Der Päpstlicher Rat Für die Laien
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DER PÄPSTLICHE RAT FÜR DIE LAIEN


VORWORT

Ausschließliche Absicht der vorliegenden Broschüre ist es, den Gesprächspartnern des Päpstlichen Rates für die Laien und allen, die sich für seine Arbeit interessieren oder sich aus irgendeinem Grund an ihn wenden, allgemeine Informationen zu bieten. Die Broschüre soll helfen, die Identität, die institutionellen Zielsetzungen, die Aufgaben und Befugnisse sowie die Gremien und Strukturen des Dikasteriums kennenzulernen und zu verstehen.

Auch wenn hier die Entstehung und Geschichte des Päpstlichen Rates in ihren Grundzügen dargestellt wird, so ist dies keineswegs als erschöpfende Vorstellung der Programme und Tätigkeiten zu verstehen. Ausführlichere Informationen hierzu sind beim Sekretariat erhältlich, wo man gern bereit ist, auf Anfragen zu antworten.

Da es sich beim Päpstlichen Rat für die Laien um ein Organ des Heiligen Stuhls handelt, kann das Dikasterium nur vor dem Hintergrund des päpstlichen Lehramts verstanden werden. Grundlage dieser Broschüre bilden daher in erster Linie die Texte und Weisungen der Päpste, die direkt von diesem Päpstlichen Rat handeln oder sich ganz allgemein auf die römische Kurie beziehen. Darüber hinaus liegen dem vorliegenden Informationsheft aber auch einige spezielle Abhandlungen über den Päpstlichen Rat für die Laien zugrunde.

I.
VORSTELLUNG DES PÄPSTLICHEN
RATES FÜR DIE LAIEN

1. Ein Dikasterium der römischen Kurie im Dienst an den Laien

Der Päpstliche Rat für die Laien ist ein Dikasterium der römischen Kurie, das den Papst bei der Ausübung seines höchsten Hirtenamts als Dienst zum Wohl der Universalkirche und der Teilkirchen unterstützt, da es zur Förderung und zur Organisation des Laienapostolats und des christlichen Lebens der Laien als solche ganz allgemein beiträgt.(1) Sein eigentlich dienender Charakter tritt ganz deutlich zu Tage, wenn man ihn vor dem Hintergrund des Zweiten Vatikanischen Konzils betrachtet: »Bei der Ausübung der höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient sich der Papst der Behörden der römischen Kurie. Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirche und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten«.(2)

Der Päpstliche Rat ist daher ein Werkzeug, das durch direkte Unterstützung, unverzüglichen Gehorsam und Dienstbereitschaft dem Hirten der Universalkirche in den Zuständigkeitsbereichen hilft, die dieser ihm übertragen hat, damit er die Sendung, die Christus dem Apostel Petrus übertragen hat, so wirksam wie möglich aus üben kann.

Das Dikasterium nimmt in gewissem Sinn eine besondere Stellung in der Struktur der römischen Kurie ein. Obwohl es denselben Titel wie auch andere Einrichtungen der Kurie trägt (Päpstlicher Rat), sorgt es sich nicht wie diese um ganz bestimmte Wirklichkeiten, wie Familienleben, Kultur, Gerechtigkeit und Frieden, Ökumene, usw., sondern um einen Lebensstand oder eine bestimmte Kategorie von Christen, nämlich die Christifideles laici. Aufgrund der Fragen, für die der Rat zuständig ist, und zum Teil auch wegen seiner Ausrichtung und Zielsetzung besteht eine gewisse Verbindung zu einigen Kongregationen wie der Kongregation für den Klerus oder für die Ordensleute.(3)

2. Entstehung

Das neue Bewubtsein vom Geheimnis der Kirche und ihrer Sendung in der Welt, das mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil erwacht ist, wirkte sich auch auf die Reform der Kurie aus, die Paul VI. mit der Apostolischen Konstitution Regimini Ecclesiae Universae vom 15. August 1967 durchführte. Bei dieser Reform wurden den jahrhundertealten Kongregationen, Gerichtshöfen und anderen Organen der Kurie neue Dikasterien und Sekretariate zur Seite gestellt. Diese wurden eingerichtet, um die Weisungen und Lehren des Konzils in vollem Umfang anwenden und erfüllen zu können.

Hintergrund für die Entstehung des Päpstlichen Rates für die Laien bildet die Weisung in Paragraph 26 des Konzilsdekrets Apostolicam actuositatem über das Laienapostolat. Bereits am 6. Januar 1967 richtete Paul VI. das Dikasterium mit dem Motu proprio Catholicam Christi Ecclesiam ad experimentum offiziell ein. Am Ende der fünfjährigen Probezeit erklärte der Papst: »Niemandem ist entgangen, dab der Laienrat einen bevorzugten Platz in der Kirche einnehmen wird«.(4) Er erweist sich in der Tat »immer mehr als ein unersetzliches und wirksames Instrument zur Förderung des Laienstands in der Kirche«.(5) Zehn Jahre nach seiner Entstehung reformierte Paul VI. den Rat mit dem Motu proprio Apostolatus peragendi vom 10. Dezember 1976 und bestätigte seinen Rang als ständiges Organ der römischen Kurie. Johannes Paul II., der als Erzbischof von Krakau jahrelang zu seinen Beratern gehörte, ermutigte und bestärkte diesen Rat, der mittlerweile »an Erfahrung und Reife gewonnen«(6) hatte in der Erfüllung seiner anspruchsvollen Aufgaben, nicht zuletzt wegen der »deutlichen Zeichen eines treuen Dienstes, der Bedeutung seiner Aufgaben für das Leben der Kirche und das Amt des Papstes«.(7) Seine grundlegende Zuständigkeit und Struktur sind heute in der Apostolischen Konstitution Pastor bonus über die römische Kurie vom 28.Juni 1988 festgelegt.

3. Natur und Zielsetzung

Als »Frucht des Konzils«(8) ist der Päpstliche Rat für die Laien nur als erhabenes und fruchtbares Zeichen eines neuen Verständnisses der Kirche als missionarische Gemeinschaft richtig zu verstehen, in dessen Rahmen das Bewubtsein von der Würde und mitverantwortlichen Teilhabe der Laien erwacht ist.

Paul VI. gab dem neuen Organ zwei unentbehrliche Bezugspunkte vor: die Laien und die Hierarchie. »Euer Rat«, sagte er, »mub eine Haltung des Zuhörens und des Gesprächs bewahren und in ihren Lebensbereichen [gemeint sind die Lebensbereiche der Laien] aufmerksam zwischen Heilsnotwendigkeit und Heilsmöglichkeit unterscheiden«.(9) Und er ermutigt den Päpstlichen Rat, »die Stimmen aus den verschiedenen Ländern und Kontinenten zu sammeln und zu beantworten. Sie sind Träger von Appellen, die aus dem Leben in allen seinen Dimensionen und den unterschiedlichen Arten des Zusammenschlusses von Laien ergehen«.(10) In diesem Sinn sagte er zum Vorstand, den Angestellten, Mitgliedern und Beratern des »Consilium pro Laicis«: »Ihr seid unmittelbare Zeugen [...] ihres Denkens und Handelns, ihrer verschiedenen Äuberungen, der innersten Gefühle, die sie begründen. Erkennt das Positive in ihnen, um [dem Heiligen Vater] wertvolle Urteilsgrundlagen zu bieten [...], und Wir erwarten auch von euch, dab eure kirchliche Einstellung, eure Verbundenheit mit [ihrem] sichtbaren Haupt euch bewegen, bei euren Brüdern und Schwestern seine Botschafter zu sein und ihnen seine Hirtensorge, seine Weisungen und Hinweise entgegenzubringen, da es eigentlich seine Aufgabe ist, sie für dieses Apostolat zu geben«.(11) Im Rahmen dieser Tätigkeit, fügt der Papst hinzu, »mub der Rat daran erinnern und bezeugen, dab Eifer und Hingabe allein nicht genügen, sondern Überlegung, Meditation und ständige Ausrichtung am Evangelium und am Lehramt der Kirche ebenfalls nötig sind«.(12) Dies macht die Aufgabe des Dikasteriums deutlich, das Laienapostolat mit dem Apostolat der Hierarchie zu verbinden und diese Verbindung zu fördern, da es sich um zwei Kräfte handelt, die nach der Verfassung der Kirche nicht einmal theoretisch divergieren dürfen«.(13) Der Päpstliche Rat muß daher dazu beitragen und bewirken, daß in jener »lebendigen Struktur«, die die Kirche ist, eine »Strömung« entsteht, dank derer »das Haupt und die Glieder in der einen Liebe zu Christus innig verbunden sind [...] und der Vater die Sorgen der Kinder kennt und teilt und alle Kinder das Wort des Vaters verstehen, begreifen und danach leben«.(14)

Johannes Paul II. greift diese zweifache, untrennbare und fruchtbare Beziehung auf und bezeichnet sie als Merkmal des Dienstes des Dikasteriums und als dessen grundlegenden Stil: »Einerseits mübt ihr durch Zuhören und Dialog den gegenwärtigen Bestrebungen, Notwendigkeiten und Herausforderungen im Leben der Laien als Personen, in ihren Familien und in ihren Bewegungen bzw. in ihren christlichen Gemeinschaften sowie bei ihren verschiedenen sozialen und kulturellen Einsätzen besondere Aufmerksamkeit schenken [...]. Andererseits mübt ihr die unterschiedlichen Erfahrungen des Laienstands im Licht der Offenbarung und der christlichen Tradition beurteilen und darüber wachen, dab diese sich in Treue zum Wort Gottes und zum Lehramt der Kirche verwirklichen«(15) sowie »in tiefer Gemeinschaft mit den Hirten, die ihrerseits mit dem Stuhl Petri verbunden sind«.(16) In seinem Dienst an den Laien der ganzen Welt — die ihrerseits zum Aufbau der Kirche berufen sind, die wiederum durch die sakramentalen, hierarchischen und charismatischen Gaben gegründet ist und ständig erneuert wird — darf das Dikasterium daher von einer aufmerksamen Betrachtung dessen nicht absehen, was Gottes Geist im Leben der einzelnen und der Gemeinschaften erweckt.

Wer demnach realistisch über den Laienstand sprechen sowie die Teilhabe der Laien am Leben und an der Sendung der Kirche fördern und anregen will, weib, daß er es mit äuberst verschiedenen Menschen zu tun hat, die in sehr unterschiedlichen Lebensverhältnissen und sozialen Kontexten leben, ein ganz ungleiches christliches Bildungsniveau haben und sich auf ganz unterschiedliche Weise einsetzen. Er weib auch, daß der Laienstand nur im Licht einer Ekklesiologie der communio und der Sendung sowie im Hinblick auf die konkreten Lebensbedingungen in der Welt von heute verstanden werden kann. Nicht zufällig besteht eine enge Verbindung zwischen dem Konzilsdekret Apostolicam actuositatem und den Konzilskonstitutionen über die Kirche Lumen gentium und über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes.(17)

Paul VI. und Johannes Paul II. haben den weiten Aufgabenbereich des Dikasteriums klar abgesteckt.(18 )»Das Feld ist groß [...], und die Herausforderung ist beträchtlich: Menschen und Kulturen evangelisieren, als Sauerteig zur Heiligung der Welt gewissermaßen von innen her beitragen, die zeitlichen Dinge mit dem Geist des Evangeliums beseelen und ordnen, damit die Welt immer mehr der Würde der Menschen als Kinder Gottes entspricht«.(19) »Das Konzilsereignis hat eine ungeheure Aufgabe hinterlassen«, erklärte Johannes Paul II. einige Jahre später gegenüber dem Päpstlichen Rat für die Laien: »Darauf hinzuwirken, daß eine immer gröbere Zahl von Christen bewubt und kohärent ihr Priestertum als Getaufte, als Steine des Baues Christi, als Glieder und aktive Subjekte seines pilgernden Volkes lebt«.(20)

4. Struktur

4.1. Das Sekretariat

Wie die anderen Dikasterien der römischen Kurie, so steht an der Spitze des Päpstlichen Rates für die Laien ein Präsident, dem ein Sekretariat und ein Untersekretär zur Seite stehen und den ein Vorstand aus Kardinälen und Bischöfen unterstützt.

Das Sekretariat besteht aus verschiedenen Abteilungen, die sich jeweils um folgende Bereiche kümmern:

– internationale Laienbewegungen und -verbände;

– Berufung und Sendung der Frau in Kirche und Gesellschaft;

– Jugendpastoral.

Der Päpstliche Rat hat etwa (15) vollbeschäftigte Angestellte, die Büroarbeiten und Übersetzungen, Verwaltung und Herausgabe der Veröffentlichungen des Dikasteriums übernehmen und sich um die Bibliothek, das Archiv und das Protokoll, usw. kümmern.

Die Vorgesetzten versammeln sich mit den engsten Mitarbeitern (Abteilungsleiter und Studienberater) wöchentlich zu einer Sitzung, auf der die aktuellen Fragen behandelt und die Berichte über die Programme des Dikasteriums vorgelegt werden.

4.2. Mitglieder und Berater

Im Unterschied zu den Kongregationen, deren Mitglieder vor allem Kardinäle und Bischöfe sind, denen gegebenenfalls noch »einige Kleriker und andere Gläubige«(21) zur Seite gestellt werden, sind die Mitglieder und Berater des Dikasteriums überwiegend Laien. Sie werden vom Heiligen Vater — zusammen mit einigen Bischöfen (die im allgemeinen aufgrund ihres Amtes, insbesondere als Sekretäre anderer Dikasterien der Kurie gewählt werden) — auf fünf Jahre ernannt.

