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Päpstlicher Rat der Seelsorge für die
Migranten und Menschen Unterwegs
V. Weltkongress der
Seelsorge für Zigeuner
Budapest, Ungarn, 30.
Juni – 7. Juli 2003
SCHLUSSDOKUMENT
Einleitung
Vom 30. Juni bis zum 7. Juli 2003 fand in der Katholischen Universität Péter Pázmány
Budapest (Ungarn), der V. Weltkongress über Zigeuner-Seelsorge statt. Er stand
unter dem Thema Kirche und Zigeuner: für „eine Spiritualität der
Gemeinschaft“. Der Päpstliche Rat der Seelsorge für die Migranten und
Menschen unterwegs hatte in Zusammenarbeit mit der Bischofskonferenz Ungarns
diesen Kongress einberufen. Es waren 203 Kongressteilnehmer aus 26 Ländern
anwesend. Sie kamen überwiegend aus Europa, aber auch aus Amerika und Asien.
Besonders zu vermerken ist, dass zum ersten Mal eine beachtliche Gruppe von
Zigeuner-Priestern, -Ordensfrauen und -Laien dabei war.
Seine Exzellenz Msgr. Stephen Fumio Hamao, Präsident des Päpstlichen
Rates, eröffnete die Tagung. Der Päpstliche Vertreter in Ungarn, Seine
Exzellenz Monsignor Juliusz Janusz, hat die Botschaft, die der Heilige Vater an
die Kongressteilnehmer gerichtet hat, verlesen, in ihr wird gewünscht, dass das
“Wachsen des Verstehens und der Solidarität den Zigeunern gegenüber, jede
egoistische Versuchung von Misstrauen oder Gleichgültigkeit zurückweisen möge“
In seiner Eröffnungsansprache hat Erzbischof Hamao die Worte Papst Johannes
Paul II aus dem Apostolischen Schreiben Novo Millennio Ineunte (Nr 43)
aufgegriffen, wo es heißt, die Spiritualität der Gemeinschaft, müsse das
Herz der Zigeuner-Seelsorge sein. Er hat an die zahlreichen Ermutigen des
Heiligen Vaters zum Wohle des Volkes ‚Objekt und Subjekt’ erinnert, an
unsere besondere Sorge, und an seine dramatischen Worte über die Ausrottung von
Hunderttausenden von Zigeunern in den Vernichtungslagern der
Nationalsozialisten. Leider haben sie auch im Laufe der Jahrhunderte von Seiten
anderer totalitärer Regime Verfolgung erleiden müssen. Erzbischof Hamao hat
auch an die edle Gestalt des Ceferino Giménez Malla, den einfachen spanischen
Zigeuner erinnern wollen, der während des spanischen Bürgerkriege als Märtyrer
gestorben ist und vor kurzem seliggesprochen wurde.
Danach haben Herr Péter Kiss, Minister der Kanzlei im Büro des Ministerpräsidenten,
Seine Exzellenz Monsignor Nándor Bosák, Vize-Präsident der Bischofskonferenz,
Herr Professor György Fodor, Rektor der Katholischen Universität Péter Pázmány
das Wort ergriffen. Zu diesem Anlass hat der Präsident der Republik, Exzellenz
Ferenc Mádl, eine Glückwunsch-botschaft übersandt. Er war dann bei der
Heiligen Messe dabei, die am 3. Juli in der Kirche Maria-Himmelfahrt zelebriert
wurde.
In den verschiedenen Referaten wurde die Notwendigkeit unterstrichen, die
Anstrengungen zum Wohle der Zigeuner in einer gesunden, gerechten und
respektvollen Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat zu vollziehen. Bei der Eröffnung
der Arbeiten waren Frau Dalma Mádl, Ehefrau des Präsidenten der Republik, Herr
Kálman Gulyás, Beauftragter für die kirchlichen Angelegenheiten und Herr Lászlo
Teleki, Beauftragter für die nationalen Angelegenheit der Zigeuner, dabei.
I. Rechenschaftsbericht über die Arbeiten des Kongresses
1. Das erste Referat wurde am Dienstag, dem 1. Juli von Seiner Exzellenz
Leo Cornelio, Bischof von Khandwa (Indien), gehalten. Er sprach über das
zentrale Thema des Kongresses. Der wesentliche Punkt seiner Rede war die
Behauptung, dass eine wahre Gemeinschaft der Personen entsteht, i) wenn jeder
Mensch als Kind und Ebenbild Gottes respektiert wird; ii) wenn die
Verschiedenheiten zwischen den Personen als Geschenk für alle angenommen
werden; iii) wenn man mit den andern in einem normalen Verhältnis steht und
anerkennt, dass wir alle Fremde und Pilger auf dieser Erde sind; iv) wenn wir
jedem eine wahre und christliche Gastfreundschaft schenken. Msgr. Cornelio hat
auch den klaren Unterschied hervorgehoben, der zwischen der Integration der
Zigeuner in die Gesellschaft und ihrer Assimilation besteht. Der Referent ist
der Meinung, dass die Programme, die auf eine Assimilation hinzielen, von der
selbstverständlichen Voraussetzung ausgehen, dass der Lebensstil der in Frage
kommenden Minderheit nicht nur anders, sondern abweichend, schwachsinnig, ja
sogar falsch ist, und dass er deshalb korrigiert und geändert werden muss. Das
betreffende Volk muss also rehabilitiert werden. Das ist eine höchst
beleidigende und “ärgerliche“ Perspektive. Bei der Integration hingegen fügt
sich die Minderheit in die Strukturen und in das soziale Umfeld der anderen Bürger
ein, ohne dabei die eigene Identität zu verleugnen.
