gemeinschaft, zu der sie gehören,
beizutragen. Die Einheit aller in Christus wird so das Ergebnis eines
gemeinsamen Wachsens und gemeinsamen Reifens sein. Denn der Anruf Gottes zu
innerer Umkehr(58) und Erneuerung(59) in der Kirche, die so bedeutsam für die
Suche der Einheit sind, schließt niemanden aus.
Aus diesem Grunde sind alle Gläubigen dazu aufgerufen, sich zu bemühen, die
wachsende Gemeinschaft mit den anderen Christen zu fördern. Dazu können aber in
besonderer Weise jene Glieder des Volkes Gottes beitragen, die in der
Bildungsarbeit tätig sind - wie die Leitungen und Lehrer höherer
Bildungseinrichtungen oder spezialisierter Institute. Die in der pastoralen
Arbeit Tätigen, im besonderen die Gemeindepfarrer und die anderen ordinierten
Amtsträger haben in diesem Bereich ihre Aufgabe zu erfüllen. Es gehört zur
Verantwortung eines jeden Bischofs, der Synoden der katholischen Ostkirchen und
der Bischofskonferenzen, allgemeine Direktiven für die ökumenische Bildung zu
erlassen.
Anpassung der Bildung an die konkreten Situationen der Menschen
56. Der Ökumenismus verlangt eine neue Haltung und Beweglichkeit in den
Methoden im Streben nach Einheit. Der Verschiedenheit der Menschen, Aufgaben,
Situationen und selbst dem besonderen Charakter der Teilkirchen und der
Gemeinschaften, die mit ihnen auf der Suche nach Einheit sind, muß Rechnung
getragen werden. Folglich verlangt die ökumenische Bildung eine Pädagogik, die
den konkreten Situationen des Lebens der Menschen und Gruppen entspricht, sowie
dem Erfordernis nach allmählichem Fortschritt im Bemühen um ständige Erneuerung
und Veränderung im Verhalten gerecht wird.
57. Nicht nur die Lehrerschaft, sondern alle, die in der Pastoral tätig sind,
werden so allmählich gemäß den folgenden Grundsätzen gebildet:
a) Von Anfang an sind die Kenntnis der Heiligen Schrift und der Glaubenslehre
notwendig, verbunden mit der Kenntnis der Geschichte und den ökumenischen
Gegebenheiten des eigenen Landes.
b) Die Kenntnis der Geschichte der Trennungen und der Bemühungen um
Versöhnung, ebenso wie der Lehrpositionen der anderen Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften wird es ermöglichen, die Probleme in ihrem sozio-kulturellen
Kontext zu analysieren und in den Ausdrucksformen des Glaubens zu unterscheiden,
was legitime Vielfalt und was mit dem katholischen Glauben unvereinbar ist.
c) Diese Sichtweise wird den Ergebnissen und Klärungen, die sich aus den
theologischen Dialogen und wissenschaftlichen Studien ergeben, Rechnung tragen.
Es ist sogar wünschenswert, daß die Christen gemeinsam die Geschichte ihrer
Trennungen und ihrer Bemühungen in der Suche nach Einheit schreiben.
d) So wird die Gefahr subjektiver Interpretationen vermieden, sei es in der
Darlegung des katholischen Glaubens, sei es in der Weise, wie die katholische
Kirche den Glauben und das Leben der anderen Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften versteht.
e) In dem Maße, wie die ökumenische Bildung fortschreitet, wird deutlich, wie
die Sorge für die Einheit der katholischen Kirche untrennbar mit der Sorge für
die Gemeinschaft mit den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften
verbunden ist.
f) Die Sorge der Katholiken um diese Einheit und diese Gemeinschaft schließt
ein, daß ihnen eine Vertiefung der Beziehungen mit den orientalischen und
zugleich mit den reformatorischen Christen am Herzen liegt.
g) Die Lehrmethode, die der notwendigen Fortentwicklung Rechnung trägt,
erlaubt es, schrittweise den Stoff und ihren Gehalt entsprechend den
unterschiedlichen Phasen in der Kenntnis der Glaubenslehre und der ökumenischen
Erfahrung zu differenzieren und aufzuteilen.
So werden alle in der Pastoral Tätigen in Treue zur heiligen und lebendigen
Tradition stehen, die eine Quelle von Anregungen in der Kirche ist. Sie sollten
fähig sein, Wahrheit zu schätzen und anzunehmen, wo immer sie gefunden wird.
"Alle Wahrheit, von wem immer sie kommt, ist vom Heiligen Geist."(60)
A. DIE BILDUNG ALLER GLÄUBIGEN
58. Die Sorge für die Einheit gehört wesentlich zum Verständnis der Kirche.
Die ökumenische Bildung zielt darauf ab, daß alle Christen vom ökumenischen
Geist beseelt werden, was immer ihre besondere Sendung und Aufgabe in der Welt
und Gesellschaft auch sein mögen.
Im Leben des Gläubigen, der vom Geiste Christi erfüllt ist, ist die Gabe, um
die Christus vor seinem Leiden gefleht hat, das heißt "die Gnade der Einheit",
von erstrangiger Bedeutung. Diese Einheit ist zunächst eine Einheit mit Christus
in einer einzigen Bewegung der Liebe zum Vater und zum Nächsten. Sie ist
zweitens eine tiefe und aktive Gemeinschaft des Gläubigen mit der
Universalkirche innerhalb der Partikularkirche, der er angehört.(61) Drittens
ist sie die Fülle der sichtbaren Einheit, die zusammen mit den Christen der
anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften erstrebt wird.
Die Mittel der Bildung
59. Hören und Studium des Wortes Gottes. Die katholische Kirche hat
stets die Heiligen Schriften zusammen mit der Überlieferung als "die höchste
Richtschnur ihres Glaubens" betrachtet; sie sind für ihre Kinder "Seelenspeise
und reiner, unversieglicher Quell des geistlichen Lebens".(62) Unsere Brüder und
Schwestern aus anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften pflegen eine tiefe
Hochschätzung und Liebe der Heiligen Schriften. Diese führt sie zu einem
beharrlichen und eifrigen Studium der heiligen Bücher.(63) Das Wort Gottes, ein
und dasselbe für alle Christen, wird also fortschreitend den Weg zur Einheit
festigen in dem Maße, indem man sich ihm mit innerer Frömmigkeit und liebendem
Studium nähert.
60. Die Predigt. Eine besondere Sorgfalt muß der Predigt, gleich ob
sie innerhalb oder außerhalb eines liturgischen Gottesdienstes stattfindet,
zugewandt werden. Wie Papst Paul VI. bekräftigt: "Als Träger der Evangelisierung
dürfen wir den an Christus Glaubenden nicht das Bild von zerstrittenen und durch
Fronten getrennten Menschen geben, die in keiner Weise auferbauen, sondern das
Bild von im Glauben gereiften Menschen, die fähig sind, sich jenseits aller
konkreten Spannungen in der gemeinsamen, aufrichtigen und lauteren
Wahrheitssuche zu begegnen."(64) Die verschiedenen Zeiten des liturgischen
Jahres bieten günstige Gelegenheiten, um die Themen der christlichen Einheit zu
entfalten, zum Studium, zur Reflexion und zum Gebet anzuspornen.
In der Predigt soll das Geheimnis der Einheit der Kirche erschlossen und
soweit wie möglich, die Einheit der Christen auf sichtbare Weise gefördert
werden. Beim Predigen muß jeder untaugliche Gebrauch der Heiligen Schrift
vermieden werden.
61. Die Katechese. Katechese bedeutet nicht nur die Vermittlung der
Lehre, sondern die Einführung in das ganze christliche Leben, mit der vollen
Teilhabe an den Sakramenten der Kirche. Wie aber Papst Johannes Paul II. in
seinem Apostolischen Schreiben Catechesi Tradendae (Nrn. 32-33) gezeigt
hat, kann diese Vermittlung unter Beachtung der folgenden Weisungen zur Bildung
einer wirklichen ökumenischen Einstellung beitragen:
a) Zuerst soll mit Liebe und angemessener Festigkeit die ganze Lehre der
katholischen Kirche dargelegt werden unter besonderer Berücksichtigung der
Ordnung und der Hierarchie der Wahrheiten(65) und unter Vermeidung von
Ausdrücken und Darstellungsweisen, die ein Hindernis für den Dialog darstellen
würden.
b) Wenn man von anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften spricht, dann
ist es wichtig, ihre Lehre korrekt und zuverlässig darzustellen. Unter den
Elementen, aus denen insgesamt die Kirche erbaut und lebendig erhalten wird,
finden sich mehrere - ja sogar viele und sehr wertvolle - außerhalb der
sichtbaren Grenzen der katholischen Kirche.(66) Der Geist Christi weigert sich
deshalb nicht, diese Gemeinschaften als Mittel des Heils zu benutzen. So werden
auch jene Wahrheiten des Glaubens klar hervortreten, die die verschiedenen
christlichen Konfessionen gemeinsam haben. Dies wird den Katholiken helfen,
sowohl ihren eigenen Glauben zu vertiefen als auch andere Christen
kennenzulernen und zu schätzen, und so die gemeinsame Suche nach dem Weg zu
voller Einheit in der ganzen Wahrheit zu erleichtern.(67)
c) Die Katechese wird von einer ökumenischen Dimension geprägt sein, wenn sie
ein wahres Verlangen nach Einheit weckt und nährt, noch mehr, wenn sie
ernsthaftes Streben anregt - eingeschlossen das Bemühen, sich in Demut zu
läutern, um so wirkliche Hindernisse auf dem Weg beiseite zu räumen, nicht durch
bequeme Auslassungen und Zugeständnisse in der Lehre, sondern durch die
Ausrichtung auf jene vollkommene Einheit hin, die der Herr will, und durch die
Benutzung der Mittel, die er will.(68)
d) Die Katechese wird ferner diese ökumenische Dimension haben, wenn sie sich
bemüht, Kinder und Jugendliche sowie auch Erwachsene darauf vorzubereiten, in
Kontakt mit anderen Christen zu leben, indem sie überzeugte Katholiken werden
und zugleich in der Achtung vor dem Glauben anderer wachsen.(69)
e) Dies kann geschehen, indem die Möglichkeiten wahrgenommen werden, die sich
durch die Unterscheidung zwischen den Glaubenswahrheiten und deren Ausdrucksform
bieten;(70) durch gegenseitiges Bemühen, die in den jeweiligen theologischen
Traditionen vorhandenen Werte kennen und schätzen zu lernen; indem klar gezeigt
wird, daß der Dialog neue Beziehungen geschaffen hat, die, richtig verstanden,
zu Zusammenarbeit und Frieden führen können.(71)
f) Die Apostolische Exhortation Catechesi Tradendae sollte der Bezugspunkt
bei der Ausarbeitung neuer Katechismen sein, die in den Ortskirchen unter der
Autorität der Bischöfe vorbereitet werden.
62. Die Liturgie. Weil sie "die erste und unentbehrliche Quelle ist,
aus der die Gläubigen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen",(72) leistet
die Liturgie einen bedeutenden Beitrag zur Einheit aller, die an Christus
glauben; sie ist eine Feier und ein Mittel der Einheit; wo sie voll verstanden
wird und jeder voll an ihr teilnimmt, "trägt sie in höchstem Maße dazu bei, daß
das Leben der Gläubigen Ausdruck und Offenbarung des Mysteriums Christi und des
eigentlichen Wesens der wahren Kirche wird".(73)
a) Weil die heilige Eucharistie "das wunderbare Sakrament ist, durch das die
Einheit der Kirche bezeichnet und bewirkt wird",(74) ist es sehr wichtig, darauf
zu achten, daß sie würdig gefeiert wird, damit die Gläubigen, die daran
teilnehmen, "die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des
Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen
lernen. So sollen sie durch Christus, den Mittler, von Tag zu Tag zu immer
vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen, damit schließlich Gott
alles in allem sei."(75)
b) Es wäre gut, entsprechend den Hinweisen dieses Direktoriums getreu am
Gebet für die Einheit festzuhalten. Das könnte zu den Zeiten sein, zu denen es
die Liturgie nahelegt, zum Beispiel bei Wortgottesdiensten oder bei
orientalischen Gottesdiensten, die sich "Litia" und "Moleben" nennen, oder
besonders beim allgemeinen Gebet oder den "Ektenie"-Litaneien während der Messe
sowie bei der Feier der Votivmesse für die Einheit der Kirche, jeweils mit Hilfe
der passenden Formulare.
Eine wirksame ökumenische Bildung kann auch dadurch erreicht werden, daß man
das Gebet für die Einheit zu bestimmten Zeiten verstärkt, wie etwa in der
Gebetswoche für die Einheit der Christen (18.-25. Januar) oder in der Woche
zwischen Himmelfahrt und Pfingsten, damit der Heilige Geist die Kirche in ihrer
Einheit und in der Apostolizität ihrer universalen Heilssendung bestärken möge.
63. Das geistliche Leben. Es ist notwendig, in der ökumenischen
Bewegung der Bekehrung des Herzens, dem geistlichen Leben und seiner Erneuerung
Vorrang zu geben. "Diese Bekehrung des Herzens und die Heiligkeit des Lebens ist
in Verbindung mit dem privaten und öffentlichen Gebet für die Einheit der
Christen als die Seele der ganzen ökumenischen Bewegung anzusehen; sie kann mit
Recht geistlicher Ökumenismus genannt werden."(76) Sofern die einzelnen Christen
daher ein wirkliches geistliches Leben führen, dessen Mitte Christus der Heiland
und dessen Ziel die Ehre Gottes des Vaters ist, können sie immer und überall auf
tiefe Weise an der ökumenischen Bewegung teilhaben, indem sie durch ihr Leben
Zeugnis ablegen für das Evangelium Christi.(77)
a) Die Katholiken sollen auch gewisse Elemente und Güter wertschätzen,
Quellen des geistlichen Lebens, die in anderen Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften vorhanden sind und die zur einen Kirche Christi gehören: die
Heilige Schrift, die Sakramente und andere heilige Handlungen; Glaube, Hoffnung
und Liebe und andere Gaben des Geistes.(78) Diese Güter haben beispielsweise
Frucht gebracht in der mystischen Tradition des christlichen Ostens und den
geistlichen Schätzen des monastischen Lebens, im Gottesdienst und in der
Frömmigkeit der Anglikaner, im evangelischen Gebet und den verschiedenen Formen
protestantischer Spiritualität.
b) Diese Wertschätzung soll nicht nur rein theoretisch bleiben; wenn die
besonderen Bedingungen es erlauben, sollte sie durch die praktische Kenntnis
anderer Traditionen der Spiritualität ergänzt werden. Deshalb können das
gemeinsame Gebet und eine bestimmte Weise der Teilnahme am öffentlichen
Gottesdienst oder an Frömmigkeitsformen anderer Christen, wenn sie in
Übereinstimmung mit den bestehenden Weisungen geschehen, eine prägende Wirkung
haben.(79)
64. Andere Initiativen. Die Zusammenarbeit in sozialen und caritativen
Initiativen wie etwa in Schulen, Krankenhäusern oder Gefängnissen, hat
erwiesenermaßen eine prägende Wirkung. Das gilt auch bezüglich der Arbeit für
den Frieden in der Welt oder in bestimmten Gebieten, wo er bedroht ist, sowie
für die Menschenrechte und die Religionsfreiheit.(80)
Diese Aktivitäten können, wenn sie richtig durchgeführt werden, die
Wirksamkeit der sozialen Umsetzung des Evangeliums und die praktische Kraft der
ökumenischen Sensibilität in mancher Hinsicht zeigen. Eine regelmäßige Besinnung
auf die christliche Grundlage solcher Aktivitäten, die Prüfung ihrer Qualität
und ihrer Fruchtbarkeit sowie die Korrektur ihrer Mängel, werden ebenfalls
erzieherisch und aufbauend wirken.
Die für die Bildung günstigen Lebensräume
65. Es handelt sich um die Orte, an denen menschliche und christliche Reife
sowie das Bewußtsein für Zusammengehörigkeit und Gemeinschaft Schritt für
Schritt wachsen. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die
Familie, die Pfarrgemeinde, die Schule, verschiedene Gruppen, Vereinigungen und
kirchliche Bewegungen.
66. Die Familie, die vom II. Vatikanischen Konzil "Hauskirche" genannt
wird,(81) ist der primäre Ort, an dem die Einheit täglich durch die Begegnung
von Menschen, die recht unterschiedlich sind und sich dennoch einander in einer
Gemeinschaft der Liebe annehmen, eingeübt oder geschwächt wird. Sie ist auch der
Ort, wo Sorge dafür getragen werden muß, daß keine Vorurteile entstehen, sondern
im Gegenteil in allem nach Wahrheit gesucht wird.
a) Das Bewußtsein ihrer christlichen Identität und Sendung macht die Familie
bereit, eine Gemeinschaft für andere zu sein, eine Gemeinschaft, die nicht
allein der Kirche, sondern auch der menschlichen Gesellschaft gegenüber offen
ist, bereit zu Dialog und sozialem Engagement. Wie die Kirche soll sie ein Ort
sein, an dem die frohe Botschaft weitergegeben wird und von dem die frohe
Botschaft ausgeht; in der Tat stellt Lumen Gentium Nr. 11 fest: "In solch
einer Art Hauskirche sollen die Eltern durch Wort und Beispiel für ihre Kinder
die ersten Glaubensboten sein."
b) Familien, die aus einer konfessionsverschiedenen Ehe hervorgehen, haben
die Pflicht, Christus zu verkünden gemäß allen Verpflichtungen, die sie aus der
Taufe gemeinsam haben. Außerdem haben sie die nicht leichte Aufgabe, für die
Einheit der Kirche zu wirken.(82) "Die gemeinsame Taufe und die dynamische Kraft
der Gnade sind in diesen Ehen für die Gatten Grundlage und beständige Anregung,
ihrer Einheit
im Bereich der sittlichen und geistlichen Werte im Leben Gestalt zu
geben."(83)
67. Die Pfarrgemeinde soll, als eine um die Eucharistie versammelte
kirchliche Größe, der Ort des authentischen ökumenischen Zeugnisses sein und
sich dazu bekennen. Deshalb ist es eine der großen Aufgaben für die
Pfarrgemeinde, ihre Mitglieder im ökumenischen Geist zu erziehen. Das verlangt
Sorgfalt im Hinblick auf Inhalt und Form der Predigt, besonders der Homilie, und
im Hinblick auf die Katechese. Das verlangt auch ein Pastoralprogramm, zu dem
ein Beauftragter für die Förderung und Planung ökumenischer Aktivitäten gehört,
der in enger Harmonie mit dem Pfarrgeistlichen arbeitet. Dieser wird sich um die
verschiedenen Formen der Zusammenarbeit mit entsprechenden Gemeinden anderer
Christen kümmern. Dabei ist vorausgesetzt, daß die Pfarrgemeinde nicht durch
innere Polemik, ideologische Polarisierung oder gegenseitige Beschuldigungen
unter Christen zerrissen wird, sondern daß jede(r), entsprechend seinem eigenen
Geist und seiner Berufung, der Wahrheit in Liebe dient.(84)
68. Die Schule, gleich welcher Art und Stufe, soll ihrer religiösen
Unterweisung eine ökumenische Dimension verleihen und soll in der ihr eigenen
Weise Herz und Geist in humane und religiöse Werte einüben, indem sie zu Dialog,
zu Frieden und zu zwischenmenschlichen Beziehungen erzieht.(85)
a) Der Geist der Liebe, der Achtung und des Dialogs erfordert die Ausmerzung
von Vorurteilen und Ausdrucksweisen, die das Bild anderer Christen verzerren.
Das gilt besonders für katholische Schulen, in denen die Jugend im Glauben, im
Gebet und in der Entschlossenheit wachsen muß, die christliche Botschaft von der
Einheit in die Praxis umzusetzen. Man soll dafür Sorge tragen, daß die Jugend
gemäß der Lehre der katholischen Kirche über den authentischen Ökumenismus
unterrichtet wird.
b) Wo möglich, sollen in Zusammenarbeit mit anderen Lehrern die verschiedenen
Fächer, zum Beispiel Geschichte und Kunst, in einer Weise unterrichtet werden,
die die ökumenischen Probleme im Geist des Dialogs und der Einheit behandelt. Zu
diesem Zweck ist es auch wünschenswert, daß die Lehrer über Ursprung, Geschichte
und Lehre anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften korrekt und ausreichend
unterrichtet sind, besonders über diejenigen, die sich in ihrem Land finden.
69. Die Gruppen, Vereinigungen und kirchliche Bewegungen. Das
christliche Leben, vor allem das Leben der Teilkirchen, ist im Lauf der
Geschichte durch eine Vielzahl von Ausdrucksformen, Programmen und
Frömmigkeitsstilen bereichert worden, entsprechend den Gnadengaben, die vom
Heiligen Geist zum Aufbau der Kirche geschenkt werden; sie machen eine klare
Unterscheidung der Aufgaben im Dienst der Gemeinschaft deutlich.
Die Mitglieder solcher Gruppen, Bewegungen und Vereinigungen sollen von einem
echten ökumenischen Geist durchdrungen sein. Um ihre Taufverpflichtung in der
Welt zu leben,86 indem sie die katholische Einheit durch Dialog und Gemeinschaft
mit den verschiedenen Bewegungen und Vereinigungen stärken, oder die
umfassendere Gemeinschaft mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften und
mit den von ihnen inspirierten Bewegungen und Gruppen suchen, sollen ihre
Bemühungen auf der Basis einer gründlichen Bildung und im Licht christlicher
Weisheit und Klugheit ausgeführt werden.
B. DIE BILDUNG DER MITARBEITER IM PASTORALEN DIENST
1. Ordinierte Amtsträger
70. Zu den vorrangigen Pflichten jedes künftigen ordinierten Amtsträgers
gehört die Formung der eigenen Persönlichkeit, und zwar so, daß er möglichst
seiner Sendung dienen kann, nämlich anderen zu helfen, Christus zu begegnen. In
dieser Hinsicht muß der Kandidat für das Dienstamt alle jene menschlichen
Qualitäten entwickeln, die eine Person für andere zugänglich und glaubwürdig
sein läßt. So muß er ständig seine eigene Sprache und seine Fähigkeit zum Dialog
überprüfen, um zu einer echten ökumenischen Einstellung zu gelangen. Was
wesentlich ist für den Bischof, der in einer Teilkirche die Aufgabe des Lehrers
und Hirten innehat, oder für den Priester, der für die Gläubigen sorgt, ist
nicht weniger wichtig für den Diakon, und in besonderer Weise für den ständigen
Diakon, der berufen ist, der Gemeinschaft der Gläubigen zu dienen.
71. Wenn der Amtsträger Initiativen ergreift oder Begegnungen organisiert,
muß er klarsichtig und in Treue zur Kirche handeln. Er soll die verschiedenen
Zuständigkeiten beachten und den Weisungen folgen, die die Hirten der Kirche
gemäß ihrem Auftrag für die ökumenische Bewegung in der universalen Kirche wie
auch in jeder Teilkirche erstellt haben, damit die Zusammenarbeit bei der
Verwirklichung der christlichen Einheit ohne Vorurteile und ungeschickte
Initiativen geschehen kann.
Die lehrmäßige Bildung
72. Die Bischofskonferenzen sollen sich vergewissern, daß die Studienpläne
bei jedem Lehrstoff die ökumenische Dimension berücksichtigen und ein
spezifisches Studium der Ökumene vorsehen. Sie sollen sich auch vergewissern,
daß die Studienpläne mit den Richtlinien dieses Direktoriums übereinstimmen.
a–1) Die ökumenische Dimension der verschiedenen Lehrstoffe
73. Die ökumenische Arbeit "muß ganz und echt katholisch sein, das heißt in
Treue zur Wahrheit, die wir von den Aposteln und Vätern empfangen haben, und in
Übereinstimmung mit dem Glauben, den die katholische Kirche immer bekannt
hat".(87)
74. Die Studenten müssen unterscheiden lernen zwischen den geoffenbarten
Wahrheiten, die alle denselben Glaubensgehorsam verlangen, der Art und Weise,
wie diese Wahrheiten ausgedrückt werden und den theologischen Lehren.(88) Was
die Formulierung der geoffenbarten Wahrheiten betrifft, so muß man beachten, was
neben anderen die Erklärung Mysterium Ecclesiae der Kongregation für die
Glaubenslehre, 5, sagt: "Wenn auch die Wahrheiten, die die Kirche durch ihre
dogmatischen Formeln in der Tat zu lehren beabsichtigt, sich von den wandelbaren
Begriffen einer gewissen Epoche unterscheiden und auch ohne diese ausgedrückt
werden können, kann es andererseits mitunter geschehen, daß jene Wahrheiten
ebenso vom kirchlichen Lehramt in Worten vorgetragen werden, die selbst
Anzeichen einer solchen begrifflichen Bedingtheit an sich tragen. Nach diesen
Überlegungen muß gesagt werden, daß die dogmatischen Formeln des kirchlichen
Lehramtes von Anfang an dazu geeignet waren, die geoffenbarte Wahrheit an andere
weiterzugeben, und für immer geeignet bleiben, sie denen zu vermitteln, die sie
richtig verstehen."(89) Die Studenten sollen deshalb unterscheiden lernen
zwischen "dem eigentlichen Glaubensschatz oder den Wahrheiten unserer Lehre"90
und der Art, wie diese Wahrheiten formuliert werden, zwischen den zu
verkündigenden Wahrheiten und den verschiedenen Möglichkeiten, sie zu erfassen
und deutlicher ins Licht zu heben, zwischen der apostolischen Tradition und den
rein kirchlichen Traditionen. Gleichzeitig sollen sie den bleibenden Wert der
dogmatischen Formeln anerkennen und respektieren lernen. Von der Zeit der
philosophischen Ausbildung an sollen die Studenten darauf vorbereitet werden,
die legitime Verschiedenheit in der Theologie anzuerkennen, die durch die
verschiedenen Sprachen und Methoden entsteht, die die Theologen bei der
Durchdringung der göttlichen Geheimnisse benutzen. Daraus ergibt sich, daß die
verschiedenen theologischen Formulierungen oft eher komplementär als
gegensätzlich sind.