»Die Gestalt dieses Rates [der aus Männern und Frauen besteht] ist Ausdruck der verschiedenen Kontinente, der unterschiedlichen Kulturen, der unterschiedlichen Altersstufen der Glieder des Volkes Gottes. Es war zwar nicht möglich, Vertreter oder Vertreterinnen aus allen verschiedenen Situationen und sozialen Verhältnissen der Menschheit einzubeziehen [...]. Aber, so wie [er] sich darstellt, mub er sich bemühen, den ganzen Laienstand zu vertreten«.(22) Aus diesem Grund kann der Papst zu diesem Dikasterium, zu seinen Mitgliedern und Beratern sagen, »er wendet sich an alle Laien in der Kirche«.(23) Und dies nicht, weil es sich um eine formale Vertretung von christlichen Gemeinschaften, Laienverbänden und anderen Instanzen handelt, sondern aufgrund jener unterschiedlichen Situationen und Erfahrungen, deren Sprecher und Botschafter die Mitglieder und Berater im Dikasterium sind, auch wenn sie als Person ernannt wurden. Der Päpstliche Rat für die Laien wird so zum Ort einer besonderen Gegenwart der Laien in der römischen Kurie, zu einem Forum im Herzen der Universalkirche, wo die Laien ihre Sorgen und Hoffnungen äubern können.

Die Mitglieder kommen regelmäbig zur Vollversammlung zusammen, auf der sie vor dem Hintergrund der Erfahrungen, Bedürfnisse und Erwartungen der Laien der ganzen Welt die groben Rahmenrichtlinien und Programme des Dikasterium erörtern. Aufgabe der Berater ist es in der Regel, fachliche Stellungnahmen zu theologischen, kirchenrechtlichen, pastoralen oder anderen Fragen abzugeben.

4.3. Arbeitsweise

Die gewöhnliche Tätigkeit des Päpstlichen Rates für die Laien besteht in einer regen Korrespondenz, Besuchen, Treffen, Studientagungen. Gleichzeitig ist das Dikasterium aber auch für die Ansetzung, Organisation und Durchführung von gröberen Veranstaltungen verantwortlich, wie grobe Tagungen (Weltberatungen der Laien, Weltjugendtage), Kongresse mit Laien von verschiedenen Kontinenten oder Regionen, internationale Tagungen über Themen von besonderem Interesse und besonderer Aktualität (die Frau in Kirche und Gesellschaft, das christliche Zeugnis in der Arbeitswelt, Studentenseelsorge, usw.), Welttreffen mit Vertretern internationaler kirchlicher Vereinigungen und Bewegungen.

Die Vollversammlungen, welche die wichtigsten Sitzungen des Dikasteriums und der stärkste Augenblick der Teilhabe der Mitglieder aus aller Welt am Dienst und der Ausrichtung des Dikasteriums darstellen, verfolgen folgende Ziele:

– im Licht des päpstlichen Lehramts Fragen von besonderem Interesse gründlich behandeln;

– durch Dialog und gemeinsame Überlegungen für Problematiken des Lebens der Laien sensibilisieren;

– Anregungen und Vorschläge im Hinblick auf die Festsetzung von Programmen des Dikasteriums formulieren;

– die Prüfung von Dokumenten des Dikasteriums vornehmen;

– die Mitglieder zur Verbreitung der Initiativen und Programme des Päpstlichen Rates in den Ortskirchen und in den internationalen Laienverbänden und Bewegungen verpflichten.

Die Arbeit des Dikasteriums spiegelt sich in einer Reihe von regelmäbig erscheinenden Veröffentlichungen wider: Der Informationsdienst bietet ein Spektrum von den Tätigkeiten des Rates; der Dokumentationsdienst und die Zeitschrift Laien heute beinhalten jeweils die Akten der wichtigsten Treffen bzw. eine monographische Zusammenfassung von Forschungen und Erfahrungen über spezielle Fragen; I care. Jugend-Kirche-Hoffnung hingegen ist in erster Linie eine Zeitschrift über Jugendpastoral und die Weltjugendtage.

4.4. Gesprächspartner

Der Päpstliche Rat für die Laien entfaltet seine Aktivitäten im Dialog und in Zusammenarbeit mit vielen Gesprächspartnern, deren Beitrag für die Verfolgung seiner Ziele von großer Hilfe sind. Zu diesen Gesprächspartnern gehören:

– andere Dikasterien der römischen Kurie; Diözesanbischöfe;

– Bischofskonferenzen, insbesondere deren jeweilige Laienkommissionen

– internationale kirchliche Laienorganisationen und Laienbewegungen.

Zahlreiche andere Kontakte kommen darüber hinaus bei der Arbeit in folgenden Bereichen zustande:

– Jugendpastoral, Studentenseelsorge und Betriebsseelsorge;

– Förderung der Frau;

– Beteiligung der Laien in Pastoralräten und Beauftragung zu Ämtern, die nicht an das Weihesakrament gebunden sind;

– Bildungszentren.

Man kann daher mit Recht sagen, daß der Päpstliche Rat für die Laien ein Dikasterium »mit offenen Türen« für sehr unterschiedliche Menschen und Erfahrungen ist. Wie Paul VI. erklärte, ist der Päpstliche Rat für die Laien aufgerufen, »der Rolle der Laien im Dienst der Kirche in der römischen Kurie und auberhalb eine immer größere Aufmerksamkeit und Beachtung zu verschaffen«.(24)

5. Eine »Magna Charta«

Die 7. Vollversammlung der Synode der Bischöfe über »Die Berufung und Sendung des Laien« (Oktober 1987) bot dem Päpstlichen Rat für die Laien zwanzig Jahre nach Abschlub des Zweiten Vatikanischen Konzils ein Spektrum der weltweit vielfältigen Wirklichkeiten. Das Dikasterium beteiligte sich auf Wunsch des Papstes aktiv an der Vorbereitung dieses groben Ereignisses,(25) an dem eine bedeutende Zahl von Laien der ganzen Welt von unterschiedlichem Rang und mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten teilgenommen haben.

Die Richtlinien des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Christifideles laici aus dem Jahr 1988 sind heute der hauptsächliche Bezugspunkt für die Berufung und Sendung der Laien, für ihre communio und ihre Teilhabe am Leben und an der Sendung der Kirche. Das päpstliche Schreiben, das großes Interesse und ein breites Echo gefunden hat, ist vor allem deshalb aktuell, weil es ihm gelungen ist, drei wichtige Ziele miteinander zu verbinden. Erstens bietet es eine organische Zusammenfassung der Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils über den Laien, und zwar im Lichte des Lehramts und der nachfolgenden Praxis der Kirche. Zweitens behandelt es die Frage der neuen Bewegungen und die Probleme, die nach dem Konzil konkret geworden sind, und gelangte so zu einer schwierigen, aber notwendigen Beurteilung der Erfahrungen, Strömungen und Formen der Teilhabe der Laien, wie sie für die Zeit unmittelbar nach dem Konzil charakteristisch waren. Drittens gibt es neue Wege vor, um »ein neues Bewußtsein von den Gaben und der Verantwortung aller Laien [...] für die Sendung und communio der Kirche zu wecken und lebendig zu halten«.(26)

Das Apostolische Schreiben ist daher eine Art »Magna Charta«, welche den nachfolgenden Programmen des Päpstlichen Rates für die Laien zugrunde lag und sie geleitet hat.

Was Würde, Mitverantwortlichkeit und Teilhabe der Laien bedeuten, begreift man nur vollkommen vor dem Hintergrund des Geheimnisses der missionarischen Gemeinschaft, die die Kirche ist (und lebt). Deshalb zielten die Aktivitäten dieses Dikasteriums immer und insbesondere auf die Förderung und Einbeziehung der Laien, die in einer neuen Zustimmung zum Geheimnis, in der Begegnung und Nachfolge Jesu sowie in einer wiedergefundenen Freude über die empfangene Gabe in der missionarischen Gemeinschaft gründet. Die Frage der Kleriker: »Was sollen wir mit den Laien anfangen?« stellt letztlich immer ihr »Sein« in den Mittelpunkt und vernachlässigt ihre Attribute. Sie sind eine neue Schöpfung, neue Menschen (Männer und Frauen), die durch die Taufgnade Christus einverleibt und berufen sind, sich als »Christifideles« um Heiligkeit zu bemühen. Sie haben am dreifachen Amt Christi teil: am priesterlichen (oder kultischen), prophetischen (Zeugnis und Verkündigung) und königlichen (Selbstbeherrschung und Beherrschung der Welt im Dienst des Reiches Gottes).

6. Tätigkeitsbereiche

6.1. Beziehungen zu den Bischofskonferenzen und Ortskirchen

Der Päpstliche Rat für die Laien arbeitet sowohl mit den Bischofskonferenzen als auch mit den einzelnen Bischöfen der Ortskirchen zusammen. Denn von ihnen und von ihrem Amt hängt in großem Maß die wahre Reifung und aktive Teilhabe der »Christifideles laici« an der Sendung der Kirche ab.

Im Laufe der Jahre hat die Zahl der Treffen mit den einzelnen Ortsbischöfen zugenommen, und die Gespräche mit Bischofsdelegationen im Rahmen ihrer Ad-limina-Besuche haben eine immer gröbere Bedeutung gewonnen. Die häufigsten und wichtigsten Themen dieser Gespräche waren: Ausbildung der Laien, Bindung der kirchlichen Bewegungen an ihre Hirten und ihre Eingliederung in das Leben der Ortskirchen, Laien übertragene Dienste und Ämter, die nicht an das Weihesakrament gebunden sind, Einsatz der Laien als Christen in der Welt, Förderung der Frau und Jugendpastoral. Der Dialog mit den Bischöfen und die Überlegungen, die daraus hervorgingen, ermöglichten es dem Dikasterium nicht nur, verschiedenen Situationen und Erfahrungen vor Ort Gehör zu schenken, sondern sie bildeten auch eine unersetzliche Grundlage, um Dringlichkeiten zu erkennen und demzufolge entsprechende Programme auszuarbeiten und Mabnahmen zu ergreifen.

Der Dialog und die Zusammenarbeit mit den Bischofskonferenzen erfolgten auf der Ebene der jeweiligen Kommissionen für Laien und für Jugendpastoral. Konkret wurden diese Beziehungen in der Veranstaltung von regionalen oder kontinentalen Laientreffen (Afrika, Asien, Lateinamerika, Europa, Naher Osten). Diese Treffen erwiesen sich als sehr fruchtbar für die Förderung von Initiativen im Bereich des Laienapostolats, und sie erstreckten sich auch auf Einrichtungen im Dienste des Bischofskollegiums. Zu nennen wären hier: das »Symposium des Conférences Epicopales d'Afrique et Madagascar« (Sceam), die »Federation of Asian Bishops' Conference« (Fabc), der »Consejo Epicopal Latinoamericano« (Celam), das »Consilium Conferentiarum Episcopalium Europae« (Ccee).

6.2. Kirchliche Verbände und Bewegungen

Ein wesentlicher Teil der Arbeit des Päpstlichen Rates für die Laien ist in Art. 134 der Apostolischen Konstitution Pastor bonus dargelegt: »Im Rahmen seiner Zuständigkeit behandelt der Päpstliche Rat alle Fragen, die die Laienvereine betreffen; er errichtet zudem all jene mit internationalem Charakter und approbiert oder anerkennt die Statuten [...]. Was die Dritten Orden angeht, so ist er nur in den Fragen zuständig, die ihre apostolische Tätigkeit betreffen«. Die Bandbreite dieser Aufgabe tritt im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Christifideles laici ganz deutlich hervor, wenn es heibt: »Â“So grob ist der Reichtum und die Vielseitigkeit der Gaben, die der Geist in der Kirche lebendig hält, und derart auch der Wille zur Initiative und die Hochherzigkeit unserer Laien” (Johannes Paul II., zum Angelus am 23. August 1987: Insegnamenti X, 3 (1987) 240)«.(27) Weiter spricht der Papst von »einer neuen Zeit der Zusammenschlüsse von Laien. In der Tat sind neben dem traditionellen Vereinswesen und zuweilen gleichsam aus seinen Wurzeln neue Bewegungen und Vereinigungen entstanden«.

Als Antwort auf die Verlautbarungen und Sorge des Heiligen Vaters hat das Dikasterium — unter Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Laien — verschiedene Formen des Zusammenschlusses von Laien ermutigt; es hat ihre Charismen und pädagogischen Modelle gewürdigt und den Reichtum, den sie für die communio und Sendung der Kirche darstellen, offiziell anerkannt hat.

Der Päpstliche Rat für die Laien unterhält enge Beziehungen zu den Internationalen Katholischen Organisationen (und zur Konferenz der Internationalen Katholischen Organisationen), zur Katholischen Aktion in ihren vielfältigen Wirklichkeiten (und zum Internationalen Forum der Katholischen Aktion), zu kirchlichen Verbänden, Gemeinschaften und Bewegungen. Mit Bezug auf dieses vielfältige Engagement betonte der Heilige Vater immer wieder jenen »sehr nützlichen Weg, der euch dazu führt, euch besser kennenzulernen und dankbar die Gaben und Früchte anzunehmen, die die Vereinigungen eingebracht haben. Wir sind uns bewubt, dab manche Vorurteile und Gegensätze inzwischen überwunden sind. Es handelt sich nun darum, sich zusammenzuschlieben, um auf klare Weise die Gemeinsamkeit zu leben, um sich gegenseitig zu bereichern und um aktiver an der einzigen Sendung der Kirche teilzuhaben«.(28) Diese Worte waren für das Dikasterium gleichsam die Richtschnur für seine Tätigkeit. Und ohne Angst, es wieder zurücknehmen zu müssen, kann man sagen, daß sie, nicht zuletzt auch im Bereich der verschiedenen Ortskirchen, zu recht positiven Einstellungen, zu gegenseitiger Anerkennung, Zusammenarbeit und Gemeinschaft unter den sehr unterschiedlichen Vereinigungen geführt hat. Eine wichtige Rolle spielte in diesem Zusammenhang auch das Zusammenwirken von katholischen Jugendverbänden, Jugendbewegungen und Jugendgruppen bei der Vorbereitung und Veranstaltung von Weltjugendtreffen und der Weltjugendtage.

Das Dikasterium verfolgt zudem aufmerksam die Entwicklung und Tätigkeit der neuen Laiengruppen und Laiengemeinschaften, deren Mitglieder — teilweise oder ganz — nach den evangelischen Räten leben, ohne jedoch deshalb ein Institut vom gottgeweihten Leben zu bilden oder bilden zu wollen. Darüber hinaus ist es für die Bruderschaften und Laienvereinigungen zuständig, die an das Charisma und an die Diakonie einer Ordensgemeinschaft gebunden sind.