2. Seine Exzellenz, Msgr. Agostino Marchetto, Sekretär des Päpstlichen Rates,
hielt das zweite Referat des Tages, über die Zigeunerseelsorge aus kirchlicher
Perspektive. Nachdem er auf das Dokument hingewiesen hatte, was noch im Keim in
der Ausarbeitung ist, griff er den Kernpunkt des Argumentes auf, und zeigte die
biblischen und theologischen Fundamente dieser Pastoral, um dann zu den
kirchlichen Strukturen überzugehen, die für die Zigeuner geschaffen wurden.
Msgr. Marchetto hat auch auf die eventuelle Einführung von rechtlichen
Pastoralstrukturen mit Personal-Charakter hingewiesen. Er lud alle ein, darüber
nachzudenken, um keine Gelegenheit ungenützt zu lassen, die die Kirche uns
heute für eine immer wirksamere Evangelisierung anbietet.
3. Frau Dr. Giuseppina Scaramuzzetti hat hingegen aus italienischer Sicht die
Aufmerk-samkeit auf die unterstützenden Maßnahmen zur menschlichen und
sozialen Förderung der Zigeuner geleitet. Im ersten Teil ihres Referates hat
Frau Scaramuzzetti die Notwendigkeit unterstrichen, die “Gestalt“ des
Zigeuners in seiner Ganzheit zu sehen. Eine umfassende Betrachtung der Person
ist notwendig, auch wenn man über eine besondere Kenntnis der Gruppe verfügt,
auf die man sich bezieht, dies auch in der Einzigartigkeit und Geeignetheit des
einzelnen Projektes. In der weiteren Ausführung hat sich das Referat mit den für
alle gleichen Möglichkeiten in den verschiedenen zivilen Sektoren befasst. Die
unterstützenden Eingriffe gehen dahin, den Unterschied zwischen der Situation
der Zigeuner und der der anderen Bürger auszugleichen. In diesem Zusammenhang
hat Frau Dr. Scaramuzzetti auf der Tatsache bestanden, die Projekte, die in
Notsituationen entstanden sind, in der Folge in die Strukturen einzufügen, die
allen Bürgern gemein sind, auch wenn dabei die Unterschiede anerkannt werden,
eben nur, um die sozialen Verbindungen und die Integration zu erleichtern.
4. Während dieses ersten Tages fanden auch Arbeitsgruppen in den verschiedenen
Sprachen statt (in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch,
Slowakisch, Spanisch und Ungarisch). Um diese beiden Reflexions-Sitzungen aller
Gruppen zu leiten (jeweils am Vormittag und am Nachmittag), war ein allgemeiner
Fragebogen zur Orientierung erstellt worden. Die Ergebnisse der Gruppen haben
thematisch eine gewisse Übereinstimmung gebracht, und zwar:
- Allgemein wurde die Notwendigkeit
hervorgehoben, dass die Kirche mehr menschliche und materielle Ressourcen in
dieser Arbeit investieren müsste;
- Die Aufgaben der Zigeuner-Seelsorger sollten
besser mit denen der Ortspfarrer im Territorium koordiniert werden;
- Die Musik, die Riten und die Festlichkeit
der Liturgie sollten stark ‚gezeichnet’ sein von der Kultur der Zigeuner, um
so eine tiefere pastorale Einwirkung zu erreichen (das verlangt eine größere
Vorbereitung der Liturgie seitens der zuständigen Seelsorger);
- Die Wallfahrten sind tief in der Kultur der
Zigeuner verwurzelt und werden zu einem starken Erlebnis ihrer Seelsorge, sie
sollten also unterstützt werden;
- Die Zukunft dieser Seelsorge hängt in großem
Maße von den echten Berufungen zum Priester- oder Ordensberuf aus den Reihen
der Zigeuner ab (auch das ständige Diakonat für Kandidaten dieses Volkes ist
als Lösung in die Überlegungen einzubeziehen);
- Die Erweiterung der Europäischen
Union öffnet neue Perspektiven für die Mobilität der Zigeuner von einem Land
ins andere, das bringt neue Probleme und Herausforderungen für die
Pastoralarbeiter.
5. In Budapest gab es zum ersten Mal in einem Weltkongress eine
Studiengruppe, die nur aus den anwesenden Zigeunern bestand. Sie hat sich hauptsächlich
auf die Frage der Sprache und der Kultur konzentriert. Dabei wurde festgestellt,
dass eine homogene Realität nicht besteht. In diesem Kontext wurde eine größere
Kommunikation gewünscht, auch wenn sich die Teilnehmer in verschiedenen Ländern
befinden.
