 |
KOMMUNIQUé DES
Päpstlichen
Rates für Gerechtigkeit und Frieden
Weltkonferenz
gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und
andere Formen der Intoleranz (Durban,
31. August bis 7. September 2001)
Vorbemerkung
Vom 3. August bis zum 7. September findet unter der
Schirmherrschaft der Vereinten Nationen in Durban, in Südafrika, die
Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und
andere Formen der Intoleranz statt. Der Hl. Stuhl, der sich der Bedeutung des
bei dieser Konferenz behandelten Themas bewußt ist, wird dort durch eine
wichtige Delegation vertreten. Bei diesem Anlaß wird die zweite Auflage des
Dokuments Die Kirche angesichts des Rassismus. Für eine brüderlichere
Zukunft an die Teilnehmer verteilt. Dieses Dokument wurde zunächst im
Jahr 1988 auf Antrag von Johannes Paul II. vom Päpstlichen Rat für
Gerechtigkeit und Frieden veröffentlicht. Der Rat, der jedoch einerseits den
sich ständig entwickelnden internationalen Kontext und andererseits die
Hauptthemen der Konferenz vor Augen hatte, ergänzte die Ausgabe jenes Jahres
um eine detaillierte und aktualisierte Einleitung mit neuen Überlegungen zu
dieser Thematik.
Zwischen weltweiter Ausdehnung und neuen
Partikularismen
Die weltweite Ausdehnung entwickelt sich immer
schneller weiter: Länder, Wirtschaften, Kulturen und Lebensstile nähern sich
einander an, nehmen immer universellere Merkmale an und vermischen sich. Das
Phänomen der wechselseitigen Abhängigkeiten erstreckt sich auf alle Bereiche:
Politik, Wirtschaft, Finanzen, Soziales und Kultur. Die wissenschaftlichen
Entdeckungen und die Fortentwicklung der Kommunikationstechnik haben den
Planeten in beträchtlicher Weise »verkleinert«.
Zugleich nehmen paradoxerweise die Gegensätze immer stärker
zu, die ethnischen Gewalttaten steigen an, die Suche nach der
Identität der Gruppe, der Ethnie oder der Nation verschärft sich durch die
Ablehnung des anderen, des Verschiedenen; all dies geht soweit, daß mitunter
sogar barbarische Akte begangen werden. Somit war das soeben zu Ende gegangene
Jahrzehnt durch ethnische und nationalistische Kriege geprägt, die zu
zunehmender Besorgnis für die kommenden Jahre Anlaß geben.
Es handelt sich hierbei um ein bekanntes Paradoxon, das sich
zum Teil durch die Angst erklären läßt, die eigene Identität zu verlieren
in einer Welt, die sich in planetarischer Hinsicht zu schnell entwickelt, und
dies in einem Moment, in dem Ungleichheiten sich zunehmend verschärfen. Doch
dieses Paradoxon hat verschiedene Gründe. Es ist bekannt, daß der Fall der
Berliner Mauer Spannungen und Nationalismen wieder aufflammen ließ, die seit
Jahren unter der Asche schwelten. Ebenso ist bekannt, daß die durch die
Kolonialisierung geschaffenen Grenzen oft nicht die Geschichte und Identität
der Völker respektieren und daß es in jenen Gesellschaften, in denen sich
das soziale Gefüge auflöst, oft auf grausame Weise an Solidarität fehlt.
In den letzten Jahrzehnten hat sich angesichts dieser Krisen
die Situation im Hinblick auf Rassismus, Rassendiskriminierung,
Fremdenfeindlichkeit und andere Formen der Intoleranz, die hiermit
zusammenhängen, nicht verbessert, sondern eher verschlechtert. Dies geschah
gerade zu einer Zeit, in der die Bevölkerungsbewegungen ständig anstiegen
und die Verflechtung der Kulturen und die Multiethnizität zu weitverbreiteten
sozialen Phänomenen wurden. Daher kommt der nächsten Weltkonferenz über den
Rassismus eine besondere Bedeutung zu, die der Hl. Stuhl deutlich hervorheben
will.