Die zunehmende Zahl von Vereinigungen verlangte und verlangt vom Päpstlichen Rat für die Laien — dem auch die heikle und verantwortungsvolle Aufgabe der Prüfung dieser neuen Gemeinschaftsformen übertragen ist — ein aufmerksames und gründliches Studium der bestehenden kirchenrechtlichen Bestimmungen sowie die Ausübung seiner »potestas iurisdictionis« (Jurisdiktionsgewalt). Angesichts der vielen Anträge auf kirchliche Anerkennung oder kanonische Errichtung sah sich das Dikasterium veranlabt, eine Form für die Einreichung des Antrags und die Prüfung, für die Untersuchung der Statuten und die Abfassung von Dekreken zur Anerkennung einer juristischen Person und dergleichen festzulegen. Darüber hinaus wandte es sich in entscheidenden Fragen verstärkt (auch durch Ad-hoc-Versammlungen) an Kanonisten, um deren Urteil einzuholen. Solche Fragen sind zum Beispiel: Kriterien für die Unterscheidung zwischen Vereinigungen öffentlichen Rechts und Vereinigungen privaten Rechts; die Mitgliedschaft von Christen anderer Konfessionen und Gemeinschaften in katholischen Vereinigungen; die kanonische Gestalt von Vereinigungen, deren Mitglieder radikal nach den evangelischen Räten leben; die Mitgliedschaft von Priestern und Ordensleuten in Laienvereinen und Laienbewegungen, usw.

6.3. Die Jugendlichen

Da der Papst und die Weltkirche den Jugendlichen eine besondere Bedeutung für die Gegenwart und Zukunft beimessen, hat Papst Johannes Paul II. 1986 die Jugendabteilung des Päpstlichen Rates für die Laien eingerichtet, um seiner pastoralen Sorge und seinem Vertrauen ihnen gegenüber konkret Ausdruck zu verleihen. Offiziell hat der Heilige Vater die Zielsetzung der Abteilung in einer Ansprache vor der römischen Kurie, am 20. Dezember 1985 verkündet, als er sagte: »Alle Jugendlichen müssen sich von der Kirche umsorgt fühlen: Deshalb soll sich die ganze Kirche in Vereinigung mit dem Nachfolger Petri weltweit immer mehr der Jugend, ihrer Ängste und Sorgen, ihrer Aufgeschlossenheit und Hoffnungen verpflichtet fühlen, um ihren Erwartungen zu entsprechen, indem sie ihr die Gewibheit vermittelt, die Christus ist, die Wahrheit, die Christus ist, die Liebe, die Christus ist«.(29)

Grundlegender Bezugspunkt für die Tätigkeit der Jugendabteilung ist das Apostolische Schreiben an die Jugendlichen der Welt, das der Heilige Vater 1985 anläblich des Internationalen Jahrs der Jugend verfaßt hat.

Die Jugendabteilung ist sozusagen die Stimme der Jugendlichen beim Heiligen Stuhl, Werkzeug zur Sensibilisierung der anderen Dikasterien für Fragen und Probleme der Jugendlichen, Informationszentrum über die Wirklichkeit der Jugendpastoral und des Jugendapostolats auf Weltebene.

Sie verkündet und verbreitet die Initiativen des Heiligen Vaters in der Universalkirche; im Bereich der Jugendpastoral stellt sie sich in den Dienst der Bischofskonferenzen, sie wendet sich an die internationalen Jugendverbände und Jugendbewegungen und fördert die Zusammenarbeit und Treffen zwischen den verschiedenen Gemeinschaften; sie veranstaltet internationale und kontinentale Studientage zur Jugendpastoral.

Gewöhnlich wird die Jugendabteilung mit der Vertretung des Heiligen Stuhls in den internationalen Organisationen beauftragt, die für die Jugend zuständig sind (wie zum Beispiel die Kommissionen der Unesco und des Europarates).

Ein wichtiger Bestandteil ihrer Aufgaben ist die Vorbereitung auf die Weltjugendtage, die Johannes Paul II. 1985 eingerichtet hat und die jährlich in Rom bzw. in den Ortskirchen stattfinden. Hinzu kommt die Veranstaltung der Weltjugendtreffen mit dem Papst, die alle zwei Jahre irgendwo in der Weltkirche gefeiert werden. Im Rahmen dieser Treffen mit dem Papst hat das internationale Jugendforum einen besonderen Stellenwert.

Die Jugendabteilung besorgt ebenfalls die Herausgabe der offiziellen Verlautbarungen des Papstes an die Jugendlichen Der Papst spricht zu den Jugendlichen und sammelt entsprechendes Material zum Thema Jugendpastoral, Jugendverbände und Jugendbewegungen sowie über die Tätigkeiten der Jugendkommissionen der wichtigsten internationalen Organisationen (wie Z.B. Unesco und Europarat), über die wichtigsten Veröffentlichungen im Bereich der Pastoraltheologie, Pädagogik, Soziologie und Psychologie zu diesem Thema.

Im Namen des Päpstlichen Rates für die Laien fördert und koordiniert sie die Tätigkeiten des Internationalen Jugendzentrums San Lorenzo, das Papst Johannes Paul II. zur Aufnahme und Evangelisierung der jugendlichen Pilger in Rom errichten ließ.

Die Tätigkeiten der Jugendabteilung werden von der Stiftung »Jugend-Kirche-Hoffnung«, die der Päpstliche Rat für die Laien am 29. Juni 1991 errichtet hat, finanziell getragen. Ziel der Stiftung ist es, »zur Umsetzung der Äußerungen des Lehramts der katholischen Kirche über den Vorrang der Jugendpastoral, der insbesondere bei den Weltjugendtagen offenbar wird, beizutragen« und »die Evangelisierung der Jugendlichen zu fördern sowie die Jugendpastoral in der ganzen Welt zu unterstützen (Statut, Art. 1, 2.1).

6.4. Die Berufung und Sendung der Frau

Bei seinem Bemühen, die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils unter den Laien konkret zu verwirklichen, hat es der Päpstliche Rat für die Laien nie unterlassen, die gleiche Würde von Mann und Frau zu betonen.(30) Aus diesem Grund hat sich das Dikasterium bereits in der Vergangenheit an Initiativen zu diesem Thema beteiligt. Zu nennen wäre hier zum Beispiel die Studienkommission über die Frau in Kirche und Gesellschaft, die Paul VI. 1973 eingerichtet und die ihre Arbeiten 1976 abgeschlossen hat.

Eine systematische Erforschung und Untersuchung dieser Fragestellung setzte trotzdem erst 1975 ein, als die Vereinten Nationen das Internationale Jahr der Frau ausriefen. Das Dikasterium beteiligte sich damals aktiv an der Vorbereitung des Beitrags des Heiligen Stuhls zu diesem Jahr(31) und hat diese Zusammenarbeit auch danach fortgesetzt, insbesondere im Rahmen aller späteren Weltkonferenzen zu diesem Thema: 1975 in Mexiko Stadt, 1980 in Kopenhagen, 1985 in Nairobi und 1995 in Peking. Zusammen mit internationalen Bewegungen und Vereinigungen, die sich für eine stärkere Beteiligung von Frauen im Leben von Gesellschaft und Kirche einsetzen, führte es zu diesem Zweck Untersuchungen durch.

Die Bedeutung, die Johannes Paul II. der Würde der Frau beimibt und das Gewicht, das er dem vollen Verständnis der Identität des Menschen — als Mann und Frau geschaffen — verleiht, bewegten den Päpstlichen Rat für die Laien, diese beiden Prinzipien in den Mittelpunkt seiner jüngsten Initiativen zu stellen. Zu nennen sind hier zum Beispiel das internationale Frauentreffen, das im Dezember 1996 in Rom stattfand und an dem 120 Laienvertreter, überwiegend katholische Frauen, teilgenommen haben. Zwei entscheidende Punkte der Überlegungen waren: erstens, die Betrachtung der Weltfrauenkonferenz von Peking im Licht der Weisungen, die Johannes Paul II. im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Christifideles laici, im Apostolischen Schreiben Mulieris dignitatem und im Brief an die Frauen gegeben hat; zweitens, das Studium der anthropologischen und theologischen Grundlagen der Würde und Sendung der Frau, das sich auch auf ein neues Verständnis der weiblichen Identität, die Achtung vor dem Leben und die Sorge um das Humanum, die Gegenseitigkeit und Komplementarität von Mann und Frau und die weibliche Spiritualität erstreckt hat.

Dem Päpstlichen Rat — der immer zur Zusammenarbeit mit anderen Dikasterien der römischen Kurie, Verbänden, Bewegungen und regierungsunabhängigen Organisationen (Ong) bereit ist — hat bei der Entfaltung seiner Arbeit in diesem Bereich eine »Ad-hoc-Beratungsgruppe« zur Seite gestanden, zu der überwiegend Frauen gehörten.

6.5. Der Einsatz der Laien in der Welt

In einem Umfeld, in dem entscheidende Fragen für das gesellschaftliche Zusammenleben auf dem Spiel stehen, ist die Mitwirkung von christlichen Laien notwendig. Diese setzt aber eine angemessene Ausbildung und pastorale Betreuung der Gläubigen voraus, die in der »irdischen Stadt« verantwortungsvolle Ämter innehaben. Da diese Ausbildung selbstverständlich eine eingehende Kenntnis der Soziallehre der Kirche einschliebt, verfolgt der Päpstliche Rat für die Laien mit Interesse Programme und Initiativen, die das Studium, die Verbreitung und die konkrete Anwendung in Politik, Arbeitswelt, Betrieben, Gewerkschaft, an der Universität, usw. zum Ziel haben.

Das Dikasterium hat dieser Sorge bereits in der Vergangenheit durch verschiedene Initiativen im Bereich der Betriebs- und der Studentenseelsorge konkret Gestalt verliehen. Die jüngste und besonders bedeutende Initiative in dieser Hinsicht war ein internationales Symposium anläblich des dreibigsten Jahrestags der Verkündigung der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, das der Rat in Zusammenarbeit mit dem Päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden veranstaltet hat. An diesem Treffen nahmen Christen teil, die auf nationaler und internationaler Ebene in Politik, Institutionen, Unternehmen und Gewerkschaften sowie Universität, Wissenschaft und Kunst Führungspositionen einnehmen. Sie leisteten einen fruchtbaren Beitrag zur Erörterung von Schlüsselfragen die der Konzilstext in seinem zweiten Teil behandelt (Ehe und Familie, Arbeit und Wirtschaft, Erziehung und Bildung, Politik und Menschenrechte, Friede und Völkerverständigung), und zeigten konkrete Möglichkeiten auf, wie Christen ihrer Stimme in diesen Bereichen Gehör verschaffen können.

Die Ausbildung der Laien zum Zeugnis für Christus in jedem Milieu, ihre Kenntnis der Soziallehre der Kirche, ihr Einsatz für Frieden und bei der Schaffung von menschlicheren und gerechteren Lebensbedingungen, die Notwendigkeit ihrer Betreuung und Unterstützung durch die Hirten und christliche Gemeinschaften sind immer aktuelle Programmpunkte und Themen der Gespräche mit den Bischöfen der ganzen Welt. Diese Fragen erfordern auch die Zusammenarbeit mit anderen Dikasterien der römischen Kurie, wie zum Beispiel mit dem Päpstlichen Rat für die Familie, für die Kultur, für Gerechtigkeit und Frieden, »Cor Unum«, usw.

6.6. Die Teilhabe der Laien am Leben der kirchlichen Gemeinschaften

Ein weiteres Tätigkeitsfeld des Dikasteriums ist die Beteiligung der Laien am Leben der Pfarrgemeinden und der Ortskirchen, die von einem tiefen Bewubtsein der Zugehörigkeit zu einer Pfarr- bzw. Ortskirche geprägt ist und von der Anerkennung der Verschiedenheit und Komplementarität von Berufungen, Ämtern, Charismen, Lebensständen und Aufgaben innerhalb des einen Volkes Gottes bereichert wird. Diese Beteiligung, die zunächst von der Teilnahme an der Liturgie und vom Sakramentenempfang als Quellen der Berufung und Sendung der Gläubigen getragen ist, erstreckt sich auf verschiedene Bereiche: Gemeinde, Karitas, Katechese, Erziehung, Mission.

Das Dikasterium weib um die Bedeutung der Pfarrei, die die Gläubigen zum Tisch des Wortes und zum Tisch der Eucharistie versammelt, damit sie in Heiligkeit und Gemeinschaft wachsen. Daher verfolgt es aufmerksam die pfarrlichen Aktivitäten, die die Fortbildung fördern, dem Apostolat neue Impulse verleihen und das Gemeinschaftsleben nähren sollen. Dazu zählen unter anderem auch die kleinen Gemeinschaften oder kirchlichen Basisgemeinden, die für viele Gläubige ein Ort des kirchlichen Engagements sind, sowie die traditionellen Formen der Volksfrömmigkeit (Wallfahrten und ähnliche), durch die viele Gläubige in ihrem Glaubenseifer bestärkt werden. Weitere besondere Initiativen zur Mobilisierung der Laien, die ebenfalls die Aufmerksamkeit des Päpstlichen Rates auf sich lenken, sind Synoden und Studientage auf nationaler Ebene.

Besondere Bedeutung im Rahmen der Arbeit des Dikasteriums auf diesem Feld haben verschiedene Formen der Institutionalisierung dieser Beteiligung der Laien am Leben der Kirche und ihrer Mitverantwortlichkeit. Diese erstreckt sich erstens auf die nationalen Laienräte, die in vielen Ländern als Raum für Treffen bzw. Zusammenarbeit dienen und zweitens auf die Mitwirkung der Laien in den Pastoralräten, Pfarrgemeinderäten und Diözesanräten. In Zusammenarbeit mit anderen Dikasterien beschäftigt sich der Päpstliche Rat für die Laien schließlich um die zunehmenden und vielfältigen Fragen der Laien übertragenen Dienste und Ämter, die nicht an das Weihesakrament gebunden sind.

