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URBIS ET ORBIS
DEKRET

 

Aus Anlaß des 2000. Jahrestages der Geburt des heiligen Apostels Paulus
werden besondere Ablässe gewährt.

Im Hinblick auf das bevorstehende liturgische Hochfest der Apostelfürsten möchte der Papst, von seiner Hirtenliebe bewegt, rechtzeitig um die geistlichen Schätze Sorge tragen, die den Gläubigen für ihre Heiligung gewährt werden sollen, damit sie zu diesem frommen und freudigen Anlaß ihre übernatürlichen Heilsvorsätze mit noch größerem Eifer erneuern und bekräftigen, bereits von der Ersten Vesper des besagten Hochfestes an, insbesondere zu Ehren des Völkerapostels, nun da sich der 2000. Jahrestag seiner Geburt auf Erden nähert.

In der Tat bereitet das Geschenk der Ablässe, das der Römische Papst der Universalkirche gewährt, den Weg, um in höchstem Maße die innere Läuterung zu erlangen, die, indem sie dem Apostel Paulus die Ehre erweist, das übernatürliche Leben in den Herzen der Gläubigen zur Geltung bringt und sie milde anspornt, Früchte guter Werke zu tragen.

Daher gewährt die Apostolische Pönitentiarie, welcher der Heilige Vater die Aufgabe übertragen hat, das Dekret über die Gewährung und Erlangung der Ablässe auszuarbeiten und abzufassen, die für die gesamte Dauer des Paulus-Jahres Gültigkeit haben, durch das vorliegende, dem Willen des Papstes entsprechende Dekret, wohlwollend die im folgenden aufgeführten Gnaden:

I. – Allen und jedem einzelnen Christgläubigen, die wirklich bußfertig, durch das Bußsakrament gereinigt und durch die heilige Kommunion gestärkt, in frommer Gesinnung die Päpstliche Basilika des hl. Paulus an der »Via Ostiense« besuchen und nach Meinung des Papstes beten, wird der vollkommene Ablaß der zeitlichen Sündenstrafen gewährt und erteilt, wenn sie vorher den sakramentalen Nachlaß und die Vergebung der Sünden erlangt haben.

Der vollkommene Ablaß kann von den Gläubigen sowohl für sich selbst als auch für die Verstorbenen gewonnen werden, so oft man die gebotenen Werke verrichtet, wobei die Norm Gültigkeit behält, daß der vollkommene Ablaß nur einmal am Tag erlangt werden kann.

Damit die Gebete, die bei diesen andächtigen Besuchen zu Gott erhoben werden, die Herzen der Gläubigen mit größerem Eifer zur Verehrung des Gedächtnisses des hl. Paulus führen und anspornen, wird folgendes festgelegt und geboten: Jeder Gläubige muß nach den persönlichen Gebeten, die er vor dem Altar des Allerheiligsten Sakraments zu Gott erhebt, am Confessio-Altar das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis sprechen, unter Hinzufügung frommer Anrufungen zu Ehren der allerseligsten Jungfrau Maria und des hl. Paulus. Diese Verehrung soll stets eng verbunden sein mit dem Gedächtnis des heiligen Apostelfürsten Petrus.

II. – Die Christgläubigen der verschiedenen Ortskirchen können unter den gewohnten Bedingungen (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters) und ohne jede Anhänglichkeit an jegliche Sünde den vollkommenen Ablaß gewinnen, wenn sie andächtig an einem öffentlichen Gottesdienst oder einer Andacht zu Ehren des Völkerapostels teilnehmen: an den Tagen, an denen das Paulus-Jahr feierlich eröffnet und beschlossen wird, in allen Gotteshäusern; an anderen Tagen, die vom Ordinarius des Ortes zu bestimmen sind, in Gotteshäusern, die dem hl. Paulus geweiht sind, oder zum Nutzen der Gläubigen in anderen vom Ordinarius dafür bestimmten Gotteshäusern.

III. – Schließlich können ebenso die Gläubigen, die durch Krankheit oder aus einem anderen rechtmäßigen und schwerwiegenden Grund verhindert sind, stets mit dem Herzen abgekehrt von jeglicher Sünde und mit dem Vorsatz, die gewohnten Bedingungen sobald wie möglich zu erfüllen, den vollkommenen Ablaß erlangen, wenn sie sich im Geiste einer Jubiläumsfeier zu Ehren des hl. Paulus anschließen und ihr Gebet und ihr Leiden für die Einheit der Christen darbringen.

Damit aber die Gläubigen an diesen himmlischen Gnaden leichter teilhaben können, sollen sich die Priester, die von der zuständigen kirchlichen Autorität zur Abnahme der Beichte zugelassen sind, bereitwillig und großherzig zur Verfügung stellen, um sie zu hören.

Das vorliegende Dekret hat nur für die Dauer des Paulus-Jahres Gültigkeit. Dem steht keinerlei gegenteilige Verfügung entgegen.

Gegeben zu Rom, vom Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 10. Mai 2008, dem Vorabend des Pfingstfestes

JAMES FRANCIS S. R. E. Kard. STAFFORD
Großpönitentiar

Gianfranco Girotti, OFMConv.
Titularbischof von Meta, Regent

 

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