ANSPRACHE VON KARD. ANGELO SODANO
BEIM GIPFELTREFFEN DER
STAATSOBERHÄUPTER UND REGIERUNGSCHEFS ANLÄSSLICH DER
60. GENERALVERSAMMLUNG DER VEREINTEN NATIONEN*
New York, Vereinte Nationen
Freitag, 16. September 2005
Herr Präsident!
Es ist mir eine Ehre, Ihnen und den hier versammelten Staats-
und Regierungschefs wie auch allen weiteren Vertretern der Mitgliedstaaten der
Organisation die herzlichen Grüße Seiner Heiligkeit Benedikt XVI. zu überbringen.
Meine Stimme soll auch ein Echo der Katholiken in aller Welt
sein, die die Vereinten Nationen als eine für den Frieden und den Fortschritt
der gesamten Menschheit immer notwendigere Institution ansehen.
60 Jahre sind seit jenem nunmehr weit zurückliegenden 26. Juni
1945 vergangen, als diese Organisation gegründet wurde mit der Absicht, die in
der Präambel ihres Statuts festgelegten vier großen Ziele zu verwirklichen.
Vieles ist in diesen Jahren im Dienst an der Menschheit getan worden. Dennoch
war diese Einrichtung, wie jede menschliche Wirklichkeit, im Lauf dieser Jahre
nicht wenigen Verschleißerscheinungen ausgesetzt. Allgemein ist man heute der
Überzeugung, daß sie sich erneuern muß, um auf die großen Herausforderungen der
heutigen Stunde eingehen zu können.
1. Die Aktualität der UNO
Gewiß, die UNO ist keine Super-Regierung. Sie ist vielmehr das
Resultat des politischen Willens der einzelnen Mitgliedstaaten. Doch die
Menschen, Milliarden von Personen, die sogenannten »we the people« der UN-Charta,
wenden sich an die Verantwortlichen der Nationen und rufen ihnen zu: Gebt uns
eine moderne Institution, die fähig ist, Entscheidungen zu treffen und für deren
Einhaltung zu sorgen. Diesen Appell richten Menschen an uns, die entmutigt sind
durch Versprechen, die nicht eingehalten, und Resolutionen, die nicht
respektiert werden. Dieser Ruf muß uns die notwendige Entschlossenheit geben,
eine institutionelle Reform der UNO in die Wege zu leiten, eine Reform, die den
wahren Anforderungen unserer Völker größere Beachtung schenkt als dem bloßen
Gleichgewicht der Machtverhältnisse.
In dieser Hinsicht wird man anmerken, daß die in den Kapiteln VI
und VII des UN-Statuts festgelegten Mechanismen ihre volle Gültigkeit durchaus
beibehalten und die notwendigen Kriterien enthalten, um der Bedrohung des
Friedens vorzubeugen und die kollektive Sicherheit zu gewährleisten.
Erforderlich ist heute aber die Vervollständigung dieses rechtlichen Rahmens mit
den notwendigen internationalen juristischen Mitteln zur Abrüstung und
Rüstungskontrolle, zur Bekämpfung des Terrorismus und der internationalen
Kriminalität und zur wirksamen Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen
und den regionalen Organisationen; all dies trägt bei zur Lösung von
Konfliktsituationen.
2. Verantwortungen der UNO
Die lange Geschichte der Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens (»peacekeeping«)
mit ihren Erfolgen und Mißerfolgen bietet eine Vielfalt von Erfahrungen für die
Entwicklung künftiger Handlungsparameter zur Beilegung von Konflikten. Zu diesem
Zweck unterstützt der Heilige Stuhl die Gründung einer Institution zur
Wiederherstellung des Friedens in jenen Ländern, die unter bewaffneten
Auseinandersetzungen leiden. Der Heilige Stuhl befürwortet somit die »Peacebuilding
Commission«, die eine ehrgeizige Strategie entwerfen und verwirklichen könnte,
um jene Faktoren ethnischer Rivalität zu überwinden, die Ursache von Konflikten
sind und sie in Zukunft von neuem auslösen können.
Die Tragödien auf dem Balkan, im Nahen Osten und in Afrika
sollten uns zum Nachdenken veranlassen. Wichtig ist jetzt unser Einsatz für den
Aufbau einer Kultur der Konfliktvorbeugung. Notwendig ist aber auch, das Problem
der gewaltsamen Entwaffnung des Aggressors eingehend zu vertiefen. Die »Verantwortung
zu beschützen« gründet auf einem sehr wichtigen politischen und rechtlichen
Konzept, das sich in der 60jährigen Geschichte der UNO fortschreitend entwickelt
hat. In seinem wesentlichen Kern verweist es auf den Vorrang der Würde jedes
einzelnen Menschen gegenüber dem Staat und jedem ideologischen System.
