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SCHLUSSBERICHT
EINES KONGRESSES IM VATIKAN ZUM THEMA: "FAMILIE UND INTEGRATION
BEHINDERTER IM KINDES- UND JUGENDALTER"
I. Einführung
Auf Initiative des Päpstlichen Rates für die Familie, des »Centro Educación
Familiar Especial« (CEFAES) und des Programms »Leopold« haben wir uns –
verschiedene Experten, Ärzte, Psychologen, Universitätsdozenten, Berufstätige
im Behindertenbereich, Verantwortliche und Mitglieder von Verbänden für
Behinderte und deren Familien – vom 2. bis 4. Dezember 1999 in der alten
Synodenhalle im Vatikan versammelt, um die Rolle der Familie bei der Integration
der behinderten Kinder in die Gesellschaft zu vertiefen, wobei ganz besonders
über die geistig behinderten Kinder nachgedacht wurde. (Die gesamten
Kongreßbeiträge werden in der Zeitschrift Familia et Vita
veröffentlicht.)
Das vom Hl. Stuhl 1981 zum Internationalen Jahr der behinderten Menschen
veröffentlichte Dokument hob hervor, daß Sinn und Zweck der liebenden Aufnahme
und Fürsorge, die eine Familie einem geistig behinderten Kind geben kann, sein
muß, dem Kind die spätere Teilnahme am Gesellschaftsleben zu erleichtern.
Achtzehn Jahre nach diesem Dokument halten wir uns die seit 1981 erfolgten
gesellschaftlichen Veränderungen vor Augen und können uns fragen, wie weit wir
im Blick auf den genannten Zweck gekommen sind.
II. Heutige Situation des
behinderten Kindes in der Familie
a) Die Würde des behinderten Kindes und ihre
Grundlage
Das erste Problem, mit dem das geistig behinderte Kind in der
Gesellschaft in dem Moment konfrontiert wird, wenn es versucht, in einem etwas
unabhängigeren Verhältnis zu seiner Familie zu leben, ist die Tatsache, daß
diese Gesellschaft plötzlich gar nicht mehr so aufnahmebereit reagiert. Dabei
ist doch auch der Behinderte ein Mensch, dem unveräußerliche Rechte zustehen.
Dieser Behinderte trifft in Wirklichkeit oft auf Schwierigkeiten, wenn es gilt,
seine Rechte auszuüben, in der Gesellschaft zu leben, den eine Gesellschaft
bietenden Raum mit allen zu teilen, zu arbeiten und mit denen unter einem Dach
zu leben, die nicht behindert sind. Eine solche Einschränkung bei der Aufnahme
geistig Behinderter durch unsere Gesellschaft scheint zum Teil mit einer
verschwommenen Auffassung von der ureigenen Würde behinderter Menschen
verbunden zu sein.
Das vom Hl. Stuhl 1981 veröffentlichte Dokument hob zu Recht
als grundlegendes Prinzip hervor, daß der Behinderte »ein im vollen Sinne
menschliches Wesen ist«, das »eine eigene und einzigartige Würde« besitzt.
Dieser Begriff von Würde entstammt einer präzisen Anthropologie, und zwar der
biblischen Anthropologie vom Menschen, der »als Abbild Gottes« geschaffen
wurde (Gen 1,27), der Sünde verfiel, doch losgekauft, gerettet durch den Tod
und die Auferstehung Jesu Christi und nunmehr dazu berufen wurde, der
Gemeinschaft mit Gott in Jesus Christus, dem vollkommenen Abbild des Vaters,
zuzustreben. Der Schlüssel zur Würde des Menschen besteht weder in seiner
Autonomie noch in seiner Vernunft, er besteht auch nicht in seiner
Entschlußfähigkeit oder darin, daß er sein eigenes Universum schafft, sondern
er besteht vielmehr in jener Wirklichkeit des Menschen als Person, als der
einzigen von Gott um ihrer selbst willen gewollten Kreatur[1]; denn Gott
»formte […] den Menschen aus Erde vom Ackerboden und blies in seine Nase den
Lebensatem«. Nach diesem schönen Bild aus dem Buch Genesis (Gen 2,7) ist der
Mensch schließlich »fähig, seinen Schöpfer zu erkennen und zu lieben«[2] .
