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PÄPSTLICHER RAT FÜR DIE KULTUR

Der Ursprung des Päpstlichen Rates für die Kultur, Pontificium Consilium de Cultura, geht auf das II. Vatikanische Konzil zurück. Das Konzil hat, in einem ganzen Kapitel seiner Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, die fundamentale Bedeutung der Kultur für eine vollständige Entwicklung des Menschen unterstrichen, ebenso auch die vielfältigen Verbindungen zwischen der Guten Nachricht von unserer Erlösung und der Kultur, die gegenseitige Bereicherung von Kirche und Kulturen (Gaudium et Spes, 53-62).

Papst Paul VI. schrieb nach der Bischofssynode zur Evangelisierung, die im Herbst 1974 stattfand: "Das Evangelium und somit die Evangelisierung identifizieren sich natürlich nicht mit der Kultur und sind unabhängig gegenüber allen Kulturen. Dennoch wird das Reich, das das Evangelium verkündet, von Menschen gelebt, die zutiefst an eine Kultur gebunden sind, und kann die Errichtung des Gottesreiches nicht darauf verzichten, sich gewisser Elemente der menschlichen Kultur und Kulturen zu bedienen. Zwar unabhängig gegenüber den Kulturen, sind Evangelium und Evangelisierung jedoch nicht notwendig unvereinbar mit ihnen, sondern fähig, sie alle zu durchdringen, ohne sich einer von ihnen zu unterwerfen" (Evangelii nuntiandi, 20).

Dieses reiche Erbe von Papst Paul VI., des II. Vatikanischen Konzils und der Bischofssynode aufgreifend, hat Papst Johannes Paul II. Im Jahr 1982 den Päpstlichen Rat für die Kultur geschaffen (Motu proprio an den Kardinalstaatsekretär vom 20. Mai 1982).

Mit dem Apostolischen Schreiben in Form eines Motu proprio Inde a Pontificatus vom 25. März 1993 hat Johannes Paul II. den Päpstlichen Rat für den Dialog mit den Nichtglaubenden (1965 durch Paul VI. gegründet) und den Päpstlichen Rat für die Kultur zusammengelegt; diese Organisation trägt den Namen Päpstlicher Rat für die Kultur.


1. Ziele und Aufgaben des Rates

A. – Der Päpstliche Rat für die Kultur ist das Dikasterium der Römischen Kurie, das dem Papst in der Ausübung seiner höchsten Hirtenaufgabe für das Wohl und im Dienst an der universalen Kirche und den Teilkirchen hilft: in der Begegnung der Frohen Botschaft des Evangeliums mit den Kulturen, im Studium ernster Phänomene von Brüchen zwischen Evangelium und Kultur, der religiösen Gleichgültigkeit und des Nichtglaubens; es fördert die Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Welt der Kultur. Dabei ermutigt es besonders zum Dialog mit den unterschiedlichen Kulturen unserer Zeit, damit sich die Zivilisation des Menschen immer mehr dem Evangelium öffnet, und diejenigen, die im Bereich von Wissenschaft, Literatur und Künsten tätig sind, sich seitens der Kirche als Personen anerkannt fühlen, die im Dienst des Wahren, Guten und Schönen stehen.

Der Päpstliche Rat für die Kultur begleitet und koordiniert außerdem die Tätigkeit der Päpstlichen Akademien. Er unterstützt periodische Kontakte gegenseitiger Zusammenarbeit mit der Päpstlichen Kommission für die kulturellen Güter der Kirche.

B. – Dem Rat sind folgende Aufgaben zugewiesen:

  1.  Â– die Begegnung der Heilsbotschaft des Evangeliums mit den Kulturen unserer Zeit zu fördern, die oft von Unglauben und religiöser Gleichgültigkeit gekennzeichnet sind, damit sie sich mehr und mehr dem christlichen Glauben öffnen, der Kultur schafft und eine Quelle der Inspiration für die Wissenschaften, für Literatur und Künste ist (siehe: Motu proprio Inde a Pontificatus, Art. 1).

  2. – die Hirtensorge der Kirche gegenüber den schwer wiegenden Spaltungserscheinungen zwischen dem Evangelium und den Kulturen zum Ausdruck zu bringen. Entsprechend fördert er das Studium der Probleme des Unglaubens und religiöser Gleichgültigkeit, die in unterschiedlichen Formen in den verschiedenen kulturellen Bereichen vertreten sind, indem er Ursache und Folgen, welche den christlichen Glauben betreffen, mit der Zielsetzung untersucht, geeignete Hilfen für die pastorale Tätigkeit der Kirche zur Evangelisierung der Kulturen und zur Inkulturation des Evangeliums bereitzustellen (siehe: ebenda, Art. 2).