75. Außerdem soll die "Hierarchie der Wahrheiten" der katholischen Lehre
stets beachtet werden. Diese Wahrheiten verlangen alle die gebührende Zustimmung
des Glaubens, nehmen aber nicht alle den gleichen zentralen Platz in dem in
Jesus Christus geoffenbarten Geheimnis ein, weil sie in unterschiedlicher Weise
mit dem Fundament des christlichen Glaubens verbunden sind.(91)
a–2) Die ökumenische Dimension der theologischen Disziplinen im
allgemeinen
76. Die ökumenische Offenheit ist eine wesentliche Dimension der Ausbildung
zukünftiger Priester und Diakone: "Die Unterweisung in der heiligen Theologie
und in anderen, besonders den historischen Fächern muß auch unter ökumenischem
Gesichtspunkt geschehen, damit sie um so genauer der Wahrheit und Wirklichkeit
entspricht."(92) Die ökumenische Dimension in der theologischen Ausbildung soll
nicht auf verschiedene Kategorien des Lehrens begrenzt bleiben. Weil wir über
ein interdisziplinäres - und nicht nur "pluridisziplinäres" - Lehren sprechen,
wird dies eine Zusammenarbeit unter den betroffenen Professoren und
wechselseitige Abstimmung beinhalten. In jedem Fach, auch in den grundlegenden,
sollten zweckmäßigerweise folgende Aspekte betont werden:
a) jene Elemente des christlichen Erbes an Wahrheit und Heiligkeit, die allen
christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften gemeinsam sind, auch wenn
sie manchmal in unterschiedlicher theologischer Ausdrucksweise ausgesagt werden;
b) die jeder Gemeinschaft eigenen Reichtümer der Liturgie, der Spiritualität
und der Lehre, die dennoch den Christen zu einer tieferen Einsicht in das Wesen
der Kirche verhelfen können;
c) jene Punkte in Fragen des Glaubens und der Moral, die Grund der
Uneinigkeit sind, die aber dennoch zu einer tieferen Erforschung des Wortes
Gottes ermutigen und zur Unterscheidung zwischen wirklichen und scheinbaren
Widersprüchen führen können.
a–3) Die ökumenische Dimension der einzelnen theologischen Disziplinen
77. In jeder theologischen Disziplin soll der ökumenische Zugang uns dazu
führen, die Verbindung zwischen dem jeweiligen Thema und dem Geheimnis der
Einheit der Kirche zu betrachten. Ferner soll der Lehrer seinen Studenten die
Treue zur gesamten authentischen christlichen Tradition in Fragen der Theologie,
der Spiritualität und der kirchlichen Ordnung beibringen. Wenn die Studenten ihr
eigenes Erbe mit den Reichtümern anderer christlicher Traditionen in Ost und
West vergleichen, sowohl in ihrer alten wie in ihrer modernen Ausdrucksweise,
dann werden sie dieser Fülle tiefer bewußt werden.(93)
78. Dieses vergleichende Studium ist in allen Stoffgebieten wichtig: für das
Studium der Heiligen Schrift, der gemeinsamen Quelle des Glaubens aller
Christen; für das Studium der apostolischen Tradition, wie man sie bei den
Kirchenvätern und den anderen kirchlichen Schriftstellern des Orients und des
Abendlandes findet; für die Liturgie, die die verschiedenen Formen des
Gottesdienstes und ihre lehrmäßige und spirituelle Bedeutung wissenschaftlich
miteinander vergleicht; für die Dogmatik und die Moraltheologie, besonders für
die Fragen, die sich aus dem ökumenischen Dialog ergeben; für die
Kirchengeschichte, die sorgfältig die Einheit der Kirche und die Ursachen der
Trennung untersuchen soll; für das Kirchenrecht, das deutlich unterscheiden muß
zwischen den Elementen des göttlichen Rechts und denen des kirchlichen Rechts,
die je nach der Zeit, der Kultur oder den örtlichen Traditionen verändert werden
können; und schließlich für die pastorale und missionarische Ausbildung wie auch
für die soziologischen Studien, bei denen man die Aufmerksamkeit auf die allen
Christen gemeinsame Situation angesichts der modernen Welt richten muß. So wird
die Fülle der göttlichen Offenbarung besser und vollständiger zum Ausdruck
gebracht, und wir werden die Sendung für die Welt, die Christus seiner Kirche
anvertraut hat, besser erfüllen.
a–4) Der Spezialkurs im Ökumenismus
79. Obwohl die ökumenische Dimension die gesamte theologische Ausbildung
durchdringen soll, ist es besonders wichtig, daß an geeigneter Stelle im ersten
Studienabschnitt ein eigener Kurs für Ökumene durchgeführt wird. Ein solcher
Kurs soll verpflichtend sein. Ganz allgemein und den jeweiligen Umständen
angepaßt könnte der Kurs folgenden Inhalt haben:
a) die Begriffe der Katholizität, der organischen und sichtbaren Einheit der
Kirche, der "oikoumene", des Ökumenismus aus katholischer Sicht, von
ihren historischen Ursprüngen bis zu ihrer gegenwärtigen Bedeutung;
b) die lehrmäßigen Grundlagen des ökumenischen Handelns unter besonderer
Berücksichtigung der schon bestehenden Bande der Gemeinschaft unter den Kirchen
und kirchlichen Gemeinschaften;(94)
c) die Geschichte des Ökumenismus, die auch die Geschichte der Trennungen und
der vielen Versuche der Wiederherstellung der Einheit durch die Jahrhunderte
hindurch einschließt, ihre Erfolge und ihr Scheitern und in gleicher Weise den
gegenwärtigen Stand der Suche nach Einheit;
d) das Ziel und die Methode des Ökumenismus, die verschiedenen Formen der
Union und der Zusammenarbeit, die Hoffnung auf die Wiederherstellung der
Einheit, die Bedingungen der Einheit, den Begriff der vollen und vollkommenen
Einheit;
e) den "institutionellen" Aspekt und das gegenwärtige Leben der verschiedenen
christlichen Gemeinschaften; lehrmäßige Tendenzen, die wahren Gründe der
Trennung, missionarische Bemühungen, Spiritualität, Gottesdienstformen,
Notwendigkeit einer besseren Kenntnis der östlichen Theologie und
Spiritualität;(95)
f) einige spezifischere Probleme wie etwa der gemeinsame Gottesdienst, der
Proselytismus und der Irenismus, die Religionsfreiheit, die
konfessionsverschiedenen Ehen, die Rolle der Laien und besonders der Frauen in
der Kirche;
g) den geistlichen Ökumenismus, besonders die Bedeutung des Gebets für die
Einheit und andere Formen der Annäherung an jene Einheit, für die Christus
gebetet hat.
80. Für die Aufstellung des Studienplans wird folgendes vorgeschlagen:
a) Es wäre gut, wenn sehr früh eine allgemeine Einführung in den Ökumenismus
erfolgte, so daß die Studenten von Beginn an für die ökumenische Dimension ihrer
theologischen Studien sensibilisiert würden.(96) Diese Einführung sollte die
grundlegenden Fragen des Ökumenismus behandeln.
b) Der spezielle Teil der Unterrichtung über den Ökumenismus würde
normalerweise am Ende des ersten Abschnitts des theologischen Studiums oder
gegen Ende des Studiums im Seminar stattfinden, so daß die Studenten durch den
Erwerb einer breiten Kenntnis des Ökumenismus ihn in eine Synthese mit ihrer
theologischen Ausbildung bringen könnten.
c) Die Studientexte und die Handbücher sollen mit Sorgfalt ausgewählt werden:
sie sollen die Lehre der anderen Christen über Geschichte, Theologie und
Spiritualität sachgerecht darstellen, um so eine ehrliche und objektive
Begegnung zu ermöglichen und eine weitere Vertiefung der katholischen Lehre
anzuregen.
81. Es kann nützlich sein, im Rahmen der Weisungen über die Zusammenarbeit
zwischen katholischen Einrichtungen und Zentren anderer Christen, Referenten und
Fachleute anderer Traditionen einzuladen.(97) Sollten in einem einzelnen Seminar
oder Institut besondere Probleme entstehen, obliegt es dem Diözesanbischof,
gemäß den von der Bischofskonferenz festgesetzten Normen und, nachdem er sich
von den menschlichen und fachlichen Qualitäten zukünftiger Referenten anderer
Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften überzeugt hat, zu entscheiden, welche
Initiativen unter der Verantwortung der akademischen Autoritäten zu ergreifen
sind. Bei solch einem kulturellen Austausch soll die Wahrung des katholischen
Charakters dieser Institution ebenso gesichert bleiben wie deren Recht und
Pflicht, die eigenen Kandidaten auszubilden und die katholische Lehre gemäß den
Normen der Kirche zu vertreten.
b) Die ökumenische Erfahrung
82. Damit die Hinführung zum Ökumenismus in der Zeit der Ausbildung nicht vom
Leben abgeschnitten, sondern in der lebendigen Erfahrung von Gemeinschaften
verwurzelt wird, können nützlicherweise Begegnungen und Diskussionen mit anderen
Christen auf universaler wie auf lokaler Ebene und unter Beachtung der Normen
der katholischen Kirche organisiert werden.
Dabei sollen Vertreter anderer Gemeinschaften eingeladen werden, die
beruflich und religiös darauf vorbereitet sind und den für einen ehrlichen und
konstruktiven Dialog nötigen ökumenischen Geist besitzen. Auch Treffen mit
Studenten anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften können veranstaltet
werden.(98) Die Bildungseinrichtungen unterscheiden sich aber derart, daß man
keine einheitlichen Regeln festsetzen kann. Die Wirklichkeit bedingt hier
tatsächlich ganz unterschiedliche Nuancen entsprechend den Unterschieden der
Länder oder der Regionen und der Verschiedenheit der Beziehungen zwischen der
katholischen Kirche und den anderen Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften auf
der Ebene der Ekklesiologie, der Zusammenarbeit und des Dialogs. Hier ist auch
die Forderung des schrittweisen Vorgehens und der Anpassung sehr wichtig und
unabdingbar. Die Oberen müssen die allgemeinen Prinzipien anwenden und sie den
besonderen Situationen und Umständen anpassen.
2. Die Bildung nichtordinierter Amtsinhaber und Mitarbeiter
a) Die lehrmäßige Bildung
83. Über die ordinierten Amtsträger hinaus gibt es andere anerkannte
Mitarbeiter in der Pastoral: Katecheten, Lehrer und andere Laienmitarbeiter. Für
ihre Ausbildung haben die Ortskirchen wissenschaftliche oder pastorale Institute
oder andere Zentren der Ausbildung und der Fortbildung errichtet. Hier gelten
die gleichen Studienpläne und Normen wie für die theologischen Institutionen,
allerdings dem Niveau der Teilnehmer und ihren Studien angepaßt.
84. Die legitime Verschiedenheit der Charismen und des Wirkens der Klöster,
der Institute des gottgeweihten Lebens und der Gemeinschaften des apostolischen
Lebens vorausgesetzt, ist es ganz besonders wichtig, daß "alle Institute am
Leben der Kirche teilnehmen und sich entsprechend ihrem besonderen Charakter
deren Erneuerungsbestrebungen zu eigen machen und sie nach Kräften fördern",
auch "auf ökumenischem Gebiet".(99)
Ihre Ausbildung sollte vom Noviziat an eine ökumenische Dimension
einschließen, die auf den weiteren Stufen fortgesetzt wird. Die Ratio
formationis jedes Instituts sollte entsprechend den Studienplänen für die
ordinierten Amtsträger sowohl die ökumenische Dimension der verschiedenen Fächer
betonen wie auch einen Spezialkurs im Ökumenismus vorsehen, der den örtlichen
Umständen und Situationen angepaßt ist. Gleichzeitig ist es wichtig, daß die
zuständige Autorität des Instituts auf die Ausbildung von Fachleuten für Ökumene
achtet, die für das ökumenische Engagement des ganzen Instituts zuständig sind.
b) Die ökumenische Erfahrung
85. Um diese Studie in die Praxis umzusetzen, ist es nützlich, zu Kontakt und
Austausch zwischen katholischen Klöstern und katholischen religiösen
Gemeinschaften und denen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften zu
ermutigen. Dies soll in der Form von Informationsaustausch, spiritueller Hilfe,
manchmal auch materieller Hilfe oder in Form von kulturellem Austausch
geschehen.
86. Angesichts der Bedeutung der Rolle der Laien in der Kirche und in der
Gesellschaft wird man die für die Ökumene verantwortlichen Laien ermutigen,
Kontakte und Austausch mit den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zu
entwickeln, unter Berücksichtigung der durch das Direktorium gegebenen
Normen.(100)
C. DIE SPEZIELLE AUSBILDUNG
87. Die Bedeutung der Ausbildung zum Dialog. Trägt man dem Einfluß der
höheren Bildungszentren Rechnung, ist es nur selbstverständlich, daß die
kirchlichen Fakultäten und die anderen höheren Studieneinrichtungen eine
besonders wichtige Rolle spielen in der Vorbereitung des ökumenischen Dialogs,
für seinen Verlauf und für den Fortschritt in der Einheit der Christen, dem
dieser Dialog dient. Die pädagogische Vorbereitung auf den Dialog soll folgenden
Anforderungen Genüge tun:
a) ein persönliches und ernsthaftes Engagement, das im Glauben gelebt wird,
denn ohne diesen ist der Dialog nicht mehr ein Dialog zwischen Schwestern und
Brüdern, sondern nur eine rein akademische Übung;
b) die Suche nach neuen Wegen und Mitteln, um gegenseitige Beziehungen
aufzubauen und die Einheit wiederherzustellen, gegründet auf eine noch größere
Treue zum Evangelium und auf ein authentisches Bekenntnis des christlichen
Glaubens in Wahrheit und Liebe;
c) die Überzeugung, daß der ökumenische Dialog keinen rein privaten Charakter
zwischen Personen oder besonderen Gruppen hat, sondern daß er in das Engagement
der ganzen Kirche eingebettet ist und konsequenterweise in Übereinstimmung mit
der Lehre und den Anweisungen ihrer Hirten geführt werden muß;
d) eine Bereitschaft anzuerkennen, daß die Glieder der verschiedenen Kirchen
und kirchlichen Gemeinschaften uns helfen können, die Lehre und das Leben ihrer
eigenen Gemeinschaften besser kennenzulernen und auch darzustellen;
e) der Respekt vor dem persönlichen Gewissen und der persönlichen Überzeugung
eines jeden, der einen Aspekt oder eine Lehre seiner eigenen Kirche oder ihre
besondere Art, die göttliche Offenbarung zu verstehen, darlegt;
f) die Anerkennung der Tatsache, daß nicht alle über dieselbe Vorbereitung
für die Teilnahme an einem Dialog verfügen, da es Unterschiede im Niveau der
Ausbildung, der Reife, des Geistes und der geistlichen Entwicklung gibt.
Die Rolle der kirchlichen Fakultäten
88. Die Apostolische Konstitution Sapientia Christiana gibt genau an,
daß gleich im ersten Studienabschnitt an der Theologischen Fakultät
Fundamentaltheologie studiert werden soll, unter Berücksichtigung auch
ökumenischer Fragen.(101)
Im nächsten Studienabschnitt sollen ebenfalls "die ökumenischen Fragen
sorgfältig behandelt werden, gemäß den Normen, die durch die verantwortliche
kirchliche Autorität gegeben wurden".(102)
Mit anderen Worten: Es erscheint zweckmäßig, spezielle Kurse über den
Ökumenismus anzubieten, die zusätzlich zu den Elementen, die schon in Nr. 79
angegeben wurden, folgendes behandeln können:
a) den augenblicklichen Stand der Beziehungen zwischen der katholischen
Kirche und den anderen Kirchen wie auch kirchlichen Gemeinschaften, der auf dem
Studium der veröffentlichten Ergebnisse des Dialogs beruht;
b) das Studium des Erbes und der Traditionen der anderen Christen des Ostens
und des Westens;
c) die Bedeutung des Ökumenischen Rates der Kirchen für die ökumenische
Bewegung und den gegenwärtigen Stand der Beziehungen zwischen der katholischen
Kirche und diesem Rat;
d) die Rolle von Kirchenräten auf nationaler und übernationaler Ebene, was
sie erreicht haben und ihre Schwierigkeiten.
Außerdem darf nicht vergessen werden, daß die ökumenische Dimension in der
gesamten theologischen Lehre und Forschung beachtet werden soll.
Die Rolle der katholischen Universitäten
89. Auch sie sind dazu aufgerufen, eine gediegene ökumenische Bildung zu
gewährleisten. Hier einige Beispiele für geeignete Maßnahmen, die sie ergreifen
können:
a) wenn sich die Materie dafür eignet, für Lehr- und Forschungsmethoden eine
ökumenische Dimension anregen;
b) Kolloquien und Studientage vorsehen, die ökumenischen Fragen gewidmet
sind;
c) Konferenzen und Treffen organisieren, um gemeinsam eine Studie, eine
Arbeit oder eine soziale Aktivität durchzuführen. Dabei soll Zeit gegeben
werden, die christlichen Prinzipien des sozialen Handelns und die Mittel der
Anwendung zu reflektieren. Diese Gelegenheiten, bei denen nur Katholiken oder
vielleicht Katholiken und andere Christen gemeinsam handeln, sollen, soweit dies
möglich ist, zur Zusammenarbeit mit anderen höheren Instituten ermutigen, die in
räumlicher Nähe liegen;
d) in Universitätszeitschriften und -zeitungen einen Platz vorsehen für die
Chronik von ökumenischen Vorgängen und auch für vertiefte Studien, vor allem für
solche, welche die gemeinsamen Dokumente der Dialoge zwischen Kirchen
kommentieren.
e) In den mit Universitäten verbundenen Kollegs soll man Beziehungen zwischen
Katholiken und anderen christlichen Studenten nachdrücklich empfehlen. Gut
angeleitet können die jungen Leute dank der guten Beziehungen lernen, gemeinsam
in einem vertieften ökumenischen Geist zu leben und treue Zeugen ihres
christlichen Glaubens zu sein.
f) Es ist wichtig, dem Gebet für die Einheit ein besonderes Gewicht zu geben,
nicht nur in der dafür vorgesehenen Woche, sondern auch zu anderen Gelegenheiten
im Laufe des Jahres. Je nach den örtlichen Gegebenheiten und dem Personenkreis
sowie unter Beachtung der geltenden Richtlinien für gemeinsame Gottesdienste
kann man gemeinsame Exerzitien planen, die von einem erfahrenen geistlichen
Leiter gestaltet werden sollen.
g) Für das gemeinsame Zeugnis öffnet sich ein sehr weites Feld, vor allem für
soziale oder wohltätige Aktionen. Die Studenten sollten für diese gut
vorbereitet und ermutigt werden - nicht nur die Studenten der Theologie, sondern
ebenso die der anderen Fakultäten wie zum Beispiel der juristischen, der
soziologischen, der wirtschaftspolitischen. Durch ihre Mitwirkung helfen sie,
solche Initiativen leichter zu realisieren.
h) Den Studentenpfarrern, den Professoren und den Studentenberatungen wird es
am Herzen liegen, ihre Aufgaben in einem ökumenischen Geist zu erfüllen, vor
allem, indem sie einige der obengenannten Initiativen organisieren. Diese
Aufgabe fordert von ihnen eine gründliche Kenntnis der Lehre der Kirche, eine
angemessene Sachkenntnis in den akademischen Disziplinen, eine echte Umsicht und
das Gespür für das rechte Maß: alle diese Eigenschaften sollten ihnen erlauben,
ihren Studenten zu helfen, ihr eigenes Glaubensleben mit der Offenheit für die
anderen in Einklang zu bringen.
Die Rolle der Spezialinstitute für Ökumenik
90. Um ihrer ökumenischen Aufgabe gerecht zu werden, braucht die Kirche eine
große Anzahl von Experten auf diesem Gebiet: Geistliche, Ordensleute, Laien,
Frauen und Männer. Diese sind auch in überwiegend katholischen Gegenden
notwendig.
a) Diese Aufgabe erfordert Spezialinstitute, die ausgestattet sind mit
- einer angemessenen Dokumentation über den Ökumenismus, besonders über die
laufenden Dialoge und die zukünftigen Programme;
- einem fähigen Lehrkörper, der in der katholischen Lehre und zugleich im
Ökumenismus gut ausgebildet ist.
b) Diese Einrichtungen sollten sich vor allem in der ökumenischen Forschung
engagieren - in Zusammenarbeit, soweit wie möglich, mit Experten anderer
theologischer Traditionen und ihren Gläubigen; sie sollten ökumenische
Begegnungen organisieren, so zum Beispiel Konferenzen und Kongresse; sie sollten
auch in Verbindung stehen mit den nationalen ökumenischen Kommissionen und mit
dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen, um stets über den
gegenwärtigen Stand der interkonfessionellen Dialoge und die bereits
realisierten Fortschritte auf dem laufenden zu sein.
c) Die so ausgebildeten Experten können Mitarbeiter der ökumenischen Bewegung
in der katholischen Kirche sein, sei es als Mitglieder oder Leiter von
verantwortlichen Einrichtungen auf diözesaner, nationaler oder internationaler
Ebene, als Professoren für Ökumenik in kirchlichen Institutionen sowie Zentren
oder indem sie authentischen ökumenischen Geist und ökumenische Handlungsweise
in ihrer eigenen Umgebung anregen.
D. DIE WEITERBILDUNG
91. Die Ausbildung in Lehre und Praxis beschränkt sich nicht auf die Zeit der
Berufsausbildung, sondern fordert von den ordinierten Amtsträgern und allen, die
in der Seelsorge tätig sind, eine kontinuierliche Aktualisierung, da sich die
ökumenische Bewegung in Entwicklung befindet.
Wenn die Bischöfe und die Ordensoberen das vorgesehene Programm für die
pastorale Weiterbildung des Klerus durchführen, sei es durch Versammlungen und
Kongresse, durch Exerzitien, Tage der Besinnung oder Studientage über pastorale
Probleme, so müßten sie dem Ökumenismus, auf der Basis der folgenden
Gesichtspunkte, eine sorgfältige Aufmerksamkeit widmen:
a) Systematische Unterrichtung der Priester, Diakone, Ordensleute und Laien
über den aktuellen Stand der ökumenischen Bewegung in der Form, daß sie die
ökumenische Dimension in die Predigt, in den Religionsunterricht, in das Gebet
und das christliche Leben allgemein einbringen können. Wenn es möglich ist und
zweckmäßig erscheint, wäre es gut, daß von Zeit zu Zeit ein Amtsträger einer
anderen Kirche eingeladen wird, um über seine eigene Tradition oder vielleicht
über pastorale Probleme, die oft allen gemeinsam sind, zu sprechen.
b) Dort, wo sich die Möglichkeit bietet, und mit der Zustimmung des
Diözesanbischofs, können der katholische Klerus und alle, die ebenfalls in der
Pastoral der Diözese tätig sind, an interkonfessionellen Treffen teilnehmen, die
sich die Aufgabe gestellt haben, die gegenseitigen Beziehungen zu verbessern
und, mit Unterstützung aller, gemeinsame pastorale Probleme zu lösen. Die
Verwirklichung dieser Initiativen wird sicherlich erleichtert durch die
Schaffung von örtlichen und regionalen Räten oder Vereinigungen für den Klerus
oder durch den Beitritt zu ähnlichen, bereits bestehenden Vereinigungen.
c) Die Theologischen Fakultäten, Studienhäuser, Seminare und andere
Bildungseinrichtungen können in großem Umfang zur Weiterbildung beitragen, sei
es durch das Angebot von Studienkursen für alle, die im pastoralen Dienst
stehen, sei es durch ihre Mitwirkung bei anderen Fachdisziplinen und
Lehrveranstaltungen anderer Institutionen, indem sie personell oder materiell
die Kurse unterstützen.
d) Zusätzlich sind die folgenden Mittel sehr nützlich: eine genaue
Information durch die Medien der Ortskirche und, wenn möglich, durch die des
Staates, ein Informationsaustausch mit den Mediendiensten der anderen Kirchen
und kirchlichen Gemeinschaften, geregelte und ständige Beziehungen mit den
ökumenischen Kommissionen auf diözesaner oder nationaler Ebene, um allen in der
Pastoral tätigen Katholiken eine genaue Dokumentation über die Entwicklungen der
ökumenischen Bewegung zur Verfügung zu stellen.
e) Es liegt nahe, aus den verschiedenen Formen der geistlichen Begegnungen
Nutzen zu ziehen, um die gemeinsamen wie auch die besonderen Elemente der
Spiritualität zu vertiefen. Diese Begegnungen geben Gelegenheit, über die
Einheit nachzudenken und für die Versöhnung aller Christen zu beten. Bei
derartigen Begegnungen kann die Teilnahme von Mitgliedern verschiedener Kirchen
und kirchlicher Gemeinschaften das gegenseitige Verständnis und das Wachstum der
geistlichen Gemeinsamkeit begünstigen.
f) Schließlich ist es wünschenswert, daß in regelmäßigen Abständen eine
Bewertung der ökumenischen Aktivität vorgenommen wird.
