Absatz 4 DIE CHRISTGLÄUBIGEN -HIERARCHIE, LAIEN, ORDENSLEUTE
871 „Gläubige
sind jene, die durch die Taufe Christus eingegliedert, zum Volke Gottes gemacht
und dadurch auf ihre Weise des priesterlichen, prophetischen und königlichen
Amtes Christi teilhaft geworden sind; sie sind gemäß ihrer je eigenen Stellung
zur Ausübung der Sendung berufen, die Gott der Kirche zur Erfüllung in der Welt
anvertraut hat" (CIC, can. 204, § 1) [Vgl.
LG 31].
872 „Unter
allen Gläubigen besteht, und zwar aufgrund ihrer Wiedergeburt in Christus, eine
wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit, kraft der alle je nach ihrer
eigenen Stellung und Aufgabe am Aufbau des Leibes Christi mitwirken"
(CIC, can. 208) [Vgl. LG 32].
873 Selbst die
Unterschiede, die nach dem Willen des Herrn zwischen den Gliedern seines Leibes
bestehen, dienen dessen Einheit und Sendung. Denn „es besteht in der Kirche
eine Verschiedenheit des Dienstes, aber eine Einheit der Sendung. Den Aposteln
und ihren Nachfolgern wurde von Christus das Amt übertragen, in seinem Namen
und in seiner Vollmacht zu lehren, zu heiligen und zu leiten. Die Laien
hingegen, die auch am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi
teilhaben, verwirklichen in Kirche und Welt ihren eigenen Anteil an der Sendung
des ganzen Volkes Gottes" (AA 2). „In beiden Gruppen [Kleriker und Laien]
gibt es Gläubige, die sich durch das ... Bekenntnis zu den evangelischen Räten
... Gott weihen und der Heilssendung der Kirche dienen"
(CIC, can. 207, § 2).
I Die hierarchische Verfassung
der Kirche
Weshalb das kirchliche Amt?
874 Christus selbst
ist der Urheber des Amtes in der Kirche. Er hat es eingesetzt, ihm Vollmacht
und Sendung, Ausrichtung und Zielsetzung gegeben.
„Christus,
der Herr, hat, um das Volk Gottes zu weiden und ständig zu mehren, in seiner
Kirche verschiedene Dienste eingesetzt, die auf das Wohl des ganzen Leibes
ausgerichtet sind. Denn die Diener, die über heilige Vollmacht verfügen, dienen
ihren Brüdern, damit alle, die zum Volk Gottes gehören ...‚ zum Heil
gelangen" (LG 18).
875 „Wie sollen
sie an den glauben, von dem sie nichts gehört haben? Wie sollen sie hören, wenn
niemand verkündigt? Wie soll aber jemand verkündigen, wenn er nicht gesandt
ist?" (Röm 10,14-15). Niemand, keine Einzelperson und keine Gemeinschaft,
kann sich selbst das Evangelium verkündigen. „Also kommt der Glaube aus dem
Hören" (Röm 10,17). Niemand kann sich selbst den Auftrag und die Sendung
geben, das Evangelium zu verkündigen. Der vom Herrn Gesandte spricht und
handelt nicht in eigener Autorität, sondern kraft der Autorität Christi; er
spricht zu der Gemeinde nicht als eines ihrer Glieder, sondern im Namen
Christi. Niemand kann sich selbst die Gnade verleihen; sie muß geschenkt und
angeboten werden. Das setzt Diener der Gnade voraus, die von Christus
bevollmächtigt sind. Von ihm empfangen sie die Sendung und die Vollmacht
[heilige Gewalt], „in der Person Christi des Hauptes" [in persona Christi
Capitis] zu handeln. Dieses Amt, worin die von Christus Gesandten aus Gottes
Gnade das tun und geben, was sie nicht von sich aus tun und geben können, nennt
die Überlieferung der Kirche „Sakrament". Das Dienstamt in der Kirche wird
durch ein eigenes Sakrament übertragen.
876 Mit der
sakramentalen Natur des kirchlichen Amtes hängt innerlich sein Dienstcharakter
zusammen. Weil die Amtsträger ganz von Christus abhängig sind, der Sendung und
Vollmacht gibt, sind sie wahrhaft „Knecht Christi" (Röm 1,1) nach dem
Vorbild Christi, der für uns freiwillig „Knechtsgestalt" angenommen hat
(Phil 2,7). Weil das Wort und die Gnade, deren Diener sie sind, nicht von
ihnen, sondern von Christus stammen, der sie ihnen für die anderen anvertraut
hat, sollen sie sich freiwillig zu Sklaven aller machen [Vgl. 1 Kor 9,19].