II.

EINIGE GRUNDZÜGE DER GESCHICHTE

1. Eine große Strömung der Geschichte

Vor den Mitgliedern und Beratern des damals gerade errichteten Laienrates sagte Paul VI. bei einer Audienz anläblich einer Vollversammlung: »Das Laienapostolat gibt es nicht erst seit heute. Ihr seid Erben einer hochherzigen Bemühung, die heute neue Entwicklungen ermöglicht. Es ist nicht genügend Zeit, um die vielgestaltige Geschichte nachzuzeichnen. Im übrigen ist sie ja in eurem Herzen und Denken gegenwärtig. Es soll uns hier genügen, mit euch dem Herrn zu danken und derer dankbar zu gedenken, die gestern gesät haben, was wir heute in Freude ernten«.(32) Johannes Paul II. brachte am 20. Jahrestag der Verkündigung des Konzilsdekretes über das Laienapostolat Apostolicam actuositatem seine Dankbarkeit mit folgenden Worten zum Ausdruck: »Wie könnten wir es unterlassen, so viele Persönlichkeiten, Verbände und Christen in unsere dankbare Erinnerung einzuschlieben, die in verschiedenen Augenblicken der Geschichte Schlüsselfiguren eines langen Prozesses der “Förderung des Laienstandes” waren, die bereits im vergangenen Jahrhundert eine besondere Kraft erlangte und sich dann als eine der fruchtbarsten und lebendigsten Strömungen zur Erneuerung der Kirche in unserem Jahrhundert abzeichnete?«(33)

Mit Recht schrieb G. Carriquiry, dab »diese Strömung der Geschichte zur Förderung des Laienstandes — eines der wichtigsten Ereignisse des 20. Jahrhunderts — erzeugt wurde von aufeinanderfolgenden Impulsen eines Prozesses der stufenweisen Reifung innerhalb der Kirche, eines gröberen Selbstbewubtseins nicht nur ihres Amtes, sondern auch ihrer Sendung in unserer Zeit. Über diese entfernte und zugleich nähere Vorbereitung des Zweiten Vatikanischen Konzils, dessen geschichtliche Wurzeln bis in die zweite Hälfte des letzten Jahrhunderts zurückreichen, gibt es zahlreichen Studien und Forschungen. Neue Erfordernisse und Formen der Teilhabe der Laien tauchten damals überall in Europa auf angesichts der allmählichen Entwurzelung der traditionell bäuerlichen Christenheit, des Bruchs zwischen “Thron” und “Altar”, der Feindseligkeit und Machenschaften einer neuen politischen und intellektuellen Führungselite mit säkularistischen Tendenzen gegen die Kirche und angesichts der tiefgreifenden gesellschaftlichen und kulturellen Auswirkungen der Industriellen Revolution [...]. Die biblischen und patristischen Studien des ausgehenden Jahrhunderts, der Weg der ekklesiologischen Erneuerung, die neuen Charismen und die neuen Missionsgemeinschaften “ad gentes”, der Neuaufbruch der katholischen Verbände, die sozialen Strömungen des Sozialkatholizismus eröffnen neue Wege und verleihen den Strömungen Konsistenz, die sich in erster Linie für die Laien einsetzten.(34)

2. Besondere Ereignisse

Es ist sicher hilfreich, hier an einige Daten zu erinnern, die in gutem Maße als Vorboten der Errichtung des Laienrates angesehen werden können:

– die Errichtung und Verbreitung der Katholischen Aktion, der im Rahmen des Neuaufbruchs der Zusammenschlüsse von Laien vor allem seit dem Pontifikat Pius' XI, eine besondere Bedeutung zukam. Auf diese Weise kristallisierte sich »eine juristische Gestalt [heraus], die sich von jenen, die der Codex [des kanonischen Rechts von 1917] betrachtet, unterscheidet und deren Natur zahlreiche Diskussionen auslöste [...], die das römische Oberhaupt mehrmals zum Einschreiten zwangen und die Frage aufwarfen, wie diese Wirklichkeit — die nicht nur von einer diözesanen, sondern vielmehr nationalen und internationalen Struktur geprägt war — mit den Organen der Kurie zu verbinden war«.(35) 1938 errichtete Pius XI. das Sekretariat »Actio Catholica«, dessen Leitung ein Kardinal übernahm. In einer Erklärung aus dem Jahr 1955 wurde das Sekretariat noch als Einrichtung des Heiligen Stuhls im Dienst des Bischofskollegiums, als Rückhalt für die Organisationen, die auf internationaler Ebene tätig sind, und als Anreiz für die Errichtung der Katholischen Aktion in den verschiedenen Ländern bzw. für den Austausch von Erfahrungen, usw. bezeichnet;(36)

– die Entstehung einer Reihe von Organisationen, die dann unter dem Begriff Internationale Katholische Organisationen (OIC) zusammengefaßt wurden und seit 1927(37) durch die Konferenz der Präsidenten der Internationalen Katholischen Organisationen verbunden waren. Nach der Krise des Völkerbunds im Jahr 1939 und nach den Ereignissen des Zweiten Weltkriegs wurde die Konferenz als Konferenz der Internationalen Katholischen Organisationen in den fünfziger Jahren wieder neu errichtet;

– die Verbreitung von Institutionen und Bewegungen, bei denen es sich um »neue Formen [handelte], die jeweils auf ihre Weise die Förderung der christlichen Heiligkeit in der Welt zum Ziel hatten«.(38) Einige von ihnen wurden der neuen Erscheinung der Säkularinstitute zugeordnet und der Zuständigkeit des Gremiums unterstellt, das später die Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute werden sollte, andere wiederum der Konzilskongregation (später Kongregation für den Klerus);

– schließlich die Veranstaltung von Weltkongressen für das Laienapostolat (1951,1957,1967). Um »den guten Absichten«, die während des ersten dieser Kongresse »geäubert wurden, Fruchtbarkeit und Dauer zu verleihen«, errichtete Papst Pius XII. am 23. Januar 1952 das Ständige Komitee der Internationalen Kongresse für das Laienapostolat (Copecial), in dem nach und nach das frühere Sekretariat »Actio Catholica« aufging. Paul VI. übertrug diesem Komitee dann eine dreifache Aufgabe: »Anregung zum Apostolat, Festlegung der Leitlinien, Koordination der Bemühungen«.(39) Das Copecial erleichterte in der Tat die Zusammenarbeit unter den Laienapostolatsbewegungen der ganzen Welt und veranstaltete auber Weltkongressen für das Laienapostolat auch nationale, internationale und regionale Treffen. Es förderte die Verbreitung der Ergebnisse dieser Treffen, sammelte und veröffentlichte zahlreiches Material zu diesem Thema, veranstaltete eine Reihe von Treffen von Fachleuten über den »status quaestionis« der Theologie des Laien.(40)

Seit der Reform und Neuordnung der römischen Kurie, die Pius X. mit seiner Apostolischen Konstitution Sapienti consilio vom 29. August 1908 durchgeführt hat und die im Codex des kanonischen Rechts von 1917 ihren Niederschlag fand, war die Konzilskongregation für »die ganze Disziplin des Weltklerus und des christlichen Volkes« zuständig, die Laien eingeschlossen. Wie Illanes feststellt, »gibt es offenbar bisher keine Untersuchung, die aufzeigen würde, in welchem Mab und bis zu welchem Grad sich die Konzilskongregation in ihrer Arbeit Themen widmete, die den Laienstand betrafen. Der allgemeine Eindruck ist vielmehr, dab sie ihre Aufmerksamkeit eher anderen Fragen zugewandt hat, auch wenn einige Themen — wie zum Beispiel Laienvereinigungen — in Wirklichkeit Gegenstand einer weitreichenden Erörterung waren«.(41) Die zunehmende Beteiligung der Laien am kirchlichen Leben, die neuen und unterschiedlichsten Formen der Zusammenschlüsse, die die Kategorien des Kirchenrechts bei weitem sprengten, die neu eingerichteten Organe in der Kurie, um diese »Strömung der Geschichte« zu begleiten, zu lenken und zu fördern: dies alles waren Zeichen »einer neuen Stufe im weltweiten Prozeb der Eingliederung der Laien in die Organe und die Tätigkeit der Kirche«.(42)

3. Das Zweite Vatikanische Konzil

Wie Paul VI. beim Angelus am Sonntag, den 21. März 1971 sagte, »hat das Konzil den Beitrag, den die Bewegungen des katholischen Laienstandes seit über einem Jahrhundert der pilgernden und streitenden Kirche anbieten, anerkannt und ausgedehnt«.(43) Und Johannes Paul II. betonte seinerseits bei einem der ersten Treffen seines Pontifikats mit den aktiven Kräften der Laienorganisationen: »Ihr wibt nur zu gut, wie das Zweite Vatikanische Konzil diese große Strömung der zeitgenössischen Geschichte der Förderung des Laienstands aufgenommen hat. Es hat ihre theologischen Grundlagen vertieft, da es sie vollständig in die Ekklesiologie von Lumen gentium integriert und so erhellt hat. Es hat die Laien zur aktiven Beteiligung am Leben und an der Sendung der Kirche aufgerufen und erweckt«.(44)

In dem »weiten, komplexen und reichen Szenarium der Vorbereitung, des Studiums, der Beratung, der Beiträge und Redaktionen, das von der Führung durch den Heiligen Geist erhellt wurde«,(45) haben viele, unter anderem auch zahlreiche Laien, in verschiedenster Weise bei der Erstellung und endgültigen Abfassung des Konzilsdekrets Apostolicam actuositatem mitgewirkt. Wie könnte man zum Beispiel die Teilnahme einer bedeutenden Gruppe von Laien, die der Papst zu Auditoren ernannt hatte, an Konzilsversammlungen vergessen?

In der Vorbereitungsphase leistete die Kommission »De laicatu catholico« der Konzilskongregation eine bedeutende Arbeit, in deren Rahmen bereits die Frage einer »römischen Einrichtung« zur Förderung des Laienapostolats aufgeworfen und als notwendig erkannt wurde.(46) In dem Schema, das die Vorbereitungskommission für das Apostolat der Laien — sie war damals wie alle anderen Vorbereitungskommissionen mit dem Motu proprio Superno Dei nutu vom 4. Juni 1960 eingerichtet worden — 1962 vorlegte, ist »ganz allgemein« von einem möglichen römischen »Sekretariat« die Rede.(47) Die Frage kam in der 1962 eingesetzten Konzilskommission erneut auf. Wie sich ein unmittelbarer Zeuge und Hauptdarsteller dieser Ereignisse erinnert, wurde den Leitern der Apostolatsorganisationen im Februar 1963 durch die Bischöfe ein neues Schema über das Laienapostolat vorgelegt. Die Verantwortlichen der internationalen katholischen Organisationen und der leitende Rat des Copecial wurden zum Text befragt. In dem 1964 veröffentlichten Schema heibt es: »Die Einrichtung eines eigenen Sekretariats für die Laien (“sui iuris”) beim Heiligen Stuhl (“apud Sanctam Sedem”) wird als äuberst vorteilhaft erachtet«. Im Sinne der Verfasser mubte “apud” wohl “des” bedeuten. Andernfalls wäre damit ein Sekretariat der Laienorganisationen beim Heiligen Stuhl gemeint. Der Ausdruck “sui iuris” verweist hingegen auf ein unabhängiges Sekretariat, dem ein Kardinal vorsteht.(48) Im selben Jahr genehmigte der Papst die Bildung einer kleineren Gruppe, die die Frage der Einrichtung eines solchen Sekretariats erörtern sollte. Zu dieser Gruppe unter Vorsitz eines Kardinals gehörten Bischöfe, »Sachverständige« und Auditores. Die Gruppe legte damals einen Entwurf vor, wonach das »Sekretariat für das Apostolat der Laien« sowohl das Copecial als auch das Sekretariat »Actio Catholica« einverleiben sollte. Daraufhin erfolgte eine weltweite Konsultation der Bischofskonferenzen (und durch sie bei den nationalen Einrichtungen für Laien) und der Internationalen Katholischen Organisationen über die Aufgaben, die diesem Sekretariat« zu übertragen wären, sowie über seine Zusammensetzung, Beziehungen zu den Bischöfen, den anderen Organen der römischen Kurie, den Internationalen Katholischen Organisationen, usw. Das Ergebnis der Befragung, das die Konzilskommission in einem Dossier zusammenfabte, wurde dann in der »kleinen Gruppe« vom 25.-26. Juni 1965 erneut erörtert. Der an das Staatssekretariat übersandte Schlubbericht betont die praktisch einstimmige Befürwortung der Einrichtung des »Sekretariats«.

