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BOTSCHAFT ZUM 150. JAHRESTAG
DER "REGENSBURGER TRADITION"

15. Mai 2003

 

Seiner Exzellenz
dem Hochwürdigsten Herrn
Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller
Bischof von Regensburg
Niedermünstergasse 1
D – 93047 Regensburg


Exzellenz!
Hochwürdigster Herr Diözesanbischof!

Die Diözese Regensburg wie auch die Stadt Regensburg und ihre verschiedenen kirchenmusikalischen Einrichtungen dürfen in diesen Tagen das 150jährige Jubiläum der »Regensburger Tradition« feiern. Zugleich wird der 100. Jahrestag der Verkündigung des Motu Proprio Inter pastoralis Officii (Tra le sollecitudini) des heiligen Papstes Pius X. begangen. S.H. Papst Johannes Paul II. hat von der Feier dieser Jubiläen Kenntnis erlangt und mich daher beauftragt, Ihnen, Exzellenz, sowie den Vertretern der Stadt, den Kirchenmusikern und allen Gästen, die am Festakt im Wolfgangssaal des Gymnasiums der Regensburger Domspatzen teilnehmen, seine herzlichen Glück- und Segenswünsche zu übermitteln.

Das Motu Proprio Tra le sollecitudini, das die Sorge um die Würde und Heiligkeit des Gottesdienstes und der Liturgie, die den heiligen Papst Pius X. schon zu Beginn seines Pontifikats bewegte, zum Ausdruck bringt, war gleichsam als ein erstes kirchenmusikalisches Gesetz wegweisend für die Entwicklung auf diesem Gebiet und stellt in seinen Grundsätzen unverändert bis heute einen allgemeingültigen Bezugspunkt für die Pflege und Gestaltung der Kirchenmusik dar. Diese wird zum einen an ihren ursprünglichen Charakter und ihre eigentliche Aufgabe erinnert: »Die Kirchenmusik ist ein wesentlicher Bestandteil der feierlichen Liturgie. Daher nimmt sie an deren allgemeinem Zweck teil, der da ist die Ehre Gottes und die Heiligung und Erbauung der Gläubigen« (Nr. 1). Zum anderen wird die Bewahrung des Gregorianischen Chorals, der als der der Römischen Kirche eigene Gesang und stets als höchstes Vorbild der »Musica Sacra« anzusehen ist, wie auch die Pflege der Polyphonie im Geist der Liturgie eingefordert. Diese Forderungen wurden auch vom Zweiten Vatikanischen Konzil aufgegriffen und erneuert (Sacrosanctum Concilium, 112–121).

Zugleich bestärkte der heilige Papst Pius X. mit seinem Schreiben die vorbildlichen Entwicklungen, die sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts im Eifer für die Kirchenmusik hervorgetan haben und mit Billigung des Heiligen Stuhles und unter Leitung der Bischöfe zum Zusammenschluß von Vereinigungen führten, die die Kirchenmusik in vielen Kirchen und Gotteshäusern wieder voll und ganz zu Ehren gebracht haben. Gewiß darf sich die »Regensburger Tradition« damit angesprochen fühlen, da sie in den genannten kirchenmusikalischen Reformbestrebungen ihren Ursprung und ihre Begründung findet. Das Wirken des Stiftskanonikus Carl Proske, der vor 150 Jahren den ersten Band seiner »Musica Divina« veröffentlichen konnte, und die Arbeit seines Schülers Franz Xaver Witt wie auch die vieler anderer Kirchenmusiker, darunter hervorragende Priesterpersönlichkeiten, brachten die Bemühungen um die reine Gestalt der »Musica Sacra« zu hoher Blüte, die in den Regensburger Domspatzen und der Regensburger Kirchenmusikschule, der nunmehrigen Hochschule für Kirchenmusik, bis heute gute Früchte trägt.

Die Kirchenmusik, die in ihrem dienenden Charakter immer der sakralen Würde der Liturgie entsprechen muß, soll zur Ehre Gottes gereichen und die innere und äußere Teilnahme der Gläubigen am Gottesdienst fördern als auch zu ihrer Erbauung beitragen. Daher ist sie oft auch ein geeignetes seelsorgliches Mittel, um die Gläubigen durch ihre Mitwirkung zum Geheimnis der Liturgie hinzuführen. In diesem Sinne ist die »Musica Sacra« mitunter eine Art »Glaubensschule«. Darin mögen die Kirchenmusiker ihre vorrangige Berufung sehen und in diesem Bewußtsein die Kirchenmusik pflegen und deren Schatz mehren (vgl. Sacrosanctum Concilium, 121).

Papst Johannes Paul II. verbindet sich geistlich mit allen, die am Festakt anläßlich des 150jährigen Jubliäums der »Regensburger Tradition« und des 100. Jahrestages der Verlautbarung des Motu Proprio Tra le sollecitudini teilnehmen. Er hegt dabei den lebhaften Wunsch, daß sie durch die Freude an der Kirchenmusik in der Liebe zur heiligen Liturgie gestärkt werden.

Von Herzen dankt der Heilige Vater besonders denen, die sich in der Befolgung der kirchenmusikalischen Gesetzgebung die wahre Pflege der authentischen katholischen Kirchenmusik im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils zum Anliegen gemacht haben – insbesondere dem Domchor Regensburg und der Hochschule für Kirchenmusik wie auch dem Bistum und der Stadt Regensburg. Auf die Fürsprache der Allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria, der heiligen Cäcilia sowie der Regensburger Diözesanpatrone, erteilt Seine Heiligkeit Ihnen allen von Herzen den Apostolischen Segen.

Aus dem Vatikan, am 31. Oktober 2003, Fest des hl. Wolfgang, Patron des Bistums Regensburg

Angelo Kardinal Sodano
Staatssekretär Seiner Heiligkeit

 

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