Zum größeren geistlichen Wohl der Gläubigen wird den eparchialen und diözesanen Bischöfen die Vollmacht erteilt, einmal im Jahr den Päpstlichen Segen, verbunden mit dem vollkommenen Ablaß, in den einzelnen Konkathedralkirchen zu spenden, die früher Kathedralen von erloschenen Eparchien oder Diözesen waren, das heißt ohne Verringerung des vom Recht für die ganze Teilkirche festgelegten dreimaligen Päpstlichen Segens.
Die Kathedralkirche stellt »in der Majestät ihrer architektonischen Strukturen den
geistlichen Tempel dar, der sich im Innern einer jeden Seele im Glanz der Gnade entsprechend den orten des Apostels erhebt: ›ir sind doch der Tempel des lebendigen Gottes‹ (2 Kor 6,16). Die Kathedrale ist auch das mächtige Symbol der sichtbaren Kirche Christi, die auf dieser Erde
betet, singt und anbetet; das heißt, sie ist als Bild jenes mystischen Leibes zu verstehen, dessen
Glieder zum Gefüge der Nächstenliebe werden, das durch die Betauung mit den himmlischen Gaben genährt wird« (Paul VI., Apost. Konst. Mirificus eventus, 72, 7.12.1965).
Es ist deshalb höchst förderlich, daß die Seelen der Gläubigen sich in besonderer Liebe mit der Kathedralkirche verbunden fühlen, die der
erhabene Sitz und das Symbol des Lehramtes des Bischofs und seines liturgischen Dienstes ist: Denn mit dieser inneren religiösen
Geisteshaltung drücken die Gläubigen einerseits aus, daß sie das »sichere Charisma der
Wahrheit« (vgl. Irenäus von Lyon, Ad haereses, lib. IV c. 40, Nr. 2) anerkennen und verehren, mit dem die Bischöfe betraut sind, die mit dem Bischof von Rom, dem Stellvertreter Christi, hierarchisch
vereint sind; anderseits, daß sie die heiligen Wirklichkeiten in Gemeinschaft mit dem Hirten, der auf Erden der Stellvertreter des Ewigen Hirten und Bischofs unserer Seelen ist (1 Petr
2,25), vermitteln und, soweit es ihnen zusteht, vollziehen wollen.
Die schmerzliche Verringerung der geweihten Amtsträger in vielen Teilen der
althergebrachten Katholizität und die an sich berechtigte Notwendigkeit einer Koordinierung der
pastoralen Arbeit hatten in jüngster Zeit unter den gewandelten sozialen, geografischen und
wirtschaftlichen Bedingungen und neuen Lebensgewohnheiten zur Folge, daß einige Teilkirchen
erloschen sind, während ihr Territorium und die Bevölkerung mit der des Bischofs einer größeren Teilkirche zusammengelegt wurden.
Aber die gebührende Berücksichtigung ihres ehrwürdigen Alters, berühmter historischer
Begebenheiten und der großen Heiligkeit, die in vielen Gläubigen dieser erloschenen Kirchen
aufgeblüht ist, hat dazu geführt, daß ihren Gotteshäusern, die einmal Kathedralen waren, der Titel Konkathedralen beigefügt wurde, um die Zuneigung dieser Gläubigen zu ihrer früheren Kirche zu nähren, während die geistliche und
kanonische Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof, der durch das bevorzugte Band an die
heutige Kathedrale gebunden ist, bewahrt wird.
Diese Gefühle der Anhänglichkeit wurden gebilligt, und mit dem Wunsch, sie geistlich zu
vervollkommnen, hat Papst Johannes Paul II. in der Audienz für die unterzeichneten Leiter der
Apostolischen Pönitentiarie am 13. Juni 2002 sich gewürdigt festzulegen, daß die Bischöfe in den
Kirchen, die früher Kathedralen waren und jetzt innerhalb ihres Territoriums Konkathedralen sind, unter Beibehaltung des dreimaligen
Päpstlichen Segens gemäß Norm Nr.7,2 des Enchiridion Indulgentiarum die Vollmacht
haben, einmal im Jahr an einem Hochfest, das von den Bischöfen bestimmt wird, den Päpstlichen Segen, verbunden mit dem vollkommenen Ablaß, zu
erteilen; dadurch können ihn die Gläubigen in den Konkathedralkirchen mit einem von jeder Sünde abgelösten Herzen und unter den gewohnten notwendigen Bedingungen für die Gewinnung eines vollkommenen Ablasses (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach der Meinung des Papstes) erlangen.
Das vorliegende Dekret bleibt immer in Kraft, ungeachtet jeglicher gegenteilig lautenden
Vorschrift. Gegeben zu Rom, beim Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 29.Juni 2002, dem Hochfest der hll. Apostel Petrus und Paulus.
Luigi De Magistris
Titularerzbischof von Nova
Pro-Großpönitentiar
Gianfranco Girotti OFM Conv
Regent