6. Am Mittwoch, dem 2. Juli, gab es 3 Referate und ein Gespräch am Runden Tisch
für Lehrer und Zigeuner Schüler/Studenten. Seine Exzellenz Msgr. Szilárd
Keresztes hielt die einleitende Vorlesung über Erziehungsprojekte in der
interkulturellen Gesellschaft Ost-Europas. Nach Meinung des Referenten steht die
Verwirklichung der Erziehungsprojekte im Mittelpunkt des gesamten Problems, an
der Basis der schwierigen Situation der Zigeuner. Nachdem das Phänomen ihrer
Randsituation und der Einfügung in das Schulsystem in Ungarn beschrieben
hatte, hob Msgr. Keresztes drei besondere Aspekte dieser Thematik hervor, und
zwar:
- Die äußerste Wichtigkeit, dass die
Lehrer das Vertrauen der Eltern erobern und von innen her das Familienleben
der Schüler kennen lernen;
- Die Rolle des Kindergartens offenbart sich als
unaufschiebbar, denn die Zigeunerkinder sollen in gleicher Weise wie die anderen
Kinder gut vorbereitet sein auf die Schulpflicht und die dort bestehende Situation;
- Die besondere Vorbereitung der Lehrer ist
notwendig, damit sie die Mentalität der Zigeuner verstehen, und die
auftretenden Streitigkeiten zwischen den Zigeuner-Schülern und den andern Schülern
schlichten und auch die Schwierigkeiten der Sprachprobleme angehen können. Sie
müssen außerdem gut informiert sein über die Geschichte, die Kultur und die
Kunst der Zigeuner.
7. Während des folgenden Rundtisches wurden die auftretenden Probleme
angegangen und Vorschläge hinsichtlich der Ausbildung formuliert. Als
gemeinsame Punkte können wir die folgenden benennen:
- Die absolute Notwendigkeit, die Familien
zu motivieren, dass es vorteilhaft und ihre Pflicht ist, die Kinder in die
Schule zu schicken. In diesem Zusammenhang wurde hervorgehoben, dass nicht alle
Zigeuner sesshaft werden wollen, so könnte die Rücksicht auf ihren Lebensstil
andere Methoden der Ausbildung und Erziehung erfordern (Fernsehen, Video, Lehrer
’unterwegs’).
- Die Wichtigkeit, den Erziehungsrahmen auch auf
Musik und Kunst auszudehnen, und dabei die Besonderheiten des konkreten Lebens
der Zigeuner einzuschließen, und
- Es ist von Vorteile sowohl für die Lehre,
wie auch für die Kinder, über geeignetes, ihnen angepasstes Lehrmaterial zu
verfügen.
8. Das zweite Referat des Tages, über die Rechte der Zigeuner, wurde von P.
Antonio Perotti, C.S. vorgestellt. In dem rechtlichen Rahmen, der von den
verschiedenen Institutionen im europäischen Raum vorgezeichnet wurde, hat sich
stufenweise die Anerkennung des Statutes der Minderheiten entwickelt, in den
langsam, nach und nach, auch die Zigeuner eingefügt wurden. Bevor die
verschiedenen Resolutionen und Vorschläge beschrieben wurden, mussten einige
Voraussetzungen berücksichtigt werden, das heißt:
- Die Gemeinschaft schließt wesentlich die
Achtung der menschlichen Rechte ein, in besonderer Weise, die Anerkennung der Würde
und des Gesellschaftsstatus des Menschen;
- Es gibt keinen Schutz der Rechte ohne Einfügung
in den Kontext, wie es auch keine ‚Gleichschaltung’ gibt, ohne eine
Anpassung unserer kulturellen Formen: in der Über-setzung der juristischen
Grundsätze ist eine kulturelle Vermittlung notwendig, um zu wirksamen Formen
des rechtlichen Schutzes zu gelangen;
- Nötig ist auch eine korrekte Wortdeutung,
die in klarer Weise den Zigeuner von dem Migranten und von dem Fremden
unterscheidet, obwohl er es in gewissen Fällen sein kann.
Dann wurden die verschiedenen Entschlüsse und Vorschläge durchgegangen, die immer die
Rechte betragen, die in direkter Weise mit unserer Thematik verbunden und eingefügt
sind in den rechtlichen Rahmen Europas, also folgende Rechte:
- Das Recht auf eine Staatsangehörigkeit;
- Das Recht auf eine Wohnung und auf die
Anerkennung des Nomadenseins als freiwilligen Lebensstil;
- Das Recht, sich frei innerhalb und außerhalb
des eigenen Landes bewegen zu können;
- Das Recht auf schulische und berufliche
Ausbildung, und
- Das Recht auf den Zugang zu den Systemen
des sozialen Schutzes und der medizinischen Betreuung.
9. In dem letzten Referat des Tages, gehalten von Frau Dr. Judit Juhász, wird
die Rolle der Massenmedien in bezug auf die Zigeuner behandelt. In diesem Gebiet
besteht eine starke Tendenz zur Verallgemeinerung und zur Annahme der tief
verwurzelten Vorurteile: Die Zigeuner sind in der Tat in Mitteleuropa die am
wenigsten bekannte soziale Gruppe und auch die am meisten betroffene, was das
oben Gesagte angeht. Zum Beispiel, beim Beschreiben der Zigeuner-Ethnien, nennen
die Massenmedien ohne Zögern die Vorurteile und leider sprechen sie meistens
noch nicht einmal die direkt Interessierten an, um so wahre Informationen zu
erhalten, die sie dann in der angemessenen Weise weitergeben könnten. Das Bild,
was die Medien von ihnen zeichnen ist deshalb unsicher und oft ungenau und übertrieben
und voller Widersprüche. So bekommen die Bürger, die oft keine persönliche
Erfahrung haben, ein Bild von den Zigeunern, was die schon bestehenden
Vorurteile bestärkt, und dazu noch von Konflikten beherrscht: So werden leider
die negativen Aspekte bevorzugt, und den positiven wird kein Raum gelassen. Was
nun die Kommunikationsmittel betrifft, die spezifisch für die Zigeuner bestimmt
sind, tritt klar das Fehlen eines angemessenen und eines ständigen
Werbe-Marktes hervor. Die Zeitungen haben große Vertriebsschwierigkeiten bei
dieser nationalen ungarischen Volksschicht, auch wenn die Fernseh- und
Radio-Programme eine größere Aufnahme genießen.