In
der Perspektive eines ganzheitlichen Humanismus, den der Glaube tiefer erfaßt,
darf man es nicht einmal wagen, die Hypothese aufzustellen, daß Gott womöglich
ein Fehler unterlaufen sein könnte, als er dieses behinderte Kind geschaffen
hat. Im Gegenteil, man muß sagen, daß Gott es persönlich liebt und daß
dieses Kind, das dem leidenden Christus so ähnlich ist, von Gott ganz besonders
innig geliebt wird.
Diese Würde des behinderten Menschen, die ihrer Natur nach
in der von Gott gewollten menschlichen Person gründet, ist nicht gezeichnet von
der schlimmen Behinderung, und sie wird auch nicht beeinträchtigt von dessen
Schwierigkeit, mit anderen zu kommunizieren. Man kann nicht von dieser Würde
abgehen, man kann sie auch nicht verlieren, diese Würde kann man niemandem
nehmen, sie bleibt ein und dieselbe bis zum letzten Augenblick des Lebens. Der
Mensch ist zur Transzendenz berufen, welche die Geschichte und die Zeit
übersteigt. Aus diesem Grund darf man keinen Versuch akzeptieren, das Leben
dieses »unproduktiven« Wesens aus wirtschaftlichen Gründen oder aus
Mitempfinden der Familie gegenüber auszulöschen, die durch dieses behinderte
Kind ernstlich betroffen ist.
Diese Sichtweise wird heutzutage total vergessen
oder abgelehnt. Wir befinden uns in einer Art Turm zu Babel, in dem die größte
Verwirrung darüber herrscht, was die menschliche Natur und die Wahrheit über
den Menschen ist. Man spricht sehr oft von den Menschenrechten, aber
gleichzeitig spricht man diese Rechte den Schwächsten wieder ab. Die
»Konsensreligion« hat den Platz der biblischen Transzendenz eingenommen, aber
Gott sei Dank gibt es auch etliche Familien, in denen jenen Kindern gegenüber
die Verantwortung und die Liebesfähigkeit wächst.
b) Neue wissenschaftliche
Erkenntnisse über Entwicklungsmöglichkeiten geistig Behinderter
Wenn es auch
Grund zur Beunruhigung gibt, was die derzeitige Fähigkeit unserer Gesellschaft
anbelangt, einen behinderten Menschen anzunehmen, so gibt es doch auch Grund zur
Hoffnung und zu positivem Drang zum Handeln bei den jüngsten Entwicklungen der
medizinischen, neurologischen, pädagogischen und erzieherischen Erkenntnisse
über behinderte Menschen. Der Beweis der zerebralen Plastizität, das heißt
der Möglichkeit nachgeholter Entwicklung des Gehirns trotz eines Defektes und
trotz einer Verletzung der höheren Gehirnzentren, läßt uns wirklich Hoffnung
schöpfen für unsere behinderten Kinder.
Die Neurologie hat hervorgehoben, daß
sich im Gehirn in den ersten Lebensjahren jene Verbindungen, die für
verschiedene wichtige zerebrale Funktionen wie Emotionen, Gedächtnis und
Verhalten zuständig sind, weiterentwickeln.
Verschiedene Studien haben auch
bewiesen, daß die nichtverbale Kommunikation zwischen dem verantwortlichen
Erwachsenen, der sich um das Kind kümmert (für gewöhnlich ist dies die
Mutter, aber diese Rolle kann von jedem Erwachsenen, der dem Kind nahe steht,
übernommen werden), und dem Kind selbst einen wichtigen Einfluß auf die
Entwicklung dieser geistigen Prozesse ausübt.
Ein Punkt, der darum
unterstrichen zu werden verdient, ist die heute durchaus anerkannte Bedeutung,
welche die Aneignung – das heißt also die »Kultur« – gegenüber den
biologischen Gegebenheiten – mit anderen Worten: gegenüber der »Natur«, bei
der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit aufweist; also all das, was wir
durch die Geburt im biologisch-natürlichen Sinne mit in die Wiege gelegt
bekommen haben, determiniert absolut nicht die Ausgestaltung der eigenen
Persönlichkeit und der eigenen Verhaltensweisen. Die beeinflussenden
»Neigungen« behindern nicht die Entfaltung der Tugendhaftigkeit.