877 Desgleichen
gehört zur sakramentalen Natur des kirchlichen Dienstamtes sein kollegialer
Charakter. Schon zu Beginn seines Wirkens setzte der Herr Jesus die Zwölf ein
als „die Keime des neuen Israel und zugleich den Ursprung der heiligen
Hierarchie" (AG 5). Miteinander erwählt, werden sie auch miteinander ausgesandt;
ihre brüderliche Einheit steht im Dienst der brüderlichen Gemeinschaft aller
Gläubigen; sie soll gleichsam ein Widerschein und ein Zeugnis der Gemeinschaft
der göttlichen Personen sein [Vgl. Joh 17,21-23]. Deshalb übt jeder Bischof
seinen Dienst im Bischofskollegium aus in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom,
dem Nachfolger des hl. Petrus und Haupt des Kollegiums; in entsprechender Weise
üben die Priester ihren Dienst im Presbyterium der Diözese aus, unter der
Leitung ihres Bischofs.
878 Zur
sakramentalen Natur des kirchlichen Dienstamtes gehört auch sein persönlicher
Charakter. Obwohl die Diener Christi gemeinschaftlich handeln, handeln sie
stets auch persönlich. Jeder wird persönlich berufen: „Du aber folge mir nach
!" (Joh 21,22)
[Vgl. Mt 4, 19. 21; Joh
1,43], um in der gemeinsamen Sendung persönlicher Zeuge zu sein, der dem, der
ihm die Sendung gibt, persönlich verantwortlich ist. Er ist „in dessen
Person" und für Personen tätig: „Ich taufe dich im Namen des Vaters
..."; „ich spreche dich los . . .„.
879 Der
sakramentale Dienst in der Kirche ist somit ein zugleich kollegialer und
persönlicher Dienst, der im Namen Christi ausgeübt wird. Das bestätigt sich in
den Beziehungen zwischen dem Bischofskollegium und seinem Haupt, dem Nachfolger
des hl. Petrus, und in der Beziehung zwischen der pastoralen Verantwortung des
Bischofs für seine Teilkirche und der gemeinsamen Sorge des Bischofskollegiums
für die Gesamtkirche.
Das Bischofskollegium und sein
Haupt, der Papst
880 Als
Christus die Zwölf bestellte, „setzte er [sie] nach Art eines Kollegiums oder
eines beständigen Zusammenschlusses ein, an dessen Spitze er den aus ihrer
Mitte erwählten Petrus stellte" (LG 19). „Wie nach der Bestimmung des
Herrn der heilige Petrus und die übrigen Apostel ein einziges apostolisches
Kollegium bilden, so sind in gleicher Weise der Römische Bischof, der
Nachfolger des Petrus, und die Bischöfe, die Nachfolger der Apostel,
untereinander verbunden" (LG 22) [Vgl. CIC, can. 330].
881 Der Herr
hat einzig Simon, dem er den Namen Petrus gab, zum Felsen seiner Kirche
gemacht. Er hat Petrus die Schlüssel der Kirche übergeben‘ und ihn zum Hirten
der ganzen Herde bestellt [Vgl. Joli 21,15-17]. „Es steht aber fest, daß jenes
Amt des Bindens und Lösens, das Petrus gegeben wurde, auch dem mit seinem Haupt
verbundenen Apostelkollegium zugeteilt worden ist" (LG 22). Dieses
Hirtenamt des Petrus und der anderen Apostel gehört zu den Grundlagen der
Kirche. Es wird unter dem Primat des Papstes von den Bischöfen weitergeführt.
882 Der Papst,
der Bischof von Rom und Nachfolger des hl. Petrus, ist „das immerwährende und
sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit sowohl von
Bischöfen als auch von Gläubigen" (LG 23). „Der Römische Bischof hat kraft
seines Amtes, nämlich des Stellvertreters Christi und des Hirten der ganzen
Kirche, die volle, höchste und allgemeine Vollmacht über die Kirche, die er immer
frei ausüben kann" (LG 22) [Vgl. CD 2;9].