KAPITEL IV
DIE GEMEINSCHAFT IM LEBEN UND IM GEISTLICHEN TUN
UNTER DEN GETAUFTEN
A. DAS SAKRAMENT DER TAUFE
92. Durch das Sakrament der Taufe wird der Mensch ganz in Christus und in
seine Kirche eingegliedert. Durch sie wird er wiedergeboren zur Teilhabe am
göttlichen Leben.(103) Die Taufe begründet somit das sakramentale Band der Einheit
zwischen allen, die durch sie wiedergeboren sind. Die Taufe in sich ist ein
Beginn, da sie danach strebt, die Fülle des Lebens in Christus zu erlangen. So
ist sie hingeordnet auf das Bekenntnis des Glaubens, auf die völlige
Eingliederung in die Heilsökonomie und auf die eucharistische Gemeinschaft.(104)
Von Jesus selbst eingesetzt, schließt die Taufe, durch die wir am Geheimnis
seines Todes und seiner Auferstehung teilhaben, die Umkehr, den Glauben, die
Vergebung der Sünde und das Geschenk der Gnade ein.
93. Die Taufe wird mit Wasser und einer Formel gespendet, die eindeutig
bezeichnet, daß der Akt des Taufens im Namen des Vaters, des Sohnes und des
Heiligen Geistes geschieht. Folglich ist es von größter Bedeutung für alle
Jünger Christi, daß die Taufe von allen auf diese Weise gespendet wird und daß
die unterschiedlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften soweit wie möglich
zu einer Übereinstimmung über deren Bedeutung und über deren gültige Spendung
gelangen.
94. Sehr dringlich wird empfohlen, daß der Dialog über die Bedeutung und die
gültige Feier der Taufe zwischen den Autoritäten der katholischen Kirche und
denen der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften auf den Ebenen der
Diözese oder der Bischofskonferenzen stattfindet. Auf diese Weise wäre es
möglich, gemeinsame Erklärungen über die gegenseitige Anerkennung der Taufen
abzugeben, wie auch über die Vorgehensweise in den Fällen, in denen die
Gültigkeit einzelner Taufen zweifelhaft sein könnte.
95. Um zu einer solchen Übereinstimmung zu kommen, sollten folgende Punkte
bedacht werden:
a) Die Taufe durch Untertauchen oder durch Übergießen, begleitet von der
trinitarischen Formel, ist in sich gültig. Daraus folgt, daß das Sakrament als
gültig angesehen werden muß, wenn die Rituale, die liturgischen Bücher oder die
bestehenden Gewohnheiten einer Kirche oder einer kirchlichen Gemeinschaft eine
dieser beiden Weisen zu taufen vorschreiben, außer wenn es ernsthafte Gründe
gibt, die daran zweifeln lassen, daß der Amtsträger die Regeln seiner eigenen
Gemeinschaft oder Kirche beachtet hat.
b) Der unzureichende Glaube eines Amtsträgers bezüglich der Taufe hat niemals
von sich aus eine Taufe ungültig werden lassen. Die hinreichende Intention des
taufenden Amtsträgers muß vorausgesetzt werden, es sei denn, es gäbe einen
ernsthaften Grund zu zweifeln, daß er das tun wollte, was die Kirche tut.
c) Wenn Zweifel, ob überhaupt Wasser gebraucht und wie es verwendet worden
ist,(105) aufkommen, fordern der Respekt vor dem Sakrament und die Achtung vor
diesen kirchlichen Gemeinschaften eine ernsthafte Untersuchung der in dieser
Gemeinschaft geübten Praxis, ehe über die Gültigkeit ihrer Taufe geurteilt wird.
96. Der lokalen Situation entsprechend und wenn sich die Gelegenheit bietet,
können die Katholiken in einer gemeinsamen Feier mit anderen Christen das
Gedächtnis der Taufe feiern, die sie vereint. Dabei erneuern sie mit ihnen die
Absage an die Sünde und die Verpflichtung, ein entschiedenes christliches Leben
zu führen, die sie durch ihr Taufversprechen übernommen haben. Sie verpflichten
sich, mit der Gnade des Heiligen Geistes zusammenzuwirken, um dazu beizutragen,
die Trennungen unter den Christen zu heilen.
97. Obwohl der Mensch durch die Taufe in Christus und seine Kirche
eingegliedert wird, geschieht dies konkret in einer ganz bestimmten Kirche oder
kirchlichen Gemeinschaft. Deswegen darf eine Taufe nicht gemeinschaftlich von
zwei Amtsträgern gespendet werden, die verschiedenen Kirchen oder kirchlichen
Gemeinschaften angehören. Es ist hier daran zu erinnern, daß in der katholischen
liturgischen und theologischen Tradition die Taufe immer von einem einzigen
Zelebranten gespendet wird. Aus pastoralen Gründen und unter außergewöhnlichen
Umständen kann der Ortsordinarius entscheiden, daß der Amtsträger einer anderen
Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft an der Feier teilnimmt und eine Lesung oder
ein Gebet usw. übernimmt. Der umgekehrte Fall ist nur möglich, wenn die Taufe,
die in einer anderen Gemeinschaft gefeiert wird, nicht den katholischen
Prinzipien und der katholischen Disziplin widerspricht.(106)
98. Nach katholischem Verständnis sollen die Taufpaten, im liturgischen und
kanonischen Sinne, selbst Mitglieder der Kirche oder der kirchlichen
Gemeinschaft sein, in der die Taufe gespendet wird. Die Taufpaten übernehmen
nicht nur die Verantwortung für die christliche Erziehung des Getauften (des
Gefirmten) als Angehöriger oder Freund, sondern sie sind in Stellvertretung
einer Glaubensgemeinschaft anwesend, sie sind ebenfalls Garanten für den Glauben
des Täuflings und für sein Verlangen nach kirchlicher Gemeinschaft.
a) Trotzdem kann ein Getaufter, der einer anderen kirchlichen Gemeinschaft
angehört, aufgrund der gemeinsamen Taufe und aufgrund guter familiärer oder
freundschaftlicher Beziehungen als Taufzeuge zugelassen werden, aber nur
zusammen mit einem katholischen Paten.(107)
Ein Katholik kann dasselbe für einen Täufling in einer anderen kirchlichen
Gemeinschaft tun.
b) Wegen der engen Gemeinschaft, die zwischen der katholischen Kirche und den
orthodoxen Kirchen des Ostens besteht, ist es erlaubt, aus einem gerechten Grund
einen orientalischen Gläubigen als Taufpaten bei der Taufe eines katholischen
Kindes oder Erwachsenen zuzulassen, wenn gleichzeitig ein katholischer Taufpate
(oder Taufpatin) vorhanden ist. Voraussetzung ist jedoch, daß man genügend für
die katholische Erziehung des Getauften Sorge getragen hat und daß die Eignung
des Taufpaten festgestellt wurde.
Pate bei einer Taufe in einer orthodoxen Kirche des Ostens zu sein, ist einem
Katholiken nicht untersagt, wenn er zu der Taufe eingeladen wird. In diesem Fall
kommt die Verpflichtung, über die christliche Erziehung zu wachen, an erster
Stelle dem Paten (oder der Patin) zu, der Mitglied der Kirche ist, in der der
Täufling getauft wird.(108)
99. Jeder Christ hat das Recht, aus Gewissensgründen frei zu entscheiden, in
die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche einzutreten.(109) Die Aufgabe der
Vorbereitung eines Menschen, der in die volle Gemeinschaft der katholischen
Kirche aufgenommen werden möchte, ist ihrem Wesen nach verschieden vom
ökumenischen Wirken.(110) Der christliche Initiationsritus für Erwachsene sieht
ein Formular vor, um solche Personen in die volle Gemeinschaft der katholischen
Kirche aufzunehmen. Dennoch kann die katholische Autorität in solchen Fällen,
wie im Fall der konfessionsverschiedenen Ehen, es als notwendig erachten,
nachzuforschen, ob die bereits empfangene Taufe gültig vollzogen wurde. Bei
dieser Nachforschung müßte man folgende Empfehlungen beachten:
a) Die Gültigkeit der Taufe, wie sie in den verschiedenen Ostkirchen gefeiert
wird, steht außer Zweifel. Deshalb genügt es, das Faktum der Taufe
festzustellen. In diesen Kirchen wird das Sakrament der Firmung (die Salbung) in
gültiger Form vom Priester zusammen mit der Taufe gespendet; so geschieht es
häufig, daß im kanonischen Taufzeugnis die Firmung nicht erwähnt wird. Dies
rechtfertigt keinen Zweifel daran, daß auch die Firmung gültig gespendet wurde.
b) Bevor man die Gültigkeit der Taufe eines Christen anderer Kirchen und
kirchlicher Gemeinschaften prüft, soll man sich vergewissern, ob eine
Übereinkunft über die Taufe (wie oben in Nr. 94 dargestellt) mit den beteiligten
örtlichen und regionalen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften vorliegt und ob
die Taufe wirklich gemäß dieser Übereinkunft vollzogen wurde. Doch muß beachtet
werden, daß die fehlende formelle Übereinkunft über die Taufe nicht automatisch
die Gültigkeit der Taufe in Frage stellt.
c) Wenn eine offizielle kirchliche Bestätigung vorliegt, besteht kein Grund
zum Zweifel an der Gültigkeit der Taufe dieser Christen aus einer anderen Kirche
oder einer anderen kirchlichen Gemeinschaft. Es sei denn, daß in einem
Einzelfall die Prüfung einen ernsthaften Grund für einen Zweifel ergibt betreffs
der Materie, der verwendeten Taufformel, der Intention des erwachsenen Getauften
oder der des Amtsträgers, der getauft hat.(111)
d) Wenn selbst nach einer sorgfältigen Untersuchung noch ein ernsthafter
Zweifel an der richtigen Spendung der Taufe besteht und folglich eine
bedingungsweise Taufe als notwendig erachtet wird, soll der katholische
Amtsträger seinen Respekt vor der Lehre zum Ausdruck bringen, nach der die Taufe
nur ein einziges Mal gespendet werden kann. Er wird dem Täufling erklären, warum
er bedingungsweise getauft wird und was der Ritus der bedingungsweisen Taufe
bedeutet. Dieser Ritus der bedingungsweisen Taufe soll privat und nicht
öffentlich vollzogen werden.(112)
e) Es ist wünschenswert, daß die Synoden der katholischen Ostkirchen und die
Bischofskonferenzen Weisungen für die Aufnahme von getauften Christen aus
anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften in die volle Gemeinschaft der
katholischen Kirche geben, wobei sie der Tatsache Rechnung tragen, daß diese
keine Katechumenen sind und ebenso das Maß der Kenntnis und der Praxis des
christlichen Glaubens, das sie haben können, berücksichtigen.
100. Nach dem christlichen Initiationsritus für Erwachsene sollen jene, die
sich zu Christus das erste Mal in ihrem Leben bekennen, normalerweise in der
Osternacht getauft werden. Wenn in dieser Feier auch bereits Getaufte in die
volle Gemeinschaft aufgenommen werden, muß eine klare Unterscheidung zwischen
diesen und jenen, die noch nicht getauft sind, gemacht werden.
101. Bei dem gegenwärtigen Stand unserer Beziehungen mit den kirchlichen
Gemeinschaften, die aus der Reformation im 16. Jahrhundert hervorgegangen sind,
ist bislang noch keine Übereinstimmung über die Bedeutung, über den
sakramentalen Charakter, auch nicht über die Spendung des Sakraments der Firmung
erreicht worden. Folglich müßten Gläubige aus diesen Gemeinschaften, die in die
volle Gemeinschaft der katholischen Kirche eintreten wollen, das Sakrament der
Firmung gemäß der Lehre und dem Ritus der katholischen Kirche empfangen, bevor
sie zur eucharistischen Gemeinschaft zugelassen werden.
B. DIE TEILHABE AN GEISTLICHEN AKTIVITÄTEN UND REICHTÜMERN
Allgemeine Prinzipien
102. Die Christen können ermutigt werden, teilzunehmen und teilzugeben an den
geistlichen Aktivitäten und Reichtümern, das heißt jenes geistliche Erbe, das
sie gemeinsam besitzen, zu teilen in der Weise und in dem Maße, wie es dem
jeweiligen Stand der Trennung entspricht.(113)
103. Der Ausdruck "Teilhabe an geistlichen Aktivitäten und Reichtümern"
umfaßt solche Gegebenheiten wie zum Beispiel das gemeinsame Gebet, die
Gemeinschaft in der Liturgie im strengen Sinn, wie später unter Nr. 116
beschrieben, sowie den gemeinsamen Gebrauch von kirchlichen Räumen und aller
notwendigen liturgischen Gegenstände.
104. Folgende Prinzipien sollten das geistliche Teilen regeln:
a) Trotz der ernsthaften Unterschiede, welche die vollständige kirchliche
Gemeinschaft verhindern, ist es klar, daß alle, die durch die Taufe Christus
eingegliedert sind, viele Elemente des christlichen Lebens gemeinsam haben. So
gibt es unter Christen eine wirkliche, wenn auch unvollkommene Gemeinschaft, die
auf viele Weisen zum Ausdruck kommen kann, so im gemeinsamen Gebet und im
gemeinsamen liturgischen Gottesdienst,(114) wie dies in den folgenden
Paragraphen näher erläutert wird.
b) Nach katholischer Lehre ist die katholische Kirche mit der ganzen
offenbarten Wahrheit und allen Mitteln des Heils ausgestattet. Dieses Geschenk
kann nicht verloren gehen.(115) Es kann jedoch unter den Elementen und Gaben,
welche der katholischen Kirche zu eigen sind (zum Beispiel das geschriebene Wort
Gottes, das Leben der Gnade, der Glaube, die Hoffnung und die Liebe usw.), auch
viele außerhalb ihrer sichtbaren Grenzen geben. Die Kirchen und die kirchlichen
Gemeinschaften, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche
stehen, sind keinesfalls ihrer Bedeutung und ihres Wertes im Heilsmysterium
beraubt, da der Geist Christi sich nicht weigert, sie als Mittel des Heils zu
gebrauchen.(116) In unterschiedlicher Weise, je nach Gegebenheit, können die
Feiern einer jeden Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft das Leben der Gnade in
ihren Mitgliedern nähren und Zutritt zur Gemeinschaft des Heils geben.(117)
c) Folglich muß die Teilhabe an geistlichen Aktivitäten und Reichtümern
dieses doppelte Faktum widerspiegeln:
1. die wirkliche Gemeinschaft im Leben des Heiligen Geistes, die es schon
jetzt unter den Christen gibt und die in ihrem Gebet und liturgischem
Gottesdienst zum Ausdruck kommt;
2. die Unvollständigkeit dieser Gemeinschaft aufgrund der Unterschiede im
Glauben und der Denkformen, die unvereinbar sind mit einer uneingeschränkten,
gegenseitigen Teilhabe an den geistlichen Gütern.
d) Die Anerkennung dieser komplexen Wirklichkeit macht es notwendig, Normen
für das gemeinsame geistliche Tun aufzustellen, die der Verschiedenheit der
kirchlichen Gegebenheiten Rechnung tragen, wie sie in der Beziehung zu den
beteiligten Kirchen und den kirchlichen Gemeinschaften bestehen, in der Weise,
daß die Christen ihre gemeinsamen geistlichen Reichtümer schätzen und sich an
ihnen freuen, aber daß sie auch auf die Notwendigkeit achten, daß die noch
bestehenden Trennungen überwunden werden müssen.
e) Da die gemeinsame Feier der Eucharistie ein sichtbares Zeichen der vollen
Gemeinschaft des Glaubens, des Gottesdienstes und des gemeinsamen Lebens in der
katholischen Kirche ist, die durch die Amtsträger dieser Kirche zum Ausdruck
gebracht wird, ist es nicht erlaubt, die Eucharistie mit den Geistlichen anderer
Kirchen oder kirchlicher Gemeinschaften zu feiern.(118)
105. Es müßte eine gewisse Gegenseitigkeit geben, da die Teilhabe an
geistlichen Aktivitäten und Reichtümern - selbst in den festgelegten Grenzen -
im Geist des guten Willens und der Nächstenliebe, ein Beitrag zum Wachstum der
Harmonie unter den Christen ist.
106. Bezüglich dieser Teilhabe werden den zuständigen katholischen
Autoritäten und denen der anderen Gemeinschaften Beratungen empfohlen, um die
Möglichkeiten einer legitimen Gegenseitigkeit zu erkunden nach Maßgabe der Lehre
und der Traditionen der verschiedenen Gemeinschaften.
107. Die Katholiken sollen der liturgischen und sakramentalen Ordnung der
anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften aufrichtige Achtung erweisen, so
wie jene um dieselbe Achtung gegenüber der katholischen Disziplin gebeten
werden. Eine der Zielsetzungen der obengenannten Beratungen sollte es sein, ein
besseres wechselseitiges Verständnis der Disziplin jeder Seite und darüber
hinaus eine Übereinstimmung über die Weise anzustreben, wie eine Situation
geregelt werden kann, in der die Disziplin der einen Kirche die der anderen in
Frage stellt oder ihr widerspricht.
Gemeinsames Gebet
108. Wo es angebracht ist, sollen die Katholiken ermutigt werden, sich mit
den Christen, die anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften angehören, zum
Gebet zu versammeln, gemäß den Normen der Kirche. Solche gemeinsamen Gebete sind
sicherlich ein wirksames Mittel, um die Gnade der Einheit zu erflehen, und sie
sind ein echter Ausdruck der Bande, durch die Katholiken immer noch mit diesen
verbunden sind.(119) Das gemeinsame Gebet ist als solches ein Weg, der zur
geistlichen Versöhnung führt.
109. Das gemeinsame Gebet wird den Katholiken und den anderen Christen
empfohlen, damit sie so ihre gemeinsamen Nöte und Sorgen zusammen vor Gott
tragen - zum Beispiel den Frieden, soziale Fragen, die gegenseitige Liebe
zwischen den Menschen, die Würde der Familie, die Auswirkungen der Armut, des
Hungers, der Gewalt usw. Dasselbe trifft für Gelegenheiten zu, wo je nach
Umständen eine Nation, eine Region oder eine Gemeinde Gott in Gemeinschaft
danken oder ihn um Hilfe bitten will; dies gilt ebenso an einem
Nationalfeiertag, in Zeiten des Unglücks oder der öffentlichen Trauer, am Tag,
an dem der für das Vaterland Verstorbenen gedacht wird, usw. Dieses gemeinsame
Gebet wird auch für Treffen empfohlen, bei denen sich die Christen zum Studium
oder zum gemeinsamen Handeln versammeln.
110. Doch sollte das gemeinsame Gebet an erster Stelle die Wiederherstellung
der Einheit der Christen beinhalten. Es könnte ausgerichtet sein zum Beispiel
auf das Mysterium der Kirche und ihre Einheit, auf die Taufe als sakramentales
Band der Einheit oder auf die Erneuerung des persönlichen und gemeinschaftlichen
Lebens als notwendiger Weg, um die Einheit zu vollenden. Dieses Gebet wird
besonders empfohlen während der "Gebetswoche für die Einheit der Christen" oder
während der Zeit zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten.
111. Ein solches Gebet sollte in gemeinsamer Übereinstimmung unter Mitwirkung
der Vertreter der Kirchen, kirchlicher Gemeinschaften oder anderer Gruppen
vorbereitet werden. Gemeinsam sollten sie untereinander entscheiden, wie jeder
daran teilnimmt, und die Themen, Schriftlesungen, Lieder und Gebete aussuchen.
a) Eine solche Feier kann alle Lesungen, Lieder und Gebete umfassen, die das
zum Ausdruck bringen, was allen Christen im Glauben und im geistlichen Leben
gemeinsam ist. Sie kann folgendes beinhalten: eine Predigt, eine Ansprache oder
eine biblische Meditation, die aus dem gemeinsamen christlichen Erbe schöpft und
die das gegenseitige Wohlwollen und die Einheit fördert.
b) Es ist darauf zu achten, daß die Übersetzungen der Heiligen Schrift, die
man verwendet, für alle annehmbar und getreue Übersetzungen des Originals sind.
c) Es ist wünschenswert, daß der Aufbau dieser Feiern den unterschiedlichen
Modellen des gemeinschaftlichen Gebetes, die im Zuge der liturgischen Erneuerung
in vielen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften vereinbart wurden, Rechnung
trägt. Dabei muß eine besondere Aufmerksamkeit dem gemeinsamen Erbe von Liedern,
Texten aus den Lektionaren und liturgischen Gebeten geschenkt werden.
d) Bei der Vorbereitung von Gottesdiensten von Katholiken und Gliedern einer
Ostkirche muß genau auf die liturgische Ordnung, die jeder Kirche eigen ist,
geachtet werden - in Übereinstimmung mit dem, was in Nr. 115 gesagt wird.
112. Obwohl die Kirche ein Ort ist, an dem die Gemeinde normalerweise gewohnt
ist, ihre eigene Liturgie zu feiern, können die gemeinsamen Gottesdienste, von
denen hier gesprochen wurde, in einer Kirche der einen oder anderen beteiligten
Gemeinde mit der Zustimmung aller stattfinden. Der Ort, der gewählt wird, sollte
allen zusagen, angemessen eingerichtet werden können und Andacht ermöglichen.
113. Mit der Billigung aller Teilnehmer können jene, die eine Aufgabe im
Gottesdienst übernehmen, die Kleidung tragen, die ihrem kirchlichen Rang und der
Art der Feier entspricht.
114. In einigen Fällen kann es nützlich sein, unter der Leitung von Personen,
die eine besondere Ausbildung und Erfahrung haben, geistliches Miteinander zu
pflegen in der Form von Rekollektionen, Exerzitien, in Gruppen, in denen
gemeinsam studiert wird und in denen man sich gemeinsam auf spirituelle
Traditionen besinnt sowie in dauerhafteren Gemeinschaften, die der Vertiefung
eines gemeinsamen spirituellen Lebens dienen. Große Aufmerksamkeit muß stets dem
gewidmet werden, was über die Anerkennung der tatsächlichen Unterschiede in der
Lehre gesagt worden ist, und der Lehre und Ordnung der katholischen Kirche
bezüglich der Teilnahme an den Sakramenten.
115. Weil die Eucharistiefeier am Herrentag Fundament und Mitte des ganzen
liturgischen Jahres ist,120 sind die Katholiken verpflichtet - unbeschadet des
Rechts der Ostkirchen -121 an Sonntagen und gebotenen Feiertagen an der Messe
teilzunehmen.122 Aus diesem Grund ist es nicht ratsam, am Sonntag ökumenische
Gottesdienste zu halten. Es wird daran erinnert, daß, selbst wenn Katholiken an
ökumenischen Gottesdiensten und Gottesdiensten anderer Kirchen und kirchlicher
Gemeinschaften teilnehmen, die Verpflichtung, an diesen Tagen an der Messe
teilzunehmen, trotzdem bestehen bleibt.
Gemeinsame nichtsakramentale Liturgie
116. Unter liturgischem Gottesdienst versteht man den Gottesdienst, der gemäß
den liturgischen Büchern, den Anordnungen und den Gewohnheiten einer Kirche oder
einer kirchlichen Gemeinschaft vollzogen wird und dem ein Amtsträger oder ein
Beauftragter dieser Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft vorsteht. Der
liturgische Gottesdienst kann einen nichtsakramentalen Charakter haben, oder er
kann die Feier von einem oder mehreren christlichen Sakramenten sein. In den
folgenden Ausführungen handelt es sich um den nichtsakramentalen Gottesdienst.
117. Zu bestimmten Anlässen kann das offizielle Gebet einer Kirche ökumenisch
gestalteten Gottesdiensten, die für diese Gelegenheit vorgesehen sind,
vorgezogen werden. Die Teilnahme an solchen Gottesdiensten, wie zum Beispiel dem
Morgen- und Abendgebet, besonderen Vigilien usw. ermöglicht es Gläubigen
unterschiedlicher liturgischer Traditionen - Katholiken, Orthodoxen, Anglikanern
und Protestanten - das Gebet anderer Gemeinschaften besser zu verstehen und an
den Traditionen, die sich oft aus den gemeinsamen Wurzeln entwickelt haben,
tiefer teilzunehmen.
118. Es wird den Katholiken geraten, in den liturgischen Feiern, die in
anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften stattfinden und deren Gäste sie
sind, an den Psalmen, Wechselgesängen, Liedern und gemeinsamen Gesten
teilzunehmen. Wenn ihre Gastgeber es ihnen vorschlagen, können sie eine Lesung
übernehmen oder predigen.
