STAATSSEKRETARIAT
Das Staatssekretariat ist jene Behörde der Römischen Kurie,
die am engsten dem Papst bei der Ausübung seiner höchsten Gewalt
zur Seite steht (Pastor Bonus, Art. 39).
Die geschichtlichen Ursprünge des Staatssekretariats gehen auf das
15. Jahrhundert zurück. Mit der Apostolischen Konstitution Non
debet reprehensibile vom 31. Dezember 1487 wurde die Secretaria
Apostolica gegründet, die aus 24 Apostolischen Sekretären
bestand, von denen einer Secretarius domesticus genannt wurde und
eine hervorgehobene Stellung einnahm. Man kann die Kanzlei der Breven, das
Sekretariat der Breven an fürstliche Personen und das Sekretariat der
lateinischen Briefe auf diese Secretaria Apostolica zurückführen.
Leo X. richtete eine weitere Stelle ein, nämlich die des Secretarius
intimus, der dem Kardinal bei der Leitung der staatlichen
Angelegenheiten behilflich sein sollte und für die Korrespondenz in
italienischer Sprache verantwortlich war, insbesondere mit den
Apostolischen Nuntien, die damals mit diplomatischen Aufgaben und einem
festen Sitz ausgestattet wurden. So begann das Staatssekretariat sich zu
entwickeln, in besonderer Weise während der Zeit des Konzils von
Trient.
Der Secretarius intimus, der auch Secretarius Papae oder
Secretarius maior genannt wurde, war lange Zeit hindurch
fast immer ein Prälat, der nicht selten die Bischofswürde
innehatte. Doch zu Beginn des Pontifikates von Innozenz X. wurde in dieses
hohe Amt eine Persönlichkeit berufen, die schon mit dem Purpur
bekleidet war und nicht zu seiner Verwandschaft gehörte. Innozenz
XII. hat dann endgültig das Amt des Kardinalnepoten abgeschafft und
der Kardinalstaatssekretär übernahm allein die Machtbefugnis.
Am 19. Juli 1814 rief Pius VII. die Heilige Kongregation für
die außerordentlichen kirchlichen Angelegenheiten ins Leben und
erweiterte somit die Kongregation Super negotiis ecclesiasticis regni
Galliarum, die von Pius VI. im Jahre 1793 gegründet worden war.
Der heilige Papst Pius X. hat mit der Apostolischen Konstitution Sapienti
Consilio vom 29. Juni 1908 die Heilige Kongregation für die
außerordentlichen kirchlichen Angelegenheiten im Sinne des Codex
Iuris Canonici vom 1917 (Can. 263) aufgeteilt und die jeweiligen
Kompetenzen der drei Sektionen festgelegt: die erste Sektion war
wesentlich für die außerordentlichen Angelegenheiten zuständig,
die zweite für die ordentlichen Angelegenheiten, die dritte schließlich,
die früher eine eigenständige Behörde gewesen war (Kanzlei
der Apostolischen Breven), hatte die Aufgabe, die Päpstlichen
Breven vorzubereiten und zu versenden.
Paul VI. kam mit der Apostolischen Konstitution Regimini Ecclesiae
Universae vom 15. August 1967 dem Wunsch der Väter des II.
Vatikanischen Konzils nach und reformierte die Römische Kurie. Dabei
gab er auch dem Staatssekretariat ein neues Gesicht. So wurde die dritte
Sektion (Kanzlei der Apostolischen Breven) aufgehoben, und die frühere
erste Sektion, die Heilige Kongregation für die außerordentlichen
kirchlichen Angelegenheiten in eine vom Staatssekretariat zwar
unterschiedene, aber mit ihm eng verbundene Behörde umgewandelt.
Diese erhielt den Namen Rat für die Öffentlichen
Angelegenheiten der Kirche.
Johannes Paul II. hat am 28. Juni 1988 die Apostolische Konstitution
Pastor Bonus promulgiert, mit der er im Zuge einer Kurienreform das
Staatssekretariat in zwei Sektionen unterteilte: Die Sektion für
die Allgemeinen Angelegenheiten und die Sektion für die
Beziehungen mit den Staaten; in diese ist der Rat für die Öffentlichen
Angelegenheiten der Kirche aufgegangen. Auf diese Weise wurden
einerseits die Einzigartigkeit, andererseits die differenzierte Eigenart
des Dienstes, den das Staatssekretariat dem Papst zu leisten hat, gewährleistet.