Die endgültige Fassung des Konzilsdekrets Apostolicam actuositatem sammelt die Früchte dieser Arbeit unter der Nummer 26, wo es die Einrichtung von Räten auf pfarrlicher, zwischenpfarrlicher und interdiözesaner Ebene, aber auch im nationalen und internationalen Bereich wünscht und ebenfalls die Einrichtung eines Sekretariats empfiehlt. Wörtlich heibt es: »Beim Heiligen Stuhl soll darüber hinaus ein besonderes Sekretariat zum Dienst und zur Anregung für das Laienapostolat errichtet werden; ein Zentrum, das mit geeigneten Mitteln Informationen über die verschiedenen apostolischen Unternehmungen der Laien vermitteln, Untersuchungen über die heute in diesem Bereich erwachsenden Fragen anstellen und mit seinem Rat der Hierarchie und den Laien in den apostolischen Werken zur Verfügung stehen soll«. An diesem Sekretariat sollen die Bewegungen und Werke des Laienapostolats der ganzen Welt beteiligt sein. Dort sollen auch Priester und Ordensleute arbeiten und den Laien zur Seite stehen.(49)

In einer Studie zu dieser Frage heißt es: »Wie man sehen kann, denkt das Konzilsdekret an eine Einrichtung mit beratendem Charakter, wenn nicht sogar vorrangig an ein Informations- und Forschungszentrum: an eine Einrichtung, die Nachrichten verbreitet, Aktivitäten und Versammlungen fördert, Fragen von allgemeinen Interesse erörtert, usw. Alles in allem denkt es an so etwas wie das Copecial, das heibt an ein Organ zur Koordinierung, Konsultation und Förderung, aber ohne juristische Eigenschaften im eigentlichen Sinn«.(50)

4. Die Einrichtung des Laienrates

4.1. Die Vorgeschichte

Am 18. November 1965 verkündete Paul VI. in Übereinstimmung mit der Konzilsversammlung das Dekret über das Laienapostolat, das zuvor in der Plenarsitzung von der Gesamtheit der anwesenden Konzilsväter (außer von zweien) einstimmig, das heißt mit 2.340 Ja- und 2 Nein-Stimmen angenommen worden war. Der nächste Schritt war die Errichtung einer nachkonziliaren Kommission. Am 3. Januar 1966 setzte Paul VI. in der Tat mit dem Motu proprio Finis Concilio fünf nachkonziliare Kommissionen ein und stellte den Leitern und Mitgliedern der jeweiligen Kommissionen Berater zur Seite, die aus dem Kreis der »Sachverständigen« des Konzils stammten. Die Kommission für das Apostolat der Laien beendete ihre Arbeiten im Juni 1966. Drei Unterkommissionen beschäftigten sich jeweils mit folgenden Themen:

– die Ausarbeitung einer päpstlichen Verlautbarung;

– die Frage eines »römischen Sekretariats«;

– die Auswirkungen des Dekrets auf die Revision des Kirchenrechts.(51)

»Der letzte Schritt war die Errichtung der vorläufigen Kommission (Coetus) am 7. Juli 1966 durch den Heiligen Vater, von der er auch im Motu proprio Catholicam Christi Ecclesiam spricht. Die Kommission sollte die unter Nummer 26 von Apostolicam actuositatem und unter Nummer 90 von Gaudium et spes ausgesprochenen Empfehlungen im Hinblick auf die Errichtung neuer Gremien in der römischen Kurie — oder nach teilweise geäubertem Wunsch — eines einzigen Gremiums durchführen (“ad exequendos”)«.(52) Der »Coetus« bestand aus einem Kardinal (Präsident), einem Bischof (Vizepräsident), einem Monsignore (Sekretär) und vier Laien.

4.2. Das Motu proprio Catholicam Christi Ecclesiam

Paul VI. ordnete am Festtag Erscheinung des Herrn, das heibt am 6. Januar 1967 mit dem Motu proprio Catholicam Christi Ecclesiam die Einrichtung des Laienrates an. »Das Motu proprio [...], durch das der Rat eingesetzt wurde«, schrieb der spätere Vizepräsident des Rates, Bischof Moreira Neves, »greift die Beschlüsse des Konzils auf. Unter anderembezeichnet es den entstehenden Rat als “Ort der Begegnung und des Dialogs im Herzen der Kirche”. Um welchen Dialog geht es hier? Um den äuberst grundlegenden Dialog, den die Laien untereinander und mit jenen führen sollen, denen der Geist Christi das Hirtenamt übertragen hat. Es handelt sich um einen Dialog, den Paul VI. in den Mittelpunkt seiner Enzyklika Ecclesiam suam stellt. “Ort der Begegnung und des Dialogs”: dieser Ausdruck des Motu proprio birgt die ganze Kraft und das Gewicht einer Übereignung [...], die zur ursprünglichen Berufung des Rates für die Laien wird«.(53)

Im Mittelpunkt des Motu proprio steht das Laienapostolat, und darauf zielt die ganze Tätigkeit des Rates. Wie eine andere Studie zu diesem Thema zeigt, »verstärkt sich dieser Bezug auf das Apostolat kraft einer Entscheidung, die während der Studientagungen zur Vorbereitung des Motu proprio getroffen und in letzter Instanz von Paul VI. bestätigt wurde. Es geht um die Entscheidung, zwei Weisungen des Konzils, die in zwei verschiedenen Dokumenten festgehalten sind, zu verbinden: die Einrichtung eines Sekretariats für die Laien und die Errichtung eines Rates, Sekretariats oder Ausschusses zur Förderung von Gerechtigkeit in der Welt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dab es ein Aspekt des Laienapostolats ist, die Bräuche und Einrichtungen mit dem Geist Christi zu beseelen und so die Welt von innen heraus zu heiligen, dachte man, den Laienrat in irgendeiner Weise mit der sogenannten Kommission »Iustitia et Pax« zu verbinden: In der Tat wurden die beiden Gremien nicht nur durch ein einziges Dokument oder einen juristischen Akt ins Leben gerufen, sondern sie hatten zudem denselben Kardinalspräsidenten und denselben Vizepräsidenten, der Bischof sein mußte«.(54) So konnte man damals von »Zwillingen« sprechen.

Am 15. August 1967 wurde der Laienrat durch die Apostolische Konstitution Regimini Ecclesiae Universae in die römische Kurie eingegliedert.(55)

4.3. Die Aufgaben des Laienrates

Die Aufgaben des Rates erläutert das Motu proprio mit folgenden Worten: »Die Aufgabe des Laienrates besteht vor allem in der Errichtung und Förderung des Laienapostolats. Im einzelnen fallen in seinen Bereich:

– Die Errichtung und Koordinierung des Laienapostolats auf internationaler Ebene, um dessen stärkere Verwurzelung im allgemeinen Apostolat der Kirche und die apostolische Zusammenarbeit auf nationaler Ebene zu verwirklichen. Er ist ein Organ für die Begegnung und den Dialog zwischen der Hierarchie und den Laien innerhalb der Kirche, wie auch unter den verschiedenen Apostolatsformen in dem Sinne, wie es auf den letzten Seiten der Enzyklika Ecclesiam suam dargelegt ist, nämlich: den Dialog zwischen der Hierarchie und den Laien und zwischen den verschiedenen Laienvereinigungen unter sich zu fördern, internationale Kongresse für das Laienapostolat zu veranstalten und die treue Beobachtung der kirchlichen Gesetze, welche die Laien betreffen, ins Auge zu fassen;

– Er unterstützt die Hierarchie und die Laien durchVorschläge für die apostolischen Aufgaben (vgl. Apostolicam actuositatem, Nr. 26);

– Das Studium von Fragen der Laien als solche, um die eingehende Klärung der Fragen, die sich aus der apostolischen Tätigkeit der Laien ergeben, vor allem die Frage der Zusammenarbeit der Laien mit den zuständigen Seelsorgsämtern. Solche Forschungsergebnisse können dann veröffentlicht werden.

– Die Einrichtung einer Zentralstelle für Auskünfte und Anregungen zu Fragen des Laienapostolats und für die Sammlung der einschlägigen Schriften, um die Ausbildung der Laien zu fördern und eine wirksame Stütze für die Kirche Christi zu schaffen«.(56)

Aufgabe des Dikasteriums ist demnach einerseits die Förderung, Koordinierung und Anregung des Laienapostolats sowie die Sammlung von Material und das Studium von Fragen zu diesem Thema. Darüber hinaus erklärt das Motu proprio aber, dab es dem Dikasterium zukommt, »sich um die treue Beobachtung der kirchlichen Gesetze bezüglich der Laien zu sorgen«, wodurch der Weg für jurisdiktionelle Aufgaben freigemacht und ihm »ein Stempel aufgedrückt wird, der sich auf die nachfolgende Geschichte des Rates auswirken sollte«.(57)

4.4. Die Probezeit

Die Probezeit von ursprünglich fünf Jahren, die dann um weitere drei Jahre verlängert wurde, diente dem neuen Dikasterium, seine Struktur aufzubauen, ein eigenes Netz von Beziehungen zu schaffen und seine Handlungskriterien genau festzulegen.

Der Laienrat bestand damals aus einem Präsidenten (ein Kardinal), einem Vizepräsidenten (ein Bischof), einem Sekretär (ein Monsignore), zwei stellvertretenden Sekretären (Laien, ein Mann und eine Frau) und weiteren Angestellten.

Im Sekretariat wurden verschiedene Arbeitsbereiche (Familie, Jugend, Internationale Katholische Organisationen) und (theologische und juristische) Dienste eingerichtet, zu denen auch die Veröffentlichungen gehörten. Alle sechs Monate fanden die Vollversammlungen statt. Die Internationalen Katholischen Organisationen und ihre Konferenz unterhielten enge Beziehungen zum Laienrat. Am 3. Dezember 1971 veröffentlichte er das Dokument »Criteri per una definizione delle organizzazioni internazionali cattoliche« (Kriterien zur Definition der internationalen katholischen Organisationen), das Frucht eines intensiven Dialogs mit dem Staatssekretariat sowie der Beratungen mit den betroffenen Organisationen war. In jener Zeit wurden darüber hinaus verschiedene pastorale und ökumenische Initiativen zum Dienst an den Laien in den verschiedenen Regionen ergriffen, Studien durchgeführt, Material gesammelt und veröffentlicht, usw.(58)

5. Vom Laienrat zum Päpstlichen Rat für die Laien

Zehn Jahre nach der Errichtung des Laienrates verlieh Paul VI. dem Dikasterium mit dem Motu proprio Apostolatus peragendi vom 10. Dezember 1976 eine neue Struktur und damit auch einen neuen Namen: Päpstlicher Rat für die Laien. Der Papst folgte mit seiner Entscheidung einer positiven Bewertung der Probezeit. Im Vorwort des Motu proprio sagt der Papst wörtlich: »Wir stellen fest, dab dieser “Rat” die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig erfüllt hat, indem er das Laienapostolat auf nationaler Ebene wie auch innerhalb der Gesamtkirche in angemessener Weise strukturierte und ordnete, den Laien beratend zur Seite stand, entsprechende Studien durchführte oder noch andere Initiativen ergriff«.(59)

5.1. Die neue Bezeichnung

Der damalige Vizepräsident des Dikasteriums sieht im Übergang vom Laienrat zum Päpstlichen Rat für die Laien eine »grundlegende Kontinuität«, aber auch »Zeichen der Diskontinuität und Neuheit«.(60) Die erste und augenfälligste Änderung betrifft den Namen des Dikasteriums. »Hinter dem Titel “Päpstlich” [...] verbirgt sich in diesem speziellen Fall eine recht klare Absicht: Er will Ausdruck der “praestantiorem formam” sein, die dem Rat zugeschrieben wird [...]. Darüber hinaus wurde das “de laicis” in “pro laicis” geändert. Die Bezeichnung “de laicis” (die Laien betreffend) hat zu einer gewissen Verwirrung geführt: Da dieser Ausdruck in den modernen Sprachen oft irrtümlich mit “dei laici” (“des laïcs”, “de los laicos”, usw., was im Deutschen der Laien entsprechen würde) übersetzt wurde, sahen einige weniger Informierte im “Consilium” nicht das, was es seiner Natur nach ist, sondern vielmehr ein Vertretungsorgan, ja sozusagen ein Organ, das die Ansprüche der Laien der ganzen Welt in der Kurie geltend macht, gleichsam ein “Parlament der Laien” beim Heiligen Stuhl [...]. Anderseits mübte man vermeiden, dab die Bezeichnung “pro laicis” zu einer Verwirrung in der anderen Richtung führt. Man wird es zum Beispiel nicht versäumen, darin wer weib welche geheimen Absichten der Herrschaft, Bevormundung und des Paternalismus zu sehen. Die eigentliche Bedeutung der Präposition “pro laicis” ist ganz anders: sie zeigt den Willen, die Bereitschaft zum Dienen. Sie bringt letztlich zum Ausdruck, dab das Dikasterium nur im Hinblick auf die Laien besteht und Sinn hat. Die Bezeichnung “pro laicis” hat darüber hinaus eine zweite Bedeutung. Sie will den Rat den Kongregationen annähern, die die gleiche Präposition in ihrem Namen tragen: “pro Episcopis”, “pro Clero”, “pro Religosis”, [...]«.(61)

5.2. Die allgemeine Zuständigkeit

Die in Apostolatus peragendi aufgezählten Aufgaben des Päpstlichen Rates für die Laien machen sein neues Profil besonders deutlich. Schon der Titel des Motu proprio betont die pastorale und missionarische Sicht, die am Anfang des Dikasteriums stand. Der Aufgabenbereich des Rates umfabt nun aber nicht nur »das Laienapostolat«, sondern auch »die christliche Lebensführung (Disziplin) der Laien als solche«.(62) Analysiert man den Begriff »Disziplin (Lebensführung)« im Kontext des Dokuments und sucht man nach »einer Erklärung innerhalb des Motu proprio«, so kommt man zu dem Schlub, dab es »sich auch hier um viel mehr als um eine rein juristische Bezeichnung (Regeln und Normen geben, Grenzen setzen, Strafen auferlegen) handelt, nämlich um eine pastorale Dimension (Weisungen für das christliche Leben und Hilfen zur Verwirklichung der eigenen Berufung, usw. geben.«(63) Mit anderen Worten, der Päpstliche Rat für die Laien »sollte sich nicht nur um einzelne Gläubige kümmern, weil sie eine bestimmte Tätigkeit ausüben, sondern weil sie Personen sind, Getaufte, Glieder der Kirche, die Erziehung im Glauben, geistliche Nahrung und Anregung notwendig brauchen, damit sie tätig werden können. Diese Sicht erweiterte Seelsorgs- und Handlungsradius des “Consilium” enorm«.(64)

5.3. Die besonderen Aufgaben

Dem Päpstlichen Rat für die Laien kommt es zu:

– »Die Laien anzuregen, am Leben und an der Sendung der Kirche teilzunehmen«. In diesem Dienst wendet sich das Dikasterium sowohl an Mitglieder von Vereinigungen als auch an einzelne Gläubige;(65)

– »Initiativen des Laienapostolats in den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens aufmerksam zu begleiten« und »in eigener Initiative eine tatkräftige Mitarbeit der Laien auf dem Gebiet der Katechese, der Liturgie, der Sakramente, der Erziehung und in ähnlichen Bereichen zu fördern und dabei mit den verschiedenen Dikasterien der römischen Kurie zusammenzuarbeiten, die in diesen Sektoren tätig sind«;(66)

