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STAATSSEKRETARIAT
ERKLÄRUNG ZUM SCHUTZ DER GESTALT DES PAPSTES
Vor allem im Laufe der letzten Jahre hat sich eine wachsende Zuneigung und
eine herzliche Wertschätzung vieler Menschen gegenüber den Päpsten gezeigt,
denen man auch universitäre, schulische oder kulturelle Institutionen wie auch
Vereine, Stiftungen oder andere Einrichtungen widmen möchte.
Angesichts dessen wird erklärt, daß ausschließlich der Heilige Stuhl
berechtigt ist, unbedingt für die Wahrung des den Nachfolgern Petri gebührenden
Respekts Sorge zu tragen. Er hat daher ihre Gestalt und persönliche Identität
vor Initiativen zu schützen, die ohne Autorisierung den Namen und/oder das
Wappen der Päpste für Zwecke und Tätigkeiten verwenden, die nichts oder nur
wenig mit der Katholischen Kirche zu tun haben. Bisweilen versucht man nämlich
mittels des Gebrauchs von kirchlichen oder päpstlichen Symbolen und Logos allem,
was vertrieben oder unternommen wird, Glaubwürdigkeit und Ansehen zu geben.
Daher muß die Verwendung all dessen, was sich direkt auf die Person und das
Amt des Papstes (Name, Bild, Wappen) bezieht, wie auch der Bezeichnung
„päpstlich" ausdrücklich und im voraus vom Heiligen Stuhl autorisiert werden.
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