Dem Staatssekretariat steht ein Kardinal mit dem Titel Staatssekretär
vor. Als erster Mitarbeiter des Papstes in der Leitung der universalen
Kirche kann der Kardinalstaatssekretär als der höchste Repräsentant
der diplomatischen und politischen Aktivitäten des Heiligen Stuhls
betrachtet werden, der unter bestimmten Umständen die Person des
Papstes selbst vertritt.
Die Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten
Gemäß Art. 41-44 der Apostolischen Konstitution Pastor
Bonus besteht die Aufgabe, die der Sektion für die Allgemeinen
Angelegenheiten oder Ersten Sektion zukommt, darin, dem Papst in den
Fragen seines täglichen Dienstes behilflich zu sein, der sich sowohl
auf die Sorge um die universale Kirche als auch auf die Beziehungen zu den
Dikasterien der Römischen Kurie bezieht. Die Erste Sektion besorgt
die Redaktion der Dokumente, die der Heilige Vater ihr anvertraut. Sie
bearbeitet die Unterlagen für die Ernennungen der Römischen
Kurie und bewahrt das Bleisiegel sowie den Fischerring auf. Sie regelt die
Aufgaben und Tätigkeiten der Vertreter des Heiligen Stuhls, vor allem
gegenüber den Ortskirchen. Sie erledigt alles, was die Botschaften
beim Heiligen Stuhl betrifft. Sie beaufsichtigt die offiziellen
Mitteilungsorgane des Heiligen Stuhls und besorgt die Veröffentlichung
der Acta Apostolicae Sedis und des Annuario Pontificio.
Die Erste Sektion des Staatssekretariats wird von einem Erzbischof
geleitet, dem Substituten für die Allgemeinen Angelegenheiten,
der von einem Prälaten, dem Assessor für die Allgemeinen
Angelegenheiten, unterstützt wird. Das Amt des Substituten
erscheint in der hierarchischen Ordnung des Staatssekretariats im Jahre
1814.
Die Sektion für die Beziehungen mit den Staaten
Der Sektion für die Beziehungen mit den Staaten oder Zweiten
Sektion kommt die eigene Aufgabe zu, gemäß Art. 45-47 der
Apostolischen Konstitution Pastor Bonus die Angelegenheiten zu
erledigen, die mit den Regierungen verhandelt werden müssen. In der
Kompetenz der Zweiten Sektion liegen: die diplomatischen Beziehungen des
Heiligen Stuhls mit den Staaten, der Abschluß von Konkordaten und ähnlicher
Abkommen inbegriffen; die Vertretung des Heiligen Stuhls bei
internationalen Organisationen und Konferenzen; in besonderen Fällen
und im Auftrag des Papstes nach Anhörung der zuständigen
Dikasterien der Kurie die Besetzung, Errichtung oder Veränderung der
Teilkirchen; in enger Zusammenarbeit mit der Kongregation für die
Bischöfe die Bischofsernennungen in den Ländern, die mit dem
Heiligen Stuhl Konkordate oder Abkommen internationalen Rechts geschlossen
haben.
Die Anfänge dieser Sektion gehen auf die Kongregation Super
negotiis ecclesiasticis regni Galliarum zurück, die von Pius VI.
mit der Konstitution Sollicitudo omnium ecclesiarum am 28. Mai
1793 errichtet worden war, um jene Probleme zu behandeln, die sich der
Kirche mit der französischen Revolution stellten. Im Jahre 1814 hat
Pius VII. die Kompetenz dieser Kongregation auf die ganze Welt ausgeweitet
und ihr den Titel Congregatio extraordinaria praeposita negotiis
ecclesiasticis orbis catholici gegeben. Einige Jahre später hat
sie Leo XII. in Congregatio pro negotiis ecclesiasticis
extraordinariis umbenannt. Dieser Name ist bis zum Jahre 1967
geblieben, als Paul VI. dieses Organ vom Staatssekretariat unterschied und
Rat für die Öffentlichen Angelegenheiten der Kirche nannte,
der später von der jetzigen Sektion der Beziehungen mit den Staaten
ersetzt werden sollte.
Die Zweite Sektion des Staatssekretariats wird von einem Erzbischof
geleitet, dem Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten,
der von einem Prälaten, dem Untersekretär für die
Beziehungen mit den Staaten, unterstützt wird. Außerdem
wirken Kardinäle und Bischöfe mit.
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