– »im Einvernehmen mit der Kleruskongregation all das zu behandeln, was sich auf pfarrlicher wie diözesaner Ebene auf die Pastoralräte bezieht, damit die Laien zur Teilhabe an einer organisch verbundenen und geordneten pastoralen Tätigkeit geführt werden«;(67)

– die Zusammenschlüsse der Laien zu verfolgen und sich um sie zu sorgen. In der zweiten Hälfte der siebziger Jahre begannen sich Vorboten für einen Neuaufbruch von Zusammenschlüssen von besonderer Lebenskraft abzuzeichnen, und Johannes Paul II. betonte oft bei Audienzen vor dem Päpstlichen Rat für die Laien »das überraschende Aufblühen von Charismen und die missionarische Lebendigkeit der kirchlichen Bewegungen«.(68) Das Motu proprio Apostolatus peragendi, das die Zuständigkeit des Dikasteriums auf diesen Bereich ausdehnt, nennt ein grobes Spektrum von Vereinigungen: »Laienorganisationen, die auf internationaler wie auf nationaler Ebene sich im Apostolat einsetzen, katholische Verbände, die das Apostolat sowie das geistliche Leben und Wirken der Laien fördern, religiöse Vereinigungen, Dritte Orden, aber nur in jenen Angelegenheiten, die zu ihrer apostolischen Tätigkeit gehören, gemeinsame Vereinigungen von Klerikern und Laien unter Beibehaltung der Zuständigkeit der anderen Dikasterien«.(69) Nach dem Motu proprio Apostolatus peragendi ist das Dikasterium in allen Fragen zuständig, die »diese Vereinigungen« betreffen gemäb »den Richtlinien« der Apostolischen Signatur über die Zuständigkeit der einzelnen Dikasterien der römischen Kurie im Hinblick auf die Laienvereinigungen«,(70) die dem Laienrat am 27. Januar 1969 mitgeteilt wurden. Das Staatssekretariat erklärte mit Schreiben vom 2. Juni desselben Jahres: »Der Laienrat ist das Dikasterium der römischen Kurie, von dem die erwähnten Vereinigungen abhängen, was die Approbation und Änderung ihrer Statuten (sofern das Eingreifen des Heiligen Stuhls erforderlich ist), das angemessene Wachen über ihre apostolische Tätigkeit, die Prüfung der Mittel und die Lösungen der Konflikte unter ihren Mitgliedern angeht [...]«;(71)

– »dafür Sorge zu tragen, dab die kirchlichen Gesetze, die die Laien betreffen, gewissenhaft beobachtet werden — wie es bereits beim Laienrat der Fall war —, und die Kontroversen bezüglich der Laien auf administrativem Weg zu prüfen«.(72)

5.4. Eine neue Struktur

Die neue Gestalt des Päpstlichen Rates für die Laien zeigt sich in der neuen Struktur des Dikasteriums, die in ihren wesentlichen Zügen noch heute gültig ist. Der Kardinalspräsident — dem ein Vorstand aus drei in Rom residierenden Kardinälen und dem Sekretär des Dikasteriums zur Seite steht — verfügt über einen Untersekretär und über eine gewisse Zahl von Mitarbeitern. Die Zahl der Mitglieder betrug anfänglich zwischen 12 und 15 (alles Laien) und stieg dann auf 23- 25 (überwiegend Laien, aber auch Bischöfe und Priester). Unter den Beratern — Priester, Ordensmänner, Ordensfrauen und Laien mit besonderen Aufgaben und Erfahrungen in Tätigkeitsbereichen des Päpstlichen Rates für die Laien — nehmen die Sekretäre verschiedener Dikasterien der Kurie aufgrund ihres Amtes eine besondere Stellung ein: es sind die Sekretäre der Kongregationen für die Bischöfe, für die Orientalischen Kirchen, für den Klerus, für die Institute des gottgeweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, für die Evangelisierung der Völker und zu guter Letzt des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden.

5.5. Die Entstehung des Familienkomitees

Das Motu proprio Apostolatus peragendi enthält am Schluß eine Bestimmung, die sich auf einen grundlegenden Aspekt der menschlichen und christlichen Berufung der Laien bezieht: ihre Gegenwart in der Familie und ihr Wirken im Dienste der Familie. »Vor vier Jahren«, schrieb damals L. Moreira Neves, »am 11. Januar 1973, errichtete Paul VI. das Familienkomitee als lebendiges und wirksames Instrument seines Hirtenamts im Bereich [...] der Familie. Der Päpstliche Rat für die Laien war der Boden, auf dem dieses Komitee in Ruhe bis zu seiner vollen Reife gedeihen konnte. Nicht wenige Bande — sei es auf der Ebene der persönlichen Beziehungen, sei es auf der Ebene der Seelsorge und Tätigkeiten — haben diese beiden Einrichtungen der römischen Kurie von Anfang an miteinander verbunden. Der Papst hat nun angeordnet, diesen Banden eine noch greifbarere Form zu verleihen. Apostolatus peragendi bekräftigt zwar einerseits die eigene Natur des Familienkomitees — »seine eigene Form und Selbständigkeit« — verbindet es aber andererseits mit dem Rat für die Laien sowohl durch einzelne Personen, wie zum Beispiel den einen Kardinalspräsidenten für beide Institutionen, als auch durch gemeinsame apostolische Aufgaben und pastorale Aktivitäten«.(73)

Einige Jahre später, genauer gesagt am 9. Mai 1981, errichtete Johannes Paul II. mit dem Motu proprio Familia a Deo instituta den Päpstlichen Rat für die Familie, der das vorherige Familienkomitee ersetzte und als eigenständiges Dikasterium seine Arbeit begann. Zwischen den beiden Päpstlichen Räten bestehen aber auch weiterhin enge Verbindungen, die unter anderem dadurch ganz deutlich sichtbar werden, dab die jeweiligen Sekretäre dem Vorstand des anderen Dikasteriums angehören.

6. Der Päpstliche Rat für die Laien heute

Die Apostolische Konstitution Pastor et bonus über die römische Kurie greift mit wenigen Änderungen die Richtlinien auf, die das Motu proprio Apostolatus peragendi festgelegt hatte. In der Vorbereitungsphase der Konstitution wurden die Natur und die Züge des Dikasteriums erörtert. Aufmerksame Beobachter hatten den Text des Motu proprio untersucht und waren zu dem Schluß gekommen, dab die Bezeichnung »pro laicis«, die Einrichtung eines (wenn auch begrenzten) »coetus« von Kardinälen, das dem Vorstand zur Seite steht, die »potestas iurisdictionis« des Dikasteriums sowie die Bandbreite der ihm zugeschriebenen Zuständigkeiten ein offensichtliches Indiz für eine zunehmende Gleichstellung des Dikasteriums mit den Kongregationen war.(74) Dennoch bevorzugte man es bei der Endredaktion von Pastor et bonus, das Profil eines Dikasteriums »sui generis« beizubehalten. Obwohl einige wesentliche Merkmale der Kongregationen der römischen Kurie besitzt, konnte es so trotzdem eine Mehrheit von Laien als Mitglieder ernennen, weil es nicht an die Anforderungen der Kardinalskongregationen gebunden war.

Auf der traditionellen Linie und entsprechend dem Stil des Päpstlichen Rates für die Laien gab man dem pastoralen Charakter den Vorzug. Seine Aufgaben waren daher auch weiterhin Anregung, Förderung und Koordination des Lebens und des Apostolats der Laien. Sie bleiben daher die gleichen wie im Motu proprio Apostolatus peragendi. Allerdings hebt die Apostolische Konstitution einige Punkte besonders hervor:

– die Anregung und Unterstützung der Laien, »damit sie ihre besondere Aufgabe erfüllen, die irdischen Dinge mit dem Geist des Evangeliums zu beseelen und zu ordnen«.(75) Sowohl die 7. Vollversammlung der Synode der Bischöfe über »Die Berufung und Sendung der Laien« als auch das Nachsynodale Apostolische Schreiben Christifideles laici hatten die Gefahren einer Trennung zwischen Glauben und Leben, einer Verschliebung der Kirche in sich selbst, einer Klerikalisierung der Laien betont und sie »zum Dienst am Menschen und an der Gesellschaft« aufgerufen, und zwar auf der Grundlage ihrer »Eingebundenheit in die irdische Ordnung und ihrer Teilhabe an den irdischen Wirklichkeiten«76 sowie durch die konstruktive Kraft des Evangeliums Jesu Christi;

– »internationale Kongresse und andere Initiativen, die das Laienapostolat betreffen,77 zu verfolgen und zu leiten, obwohl sich dies auch in der Vergangenheit nur im weitesten Sinn auf die gewöhnliche Arbeit des Päpstlichen Rates für die Laien bezog;(78)

– die Zuständigkeit des Dikasteriums, »alles zu behandeln, was die Laienvereine betrifft«. Die Konstitution übernimmt diese allgemeine Zuständigkeit, die durch die Arbeit des Dikasteriums bestätigt ist, aus dem Motu proprio Apostolatus peragendi und betont, dab »es zudem alle [Vereine] mit internationalem Charakter errichtet und ihre Statuten approbiert oder anerkennt«, unbeschadet der Zuständigkeit des Staatssekretariats, und sich im Fall von Dritten Orden auf die Sorge um ihr Apostolat beschränkt.(79) Der Text fordert die Berücksichtigung der neuen Bestimmungen über die Laienvereine des Codex des kanonischen Rechtes.(80)

Nicht einmal die Struktur des Päpstlichen Rates für die Laien erfährt Veränderungen. Die von der Konstitution Pastor bonus und vom Codex des kanonischen Rechts bekräftigte Gestalt wird allerdings in ihren konkreten Aspekten durch die 7. Versammlung der Synode der Bischöfe und die Veröffentlichung des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Christifideles laici, einem Geschenk der Vorsehung für den Dienst, zu dessen Ausübung das Dikasterium berufen ist, bereichert. Dieser Dienst zielt heute auf die Anerkennung, Prüfung und Ermutigung aller Zeichen und Früchte von Wahrheit und Gutem, die Gottes Geist in den Herzen der Menschen und im Leben der Völker in dieser »herausragenden und dramatischen Stunde der Geschichte«(81) erweckt, damit die Herrlichkeit Christi am Übergang zum dritten Jahrtausend erstrahlt.

III.

GRUNDLEGENDE TEXTE

1. Das Motu proprio Catholicam Christi Ecclesiam

Da die katholische Kirche stets darauf bedacht sein muß, sowohl sich selbst als auch die äußere Gestalt den Zeitverhältnissen, in denen sie lebt, anzupassen, beabsichtigt sie aufgrund der Erfahrungen, die sie im Lauf der Jahrhunderte gemacht hat, ihre Beziehungen zur heutigen Welt, zu deren Heil sie vom göttlichen Erlöser gestiftet wurde, von Tag zu Tag besser zu gestalten (vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, Nr. 43).

Gemäb den Weisungen des II. Vatikanischen Konzils sind alle Gläubigen als Glieder des Volkes Gottes verpflichtet, diese Heilsaufgabe nach Möglichkeit des einzelnen zu erfüllen (Lumen gentium; Nr. 17 und 31). Dasselbe Konzil hat an vielen Stellen dargelegt, welche Stellung die Laien innerhalb des Volkes Gottes einnehmen. Dies macht vollends deutlich, dab es darin eines seiner charakteristischen Merkmale sah, darzulegen, welche Sendung die Laien in der Kirche zu erfüllen haben. Deshalb erlieb das Konzil ein besonderes Dekret mit der Verpflichtung, ein eigenes Sekretariat zu errichten zum Dienst und zur Förderung des Laienapostolates (vgl. Apostolicam actuositatem, Nr. 26).

Von dem Wunsch getragen, mit den Menschen unserer Zeit ins Gespräch zu kommen, richtet das Konzil zu gleicher Zeit sein Augenmerk auf einige wichtige Anliegen und Probleme unserer Zeit, welche die Entwicklung der Staaten, die Förderung der Gerechtigkeit und des Friedens unter den Völkern und Nationen betreffen, und beantragte, dab der Apostolische Stuhl ein besonderes Gremium errichten möge mit der Aufgabe, den Gemeinschaftssinn der Katholiken zu wecken, um die diesbezüglichen Fragen und Probleme zu erforschen (vgl. Gaudium et spes, Nr. 90).

Nach Abschlub des Ökumenischen Konzils erforschte eine nachkonziliare Kommission in Unserem Auftrag, wie die Konzilsbeschlüsse in bezug auf das Dekret Apostolicam actuositatem, Nr. 26 am besten durchgeführt werden könnten. Desgleichen bemühte sich eine andere, ebenso von Uns ernannte Studienkommission, mit der Frage der Errichtung des Gremiums, das unter der Nr. 90 der Konstitution Gaudium et spes gefordert wird.

Am 7. Juli 1966 ernannten Wir eine vorläufige Kommission mit der Aufgabe, die diesbezüglichen Konzilsbeschlüsse unter Beachtung der Ergebnisse der beiden obengenannten Arbeitsgemeinschaften durchzuführen.

Da die beiden Fragen gemeinsam bearbeitet wurden, lieben sich die teils verschiedenen und teils gemeinsamen Gesichtspunkte leicht erkennen, so dab es vorteilhaft erschien, zwei getrennte Gremien mit einer einzigen Leitungsspitze zu errichten: den Laienrat und die Päpstliche Studienkommission Gerechtigkeit und Frieden.

