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APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE

 

DEKRET

Den Gläubigen, die an Covid-19 – allgemein Coronavirus genannt – erkrankt sind, sowie den Mitarbeitern des Gesundheitswesens, den Familienangehörigen und all jenen, die in irgendeiner Weise, auch durch das Gebet, für sie Sorge tragen, wird das Geschenk besonderer Ablässe gewährt.

»Freut euch in der Hoffnung, seid geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet!« (Röm 12,12). Die Worte, die der heilige Paulus an die Kirche von Rom schrieb, finden in der gesamten Geschichte der Kirche ihren Widerhall und bieten dem Urteil der Gläubigen angesichts von Leid, Krankheit und Naturkatastrophen Orientierung.

Die gegenwärtige Situation, in der sich die gesamte Menschheit befindet – bedroht von einer unsichtbaren und heimtückischen Krankheit, die längst auf unerbittliche Weise Teil des Lebens aller geworden ist – wird Tag für Tag von quälenden Ängsten, neuen Unsicherheiten und vor allem von weit verbreitetem körperlichen und moralischen Leiden geprägt.

Der Kirche lag, nach dem Vorbild ihres göttlichen Meisters, der Beistand für die Kranken immer am Herzen. Wie vom heiligen Johannes Paul II. dargelegt, ist der Wert des menschlichen Leidens ein zweifacher: »Er ist übernatürlich, weil er im göttlichen Geheimnis der Erlösung der Welt wurzelt, und er ist andererseits zutiefst menschlich, weil der Mensch in ihm sich selbst, das eigene Menschsein, die eigene Würde, die eigene Sendung wiederfindet« (Apostolisches Schreiben Salvifici Doloris, 31).

Auch Papst Franziskus hat in den letzten Tagen seine väterliche Nähe zum Ausdruck gebracht und die Einladung erneuert, unablässig für die am Coronavirus Erkrankten zu beten.

Damit alle, die aufgrund von Covid-19 leiden, gerade im Geheimnis dieses Erleidens »dasselbe erlösende Leiden Christi« (Salvifici Doloris, 30) wiederentdecken können, gewährt diese Apostolische Pönitentiarie, ex auctoritate Summi Pontificis, im Vertrauen auf das Wort Christi, des Herrn, und bei Betrachtung der gegenwärtigen Epidemie im Licht des Glaubens, die in der Haltung der persönlichen Umkehr gelebt werden soll, das Geschenk der Ablässe im Sinne der folgenden Verfügung.

Der vollkommene Ablass wird den am Coronavirus erkrankten Gläubigen gewährt, die auf Anordnung der Gesundheitsbehörde in Krankenhäusern oder in ihren eigenen Wohnungen unter Quarantäne gestellt sind, wenn sie sich mit einem von jeglicher Sünde abgekehrten Herzen geistlich über die Kommunikationsmittel mit der Feier der Heiligen Messe oder der Göttlichen Liturgie, dem Gebet des Rosenkranzes oder des Hymnus Akáthistos an die Mutter Gottes, der frommen Übung des Kreuzwegs, des Offiziums der Paráklisis an die Mutter Gottes beziehungsweise weiterer Gebete der jeweiligen ostkirchlichen Tradition oder anderen Frömmigkeitsformen verbinden oder zumindest das Glaubensbekenntnis, das Vaterunser und eine fromme Anrufung der Aller seligsten Jungfrau Maria beten, indem sie diese Prüfung im Geist des Glaubens an Gott und der Liebe zu den Brüdern darbringen mit dem Willen, die üblichen Bedingungen zu erfüllen (sakramentale Beichte, Empfang der Eucharistie und Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters), sobald es ihnen möglich ist.
 

Die im Gesundheitsdienst Tätigen, die Familienangehörigen und jene, die sich nach dem Vorbild des Barmherzigen Samariters dem Risiko der Ansteckung aussetzen und den am Coronavirus Erkrankten beistehen nach den Worten des Erlösers: »Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt« (Joh 15,13), können ebenfalls den vollkommenen Ablass zu denselben Bedingungen erlangen.

Darüber hinaus gewährt diese Apostolische Pönitentiarie anlässlich der gegenwärtigen weltweiten Epidemie bereitwillig unter denselben Bedingungen den vollkommenen Ablass auch jenen Gläubigen, die den Besuch des Allerheiligsten Sakraments oder die Eucharistische Anbetung oder die geistliche Lesung der Heiligen Schrift während mindestens einer halben Stunde oder das Gebet des Rosenkranzes oder des Hymnus Akáthistosan die Mutter Gottes, die fromme Übung des Kreuzwegs, das Gebet des Barmherzigkeitsrosenkranzes, des Offiziums der Paráklisis an die Mutter Gottes oder weiterer Eigenformen der jeweiligen ostkirchlichen Tradition darbringen, um vom allmächtigen Gott die Beendigung der Epidemie, die Linderung für die davon Betroffenen und das ewige Heil jener, die der Herr zu sich gerufen hat, zu erflehen.

Die Kirche betet für diejenigen, denen es nicht möglich ist, das Sakrament der Krankensalbung und der Wegzehrung zu empfangen, indem sie alle und jeden Einzelnen kraft der Gemeinschaft der Heiligen der göttlichen Barmherzigkeit anvertraut, und gewährt dem Gläubigen, der im Sterben liegt, den vollkommenen Ablass, sofern er recht disponiert ist und zu Lebzeiten regelmäßig einige Gebete gesprochen hat (in diesem Fall entbindet die Kirche von den normalerweise erforderlichen drei Bedingungen). Zur Erlangung dieses Ablasses wird die Verwendung eines Kruzifixes oder Kreuzes empfohlen (vgl. Enchiridion indulgentiarum, Nr. 12). Die allerseligste Jungfrau Maria, Mutter Gottes und der Kirche, Heil der Kranken und Hilfe der Christen, unsere Fürsprecherin, möge der leidenden Menschheit zu Hilfe kommen, indem sie das Übel dieser Pandemie von uns abwendet und uns jedes Gut erlangt, das zu unserem Heil und unserer Heiligung notwendig ist. Dieses Dekret ist gültig ungeachtet aller entgegenstehenden Bestimmungen.

Gegeben zu Rom, vom Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 19. März 2020.

 

Mauro Kard. Piacenza
Großpönitentiar

Krzysztof Nykiel
Regent