Angesichts einer solchen Reform der UNO bittet der Heilige Stuhl
die Staaten, die Beratungen über die Art und Weise der Verwirklichung und über
die praktischen Konsequenzen des Prinzips der »Verantwortung zu beschützen«
mutig fortzusetzen, um durch den Sicherheitsrat und unter Berücksichtigung der
im VII. Kapitel des UNO-Statuts enthaltenen Empfehlungen auf angemessene Weise
Abhilfe zu schaffen für jene Situationen, in denen nationale Obrigkeiten ihre
Bevölkerungen angesichts interner oder externer Bedrohungen nicht schützen
wollen oder können. In der Präambel des UN-Statuts heißt es, daß die Vereinten
Nationen gegründet wurden, um »die künftigen Geschlechter vor der Geißel des
Krieges zu bewahren«.
Zu diesem Zweck bleibt die Verwirklichung und vielleicht sogar
das Überschreiten der »Millennium Development Goals« eine Verpflichtung
der Gerechtigkeit im Dienst an der Menschenwürde und gleichzeitig eine
unerläßliche Bedingung für den Frieden und die kollektive Sicherheit,
einschließlich der Beseitigung oder spürbaren Einschränkung der Gefahr des
Terrorismus und der internationalen Kriminalität.
3. Einsatz für die Entwicklung
Wenn wir nun unseren Blick auf das wichtige Thema der
Entwicklung lenken, müssen wir anerkennen, daß wir in den letzten Jahren Zeugen
verschiedener vielversprechender Initiativen von seiten der Regierungen waren.
Anzuführen sind hier beispielsweise die vorgeschlagenen neuen Mechanismen zur
Finanzierung der Entwicklung (der »US Millennium Challenge Account«, die
»International Finance Facility«, die »Nouveaux mécanismes de taxation
internationale«, die unlängst von der französischen Regierung und anderen
Staaten vorgeschlagen wurden, usw.), und vor allem die jüngsten in Gleneagles
getroffenen G8-Entscheidungen werden vom Heiligen Stuhl sehr geschätzt. Dennoch
muß vieles noch getan werden für eine solidarische wirtschaftliche und
finanzielle Mobilisierung, die unbedingt die Lösung des Schuldenproblems der
ärmsten Länder wie auch der Staaten mittleren Einkommens mit schwerer
Auslandsverschuldung einschließen und mit der Wiederaufnahme der öffentlichen
Entwicklungshilfe (ODA, »Official Development Assistance«) sowie einer
großzügigen Öffnung der Märkte zugunsten der armen Länder verbunden sein muß.
Zweifellos müssen diese Initiativen der hochentwickelten Länder
Hand in Hand gehen mit einem neuen Verantwortungsbewußtsein seitens der
Regierungen der Entwicklungsländer, die verpflichtet sind, die Korruption zu
bekämpfen, die Rechtstaatlichkeit (»rule of law«) zu gewährleisten und
sich vor allem für die sozialen Aspekte der Entwicklung wie Erziehung und
Bildung, Arbeitssicherheit und grundlegende Gesundheitsfürsorge für alle
einzusetzen. Wir können der Menschheit, die den derzeit grassierenden und
anderen noch drohenden Pandemien ausgesetzt ist, der Vielzahl von Menschen,
denen der Zugang zu gesundheitlicher Basisversorgung, zu Aspirin und Trinkwasser
verwehrt ist, nicht eine zweifelhafte, oberflächliche oder gar ideologische
Sicht von Gesundheit bieten. Wäre es beispielsweise nicht besser, klar und
deutlich von der »Gesundheit der Frauen und Kinder« zu sprechen, als den
Ausdruck »reproduktive Gesundheit« zu verwenden? Will man etwa wieder von einem
»Recht auf Abtreibung« sprechen?
4. Der Beitrag des Heiligen Stuhls
Herr Präsident, der Heilige Stuhl hat vor allem einen
geistlichen Auftrag, dem aber die Pflicht entspringt, im Leben der Nationen
präsent zu sein und der ihn dazu veranlaßt, sich für Gerechtigkeit und
Solidarität unter den Menschen einzusetzen. Mit dieser Überzeugung bekräftigt
der Heilige Stuhl erneut seine volle Unterstützung der Ziele dieses
Gipfeltreffens und wird das in seiner Macht Stehende tun, damit es in Kürze die
erhofften Früchte hervorbringen und bald ein Zeitalter des Friedens und der
sozialen Gerechtigkeit anbrechen möge. Stets aktuell ist ein Ausspruch, den der
verstorbene Papst Johannes Paul II. bei seiner berühmten Reise nach Chile im
Jahr 1987 tat: »Los pobres no pueden esperar.« Die Armen können nicht
warten!
Vielen Dank!
*L'Osservatore Romano. Wochenausgabe in deutscher Sprache n°39 p.7.
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