I. Die Aufgaben des Laienrates

Die Aufgabe des Laienrates besteht vor allem in der Errichtung und Förderung des Laienapostolates. Im einzelnen fallen in seinen Bereich:

1. Die Errichtung und Koordinierung des Laienapostolates auf internationaler Ebene, um dessen stärkere Verwurzelung im allgemeinen Apostolat der Kirche und die apostolische Zusammenarbeit auf nationaler Ebene zu verwirklichen. Er ist ein Organ für die Begegnung und den Dialog zwischen der Hierarchie und den Laien innerhalb der Kirche, wie auch unter den verschiedenen Apostolatsformen in dem Sinne, wie es auf den letzten Seiten der Enzyklika Ecclesiam suam dargelegt ist, nämlich: den Dialog zwischen der Hierarchie und den Laien und zwischen den verschiedenen Laienvereinigungen unter sich zu fördern, internationale Kongresse für das Laienapostolat zu veranstalten und die treue Beobachtung der kirchlichen Gesetze, welche die Laien betreffen, ins Auge zu fassen;

2. Er unterstützt die Hierarchie und die Laien durch Vorschläge für die apostolischen Aufgaben (vgl. Apostolicam actuositatem, Nr. 26);

3. Das Studium von Fragen der Laien als solche, um die eingehende Klärung der Fragen, die sich aus der apostolischen Tätigkeit der Laien ergeben, vor allem die Frage der Zusammenarbeit der Laien mit den zuständigen Seelsorgsämtern. Solche Forschungsergebnisse können dann veröffentlicht werden.

4. Die Einrichtung einer Zentralstelle für Auskünfte und Anregungen zu Fragen des Laienapostolates und für die Sammlung der einschlägigen Schriften, um die Ausbildung der Laien zu fördern und eine wirksame Stütze für die Kirche Christi zu schaffen.

II. Die Aufgaben der Päpstlichen Studienkommission »Gerechtigkeit und Frieden«

Die Kommission hat die Aufgabe, im gesamten Volk Gottes das lebendige Bewußtsein für die gegenwärtige Sendung zu wecken in dem Sinne, einerseits den Fortschritt der ärmeren Länder zu fördern, für soziale Gerechtigkeit einzutreten, und andererseits den unterentwickelten Völkern zu Hilfe zu kommen, um sie instand zu setzen, für ihre eigene Entwicklung sorgen zu können. Im einzelnen wird sich die Päpstliche Studienkommission bemühen:

1. die bedeutenderen wissenschaftlichen und technischen Forschungsergebnisse, die sich auf den gesamten Bereich der Entwicklung erstrecken, nämlich Erziehung, Bildung, Wirtschaft und Gesellschaft, usw. zu sammeln und zusammenzufassen; das gleiche gilt für die Fragen des Friedens, die viel weitreichender sind als die der Entwicklung;

2. um eine gründliche Untersuchung der Fragen der Entwicklung und des Friedens, insbesondere unter dogmatischen, pastoralen und apostolischen Gesichtspunkten;

3. um die Forschungsergebnisse allen kirchlichen Stellen, die dafür in Frage kommen, zukommen zu lassen;

4. um die Kontaktaufnahme mit allen Einrichtungen der Kirche, die ähnliche Ziele verfolgen, um die Bemühungen in geeigneter Weise zu koordinieren, einen stärkeren Einsatz zu erzielen und unnötigen Kräfteverschleib zu vermeiden.

III. Die Struktur der beiden Gremien

1. Der Laienrat und die Päpstliche Studienkommission »Gerechtigkeit und Frieden« haben als gemeinsamen Präsidenten einen Kardinal der S. R. C.

2. In gleicher Weise werden beide Gremien einen Bischof als stellvertretenden Präsidenten haben.

3. Der Laienrat und die Päpstliche Studienkommission erhalten je einen eigenen Sekretär.

4. Dem Sekretär des Laienrates werden zur Unterstützung zwei stellvertretende Sekretäre beigestellt.

5. Beide Gremien bestehen überdies aus Mitgliedern und Räten, die nach klugem Ermessen zu wählen sind, deren Ernennung jedoch dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist.

6. Die Amtsdauer des Präsidenten, des stellvertretenden Präsidenten, des Sekretärs und der stellvertretenden Sekretäre erstreckt sich auf 5 Jahre. Nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit kann der Heilige Stuhl diese Ämter den bisherigen Trägern übertragen.

7. Der Laienrat und die Päpstliche Studienkommission »Gerechtigkeit und Frieden« sind »ad experimentum« auf die Dauer von fünf Jahren errichtet. Ihre Amtstätigkeit und die Erfahrung können dann geeignete Änderungen für die endgültige Aufgabe und Struktur nahelegen.

8. Beide Gremien haben ihren Sitz in Rom.

9. Wir bestimmen und verordnen, dab von heute an die »Vacatio legis«, die sich auf das Konzilsdekret Apostolicam actuositatem bezieht, aufhört. Es ist Sache der Bischöfe und der Bischofskonferenzen, dieses Dekret in ihren Diözesen und Ländern anzuwenden.

Die beiden Gremien, die Wir gerne und zuversichtlich errichtet haben, schenken Uns das feste Vertrauen, dab die Laien des Volkes Gottes, denen Wir mit dieser offiziellen Amtserrichtung einen neuen Beweis Unserer Hochachtung und Unseres Wohlwollens geben, sich noch enger mit der Tätigkeit des Heiligen Stuhls verbunden wissen, und deshalb ihre Arbeit, ihre Kräfte und ihren Eifer immer grobmütiger für die heilige Kirche einsetzen werden.

Wir bestimmen, daß alles, was mit diesem Motu proprio verordnet ist, unveränderliche Gültigkeit besitzt, entgegen jeder früheren, anderslautenden Verfügung.

Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 6. Januar 1967, dem Hochfest der Erscheinung des Herrn, im vierten Jahr Unseres Pontifikats.

PAULUS PP. VI


2. Das Motu proprio Apostolatus peragendi

Die verschiedenen Formen des Apostolates oder die Vielfalt der Dienste (vgl. 1 Kor 12, 5), die dem Aufbau des mystischen Leibes Christi, der die Kirche ist, dienen, beziehen sich mit vollem Recht auf die Laien, wie das II. Vatikanische Ökumenische Konzil in unserer Zeit gelehrt hat, indem es die betreffende Lehre der Tradition in neuem Licht herausgestellt hat. Denn die Laien »leben in der Welt, das heibt, in all den einzelnen irdischen Aufgaben und Werken, aus denen ihre Existenz gleichsam zusammengewoben ist. Dort sind sie von Gott gerufen, ihre eigentümliche Aufgabe, vom Geist des Evangeliums geleitet, auszuüben und so gleichsam als Sauerteig zur Heiligung der Welt gewissermaben von innen her beizutragen und vor allem durch das Zeugnis ihres Lebens im Glanz von Glaube, Hoffnung und Liebe Christus den anderen kund zu machen« (Dogmatische Konstitution Lumen gentium, Nr. 31).

Die gegenwärtigen Zeiten fordern, wie jeder sehen kann, ein noch intensiveres und umfassenderes Apostolat der Laien. »Ein Hinweis auf diese vielfältige und dringende Notwendigkeit des Laienapostolates liegt auch in dem unverkennbaren Wirken des Heiligen Geistes, der den Laien heute mehr und mehr das Bewubtsein der ihnen eigentümlichen Verantwortung schenkt und sie allenthalben zum Dienst für Christus und seine Kirche aufruft« (Dekret Apostolicam actuositatem, Nr. 1).

Angeregt durch diese Umstände und durch die Weisung des Konzils (vgl. ebd., Nr. 26), ist im Jahre 1967 in der römischen Kurie ein Laienrat gebildet worden, und zwar durch das Motu proprio Catholicam Christi Ecclesiam, das am 6. Januar des gleichen Jahres erschien. Der erwähnte Rat ist damals nur versuchsweise und für eine bestimmte Zeit gegründet worden, weil die Durchführung seiner Aufgaben und die Erfahrung sinnvolle Verbesserungen nahelegen konnten (vgl. AAS LIX, 1967, S. 28).

Wir stellen fest, daß dieser Rat die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig erfüllt hat, indem er das Laienapostolat auf nationaler Ebene wie auch innerhalb der Gesamtkirche in angemessener Weise strukturierte und ordnete, den Laien beratend zur Seite stand, entsprechende Studien durchführte oder noch andere Initiativen ergriff.

Weil aber die Gründe, die zur Bildung des Laienrates geführt haben, sich noch weiter verstärkt haben und die Probleme, die in diesem Bereich des katholischen Apostolates in Angriff genommen und gelöst werden müssen, noch viel schwieriger und umfangreicher geworden sind und weil ferner die in diesen Jahren gemachte Erfahrung wertvolle Erkenntnisse erbracht hat, haben Wir beschlossen, dieser Einrichtung der römischen Kurie, die zu den hervorragenden Früchten des Zweiten Vatikanischen Konzils gezählt werden kann, eine neue, endgültige und angemessene Form zu geben.

Nachdem wir alles reiflich bedacht und die Meinung von Fachleuten eingeholt haben, bestimmen und beschlieben wir nun deshalb das folgende:

I. Der Laienrat, das »Consilium de Laicis«, wird fortan »Pontificium Consilium pro Laicis« genannt.

II. Ein Kardinalspräsident steht an der Spitze des Rates und leitet ihn; er wird dabei durch einen Vorstand (Coetus Praesidialis) unterstützt, dem drei Kardinäle mit Wohnsitz in Rom und der Sekretär dieses Rates angehören.

Der Vorstand tagt jeden zweiten Monat und immer dann, wenn es der Kardinalspräsident für notwendig erachtet, um wichtige Aufgaben zu erledigen.

Dem Kardinalspräsidenten stehen ein Sekretär und ein Untersekretär zur Seite. Allen vorgesehenen Personen kommt es zu, dem geltenden Recht entsprechend all das zu tun, was Weihe- und Jurisdiktionsvollmacht erfordern.

III. Die Mitglieder des Päpstlichen Rates für die Laien sind in ihrer Mehrzahl Laien; in ihn werden aber auch Bischöfe und Priester berufen. Die Laien sollen aus den verschiedenen Regionen der Welt stammen und in den vielfältigen Aufgaben des Laienapostolates bewandert sein; zwischen dem Anteil von Männern und Frauen soll einangemessenes Verhältnis gewahrt werden.

Einmal im Jahr werden die Mitglieder, wenn nicht besondere Umstände es anders nahelegen, zu einer Vollversammlung einberufen, die zusammen mit dem Vorstand durchgeführt wird. Dabei hat der Kardinalspräsident den Vorsitz; er wird vom Sekretär unterstützt.

IV. Der Rat bedient sich der Mithilfe von Konsultoren, die sich durch ein christliches Leben, durch Wissen und Klugheit auszeichnen. Sie sollen so ausgewählt werden, dab die Zahl der Laien die Zahl der übrigen übersteigt und zwischen Männern und Frauen ein angemessenes Zahlenverhältnis besteht. Dazu kommen von Amts wegen die Sekretäre der Kongregationen für die Bischöfe, für die Ostkirchen, für den Klerus, für die Ordensleute und Säkularinstitute, für die Glaubensverbreitung und der Sekretär der Päpstlichen Kommission »Justitia et Pax«. Es ist wünschenswert, dab unter den Konsultoren auch eine oder mehrere Frauen sind, die dem Stand der evangelischen Räte angehören.

V. Die Konsultoren bilden eine gemeinsame Arbeitsgruppe, den sogenannten Konsult, dessen Aufgabe darin besteht, alle Fragen, über die die Mitglieder des Rates zu entscheiden haben, eingehend zu beraten und die ihnen von den Vorgesetzten übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen.

Die Konsultoren könnten entweder alle zusammen oder zu kleineren Arbeitsgruppen, die sich mit einer bestimmten Aufgabe befassen, einberufen oder auch einzeln zu Themen befragt werden.

VI. Die Kompetenz des Päpstlichen Rates für die Laien umfabt das Laienapostolat in der Kirche und die christliche Lebensführung der Laien als solcher.

Im einzelnen hat dieser Päpstliche Rat folgende Aufgaben:

1. Die Laien anzuregen, am Leben und an der Sendung der Kirche teilzunehmen, sei es — und dies in erster Linie — als Mitglieder von Vereinigungen, die sich das Apostolat zum Ziel gesetzt haben, sei es als einzelne Gläubige;

2. Initiativen des Laienapostolates in den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens aufmerksam zu begleiten, zu leiten und, falls notwendig, zu fördern, wobei die Zuständigkeit anderer Organe der römischen Kurie in diesen Fragen gewahrt bleiben muß;

3. alle Fragen zu behandeln, die sich auf folgende Personengruppen beziehen:
– Laienorganisationen, die sich auf internationaler wie auf nationaler Ebene im Apostolat einsetzen, unter Beachtung der Zuständigkeit des Päpstlichen Staatssekretariats;
– katholische Verbände, die das Apostolat sowie das geistliche Leben und Wirken der Laien fördern, wobei die Zuständigkeit der Kongregation für die Glaubensverbreitung für jene Organisationen bestehen bleibt, die ausschließlich die missionarische Zusammenarbeit zum Ziel haben;
– religiöse Vereinigungen (wie z.B. Erzbruderschaften, Bruderschaften, Vereine in Form einer »Pia Unio« und ähnliche Gruppen), bei denen jedoch eine Absprache mit der Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute erfolgen mub, wenn immer es sich um Vereinigungen handelt, die von einer Ordensgemeinschaft oder einem Säkularinstitut gegründet worden sind;
– Dritte Orden, aber nur in jenen Angelegenheiten, die zu ihrer apostolischen Tätigkeit gehören, wobei also die Zuständigkeit der Kongregation für die Ordensleute und die Säkularinstitute für alle übrigen Bereiche bestehen bleibt;
– gemeinsame Vereinigungen von Klerikern und Laien, unter Beibehaltung der Zuständigkeit der Kleruskongregation für die Beobachtung der allgemeinen Gesetze der Kirche (vgl. die Richtlinien der Apostolischen Signatur);

4. in eigener Initiative eine tatkräftige Mitarbeit der Laien auf dem Gebiet der Katechese, der Liturgie, der Sakramente, der Erziehung und in ähnlichen Bereichen zu fördern und dabei mit den verschiedenen Dikasterien der römischen Kurie zusammenzuarbeiten, die in diesen Sektoren tätig sind;

5. dafür Sorge zu tragen, daß die kirchlichen Gesetze, die die Laien betreffen, gewissenhaft beobachtet werden, und die Kontroversen bezüglich der Laien auf administrativem Weg zu prüfen;

6. im Einvernehmen mit der Kleruskongregation all das zu behandeln, was sich auf pfarrlicher wie diözesaner Ebene auf die Pastoralräte bezieht, damit die Laien zur Teilhabe an einer organisch verbundenen und geordneten pastoralen Tätigkeit geführt werden.

