ommission
für die religiösen Beziehungen zum Judentum
des Heiligen Stuhls und Delegation für die Beziehungen zur
Katholischen Kirche des Großen Rabbinats in Israel
TREFFEN DER BILATERALEN KOMMISSION
Jerusalem, 11.-13. März 2007 – 21.-23. Adar 5767
1. Beim siebten Treffen der oben erwähnten Kommission, das in Jerusalem stattfand,
stellten die Vorsitzenden Kardinal Jorge Mejía und Oberrabbiner Shear Yashuv
Cohen die Bedeutung der Zahl sieben in der biblischen Tradition heraus, die
Fülle und erlangte Reife zum Ausdruck bringt. Sie drückten ihre Hoffnung aus,
dass die Fülle der Beziehungen zwischen den katholischen und jüdischen
Mitgliedern dieser Kommission eine Quelle des Segens für beide
Glaubensgemeinschaften und die gesamte Welt sein würde.
Kardinal Mejía erinnerte auch an den vor kurzem gestorbenen Kardinal Johannes
Willebrands, den vormaligen Präsidenten der Kommission für die religiösen
Beziehungen zum Judentum, der eine entscheidende Gestalt im Prozess der
historischen Umwandlung der katholisch-jüdischen Beziehungen gewesen ist. Sein
Andenken möge gesegnet sein.
2. Das Thema des Treffens war “Religions- und Gewissensfreiheit, sowie deren
Grenzen”. Die menschliche Fähigkeit zur Wahlfreiheit ist als Manifestation des
Bildes von Gott her zu sehen, in Entsprechung zu dem jeder Mensch geschaffen ist
(vgl. Gen 1,26-27), und sie ist die Grundlage für das biblische Konzept der
menschlichen Verantwortlichkeit und der göttlichen Gerechtigkeit (vgl. Dtn
30,19).
3. Gott hat die menschliche Person als ein soziales Wesen geschaffen, das von
seiner Definition her Grenzen der individuellen menschlichen Freiheit aufweist.
Zudem kommt die Wahlfreiheit von Gott her, und ist deshalb nicht absolut,
sondern muss den göttlichen Willen und das göttliche Gesetz reflektieren.
Dementsprechend sind die Menschen aufgerufen, frei dem göttlichen Willen zu
gehorchen, der sich in der Schöpfung und in seinem geoffenbarten Wort
manifestiert hat.
Die jüdische Tradition betont den Noachidischen Bund (vgl. Gen 9,9-12), der
einen universalen moralischen Kodex beinhaltet und die ganze Menschheit in die
Pflicht nimmt. Diese Idee kommt in den christlichen Schriften in Apg 15,28-29
zum Vorschein.
4. Dementsprechend steht die Idee eines moralischen Relativismus im Widerspruch zu
dieser religiösen Weltanschauung und stellt eine ernste Bedrohung für die
Menschheit dar. Auch wenn die Aufklärung geholfen hat, eine Reinigung bezüglich
des Missbrauchs von Religion herbeizuführen, braucht die säkulare Gesellschaft
dennoch religiöse Fundamente, um bleibende moralische Werte zu stützen. Unter
diesen ist das Prinzip der Heiligkeit und Würde des menschlichen Lebens
entscheidend. Der ethische Monotheismus bestätigt diese als unverletzliche
Menschenrechte und kann daher in dieser Hinsicht für die gesamte Gesellschaft
eine Inspiration bereit stellen.
5. Während der Staat im Prinzip in keinster Weise weder die Religionsfreiheit für
Individuen und Gemeinschaften, noch die moralische Gewissensfreiheit
einschränken sollte, hat er dennoch die Verantwortung, die Wohlfahrt und die
Sicherheit der Gesellschaft zu garantieren. Dementsprechend ist er verpflichtet,
einzuschreiten wo und wann auch immer eine Bedrohung entsteht durch die
Förderung, Anleitung zur oder Ausübung von Gewalt, und besonders von Terrorismus
und psychologischer Manipulation im Namen der Religion.
6. Zusätzlich zum Respekt vor der Wahlfreiheit in religiösen Angelegenheiten,
sollte die Integrität von Glaubensgemeinschaften garantiert werden.
Dementsprechend ist es legitim für eine Gesellschaft mit einer dominanten
religiösen Identität, ihren Charakter zu bewahren, solange das nicht die
Freiheiten von Gemeinschaften und Individuen in der Minderheit beeinträchtigt,
ihre alternativen religiösen Verpflichtungen zu bekennen, noch ihre vollen
zivilen Rechte und ihren Status als Bürger begrenzt, was sowohl Individuen als
auch Gemeinschaften betrifft. Das verpflichtet uns alle, die Integrität und
Würde von heiligen Stätten, Orten des Gebetes und der Gottesverehrung und
Friedhöfen aller religiösen Gemeinschaften zu schützen.
7. Im Laufe der Geschichte waren nicht alle religiösen Gemeinschaften diesen Werten
gegenüber treu gewesen. Daher gibt es seine besondere Verpflichtung für
religiöse Führungspersönlichkeiten und Gemeinschaften, einen unangebrachten
Gebrauch der Religion zu verhindern und zu Respekt vor Verschiedenheit zu
erziehen, der wesentlich ist, um eine gesunde, stabile und friedvolle
Gesellschaft zu gewährleisten.
In dieser Hinsicht besteht eine besondere Aufgabe für Familien, Schulen und die
Autoritäten von Staat und Gesellschaft, genauso wie für die Medien, diese Werte
künftigen Generationen zu vermitteln.
Nachdem sich die bilaterale Kommission
in der Heiligen Stadt Jerusalem getroffen
hatte,
drückte sie abschliessend in einem Gebet aus,
dass der Allmächtige sowohl
religiöse als auch politische Führer
in dieser Region und darüber hinaus segnen
und inspirieren solle,
damit sie mit Bestimmtheit den Frieden, die Würde,
Sicherheit und Ruhe im Heiligen Land für alle seine Menschen
und für die gesamte
Welt fördern.
Jerusalem, den 13. März 2007 – 23. Adar 5767
Oberrabbiner Shear Yashuv Cohen
(Vorsitzender der jüdischen Delegation |
Jorge Kardinal Mejía
(Vorsitzender
der katholischen Delegation) |
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| Oberrabbiner Ratson Arussi |
Georges Kardinal Cottier, O.P. |
| Oberrabbiner Yossef Azran |
Erzbischof Antonio Franco |
| Oberrabbiner David Brodman |
Erzbischof Elias Chacour |
| Oberrabbiner David Rosen |
Bischof Giacinto-Boulos Marcuzzo |
| Herr Oded Wiener |
Msgr. Pier Francesco Fumagalli |
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P. Norbert J. Hofmann, S.D.B. |