883 „Das
Kollegium oder die Körperschaft der Bischöfe hat aber nur Autorität, wenn es
zusammen mit dem Römischen Bischof ... als seinem Haupt verstanden wird." Unter
dieser Bedingung ist dieses Kollegium „gleichfalls Träger der höchsten und
ganzen Vollmacht gegenüber der ganzen Kirche Diese Gewalt kann freilich nur
unter Zustimmung des Römischen
Bischofs ausgeübt werden"
(LG 22) [Vgl.CIC,
can. 336].
884 „Die Gewalt
im Hinblick auf die Gesamtkirche übt das Bischofskollegium in feierlicher Weise
auf dem Ökumenischen Konzil aus" (CIC, can. 337, §
1). „Ein Ökumenisches Konzil gibt es niemals, wenn es vom Nachfolger
des Petrus nicht als solches bestätigt oder wenigstens angenommen worden
ist" (LG 22).
885 „Insofern
dieses Kollegium aus vielen zusammengesetzt ist, bringt es die Vielfalt und
Universalität des Volkes Gottes, insofern es aber unter einem Haupt gesammelt
ist, die Einheit der Herde Christi zum Ausdruck" (LG 22).
886 „Die
einzelnen Bischöfe aber sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in
ihren Teilkirchen" (LG 23). Als solche „üben [sie] ihr Hirtenamt über den
ihnen anvertrauten Anteil des Volkes Gottes ... aus" (LG 23), wobei sie
von den Priestern und den Diakonen unterstützt werden. Als Mitglieder des
Bischofskollegiums aber nimmt jeder von ihnen an der Sorge für alle Kirchen
teil [Vgl. CD 3.]. Die Bischöfe üben diese zunächst dadurch aus, daß sie „ihre
eigene Kirche als Teil der Gesamtkirche gut leiten". Dadurch tragen sie
„wirksam bei zum Wohl des ganzen mystischen Leibes, der auch der Leib der
Kirchen ist" (LG 23). Diese Sorge soll sich insbesondere auf die Armen
[Vgl. Gal 2,10], auf die um des Glaubens willen Verfolgten sowie auf die
Glaubensboten erstrecken, die auf der ganzen Erde tätig sind.
887 Die
benachbarten und kulturell einheitlichen Teilkirchen bilden Kirchenprovinzen
oder größere Einheiten, welche Patriarchate oder Regionen genannt werden [Vgl.
Kanon der Apostel 34]. Die Bischöfe dieser Einheiten können sich in Synoden
oder Provinzialkonzilien versammeln. „In ähnlicher Weise können die
Bischofskonferenzen heute vielfältige und fruchtbare Hilfe leisten, damit die
kollegiale Gesinnung zur konkreten Anwendung geführt wird" (LG 23).
Das Lehramt
888 Mit den
Priestern, ihren Mitarbeitern, haben die Bischöfe als „erste Aufgabe, ... allen
die frohe Botschaft Gottes zu verkünden" (PO 4), wie der Herr befohlen hat
[Vgl. Mk 16,15]. Sie sind
„Herolde des Glaubens, die neue
Jünger zu Christus führen und authentische, das heißt mit der Autorität Christi
versehene Lehrer" (LG 25).
889 Um die
Kirche in der Reinheit des von den Aposteln überlieferten Glaubens zu erhalten,
wollte Christus, der ja die Wahrheit ist, seine Kirche an seiner eigenen
Unfehlbarkeit teilhaben lassen. Durch den „übernatürlichen Glaubenssinn"
hält das Gottesvolk unter der Leitung des lebendigen Lehramtes der Kirche den
Glauben unverlierbar fest [Vgl. LG 12; DV 10].
890 Die Sendung
des Lehramtes ist mit dem endgültigen Charakter des Bundes verknüpft, den Gott
in Christus mit seinem Volk geschlossen hat. Das Lehramt muß das Volk vor
Verirrungen und Glaubensschwäche schützen und ihm die objektive Möglichkeit
gewährleisten, den ursprünglichen Glauben irrtumsfrei zu bekennen. Der
pastorale Auftrag des Lehramtes ist es, zu wachen, daß das Gottesvolk in der
befreienden Wahrheit bleibt. Zur Erfüllung dieses Dienstes hat Christus den
Hirten das Charisma der Unfehlbarkeit in Fragen des Glaubens und der Sitten
verliehen. Dieses Charisma kann auf verschiedene Weisen ausgeübt werden:
891 „Dieser
Unfehlbarkeit ... erfreut sich der Römische Bischof, das Haupt des Kollegiums
der Bischöfe, kraft seines Amtes, wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller
Christgläubigen, der seine Brüder im Glauben stärkt, eine Lehre über den
Glauben oder die Sitten in einem endgültigen Akt verkündet ... Die der Kirche
verheißene Unfehlbarkeit wohnt auch der Körperschaft der Bischöfe inne, wenn
sie das oberste Lehramt zusammen mit dem Nachfolger des Petrus ausübt",
vor allem auf einem Ökumenischen Konzil (LG 25) [Vgl. 1. Vatikanisches K.: DS
3074]. Wenn die Kirche durch ihr oberstes Lehramt etwas „als von Gott
geoffenbart" und als Lehre Christi „zu glauben vorlegt" (DV 10),
müssen die Gläubigen „solchen Definitionen mit Glaubensgehorsam anhangen"
(LG 25). Diese Unfehlbarkeit reicht so weit wie die Hinterlassenschaft der
göttlichen Offenbarung [Vgl. LG 25].