VII. Dem Päpstlichen Rat für die Laien ist sodann das Familienkomitee zugeordnet, das jedoch seine eigene Form und Selbständigkeit behält.

Der Vorsitzende des Familienkomitees ist der Kardinalspräsident des Päpstlichen Rates für die Laien, der auch bei dieser Aufgabe insbesondere vom Sekretär dieses Rates unterstützt wird. Der Kardinal beauftragt einen der Angestellten des Laienrates, die normalen Beziehungen mit dem Familienkomitee zu unterhalten.

Wir ordnen an, dab alles, was durch uns in diesem Motu proprio festgelegt worden ist, rechtskräftig sei, ohne daß gegenteilige Bestimmungen diesem entgegenstehen.

Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 10. Dezember 1976, im vierzehnten Jahr unseres Pontifikats.

PAULUS PP. VI


3. Die Apostolische Konstitution pastor et bonus (82)

Der Päpstliche Rat für die Laien

Art. 131

Der Rat ist in Fragen der Förderung und Organisation des Laienapostolates sowie ganz allgemein in jenen Fragen zuständig, die das christliche Leben der Laien als solche betreffen und der Zuständigkeit des Apostolischen Stuhls unterliegen.

Art. 132

Seinem Präsidenten steht ein Vorstand zur Seite, der aus Kardinälen und Bischöfen zusammengesetzt ist; zu den Mitgliedern des Rates sollen vor allem Laien aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen gehören.

Art. 133

§ 1. Es steht ihm zu, die Laien anzuregen und zu unterstützen, »damit sie als einzelne oder als Mitglieder von Verbänden am Leben und der Sendung der Kirche in der ihnen eigentümlichen Weise teilhaben, damit sie ihre besondere Aufgabe erfüllen, die irdischen Dinge mit dem Geist des Evangeliums zu beseelen und zu ordnen.

§ 2. Er fördert die Zusammenarbeit der Laien in der Katechese, der Liturgie und dem Sakramentenempfang sowie bei Werken der Barmherzigkeit bzw. der Nächstenliebe und bei sozialen Einsätzen.

§ 3. Der Päpstliche Rat verfolgt und leitet internationale Kongresse und andere Initiativen, die das Laienapostolat betreffen.

Art. 134

Im Rahmen seiner Zuständigkeit behandelt der Päpstliche Rat alle Fragen, die die Laienvereine betreffen; er errichtet zudem all jene mit internationalem Charakter und approbiert oder anerkennt ihre Statuten, unbeschadet der Zuständigkeit des Staatssekretariats. Was die Dritten Orden angeht, so ist er nur in den Fragen zuständig, die ihre apostolische Tätigkeit betreffen.


INHALT

Vorwort

I. Vorstellung des Päpstlichen Rates

1. Ein Dikasterium der römischen Kurie im Dienst an den Laien

2. Entstehung

3. Natur und Zielsetzung

4. Struktur
4.1. Sekretariat
4.2. Mitglieder und Berater
4.3. Arbeitsweise
4.4. Gesprächspartner

5. Eine »Magna Charta«

6. Tätigkeitsbereiche
6.1. Beziehungen zu den Bischofskonferenzen und Ortskirchen
6.2. Kirchliche Verbände und Bewegungen
6.3. Die Jugendlichen
6.4. Berufung und Sendung der Frau . 28
6.5. Der Einsatz der Laien in der Welt 30
6.6. Die Teilhabe der Laien am Leben der kirchlichen Gemeinschaften . . . . 32

II. Einige Grundzüge der Geschichte

1. Eine große Strömung der Geschichte

2. Besondere Ereignisse

3. Das Zweite Vatikanische Konzil

4. Die Einrichtung des Laienrates
4.1. Die Vorgeschichte
4.2. Das Motu proprio Catholicam Christi Ecclesiam
4.3. Die Aufgaben des Laienrates
4.4. Die Probezeit

5. Vom Laienrat zum Päpstlichen Rat für die Laien
5.1. Die neue Bezeichnung
5.2. Die allgemeinen Zuständigkeitsbereiche
5.3. Die besonderen Aufgaben
5.4. Eine neue Struktur
5.5. Die Entstehung des Familienkomitees

6. Der Päpstliche Rat für die Laien heute

III. Grundlegende Texte

1. Das Motu proprio Catholicam Christi Ecclesiam

2. Das Motu proprio Apostolatus peragendi

3. Die Apostolische Konstitution Pastor bonus, Art. 131-134


(1) Vgl. Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor bonus, Art. 1 und 131.

(2) Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Christus Dominus, Nr. 9.

(3) Vgl. J.L. Illanes, Consejo Pontificio para los Laicos, in Ius Canonicum, Universidad de Navarra XXX, Nr. 60, 1990, 493.

(4) Paul VI., in Insegnamenti IX (1971), 1051.

(5) Ebd. X (1972), 1031.

(6) Johannes Paul II., in Insegnamenti VII, 2 (1984), 1248.

(7) Ebd.

(8) Paul VI., in Insegnamenti V (1967), 160.

(9) Ebd. VIII (1970), 208.

(10) Ebd. IX (1971), 1051.

(11) Ebd. VII (1969), 145.

(12) Ebd. VIII (1970), 208f.

(13) Ebd.

(14) Ebd. VII (1969), 145.

(15) Johannes Paul II., in Insegnamenti III, 2 (1980), 705.

(16) Ebd. IX, 1 (1986), 1784.

(17) Vgl. Paul VI., in Insegnamenti X (1972), 1031-35: XIII (1975), 1098-99; Johannes Paul II., in Insegnamenti VII, 2 (1984), 1247-51; VIII, 2 (1985), 1300f.

(18) Vgl. Paul VI., in Insegnamenti VIII (1970), 208; XIII (1975), 1098-99; XV (1977), 1013; Johannes Paul II., in Insegnamenti IV, 2 (1981), 355-59.

(19) Paul VI., in Insegnamenti XV (1977), 1013.

(20) Johannes Paul II., in Insegnamenti IV, 2 (1981), 356.

(21) Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor bonus, Art. 7.

(22) Paul VI., in Insegnamenti X (1972), 1032.

(23) Ebd., XII (1974), 895.

(24) Ebd. X (1972), 1035.

(25) J.L. Illanes, a.a.O., 504: Der Kardinalspräsident des Päpstlichen Rates für die Laien war einer der »Präsidenten« der Synode; zwei Mitglieder des Rates wurden zu »Sachverständigen« der Synode ernannt; die Laien, die als Beobachter an der Synode teilnahmen, gehörten entweder zum Päpstlichen Rat für die Laien oder zu Institutionen, mit denen der »Rat enge Beziehungen unterhält«.

(26) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Christifideles laici, Nr. 2.

(27) Ebd., Nr. 29.

(28) Johannes Paul II., in Insegnamenti XV, 1 (1992), 134f.

(29) Ebd., VIII, 2 (1985), 1559.

(30) Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, Nr. 49.

(31) Vgl. Päpstlicher Rat für die Laien (Hrsg.), La Chiesa e l'Anno Internationale della Donna 1975, Vatikanstadt.

(32) Paul VI., in Insegnamenti V (1967), 160.

(33) Johannes Paul II., in Insegnamenti VIII, 2 (1985), 1301.

(34) G. Carriquiry, Consacrazione, santità, missione, Pontificia Unione Missionaria, Rom 1993, S. 4.

(35) J.L. Illanes, a.a.O., S. 495.

(36) Vgl. A. Goldie, Le Conseil Pontifical pour les Laïcs: un »pre-histoire«, Handschrift, Rom 1996, 2-3.

(37) Vgl. A. Mattiazzo, La Conferenza dei Presidenti delle Organizzazioni Internazionali Cattoliche - Una pagina inedita di storia nel movimento cattolico internazionale, in: Studia Patavina. Rivista di Scienze Religiose 24 (1977) 335-367.

(38) J.L. Illanes, a.a.O., 495.

(39) R. Goldie, a.a.O., 4-8; vgl. Consilium de Laicis, A short history of the foundation of the Laity Council and its action during the experimental period, Handschrift, Rom 1974, S. 6.

(40) R. Goldie, a.a.O., 5-8; vgl. Dokumentationsmaterial und Veröffentlichungen der Copecial, insbesondere die Akten der drei Weltkongresse für das Laienapostolat, Archiv des Päpstlichen Rates für die Laien.

(41) J.L. Illanes, a.a.O., 494.

(42) Paul VI., in Insegnamenti V (1967), 160.

(43) Ebd., IX (1971), 210.

(44) Johannes Paul II., in Insegnamenti II (1979), 254.

(45) Ebd. VIII, 2 (1985), 1300f; vgl. A. Glorieux, Histoire du Décret, in Derselbe, L'Apostolat des laïcs. Décret Apostolicam actuositatem, Paris 1966; Consilium de Laicis, A short history of the foundation of the Laity Council and its action during the experimental period, handschriftlich, Rom 1974, 2-5; R. Goldie, a.a.O., 11-12.

(46) Der Bericht der Vorbereitungskommission für das Apostolat der Laien, der sehr unterschiedliche Meinungen umfabt, ist in Acta et documenta Concilio Oecumenico Vaticano II apparando, series I, Band III, 157-214, zu finden.

(47) Vgl. Dokumentation über die Arbeiten der Kommission und die verschiedenen Schemen des Dekrets in Acta Commissionum de Apostolatu Laicorum und in Schema Constitutionis de Apostolatu Laicorum, Archiv des Päpstlichen Rates für die Laien.

(48) Vgl. R. Goldie, a.a.O., 9.

(49) Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über das Laienapostolat Apostolicam actuositatem, Nr. 26; J.M. Castellano, L'ordine da osservare nell'apostolato, in Derselbe, Il Decreto sull'Apostolato dei Laici, Turin 1966, 324-326.

(50) J.L. Illanes, a.a.O., 499.

(51) Vgl. R. Goldie, a.a.O., 11-12.

(52) Ebd.

(53) L. Moreira Neves, Un luogo di incontro e di dialogo, in L'Osservatore Romano vom 10.01.1975, 1.

(54) J.L. Illanes, a.a.O., 499-500.

(55) Paul VI., Apostolische Konstitution Regimini Ecclesiae Universae, in AAS 59 (1967) 920.

(56) Paul VI., Motu proprio Catholicam Christi Ecclesiam, in AAS 59 (1967), 25-28.

(57) J.L. Illanes, a.a.O., 500.

(58) Zu den Tätigkeiten des Laienrates in der Probezeit verweisen wir auf R. Goldie, a.a.O. 16-24; Consilium de Laicis, A short history of the foundation of the Laity Council and its action during the experimental period, handschriftlich, Rom 1974, 6-8; Informationsblatt »Laien heute« (auf Spanisch, Französisch und Englisch) 1968ff, Bibliothek des Päpstlichen Rates für die Laien.

(59) Paul VI., Motu proprio Apostolatus peragendi, in AAS 68 (1976) 696-700.

(60) L. Moreira Neves, Un anniversario che ci impegna, in L'Osservatore Romano vom 20.1.1977, 1.

(61) Ebd.; vgl. G. Carriquiry, Il Pontificio Consiglio per i Laici, in »Tabor«, Rom 1981, 5-7; G. Lobina, Il giorno che Paolo VI ci regalò un Consiglio, in »I Laici nella Chiesa«, Mailand 1986, 61ff; O. Rossi, Paolo VI e il Pontificio Consiglio per i Laici, in »Lateranum« (1978) 373-383.

(62) Paul VI., Motu proprio Apostolatus peragendi, in AAS 68 (1976) 696-700.

(63) Päpstlicher Rat für die Laien, Commentario interno al motuproprio »Apostolatus peragendi«, Rom 1977, 3.

(64) L. Moreira Neves, Un anniversario che ci impegna, in L'Osservatore Romano vom 20.01.1977, 1.

(65) Paul VI., Motu proprio Apostolatus peragendi, in AAS 68 (1976) 696-700.

(66) Ebd.

(67) Ebd.

(68) Johannes Paul II., in Insegnamenti X, 2 (1987) 1751.

(69) Vgl. Paul VI., Motu proprio Apostolatus peragendi, in AAS 68 (1976) 696-700; S. Carmignani Caridi, Sviluppo, competenze e strutture del Pontificium Consilium pro Laicis, in Derselbe, »Scritti in memoria di Pietro Gismondi«, Mailand 1987, 255-281.

(70) Päpstlicher Rat für die Laien, Commentario interno al motuproprio »Apostolatus peragendi«, Rom 1997, 4-5.

(71) Archiv des Päpstlichen Rates für die Laien.

(72) Paul VI., Motu proprio Apostolatus peragendi, in AAS 68 (1976) 696-700.

(73) L. Moreira Neves, Un anniversario che ci impegna, in L'Osservatore Romano vom 20.01.1977, 1.

(74) Ebd.

(75) Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor bonus, Art. 133 § 1.

(76) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Christifideles laici, Nr. 36ff und 15ff.

(77) Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor bonus, Art. 133 § 3.

(78) Die Weltkongresse für das Laienapostolat wurden in neuen Formen vom Laienrat und vom Päpstlichen Rat für die Laien aufgegriffen. Wir verweisen dazu auf die Akten der weltweiten Befragung der Laien (7.-15.10.1975) im Hinblick auf die Synode über. “Die Berufung und Sendung der Laien” (20.-24.05.1987), des Treffens der Vertreter von internationalen Laienvereinigungen und Bewegungen (10.-12.05.1992).

(79) Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor bonus, Art. 134.

(80) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, Vereine von Gläubigen, Buch II, Teil I, Titel V.

(81) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Christifideles laici, Nr. 3.

(82) Aus der Apostolischen Konstitution von Johannes Paul II. vom 28. Juni 1988 geben wir hier nur die Artikel wieder, die vom Päpstlichen Rat für die Laien handeln.

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