Den Gläubigen werden aus Anlaß des
»14. Welttages der Kranken« besondere Ablässe gewährt
Bewegt vom leidenschaftlichen Wunsch, daß aus den geduldig ertragenen und
durch die Jungfrau Maria zusammen mit den Leiden ihres Sohnes, des Erlösers, dem
ewigen Vater demütig aufgeopferten Krankheiten und Leiden der Menschen reiche
geistliche Früchte erwachsen mögen, und vor allem gestützt auf die Hoffnung, daß
die Werke und Initiativen christlicher Barmherzigkeit und Solidarität gegenüber
den Kranken, besonders jenen, die unter einer geistigen Behinderung leiden und
so leicht von der Gesellschaft und von der eigenen Familie vernachlässigt
werden, Förderung erfahren, hat Papst Benedikt XVI. in der am 2. Januar des
laufenden Jahres dem unterzeichneten Kardinal-Großpönitentiar gewährten Audienz
verfügt, daß anläßlich des »14. Welttages der Kranken« am kommenden 11. Februar,
dem Gedenktag der allerseligsten Jungfrau Maria von Lourdes, der in der
Eucharistiefeier in der Kathedrale des hl. Franz Xaver in Adelaide, Australien,
seinen Höhepunkt finden wird, den Gläubigen folgende besondere Ablässe gewährt
werden sollen.
A. Einen vollkommenen Ablaß können die Gläubigen, unter den gewohnten
Bedingungen (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach der
Meinung des Heiligen Vaters) und mit dem Herzen von jeglicher Sünde abgekehrt,
an diesem 11. Februar erlangen, wenn sie in der Kathedrale von Adelaide oder an
irgendeinem anderen, von der kirchlichen Autorität dazu bestimmten Ort an einem
Gottesdienst andächtig teilnehmen, der gefeiert wird, um Gott die Anliegen des
»Welttages der Kranken« vorzubringen.
Die Gläubigen aber, die sich in den öffentlichen Krankenhäusern oder zu Hause
wie »barmherzige Samariter« einfühlsam und fürsorglich der Kranken annehmen,
besonders jener, die wegen einer geistigen Behinderung größerer Geduld, Pflege
und Aufmerksamkeit bedürfen, und wegen der Erfüllung dieses Dienstes nicht an
dem oben genannten Gottesdienst teilnehmen können, sollen dennoch das Geschenk
des vollkommenen Ablasses erlangen, wenn sie jenen Dienst der Nächstenliebe an
dem genannten Tag hochherzig wenigstens für einige Stunden so geleistet haben,
als wäre er dem Herrn Christus erwiesen worden (vgl. Mt 25,40), mit einer
inneren Bereitung, die jede Anhänglichkeit an die Sünde ausschließt, und dem
Vorsatz, sobald es ihnen möglich sein wird, die für die Erlangung des
vollkommenen Ablasses erforderlichen Bedingungen zu erfüllen.
Schließlich können die Gläubigen, die wegen Krankheit, Alter oder aus einem
anderen derartigen Grund daran gehindert sind, an dem oben genannten
Gottesdienst teilzunehmen, den vollkommenen Ablaß erlangen, wenn sie, mit dem
Herzen von jeglicher Sünde abgekehrt und mit der festen Absicht, die üblichen
Bedingungen, soweit es ihnen möglich ist, zu erfüllen, an jenem Tag im Einklang
mit dem Anliegen des Heiligen Vaters geistig an dem genannten Gottesdienst
teilnehmen, andächtig für alle Kranken beten und durch die jungfräuliche
Gottesgebärerin Maria, »Heil der Kranken«, Gott ihre körperlichen Krankheiten
und geistigen Leiden aufopfern.
B. Ein Teilablaß soll allen Gläubigen vom 9. bis 11. Februar jedesmal
gewährt werden, wenn sie mit reumütigem Herzen an den barmherzigen Gott fromme
Gebete richten, um ihm die oben genannten Anliegen zur Hilfe der Kranken
anzuempfehlen.
Das vorliegende Dekret hat Gültigkeit für diesen Anlaß. Dem steht keinerlei
gegenteilige Verfügung entgegen.
Gegeben zu Rom, am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 18. Januar
2006, Beginn der Gebetswoche für die Einheit der Christen.
JAMES FRANCIS Kard. STAFFORD
Großpönitentiar
Gianfranco Girotti, O.F.M. Conv.
Regent