119. Die Teilnehmer an einer liturgischen Feier dieser Art sollen ganz
besonders aufmerksam auf die Gefühle des Klerus und der Gläubigen aller
teilnehmenden christlichen Gemeinschaften Rücksicht nehmen wie auch auf die am
Ort üblichen Gewohnheiten, die je nach Zeit, Ort, Personen und Umständen
unterschiedlich sein können. In einer katholischen liturgischen Feier können die
Amtsträger der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften den Platz
einnehmen und die liturgischen Ehren empfangen, die ihrem Rang und ihrer Aufgabe
entsprechen, wenn dies als wünschenswert angesehen wird. Die katholischen
Geistlichen, die zu einer Feier in einer anderen Kirche oder kirchliche
Gemeinschaft eingeladen sind, können, wenn dies den Gastgebern genehm ist, die
Kleidung und die Insignien ihres kirchlichen Amtes tragen.
120. Nach dem klugen Ermessen des Ortsordinarius kann der Beerdigungsritus
der katholischen Kirche auch Angehörigen einer nichtkatholischen Kirche oder
nichtkatholischen Gemeinschaft gewährt werden, falls dies nicht gegen den Willen
der Verstorbenen geschieht und unter der Voraussetzung, daß der eigene
Amtsträger nicht erreichbar ist,(123) und dies nicht den allgemeinen
Rechtsbestimmungen widerspricht.(124)
121. Segnungen, die gewöhnlich nur Katholiken gespendet werden, können
ebenfalls anderen Christen gespendet werden, wenn diese darum bitten, gemäß dem
Wesen und dem Gegenstand des Segens. Öffentliche Gebete für andere Christen,
Lebende oder Verstorbene, für die Nöte und Anliegen anderer Kirchen, kirchlicher
Gemeinschaften und ihrer geistlichen Leiter können während der Litaneien und
anderer Bittgebete des liturgischen Gottesdienstes, aber nicht während des
eucharistischen Hochgebetes gesprochen werden. Die alte christliche Tradition in
Liturgie und Ekklesiologie erlaubt nur, im Hochgebet die Namen der Personen zu
nennen, die in voller Gemeinschaft mit der Kirche stehen, die diese Eucharistie
feiert.
Gemeinschaft im sakramentalen Leben, besonders in der Eucharistie
a) Gemeinschaft im sakramentalen Leben mit den Mitgliedern der
verschiedenen orientalischen Kirchen
122. Zwischen der katholischen Kirche und den orientalischen Kirchen, die
nicht in voller Gemeinschaft mit ihr stehen, besteht dennoch eine sehr enge
Gemeinschaft im Bereich des Glaubens.(125) Außerdem "baut sich auf und wächst
durch die Feier der Eucharistie des Herrn in diesen Einzelkirchen die Kirche
Gottes" und "diese Kirchen besitzen trotz ihrer Trennung wahre Sakramente, vor
allem - kraft der apostolischen Sukzession - das Priestertum und die Eucharistie
(...)".(126) Dies schafft gemäß der Auffassung der katholischen Kirche ein
ekklesiologisches und sakramentales Fundament, um eine gewisse Gemeinschaft mit
diesen Kirchen im liturgischen Gottesdienst und sogar in der Eucharistie zu
erlauben und zu ihr zu ermutigen, "unter gegebenen, geeigneten Umständen und mit
Billigung der kirchlichen Autorität".(127) Aber es ist bekannt, daß die
orientalischen Kirchen aufgrund ihres eigenen Kirchenverständnisses strengere
Ordnungen haben können, die andere respektieren sollen. Die Hirten sollten
deshalb die Gläubigen sorgfältig unterrichten, damit diese die besonderen Gründe
für diese Teilnahme am liturgischen Gottesdienst und die unterschiedlichen
Ordnungen kennenlernen, die es in diesem Bereich geben kann.
123. Wenn die Notwendigkeit es erfordert oder ein wirklicher geistlicher
Nutzen dazu rät und vorausgesetzt, daß jede Gefahr des Irrtums oder des
Indifferentismus vermieden wird, ist es jedem Katholiken, dem es physisch oder
moralisch unmöglich ist, einen katholischen Spender aufzusuchen, erlaubt, die
Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung von einem
nichtkatholischen Spender einer Ostkirche zu empfangen.(128)
124. Da es bei den Katholiken und bei den orientalischen Christen
unterschiedliche Gewohnheiten gibt bezüglich der Häufigkeit des
Kommunionempfangs, der Beichte vor der Kommunion und der eucharistischen
Nüchternheit, müssen die Katholiken dafür Sorge tragen, daß sie nicht Anstoß und
Mißtrauen unter den orientalischen Christen dadurch erregen, daß sie nicht den
orientalischen Gewohnheiten folgen. Ein Katholik, der berechtigterweise die
Kommunion bei den orientalischen Christen zu empfangen wünscht, muß soweit wie
möglich die orientalische Ordnung respektieren und vom Kommunionempfang absehen,
wenn diese Kirche die sakramentale Gemeinschaft nur ihren eigenen Gläubigen
gewährt und alle anderen ausschließt.
125. Die katholischen Spender können erlaubt die Sakramente der Buße, der
Eucharistie und der Krankensalbung Mitgliedern der orientalischen Kirchen
spenden, wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert
sind.
Auch in diesen Fällen muß die Ordnung der orientalischen Kirchen für ihre
eigenen Gläubigen beachtet und jeder Anschein von Proselytismus vermieden
werden.(129)
126. Während einer sakramentalen liturgischen Feier in einer Ostkirche können
die Katholiken Lesungen übernehmen, wenn sie dazu eingeladen werden. Während
ähnlicher Feiern in katholischen Kirchen kann ein orientalischer Christ
eingeladen werden, die Lesungen zu übernehmen.
127. Wollen zwei orientalische Christen oder zwei Gläubige, von denen der
eine Katholik und der andere orientalischer Christ ist, in einer orientalischen
Kirche heiraten, so kann ein katholischer Amtsträger bei der Feier der
Eheschließung, die nach geltendem Recht gefeiert wird, anwesend sein und an ihr
teilnehmen, wenn er von der Autorität der orientalischen Kirche eingeladen ist
und wenn er sich nach den Normen (siehe unten) für die konfessionsverschiedenen
Ehen richtet, wo sie zutreffen.
128. Ein Mitglied einer orientalischen Kirche kann Trauzeuge bei einer
Eheschließung in einer katholischen Kirche sein; ebenso kann ein Mitglied der
katholischen Kirche Trauzeuge bei einer Eheschließung sein, die nach geltendem
Recht in einer orientalischen Kirche gefeiert wird. In allen Fällen muß dieses
Tun der allgemeinen Ordnung der beiden Kirchen bezüglich der Regeln der
Teilnahme an solchen Eheschließungen entsprechen.
b) Gemeinschaft im sakramentalen Leben mit den Christen anderer Kirchen
und kirchlicher Gemeinschaften
129. Das Sakrament ist eine Handlung Christi und der Kirche durch den
Geist.(130) Seine Feier in einer konkreten Gemeinde ist das Zeichen der in ihr
bestehenden Einheit im Glauben, im Gottesdienst und im gemeinschaftlichen Leben.
Als solche Zeichen sind die Sakramente, besonders die Eucharistie, Quellen der
Einheit der christlichen Gemeinde und des geistlichen Lebens und die Mittel, sie
aufzubauen. Folglich ist die eucharistische Gemeinschaft untrennbar an die volle
kirchliche Gemeinschaft und deren sichtbaren Ausdruck gebunden.
Gleichzeitig lehrt die katholische Kirche, daß durch die Taufe die Mitglieder
anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften in einer wirklichen, wenn auch
nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen(131) und daß
"die Taufe ein sakramentales Band der Einheit zwischen allen begründet, die
durch sie wiedergeboren sind (...), und ihrem ganzen Wesen nach hinzielt auf die
Erlangung der Fülle des Lebens in Christus".(132) Die Eucharistie ist für die
Getauften eine geistliche Nahrung, die sie befähigt, die Sünde zu überwinden,
vom Leben Christi selbst zu leben, immer tiefer in seinen Leib eingegliedert zu
werden und immer intensiver an der ganzen Heilsökonomie des Geheimnisses Christi
teilzuhaben.
Im Lichte dieser beiden Grundprinzipien, die stets zusammen gesehen werden
müssen, gewährt die katholische Kirche im allgemeinen den Zutritt zur
eucharistischen Gemeinschaft und zu den Sakramenten der Buße und der
Krankensalbung einzig jenen Gläubigen, die mit ihr in der Einheit des Glaubens,
des Gottesdienstes und des kirchlichen Lebens stehen.(133) Aus denselben Gründen
erkennt sie auch an, daß unter gewissen Umständen, in Ausnahmefällen und unter
gewissen Bedingungen der Zutritt zu diesen Sakramenten Christen anderer Kirchen
und kirchlicher Gemeinschaften gewährt oder sogar empfohlen werden kann.(134)
130. Wenn Todesgefahr besteht, können katholische Spender diese Sakramente
unter den Bedingungen, die unten (Nr. 131) aufgezählt werden, spenden. In
anderen Fällen wird streng empfohlen, daß der Diözesanbischof allgemeine Normen
aufstellt, die dienlich sind, um zu beurteilen, welche Situationen als ernste
und dringende Notwendigkeiten zu bewerten und ob die unten (Nr. 131) genannten
Bedingungen als gegeben anzusehen sind.(135) Dabei hat er den Normen, die
diesbezüglich von der Bischofskonferenz oder von den Synoden der katholischen
Ostkirche festgelegt wurden, Rechnung zu tragen. Entsprechend dem kanonischen
Recht(136) dürfen diese allgemeinen Normen nur nach Beratung mit der zuständigen
- wenigstens lokalen - Autorität der betreffenden nichtkatholischen Kirche oder
kirchlichen Gemeinschaft erlassen werden. Die katholischen Spender werden
beurteilen, ob es sich um besondere Fälle handelt, und werden dieses Sakrament
nur in Übereinstimmung mit diesen Normen, falls es solche gibt, spenden. Falls
es diese nicht gibt, werden sie nach den Normen dieses Direktoriums urteilen.
131. Die Bedingungen, unter denen ein katholischer Spender die Sakramente der
Eucharistie, der Buße und der Krankensalbung einem Getauften, der sich in der
oben erwähnten Situation befindet (Nr. 130), spenden kann, sind folgende: Diesem
Gläubigen ist es nicht möglich, einen Spender der eigenen Kirche oder
kirchlichen Gemeinschaft aufzusuchen, er erbittet von sich aus diese Sakramente,
er bekundet den katholischen Glauben bezüglich dieser Sakramente und ist in
rechter Weise vorbereitet.(137)
132. Aufgrund der katholischen Lehre über die Sakramente und ihre Gültigkeit
kann ein Katholik unter den oben erwähnten Umständen (Nr. 130, 131) diese
Sakramente nur von einem Spender einer Kirche erbitten, in dessen Kirche diese
Sakramente gültig gespendet werden, oder von einem Spender, von dem feststeht,
daß er gemäß der katholischen Lehre über die Ordination gültig geweiht ist.
133. Die Lesung der Heiligen Schrift während der Eucharistiefeier der
katholischen Kirche geschieht durch Mitglieder dieser Kirche. In Ausnahmefällen
und aus gutem Grund kann der Diözesanbischof dem Mitglied einer anderen Kirche
oder kirchlichen Gemeinschaft erlauben, die Aufgabe des Lektors zu übernehmen.
134. In der katholischen Eucharistiefeier ist die Predigt, die Teil der
Liturgie selbst ist, dem Priester oder Diakon vorbehalten, da sie die Mysterien
des Glaubens und die Normen des christlichen Lebens in Übereinstimmung mit der
katholischen Lehre und Tradition darlegt.(138)
135. Für die Schriftlesung und Predigt während Gottesdiensten, die keine
Eucharistiefeier sind, sollen die oben (Nr. 118) angegebenen Normen angewandt
werden.
136. Die Mitglieder anderer Kirchen oder kirchlicher Gemeinschaften können
Trauzeugen bei der Feier einer Eheschließung in einer katholischen Kirche sein.
Katholiken können auch Trauzeugen bei Eheschließungen sein, die in gültiger Form
in anderen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften vollzogen werden
Teilhabe an anderen Gütern für das geistliche Leben und Tun
137. Die katholischen Gotteshäuser sind konsekrierte oder gesegnete Gebäude,
die eine große theologische und liturgische Bedeutung für die katholische
Gemeinde haben. Folglich sind sie im allgemeinen dem katholischen Gottesdienst
vorbehalten. Aber wenn Priester, Amtsträger oder Gemeinden, die nicht in voller
Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, keinen Ort und auch nicht die
notwendige Ausstattung haben, um ihre religiösen Zeremonien würdig zu feiern,
kann der Diözesanbischof ihnen erlauben, eine katholische Kirche oder ein
katholisches Gebäude zu benutzen und auch die notwendige Ausstattung für die
Gottesdienste zu entleihen. Unter ähnlichen Umständen kann ihnen auch erlaubt
werden, auf katholischen Friedhöfen zu beerdigen oder dort Gottesdienste zu
halten.
138. Aufgrund der sozialen Entwicklung, dem schnellen Bevölkerungswachstum
und der Verstädterung, sowie aus finanziellen Gründen kann der gemeinsame Besitz
oder Gebrauch von Gottesdienststätten während eines längeren Zeitraums von
praktischem Interesse sein, dort wo ökumenische Beziehungen und Verständnis
zwischen den Gemeinden bestehen.
139. Wenn der Diözesanbischof die Erlaubnis entsprechend den gegebenenfalls
festgesetzten Normen der Bischofskonferenz oder des Heiligen Stuhls erteilt hat,
muß mit Behutsamkeit die Frage der Aufbewahrung des Heiligen Sakraments in
Betracht gezogen werden. Die Lösung über die Aufbewahrung sollte im Sinne einer
gesunden Sakramenten-Theologie, mit allem geziemenden Respekt, überlegt werden
unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Sensibilitäten derer, die das
Gebäude benutzen werden. So könnte zum Beispiel ein gesonderter Raum oder eine
Kapelle gebaut werden.
140. Bevor die Verantwortlichen der betroffenen Gemeinden Baupläne für ein
gemeinsames Gebäude entwerfen, sollten sie eine Übereinstimmung erreichen, wie
ihre unterschiedlichen Ordnungen berücksichtigt werden sollen, insbesondere was
die Sakramente betrifft. Außerdem müßte ein Vertrag abgeschlossen werden, der
klar und angemessen alle Fragen behandelt, die sich bezüglich der Finanzen und
Verpflichtungen aus kirchlichem und zivilem Gesetz ergeben.
141. In den katholischen Schulen und Instituten sollen alle Anstrengungen
unternommen werden, um den Glauben und das Gewissen der Studierenden oder der
Lehrer zu respektieren, die anderen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften
angehören. In Übereinstimmung mit ihren eigenen approbierten Statuten sollten
die Vorstände dieser Schulen und Institute darauf achten, daß die Seelsorger der
anderen Gemeinschaften jede Möglichkeit haben, um ihren geistlichen und
sakramentalen Dienst für ihre Gläubigen auszuüben, die solche Schulen oder
Institute besuchen. In dem Maße, in dem es die Umstände gestatten, können diese
Möglichkeiten mit Erlaubnis des Diözesanbischofs in den Räumlichkeiten, die den
Katholiken gehören, einschließlich der Kirche oder Kapelle angeboten werden.
142. In den Krankenhäusern, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen, die von
Katholiken geführt werden, sollen die Verantwortlichen umgehend die Priester und
Amtsträger der anderen Gemeinschaften von der Anwesenheit ihrer Gläubigen in
Kenntnis setzen und ihnen jede Erleichterung gewähren, damit sie diese Personen
besuchen und ihnen eine geistliche und sakramentale Hilfe unter würdigen und die
Ehrfurcht wahrenden Bedingungen bieten können; diese kann den Gebrauch der
Kapelle mit einschließen.
C. BEKENNTNISVERSCHIEDENE EHEN
143. Dieser Abschnitt des Ökumenischen Direktoriums unternimmt nicht den
Versuch, alle pastoralen und kirchenrechtlichen Fragen auf erschöpfende Art und
Weise zu behandeln, die entweder mit der Feier selbst des christlichen
Ehesakramentes oder mit der Seelsorge an christlichen Familien verbunden sind.
Diese Fragen gehören zur allgemeinen seelsorglichen Tätigkeit eines jeden
Bischofs oder der Regionalkonferenz der Bischöfe. Was hier folgt, setzt den
Akzent auf die spezifischen Fragen, die die bekenntnisverschiedenen Ehen
betreffen, und muß in diesem Zusammenhang verstanden werden. Der Begriff
"bekenntnisverschiedene Ehe" bezieht sich auf eine jede Ehe zwischen einem
katholischen Partner und einem anderen christlichen, getauften Partner, der
nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht.(139)
144. Bei jeder Ehe richtet sich die erste Sorge der Kirche darauf, die
Festigkeit sowie Dauerhaftigkeit des unauflöslichen Ehebandes und des aus ihm
hervorgehenden Familienlebens zu bestärken. Die vollkommene Einheit der Personen
und das vollständige Teilen des Lebens, die den Ehestand ausmachen, sind eher
gewährleistet, wenn die beiden Eheleute derselben Glaubensgemeinschaft
angehören. Ferner zeigen die praktische Erfahrung und die Einsichten, die sich
aus verschiedenen Dialogen zwischen Vertretern von Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften ergeben, daß bekenntnisverschiedene Ehen oft für die Eheleute
selbst und für ihre Kinder hinsichtlich der Bewahrung ihres christlichen
Glaubens und Engagements sowie für die Harmonie des Familienlebens
Schwierigkeiten verursachen. Aus allen diesen Gründen bleibt die Ehe zwischen
Personen derselben kirchlichen Gemeinschaft das Ziel, das zu empfehlen und zu
ermutigen ist.
145. Da jedoch eine wachsende Anzahl von bekenntnisverschiedenen Ehen in sehr
vielen Teilen der Welt festzustellen ist, wendet die Kirche nachdrücklich ihre
pastorale Sorge auch den Paaren zu, die sich darauf vorbereiten, solche Ehen zu
schließen, und solchen Paaren, die sie bereits geschlossen haben. Diese Ehen,
selbst wenn sie ihre eigentümlichen Schwierigkeiten haben, "weisen jedoch
zahlreiche Elemente auf, die es zu schätzen und zu entfalten gilt, sei es wegen
ihres inneren Wertes, sei es wegen des Beitrags, den sie in die ökumenische
Bewegung einbringen können. Dies trifft insbesondere zu, wenn beide Ehepartner
ihren religiösen Verpflichtungen nachkommen. Die gemeinsame Taufe und die
dynamische Kraft der Gnade sind in diesen Ehen für die Gatten Grundlage und
beständige Anregung, ihrer Einheit im Bereich der sittlichen und geistlichen
Werte im Leben Gestalt zu geben."(140)
146. Es gehört zur ständigen Verantwortung aller, aber besonders der
Priester, der Diakone und derer, die sie in ihrem seelsorglichen Dienst
unterstützen, dem(r) katholischen Ehepartner(in) für das Glaubensleben und den
bekenntnisverschiedenen Brautpaaren bei ihrer Vorbereitung auf die Ehe, bei
deren sakramentalen Feier sowie für das spätere gemeinsame Leben eine besondere
Unterweisung und Hilfe anzubieten. Diese pastorale Sorge muß auf die konkrete
geistliche Voraussetzung eines jeden Partners, seine Glaubenserziehung und seine
Glaubenspraxis Rücksicht nehmen. Gleichzeitig muß man die besondere Situation
eines jeden Paares, das Gewissen jedes Partners und die Heiligkeit der
sakramentalen Ehe selbst achten. Wenn man dies für nützlich hält, könnten die
Diözesanbischöfe, die Synoden der katholischen Ostkirchen oder die
Bischofskonferenzen noch genauere Richtlinien für diesen seelsorglichen Dienst
aufstellen.
147. Um dieser Verantwortung Genüge zu tun, müßte man, wenn die Situation
dies erfordert, möglicherweise positive Schritte unternehmen, um mit dem
Amtsträger der anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft in Verbindung zu
treten, selbst wenn sich dies nicht immer als leicht erweist. Im allgemeinen
können die gegenseitigen Begegnungen christlicher Seelsorger, die auf die Hilfe
für diese Ehen und auf die Bewahrung von deren Werten abzielen, ein
hervorragendes Gebiet ökumenischer Zusammenarbeit sein.
148. Bei der Aufstellung der Programme für die notwendige Vorbereitung auf
die Ehe sollten der Priester oder der Diakon sowie diejenigen, die ihnen
assistieren, als positive Aspekte hervorheben, daß das Paar, weil es christlich
ist, teil hat am Leben der Gnade, des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe sowie
anderer innerer Gaben des Heiligen Geistes.(141) Jeder Ehegatte sollte, indem er
weiterhin treu an seiner christlichen Verpflichtung festhält und sie
praktiziert, das suchen, was zur Einheit und zur Eintracht führen kann. Dabei
sollte er jeden religiösen Indifferentismus vermeiden und die wirklichen
Unterschiede nicht verharmlosen.
149. Um eine größere Verständigung und Einheit zu fördern, sollten beide
Seiten sich bemühen, die religiösen Überzeugungen sowie die Lehren und die
religiöse Praxis der Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft des anderen besser
kennenzulernen. Um den beiden Gatten zu helfen, aus dem christlichen Erbe zu
leben, das ihnen gemeinsam ist, muß man sie daran erinnern, daß das gemeinsame
Gebet für ihre geistliche Eintracht wesentlich sowie das Lesen und das Studium
der Heiligen Schriften von großer Bedeutung sind. Während der Vorbereitungszeit
kann das Bemühen des Paares, die religiösen und kirchlichen Traditionen eines
jeden kennenzulernen, ferner die ernsthafte Überprüfung der bestehenden
Unterschiede zu einer größeren Ehrlichkeit und Liebe sowie zu einem tieferen
Verständnis dieser Wirklichkeiten und auch der Ehe selbst führen.
150. Wenn aus einem gerechten und vernünftigen Grund die Erlaubnis, eine
bekenntnisverschiedene Ehe einzugehen, erbeten wird, müssen die beiden Partner
über die wesentlichen Zwecke und Wesenseigenschaften der Ehe, die von keinem der
beiden Partner ausgeschlossen werden dürfen, unterwiesen werden. Des weiteren
wird vom katholischen Teil nach der vom Partikularrecht der katholischen
Ostkirchen oder der von der Bischofskonferenz festgesetzten Form die Erklärung
abverlangt, daß er bereit ist, die Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen,
sowie aufrichtig zu versprechen, sein Mögliches zu tun, daß alle Kinder in der
katholischen Kirche getauft und erzogen werden. Der andere Partner muß über
dieses Versprechen und diese Verpflichtungen informiert werden.(142)
Gleichzeitig muß anerkannt werden, daß der nichtkatholische Partner aufgrund
seines eigenen christlichen Engagements sich einer ähnlichen Verpflichtung
gegenübersehen kann. Es ist zu beachten, daß im Kirchenrecht von diesem Partner
kein schriftliches oder mündliches Versprechen verlangt wird.
Bei den Gesprächen, die man mit jenen führt, die eine bekenntnisverschiedene
Ehe eingehen wollen, wird man die Diskussion über die Frage der Taufe und der
katholischen Erziehung der künftigen Kinder, und wenn möglich, eine Entscheidung
darüber vor der Eheschließung anregen und fördern.
Der Ortsoberhirte wird bei seinem Urteil, ob ein "gerechter und vernünftiger
Grund" im Hinblick auf die Gewährung der Erlaubnis dieser
bekenntnisverschiedenen Ehe besteht, unter anderem einer ausdrücklichen
Ablehnung seitens des nichtkatholischen Teils Rechnung tragen.
151. Bei der Erfüllung seiner Pflicht, den katholischen Glauben seinen
Kindern zu vermitteln, wird der katholische Elternteil die religiöse Freiheit
und das Gewissen des anderen Elternteils respektieren. Er wird Sorge tragen für
die Einheit und den Bestand der Ehe sowie die Aufrechterhaltung der Gemeinschaft
der Familie. Falls trotz aller Bemühungen die Kinder nicht in der katholischen
Kirche getauft und erzogen werden, fällt der katholische Elternteil nicht unter
die Strafe des Kirchenrechtes.(143) Dennoch hört seine Verpflichtung, den
katholischen Glauben mit seinen Kindern zu teilen, nicht auf. Diese Aufgabe
bleibt bestehen und kann zum Beispiel beinhalten, daß er aktiv beiträgt zur
christlichen Atmosphäre des Familienlebens; er sollte alles in seinen Kräften
stehende durch Wort und Beispiel tun, um den anderen Gliedern der Familie zu
helfen, die spezifischen Werte der katholischen Überlieferung zu würdigen; er
sollte alle notwendigen Vorkehrungen treffen, damit er - wohl informiert - fähig
ist, den katholischen Glauben darzulegen und mit den anderen darüber zu
diskutieren; er sollte mit seiner Familie um die Gnade der Einheit der Christen,
wie der Herr sie will, beten.