Die Themen der Konferenz
In einem solchen internationalen Kontext hat das
Vorbereitungskomitee der Konferenz von Durban im vergangenen Juni entschieden,
folgende fünf Hauptpunkte auf die vorläufige Tagesordnung der Konferenz
zu setzen: Es wurde vorgeschlagen, daß zunächst die Quellen, Ursachen, Arten
und derzeitigen Ausdrucksformen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der
Fremdenfeindlichkeit und anderer Formen von hiermit zusammenhängender
Intoleranz untersucht werden und daß dann die Aufmerksamkeit auf die Opfer
dieser Übel gerichtet werde. Als dritter Punkt verweist die Tagesordnung auf
die Maßnahmen im Bereich der Vorbeugung, der Erziehung und des Schutzes, die
darauf abzielen, diese Übel auf nationaler, regionaler und internationaler
Ebene zu bekämpfen. Gegenstand des vierten Punktes sind nützliche Maßnahmen,
Rechtsmittel, Wiedergutmachungen und Entschädigungsleistungen. Es soll darauf
hingewiesen werden, daß die letzte Frage, jene der
»Entschädigungsleistungen«, im Text des Vorbereitungskomitees in
Anführungszeichen gesetzt wurde, da sie sich als sehr umstritten erweist:
Einige Staaten wollen nämlich, daß die Sklaverei und die Kolonisation
explizit als Hauptquelle des Rassismus anerkannt wird und daß somit die
Ex-Kolonialmächte in Betracht ziehen sollten, Wiedergutmachungen leisten zu
müssen, was letztere möglicherweise nicht akzeptieren werden. Der fünfte
Punkt verweist schließlich auf Strategien, die sich zum Ziel setzen, eine
vollkommene und nachhaltige Gleichheit zu schaffen, vor allem aber eine
internationale Zusammenarbeit und die Stärkung der Ausführungsmechanismen
von seiten der Organisation der Vereinten Nationen und anderer internationaler
Mechanismen im Bereich des Kampfes gegen den Rassismus.
Der Beitrag der Kirche: Verzeihung und Versöhnung
In diesem Kontext und Rahmen können wir uns auseinandersetzen
mit dem spezifischen Beitrag, den die katholische Kirche nicht nur während
der gesamten Konferenz von Durban, sondern ganz allgemein im Kampf gegen den
Rassismus, die Rassendiskriminierung, die Fremdenfeindlichkeit und die
Intoleranz zu leisten hat.
Die erste unumgängliche Antwort lautet, daß Mord, Bosheit,
Neid, Hochmut und Unvernunft aus dem Herzen des Menschen kommen (Mk 7,2),
und daher ist der Beitrag der katholischen Kirche mit ihren ständigen
Aufrufen zur persönlichen Bekehrung von besonderer und unerläßlicher
Bedeutung. In der Tat muß man die Aufmerksamkeit zuerst und vor allem auf die
Herzen der Menschen richten, denn das Herz bedarf einer ständigen Läuterung,
damit es nicht mehr von Angst und Herrschsucht, sondern von der Offenheit
gegenüber den anderen, der Brüderlichkeit und der Solidarität erfüllt
werde. Von daher kommt die grundlegende Bedeutung der Religionen und vor allem
des christlichen Glaubens, der die Würde eines jeden Menschen und die Einheit
des Menschengeschlechtes lehrt. Wenn Krieg oder andere schwierige Situationen
den anderen Menschen zum Feind werden lassen, dann ist das erste und
radikalste christliche Gebot eben jenes der Feindesliebe und der Aufforderung,
Böses mit Gutem zu vergelten.