Was die
Möglichkeit einer persönlichen und moralischen Entwicklung eines geistig
behinderten Menschen betrifft, so ist diese Botschaft der Humanwissenschaften
eindeutig positiv.
c) Beziehungsfähigkeit und Sexualität geistig Behinderter
Ein
weiterer positiver Punkt, den die Wissenschaften liefern, die sich mit geistig
behinderten Menschen auseinandersetzen, ist die Tatsache, daß es für diese
Menschen nicht unmöglich ist, wirklich die Fähigkeit entfalten zu können, zu
lieben und auch Sexualverkehr zu haben, was in ihrer grundsätzlicher
Beziehungsfähigkeit gegründet ist. Diesbezüglich hat sich heutzutage die
Mentalität geändert. Man anerkennt heute, daß das behinderte Kind auch die
Anlagen zum Leben einer Beziehung besitzt, und diese Anlagen müssen in dem Maß
gefördert werden, in dem es der Grad der Behinderung, die Möglichkeit der
eigenen Persönlichkeitsentfaltung und die durch die Behinderung auferlegten
Grenzen der Freiheit zulassen.
Die Erziehung zum Beziehungsleben und zur
Sexualität muß bei geistig Behinderten schon
sehr früh beginnen, da sie das Kennenlernen des eigenen Körpers mit
einbezieht.
Folglich müssen auch die Antworten auf ihre speziellen Fragen zu
diesem Thema pädagogisch durchdacht und der intellektuellen Fassungskraft des
einzelnen angepaßt sein.
Es ist wichtig, diesen Kindern zu vermitteln, wie sie
ihr Verhalten disziplinieren können, damit sie befähigt werden, eine
verantwortungsvolle Auswahl zu treffen. Aber ebenso wichtig ist es auch für die
Eltern, daß sie ihren behinderten Kindern zuzuhören vermögen, um ihnen so die
Möglichkeit zu geben, ihrem Wunsch nach einer Freundschafts- oder
Liebesbeziehung Ausdruck zu verleihen. Natürlich ist es auch klar, daß man sie
über ihre eigenen und wirklichen Grenzen informieren muß, die ihnen ihre mehr
oder weniger schwere Behinderung für eine eventuelle Heiratsabsicht auferlegt.
Würde man diese Menschen, die oftmals nicht in der Lage sind, einen echten
durchdachten Konsens zu leisten, zur Verhütung oder zur Pflichtsterilisation
bzw. – schlimmer noch – zur Abtreibung nötigen, so würde dies eine nicht
nur der Ethik zuwiderlaufende Praxis darstellen, sondern es könnte deren
psychische Entwicklung beeinträchtigen.
d) Erziehung geistig Behinderter
Es
besteht also immer die Möglichkeit und somit auch die Notwendigkeit, Kinder,
die von einer geistigen Behinderung betroffen sind, zu erziehen. Dies gilt auch
in gravierenden Fällen, denn dank der ermutigenden Zärtlichkeit, die Eltern
ihren behinderten Kindern zukommen lassen, und durch die Anregungen, die eine
Familie ihrem Kind entgegenbringt, kann dieses Kind seine psychisch-motorischen
Anlagen entwickeln, um so einen gewissen Grad an Autonomie zu erlangen. Hier
müssen wir die Bedeutung dieser nichtverbalen Kommunikation unterstreichen, die
eine ständig zu Hause anwesende Mutter mit ihrem behinderten Kind aufzubauen
vermag. Durch den Austausch von Blicken, die zärtliche Umsorgung des Kindes und
ihre Liebkosungen während der ersten Lebensmonate beginnt bereits die
zukünftige Eingliederung des Kindes in die Gesellschaft.
Die
Kommunikationsmittel können eindeutig einen positiven Einfluß auf die
Entwicklung des behinderten Kindes ausüben, indem sie seine Erziehung und
Entfaltung und seine Eingliederung in das Familienleben und damit auch in das
Gesellschaftsleben erleichtern. Jedoch hängt die Qualität dieses Einflusses
entscheidend davon ab, wie man in der Familie diese Mittel einsetzt. Wenn in der
Familie die Auswahl der Programme nicht gepflegt wird, kann das einen negativen
Einfluß auf alle Familienmitglieder, besonders aber auf die Behinderten,
ausüben.
III. Rolle der Familie
»Die Familie«, so hat der Heilige Vater bei seiner
inhaltsvollen Botschaft an unseren Kongreß unterstrichen, »ist der Ort
schlechthin, an dem das Geschenk des Lebens als solches aufgenommen und wo die
Würde des Kindes durch den Ausdruck besonderer Fürsorge und Zärtlichkeit
anerkannt wird.«[3]
a) Familie als Quelle von Liebe und Solidarität
Durch die stabile und treue
Verbindung der Eheleute, durch ihr sich gegenseitiges unwiderrufliches Schenken
in Fülle stellt die Familie die beste Umgebung für die
Persönlichkeitsentfaltung des Kindes dar, und zwar besonders dann, wenn es sich
um ein besonders gebrechliches oder in seinen Fähigkeiten eingeschränktes Kind
handelt und deshalb auch mehr Fürsorge, Aufmerksamkeit, Zärtlichkeit und
Ansprache nicht nur verbaler Art von seiner direkten Umgebung braucht.