152. Obgleich uns deutlich bewußt ist, daß es Unterschiede in der Lehre
zwischen der katholischen Kirche und den verschiedenen orientalischen Kirchen
gibt, welche die volle sakramentale und kanonische Einheit verhindern, muß man
bei der Seelsorge für Ehen zwischen Katholiken und orientalischen Christen der
richtigen und genauen Unterweisung des beiden gemeinsamen Glaubens eine
besondere Aufmerksamkeit schenken. Ebenso ist zu beachten, daß man in den
orientalischen Kirchen "wahre Sakramente (findet), kraft der apostolischen
Sukzession, vor allem das Priestertum und die Eucharistie, wodurch sie in ganz
enger Verwandtschaft bis heute mit uns verbunden sind".(144) Eine echte
seelsorgliche Aufmerksamkeit, die den Menschen in diesen Ehen zugewendet wird,
kann ihnen zu einem besseren Verständnis verhelfen, wie ihre Kinder in die
Geheimnisse der Sakramente Christi eingeführt und durch sie geistlich genährt
werden. Ihre Hinführung zur authentischen christlichen Lehre und zu einer
christlichen Lebensweise sollte wohlin jeder Kirche zum größten Teil ähnlich
sein. Die Unterschiede auf dem Gebiet des liturgischen Lebens und der privaten
Andachtsformen können dazu dienen, das gemeinsame Familiengebet zu ermutigen und
nicht es zu behindern.
153. Die Ehe zwischen einem Katholiken und einem Mitglied einer
orientalischen Kirche ist gültig, wenn sie nach einem religiösen Ritus von einem
geweihten Amtsträger gefeiert wird, vorausgesetzt, daß die anderen
erforderlichen Rechtsnormen für die Gültigkeit beachtet worden sind.(145) In
diesem Fall ist die kanonische Form der Feier erforderlich für die Erlaubtheit.
Die kanonische Form ist erforderlich für die Gültigkeit der Ehen zwischen
Katholiken und Christen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften.(146)
154. Aus schwerwiegenden Gründen kann der Ortsordinarius des katholischen
Partners, unbeschadet des Rechtes der orientalischen Kirchen,(147) nach Befragen
des Ordinarius des Eheschließungsorts, den katholischen Teil von der Einhaltung
der kanonischen Eheschließungsform dispensieren.(148) Zu den Dispensgründen
können die Wahrung der Eintracht in der Familie, das Erreichen des
Einverständnisses der Eltern, die Anerkennung des besonderen religiösen
Engagements des Nichtkatholiken oder seine verwandtschaftlichen Beziehungen zu
einem Amtsträger einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gerechnet
werden. Die Bischofskonferenzen sollten Normen aufstellen, damit eine solche
Dispens entsprechend einer allgemeinen Praxis erteilt werden kann.
155. Die von manchen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften vorgeschriebene
Verpflichtung, ihre eigene Eheschließungsform zu beachten, ist kein Grund für
eine automatische Dispens von der katholischen kanonischen Form. Die besonderen
Situationen dieser Art sollten Gegenstand des Dialogs zwischen den Kirchen,
wenigstens auf örtlicher Ebene, sein.
156. Man wird beachten müssen, daß eine gewisse öffentliche Form der Feier
notwendig ist für die Gültigkeit,(149) wenn die Ehe mit Dispens von der
kanonischen Form geschlossen wird. Um die Einheit der Ehe zu betonen, ist es
nicht erlaubt, daß zwei getrennte religiöse Feiern stattfinden, in denen der
Ehekonsens zweimal abgegeben wird oder daß in einer gottesdienstlichen Feier der
Konsens (von beiden assistierenden Amtsträgern) zusammen oder nacheinander
erfragt wird.(150)
157. Mit einer zuvor erteilten Erlaubnis des Ortsordinarius können ein
katholischer Priester oder ein Diakon, falls sie eingeladen sind, zugegen sein
oder irgendwie an der Feier der bekenntnisverschiedenen Ehen teilnehmen, wenn
die Dispens von der kanonischen Form gewährt worden ist. In diesem Fall darf es
nur eine einzige Zeremonie geben, in der der(die) Vorsteher(in) die Abgabe des
Ehekonsenses der Gatten entgegennimmt. Auf Einladung dieses(r) Amtsträgers(in)
kann der katholische Priester oder der Diakon zusätzliche und angemessene Gebete
sprechen, aus der Heiligen Schrift vorlesen, eine kurze Ansprache halten und das
Brautpaar segnen.
158. Wenn das Brautpaar es wünscht, kann der Ortsordinarius gestatten, daß
der katholische Priester den Amtsträger der Kirche oder der kirchlichen
Gemeinschaft des nichtkatholischen Partners einlädt, an der Eheschließungsfeier
teilzunehmen, Schriftlesungen vorzutragen, eine kurze Ansprache zu halten und
das Brautpaar zu segnen.
159. Da sich aufgrund der Anwesenheit von nichtkatholischen Trauzeugen oder
Gästen Probleme im Hinblick auf den Kommunionempfang stellen können, findet eine
bekenntnisverschiedene Eheschließung, die nach der katholischen Form gefeiert
wird, im allgemeinen außerhalb der eucharistischen Liturgie statt. Aus einem
gerechten Grund kann jedoch der
Bischof der Diözese die Feier der Eucharistie erlauben.(151) Im letzteren
Fall ist die Entscheidung über die Zulassung oder die Nichtzulassung des
nichtkatholischen Teils zur eucharistischen Kommunion in Übereinstimmung mit den
bestehenden allgemeinen Normen auf diesem Gebiet zu treffen, sei es für die
orientalischen Christen,(152) sei es für die anderen Christen.(153) Dabei ist
der besonderen Situation Rechnung zu tragen, die dadurch gegeben ist, daß zwei
getaufte Christen das christliche Ehesakrament empfangen.
160. Obgleich den Gatten einer bekenntnisverschiedenen Ehe die Sakramente der
Taufe und der Ehe gemeinsam sind, kann die gemeinsame Teilnahme an der
Eucharistie nur im Ausnahmefalle erfolgen, und man muß in jedem einzelnen Fall
die oben erwähnten Normen bezüglich der Zulassung eines nichtkatholischen
Christen zur eucharistischen Gemeinschaft beachten,(154) ebenso wie jene, die
die Teilnahme eines Katholiken an der eucharistischen Gemeinschaft in einer
anderen Kirche betreffen.(155)
KAPITEL V
DIE ÖKUMENISCHE ZUSAMMENARBEIT, DER DIALOG UND DAS GEMEINSAME ZEUGNIS
161. Wenn die Christen in der in Kapitel IV beschriebenen Form zusammen leben
und beten, geben sie Zeugnis von ihrem gemeinsamen Glauben und von ihrer Taufe
im Namen Gottes, des Vaters aller, seines Sohnes Jesus, des Erlösers aller, und
im Namen des Heiligen Geistes, der alle Dinge umwandelt und eint durch die Kraft
seiner Liebe. Gegründet auf dieser Gemeinschaft des Lebens und der geistlichen
Gaben gibt es noch viele andere Formen der ökumenischen Zusammenarbeit, die die
Einheit zum Ausdruck bringen und fördern, und die das Zeugnis der heilbringenden
Kraft des Evangeliums, das die Christen der Welt geben, zur Geltung bringen.
Wenn die Christen zusammenarbeiten beim Studium und bei der Verbreitung der
Bibel, in den liturgischen Studien, in der Katechese und den höheren Studien, in
der Pastoral und in der Evangelisation, um durch Nächstenliebe einer Welt zu
dienen, die um die Verwirklichung der Ideale der Gerechtigkeit, des Friedens und
der Liebe kämpft, dann verwirklichen sie das, was im Ökumenismusdekret
vorgeschlagen wurde:
"Vor der ganzen Welt sollen alle Christen ihren Glauben an den einen,
dreifaltigen Gott, an den menschgewordenen Sohn Gottes, unsern Erlöser und
Herrn, bekennen und in gemeinsamem Bemühen in gegenseitiger Achtung Zeugnis
geben für unsere Hoffnung, die nicht zuschanden wird. Da in heutiger Zeit die
Zusammenarbeit im sozialen Bereich sehr weit verbreitet ist, sind alle Menschen
ohne Ausnahme zu gemeinsamem Dienst gerufen, erst recht diejenigen, die an Gott
glauben, am meisten aber alle Christen, die ja mit dem Namen Christi
ausgezeichnet sind. Durch die Zusammenarbeit der Christen kommt die
Verbundenheit, in der sie schon untereinander vereinigt sind, lebendig zum
Ausdruck, und das Antlitz Christi, des Gottesknechtes, tritt in hellerem Licht
zutage."(156)
162. Die Christen können ihr Herz nicht dem Schrei der menschlichen Nöte der
gegenwärtigen Welt verschließen. Der Beitrag, den sie in allen Bereichen des
menschlichen Lebens leisten, in denen sich das Verlangen nach Heil kundtut, ist
wirksamer, wenn sie ihn gemeinsam leisten und wenn man sieht, daß ihr Tun ein
gemeinsames ist. Es wird folglich ihr Anliegen sein, alles gemeinsam zu tun,
soweit es ihnen ihr Glaube erlaubt. Das Fehlen der vollen Gemeinschaft zwischen
den verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die noch in der
Glaubenslehre und in der Moral bestehenden Divergenzen, die Wunden in den
Erinnerungen und das Erbe einer Geschichte der Spaltung - jedes dieser Elemente
schränkt das ein, was die Christen zur Zeit gemeinsam tun können. Ihre
Zusammenarbeit kann ihnen helfen, die Hindernisse auf dem Weg zur vollen
Gemeinschaft zu überwinden und ihre Kräfte zu vereinigen, damit sie zu einem
christlichen Leben, einem christlichen Dienst und zu einem sich daraus
ergebenden Zeugnis im Hinblick auf die ihnen gemeinsame Sendung befähigt werden.
"In dieser Verbundenheit im Auftrag, über den vor allem Christus selbst
entscheidet, müssen alle Christen entdecken, was sie bereits vereint, noch bevor
sich ihre volle Gemeinschaft verwirklicht."(157)
Formen und Strukturen der ökumenischen Zusammenarbeit
163. Die ökumenische Zusammenarbeit kann in der Form geschehen, daß
verschiedene Kirchen und kirchliche Gemeinschaften an einem schon von einem
ihrer Mitglieder begonnenen Programm teilnehmen oder in der Form, daß
voneinander unabhängige Aktionen koordiniert werden, damit Verdoppelungen und
unnötige Ausweitungen administrativer Strukturen vermieden werden. Die
Zusammenarbeit kann auch in der Form von gemeinsamen Initiativen und Programmen
geschehen. Verschiedene Arten von Räten und Ausschüssen in einer mehr oder
weniger dauerhaften Form können eingesetzt werden, um die Beziehungen zwischen
den Kirchen und anderen kirchlichen Gemeinschaften zu erleichtern und die
Zusammenarbeit und das gemeinsame Zeugnis zwischen ihnen zu fördern.
164. Die katholische Teilnahme an allen Formen der ökumenischen Begegnung und
an Projekten der Zusammenarbeit wird die von der örtlichen kirchlichen Autorität
errichteten Normen respektieren. Letztendlich steht es dem Diözesanbischof zu,
unter Berücksichtigung dessen, was auf regionaler und nationaler Ebene
entschieden wurde, über die Opportunität und Geeignetheit aller Arten örtlicher
und ökumenischer Aktionen zu urteilen. Die Bischöfe, die Synoden der
katholischen Ostkirchen sowie die Bischofskonferenzen werden im Einverständnis
mit den Richtlinien des Heiligen Stuhles und besonders mit denen des Päpstlichen
Rates zur Förderung der Einheit der Christen handeln.
165. Die Zusammenkünfte von autorisierten Vertretern der Kirchen und
kirchlichen Gemeinschaften, die regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen
stattfinden, können sehr stark dazu beitragen, die ökumenische Zusammenarbeit zu
fördern. Obwohl diese Zusammenkünfte schon in sich ein wichtiges Zeugnis für das
ökumenische Engagement der Teilnehmer sind, können sie darüber hinaus die
Aktivitäten autorisieren, die von den Mitgliedern als Repräsentanten der Kirchen
und kirchlichen Gemeinschaften gemeinsam unternommen werden. Sie können auch
Gelegenheit geben, zu prüfen, welche besonderen Probleme und Aufgaben der
ökumenischen Zusammenarbeit in Angriff zu nehmen sind, und die notwendigen
Entscheidungen zu treffen bezüglich der Einsetzung von Arbeitsgruppen oder
Programmen, um diese Aufgaben anzugehen.
Kirchenräte und Christenräte
166. Die Kirchenräte und die Christenräte stellen eine der stabilsten
Strukturen dar, die eingerichtet worden sind, um die Einheit und die ökumenische
Zusammenarbeit zu fördern. Ein Kirchenrat setzt sich zusammen aus Kirchen158 und
ist den Kirchen, die ihn bilden, Rechenschaft schuldig. Ein Christenrat setzt
sich zusammen aus (anderen) christlichen Organisationen und Gruppen, wie auch
aus Kirchen. Es gibt aber noch andere Einrichtungen für die Zusammenarbeit, die
den Christenräten ähnlich sind, jedoch andere Namen tragen. Im allgemeinen
bieten Christenräte und ähnliche Einrichtungen ihren Mitgliedern die
Möglichkeit, zusammenzuarbeiten, einen Dialog zu führen, die Trennungen und
Mißverständnisse zu überwinden, das Gebet zu pflegen und für die Einheit zu
arbeiten und - im Rahmen des Möglichen - ein gemeinsames christliches Zeugnis zu
geben und einen gemeinsamen christlichen Dienst zu leisten. Sie müssen bewertet
werden nach ihren Aktivitäten und nach dem, was sie über sich selbst in ihren
Satzungen aussagen. Sie haben nur soviel Kompetenzen, wie sie ihnen von den sie
konstituierenden Mitgliedern verliehen werden. Im allgemeinen sind sie nicht
zuständig für Unionsverhandlungen zwischen den Kirchen.
167. Da es wünschenswert ist, daß die katholische Kirche auf den
verschiedenen Ebenen die ihr geeigneten Formen der Beziehungen zu den anderen
Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften findet und weil die Kirchenräte und die
Christenräte zu den wichtigsten Formen der ökumenischen Zusammenarbeit zählen,
sind die wachsenden Kontakte, die die katholische Kirche zu den Räten in vielen
Teilen der Welt aufgenommen hat, zu begrüßen.
168. Die Entscheidung, sich einem Rat anzuschließen, liegt in der
Zuständigkeit der Bischöfe der Region, die von diesem Rat abgedeckt wird, welche
dann auch die Aufgabe haben, über die katholische Teilnahme an diesem Rat zu
wachen. Für die nationalen Räte wird dies im allgemeinen die Synode der
katholischen Ostkirchen oder die Bischofskonferenz sein (es sei denn, es gibt
nur eine Diözese in der Nation). Bei der Prüfung der Frage nach der
Mitgliedschaft in einem Rat sollten sich die zuständigen Autoritäten, während
sie ihre Entscheidung vorbereiten, mit dem Päpstlichen Rat zur Förderung der
Einheit der Christen in Verbindung setzen.
169. Zu den vielen Gesichtspunkten, die bei der Entscheidung, sich einem Rat
anzuschließen, berücksichtigt werden müssen, gehört auch der der pastoralen
Zweckmäßigkeit eines solchen Schrittes. Vor allem wird man sich vergewissern
müssen, ob die Teilnahme am Leben des Rates mit der Lehre der katholischen
Kirche vereinbar ist und nicht ihre spezifische und einmalige Identität
verunklart. Die erste Sorge muß der Klarheit der Lehre gelten, insbesondere im
Hinblick auf die Ekklesiologie. Tatsächlich ist es so, daß die Kirchenräte und
die Christenräte weder in sich selbst noch durch sich selbst den Anfang einer
neuen Kirche enthalten, die die Gemeinschaft ersetzen würde, die jetzt in der
katholischen Kirche existiert. Sie nennen sich nicht Kirchen und nehmen für sich
nicht die Autorität in Anspruch, die es ihnen erlauben würde, ein Amt des Wortes
oder der Sakramente zu verleihen.159 Besondere Aufmerksamkeit wird man den
Fragen nach der Art und Weise widmen, wie die verschiedenen Mitglieder in den
Räten repräsentiert sind und wie das Abstimmungsrecht geregelt ist, mit welchen
Verfahren die Entscheidungen getroffen, in welcher Form öffentliche Erklärungen
abgegeben werden und welches Maß an Autorität diesen Erklärungen beigemessen
wird. Eine klare und präzise Übereinkunft in diesen Fragen sollte erfolgen,
bevor der Schritt zur Mitgliedschaft unternommen wird.(160)
170. Die katholische Mitgliedschaft in einem lokalen, nationalen oder
regionalen Rat ist eine ganz andere Sache als die Beziehung der katholischen
Kirche zum Ökumenischen Rat der Kirchen. Der Ökumenische Rat kann in der Tat
einzelne Räte einladen, zu ihm "in ein Arbeitsverhältnis zu treten als
assoziierte Räte", hat dabei aber weder Autorität noch Kontrolle über diese Räte
oder deren Mitgliedskirchen.
171. Die Mitgliedschaft in einem Rat sollte als Übernahme ernsthafter
Verantwortung betrachtet werden. Die katholische Kirche muß in ihnen durch
kompetente und engagierte Personen vertreten sein. In der Ausübung ihres Mandats
sollten sie genau die Grenzen kennen, über die hinaus sie die Kirche nicht
verpflichten können ohne besondere Rücksprache mit der Autorität, die sie
ernannt hat. Je aufmerksamer die Arbeit der Räte durch die in ihnen vertretenen
Kirchen verfolgt wird, desto gewichtiger und wirkungsvoller wird ihr Beitrag zur
ökumenischen Bewegung.
Der ökumenische Dialog
172. Der Dialog ist das Herz der ökumenischen Zusammenarbeit und begleitet
diese in all ihren Formen. Der Dialog verlangt, daß man zuhört und antwortet,
daß man versucht zu verstehen und sich verständlich zu machen. Das bedeutet,
bereit zu sein, Fragen zu stellen und seinerseits befragt zu werden. Es bedeutet
aber auch, etwas von sich mitzuteilen und dem zu vertrauen, was die anderen von
sich selbst sagen. Jeder Gesprächspartner muß bereit sein, immer mehr zur
Klärung beizutragen und seine persönlichen Anschauungen, seine Lebensart und
sein Tun zu ändern, indem er sich leiten läßt von der echten Liebe zur Wahrheit.
Die Gegenseitigkeit und das Engagement füreinander sind wesentliche Elemente des
Dialogs sowie auch das Bewußtsein, daß sich die Gesprächspartner auf der Ebene
der Gleichberechtigung befinden.(161) Der ökumenische Dialog erlaubt den
Mitgliedern der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, sich
gegenseitig kennenzulernen und diejenigen Themen des Glaubens und der Praxis
ausfindig zu machen, die sie gemeinsam haben und diejenigen, in denen sie sich
unterscheiden. Sie versuchen, die Wurzeln der Differenzen zu verstehen und
abzuwägen, in welchem Maße sie ein wirkliches Hindernis für den gemeinsamen
Glauben bilden. Wenn sie feststellen, daß die Differenzen ein wirkliches
Hindernis für die Gemeinschaft sind, versuchen sie, Mittel zu finden, um diese
im Licht der schon gemeinsamen Inhalte des Glaubens zu überwinden.
173. Die katholische Kirche kann sich am Dialog beteiligen auf diözesaner
Ebene, auf der Ebene der Bischofskonferenz oder der Synoden der katholischen
Ostkirchen und auf der Ebene der universalen Kirche. Ihre Struktur als
universale Gemeinschaft des Glaubens und des sakramentalen Lebens erlaubt ihr,
auf jeder dieser Ebenen eine in sich zusammenhängende und einheitliche Position
darzubieten. Wenn sie nur einen Gesprächspartner hat, sei es eine Kirche oder
eine kirchliche Gemeinschaft, wird der Dialog bilateral genannt. Wenn es mehrere
Dialogpartner gibt, nennt er sich multilateral.
174. Auf lokaler Ebene gibt es unzählige Anlässe zum Austausch unter
Christen, ausgehend von den informellen Gesprächen, die im Alltagsleben
stattfinden, über die Konferenzen, in denen in christlicher Perspektive die
Probleme des örtlichen Lebens sowie die Probleme besonderer Berufsgruppen
(Ärzte, Sozialarbeiter, Eltern, Erzieher) gemeinsam erörtert werden, bis hin zu
den Studiengruppen, die sich mit spezifisch ökumenischen Fragen befassen. Die
Dialoge können geführt werden durch Laiengruppen, durch Mitglieder des Klerus,
durch Fachtheologen oder in unterschiedlicher Zusammensetzung von Mitgliedern
dieser verschiedenen Gruppen. Egal ob es ein offizielles Statut (von der
kirchlichen Autorität formal beschlossen oder autorisiert) gibt oder nicht, muß
dieser Austausch immer geprägt sein von einem starken kirchlichen Sinn. Die
Katholiken, die am Dialog teilnehmen, müssen ihren Glauben gut kennen und ihn
fest in ihrem Leben verankert haben, und sie werden darauf achten, immer in
Gemeinschaft mit dem Denken und Wollen ihrer Kirche zu stehen.
175. In bestimmten Dialogen sind die Teilnehmer von der Hierarchie
beauftragt, nicht in privater Eigenschaft daran teilzunehmen, sondern als
delegierte Vertreter ihrer Kirche. Solche Mandate können erteilt werden vom
Ortsordinarius, von den Synoden der katholischen Ostkirchen, von der zuständigen
Bischofskonferenz oder vom Heiligen Stuhl. In solchen Fällen haben die
katholischen Teilnehmer eine besondere Verantwortung gegenüber der Autorität,
die sie entsandt hat. Gleichfalls ist die Zustimmung dieser Autorität notwendig,
bevor ein jegliches Dialogergebnis die Kirche offiziell in Pflicht nimmt.
176. Die katholischen Teilnehmer am Dialog richten sich nach den die
katholische Lehre betreffenden Prinzipien, wie sie Unitatis Redintegratio
darlegt:
"Die Art und Weise der Formulierung des katholischen Glaubens darf keinerlei
Hindernis bilden für den Dialog mit den Brüdern. Die gesamte Lehre muß klar
vorgelegt werden. Nichts ist dem ökumenischen Geist so fern wie jener falsche
Irenismus, durch den die Reinheit der katholischen Lehre Schaden leidet und ihr
ursprünglicher und sicherer Sinn verdunkelt wird.
Zugleich muß aber der katholische Glaube tiefer und richtiger ausgedrückt
werden auf eine Weise und in einer Sprache, die auch von den getrennten Brüdern
wirklich verstanden werden kann.
Darüber hinaus müssen beim ökumenischen Dialog die katholischen Theologen,
wenn sie in Treue zur Lehre der Kirche in gemeinsamer Forschungsarbeit mit den
getrennten Brüdern die göttlichen Geheimnisse zu ergründen suchen, mit
Wahrheitsliebe, mit Liebe und Demut vorgehen. Beim Vergleich der Lehren
miteinander soll man nicht vergessen, daß es eine Rangordnung oder ,Hierarchie'
der Wahrheiten innerhalb der katholischen Lehre gibt, je nach der verschiedenen
Art ihres Zusammenhangs mit dem Fundament des christlichen Glaubens. So wird der
Weg bereitet werden, auf dem alle in diesem brüderlichen Wettbewerb zur tieferen
Erkenntnis und deutlicheren Darstellung der unerforschlichen Reichtümer Christi
angeregt werden."(162)
Die Frage der "Hierarchie der Wahrheiten" wird gleichfalls behandelt in dem
Dokument Erwägungen und Hinweise zum ökumenischen Dialog:
"Im Leben wie auch in der Lehre einer jeden Kirche erscheint nicht alles auf
der gleichen Ebene; gewiß fordern alle offenbarten Wahrheiten dieselbe
Glaubenszustimmung; aber gemäß ihrer mehr oder weniger großen Nähe zum Fundament
des offenbarten Geheimnisses stehen sie in einem jeweils verschiedenen
Verhältnis zueinander, und ihre Beziehungen miteinander sind verschieden."(163)
177. Der Gegenstand des Dialogs kann ein breiter Katalog von Lehrfragen sein,
dessen Behandlung einen bestimmten Zeitraum in Anspruch nimmt oder eine einfache
Frage, deren Behandlung sich zeitlich eingrenzen läßt. Eine solche Frage kann
die Pastoral oder die Missionstätigkeit betreffen, bezüglich derer die Kirchen
einen gemeinsamen Standpunkt finden wollen, um die zwischen ihnen bestehenden
Konflikte zu überwinden und die gegenseitige Hilfe und das gemeinsame Zeugnis zu
fördern. Für bestimmte Fragen kann sich ein bilateraler Dialog als nützlicher
erweisen, für andere hingegen erbringt ein multilateraler Dialog die besseren
Ergebnisse. Die Erfahrung zeigt, daß in der komplexen Aufgabe der Förderung der
Einheit der Christen beide Dialogformen sich gegenseitig ergänzen. Die
Ergebnisse eines bilateralen Dialogs sollten baldmöglichst allen anderen
interessierten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften mitgeteilt werden.