Dem Christen ist es nicht gestattet, rassistische oder
diskriminierende Vorhaben oder Verhaltensweisen zu hegen, auch wenn dies in
der Praxis leider nicht immer der Fall ist und in der Geschichte nicht immer
der Fall war. In dieser Hinsicht wollte Papst Johannes Paul II. das
Jubiläumsjahr 2000 besonders auszeichnen durch die Vergebungsbitten, die im
Namen der Kirche wiederholt wurden, damit das Gedächtnis der Kirche gereinigt
werde von allen Formen des »Gegenzeugnisses und Skandals«, die im Lauf des
vergangenen Jahrtausends geschehen sind (Johannes Paul II., Apostolisches
Schreiben Tertio millennio adveniente, 33). In gewissen Situationen
passiert es, daß das Böse denjenigen, der es begangen hat, durch die Folgen
dieses Verhaltens überdauert und daß diese Folgen zu einer schweren Last
werden, die auf dem Gewissen und dem Gedächtnis der Nachkommen lasten. Daher
wird eine Reinigung des Gedächtnisses erforderlich: »Reinigung des
Gedächtnisses bedeutet, aus dem persönlichen und kollektiven Gewissen alle
Formen von Ressentiments und Gewalt zu entfernen, die das Erbe der
Vergangenheit hinterlassen hat, auf der Grundlage eines neuen und strengen
historisch-theologischen Urteils, das ein konsequentes, erneuertes Verhalten
begründet … im Hinblick auf eine zunehmende Versöhnung in der Wahrheit,
Gerechtigkeit und Liebe zwischen den Menschen und insbesondere zwischen der
Kirche und den verschiedenen religiösen, kulturellen und zivilen
Gemeinschaften, zu denen sie in Verbindung steht« (Internationale
Theologenkommission, Erinnern und Versöhnen: die Kirche und die Schuld der
Vergangenheit, Libreria Editrice Vaticana, 2000).
Die Bitte um Vergebung betrifft in erster Linie das Leben der
Christen, die zur Kirche gehören; dennoch »darf man zu Recht hoffen, daß
die politisch Verantwortlichen und die Völker – vor allem jene, die in
dramatische, vom Haß und von der Erinnerung an alte Wunden genährte
Konflikte verwickelt sind – sich von dem Geist der Vergebung und Versöhnung
leiten lassen, den die Kirche bezeugt, und sich um eine Beilegung der
Streitigkeiten durch einen aufrichtigen und offenen Dialog bemühen« (Ansprache
von Johannes Paul II. an die Teilnehmer der Studientagung über die
Inquisition vom 31.10.1998, in O.R. dt., 47, 20.11.1998«.
Die Frage der Wiedergutmachung
Als eine Tat ungeschuldeter Liebe bringt das Verzeihen
bestimmte Anforderungen mit sich: Es ist notwendig, das begangene Böse
anzuerkennen und es, so weit dies möglich ist, wiedergutzumachen. Die erste
Anforderung ist somit die Achtung der Wahrheit. Lüge, Unredlichkeit,
Korruption, ideologische oder politische Manipulation machen es in der Tat
unmöglich, friedvolle soziale Beziehungen zu schaffen. Von daher gesehen sind
Maßnahmen von Bedeutung, die es ermöglichen, die Wahrheit geltend zu machen,
notwendige aber heikle Maßnahmen, denn es besteht die Gefahr, daß die Suche
nach Wahrheit in Rachsucht umschlägt. Zur Anforderung der Wahrheit kommt eine
zweite hinzu: die Gerechtigkeit. Denn »die Vergebung beseitigt [nicht] noch
verringert sie die Forderung nach Wiedergutmachung, die wesentlich zur
Gerechtigkeit gehört. Statt dessen strebt sie die Wiedereingliederung sowohl
der Einzelpersonen und der Gruppen in die Gesellschaft als auch der Staaten in
die Gemeinschaft der Nationen an« (Botschaft von Johannes Paul II. zur Feier
des Weltfriedenstages am 1. Januar 1997 , in O.R. dt., 51/52, 20.2.1996)
Der Hl. Stuhl weiß sehr wohl um die Bedeutung und zugleich
die Komplexität der mit der »Forderung nach Wiedergutmachung«
zusammenhängenden Probleme, besonders wenn sich aus ihr Forderungen nach
Entschädigungsleistungen ergeben. Die Debatte, die vor kurzem einige
Mitgliederstaaten der Vereinten Nationen im Augenblick der Billigung der
provisorischen Tagesordnung der Konferenz von Durban entzweit hat, ist ein
neuerliches Zeugnis hierfür. Es fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich
der Kirche, eine technische Lösung für ein so komplexes Problem
vorzuschlagen. Dennoch bringt der Hl. Stuhl seine Überzeugung zum Ausdruck,
daß man mit einem gereinigten Gedächtnis auf die Vergangenheit blicken muß,
um gelassen die Zukunft in Angriff nehmen zu können.