In der Diskussion, die auf dieses letzte Referat folgte, sind zwei interessante
Vorschläge hervorgekommen:
- Es wäre vorteilhaft, eine Bibelübersetzung
in den örtlichen Sprachen der Zigeuner zu haben. So könnte man die schon zur
Verfügung stehenden koordinieren und eventuell andere Übersetzungen beginnen,
besonders auch für die Liturgie.
- Die Möglichkeit sollte getestet werden, ob bei
Radio Vatikan eine besondere Zeitspanne der Seelsorge der Zigeuner gewidmet
werden könnte.
10. Am Donnerstag, dem 3. Juli, sind die Kongressteilnehmer vom Vize-Präsident
des Ungarischen Parlamentes, Dr. Lászlo Mandúr, im Parlamentsgebäude
empfangen worden. Dr. Mandúr dankte der katholischen Kirche für ihre Arbeit
zum Wohle der Zigeuner und wünschte eine gute Kollaboration mit dem Ungarischen
Staat in derselben Linie, besonders in der menschlichen Förderung. Erzbischof
Hamao dankte allen für die so herzliche Aufnahme und wiederholte den Wunsch
einer gegenseitigen fruchtbaren Zusammenarbeit.
11. Am Freitag, dem 4. Juli, fand der Rundtisch der National-Direktoren (oder
ihrer Vertreter) statt. Es wurde über das Thema “Dialog und Mission: welche
Beweggründe und welche Ziele?“ nachgedacht. Es nahmen 20 Vertreter der
folgenden Länder teil: Bangladesch, Belgien, Brasilien, Deutschland,
Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, Kroatien, Mexiko, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei, Spanien, Tschechien und Vereinigte
Staaten. Ein Vertreter der Kommunität St. Egidio war ebenfalls anwesend.
Von den angesprochenen postoralen Orientieren sind hervorzuheben:
- Die Bischöfe von der Notwendigkeit der
Zigeuner Seelsorge zu überzeugen. In jeder Bischofskonferenz und in
jeder Diözese, wo sich eine Zigeuner-Gemeinde befindet, sollte eine angemessene
Pastoralstruktur bestehen;
- Die “Missions-Briefe“, die den Zigeuner
Mitarbeitern der Seelsorger überreicht wurden, sollten ein nützliches
Instrument sein, um sie noch mehr in die pastorale Aktion einzubeziehen;
- Klar tritt die Dringlichkeit einer guten
Zusammenarbeit zwischen den Ortsgeistlichen und den Zigeuner-Seelsorgern hervor.
Die letzteren sollten die Ortsgeistlichen darauf aufmerksam machen, wie
notwendig es ist, dass sie ihre Seelsorge auch auf die in dem Gebiet ihrer
Pfarrei anwesenden Zigeuner ausdehnen. So besteht nebeneinander ein doppelter
pastoraler Einsatz, nämlich ein örtlicher und ein personeller;
- Der große Gemeinschaftssinn, und der Sinn für
Freundschaft, sowie die gefühlsmäßige religiöse Erfahrung der Zigeuner,
sollte die an sie gerichtete Pastoral beseelen, und so vielleicht eine
Evangelisierung auf die kleinen Gemeinschaften ausrichten. Es sollten aber auch
die kirchlichen Bewegungen miteinbezogen werden, besonders die neuen
Gemeinschaften, die gewöhnlich einen starken Gemeinschaftssinn haben, der auch
an die Erneuerung, die das II. Vatikanische Konzil eingeführt hat, gebunden
ist.
- Die Zigeunerkultur befragt auch die der
‚Gadschè’; beide müssten sich also gegenseitig ihre Gaben
austauschen. Der apostolische Einsatz bei den Zigeunern bringt also eine Veränderung
der Gadsche-Pastoralarbeiter mit sich. Die Anwesenheit der Zigeuner erfragt
endlich eine wesentliche Veränderung der Gesellschaft der Sesshaften, in der
Art, dass der Dialog zwischen Zigeunern und Nicht-Zigeunern auf gleicher Ebene
erfolgt.
- Das Zeugnis eines christlichen
Lebens der Pastoralarbeiter ist stets wichtig, es wird bestimmend, wenn man mit
nichtchristlichen Zigeunern arbeitet. In dieser Situation erweist es sich als
zweckmäßig, auf die ethischen Werte des Lebens, auf die Verbesserung ihrer
sozialen Lage, usw. hinzuweisen. Evangelisierung und menschliche Förderung sind
eng verbunden, und endlich,
- die Zweckmäßigkeit bewegliche, zentrale
Gruppen der Zigeuner-Seelsorge zu bilden, mit Anwendung von Medien-Instrumenten
(Videos, CD, Musikkassetten, usw.).
