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Daraus folgt auch, dass indermenschlichenGemeinschaft
demnatürlichenRechtdes einen einePflicht der anderen
entspricht: diePflichtnämlich, jenesRecht anzuerkennen
und zuachten.Denn jedesGrundrecht desMenschen leitet
seineKraft undAutorität aus demnatürlichenSittengesetz
her; dieses verleiht jenesRechtund legtdie entsprechende
Pflicht auf.Diejenigenalso, die zwar ihreRechte in
Anspruchnehmen, aber ihrePflichten ganzvergessenoder
nicht entsprechend erfüllen, sinddenenzuvergleichen, die
einGebäudemit einerHandaufbauenund esmit der
anderenwieder zerstören.
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