Die Erziehung zu den Menschenrechten
Unter den »zu fördernden guten Praktiken«, die ins Programm
der kommenden Konferenz von Durban aufgenommen wurden, findet sich auch die
Verpflichtung zur Erziehung zu den Menschenrechten, insbesondere durch die
sozialen Kommunikationsmittel und den Beitrag der Religionen.
Der Hl. Stuhl ist sich dessen bewußt, daß die Wurzeln des
Rassismus, der Diskriminierung und der Intolleranz in Vorurteilen und
Unwissenheit gründen, die vor allem Früchte der Sünde, aber auch einer
irrigen und unzureichenden Erziehung sind. Daraus ergibt sich die
grundlegende Bedeutung der Erziehung. In dieser Hinsicht erinnert die
katholische Kirche an ihr aktives Wirken »an der Basis«, die von großer
Tragweite ist, um die Jugendlichen jedes religiösen Bekenntnisses und aller
Kontinente zu erziehen und zu unterrichten – und dies seit Jahrhunderten.
Ihren Werten treu bleibend, leistet die Kirche eine erzieherische Arbeit im
Dienst am Menschen und des ganzen Menschen. Dieses fundamentale Tun, das der
Sache der Menschenrechte dient, ist wohlbekannt.
Im Hinblick auf die unersetzliche Rolle der Religionen und
insbesondere des christlichen Glaubens im Bereich der Erziehung zur Achtung
der Menschenrechte wollen wir hier kurz daran erinnern, daß ein guter
Religionsunterricht dazu beiträgt, jene »falschen Idole« des Nationalismus
und Rassismus zu bekämpfen. Papst Johannes Paul II. sagte vor der
Interreligiösen Versammlung im Jahr 1999: »Die Aufgabe, die sich uns also
stellt, ist, eine Kultur des Dialogs zu fördern. Einzeln und gemeinsam
müssen wir zeigen, daß religiöser Glaube zum Frieden inspiriert, zur
Solidarität ermutigt, Gerechtigkeit fördert und Freiheit unterstützt« (Ansprache
vom 28.10.1999, in O.R. dt., 46, 12.11.1999).
Positive Diskriminierungen
Bei der bevorstehenden Konferenz von Durban sollen als »gute
Praxis« auch die sogenannten »positiven Diskriminierungen«
gefördert werden. Die internationale Konvention über die Bekämpfung aller
Formen von Rassendiskriminierung vom 2 . Dezember 1965, die der Hl. Stuhl
ratifiziert hat, sieht in der Tat die Möglichkeit vor, Sondermaßnahmen zu
ergreifen »mit dem ausschließlichen Ziel, auf angemessene Weise den
Fortschritt einiger rassischer oder ethnischer Gruppen oder von Individuen zu
gewährleisten, die eines besonderen Schutzes bedürfen, um sie in den Genuß
der Menschenrechte kommen zu lassen … unter gleichen Bedingungen« (Art. 1
§4). Auf der Grundlage dieses »positiven Handelns« haben einige Länder
Gesetze erlassen, die vor allem den autochtonen Völkern und den Minderheiten
besonderen Schutz gewähren. Die Entscheidung für diese Form von Politik
bleibt jedoch umstritten. Es besteht die reale Gefahr, daß sich durch diese
Maßnahmen eher Unterschiede herauskristallisieren werden als daß sie den
sozialen Zusammenhalt fördern, daß beispielsweise im Bereich der
Stellenbesetzung oder des politischen Lebens die Individuen aufgrund ihrer
ethnischen Gruppe und nicht aufgrund ihrer Kompetenzen eingestellt oder
ausgesucht werden und daß schließlich die Entscheidungsfreiheit
eingeschränkt wird. Es ist unbestritten, daß die Bedeutsamkeit vorheriger
Ereignisse geschichtlicher, sozialer oder kultureller Art mitunter positives
Handeln von seiten der Staaten erfordert. Insbesondere die autochtonen Völker
leiden noch sehr unter Diskriminierungen. Jetzt fordert die katholische Kirche,
die immer sehr aufmerksam gegenüber der Verteidigung der Wirklichkeit des
konkreten und historischen Menschen ist, eine wirkliche Respektierung der
Menschenrechte ein. Diese Art der Politik findet also ihre Berechtigung, wenn
die vorsichtige Formulierung des Artikels 1 §4 der Konvention von 1965
geachtet wird. Dies setzt voraus, daß die Ausmaße der positiven
Diskriminierungen nur vorübergehender Natur sind, daß sie nicht die
Aufrechterhaltung von unterschiedlichen Rechten für verschiedene Gruppen zur
Folge haben sollen und daß sie nicht aufrechterhalten werden sollen, wenn die
gesteckten Ziele erreicht sind.