178. Eine Kommission oder ein Ausschuß, der auf Wunsch von zwei oder mehreren
Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften eingesetzt wurde, um den Dialog zu
führen, kann zu unterschiedlichen Graden der Übereinstimmung bezüglich des ihm
gestellten Themas gelangen und kann ihre(seine) Dialogergebnisse in einer
Erklärung formulieren; aber auch bevor eine Übereinstimmung erreicht ist, kann
eine Kommission es hin und wieder nützlich finden, eine Erklärung oder einen
Bericht zu veröffentlichen über die erreichten Konvergenzen, die festgestellten
offenen Fragen und mit einer Anregung, in welcher Richtung ein künftiger Dialog
geführt werden sollte. Alle Erklärungen und Berichte der Dialogkommissionen
unterliegen der Zustimmung der beteiligten Kirchen. Die Erklärungen der
Dialogkommissionen haben in sich einen Wert aufgrund der Kompetenz und des
Status ihrer Autoren. Sie verpflichten die katholische Kirche jedoch nicht,
solange sie nicht durch die zuständigen kirchlichen Autoritäten bestätigt worden
sind.
179. Wenn die Ergebnisse eines Dialogs von den zuständigen Autoritäten als
reif für eine Auswertung angesehen werden, dann müssen sich die Glieder des
Gottesvolkes, je nach ihrer Funktion und ihrem Charisma, an dem kritischen
Klärungsprozeß beteiligen. Die Gläubigen sind in der Tat aufgefordert, den
"übernatürlichen Glaubenssinn (sensus fidei)" auszuüben, welcher dem
ganzen Gottesvolk eignet, wenn sie "von den Bischöfen bis zum letzten gläubigen
Laien", ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten
äußern. Der Glaubenssinn, der vom Geist der Wahrheit und unter der Leitung des
Lehramtes (magisterium) geweckt und genährt wird, erlaubt - wenn man ihm
treu folgt - nicht mehr das Wort des Menschen, sondern wirklich das Wort Gottes
zu empfangen.(164) Durch diesen Glaubenssinn hält das Gottesvolk den einmal den
Heiligen übergebenen Glauben unverlierbar fest,(165) dringt mit rechtem Urteil
immer tiefer in den Glauben ein und lebt ihn in Fülle.(166)
Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die beste Form zu finden,
alle Glieder der Kirche auf die Dialogergebnisse aufmerksam zu machen. Die neuen
Einsichten in den Glauben, die neuen Zeugnisse seiner Wahrheit und die neuen
Ausdrucksformen, die im Dialog entwickelt worden sind, sollten ihnen soweit wie
möglich erklärt werden, wie auch das Ausmaß der Übereinstimmungen, die vorgelegt
worden sind. Das erlaubt allen, sich ein Urteil zu bilden, wobei sie ihre Treue
zur Tradition des Glaubens beachten, wie er von den Aposteln empfangen und unter
der Leitung der autorisierten Lehrer der Glaubensgemeinschaft überliefert worden
ist. Man kann hoffen, daß diese Verfahrensweise durch jede am Dialog beteiligte
Kirche und kirchliche Gemeinschaft angenommen wird; desgleichen von allen
Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die den Ruf zur Einheit vernehmen, und
daß die Kirchen in dieser Anstrengung zusammenarbeiten.
180. Das Leben und Beten im Glauben, genauso wie das Nachdenken über die
Glaubenslehre gehen ein in diesen Rezeptionsprozeß. Durch ihn macht die ganze
Kirche sich die Früchte des Dialogs zu eigen, unter der Eingebung des Heiligen
Geistes, der "unter den Gläubigen jeglichen Standes auch besondere Gnaden"
austeilt(167) und der in besonderer Weise das Amt der Lehrenden leitet. Dies
geschieht in einem Prozeß des Hörens, des Erprobens, des Beurteilens und des
Lebens.
181. Bei der Bewertung und Aneignung neuer Ausdrucksformen des Glaubens, die
sich in den aus dem ökumenischen Dialog hervorgehenden Erklärungen ergeben
können, oder bei der Bewertung und Aneignung alter Ausdrucksformen, die man
wieder aufgreift, weil man sie bestimmten neueren theologischen Ausdrücken
vorzieht, werden die Katholiken die im Ökumenismusdekret gemachte Unterscheidung
zwischen der Art und Weise, wie die Lehre der Kirche formuliert wurde, und dem
Glaubensschatz selber vor Augen haben.(168) Sie werden sorgsam mehrdeutige
Ausdrücke vermeiden, insbesondere bei der Suche nach Übereinstimmungen in den
traditionell kontroversen Glaubensfragen. Sie werden gleichfalls der Art und
Weise Rechnung tragen, wie das II. Vatikanische Konzil selber in seiner
Formulierung des katholischen Glaubens diese Unterscheidung angewandt hat. Sie
werden auch die "Hierarchie der Wahrheiten" in der katholischen Lehre gelten
lassen, von der das Ökumenismusdekret spricht.(169)
182. Der Rezeptionsprozeß schließt eine fachliche theologische Reflexion über
die Überlieferung des Glaubens sowie über die pastorale und liturgische Realität
der Kirche von heute ein. Wichtige Beiträge zu diesem Prozeß kommen von der
spezifischen Kompetenz der theologischen Fakultäten. Der gesamte Prozeß ist
geleitet von der offiziellen Lehrautorität der Kirche, die die Verantwortung
hat, das letzte Urteil über die ökumenischen Erklärungen abzugeben. Die neuen
Einsichten, die dann angenommen werden, gehen in das Leben der Kirche ein und
erneuern in gewissem Sinne das, was zur Versöhnung zwischen den Kirchen und
kirchlichen Gemeinschaften beiträgt.
Die gemeinsame Bibelarbeit
183. Das Wort Gottes, das niedergeschrieben ist in den Heiligen Schriften,
nährt auf verschiedene Weisen das Leben der Kirche(170) und ist "gerade beim
Dialog ein ausgezeichnetes Werkzeug in der mächtigen Hand Gottes, um jene
Einheit zu erreichen, die der Erlöser allen Menschen anbietet".(171) Die
Hochachtung der Heiligen Schrift ist ein grundlegendes Band der Einheit zwischen
den Christen, und dieses Band verbleibt auch dann, wenn ihre Kirchen und
kirchlichen Gemeinschaften nicht in voller Gemeinschaft miteinander stehen.
Alles, was getan werden kann, damit die Mitglieder der Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften das Wort Gottes lesen, und zwar wenn möglich gemeinsam (zum
Beispiel in der "Bibelwoche"), all das bekräftigt das Band der Einheit, das sie
schon eint, öffnet sie dem einheitsstiftenden Handeln Gottes und bekräftigt das
gemeinsame Zeugnis für das heilbringende Wort Gottes, das sie der Welt geben.
Die Veröffentlichung und Verbreitung geeigneter Bibelausgaben ist eine
vorrangige Bedingung für das Hören des Wortes. Auch wenn die katholische Kirche
weiterhin Bibelausgaben, die ihren eigenen Normen und Anforderungen entsprechen,
veröffentlicht, so arbeitet sie doch auch und gerne mit anderen Kirchen und
kirchlichen Gemeinschaften zusammen an Übersetzungen und Veröffentlichungen von
gemeinsamen Bibelausgaben in Übereinstimmung mit dem, was vom II. Vatikanischen
Konzil vorgesehen und im Kirchenrecht festgehalten wird.(172) Sie betrachtet die
ökumenische Zusammenarbeit in diesem Bereich als wichtige Form des gemeinsamen
Dienstes und Zeugnisses in der Kirche und für die Welt.
184. Die katholische Kirche ist an dieser Zusammenarbeit auf mehrfache Weise
und auf mehreren Ebenen beteiligt. Der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit
der Christen hat im Jahre 1969 die Gründung der Katholischen
Welt-Bibelföderation (jetzt: Katholische Bibelföderation) angeregt,
welche eine internationale katholische Organisation öffentlicher Natur ist, die
die pastorale Umsetzung von Kapitel VI von Dei Verbum zur Aufgabe hat. Im
Rahmen dieses Zieles ist es wünschenswert, daß da, wo es die Umstände erlauben,
sowohl auf lokalkirchlicher wie auf regionaler Ebene, eine wirksame
Zusammenarbeit zwischen den Beauftragten für den Ökumenismus und den örtlichen
Sektionen der Föderation gefördert wird.
185. Durch die Vermittlung des Generalsekretariats der Katholischen
Bibelföderation unterhält und entwickelt der Päpstliche Rat zur Förderung der
Einheit der Christen Beziehungen zum Weltbund der Bibelgesellschaften, der die
internationale christliche Organisation ist, mit der zusammen der Rat die
Richtlinien für eine interkonfessionelle Zusammenarbeit bei der Übersetzung der
Bibel veröffentlicht hat.(173) Das Dokument setzt die Prinzipien, die Mittel
und die praktischen Weisungen in dieser besonderen Art der Zusammenarbeit im
biblischen Bereich fest, welche schon überzeugende Ergebnisse erbracht hat. Zu
ähnlichen Beziehungen und zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die sich der
Veröffentlichung und der Verbreitung der Bibel widmen, wird auf allen Ebenen des
Lebens der Kirche ermutigt. Sie können die Zusammenarbeit zwischen den Kirchen
und den kirchlichen Gemeinschaften erleichtern im Hinblick auf die
missionarische Arbeit, die Katechese und die religiöse Unterweisung sowie
hinsichtlich des gemeinsamen Gebetes und Studiums. So können sie bis zu einer
gemeinsamen Ausgabe der Bibel gelangen, die von mehreren Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften eines bestimmten Kulturraumes allgemein oder zu bestimmten
Zwecken wie das Studium oder das liturgische Leben benützt werden kann.(174)
Eine solche Zusammenarbeit kann ein Gegenmittel sein gegen den Gebrauch der
Bibel in fundamentalistischer oder sektiererischer Weise.
186. Die Katholiken können am Studium der Heiligen Schrift zusammen mit
Mitgliedern anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften in vielfältiger Form
und auf den verschiedensten Ebenen teilnehmen, angefangen bei der Bibelarbeit in
Nachbarschaftsgruppen oder in der Pfarrgemeinde bis hin zur wissenschaftlichen
Erforschung der Bibel durch Fachexegeten. Um von ökumenischem Wert zu sein, muß
dieses Studium, egal auf welcher Ebene, auf dem Glauben gegründet sein und
diesen nähren. Oft werden die Teilnehmer klar erkennen, wie sehr die
Lehrpositionen der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften sowie
die Unterschiede in der Benutzung und der Exegese der Bibel zu verschiedenen
Interpretationen bestimmter Passagen führen. Für die Katholiken ist es nützlich,
wenn die von ihnen benützten Ausgaben der Heiligen Schrift auf diejenigen
Passagen aufmerksam machen, bei denen es um die Lehre der Kirche geht. Sie
werden verständnisvoll und in Loyalität zu ihrer Kirche die Schwierigkeiten und
die Differenzen nicht scheuen, die die ökumenische Benutzung der Schrift mit
sich bringt. Das sollte sie nicht daran hindern, zu erkennen, wie nahe sie
anderen Christen im Verständnis der Schrift sind. Sie werden das Licht schätzen
lernen, das die Erfahrung und die Traditionen der verschiedenen Kirchen auf
bestimmte Passagen der Bibel, die den einzelnen Kirchen besonders wichtig sind,
werfen können. Sie werden bereit sein, in der Heiligen Schrift neue
Ausgangspunkte zu finden, um kontroverse Punkte zu diskutieren. Sie werden
gedrängt sein, den Sinn des Wortes Gottes in der derzeitigen menschlichen
Situation, die sie mit ihren christlichen Brüdern teilen, zu entdecken. Sie
werden außerdem mit Freude die einigende Kraft des Wortes Gottes erfahren.
Gemeinsame liturgische Texte
187. Die Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, deren Glieder in einem
kulturell homogenen Bereich leben, sollten, wo dies möglich ist, gemeinsam eine
Sammlung der bedeutendsten christlichen Texte (Vaterunser, Apostolisches
Glaubensbekenntnis, das Credo von Nizäa-Konstantinopel, eine trinitarische
Doxologie, das Gloria) erstellen. Diese Sammlung wäre zum regelmäßigen Gebrauch
in allen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften bestimmt, wenigstens, wenn sie
bei ökumenischen Anlässen gemeinsam beten. Ebenfalls wäre eine Übereinkunft über
eine Version des Psalters für den liturgischen Gebrauch wünschenswert oder
zumindest eine Übereinstimmung bezüglich gewisser Psalmen, die am häufigsten
verwendet werden. Es wird empfohlen, eine ähnliche Übereinkunft bezüglich der
gemeinsamen Lesungen aus den Heiligen Schriften zum liturgischen Gebrauch
anzustreben. Die Verwendung von liturgischen und anderen Gebeten, die aus der
Zeit der ungeteilten Kirche stammen, kann helfen, den ökumenischen Geist zu
stärken. Gleichfalls sind Bücher mit gemeinsamem Liedgut oder wenigstens eine
Sammlung gemeinsamer Lieder zu empfehlen, die in die Gesangbücher der
verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften aufgenommen werden sollten.
Anzuregen ist auch eine Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Kirchenmusik.
Wenn Christen zusammen, einstimmig beten, erreicht ihr gemeinsames Zeugnis den
Himmel, aber es wird auch auf der Erde vernommen.
Die ökumenische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Katechese
188. Zusätzlich zur normalen Katechese, die die Katholiken sowieso erhalten
sollen, erkennt die katholische Kirche an, daß in Situationen eines religiösen
Pluralismus die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Katechese ihr Leben und das
der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften bereichern und auch ihre
Fähigkeit stärken kann, inmitten der Welt - soweit wie heute möglich - ein
gemeinsames Zeugnis für die Wahrheit des Evangeliums abzulegen. Die Grundlage
dieser Zusammenarbeit, ihre Bedingungen und Grenzen sind in der Apostolischen
Exhortation Catechesi Tradendae dargelegt:
"Solche Versuche finden ihr theologisches Fundament in den Elementen, die
allen Christen gemeinsam sind. Doch ist die Gemeinschaft im Glauben zwischen den
Katholiken und den anderen Christen nicht vollständig und vollkommen; in
gewissen Fällen gibt es sogar tiefe Unterschiede. Die ökumenische Zusammenarbeit
ist daher ihrer Natur nach begrenzt; sie darf niemals eine ,Reduktion' auf das
gemeinsame Minimum bedeuten. Außerdem besteht die Katechese nicht nur darin, die
Lehre zu vermitteln, sondern auch in das ganze christliche Leben einzuführen und
zur vollen Teilnahme an den Sakramenten der Kirche zu bringen. Daher ist es
notwendig, dort, wo man auf dem Gebiet der Katechese ökumenisch
zusammenarbeitet, darauf zu achten, daß die Bildung der Katholiken in der
katholischen Kirche, was Lehre und christliches Leben betrifft, genügend
sichergestellt ist."(175)
189. In einigen Ländern ist eine Form gemeinsamer christlicher Unterweisung
für Katholiken und andere Christen vom Staat angeordnet oder durch besondere
Umstände auferlegt. Sie umfaßt auch Textbücher und Lehrpläne. In solchen Fällen
handelt es sich nicht um eine wirkliche Katechese und auch nicht um Bücher, die
man als Katechismen verwenden kann. Wenn aber die Unterweisung getreulich
Elemente der christlichen Lehre darlegt, kann sie einen authentischen
ökumenischen Wert besitzen. In diesen Fällen bleibt es bei aller Hochachtung vor
dem möglichen Wert einer solchen Unterweisung dennoch unabdingbar, den
katholischen Kindern eine spezifisch katholische Katechese anzubieten.
190. Wenn der schulische Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit
Mitgliedern anderer, nichtchristlicher Religionen stattfindet, müssen besondere
Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, daß die christliche
Botschaft auf eine Weise dargelegt wird, bei der die bereits unter den Christen
in fundamentalen Fragen bestehende Glaubenseinheit hervorgehoben und
gleichzeitig ihre Trennungen erklärt werden, wie auch die Schritte, die zu deren
Überwindung unternommen werden.
Die Zusammenarbeit in Hochschuleinrichtungen
191. Es gibt viele Gelegenheiten für ökumenische Zusammenarbeit und
gemeinsames Zeugnis im wissenschaftlichen Studium der Theologie und der damit
verbundenen Disziplinen. Eine solche Zusammenarbeit kommt der theologischen
Forschung zugute. Sie verbessert die Qualität theologischen Lehrens, indem sie
den Professoren hilft, theologische Fragen unter ökumenischem Gesichtspunkt zu
behandeln, wie es in der katholischen Kirche durch das Konzilsdekret Unitatis
Redintegratio(176) gefordert ist. Sie erleichtert die ökumenische
Ausbildung von pastoralen Mitarbeitern (siehe mehr oben, Kapitel III). Sie hilft
den Christen, gemeinsam die großen geistigen Probleme in Angriff zu nehmen, mit
denen Männer und Frauen heute konfrontiert werden, und von einer gemeinsamen
Grundlage christlicher Weisheit und Erfahrung auszugehen. Statt ihren
Unterschied zu betonen, sind die Christen in der Lage, der tiefen Gemeinsamkeit
von Glauben und Verstehen den gebührenden Vorzug zu geben, die inmitten des
Unterschieds ihrer theologischen Ausdrucksweise bestehen kann.
In den Seminarien und im ersten Studienabschnitt
192. Die ökumenische Zusammenarbeit im Studium und in der Lehre ist
gleichermaßen wünschenswert in den Programmen der Anfangsphase des theologischen
Studiums, wie sie in den Seminarien und im ersten Studienabschnitt der
theologischen Fakultäten festgelegt sind. Dieses Studium und diese Lehre erfolgt
allerdings noch nicht in der Form, die auf der Ebene der Forschung und bei denen
möglich ist, die bereits ihre theologische Regelausbildung beendet haben. Eine
elementare Bedingung für ökumenische Zusammenarbeit auf diesen höheren Ebenen,
die in Nrn. 196-203 ins Auge gefaßt werden, ist, daß die Teilnehmer in ihrem
eigenen Glauben und in der Tradition ihrer eigenen Kirche gut ausgebildet sind.
Der katholische Unterricht im Seminar oder ersten Studienabschnitt zielt darauf
ab, den Studenten diese grundlegende Information zu geben. Die katholische
Kirche wie die anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften erarbeiten das
Programm und die Kurse, die sie zu diesem Ziel für geeignet erachten und wählen
kompetente Direktoren und Professoren aus. In der Regel sollen die Professoren
für Kurse in Lehrfragen katholisch sein. Die grundlegenden Prinzipien der
Einführung in den Ökumenismus und in die ökumenische Theologie, die ein
notwendiger Teil der theologischen Grundausbildung ist,(177) werden folglich
von katholischen Professoren gegeben. Wenn diese fundamentalen Interessen der
Kirche hinsichtlich Gegenstand, Wert und Erfordernis einer einführenden
theologischen Bildung - die auch von vielen anderen Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften verstanden und bejaht werden - beachtet sind, dann können die
Studierenden und die Professoren katholischer Seminare und theologischer
Fakultäten an ökumenischer Zusammenarbeit verschiedener Art teilnehmen.
193. Die Normen zur Förderung und zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen
Katholiken und anderen Christen auf der Ebene des Seminars und des ersten
Abschnitts theologischer Studien müssen durch die Synoden der katholischen
Ostkirchen und durch die Bischofskonferenzen festgesetzt werden, besonders
soweit es die Ausbildung der Weihe-Kandidaten betrifft. Die entsprechende
ökumenische Kommission muß zu dieser Angelegenheit gehört werden. Die
anzuwendenden Richtlinien müssen in das Programm der Priesterausbildung
eingeschlossen sein, das im Einklang mit dem Dekret über die Priesterausbildung
Optatam Totius festgelegt wurde. Da die Institute zur Ausbildung von
Mitgliedern religiöser Orden gleichfalls von dieser ökumenischen Zusammenarbeit
in der theologischen Ausbildung betroffen sein können, müssen die höheren Oberen
oder ihre Beauftragten zur Ausarbeitung von Ordnungen im Einklang mit dem
Konzilsdekret Christus Dominus beitragen.(178)
194. Die katholischen Studenten können an besonderen Kursen teilnehmen, die
in Einrichtungen, auch in Seminaren, durch Christen anderer Kirchen und
kirchlicher Gemeinschaften im Einklang mit den generellen Kriterien zur
ökumenischen Ausbildung katholischer Studenten und in Beachtung aller Normen
erfolgen, die seitens der Synode der katholischen Ostkirchen oder der
Bischofskonferenz festgesetzt wurden. Wenn eine Entscheidung darüber zu treffen
ist, ob sie an besonderen Kursen teilnehmen sollen, so ist die Nützlichkeit des
Kurses im Gesamtzusammenhang ihrer Ausbildung, die Fähigkeit und die ökumenische
Haltung der Professoren, das Niveau der voraufgehenden Vorbereitung der
Studenten selbst, ihre geistige und seelische Reife abzuwägen. Je mehr sich die
Vorlesungen oder Kurse auf Lehrfragen beziehen, desto sorgfältiger ist die
Zweckmäßigkeit einer Teilnahme der Studenten zu prüfen. Die Ausbildung der
Studenten und die Entwicklung ihres ökumenischen Bewußtseins müssen stufenweise
zur Reife gebracht werden.
Im zweiten und dritten Studienabschnitt und in den Seminarien
195. Nachdem die Studenten die grundlegende Ausbildung erhalten haben, können
im zweiten und dritten Studienabschnitt und in den Seminarien Professoren
anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften zu Vorlesungen über die
Lehrauffassungen ihrer jeweiligen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften
eingeladen werden, um die ökumenische Bildung zu ergänzen, die die Studenten
durch ihre eigenen Professoren bereits erhalten haben. Diese Professoren können
auch Kurse "technischer" Art geben, beispielsweise Sprachkurse, Kurse über
soziale Kommunikation, Religionssoziologie usw. Bei der Aufstellung von Normen
für diesen Bereich werden die Synoden der katholischen Ostkirchen und die
Bischofskonferenzen dem Grad der Entwicklung der ökumenischen Bewegung in ihren
Ländern sowie dem Stand der Beziehungen Rechnung tragen, die zwischen den
Katholiken und den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften bestehen.179
Sie setzen insbesondere fest, wie in ihrer Region die katholischen Kriterien
anzuwenden sind, die sich auf die Qualifikation von Professoren, die Dauer ihrer
Lehrtätigkeit und ihrer Verantwortung für den Inhalt von Kursen beziehen.180Sie
geben auch Hinweise auf die Art, wie der Lehrstoff - der den katholischen
Studenten in diesen Kursen vermittelt wird - in deren Gesamtprogramm integriert
werden kann. Die eingeladenen Professoren sollen als "Gastdozenten" bezeichnet
werden. Wenn es erforderlich ist, richten die katholischen Institutionen
Seminare oder Kurse ein, um die von Dozenten anderer Kirchen oder kirchlicher
Gemeinschaften gehaltenen Vorlesungen in den Kontext einzuordnen. Wenn umgekehrt
katholische Professoren eingeladen werden, um Vorträge in den Seminaren und
theologischen Schulen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften zu halten,
so richten sie sich gern nach den gleichen Bedingungen. Ein solcher Austausch
von Professoren, der die Interessen einer jeden Kirche und kirchlichen
Gemeinschaft hinsichtlich der grundlegenden theologischen Ausbildung ihrer
eigenen Mitglieder beachtet - besonders derer, die berufen sind, ihre Amtsträger
zu sein -, ist eine wirksame Form ökumenischer Zusammenarbeit und gibt ein
gemeinsames Zeugnis, das dem christlichen Interesse eines authentischen Lehrens
in der Kirche Christi entspricht.
In den höheren Instituten und in theologischer Forschung
196. Ein sehr weites Feld ökumenischer Zusammenarbeit eröffnet sich denen,
die in der theologischen Forschung engagiert sind, und denen, die auf einer
höheren Ebene lehren als in Seminarien oder im zweiten Studienabschnitt (vor dem
Diplom). Die Reife der Teilnehmer (Forscher, Professoren, Studenten) und die
bereits abgeschlossenen höheren Studien des Glaubens und der Theologie ihrer
eigenen Kirche geben ihrer Zusammenarbeit eine Festigkeit und einen ganz
besonderen Reichtum, wie man ihn noch nicht von denjenigen erwarten kann, die
sich noch im zweiten Studienabschnitt oder in der Seminarausbildung befinden.
197. Auf der Ebene höherer Studien wird die Zusammenarbeit von Experten
gewährleistet, die sich mit Fachleuten anderer Kirchen und kirchlicher
Gemeinschaften in der Forschung austauschen oder daran teilnehmen. Sie wird von
ökumenischen Gruppen und Expertenvereinigungen vollzogen, die zu diesem Zweck
bestimmt worden sind. Sie wird in besonderer Weise innerhalb der verschiedenen
Formen von Beziehungen gewährleistet, die zwischen den Institutionen zum Studium
der Theologie aufgenommen wurden, die verschiedenen Kirchen angehören. Solche
Beziehungen und die durch sie geförderte Zusammenarbeit können dabei helfen, der
gesamten Tätigkeit der teilnehmenden Institutionen einen ökumenischen Charakter
zu verleihen. Sie können eine gemeinsame Ausstattung mit Personal sowie eine
gemeinsame Nutzung von Bibliotheken, Kursen, Räumen und anderen Mitteln zum
größten Vorteil für die Forscher, Professoren und Studenten vorsehen.
