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PÄPSTLICHER RAT FÜR DIE FAMILIE

Konsequente Haltung der Politiker vor der Eucharistie

XI. ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG
DER BISCHOFSSYNODE

Vatikanstadt, 7. Oktober 2005

 

In nicht wenigen Ländern handelt es sich um ein heikles und drängendes Problem. Heutige Gesetzesvorlagen und die schon gemachten oder zu fällenden Entscheidungen bedeuten eine grosse Gefahr für die „wunderbare Nachricht“, das heisst für das Evangelium von de Familie und vom Leben, die ja unlösbar miteinander verbunden sind [1] . Es steht auf dem Spiele die Zukunft des Menschen und der Gesellschaft und, unter nicht wenigen Gesichtspunkten, die Möglichkeit einer genuinen und integralen Evangelisierung.

Wie man oft feststellen kann, wird das Falschargument einer angeblich politisch freien Entscheidung gebraucht, gemäss der die politische Wahl weder dem Evangelium unterstellt ist, noch nach Vernunftgründen zu fragen hat. Der Rechtspositivismus genügt als Erklärung. Man kennt zur Genüge Unklarheit und Zweideutigkeit bei Gesetzgebern bezüglich Ehescheidung, Faktischen Lebensgemeinschaften [2] , die wenigstens implizit eine Alternative zur Ehe sein sollen [3] , obwohl solche Verbindungen nichts anderes sind als eine juristische Fiktion, „gefälschte Geld, das in Umlauf gekommen ist“ [4] . Noch schlimmer, wenn es sich um „Paare“ gleichen Geschlechtes handelt [5] , bis heute in allen Kulturen und in jeglicher Rechtspraxis unbekannt, auch wenn sie eventuell nicht als „Ehe“ bezeichnet werden [6] .

Sicher noch zerstörerischer ist es, wenn solche Rechtsverdrehungen (juridische Fiktionen) als „Ehe“ bezeichnet werden und sogar das Recht auf Adoption von Kindern gefordert wird. Diese Strömungen, schon an der Pforte so vieler Länder, steht eindeutig dem göttlichen Rechte entgegen, widerspricht den Geboten Gottes, und ist die Verneinung des Naturrechtes. Das soziale Gewebe der Gesellschaft ist tödlich getroffen. Daraus ergibt sich ein verheerender Einfluss auf das Recht und auf die Auffassung vom Menschen, der schon nicht mehr unter dem transzendenten Aspekte seines Menschseins gesehen wird, sondern als blosses Instrument oder als Objekt [7] in dem vielfältigen Bereiche der Attentate gegen das Leben, begonnen mit dem abscheulichen Verbrechen der Abtreibung [8] .

Kann der Zugang zur eucharistischen Kommunion jenen gewährt werden, die die menschlichen und christlichen Werte im Grunde verneinen?

Grosse Verantwortung trifft Politiker und Gesetzgeber. Es ist nicht zulässig eine so genannte persönliche Option von der politisch sozialen Verpflichtung zu trennen. Es kann nicht als ein „privates“ Problem angesehen werden [9] . (Für den Christen) ist die Annahme des Evangeliums, des Lehramtes und wirklicher Vernunftgründe obligatorisch!

Für die Politiker gilt, wie für alle andern, das Wort Gottes: „Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt. ... der isst und trinkt sich das Gericht“ (1Kor 11,27-29).

In der Eucharistie ist wirklich der Herr der Familie und des Lebens [10] , der Liebe und jenes göttlichen Bundes gegenwärtig, der die Eheleute eint. Gott ist der Urheber und Schöpfer der menschlichen Würde. Diese Frage ist nicht durch relative Umstände oder durch Gewohnheiten einzelner Länder bedingt; denn dies würde das christliche Gewissen verwirren und kirchliche Gemeinschaft verfälschen. Diese ganze Fragenstellung kann nur vom Worte Gottes her und im Lichte des Lehramtes geklärt werden, im Lichte des Glanzes der Wahrheit.

Politiker und Gesetzgeber müssen wissen, dass das Vorschlagen und Verteidigen von verwerflichen Gesetzen und Gesetzesentwürfen eine schwere Verantwortung [11] nach sich zieht. Sie sind verpflichtet, dem schon getanen Unrecht und dessen Verbreitung Einhalt zu gebieten, um zur hl. Kommunion mit Jesus Christus [12] hintreten zu können. Denn Er ist der Weg, die Wahrheit und das Leben (cf. Joh 14,6).