Neue Formen des Rassismus
Wir weisen zudem darauf hin, daß sich seit dem Jahr 1988 zwei
tiefe Gräben auf weltweitem Niveau vertieft haben: jener immer dramatischere
Graben der Armut und der sozialen Diskriminierung und jener neuere und weniger
gebrandmarkte bezüglich des ungeborenen Menschen, der Experimenten
unterworfen und zum Objekt der Technik gemacht wird (durch Techniken der
künstlichen Befruchtung, der Verwendung von »überzähligen Embryonen«,
durch das sogenannte therapeutische Klonen usw.). Es besteht in der Tat die
Gefahr einer neuen Form des Rassismus, denn die Entwicklung dieser Techniken
könnte zur Schaffung einer »Unterkategorie von Menschen« führen, die im
wesentlichen dem Wohlergehen einiger Personen dient. Dies ist eine neue und
schreckliche Form der Sklaverei. Dann würden mächtige kommerzielle
Interessen alles daran setzen, sich diese latente eugenische Versuchung zu
Nutzen zu machen. Daher kommt den Regierungen und der internationalen
wissenschaftlichen Gemeinschaft die Pflicht zu, aufmerksam und wachsam zu sein.
Schlußfolgerungen
Im September 1995 sagte Papst Johannes Paul II. bei seinem
Besuch in Südafrika: »Die Solidarität ist in erster Linie die
notwendige Antwort, um die vollständige moralische Niederlage zu überwinden,
die sich aus rassischen Vorurteilen und ethnischen Rivalitäten ergibt.« Eine
Solidarität, die zwischen den Staaten aber auch im Innern all jener
Gesellschaften entwickelt werden muß, in denen unbestreitbar die
Entmenschlichung und die Auflösung des sozialen Netzes zur Verschärfung von
rassisitischen und fremdenfeindlichen Meinungen und Verhaltensweisen, zur
Zurückweisung der Ärmsten – seien dies Ausländer, Behinderte oder
Obdachlose – führen. Eine Solidarität, die ihre Grundlage in der Einheit
der Menschenfamilie findet, denn alle Menschen, die nach dem Abbild und
Gleichnis Gottes geschaffen sind, haben denselben Ursprung und sind zur selben
Bestimmung berufen. Auf dieser Grundlage bleibt der Beitrag der Religionen
unerläßlich, ein Beitrag, der einen jeden Gläubigen auszeichnen muß, der
seinem Glauben frei angehört und ihn Tag für Tag lebt. All dies geschehe im
Wissen darum, daß die Gewissens- und Religionsfreiheit die Voraussetzung, das
Prinzip und die Grundlage jeder anderen menschlichen und zivilen,
individuellen und gemeinschaftlichen Freiheit bleibt.
François-Xavier Kardinal Nguyen Van Thuân Präsident
des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden
S. E. Msgr. Giampaolo Crepaldi
Sekretär
|