198. Die ökumenische Zusammenarbeit ist besonders im Interesse von Instituten
angezeigt, die innerhalb bereits bestehender theologischer Fakultäten geschaffen
wurden, um der Forschung und spezialisierten Ausbildung in ökumenischer
Theologie oder der pastoralen Praxis des Ökumenismus zu dienen; sie ist auch für
unabhängige Institute angebracht, die zu diesem Zweck eingerichtet wurden.
Obwohl diese Letztgenannten einzelnen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften
gehören können, werden sie doch viel wirksamer sein, wenn sie aktiv mit
ähnlichen Instituten zusammenarbeiten, die anderen Kirchen gehören. In
ökumenischer Hinsicht wäre es nützlich, daß die ökumenischen Institute
Mitglieder anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften in ihrem Lehrkörper
und unter den Studenten hätten.
199. Die Errichtung und Verwaltung solcher Einrichtungen und Strukturen zur
ökumenischen Zusammenarbeit im Studium der Theologie müßten normalerweise denen
anvertraut sein, die die entsprechenden Institutionen leiten sowie denen, die
darin arbeiten und eine legitime akademische Freiheit genießen. Ihre ökumenische
Wirksamkeit verlangt, daß sie in enger Zusammenarbeit mit den Autoritäten der
Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften handeln, denen ihre Mitglieder angehören.
Wenn das Institut, das an solchen Strukturen von Zusammenarbeit beteiligt wird,
Teil einer theologischen Fakultät ist, die bereits zur katholischen Kirche
gehört, oder wenn es seitens der Kirche als eine selbständige Einrichtung unter
ihrer Autorität errichtet worden ist, so soll seine Beziehung zu den kirchlichen
Autoritäten hinsichtlich der ökumenischen Aktivität in der Vereinbarung über die
Zusammenarbeit festgelegt sein.
200. Die Interkonfessionellen Institute, die gemeinsam von bestimmten Kirchen
und kirchlichen Gemeinschaften geschaffen und verwaltet werden, sind in
besonderer Weise wirksam, um Fragen gemeinsamen Interesses für alle Christen zu
behandeln. Gemeinsame Studien über Angelegenheiten wie die missionarische
Tätigkeit, die Beziehungen zu den nichtchristlichen Religionen, den Atheismus
und Unglauben, den Gebrauch von sozialen Kommunikationsmitteln, Architektur und
sakrale Kunst
und - im Bereich der Theologie - die Erklärung der Heiligen Schriften, die
Heilsgeschichte und Pastoraltheologie, alle diese Studien können zur Lösung von
Problemen und zur Annahme von Programmen beitragen, die sich für Fortschritte
auf dem Weg zur Einheit der Christen eignen. Die Verantwortung dieser Institute
gegenüber den Autoritäten der jeweiligen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften
muß klar in den Statuten definiert sein.
201. Zum gemeinsamen Studium theologischer und pastoraler Fragen können
Vereinigungen oder Institute durch Amtsträger der verschiedenen Kirchen und
kirchlichen Gemeinschaften eingerichtet werden. Unter der Leitung und mit Hilfe
von Fachleuten verschiedener Bereiche diskutieren und analysieren diese
Amtsträger gemeinsam die theoretischen und praktischen Gesichtspunkte ihres
Dienstes - innerhalb ihrer eigenen Gemeinschaften, in seiner ökumenischen
Dimension und in seinem Beitrag zum gemeinsamen christlichen Zeugnis.
202. Das Feld von Studium und Forschung in Einrichtungen ökumenischer
Aktivität und Zusammenarbeit kann sich auf die gesamte ökumenische Wirklichkeit
erstrecken, oder es kann sich auf einzelne Fragen begrenzen, die gründlich
studiert werden. Wenn sich Institute auf das Studium einer ökumenischen
Disziplin spezialisieren (die orthodoxe Tradition, den Protestantismus, die
Anglikanische Gemeinschaft, und auch die verschiedenen in Nr. 200 erwähnten
Fragen), ist es wichtig, daß sie diese Disziplin im Zusammenhang mit der
gesamten ökumenischen Bewegung und allen anderen Fragen behandeln, die damit
zusammenhängen.
203. Die katholischen Institutionen werden ermutigt, Mitglieder von
ökumenischen Vereinigungen zu werden, deren Bestimmung es ist, Fortschritte auf
dem Gebiet theologischer Bildung zu erreichen, eine bessere Ausbildung derer zu
gewährleisten, die sich auf den pastoralen Dienst vorbereiten, und eine bessere
Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen höherer Bildung anzustreben. Sie
sollen auch für Vorschläge offen sein, die heute mit zunehmender Häufigkeit von
Autoritäten seitens staatlicher und nichtkonfessioneller Hochschulen eingebracht
werden, zum Studium der Religion verschiedene, ihnen gehörende Institute zu
verbinden. Die Zugehörigkeit zu solchen ökumenischen Vereinigungen und die
Teilnahme an Lehrveranstaltungen von vereinigten Instituten müssen die legitime
Autonomie der katholischen Institute beachten - auf den Gebieten des
Studienprogramms, des Lehrinhalts und der spirituellen und priesterlichen
Bildung von Studenten, die sich auf die Weihe vorbereiten.
Die pastorale Zusammenarbeit in besonderen Situationen
204. Während jede Kirche und kirchliche Gemeinschaft pastorale Sorge für ihre
eigenen Mitglieder trägt, und während sie in unersetzbarer Weise durch
Amtsträger ihrer eigenen örtlichen Gemeinschaften aufgebaut wird, gibt es
dennoch gewisse Situationen, wo der religiöse Belang von Christen viel wirksamer
gesichert werden kann, wenn die in der Pastoral Tätigen verschiedener Kirchen
und kirchlicher Gemeinschaften - Ordinierte oder Nichtordinierte -
zusammenarbeiten. Diese Art ökumenischer Zusammenarbeit kann mit Erfolg von
denen praktiziert werden, die in Krankenhäusern, Gefängnissen, in der Armee, in
Universitäten und in den großen Industriekomplexen pastoral tätig sind. Sie ist
in gleicher Weise wirksam, um christliche Präsenz in die Welt sozialer
Kommunikationsmittel einzubringen. Diese speziellen ökumenischen Dienste müssen
sorgfältig mit den örtlichen pastoralen Strukturen jeder Kirche koordiniert
werden. Das wird viel leichter erreicht, wenn diese Strukturen selbst von
ökumenischem Geist durchdrungen sind und wenn die ökumenische Zusammenarbeit mit
den entsprechenden örtlichen Einheiten der anderen Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften geschieht. Der liturgische Dienst, besonders derjenige der
Eucharistie und der anderen Sakramente, muß in solchen Situationen der
Zusammenarbeit entsprechend den Normen sichergestellt sein, die jede Kirche oder
kirchliche Gemeinschaft für ihre Mitglieder festgesetzt hat; für die Katholiken
finden sie sich in Kapitel IV dieses Direktoriums.
Die Zusammenarbeit in der missionarischen Tätigkeit
205. Das gemeinsame Zeugnis, das durch alle Formen ökumenischer
Zusammenarbeit gegeben wird, ist bereits missionarisch. Die ökumenische Bewegung
ist in der Tat bei vielen Gemeinschaften mit einer Neuentdeckung des
missionarischen Wesens der Kirche einhergegangen.
Die ökumenische Zusammenarbeit zeigt der Welt, daß die an Christus Glaubenden
und durch seinen Geist Lebenden Kinder Gottes geworden sind, der Vater aller
ist, und daß sie mit Mut und Hoffnung anfangen können, die menschlichen
Trennungen selbst in heiklen Fragen des Glaubens und religiöser Praxis zu
überwinden. Die Trennungen, die unter den Christen bestehen, sind gewiß ein
erhebliches Hindernis für eine erfolgreiche Verkündigung des Evangeliums.181
Aber die Anstrengungen, die gemacht wurden, um sie zu überwinden, tragen viel
dazu bei, um den Skandal zu mindern und den Christen Glaubwürdigkeit zu
verleihen, die verkünden, daß Christus es ist, in dem alle Menschen und Dinge
zur Einheit zusammengefügt werden.
"Als Träger der Evangelisierung dürfen wir den an Christus Glaubenden nicht
das Bild von zerstrittenen und durch Fronten getrennten Menschen geben, die in
nichts auferbauen, sondern das Bild von im Glauben gereiften Menschen, die fähig
sind, sich jenseits aller konkreten Spannungen in der gemeinsamen, aufrichtigen
und lauteren Wahrheitssuche zu begegnen. Wirklich, das Schicksal der
Evangelisierung ist mit aller Bestimmtheit an das von der Kirche gebotene
Zeugnis der Einheit gebunden. Daraus ergibt sich Verantwortung, aber auch
Trost."(182)
206. Das ökumenische Zeugnis kann in der missionarischen Tätigkeit selbst
gegeben werden. Für die Katholiken sind die Grundlagen ökumenischer
Zusammenarbeit mit den anderen Christen in der Mission "das Fundament der Taufe
und das uns gemeinsame Glaubenserbe".183 Die anderen Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften, die ihre Gläubigen zum Glauben an den Erlöser Jesus Christus und
zur Taufe im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes leiten,
führen sie in die wirkliche, wenn auch unvollkommene Communio, die zwischen
ihnen und der katholischen Kirche besteht. Die Katholiken möchten, daß alle, die
zum christlichen Glauben gerufen sind, sich mit ihnen in der vollen Communio
verbinden, die - ihrer Überzeugung nach - in der katholischen Kirche besteht;
und doch anerkennen sie, daß nach der Vorsehung Gottes manche Christen ihr
ganzes christliches Leben in Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften verbringen,
die diese volle Communio nicht gewähren. Die Katholiken sollen sorgfältig den
lebendigen Glauben der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften achten,
die das Evangelium predigen, und sie sollen sich darüber freuen, daß Gottes
Gnade unter diesen wirksam ist.
207. Unter der Voraussetzung, daß es in anderen Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften nichts Sektenhaftes oder bewußt Antikatholisches in ihrer
Evangelisationstätigkeit gibt, können sich Katholiken mit ihnen in
Organisationen und Programmen verbinden, die eine gemeinsame Stütze für die
missionarischen Aktivitäten aller beteiligten Kirchen bieten. Ein besonderes
Anliegen einer solchen Zusammenarbeit ist es, sicherzustellen, daß die
menschlichen, kulturellen und politischen Faktoren, die in den ursprünglichen
Spaltungen zwischen den Kirchen impliziert waren und die die geschichtliche
Tradition der Trennung gekennzeichnet haben, nicht in die Gegenden übertragen
werden, wo das Evangelium verkündet wird und wo Kirchen gegründet werden. Die
von missionarischen Gemeinschaften zur Hilfe bei der Gründung und zum Wachstum
neuer Kirchen Entsandten, sollen besonders sensibel für dieses Erfordernis sein.
Die Bischöfe sollen dem ihre besondere Aufmerksamkeit widmen. Ihre Sache ist es,
zu bestimmen, ob es notwendig wird, in besonderer Weise auf bestimmten
Positionen der Lehre oder Moral zu bestehen, in denen sich die Katholiken von
den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften unterscheiden; umgekehrt
können letztere es für nötig erachten, Gleiches im Blick auf den Katholizismus
zu tun. Jedoch darf dies nicht in einem aggressiven oder sektenhaften Geist
geschehen, sondern in Liebe und gegenseitigem Respekt.(184) Die neu zum Glauben
Bekehrten sollen sorgfältig im ökumenischen Geist erzogen werden, so, "daß die
Katholiken mit den von ihnen getrennten Brüdern gemäß den Richtlinien des
Dekretes über den Ökumenismus brüderlich vor den Heiden zusammenarbeiten im
gemeinsamen Bekenntnis des Glaubens an Gott und an Jesus Christus, soweit dieses
vorhanden ist, ebenso im Zusammenwirken in sozialen und technischen sowie
kulturellen und religiösen Dingen, wobei man jeden Anschein von Indifferentismus
und Verwischung sowie ungesunder Rivalität vermeiden muß".(185)
208. Die ökumenische Zusammenarbeit ist besonders notwendig in der Mission
bei den entchristlichten Massen unserer heutigen Welt. Die Fähigkeit für die
noch getrennten Christen, schon jetzt in den zentralen Wahrheiten des
Evangeliums ein gemeinsames Zeugnis zu geben,(186) kann eine kräftige Einladung zu
einer erneuten Wertschätzung des christlichen Glaubens in einer säkularisierten
Gesellschaft sein. Eine gemeinsame Bewertung der Formen des Atheismus, der
Säkularisation und des Materialismus, die in der Welt heute am Werk sind, und
eine gemeinsame Art und Weise, sich mit ihnen zu beschäftigen, wären äußerst
nützlich für die christliche Mission in der gegenwärtigen Welt.
209. Ein besonderer Platz soll der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern
der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften bei der stets nötigen
Reflexion über den Sinn der christlichen Mission, über die Art, wie der Dialog
über das Heil mit den Mitgliedern der anderen Religionen zu führen ist sowie
über das allgemeine Problem der Beziehung der Verkündigung des Evangeliums von
Christus zu den Kulturen und Denkformen der gegenwärtigen Welt eingeräumt
werden.
Die ökumenische Zusammenarbeit im Dialog mit den anderen Religionen
210. In der Welt von heute gibt es in wachsendem Maße Kontakte zwischen
Christen und Angehörigen anderer Religionen. Diese Kontakte unterscheiden sich
radikal von denjenigen zwischen den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften,
welche die Herstellung der von Christus gewollten Einheit zwischen allen seinen
Jüngern zum Ziel haben und die mit Recht als ökumenisch bezeichnet werden. Aber
sie werden in Wirklichkeit von diesen letzteren tief beeinflußt, und sie
beeinflussen ihrerseits umgekehrt die ökumenischen Beziehungen, durch welche die
Christen den Grad der bereits zwischen ihnen existierenden Gemeinschaft
vertiefen können. Diese Kontakte bilden einen wichtigen Teil der ökumenischen
Zusammenarbeit. Das gilt besonders in bezug auf alles, was geschieht, um die
besonders gearteten religiösen Beziehungen zwischen den Christen und dem
jüdischen Volk zu entwickeln.
Für die Katholiken kommen die Richtlinien, die ihr Verhältnis zu den Juden
betreffen, von der Kommission für die religiösen Beziehungen mit dem Judentum;
diejenigen für die Beziehung mit den Mitgliedern anderer Religionen kommen vom
Päpstlichen Rat für den interreligiösen Dialog. Bei der Aufnahme religiöser
Beziehungen mit den Juden sowie von Beziehungen zu Mitgliedern anderer
Religionen, die gemäß eigenen Richtlinien erfolgen, können die Katholiken viele
Gelegenheiten zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedern von anderen Kirchen und
kirchlichen Gemeinschaften finden. Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen die
Christen im Dialog und in gemeinsamem Handeln mit den Juden zusammenarbeiten
können - beispielsweise bei der Bekämpfung des Antisemitismus, des religiösen
Fanatismus und des Sektierertums. Die Zusammenarbeit mit anderen Glaubenden kann
erfolgen: zur Würdigung religiöser Perspektiven hinsichtlich der Probleme von
Gerechtigkeit und Frieden, zur Stärkung des Familienlebens, zur Achtung von
Minderheiten; aber diese Zusammenarbeit kann auch geschehen, um den zahlreichen
und neuen Problemen der Gegenwart zu begegnen. In diesen interreligiösen
Kontakten können die Christen sich zusammen auf ihre gemeinsamen biblischen und
theologischen Quellen berufen und so christliche Gesichtspunkte in diesen
breiteren Kontext einbringen, in einer Weise, die zugleich die christliche
Einheit fördert.
Die ökumenische Zusammenarbeit im sozialen und kulturellen Leben
211. Die katholische Kirche betrachtet die ökumenische Zusammenarbeit im
sozialen und kulturellen Leben als einen wichtigen Aspekt des Mühens um Einheit.
Das Dekret über den Ökumenismus betont, daß eine solche Zusammenarbeit deutlich
das Band ausdrückt, das alle Getauften eint.(187) Deshalb ermutigt und unterstützt
es sehr konkrete Formen der Zusammenarbeit:
"Diese Zusammenarbeit, die bei vielen Völkern schon besteht, muß mehr und
mehr vervollkommnet werden, besonders in jenen Ländern, wo die soziale und
technische Entwicklung erst im Werden ist. Das gilt sowohl für die Aufgabe, der
menschlichen Person zu ihrer wahren Würde zu verhelfen, für die Forderung des
Friedens, für die Anwendung des Evangeliums auf die sozialen Fragen, für die
Pflege von Wissenschaft und Kunst aus christlichem Geiste, wie auch für die
Bereitstellung von Heilmitteln aller Art gegen die Nöte unserer Zeit wie gegen
Hunger und Katastrophen, gegen den Analphabetismus und die Armut, gegen die
Wohnungsnot und die ungerechte Verteilung der Güter."(188)
212. Allgemeines Prinzip ist, daß die ökumenische Zusammenarbeit im sozialen
und kulturellen Leben im Gesamtzusammenhang des Strebens nach der Einheit der
Christen verwirklicht werden muß. Wenn sie nicht mit anderen Formen des
Ökumenismus verbunden ist, besonders mit dem Gebet und geistlichem Miteinander,
kann sie sich leicht mit ideologischen oder bloß politischen Interessen
vermengen und so zu einem Hindernis auf dem Weg zur Einheit werden. Wie all die
anderen Formen des Ökumenismus muß sie durch den Ortsbischof überwacht werden
oder durch die Synode der katholischen Ostkirchen oder durch die
Bischofskonferenz.
213. Durch diese Zusammenarbeit können alle an Christus Glaubenden leicht
lernen, sich gegenseitig besser kennenzulernen, einander mehr zu schätzen und
den Weg zur Einheit der Christen zu bereiten.(189) Bei zahlreichen Gelegenheiten
hat Papst Johannes Paul II. die Verpflichtung der katholischen Kirche zur
ökumenischen Zusammenarbeit bestärkt.(190) Diese wurde ebenfalls in der
gemeinsamen Erklärung von Kardinal Johannes Willebrands und Dr. Philip Potter,
dem Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen, bei Gelegenheit des
Besuchs des Heiligen Vaters am Hauptsitz des Ökumenischen Rats in Genf 1984
ausgedrückt.(191) In dieser Perspektive bietet das Ökumenische Direktorium
einige Beispiele zur Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen, ohne daß dabei
Vollständigkeit angestrebt wäre.(192)
a) Die Zusammenarbeit im gemeinsamen Studium sozialer und ethischer Fragen
214. Die regionalen oder nationalen Bischofskonferenzen könnten in
Zusammenarbeit mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften und auch den
Kirchenräten Gruppen konstituieren, um christlichen oder grundlegenden
menschlichen Werten gemeinsam Ausdruck zu geben.
Diese Art gemeinsamer Einsichten würde helfen, einen wichtigen Ausgangspunkt
zu liefern, um Fragen sozialer und ethischer Natur in ökumenischer Weise zu
erörtern; sie würde die moralische und soziale Dimension der bereits
bestehenden, wenngleich noch nicht vollkommenen Gemeinschaft entwickeln, deren
sich die Christen verschiedener Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften schon
erfreuen.
Der Zweck einer gemeinsamen Studie dieser Art ist es, eine christliche Kultur
zu fördern, eine "Zivilisation der Liebe", den christlichen Humanismus, von dem
Papst Paul VI. und Johannes Paul II. oft gesprochen haben. Um diese Kultur zu
verwirklichen, müssen wir klar festlegen, welches die Werte sind, die sie
konstituieren, und was diese bedroht. Darum ist es klar, daß eine solche Studie
zum Beispiel eine Anerkennung des Wertes des Lebens, der Bedeutung der
menschlichen Arbeit, der Fragen von Gerechtigkeit und Frieden, der
Religionsfreiheit, der Menschenrechte und der Rechte auf Grund und Boden
beinhalten wird. Sie wird auch die Faktoren zu beachten haben, die in der
Gesellschaft die fundamentalen Werte bedrohen, zum Beispiel Armut, Rassismus,
Mißbrauch aller Art, Terrorismus sowie alles, was das menschliche Leben in
jeglicher Phase seiner Entwicklung bedroht. Die lange Tradition der Soziallehre
der katholischen Kirche könnte in reichem Maß Richtlinien und Anregungen für
diese Art der Zusammenarbeit liefern.
b) Die Zusammenarbeit auf dem Feld der Entwicklung, der Bedürfnisse der
Menschen und der Bewahrung der Schöpfung
215. Es besteht eine innere Verbindung zwischen der Entwicklung, den
Bedürfnissen der Menschen und der Bewahrung der Schöpfung. Die Erfahrung hat uns
gelehrt, daß die Entwicklung im Interesse der wachsenden Bedürfnisse der
Menschen die Güter der Erde nicht ohne schwerwiegende Folgen ausbeuten oder
mißbrauchen kann.
Die verantwortliche Sorge für die Schöpfung hat ihre besondere Würde in sich,
ist die Schöpfung doch durch den Schöpfer selbst allen Völkern zur Bewahrung
anvertraut.193 Auf verschiedenen Ebenen werden die Katholiken ermutigt, sich an
gemeinsamen Initiativen zum Studium und zur Bewältigung der Probleme zu
beteiligen, welche die Würde der Schöpfung bedrohen und das ganze
Menschengeschlecht gefährden. Andere Themen für solches Studium und solches
Handeln könnten zum Beispiel gewisse Formen der rapiden Industrialisierung und
der unkontrollierten Technologie einschließen, die eine Schädigung der
natürlichen Umwelt verursachen und die schwerwiegende Folgen für das ökologische
Gleichgewicht haben wie die Zerstörung der Wälder, die nuklearen Versuche und
der unvernünftige oder schlechte Gebrauch der Güter der Erde - seien sie
erneuerbar oder nicht. Ein wichtiger Aspekt gemeinsamen Handelns auf diesem
Gebiet besteht darin, die Menschen zu lehren, diese Güter zweckmäßig zu
gebrauchen, planmäßig anzuwenden und dabei die Schöpfung zu bewahren.
Das Gebiet der Entwicklung, das hauptsächlich eine Antwort auf die
Bedürfnisse der Menschen ist, bietet verschiedene Möglichkeiten zur
Zusammenarbeit zwischen der katholischen Kirche und den Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften auf regionaler, nationaler und örtlicher Ebene. Eine derartige
Zusammenarbeit würde unter anderem einschließen: Den Einsatz für eine gerechtere
Gesellschaft, für den Frieden, für die Förderung der Rechte und Würde der Frau
und für eine gleichmäßigere Verteilung der Güter der Erde. In diesem Sinne wäre
es möglich, einen gemeinsamen Dienst an den Armen, Kranken, Behinderten, an den
älteren Menschen und an denen zu leisten, die unter den ungerechten "Strukturen
der Sünde" leiden.194 Die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ist besonders dort zu
empfehlen, wo eine starke Bevölkerungsdichte mit schwerwiegenden Folgen für
Wohnung, Ernährung, Wasser, Kleidung, Hygiene und ärztliche Versorgung besteht.
Ein wichtiger Aspekt der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ist die Beschäftigung
mit den Problemen von Auswanderern, Flüchtlingen und Opfern von
Naturkatastrophen. In dringenden Fällen von weltweitem Ausmaß empfiehlt die
katholische Kirche den gemeinsamen Einsatz von Mitteln und Diensten mit
internationalen Organen von Kirchen um der Effektivität und der Kosten willen.