II. Vorschläge und Empfehlungen des Kongresses
1. Für alle schien es eine Priorität, in der Erziehung und der beruflichen
Ausbildung der Zigeuner zu investieren, auch wegen der Bindungen
anthropologischer, theologischer, ekklesiologischer Art und wegen der
karitativen Solidarität, die zwischen der Evangelisierung und der menschlichen
Förderung bestehen und Gegenstand unserer pastoralen Aufgaben sind. Auch wenn
man die erhöhte Zahl (man spricht zum Beispiel von zwei Millionen
Zigeuner-kindern im schulpflichtigen Alter, die noch nicht eingeschult sind) der
jungen Zigeuner berücksichtigt, die ebenfalls eine Aufnahme in die Welt der
Arbeit brauchen, wird der Appell zum Einsatz aller (je nach Art des eigenen
Charismas und der eigenen Aufgaben) wieder deutlich: sich in den Dienst zum
Wohle der Erziehung der Zigeuner zu stellen, indem man auch versucht, die direkt
Betroffenen für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, munter voranzugehen,
immer eingedenk, dass Rechte und Pflichten nebeneinander stehen.
Die Schule für alle, muss auch für die Zigeuner da sein. Sie wird kein Ort des
Ausgestoßenseins und der Demütigung sein, wo nur die Lücken der Zugehörigkeit
zu einer bestimmten Umgebung ins Licht gerückt werden, sondern auch die eigene
Kultur richtig bewertet wird, unter Achtung der familiären Erziehung, die immer
als Grundlage anerkannt werden muss für die Heranbildung des Zigeunerkindes.
2. Der erste Vorschlag-Empfehlung schließt den zweiten mit ein, nämlich die
besondere pastorale Sorge für die Familie und die Zigeuner Gemeinde. Die
Karitas und die pastorale Kreativität müssen sich an diese beiden wenden, sie
im Innersten und in der eigenen kulturellen Charakteristik ansprechen, um so die
positiven Aspekte hervorzuheben und um nach und nach die angeborenen Grenzen zu
überwinden (wie zum Beispiel, die fundamentale Gleichheit zwischen Mann und
Frau). Das österliche Geheimnis des Todes und des Lebens “zeichnet“ den
Christen, aber auch die Kultur. Irgendetwas muss auch in ihnen sterben, aufgrund
des Übergangs zur Reinigung und zur Verwandlung des ganzen Menschen –
Mann und Frau – und seiner Kultur in Christus, im Lichte des Evangeliums. Von
diesem Gesichtspunkt aus muss auch die persönliche und die gemeinschaftliche Weltanschauung
in Betracht gezogen werden. Bei all diesem muss darauf geachtet werden, dass
die Getto-Situation überwunden wird, in der die Zigeunerfamilien und die
Zigeuner Gemeinden sich doch oft befinden. Jedenfalls muss sich auch die
Zigeuner Kultur stufenweise den Werten öffnen, die schon ein wertvolles Erbe
der Gesellschaft sind.
3. Während des Kongresses ist mehrmals die Notwendigkeit hervorgehoben worden,
wirklich ernstlich auf die pastorale Herausforderung zu antworten, die die
rechtmäßige Anpassung der heiligen Liturgie, der Predigt und auch der religiösen
Unterweisung an die Sitten und Gebräuche der Zigeuner, an ihre Volksfrömmigkeit,
ihre Neigung zum Feste feiern und für Wallfahrten, usw. verlangt. Ohne den Weg
für lange dauernde Lösungen zu verwehren, empfiehlt der Kongress, in enger
Vereinigung mit dem Heiligen Stuhl und der örtlichen Hierarchie, in den
Gegebenheiten voranzuschreiten, die der Kreativität und dem völkischen und
kulturellen Genius eines jeden Volkes innerhalb des lateinischen Ritus angeboten
werden, ohne den Reichtum der orientalischen katholischen Kirchen außer Acht zu
lassen. Das gilt sowohl für die eucharistische Feier wie auch für die Spendung
der Sakramente.
4. Das liturgische Thema spricht auch das der Sprache an und hebt die
Notwendigkeit hervor, über biblische Texte verfügen zu können. Die Sprache
(oder die Sprachen der Zigeuner) war während des Kongresses eine schwierige und
heikle Frage. Wir wollen aber allen dieses pastorale Arbeitsfeld in Erinnerung
bringen, was praktisch noch zu erforschen ist, was sich aber von lebenswichtiger
Bedeutung heraushebt. Um die Anstrengungen bezüglich der “Übersetzung“ der
Heiligen Schrift zu erleichtern, hat der Kongress vorgeschlagen, dem Päpstlichen
Rat alle Daten über die reale heutige Situation zuzuleiten. Aus diesem Grunde
werden die Kommissionen und die nationalen Promotoren, oder auch die einzelnen
Kongressteilnehmer aus den Ländern, in denen es diese Organe noch nicht
gibt, aufgefordert, sobald als möglich den Päpstlichen Rat über die
bestehende Situation, über die bis jetzt erstellten Veröffentlichungen, über
die liturgischen Texte, über zukünftige Projekte zu informieren, und – wenn
es möglich ist – auch darüber, was unsere Brüder und Schwestern in Christus
von der Heiligen Schrift in Zigeunersprache veröffentlicht haben.. Auch
alle literarischen Anstrengungen in dieser Richtung sollten, wenn eben möglich,
bekannt gemacht werden.