Es ist
wichtig, zu unterstreichen, daß das behinderte Kind keine »Belastung« für
seine Eltern oder Geschwister darstellen darf. Wenn man ein solches Kind in der
Familie als Sohn oder Bruder bzw. als Tochter oder Schwester annimmt, bewirkt
diese Liebe, daß die Schwierigkeiten erleichtert werden, daß sie erträglich
und sogar zur Quelle der Hoffnung und geistigen Freude werden.
b) Die Familie als
Erzieherin des behinderten Kindes
Die Verantwortung für die Erziehung aller
Kinder, auch der behinderten Kinder, ist Aufgabe der Familie.
Die
Familiengründung ist nicht nur eine biologische und soziologische Gegebenheit.
Die Offenbarung zeigt uns, wie der Familie die Genealogie der Person als Abbild
Gottes eingeschrieben wird. Wenn daher die Familie aus der Liebe Gottes
entsteht, muß sie auch in dieser Liebe bleiben, und das ist ihre grundlegende
Charakteristik, auf diese Grundlage stützt sich das Gesamtgeschehen in einer
Familie.
Aus diesem Grund kann man sagen, daß die vorrangige Aufgabe der
Eheleute bei der Erziehung des behinderten Kindes die Erhaltung dieser
lebendigen ehelichen Liebe und ihr Übertragen auf alle ihre Kinder ist. Das
Kind muß sich in seiner Familie geliebt, beachtet und um seiner selbst willen
geschätzt fühlen in seiner unwiederholbaren Wirklichkeit.
Daher muß man das
gesamte »menschliche Kapital« der Familie einsetzen, zu dem auch die
Gesellschaft beizutragen hat.
Die Eltern sollen so handeln, daß das Leben in
der Familie durch ihr Beispiel, ihre Freude und ihre Liebenswürdigkeit für
alle Mitglieder eine besondere Zuwendung darstellt. Sie müssen sich in der
Familie so verhalten, daß die Vor- und Nachteile eines jeden Familienmitglieds
bekannt sind und von allen Angehörigen, die dieses Heim ausmachen, akzeptiert
werden.
Die Kommunikation zwischen den Eheleuten ist für die Kinder
grundlegend. Diese lernen und leben in ihrer eigenen persönlichen Dimension,
indem sie an der Kommunikation der Eltern teilhaben und indem sie sich auf ganz
natürliche Weise untereinander verständigen, was sich aus der Natürlichkeit
der Eltern-Kind-Beziehung von selbst ergibt.
Die Familie bietet dem Kind ein
Gefühl der Sicherheit, sie vermittelt ihm die Grundbegriffe von Gut und Böse,
sie zeigt ihm den Wert seines Daseins in der Welt, sie teilt ihm die Freude mit,
die von der empfangenen und geschenkten Liebe kommt. Es kommt der Familie zu,
dem Kind die Bedeutung von Schmerz, Leid, körperlicher Einschränkung und Armut
aufzuzeigen. Das ist der anthropologische »Kodex« der Familie. Daher kann eine
Familie diese Verantwortung nicht aufgeben, und sie darf es auch nicht zulassen,
daß sie durch andere Institutionen – Erzieher, Vertreter, Pfleger oder
Sozialarbeiter – bei der Erziehung des behinderten Kindes ersetzt wird.
c) Negative und positive Haltungen
»Nachdem die Familie den ersten Moment« nach
der Geburt eines behinderten Kindes »überwunden hat, muß sie verstehen
lernen, daß der Wert der ›Existenz‹ jenen der ›Effizienz‹ übersteigt«[4] . Die Familie darf also nicht in jene Gefahr geraten, daß sie meint, sie
müsse nun um jeden Preis auf die Suche nach einer Behandlung oder
außerordentlichen Fürsorge gehen, um dabei dann etwa zu riskieren, daß sie
enttäuscht wird, Mißtrauen entsteht oder sie sich abkapselt, weil sich die
Resultate, die man auf Heilung oder Wiederherstellung erhoffte, nicht
eingestellt haben.
