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16. Treffen der Bilateralen Kommission der Delegation des Oberrabbinats von
Israel und der Kommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum des
Heiligen Stuhls
Die Würde des Menschen. Kinder in jüdischer und katholischer Tradition
Rom, 18.-20. November 2018; 10.-12. Kislev 5779
Gemeinsame Erklärung
1.Kardinal Peter Turkson begrüsste als Vorsitzender der katholischen Delegation
die jüdischen Partner in Rom und erbat den göttlichen Segen für die
Diskussionen. Rabbiner Rasson Arusi antwortete, und brachte die Freude und
Zufriedenheit der jüdischen Delegation zum Ausdruck, zum gemeinsamen heiligen
Werk zusammengekommen zu sein. Er zitierte im Gebet Psalm 90.17: „Güte und
Schönheit des Herrn, unseres Gottes, sei über uns! Lass gedeihen das Werk
unserer Hände“.
2. Die Bilaterale Kommission war anlässlich des Weltkindertages der Vereinten
Nationen zusammengekommen und widmete dementsprechend die Diskussionen dem Thema
der Menschenwürde mit besonderer Berücksichtigung des Kindes.
3. Die Kommission erwähnte den bedeutsamen Fortschritt in der modernen
Gesellschaft in Bezug auf das Thema der Menschenrechte, wie sie in der
allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Besonderen in der
Kinderrechtskonvention von 1989 hervorgehoben sind. Diese Prinzipien der
Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens und der Unveräußerlichkeit der
Menschenwürde finden ihren vollen Ausdruck in der Beziehung zwischen dem
Individuum und dem Göttlichen, und dem Individuum und seinem Nächsten, und zwar
mit der Verantwortung, diese Beziehungen in der ganzen Gesellschaft zum Ausdruck
zu bringen. Wir haben eine spezielle Verpflichtung gegenüber den verletzlicheren
Mitgliedern unserer Gemeinschaften, und im Besonderen gegenüber Kindern, den
Garanten der Nachwelt, die noch nicht fähig sind, ihr volles Potential zu
verwirklichen und sich selbst zu schützen.
4. Die Wichtigkeit zum Identifizieren dieser ethische Grundhaltung für eine
derartige Beteuerung wurde ausgiebig diskutiert, dabei aber herausgestellt, dass
diese Ideale schon mit transzendenter Wertigkeit in unserem gemeinsamen
biblischen Erbe verwurzelt sind, welches erklärt, dass der Mensch nach dem
Abbild Gottes geschaffen ist (vgl. Gen 1,26-27; 5,1-2).
5. Der Respekt für die persönliche Würde von Kindern muss dergestalt sein, dass
er den breitesten Raum für Stimuli und Instrumente anbietet, um ihre reflexiven
und operativen Fähigkeiten zu entwickeln. Es ist nicht nur notwendig, dass
Kinder sich selbst als das Objekt einer geeigneten und liebenden Aufmerksamkeit
wahrnehmen, sondern auch derartig dynamisch einbezogen werden, dass ihre
kognitiven und praktischen Fähigkeiten stimuliert werden. Damit sich diese
Entwicklung im Zusammenklang mit den bereits erwähnten Werten vollzieht, ist es
notwendig, authentische und stabile liebende Beziehungen aufzubauen, für
adäquate Ernährung zu sorgen, für Gesundheitsfürsorge und Schutz, genauso wie
für eine notwendige religiöse Erziehung, Einschulung, informales Lernen und
Kreativität.
6. Die Gesellschaft im Ganzen, im Besonderen aber Eltern, Lehrer und religiöse
Führer, haben eine spezielle Verantwortung bezüglich des moralischen und
spirituellen Wachstums des Kindes. In ihren Diskussionen über die Rechte der
Kinder auf Autonomie und Freiheit, haben die Mitglieder der Bilateralen
Kommission die Spannung zwischen dem Garantieren maximaler Wahlfreiheit und dem
Zusichern von Schutz und disziplinierter Führung hervorgehoben. Das alles
verlangt, dass wir von jeder Instrumentalisation einer anderen Person Abstand
nehmen, dessen Würde immer als ein Ziel in sich selbst gesehen werden sollte.
7. Die Mitglieder der Bilateralen Kommission wurden von Papst Franziskus in
einer speziellen Audienz empfangen, bei der er sein eigenes Engagement für deren
Arbeit und die Fortschritte in den katholisch-jüdischen Beziehungen bekräftigte.
Er sagte: „Wir sind Brüder und Kinder des Einen Gottes, wir müssen Hand in Hand
für den Frieden zusammenarbeiten“. Bei diesem Treffen freute sich der Papst über
eine ihm gegebene Information bezüglich eines Entwurfs für ein interreligiöses
Positionspapier zum Thema „Ende des Lebens“, das sich insbesondere auf die
Gefahr der Legalisierung der Euthanasie und des vom Arzt begleiteten Suizids
bezieht, statt für palliative Fürsorge und maximalen Respekt vor dem von Gott
geschenkten Leben zu sorgen.
8. In den abschließenden Diskussionen dankten die Mitglieder der Bilateralen
Kommission dem Allmächtigen für seinen Segen für das Leben und ihre Arbeit, für
seine Geschenke und letztlich dafür, selbst Kinder zu sein, was folgendermaßen
in Psalm 127,3 erwähnt wird: „Siehe, ein Erbteil vom Herrn sind Söhne. Ein Lohn
ist die Frucht des Leibes.“ Um ihre gesunde spirituelle Entwicklung zu
gewährleisten, ist es besonders wichtig, sie mit dem biblischen Erbe vertraut zu
machen, das Juden und Katholiken gemeinsam ist.
9. Des Weiteren drängt die Kommission darauf, dass diese Texte der Heiligen
Schrift in ihren entsprechenden Gemeinschaften studiert werden sollten.
Zusätzlich sollte der Inhalt von Nostra aetate (N. 4) und die darauf
folgenden Dokumente zu den jüdisch-christlichen Beziehungen weit bekannt gemacht
und in beiden Gemeinschaften verbreitet werden, so dass Anstöße für die im Gang
befindliche gesegnete Versöhnung und Zusammenarbeit zwischen Juden und
Katholiken gegeben werden, und zwar zur Weiterbildung ihrer Gläubigen und der
Gesellschaft als ganzer.
Rom, den 20. November 2018 – 12. Kislev 5779
Rabbiner Rasson Arusi
(Vorsitzender der jüdischen Delegation) |
Peter Kardinal Turkson
(Vorsitzender
der katholischen Delegation) |
| Rabbiner David Rosen
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Erzbischof Pierbattista Pizzaballa O.F.M. |
| Rabbiner Prof. Daniel Sperber |
Arcivescovo Bruno
ForteErzbischof |
| Rabbiner Prof. Avraham Steinberg |
Bischof Giacinto-Boulos Marcuzzo |
| Herr Oded Wiener
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Mons. Pier
Francesco Fumagalli |
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P. Norbert J. Hofmann S.D.B. |
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