5. Indem der Kongress in Anwesenheit der verschiedenen Kirchen und christlichen
Gemeinschaften, diesen Hinweis aufgenommen hat, empfiehlt er, im ökumenischen
und inter-religiösen Dialog auch innerhalb der Welt der Zigeuner fortzufahren,
unter steter Beachtung der Richtlinien des Heiligen Stuhls. Er weist auch auf
ein Vorgehen einiger Sektengruppen hin, die sich zwar christlich nennen und sich
auf das Pfingstereignis berufen, und wendet sich an die katholischen
Pastoralarbeiter, diese Gefahr im Auge zu behalten und es vor allem als einen
Aufruf für ihr apostolisches Handeln zu betrachten, damit es die Zigeuner als
“Hauptdarsteller“ ausweist, und ihnen in angepasster Weise eine aktive
Teilnahme an der Liturgie, die ihrem tiefen Glauben entspringt und ein
lebendiges Mitwirken bei der Evangelisierung und der menschlichen Förderung ermöglicht.
Das alles soll sich in der spirituellen Kommunion, der Freundschaft und der
Gemeinschaft vollziehen, die ja doch das Grundthema dieses Kongresses gebildet
hat.
6. Die besondere Seelsorge wird als äußerst wichtig angesehen, sie kann sogar
soweit gehen, dass die Pastoralassistenten das Leben der Zigeuner teilen außer
in einer allgemeinen, territorialen Pastoralarbeit. Der Kongress schließt nicht
aus, sich auf dieser besonderen Linie fortzubewegen bis hin zur Gründung von
geeigneten Strukturen mit einheitlicher pastoraler Richtung, mit der
entsprechenden rechtlichen Gewalt, wobei immer die des Ortsbischofs bestehen
bleibt (cfr. PO 10/1). Die Ortsbischöfe sollten, zusammen mit der
entsprechenden Bischofskonferenz, mehr in diese Seelsorge einbezogen werden.
Eine Gesamtlösung, die von Dauer und größerer Sicherheit ist, könnte
innerhalb der rechtlichen Pastoralstrukturen gesucht werden, sie sollte auch -
immer in Absprache mit den örtlichen Verantwortlichen (die Zusammenarbeit
zwischen den Zigeuner-Seelsorgern und den Pfarrgeistlichen ist grundlegend) -
eine angemessene Autonomie haben. Diese Strukturen könnten auch befähigt
werden, Seelsorger zu inkardinieren und sie sollten die Möglichkeit haben auch
einige Pastoralassistenten in ihre Reihen einzufügen (wünschenswert wäre es,
wenn diese auch aus den Reihen der Zigeuner gewählt würden), die in einer
organischen Zusammenarbeit eine wahre “Zigeuner Seelsorge“ in einer
bestimmten Region, Nation oder auch in einem bestimmten Kontinent ins Leben
rufen würden. Wegen der Besonderheit der Zigeunerseelsorge und aufgrund der
schweren Probleme, die sie bewältigen muss – diese sind auch im Laufe des
Kongresses klar hervorgetreten – ist es notwendig, eine interdiözesane oder
nationale Richtung festzulegen, die im weitesten Sinn des Wortes für eine
gerechte Verteilung der Ressourcen, für die Vorbereitung und Ausbildung der
Pastoralarbeiter sorgt und auch die Koordinierung und den Kontakt mit ähnlichen
Institutionen in andern Ländern, und anderes mehr, übernimmt. In diesem
Kontext tritt auch die Rolle des Päpstlichen Rates der Seelsorge für die
Migranten und Menschen unterwegs ganz klar hervor.
7. Unter den Teilnehmern wurde auch der Vorschlag klar formuliert, “Radio
Vatikan“ für die Sache der Zigeuner und für ihre Pastoral einzusetzen. Der
Kongress hat den Wunsch geäußert, der Päpstliche Rat möge die diesbezügliche
Möglichkeit erforschen und hofft auf eine positive Antwort. Immer im Gebiet der
Massenmedien ist der Vorschlag gemacht worden, eine Webseite Zigeuner,
“katholische Seelsorge“, zu schaffen. Man hofft, dass der Päpstliche Rat
sich darum kümmert, weil er ja auch innerhalb der Römischen Kurie eine
Webseite hat (www.vatican.va), in dem der Sektor Nomaden klar vertreten ist.
Dort wird man auch zur gegebenen Zeit die Kongressdokumentation abrufen können.
Sollte die begrenzte Zahl der Mitarbeiter des Päpstlichen Rates, der ja im
Dienst der gesamten menschlichen Mobilität steht, nicht in der Lage sein, diese
Verpflichtung zu übernehmen, so könnte er sich vielleicht an das Sekretariat
des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) wenden, und dort überprüfen
lassen, ob diese Sache machbar ist. Jedenfalls handelt es sich bei dem Gebiet
der Massenmedien um einen wichtigen, ja sogar entscheidenden Faktor, nicht nur
wegen der Verbreitung eines richtigen Bildes der Zigeuner, sondern auch für
ihre Seelsorge. Hier bittet der Kongress alle um Aufmerksamkeit. Es wurde
vorgeschlagen, einen Informationsaustausch und eine Mitteilung über bereits
angewandte seelsorgliche Praktiken in schon bestehenden Medien zu erzustellen.
Der Kongress würde es sehr begrüßen, wenn eine Liste der Webseiten
aufgestellt würde, die der Seelsorge an den Zigeunern und ihrer Kultur
gewidmet sind. Auch wird es als nützlich angesehen, die Web-Adressen der
Pastoralarbeiter aus den Reihen der Zigeuner zu erfahren. Zum Schluss wird es
als erstrebenswert angesehen, in irgendeinem Ort, bewegliche pastorale
Mediengruppen zu schaffen.
