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APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE
URBIS ET ORBIS
D E K R E T
Ein vollkommener Ablaß
wird den Christgläubigen gewährt
am 8. Dezember dieses Jahres,
dem Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria,
dem 40. Jahrestag des Abschlusses
des II. Ökumenischen Vatikanischen Konzils
durch den Diener Gottes Papst Paul VI.
Die wunderbaren Werke und die Wohltaten Gottes gegenüber seinem
Volk sollen stets Gegenstand unseres dankbaren Gedenkens sein, und dies in
besonderer Weise an den Jahrestagen von Ereignissen, die für das Leben der
Kirche von besonderer Bedeutung sind.
Wir nähern uns dem 8. Dezember, dem Hochfest der ohne Erbsünde
empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria, an dem sich zum 40. Mal der Tag
jährt, als der Diener Gottes Papst Paul VI., der zuvor die Jungfrau Maria zur
Mutter der Kirche proklamiert hatte, anläßlich des Abschlusses des II.
Ökumenischen Vatikanischen Konzils einen feierlichen Lobpreis zur Gottesmutter
erhob, die Mutter Christi und somit Mutter Gottes und geistliche Mutter von uns
allen ist.
Zu diesem Hochfest ist es der sehnliche Wunsch von Papst Benedikt
XVI., daß, während Er in Rom der Unbefleckten Jungfrau öffentlich die Ehre
erweist, die ganze Kirche sich Ihm im Geiste anschließe, damit alle Gläubigen,
im Namen unserer gemeinsamen Mutter vereint, mehr und mehr im Glauben gestärkt
werden, mit immer größerer Hingabe Christus nachfolgen und den Brüdern und
Schwestern in immer tieferer Nächstenliebe zugetan sind: Daraus entspringen, wie
es das II. Vatikanische Konzil sehr weise gelehrt hat, die Werke der
Barmherzigkeit zugunsten der Bedürftigen, der Einsatz für die Gerechtigkeit
sowie die Wahrung und das Streben nach Frieden.
Der Heilige Vater, dem es ein Herzensanliegen ist, daß die Liebe
und das Vertrauen der Gläubigen in die Jungfrau und Gottesmutter Maria gemehrt
werden und daß ihr Leben durch die Hilfe und das Vorbild Ihrer Heiligkeit treu
im Einklang stehe mit der weisen Lehre des II. Ökumenischen Vatikanischen
Konzils, in enger hierarchischer Verbundenheit mit Ihm und den jeweiligen
Bischöfen, gewährt wohlwollend das Geschenk des vollkommenen Ablasses, der unter
den gewohnten Bedingungen gewonnen werden kann (sakramentale Beichte,
eucharistische Kommunion und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters), mit
einer inneren Bereitung, die jede Anhänglichkeit an jegliche Sünde ausschließt,
am kommenden Hochfest der Unbefleckten Empfängnis. Dieser Ablaß gilt allen
Gläubigen, die an einer Andacht oder einem Gottesdienst zu Ihren Ehren
teilnehmen oder aber ein offenes Bekenntnis ihrer Marienfrömmigkeit vor einem
Bild der Unbefleckten Jungfrau ablegen, das zur öffentlichen Verehrung
ausgestellt ist, und dabei das Gebet des Vaterunsers, des Glaubensbekenntnisses
und einer Anrufung der Immakulata (zum Beispiel »Ganz schön bist du, Maria, und
der Erbschuld Makel ist nicht an dir!«, »Ohne Erbschuld empfangene Königin,
bitte für uns«).
Schließlich können auch die Gläubigen, die durch Krankheit oder
einen anderen triftigen Grund gehindert sind, an eben diesem Tag dasselbe
Geschenk des vollkommenen Ablasses empfangen, wenn sie zu Hause oder wo auch
immer sie sich befinden mögen, mit einer inneren Bereitung, die jede
Anhänglichkeit an jegliche Sünde ausschließt, und mit dem Vorsatz, sobald wie
möglich die obengenannten Bedingungen zu erfüllen, sich im Geiste und Herzen den
Anliegen des Papstes in ihren Gebeten zur Unbefleckten Jungfrau anschließen und
dabei das Vaterunser sowie das Glaubensbekenntnis beten.
Das Dekret hat einmalig nur für den genannten Tag Gültigkeit.
Ungeachtet aller entgegenstehenden Bestimmungen, auch wenn sie besonderer
Erwähnung würdig sind.
Gegeben zu Rom, am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am
18. November, dem Weihetag der Basiliken St. Peter und St. Paul.
James Francis Kard. STAFFORD
Großpönitentiar
Gianfranco Girotti, O.F.M. Conv.
Regent
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