Es gibt verschiedene Haltungen, welche die Eltern zugunsten
einer besseren Entwicklung ihres behinderten Kindes vermeiden sollten. Wir haben
über einige gesprochen:
– Die erste negative Haltung ist die der Ablehnung
und des nicht Wahr-Haben Wollens der Realität. Diese Ablehnungshaltung kommt
niemals frontal zum Tragen, sondern man kann sie nur erahnen anhand der
Erklärungen, welche die Eltern für ihr Unglück zu geben versuchen, denn sie
fühlen sich unbewußt schuldig für das Resultat und versuchen nun, die Schuld
anderen zuzuweisen.
– Eine weitere negative Haltung ist die Angst: Sie ist die
Reaktion auf eine imaginäre Gefahr und zeigt die Unfähigkeit auf, sich der
Realität anzupassen. Diese Angst wird von der Entscheidungsunfähigkeit
begleitet, sich neuen Situationen anzupassen, die nötigen Mittel und Wege zu
suchen, um die Schwierigkeiten zu lösen.
– Weniger bekannt, aber deshalb
nicht weniger negativ ist eine übertriebene Schutzhaltung dem behinderten Kind
gegenüber. Diese Haltung scheint auf den ersten Blick sogar von einer
anerkennenswerten Fürsorge und Hingabe dem behinderten Kind gegenüber zu
zeugen. Doch die Tatsache, daß die Eltern alles an Kindes Statt tun,
erleichtert kaum das Entstehen einer gewissen Autonomie.
– Schließlich ist
noch die Haltung der Resignation als negativ zu nennen, weil sie den Willen der
Eltern nicht zur Annahme einer positiv aktiven Haltung ihrem behinderten Kind
gegenüber bringt und daher nicht dazu führt, daß das Kind seine Autonomie
entfaltet.
Erst wenn die Eltern die Wirklichkeit der Behinderung ihres Kindes akzeptieren, können sie trotz dieser Probe, auf die sie gestellt sind, auch
wirklich beginnen, glücklich zu sein. Erst wenn die Eltern sich wirklich trotz
ihrer schwierigen Situation glücklich zeigen, dann können sie auch ihr Kind
glücklich machen, wie schwerwiegend auch immer seine Behinderung sei.
d) Professionelle Hilfen für die Eltern
Bei der Aufgabe der Kindererziehung
braucht die Familie, um ihren Auftrag zu erfüllen, Hilfe und Information
entsprechend ihrer Situation durch berufsmäßige Betreuer behinderter Kinder.
Berufliche Betreuer können und müssen den Eltern helfen, sich von ihrem
Gefühlsblock zu lösen, um ihre Situation in reeller Weise angehen zu können.
Die Wissenschaftler, Ärzte und Forscher sollen besonders sensibel für die
schwierige Situation sein, in der sich Familien von behinderten Kindern
besonders nach deren Geburt befinden. Man sollte solche Familien in erster Linie
daran erinnern, daß auch der Wissenschaft Grenzen gesetzt sind und daß die
leibliche Gesundheit kein Recht, sondern ein Geschenk darstellt.
Den Ärzten
kommt es zu, den Familien zu helfen, die rechte Haltung gegenüber ihrem
behinderten Kind einzunehmen. Daher haben die Spezialisten unter den Ärzten die
Pflicht, den Eltern den Wissensstand und die wissenschaftlichen Erkenntnisse
über die Behinderung ihres Kindes mitzuteilen, und sie sollen dies in einem
Geist des Dienstes und der Solidarität sowie auf menschliche Weise tun. Dabei
sollen sie sich einer möglichst zugänglichen und verständlichen Sprache
bedienen. All das muß in einer aufrichtigen professionellen Art geschehen.
Eine
solche ständige Vermittlung des Fachwissens ist für die Eltern deshalb
notwendig, damit sie sich mit der Realität der Situation ihres behinderten
Kindes konfrontieren können. Wenn sie informiert sind, können sie ihrem Kind
die Erziehung und Behandlung zukommen lassen, die der Situation am meisten
angepaßt ist.
Die Familie braucht die adäquate Unterstützung von der
Gemeinschaft. Ist die Familie unerläßlich für die Annahme und Erziehung des
behinderten Kindes, so schafft sie es doch aus lediglich eigenen Kräften nicht,
völlig zufriedenstellende Resultate zu erzielen. Und hier wird Raum geschaffen
für das Eingreifen von spezialisierten Verbänden und anderer
außerfamiliärer Formen der Hilfe. Diese sichern die Anwesenheit von Menschen
zu, mit denen das Kind eine pädagogische Beziehung eingehen kann.