8. Im Laufe dieses Weltkongresses wurde die eventuelle Förderung von
Zigeuner-Kandidaten zum ständigen Diakonat in einigen Ländern - immer unter
Berücksichtigung der jeweiligen Situation - als positiv hervorgehoben. Es
bliebe hier noch offen, den Ausbildungslauf und die Art und Weise zu
untersuchen. Anerkannte Ämter werden in den Zigeunergemeinden in der Tat
bevorzugt, wenn sie – und das ist genauso wie für die Nichtzigeuner –
aufmerksam die christliche Identität, die Spiritualität und die kulturellen
Kriterien der Pastoralarbeiter in Betracht ziehen.
9. Der Sinn für die Gemeinschaft und die Großfamilie, Werte die die Zigeunerkultur
kennzeichnen, lässt den Gedanken aufkommen, dass die kirchlichen
Bewegungen und die neuen Gemeinschaften hier einen Raum finden für die Sorge um
die Zigeuner-Brüder und Schwestern. Dieser Sinn für Gemeinschaft ist es in der
Tat, der sie kennzeichnet, wie es die Sicht des II. Vatikanischen Konzils bezüglich
der Gemeinschaftlichkeit unterstreicht.
III. Appell aus Budapest
1. Die Teilnehmer am V. Weltkongress der Seelsorge für Roma ( Zigeuner, Sinti
und Umherreisende), rufen - nachdem sie auf den Schutz der Menschenrechte und
der funda-mentalen Freiheiten, sanktioniert von der Europäischen Konvention für
den Schutz der Menschenrechte, hingewiesen hatten, und auch mit besonderer
Aufmerksamkeit den Artikel 14 betrachtet hatten, der das Prinzip ihrer Nutznießung
bekräftigt, was von der Konvention anerkannt wurde, unabhängig von jedweder
ethnischen, sozialen, religiösen und nationalen Zugehörigkeit -, zu einer
sofortigen Realisierung dieser Punkte auf, und unterstreichen mit Kraft, dass
der legale Schutz dieser Rechte auch jeden in Europa ansässigen Zigeuner
betrifft.
2. Unter Berücksichtigung der ernormen Bedeutung eine Staatszugehörigkeit zu
haben, um in den Genuss der sozialen und politischen Rechte zu kommen, heben die
Kongressteilnehmer hervor, dass jedem Roma ein persönlicher, sicherer Status
zuerkannt werden muss, wie es schon vom Ministerkomitee des Europarates am 22.
Februar 1983 und von der Resolution des Parlamentes am 24. Mai l984
empfohlen wurde. Deshalb appellieren wir, die Fälle von Staatenlosigkeit zu
annullieren und den Roma Dokumente zu erlassen, die nicht abweichend sind von
denen der anderen Bürgen.
Dieser Appell entspricht im Geist und im Inhalt auch den beiden Konventionen von
New York von 1954 und l961 über das Statut der Staatenlosen und die
Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit.
3. Die Kongressteilnehmer heben hervor, dass die Wohnverhältnisse der Roma
eines der herausragendsten Objektive darstellt, wo die Bemühungen der
Regierungen zusammenflie-ßen sollten, und sie hoffen, dass sich dies
verwirklichen lässt. Die Folge von besserer Wohnverhältnisse wird dann zu
einem guten Teil ein besserer Gesundheitszustand, die Erziehung und die
Einschulung und auch die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Roma
sein.
In besonderem beziehen sich die Kongressteilnehmer auf die allgemeinen
Prinzipien, die von den Experten des Europarates bezüglich des Rechtes auf
Wohnung formuliert wurden (darunter ist besonders zu nennen der Grundsatz der
Nichtdiskriminierung, der Freiheit den eigenen Aufenthaltsort zu wählen, die
Teilnahme der Gemeinschaften und der Vereine Roma an der Planung und Ausführung
von Projekten, die auf eine Verbesserung ihrer Wohnsituation hinzielen), und sie
bitten um Überwachung, damit die örtlichen Behörden ihren diesbezüglichen
Verpflichtungen obliegen. Es werden auch kostenlose Dienste der rechtlichen
Hilfe eingerichtet, um zu vermeiden, dass die bestehenden Prozeduren der
rechtlichen Assistenz nicht die Fähigkeit der Roma, ihre eigenen Rechte zu
verteidigen, gefährdet.
4. Ganz besonders wenden sich die Kongressteilnehmer an die zuständigen Behörden
damit sie die Wohnwagen (oder Wohnmobile) als festen Wohnsitz anerkennen und so
eine schwere Diskriminierung in der Handhabung des personellen und sozialen
Statutes, bezüglich der Nomaden, verhindern. Diese Diskriminierung ist noch
weniger gestattet, wenn es sich um ein grundlegendes Menschenrecht handelt, was
durch die Europäische Konvention garantiert wird, nämlich das Recht auf die
Unverletzbarkeit des eigenen Wohnsitzes (Art.8).
Die Wohnwagen (oder Wohnmobile) der Roma müssen in der Tat im Strafrecht
geschützt werden, aufgrund ihrer Angleichung an eine feste Wohnung. Die
Hausbesuche der Polizei dürfen nicht nach deren Gutdünken ausgeführt werden,
die Durchsuchungen müssen streng geregelt werden, es sei denn, es handelt sich
um eine schwere und imminente Bedrohung der öffentlichen Ordnung.