892 Der
göttliche Beistand wird den Nachfolgern der Apostel, die in Gemeinschaft mit
dem Nachfolger des Petrus lehren, und insbesondere dem Bischof von Rom, dem
Hirten der ganzen Kirche, auch dann geschenkt, wenn sie zwar keine unfehlbare
Definition vornehmen und sich nicht endgültig äußern, aber bei der Ausübung des
ordentlichen Lehramtes eine Lehre vorlegen, die zu einem besseren Verständnis
der Offenbarung in Fragen des Glaubens und der Sitten führt. Diesen
authentischen Lehren müssen die Gläubigen „religiösen Gehorsam des Willens und
des Verstandes ... leisten" (LG 25), der sich zwar von der
Glaubenszustimmung unterscheidet, sie aber unterstützt.
Das Heiligungsamt
893 Der Bischof
ist auch „ ‚Verwalter der Gnade des höchsten Priestertums‘, besonders in der
Eucharistie, die er selbst darbringt" oder durch die Priester, seine
Mitarbeiter, „darbringen läßt" (LG 26). Die Eucharistie ist ja das
Lebenszentrum der Teilkirche. Der Bischof und die Priester heiligen die Kirche
durch ihr Gebet und ihre Arbeit, durch den Dienst am Wort und an den
Sakramenten. Sie heiligen sie durch ihr Beispiel, nicht als „Beherrscher"
der „Gemeinden", sondern als „Vorbilder für die Herde" (1 Petr 5,3).
So werden sie „zusammen mit der ihnen anvertrauten Herde zum ewigen Leben
gelangen" (LG 26).
Das Leitungsamt
894 „Die
Bischöfe leiten Teilkirchen, die ihnen anvertraut worden sind, als
Stellvertreter und Gesandte Christi durch Rat, Zuspruch und Beispiel, aber auch
mit Autorität und heiliger Vollmacht" (LG 27). Diese Autorität müssen sie
jedoch zum Aufbau der Gemeinde im Geist des Dienens ausüben, der der Geist ihres
Meisters ist [Vgl. Lk 22, 26-27].
895 „Diese
Vollmacht, die sie im Namen Christi persönlich ausüben, ist die eigene,
ordentliche und unmittelbare, auch wenn ihr Vollzug letztlich von der höchsten
Autorität der Kirche geregelt wird" (LG 27). Man darf jedoch die Bischöfe
nicht als Vikare des Papstes ansehen, dessen ordentliche, unmittelbare
Autorität über die ganze Kirche deren eigene Autorität nicht zunichte macht,
sondern im Gegenteil bestärkt und schützt. Allerdings ist ihre Autorität in
Gemeinschaft mit der ganzen Kirche unter der Leitung des Papstes auszuüben.
896 Bei der
Ausübung des Hirtenamtes soll dem Bischof der gute Hirt als Vorbild und
„Gestalt" dienen. Seiner Schwächen bewußt, kann er „mit denen leiden, die
unwissend sind und irren. Er soll sich nicht weigern, seine Untergebenen zu
hören, die er wie seine wahren Kinder hegt ... Die Gläubigen aber müssen dem
Bischof anhangen wie die Kirche Jesus Christus und wie Jesus Christus dem
Vater" (LG 27).
„Folgt
alle dem Bischof wie Jesus Christus dem Vater, und dem Presbyterium wie den
Aposteln; die Diakone aber achtet wie Gottes Gebot! Keiner soll ohne Bischof
etwas tun, was die Kirche betrifft" (Ignatius v. Antiochien, Smyrn. 8,1).