Kardinal Alfonso López Trujillo
Präsident des Päpstlichen Rates für die Familie


[1]  Â„Der Mensch darf sich nicht von Gott und die Politik nicht von der Moral trennen“ (Joh. Paul II, Apostol. Schreiben, Motu proprio, anlässlich der Erklärung von Thomas Morus zum Patron der Regierenden und der Politiker, n. 4.5; AAS 93 [2001], 76-80).

[2]  Vgl. Päpstlicher Rat für die Familie, Ehe, Familie und „Faktische Lebensgemeinschaften“, Libreria Editrice Vaticana, 2000.

[3]  Â„Jedoch nicht überall erscheint die Würde dieser Institution in gleicher Klarheit. Polygamie, und sich greifende Ehescheidung, sogenannte freie Liebe und andere Entartungen entstellen diese Würde“ (II Vat. Konzil, Gaudium et Spes, n. 47.2).

[4]  Text des Exekutivkomitees der Spanischen Bischofskonferenz, En favor del verdadero matrimonio, n. 4b, Madrid, 15. Juli 2004.

[5]  Â„Die homosexuellen Handlungen sind in sich nicht in Ordnung. Sie verstossen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen” (KKK, 2357). „Einige kommen zu dem Schluss, dass ihre Neigung derart natürlich ist, dass sie für sie als Rechtfertigungsgrund für ihre homosexuellen Beziehungen in einer eheähnlichen aufrichtigen Lebens- und Liebesgemeinschaft angesehen werden muss... Die homosexuellen Handlungen sind in sich nicht in Ordnung und können keinesfalls in irgendeiner Weise gutgeheissen werden“ (Glaubenskongregation, Die menschliche Person. Einige Fragen zur Sexualethik, (1975), n. 8.

[6]  Â“Auch wird die Sexualität entpersönlicht und instrumentalisiert: aus Zeichen, Ort und Sprache der Liebe, das heisst der Selbsthingabe und der Annahme des anderen, wie sie dem ganzen Reichtum der Person entspricht, wird sie immer mehr zu einer Gelegenheit und einem Werkzeug der Bestätigung des eigenen Ich und der egoistischen Befriedigung der eigenen Begierden und Instinkte” (Evangelium Vitae, [1995], n. 23).

[7]  Â„In den engen Horizont seiner Körperlichkeit eingeschlossen, wird er (der Mensch) gewissermassen zu ‘einer SacheÂ’ und beachtet nicht mehr den ‘transzendentenÂ’ Charakter seines ‘Existierens als MenschÂ’... Das Leben ... wird einfach zu ‘einer SacheÂ’, die er als sein ausschliessliches, total beherrschbares und manipulierbares Eigentum beansprucht” (EV, n. 22).

[8]  Â„Aber in die Verantwortung miteinbezogen sind auch die Gesetzgeber, die Abtreibungsgesetze gefördert und beschlossen haben” (EV, n. 59).

[9]  Papst Benedikt XVI gebraucht in seiner Predigt am 2. Oktober 2005 de Ausdruck „Heuchelei / Hypokrisie“.

[10]  Â„(Die Familie) ist wahrlich das Heiligtum des Lebens” (EV, n. 92).

[11]  Â„Die Einführung ungerechter Gesetzgebungen stellt moralisch korrekte Menschen oft vor schwierige Gewissensprobleme, was die Mitwirkung im Verhältnis zur gebührenden Geltendmachung des eigenen Rechtes betrifft, nicht zur Teilnahme an sittlich schlechten Handlungen gezwungen zu sein. Manchmal sind die Entscheidungen, die nötig erscheinen, schmerzlich und können sogar das Opfer einer renommierten beruflichen Stellung oder den Verzicht auf berechtigte Aufstiegs- und Karriereaussichten erfordern” (EV, n. 74). „Jene, die direkt in den gesetzgebenden Versammlungen tätig sind, haben die ‘klare VerpflichtungÂ’, sich jedem Gesetz zu widersetzen, das ein Angriff auf das menschliche Leben ist“ (Glaubenskongregation, Lehrmässige NOTE zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben, 24. November 2002).

[12] “Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, muss das Sakrament der Busse empfangen, bevor er die Kommunion empfängt” (KKK, 1385).

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