  3. – den Dialog der Kirche und des Heiligen Stuhls mit der Welt der Kultur zu begünstigen. Der Rat soll sich, hinsichtlich des Dialogs zwischen Glaube und Kulturen und im Bereich des interkulturellen Dialogs, entsprechende Initiativen angelegen sein lassen. Er schließt sich jenen an, die bereits von verschiedenen Institutionen eingeleitet wurden, und stellt den entsprechenden Organen der Bischofskonferenzen seine Mitarbeit zur Verfügung (siehe: ebenda, Art. 3).

  4. – den Dialog mit jenen Menschen aufzunehmen, die nicht an Gott glauben oder sich zu keiner Religion bekennen, sofern sie zu aufrichtiger Zusammenarbeit bereit sind. Er organisiert Studientreffen und lässt seine Experten an solchen Treffen teilnehmen (siehe: ebenda, Art. 4).

  5. – die Arbeit der Päpstlichen Akademien in Respekt gegenüber der Autonomie der jeweiligen Forschungsprogramme zu begleiten und zu koordinieren (siehe: ebenda, II, und Gründungsdokument); dabei fördert er die interdisziplinäre Forschung und die weitere Verbreitung ihrer Arbeit (Normen für die Erneuerung der Päpstlichen Akademien, n. 7).

  6. – sich an den kulturellen Besorgnissen der Dikasterien des Heiligen Stuhls zu beteiligen, an gemeinsamen Projekten mit anderen Organismen des Heiligen Stuhls zu arbeiten, um die Zuordnung ihrer Aufgaben für die Evangelisierung der Kulturen zu erleichtern und die Kooperation der kulturellen Institutionen des Heiligen Stuhls zu sichern (Gründungsdokument).

  7. – mit den Bischofskonferenzen im Dialog zu stehen, auch mit dem Ziel, die ganze Kirche von den Forschungen und Initiativen, von Verwirklichtem und Erreichtem profitieren zu lassen, was den Teilkirchen eine aktive Anwesenheit in ihrer eigenen kulturellen Umgebung ermöglicht (siehe: ebenda).

  8. – mit den katholischen, akademischen, geschichtlichen, philosophischen, theologischen, wissenschaftlichen, künstlerischen, intellektuellen internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten und ihre gegenseitige Kooperation zu fördern (siehe: ebenda).

  9. – der Aktivität internationaler Organisationen zu folgen, UNESCO und Europarat, die sich für Kultur, für Philosophie der Wissenschaften und für Humanwissenschaften interessieren, und die leistungsfähige Teilnahme des Heiligen Stuhls an internationalen Kongressen zu gewährleisten, die sich mit Wissenschaft, Kultur und Erziehung beschäftigen (siehe: ebenda).

  10. – der Politik und den kulturellen Aktivitäten der verschiedenen Regierungen der Welt zu folgen (siehe: ebenda).

  11. – den Dialog zwischen Kirche und Kulturen auf der Ebene von Universitäten und Forschungszentren, vor allem aber von Katholischen Kulturzentren, Organisationen von Künstlern und Spezialisten, Forschern und Gelehrten zu erleichtern und bedeutsame Begegnungen durch die kulturelle Welt zu fördern (siehe: ebenda).

  12. –Kulturvertreter in Rom zu empfangen, die daran interessiert sind, die Aktivität der Kirche auf diesem Gebiet besser kennen zu lernen und den Heiligen Stuhl von ihrer reichen Erfahrung profitieren zu lassen, zugleich in Rom einen Ort für Versammlung und Dialog bietend (siehe: ebenda).


2. Struktur des Rates

Der Päpstliche Rat für die Kultur schließt zwei Sektionen ein: 1. Glaube und Kultur, 2. Dialog mit den Kulturen.