II Die gläubigen Laien
897 „Unter der
Bezeichnung Laien werden hier alle Christgläubigen verstanden außer den
Gliedern des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes, die
Christgläubigen also, die, als durch die Taufe Christus einverleibte, zum Volk
Gottes gemacht und des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes
Christi auf ihre Weise teilhaftig geworden, entsprechend ihrem Anteil die
Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt
ausüben" (LG 31).
Die
Berufung der Laien
898 „Aufgabe
der Laien ist es, kraft der ihnen eigenen Berufung das Reich Gottes zu suchen,
indem sie die zeitlichen Dinge besorgen und Gott gemäß ordnen. ... Ihre Aufgabe
ist es also in besonderer Weise, alle zeitlichen Dinge, mit denen sie eng
verbunden sind, so zu erleuchten und zu ordnen, daß sie immer Christus gemäß
geschehen, gedeihen und zum Lob des Schöpfers und Erlösers gereichen" (LG
31).
899 Die
Initiative der christlichen Laien ist besonders notwendig, wenn es darum geht,
Mittel und Wege zu finden, um die gesellschaftlichen, politischen und
wirtschaftlichen Gegebenheiten mit den Forderungen des christlichen Glaubens
und Lebens zu durchdringen. Dieser Einsatz gehört selbstverständlich zum Leben der
Kirche:
„Die
Gläubigen, und genauer noch die Laien, stehen an der äußersten Front des Lebens
der Kirche; die Kirche ist durch sie das Lebensprinzip der menschlichen
Gesellschaft. Darum müssen sie und gerade sie ein immer tieferes Bewußtsein
gewinnen, daß sie nicht nur zur Kirche gehören, sondern die Kirche sind, das
heißt, die Gemeinschaft der Gläubigen auf Erden unter der Führung des Papstes
als des gemeinsamen Hauptes und der mit ihm geeinten Bischöfe. Sie sind die
Kirche" (Pius XII., Ansprache vom 20. Februar 1946, zitiert in CL 9).
900 Die Laien
haben, wie alle Gläubigen, kraft der Taufe und der Firmung von Gott den Auftrag
zum Apostolat erhalten; daher haben sie das Recht und die Pflicht, einzeln oder
in Gemeinschaft mit anderen daran zu arbeiten, daß alle Menschen auf der ganzen
Erde die göttliche Heilsbotschaft kennenlernen und aufnehmen. Diese Pflicht ist
noch dringender, wenn die Menschen nur durch sie das Evangelium vernehmen und
Christus kennenlernen können. In den kirchlichen Gemeinschaften ist ihre
Tätigkeit so notwendig, daß das Apostolat der Seelsorger ohne sie meistens
nicht zur vollen Wirkung gelangen kann.
Die Teilhabe der Laien am
Priesteramt Christi
901 Die Laien sind
„als Christus Geweihte und mit dem Heiligen Geist Gesalbte in wunderbarer Weise
dazu berufen und ausgerüstet, daß immer reichere Früchte des Geistes in ihnen
hervorgebracht werden. Denn all ihre Tätigkeiten, Gebete und apostolischen
Unternehmungen, das Ehe- und Familienleben, die tägliche Arbeit, die Erholung
von Geist und Leib, wenn sie im Geist vollzogen werden, ja sogar die
Beschwernisse des Lebens, wenn sie geduldig ertragen werden, werden geistige
Opfer, Gott wohlgefällig durch Jesus Christus, die bei der Feier der
Eucharistie zusammen mit der Darbringung des Herrenleibes dem Vater in höchster
Ehrfurcht dargebracht werden. So weihen auch die Laien, indem sie überall
heilig handeln, die Welt selbst Gott" (LG 34) [ 1 Vgl. LG 10].
902 Am
Heiligungsdienst haben auf besondere Weise „die Eltern Anteil, indem sie ihr
Eheleben in christlichem Geiste führen und für die christliche Erziehung ihrer
Kinder sorgen" (CIC, can. 835, § 4).
903 Falls sie
die erforderlichen Eigenschaften aufweisen, können Laien auf Dauer zum Dienst
als Lektor und Akolyth zugelassen werden‘. „Wo es ein Bedarf der Kirche
nahelegt, weil für diese Dienste Beauftragte nicht zur Verfügung stehen, können
auch Laien, selbst wenn sie nicht Lektoren oder Akolythen sind, nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften bestimmte Aufgaben derselben erfüllen, nämlich den
Dienst am Wort, die Leitung liturgischer Gebete, die Spendung der Taufe und die
Austeilung der heiligen Kommunion" (CIC, can. 230, §
3).