Sie rät auch zur ökumenischen Zusammenarbeit mit übernationalen Organisationen,
die auf diesem Gebiet spezialisiert sind.
c) Die Zusammenarbeit auf medizinischem Gebiet
216. Das gesamte Feld der Gesundheit bildet ein sehr wichtiges Gebiet für
ökumenische Zusammenarbeit. In manchen Ländern ist die ökumenische
Zusammenarbeit der Kirchen in Gesundheitsprogrammen lebenswichtig, um
angemessene Hilfen sicherzustellen. In zunehmendem Maße bringt die
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet - sei es hinsichtlich der Forschung oder der
Sorge für die Gesundheit selbst - Probleme medizinischer Ethik mit sich, die
zugleich eine Herausforderung und eine Gelegenheit für ökumenische
Zusammenarbeit bilden. Die im Voraufgegangenen erwähnte Pflicht zur Feststellung
der fundamentalen Werte, die integrale Teile christlichen Lebens sind, wiegt
besonders schwer im Blick auf die rapide Entwicklung in Bereichen wie zum
Beispiel der Gentechnik. In diesem Zusammenhang sind die Hinweise des Dokuments
von 1975 über die "ökumenische Zusammenarbeit" besonders zutreffend: "Ganz
besonders, wenn ethische Normen dabei ins Spiel kommen, muß der Standpunkt der
Lehre der Katholischen Kirche mit Klarheit vorgetragenwerden, wobei die
Schwierigkeiten für die ökumenische Zusammenarbeit, die daraus resultieren
können, in aller Aufrichtigkeit und Loyalität gegenüber der katholischen Lehre
in Anschlag zu bringen sind."195
d) Die Zusammenarbeit in den sozialen Kommunikationsmitteln
217. Auf diesem Gebiet ist es möglich, im Verständnis des Wesens der modernen
Medien zusammenzuarbeiten, besonders hinsichtlich der Herausforderung, die sie
für die Christen heute bilden. Die Zusammenarbeit könnte sich darauf richten,
gemeinsam nach Wegen zu suchen, um die christlichen Prinzipien in den Medien zur
Geltung zu bringen, gemeinsam die Probleme zu studieren, die in diesem Bereich
bestehen, und die Menschen zum kritischen Gebrauch von Medien zu erziehen. Die
interkonfessionellen Gruppen können insbesondere wirksam sein als beratende
Ausschüsse für die öffentlichen Medien, vor allem, wenn es sich um religiöse
Angelegenheiten handelt. Sie können in besonderer Weise nützlich sein in den
Ländern, wo die Mehrheit der Zuschauer, Zuhörer oder Leser einer einzigen Kirche
oder kirchlichen Gemeinschaft angehört. "Diese Zusammenarbeit kann auf
vielfachen Wegen in die Praxis umgesetzt werden. Einiges, was sich schon jetzt
in Angriff nehmen läßt, sei genannt: Zusammenarbeit bei Hörfunk- und
Fernsehsendungen, bei Produktionen mit bildendem Wert für Eltern und
Jugendliche; ferner Kongresse und Tagungen zur Begegnung zwischen Publikum und
Kommunikatoren, die Stiftung von Preisen für hervorragende Arbeiten, gemeinsame
Untersuchungen der theoretischen und angewandten Forschung. All dies dient dem
Ziel, die Kommunikationsmittel mit einem Höchstmaß an Einsicht zu gebrauchen,
ihre Mitarbeiter bestens auszubilden."(196) Dort, wo die interkonfessionellen
Strukturen bereits bestehen - und zwar mit voller katholischer Beteiligung -,
müßten sie besonders für den Gebrauch des Rundfunks, des Fernsehens, für die
publizistische und die audio-visuelle Tätigkeit verstärkt werden. Nötig ist
auch, daß jeder beteiligte Organismus die Möglichkeit hat, über seine eigene
Lehre und sein konkretes Leben zu sprechen.(197)
218. Manchmal kann es wichtig sein, in wechselseitiger Zusammenarbeit tätig
zu werden, sei es durch die Teilnahme katholischer Gesprächspartner an den
Initiativen von anderen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften, sei es durch
umgekehrte Teilnahme. Die ökumenische Zusammenarbeit könnte einen Austausch
zwischen internationalen katholischen Organisationen und den Organisationen der
Kommunikation von anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften umfassen (wie
zum Beispiel für die Feier des Welttages der sozialen Kommunikationsmittel). Der
gemeinsame Gebrauch von Satelliten und von Kabelfernsehen kann ein Beispiel
ökumenischer Zusammenarbeit liefern.198 Es ist klar, daß diese Weise der
Zusammenarbeit sich auf regionalem Gebiet in Verbindung mit den ökumenischen
Kommissionen verwirklichen muß und auf internationaler Ebene mit dem Päpstlichen
Rat zur Förderung der Einheit der Christen. Die Ausbildung katholischer
Mitarbeiter in der Kommunikation muß eine gediegene ökumenische Vorbereitung
einschließen.
* * *
Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II. hat dieses Direktorium am 25. März
1993 approbiert, aufgrund seiner Autorität bestätigt und seine Veröffentlichung
angeordnet. Dadurch sind alle entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben.
Kardinal Edward Idris Cassidy Präsident
+ Pierre Duprey Titularbischof von Thibar Sekretär
1) Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Ökumenisches
Direktorium, Erster Teil, Bonifatius-Verlag, Paderborn 1967 (und
Paulinus-Verlag, Trier 1967), und Zweiter Teil, Bonifatius-Verlag, Paderborn
1970 (und Paulinus-Verlag, Trier 1970). Lateinischer Urtext des 1. Teiles:
AAS (1967) 574-592, des 2. Teiles: AAS (1970) 705-724.
2) Ansprache von Papst Johannes Paul II. an die Vollversammlung des
genannten Sekretariates vom 6. Februar 1988: AAS (1988) 1203.
3) Unter ihnen sind: Motu Proprio über die rechtliche Ordnung der Mischehe,
Paulinus-Verlag, Trier 1970 (und Benno-Verlag, Leipzig 1974). Sekretariat zur
Förderung der Einheit der Christen, Erwägungen und Hinweise zum ökumenischen
Dialog vom 15. August 1970, Paulinus-Verlag, Trier 1971 (und Benno-Verlag,
Leipzig 1970). Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen,
Instruktion über die Zulassung zur Kommunion in besonderen Fällen,
Paulinus-Verlag, Trier 1975, und Sekretariat zur Förderung der Einheit der
Christen, Erklärung zu einigen Auslegungen der Instruktion, ebd.
Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Die ökumenische
Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und örtlicher Ebene:
Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 27 (1975 und 21980), hrsg. vom
Sekretariat der DBK. Apostolisches Schreiben über die Evangelisierung in der
Welt von heute: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 2 (8. 12.
1975), hrsg. vom Sekretariat der DBK. Apostolische Konstitution "Sapientia
Christiana" über die kirchlichen Universitäten und Fakultäten, ebd. Nr. 9.
Apostolisches Schreiben "Catechesi Tradendae" über die Katechese in
unserer Zeit, ebd. Nr. 12. Schlußdokument der Außerordentlichen
Bischofssynode 1985, ebd. Nr. 68.
4) AAS 1988, 1204.
5) Vgl. CIC, can. 755; CCEO (Codex Canonum Ecclesiarum
Orientalium, Das Ostkirchenrecht), can. 902 und 904, § 1. In diesem
Direktorium wird das Adjektiv "katholisch" auf die Gläubigen und Kirchen
bezogen, die in voller Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom stehen.
6) Vgl. unten Nr. 35 und 36.
7) Die Apostolische Konstitution "Pastor Bonus" über die römische
Kurie vom 28. Juni 1988 sagt dazu folgendes:
Art. 135. Der Rat hat die Aufgabe, sich durch angemessene Initiativen und
Tätigkeiten der ökumenischen Arbeit zu widmen, um die Einheit unter den Christen
wiederherzustellen.
Art. 136, Par. 1. Er sorgt dafür, daß die Dekrete des Zweiten Vatikanischen
Konzils über den Ökumenismus in die Praxis überführt werden. Er behandelt die
richtige Auslegung der Prinzipien über den Ökumenismus und gibt Anweisungen zu
deren Durchführung. § 2. Nationale wie internationale katholische
Organisationen, die die Einheit der Christen fördern, unterstützt, sammelt und
koordiniert er und beaufsichtigt ihre Initiativen. § 3. Nach vorheriger
Rücksprache mit dem Papst sorgt er für die Beziehungen zu den Brüdern in den
Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die die volle Gemeinschaft mit der
katholischen Kirche noch nicht haben und ruft insbesondere den Dialog und
Gespräche zur Förderung der Einheit mit ihnen ins Leben; dabei helfen Fachleute,
die in der theologischen Lehre recht unterwiesen sind. Er bestimmt die
katholischen Beobachter für die Zusammenkünfte von Christen und lädt zu Treffen
von Katholiken Beobachter anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften ein, so
oft das angemessen erscheint.
8) 8 Wenn nichts anderes angegeben ist, wird der Ausdruck "Teilkirche"
in diesem Direktorium benutzt, um eine Diözese, eine Eparchie oder einen
gleichwertigen Sprengel zu bezeichnen.
9) Joh 17,21; vgl. Eph 4,4.
10) Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution "Lumen Gentium"
(LG) 1.
11) Vgl. LG 1-4 und das Konzilsdekret über den Ökumenismus "Unitatis
Redintegratio" (UR) 2.
12) Vgl. UR 2.
13) Vgl. LG 2 und 5.
14) UR 2, vgl. Eph 4,12.
15) Vgl. LG, Kap. 3.
16) Vgl. Apg 2,42.
17) 17 Vgl. den Schlußbericht der Außerordentlichen Bischofssynode von
1985: "Die Communio-Ekklesiologie ist die zentrale und grundlegende Idee der
Konzilsdokumente" (II., C.1). Vgl. die Kongregation für die Glaubenslehre,
Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über einige Aspekte der Kirche
als Communio (28. Mai 1992): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr.
107 (S. 13), hrsg. vom Sekretariat der DBK.
18) Vgl. LG 14.
19) Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Hirtenaufgabe der
Bischöfe "Christus Dominus" (CD) 11.
20) Vgl. LG 22
21) Joh 17,21.
22) LG 8.
23) LG 9.
24) Vgl. UR 3 und 13.
25) Vgl. UR 3: "...da es zwischen ihnen (die an Christus glauben) und
der katholischen Kirche sowohl in der Lehre und bisweilen auch in der Disziplin
wie auch bezüglich der Struktur der Kirche Diskrepanzen verschiedener Art gibt,
so stehen sicherlich nicht wenige Hindernisse der vollen kirchlichen
Gemeinschaft entgegen, bisweilen recht schwerwiegende, um deren Überwindung die
ökumenische Bewegung bemüht ist ..." Solche Divergenzen üben weiterhin ihren
Einfluß aus und rufen manchmal neue Spaltungen hervor.
26) UR 3.
27) UR 4.
28) Vgl. UR 14-18. Der Ausdruck "orthodox" wird im allgemeinen
gebraucht für die orientalischen Kirchen, die die Entscheidungen der Konzilien
von Ephesus und Chalcedon angenommen haben. Dennoch wird neuerdings der Begriff
aus historischen Gründen auch gebraucht für die Kirchen, die nicht die Dogmen
der zwei genannten Konzile angenommen haben (vgl. UR 13). Um Verwirrung
zu vermeiden, wird der Allgemeinbegriff "Orientalische Kirchen" in diesem
Direktorium gebraucht, um alle Kirchen unterschiedlicher orientalischer
Traditionen zu bezeichnen, die sich nicht in der vollen Gemeinschaft mit der
Kirche von Rom befinden.
29) Vgl. UR 21-23.
30) Ebd. 3.
31) Ebd. 4.
32) UR 2; LG 14; CIC, can. 205 und CCEO, can. 8.
33) Vgl. UR 4 und 15-16.
34) Schlußbericht der Außerordentlichen Bischofssynode (1985), II.C.7
(vgl. oben Anm. 3).
35) Vgl. Joh 17,21.
36) Vgl. Röm 8,26-27.
37) Vgl. UR 5.
38) Vgl. unten Nr. 92-101.
39) Wenn in diesem Direktorium vom "Ortsordinarius" gesprochen wird,
bezieht sich das ebenfalls auf die entsprechenden Hierarchen der
Orientalischen Kirchen, gemäß der Terminologie des Ostkirchenrechts (CCEO).
40) Unter den Synoden der orientalischen katholischen Kirchen versteht
man, wie im Ostkirchenrecht (CCEO) vorgesehen, die leitende Autorität
dieser Kirchen eigenen Rechts.
41) Vgl. die Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils "Dignitatis
Humanae" (DH) über die Religionsfreiheit, Nr. 4: "... man muß sich
(jedoch) bei der Verbreitung des religiösen Glaubens und bei der Einführung von
Gebräuchen allzeit jeder Art der Betätigung enthalten, die den Anschein erweckt,
als handele es sich um Zwang oder um unehrenhafte oder ungehörige Überredung,
besonders wenn es weniger Gebildete oder Arme betrifft..." Gleichzeitig muß man
mit dieser Erklärung bekräftigen, "... auch haben die religiösen Gemeinschaften
das Recht, keine Behinderung bei der öffentlichen Lehre und Bezeugung ihres
Glaubens in Wort und Schrift zu erfahren..." (ebd.).
42) Vgl. UR 9-12; 16-18.
43) UR 8.
44) 1 Kor 13,7.
45) Vgl. UR 3.
46) Vgl. LG 23; CD 11; CIC, can. 383, Par. 3 und CCEO,
can. 192, Par. 2.
47) Vgl. CIC, can. 755, Par. 1; CCEO, can. 902 und 904, Par. 1.
48) Vgl. CIC, can. 216 und 212; CCEO, can. 19 und 15.
49) Vgl. Sects and New Religious Movement: Pastoral Challenge;
an interim Report based on the responses (about 75) and the documentation
received up until the 30th of October, 1985 from regional or national Episcopal
Conferences. Secretariat for Christian Unity, 1986, Information Service n. 61,
p. 144-154.
50) Vgl. unten Nr. 166-171.
51) UR 4.
52) Vgl. CCEO, can. 904, Par. 1 und CIC, can. 755, Par. 2.
53) Vgl. UR 9 und 11; vgl. auch: Sekretariat zur Förderung der Einheit
der Christen, Erwägungen und Hinweise zum ökumenischen Dialog vom 15.
August 1970, vgl. oben Anm. 3.
54) Vgl. UR 12; Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils "Ad Gentes"
(AG) über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 12; Sekretariat zur Förderung
der Einheit der Christen, Die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler,
nationaler und örtlicher Ebene..., vgl. oben Anm. 3.
55) Vgl. UR 5.
56) AG 15; vgl. ebd. 5 und 29; vgl. Apostolisches Schreiben "Evangelii
Nuntiandi": Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 2, hrsg. vom
Sekretariat der DBK, Nr. 23, 28 und 77; vgl. auch unten Nr. 205-209.
57) UR 5.
58) Vgl. UR 7.
59) UR 6.
60) Ambrosiaster, PL 17, 245.
61) Vgl. CIC, can. 209, Par. 1 und CCEO, can. 12, Par. 1.
62) Dogmatische Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils "Dei Verbum"
(DV) 21.
63) Vgl. UR 21.
64) Evangelii Nuntiandi, Nr. 77.
65) Vgl. UR 11; AG 15. Zu diesen Überlegungen vgl. Kongregation für
den Klerus, Allgemeines Katechetisches Direktorium: AAS 64 (1972)
110-118, Nr. 27 und 43; vgl. auch unten Nr. 75 und 176.
66) Vgl. UR 3-4.
67) Vgl. Apostolisches Schreiben "Catechesi Tradendae" (vgl. oben Anm.
3), Nr. 3 und CCEO, can. 625.
68) Vgl. Catechesi Tradendae, Nr. 32.
69) Ebd.
70) Vgl. UR 6 und Dogmatische Konstitution des Zweiten Vatikanischen
Konzils "Gaudium et Spes" (GS) 62.
71) Bezüglich der ökumenischen Zusammenarbeit im Bereich der Katechese vgl.
Catechesi Tradendae, Nr. 33 und unten Nr. 188-190.
72) Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie "Sacrosanctum
Concilium" (SC) 14.
73) Ebd. 2.
74) UR 2
75) SC 48.
76) UR 8.
77) Ebd. 7.
78) Vgl. LG 15 und UR 3.
79) Vgl. unten Nr. 102-142.
80) Vgl. unten Nr. 161-218.
81) LG 11.
82) Vgl. Apostolisches Schreiben "Evangelii Nuntiandi" (vgl. oben Anm.
56), Nr. 71; vgl. auch unten Nr. 143-160.
83) Apostolisches Schreiben "Familiaris Consortio" über die Aufgaben
der christlichen Familie in der Welt von heute (1981), Nr. 78: Verlautbarungen
des Apostolischen Stuhls, Nr. 33, hrsg. vom Sekretariat der DBK.
84) Vgl. CIC, can. 529, Par. 2.
85) Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung "Gravissimum Educationis"
über die christliche Erziehung, Nr. 6-9.
86) Vgl. LG 31.
87) UR 24.
88) Vgl. GS 62, 2; UR 6; Mysterium Ecclesiae 5 (Erklärung "Mysterium
Ecclesiae" zur Lehre über die Kirche: Nachkonziliare Dokumentation Bd. 43,
Paulinus-Verlag, Trier 1975).
89) AAS (1973) 402-404.
90) Ökumenisches Direktorium (1970): AAS (1970) 705-724 (Nr.
70).
91) Vgl. Mysterium Ecclesiae 4, vgl. auch Nr. 61a und 176 dieses
Direktoriums.
92) UR 10; vgl. CIC, can. 256 Par. 2; CCEO, can. 350,
Par. 4 und 352, Par. 3.
93) Vgl. UR 14-17.
94) Vgl. UR, Kap. 1.
95) Ebd., Kap. 3.
96) Vgl. oben Nr. 76-80.
97) Vgl. unten Nr. 194-195.
98) Vgl. unten Nr. 192-194.
99) Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret "Perfectae Caritatis" (PC)
über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 2.
100) Vgl. unten Nr. 50-51.
101) Vgl. Apostolische Konstitution "Sapientia Christiana" über die
kirchlichen Universitäten, Durchführungsverordnungen der Kongregation für das
katholische Bildungswesen, Art. 51, 1.b; vgl. Verlautbarungen des Apostolischen
Stuhls, Nr. 9, hrsg. vom Sekretariat der DBK.
102) Sapientia Christiana, Nr. 69.
103) Vgl. UR 22.
104) Ebd.
105) Bezüglich aller Christen muß man dem Risiko der Ungültigkeit Rechnung
tragen, falls die Taufe durch Besprengen, besonders bei mehreren Täuflingen,
gespendet wird.
106) Vgl. Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Ökumenisches
Direktorium, Erster Teil (1967), 2. Kap.
107) Vgl. CIC, can. 874, Par. 2. Gemäß der Erklärung in den Acta
Commissionis (Communicationes 5, 1983, S. 182) schließt der Ausdruck
"kirchliche Gemeinschaft" nicht die orientalischen Kirchen ein, die nicht in
voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen ("Notatur insuper
Ecclesias Orientales Orthodoxas in schemate sub nomine communitatis ecclesialis
non venire").
108) Vgl. Ökumenisches Direktorium, Erster Teil (1967), Nr. 48.
109) Vgl. UR 4 und CCEO, can. 896-901.
110) Vgl. UR 4.
111) Vgl. CIC, can. 869, Par. 2, und oben Nr. 95.
112) Vgl. CIC, can. 869, Par. 1 und 3.
113) Vgl. UR 8.
114) Vgl. UR 3 und 8; unten Nr. 116.
115) Vgl. LG 8; UR 4.
116) Vgl. UR 3.
117) Vgl. ebd. 3, 15, 22.
118) Vgl. CIC, can. 908 und CCEO, can. 702.
119) Vgl. UR 8.
120) Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige
Liturgie (SC) 106.
121) Vgl. CCEO, can. 881, Par. 1 und CIC, can. 1247.
122) Vgl. CIC, can. 1247 und CCEO, can. 881, Par. 1.
123) Vgl. CIC, can. 1183, Par. 3 und CCEO, can. 876, Par. 1.
124) Vgl. CIC, can. 1184 und CCEO, can. 887.
125) Vgl. UR 14.
126) Ebd. 15.
127) Ebd.
128) Vgl. CIC, can. 844, Par. 2 und CCEO, can. 671, Par. 2.
129) Vgl. CIC, can. 844, Par. 3 und CCEO, can. 671, Par. 3 und
vgl. oben Nr. 108.
130) Vgl. CIC, can. 840 und CCEO, can. 667.
131) Vgl. UR 3.
132) UR 22.
133) Vgl. UR 8; CIC, can. 844, Par. 1 und CCEO, can. 671, Par.
1.
134) Vgl. CIC, can. 844, Par. 4 und CCEO, can. 671, Par. 4.
135) Für die Festsetzung dieser Normen wird man sich auf folgende Dokumente
beziehen: Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Instruktion
über die Zulassung zur Kommunion in besonderen Fällen (1972) und Erklärung
zu einigen Auslegungen der Instruktion (1973), zu beiden vgl. oben Anm. 3.
136) Vgl. CIC, can. 844, Par. 5 und CCEO, can. 671, Par. 5.
137) Vgl. CIC, can. 844, Par. 4 und CCEO, can. 671, Par. 4.
138) Vgl. CIC, can. 767 und CCEO, can. 614, Par. 4.
139) Vgl. CIC, can. 1124 und CCEO, can. 813.
140) Vgl. Apostolisches Schreiben "Familiaris Consortio" über die
Aufgaben der christlichen Familie ... (1981): Verlautbarungen des Apostolischen
Stuhls, Nr. 33, hrsg. vom Sekretariat der DBK, Nr. 78.
141) Vgl. UR 3.
142) Vgl. CIC, can. 1125, 1126 und CCEO, can. 814, 815.
143) Vgl. CIC, can. 1366 und CCEO, can. 1439.
144) Vgl. UR 15.
145) Vgl. CIC, can. 1127 und CCEO, can. 834, Par. 2.
146) Vgl. CIC, can. 1127, Par. 1 und CCEO, can. 834, Par. 1.
147) Vgl. CCEO, can. 835.
148) Vgl. CIC, can. 1127, Par. 2.
149) Vgl. CIC, can. 1127, Par. 2.
150) Vgl. CIC, can. 1127, Par. 3 und CCEO, can. 839.
151) Rituale Romanum, Ordo celebrandi Matrimonium, Nr. 8 (Vatikan
1972); vgl. "Die Feier der Trauung ..." 2. Aufl. (Freiburg 1992) S. 17, Nr. 36.
152) Vgl. oben Nr. 125.
153) Vgl. oben Nr. 130-132.
154) Vgl. oben Nr. 125, 130 und 131.
155) Vgl. oben Nr. 132.
156) UR 12.
157) Enzyklika "Redemptor Hominis" (1979): Verlautbarungen des
Apostolischen Stuhls Nr. 6, hrsg. vom Sekretariat der DBK, Nr. 12.
158) Im allgemeinen muß der Ausdruck "Kirche" in diesem Kontext eher im
soziologischen und nicht im streng theologischen Sinn verstanden werden.
159) Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Die ökumenische
Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und örtlicher Ebene, Nr. 4 A.c,
(vgl. oben Anm. 3).
160) Die Bischofskonferenzen und die Synoden der katholischen Ostkirchen
werden dafür Sorge tragen, daß keine Genehmigung gegeben wird zur katholischen
Mitgliedschaft in den Kirchenräten, in denen solche Gruppen mitarbeiten, die
nicht tatsächlich als kirchliche Gemeinschaft betrachtet werden.
161) Vgl. UR 9.
162) Vgl. UR 11.
163) Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, Erwägungen und
Hinweise zum ökumenischen Dialog (vgl. oben Anm. 3), Nr. IV, 4b; vgl. auch
UR 11 und Mysterium Ecclesiae (vgl. oben Anm. 88), 4; vgl.
ebenfalls Nr. 63a, 75, 76 und 181 dieses Dokuments.
164) Vgl. 1 Thess 2,13.
165) Jud 3.
166) Vgl. LG 12.
167) Ebd.
168) Vgl. UR 6 und GS 62.
169) Vgl. UR 11.
170) Vgl. DV, Kap. 6.
171) UR 21.
172) Vgl. CIC, can. 825, Par. 2 und CCEO, can. 655, Par. 1.
173) Überarbeitete Fassung 1987 des Dokumentes von 1968. Englischer Text vgl.
Secretariat for Promoting Christian Unity, Information Service, Nr. 65
(1987) 105-108.
174) Im Einklang mit den Normen des CIC, can. 875-827, und des Dekrets
der Glaubenskongregation "Ecclesiae pastorum" (De ecclesiae pastorum
vigilantia circa libros [19. März 1975]): AAS (1975) 281-284.
175) Catechesi Tradendae, Nr. 33 (vgl. oben Anm. 3).
176) Vgl. UR 10-11.
177) Vgl. oben Nr. 70; auch das Rundschreiben des Sekretariats zur Förderung
der Einheit der Christen an die Bischöfe über gewisse Aspekte ökumenischen
Lehrens, Nr. 6, englischer Text in Information Service, Nr. 62 (1986)
197.
178) Vgl. Nr. 35, 5-6.
179) Vgl. das in Anm. 177 genannte Rundschreiben, Nr. 10d.
180) Ebd.
181) Vgl. UR 1.
182) Evangelii Nuntiandi, Nr. 77 (vgl. oben Anm. 56).
183) Ebd.
184) Vgl. AG 6.
185) AG 15.
186) Vgl. Enzyklika "Redemptor Hominis" (1979): Verlautbarungen des
Apostolischen Stuhls, Nr. 6, hrsg. vom Sekretariat der DBK, Nr. 11.
187) Vgl. UR 12.
188) UR 12.
189) Vgl. UR 12.
190) AAS (1985) 1148-1159; vgl. auch Apostolisches Schreiben "Sollicitudo
Rei Socialis", Nr. 32.
191) Vgl. Information Service, Nr. 55 (1984) 42-43.
192) Die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler ... Ebene (1975),
vgl. oben Anm. 3.
193) Vgl. Redemptor hominis, Nr. 8, 15, 16; Sollicitudo Rei
Socialis, Nr. 26, 34.
194) Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 36.
195) Die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler ... Ebene, Nr. 3g.
196) Pastoralinstruktion "Communio et Progressio", Nr. 99: AAS
(1971) 593-656, Nachkonziliare Dokumentation 11, Trier 1971.
197) Die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler ... Ebene, Nr. 3f.
198) Vgl. Päpstlicher Rat für die sozialen Kommunikationsmittel, Kriterien
der ökumenischen und interreligiösen Zusammenarbeit in den Kommunikationsmedien
(1989), Nr. 11 und 14.
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