5. Was nun die freie Fortbewegung innerhalb des Aufenthaltlandes betrifft, so
wenden sich die Kongressteilnehmer an die öffentliche Behörde, damit jedes
Hindernis der freien Bewegung der Roma abgeschafft wird, vor allem sollten die
besonderen Dokumente der freien Fortbewegung, wahre “Interne Pässe“,
abgeschafft werden. Weiter bitten die Kongress-teilnehmer darum, die Gebiete der
Campingplätze den Nomaden, die dies wünschen, gemäß gewissen Bedingungen zugänglich
zu machen (im Winter, zum Beispiel), und die Zigeuner-Vereinigungen zu
autorisieren, ihre individuellen Rechte vor den zuständigen Gerichten zu
vertreten.
6. Bezüglich des freien Umherfahrens, außerhalb, der Zigeuner, Bürger von
Drittländern, würden die Kongressteilnehmer es begrüßen, wenn in den
nationalen Regelungen das aufgenommen würde, was der Entschluss des Europa
Parlamentes am 21. April l994 über die Situation der Roma in der Europäischen
Gemeinschaft (A3-0124/R4) sagt. Hier werden die Regierungen der Mitgliedsstaaten
ausdrücklich aufgefordert (1° Paragraph des Artikels 1) anzuordnen, dass
“alle Bürger aus Drittländern, die ihren legalen Wohnsitz in einem
Mitgliedsstaat haben, besonders die Roma, dasselbe Recht auf freie Fortbewegung
durch die ganze Europäische Union haben, wie die Bürger der Union“.
7. Die Kongressteilnehmer bitten außerdem darum, dass in der Rechtssprechung
und in den Verordnungen der Staaten, das aufgenommen wird, was der Ministerrat
des Europarates am 03. Februar 2000 [R (2000) 4] beschlossen hat, besonders den
Punkt, den Vorschulunterricht betreffend, der auch den Roma Kinder zugänglich
gemacht werden sollte, um ihnen in der Folge die Aufnahme in den schulischen
Zyklus zu garantieren. Weiter wird empfohlen, die Eltern mit einzubeziehen, um
ihnen die Rolle der kulturellen Vermittler zu erschließen. Es möge also in der
Schule allen Schülern eine Erziehung zukommen, in der Achtung ihrer
Verschiedenheit und ihres sozialen Standes.
8. Es wird weiter von den Kongressteilnehmern als notwendig hervorgehoben, die
mensch-lichen und kulturellen Ressourcen richtig zu bewerten, welche von der
potentiellen Anwesenheit von 4 Millionen Kindern und Jugendlichen Roma im
schulpflichtigen Alter dargestellt ist und zu berücksichtigen, was diese Realität
für alle europäischen Regierungen bedeutet. Europa möge sich des Verlustes
bewusst werden, der die Nichtbeachtung dieser 4 Millionen Jugendlichen Roma, die
zur Hälfte noch nie eine Schule besucht haben, für den Kontinent bedeutet.
9. Die Kongressteilnehmer haben nach der Durchsicht der neuesten internationalen
Dokumenta-tion festgestellt, dass seitens der Roma ein echter Wille besteht,
sich ernstlich für eine juristische Integration (=Einschließung) in die
nationalen Gemeinschaften einzusetzen, mit denen sie eine Lebens- und
Arbeitsbeziehung verbindet. Dieses Verhalten ist Frucht der Veränderung in der
Welt der Roma, die schon seit einigen Jahren zu bemerken ist, und die bestimmend
sein kann für den Einschließungs- und Integrationsprozess. Darauf gründet
auch unsere Hoffnung, bei diesem unserem Aufruf Gehör zu finden.
Die Teilnehmer erneuern also alle bisherigen Inhalte dieses Appells, damit die
Verantwort-lichen und die gesamte Zivilgesellschaft diese neue Dynamik der Roma
in der Bestimmung ihrer Zukunft beachten, denn sie will so auch eine bessere für
alle sein. So seien sie dann willkommen und empfangen.
10. Zum Schluss wollen die Kongressteilnehmer auch mit Vertrauen auf die Kirche
schauen, die Mutter und Lehrmeisterin ist, und um Unterstützung für die hier
vorgebrachten Anliegen bitten, die sie mit Ausdauer den Verantwortlichen der
Nationen und der Welt vortragen werden. Wir wenden uns also an die Ortskirchen,
einen prophetischen Geist zu zeigen, um die Ungerechtigkeiten anzuprangern,
welche die Zigeunergruppen erfahren, die sich in ihrem Gebiet befinden: es sind
Ungerechtigkeiten, die aus einer egoistischen Gleichgültigkeit, aus Vorurteile
oder aus Diskriminierung erwachsen.
Die Kirche ist aufgerufen, die pastoralen Bemühungen für die Roma auf der
ganzen Welt zu unterstützen, in der festen Überzeugung der engen Verbindung
zwischen der Evangelisie-rung und der menschlichen Förderung.
Auch wenn dieser Appell eine europäische “Farbe“ hat, denn der Großteil
der Anwesenden kommt aus dem europäischen Gebiet, so wendet sich die Kirche in
einem mütterlichen Verhalten an alle Roma, die, obwohl sie nicht gewalttätig
sind, doch so diskriminiert werden und besonders im vergangenen Jahrhundert
einem so schrecklichen Schicksal ausgeliefert waren. Sie wird ihnen ihre Sorge für
ihr spirituelles Heil und für die Verteidigung ihrer so unterdrückten
Menschenrechte beweisen. Möge Gott uns beistehen!
Budapest, 05. Juli 2003
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