Stiftung
Johannes Paul II. für die Sahelzone
Bei seiner
ersten Afrikareise als Papst begegnete Johannes Paul II. erneut der dramatischen
Lage der Bevölkerung in den Regionen, die von Dürre und Versteppung bedroht
sind. In Ouagadougou / Burkina Faso gab der Heilige Vater am 10. Mai 1980 den
Anstoß zur Errichtung einer Stiftung: " 'Die Elenden und Armen suchen
Wasser … Ich, der Herr, will sie erhören … Ich mache die Wüste zum Teich'
(Jes 41,17.18) und: 'Das Wasser, das ich ihm gebe, (wird) in ihm zur sprudelnden
Quelle werden, deren Wasser ewiges Leben schenkt' (Joh 4,14). Von diesem Ort aus
richte ich einen eindringlichen Appell an die ganze Welt … Ich bitte
flehentlich … ich leihe meine Stimme den Stummen, ich mache mich zum Sprecher
der Schuldlosen".
Da die neun
betroffenen Regionen sehr unterschiedlich sind und man eine neue Abhängigkeit
des "Südens" vom "Norden" vermeiden wollte, entschied der
Papst, dass die Initiativen der Stiftung vom Episkopat dieser neun Nationen
selbst bestimmt würden. Diese Selbständigkeit kann beispielhaft sein für Länder,
die in Not sind und der Unterstützung bedürfen. Am 25. Mai 1984 wiederholte
der Heilige Vater vor dem Verwaltungsrat der Stiftung: "Die Lösung liegt
in der Hand der Afrikaner; eine Zusammenarbeit mit ihnen – auch auf
technischem Gebiet – bedeutet nicht, sie zu ersetzen." Hier konkretisiert
sich kirchliche Gemeinschaft, die auch Frucht gemeinsamer Verantwortung ist.
Mit Erlaß vom
22. Februar 1984 stiftete der Papst das Grundkapital. Es stammte aus Spenden für
die Sahelzone, die größtenteils von deutschen Katholiken eingegangen waren. Er
wollte damit – wie er am 5. November 1981 vor Teilnehmer einer Versammlung von
Cor unum erklärte - ein "wirksames
Zeichen der Zuneigung" für seine "meistgeprüften afrikanischen Brüder"
setzen. In den letzten Jahren beteiligte sich auch die Italienische
Bischofskonferenz mit bedeutenden Summen an der Finanzierung von Projekten. Für
die Interventionen zeichnet das Generalsekretariat in Ouagadougou verantwortlich.
Gerichtsstand der Stiftung ist jedoch nach päpstlicher Festlegung der Rat Cor
unum, und dem Dikasterium obliegt auch die Überwachung des Fonds zur
Deckung des Grundkapitals und wegen der erheblichen Schwierigkeiten bei der
finanziellen Abwicklung (unterschiedliche Valuten, Geldtransfer usw.). Cor unum ist gehalten, dem Papst in regelmäßigen Abständen zu
berichten.
Die Regierung
von Burkina Faso räumte dem Generalsekretariat wegen seiner Tätigkeit in den Ländern
Burkina Faso, Niger, Mali, Guinea Bissau, Kap Verde, Mauretanien, Senegal,
Gambia und Tschad den Status eines
Enklave ein.
Bei
den Jahresversammlungen des Stiftungsrats (der regelmäßig neu gewählt wird)
ist ein Beobachter des Apostolischen Stuhls anwesend, im allgemeinen der Sekretär
von Cor unum. Nach Möglichkeit nimmt
auch der Präsident des Dikasteriums als rechtlicher Vertreter der Stiftung teil.
Die Versammlungen werden derzeit von Bischof Jean-Pierre Bassène von Kolda
(Senegal) dem Präsidenten des Verwaltungsrats, geleitet dem Bischof Séraphin Rouamba von Koupela
(Burkina Faso) vorausgegangen war. Der verstorbene Kardinal Paul Zoungrana (Burkina Faso), dem die Stiftung ihre Form verdankt, war Ehrenpräsident
auf Lebenszeit. Generalsekretär ist Pater No