  1. Die gewöhnliche Tätigkeit wird dem ständigen Personal in Rom anvertraut, das heißt:

  • dem Präsidenten, S. Em. Gianfranco Kard. Ravasi (Italien)
  • dem Delegat, S. E. Msgr.Carlos Moreira Azevedo (Portugal)
  • dem Sekretär, S. E. Msgr. Barthélemy Adoukonou (Benin)
  • dem Untersekretär, Msgr. Melchor Sánchez de Toca y Alameda (Spanien)
  • dem Büroleiter (Capo Ufficio), Msgr. Gergely Kovács (Rumänien)
  • den Mitarbeitern (Officiali), 6 Priestern und 1 Laie, die sowohl die wichtigeren kulturellen geographischen Gebiete als auch die verschiedenen Kompetenzgebiete des Dikasteriums (die Wissenschaften, die Katholischen Kulturzentren, Kunst und Künstler, soziale Kommunikationsmittel, die Päpstlichen Akademien, die Sekten usw.) verfolgen.
  • und 7 technischen und administrativen Mitarbeitern.
  1. Die Vollversammlung des Rates findet mindestens ein Mal alle drei Jahre statt; sie hat die Aufgabe, die Aktivität des Dikasteriums zu studieren und zu bestimmen, Erfahrungsaustausch und Reflexion bezüglich der Verschiedenheit kultureller zeitgenössischer Situationen hinsichtlich Evangelisierung und Dialog mit den Kulturen zu ermöglichen. Zur Vollversammlung werden die Mitglieder des Rates eingeladen, die für fünf Jahre vom Heiligen Vater ernannt werden, Kardinäle und Bischöfe aus der ganzen Welt: heute 22 Kardinäle, 11 Erzbischöfe und Bischöfe, 1 Priester und 2 Laien. Zwischen zwei Vollversammlungen werden die Mitglieder bezüglich der Programme und der Tätigkeit des Dikasteriums informiert und konsultiert.

  2. Für das Studium der wichtigeren Themen macht der Rat Gebrauch von der Hilfe der Konsultoren, die von dem Heiligen Vater ad quinquennium ernannt werden: 33 Spezialisten aller Kontinente aus dem Gebiet der Kultur oder des Dialogs mit den Nichtglaubenden. Sie helfen dem Rat durch ihre Forschungen, Informationen und Ratschläge.


3. Tätigkeiten des Rates

Die Tätigkeiten des Rates werden auf folgende Punkte konzentriert:

  1. Empfang der Besucher. Es gibt Treffen mit Bischöfen bei Ad limina-Besuchen und mit weiteren Gruppen (Priestern, Ordensleuten, Direktoren von Kulturzentren, usw.). Außerdem kommen viele Vertreter aus der Welt der Kultur, um den Rat zu besuchen.

  2. Kolloquien. Der Rat organisiert Kolloquien, Studientagungen und Versammlungen und nimmt oft Teil an den Begegnungen, die von anderen Stiftungen auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene organisiert werden.

  3. Kontakte. Der Rat pflegt Kontakte zu anderen Dikasterien der Römischen Kurie, zu den Bischofskonferenzen und Teilkirchen, mit den Botschaftern bei dem Heiligen Stuhl, mit Repräsentationen des Heiligen Stuhles bei den einzelnen Staaten, mit der UNESCO und anderen internationalen Nicht-Regierungsorganisationen.

  4. Veröffentlichungen. Der Rat veröffentlicht die trimestrielle Zeitschrift Culture e Fede - Cultures et Foi - Cultures and Faith - Culturas y Fe mit Artikeln und Informationen in französischer, englischer, italianischer und spanischer Sprache. Außerdem werden Bücher und Broschüren hinsichtlich der Begegnung zwischen Evangelium und Kulturen sowie zum interkulturellen Dialog ausgegeben. Der Rat veröffentlicht die Inhalte der wichtigeren Kolloquien, die er organisiert.

  5. Die gewöhnliche Tätigkeit schließt die verschiedenen täglichen Beschäftigungen seiner Mitarbeiter ein: Korrespondenz mit der universalen Kirche und der Welt der Kultur, Aufarbeitung der Quinquennalberichte der Diözesanbischöfe, Instruktionen an die neuernannten Apostolischen Nuntien usw.


4. Adresse

Die Büros des Päpstlichen Rates für die Kultur befinden sich im Via della Conciliazione, n. 5 (I-00193 ROMA). Sie sind montags bis einschließlich samstags von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr geöffnet, dienstags und freitags auch nachmittags (von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr).

Adresse:

Pontificium Consilium de Cultura
V-00120 Città del Vaticano
Telefon: +39-06.698.93811
Telefax: +39-06.698.87368, 87165
E-mail: cultura@cultura.va

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zuletzt aktualisiert am 5. März 2012

   

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