Solche
Hilfssysteme sind besonders in kritischen Momenten des Familienlebens notwendig,
wenn das Zusammenleben in der Familie schwierig oder gar unmöglich wird. Daher
ist die Entwicklung dieser kleinen Gemeinschaftsstrukturen wichtig, wo das
behinderte Kind wenigstens zeitweise oder als ständiges Glied nach dem Tod
eines der beiden Elternteile aufgenommen werden kann.
IV. Schlußempfehlungen
Es
wurden viele Fortschritte bei der Eingliederung des Behinderten in das
Gesellschaftsleben erzielt. Doch da es immer mehr erwachsene Behinderte in
dieser Gesellschaft gibt, ist in den letzten Jahren in diesen Zentren zur
Aufnahme von Behinderten ein großer Anstieg zu verzeichnen, so daß die
Möglichkeit nicht mehr gewährleistet ist, daß die Behinderten ihren
Lebensabend unter würdigen Bedingungen verbringen. Gleichzeitig gab es aber
durch die entstehende Vernetzung dieser Verbände zur Dienstleistung für
Behinderte und deren Familien Verbesserungsansätze. Schließlich haben sich die
Lebenserwartungen eines behinderten Kindes deshalb verändert, weil sich die
Entwicklungsmöglichkeit zum Erlangen eines beachtlichen Grades psychisch-motorischer
und auch intellektueller Entfaltung aufgrund der Stimulation der Subjektivität
des behinderten Kindes in einer freundlichen und fröhlichen Umgebung bewährt
hat, wo der Behinderte spürt, daß ihm Aufmerksamkeit und Liebe zukommt.
Aus
all diesen Gründen ist es heute wichtiger denn je, das bereits existierende
Informations- und Fürsorgenetz für Eltern behinderter Kinder auszubauen und
weitere Netze zu schaffen , damit die Eltern so früh wie möglich mit der
Wahrheit konfrontiert werden und ihren Kindern die besten Bedingungen für die
Entwicklung bieten können. Gleichzeitig scheint es aber auch angebracht, auf
die öffentliche Meinung durch die Massenmedien Einfluß zu nehmen, um die
Eingliederung geistig behinderter Menschen in die Gesellschaft zu erleichtern,
die trotz ihrer Behinderung fähig sind, mit anderen Menschen in Beziehung zu
treten.
Das Schaffen von spezialisierten Arbeitsplätzen oder von
Arbeitseinrichtungen für Behinderte zusätzlich zu einer effektiveren Hilfe
durch in diesem Sozialbereich Tätige sollte die Eingliederung erleichtern, die
bereits vom Hl. Stuhl in jenem Dokument aus dem Jahre 1981 nachdrücklich
gefordert wurde. »Der Wert einer Gesellschaft und Zivilisation bemißt sich
nach dem Respekt, den diese den schwächsten ihrer Mitglieder bezeigt.«[5]
In dem Maße, in dem nun eifrig die gesellschaftliche und arbeitsmäßige
Eingliederung der am wenigsten begünstigten und bedürftigsten Glieder dieser
Gesellschaft betrieben wird, stellt diese Gesellschaft selbst auch das
»Thermometer« für den Grad an Weisheit dar, den die Menschheit an der
Schwelle zum dritten Jahrtausend erreicht hat. Das waren einige Überlegungen,
die wir gerne mit möglichst vielen Familien auf dieser Welt und mit den
verschiedenen Bewegungen und in diesem so wesentlichen Bereich tätigen
Einrichtungen teilen.
ANMERKUNGEN
1 Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Gaudium et
spes,
24,3.
2 GS, 12.
3 Ansprache von Papst Johannes Paul II. beim Kongreß über »Familie und
Integration von Behinderten im Kindes- und Jugendalter« am 4. Dezember 1999,
in: L’Osservatore Romano, deutschsprachige Wochenausgabe Nr. 2, 14. Januar
2000, S. 11, Nr. 2.
4 Ansprache von Papst Johannes Paul II., aaO., S. 11, Nr. 4.
5 Dokument des Hl. Stuhls zum Internationalen Jahr der Behinderten, in: L’Osservatore
Romano, deutschsprachige Wochenausgabe Nr. 12, 20. März 1981, S. 1 u. 4–5.
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