Ihre Teilhabe am Prophetenamt
Christi
904 „Christus,
der große Prophet, ... erfüllt ... sein prophetisches Amt nicht nur durch die
Hierarchie ...‚ sondern auch durch die Laien, die er daher sowohl als Zeugen
einsetzt als auch mit einem Sinn für den Glauben und mit der Gnade des Wortes
ausrüstet" (LG 35).
„Die
Unterweisung, die zum Glauben bekehrt, ... kann auch jedem Prediger, ja sogar
jedem Gläubigen zukommen" (Thomas v, A., s. th. 3,71,4, ad 3).
905 Die Laien
erfüllen ihre prophetische Sendung auch durch die Evangelisation, „daß nämlich
die Botschaft Christi durch das Zeugnis ihres Lebens und das Wort öffentlich
bekanntgemacht wird". Bei den Laien erhält diese Evangelisation „eine
eigentümliche Prägung und besondere Wirksamkeit von daher, daß sie in den
gewöhnlichen Verhältnissen der Welt erfüllt wird" (LG 35).
Dieses
Apostolat besteht „nicht nur im Zeugnis des Lebens. Ein wahrer Apostel sucht
nach Gelegenheiten, Christus auch mit seinem Wort zu verkünden, sei es den
Nichtgläubigen, ... sei es den Gläubigen" (AA 6) [Vgl. AG 15].
906 Die
gläubigen Laien, die dazu fähig sind und sich dafür ausbilden, können auch an
der katechetischen Unterweisung [Vgl. CIC, cann,
774; 776; 780], am Lehren der theologischen Wissenschaften [Vgl. CIC, can.
229] sowie an der Gestaltung der Medien [Vgl. CIC, can. 823, § 1] mitwirken.
907
„Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden
Stellung haben sie das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in
dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie
unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht
gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde
der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun" (CIC,
can. 212, § 3).
Ihre Teilhabe am Königsamt
Christi
908 Durch
seinen Gehorsam bis zum Tod‘ hat Christus seinen Jüngern die Gabe der
königlichen Freiheit geschenkt, damit sie „durch Selbstverleugnung und ein
heiliges Leben das Reich der Sünde in sich selbst völlig überwinden" (LG
36).
„Wer
seinen Leib sich unterwirft und Herr über seine Seele ist, ohne sich von
Leidenschaften überfluten zu lassen, kann als König bezeichnet werden, weil er
seine Person zu regieren vermag. Er ist frei und unabhängig und läßt sich nicht
durch eine sündige Knechtschaft gefangennehmen" (Ambrosius, Psal. 118,
14,30).
909 „Außerdem
sollen die Laien, auch mit vereinten Kräften, die Einrichtungen und Verhältnisse
der Welt, wenn irgendwo Gewohnheiten zur Sünde reizen, so heilen, daß dies
alles nach den Richtlinien der Gerechtigkeit gestaltet wird und der Ausübung
der Tugenden eher förderlich als schädlich ist. Durch solches Tun erfüllen sie
die Kultur und die menschlichen Tätigkeiten mit sittlichem Wert" (LG 36).
910 „Die Laien
können sich auch berufen fühlen oder berufen werden zur Mitarbeit mit ihren
Hirten im Dienst der kirchlichen Gemeinschaft, für ihr Wachstum und ihr volles
Leben. Sie können dabei sehr verschiedene Dienste übernehmen, je nach der Gnade
und den Charismen, die der Herr ihnen schenkt" (EN 73).
911 In der
Kirche können „bei der Ausübung dieser [Leitungsgewalt] Laien nach Maßgabe des
Rechtes mitwirken" (CIC, can. 129, § 2). So können sie etwa an
Partikularkonzilien [CIC, can. 443, §4] und Diözesansynoden [CIC, can. 463, §§
1.2] teilnehmen, Mitglieder von Pastoralräten werden [CIC, cann. 511; 536] sich
an der solidarischen Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen
[CIC, can. 517, § 2], in Wirtschaftsräten mitarbeiten [CIC, cann. 492, § 1;
536] und Mitglieder von kirchlichen Gerichten
sein [CIC, can. 1421, § 2].
912 Die
Gläubigen sollen „lernen, sorgfältig zwischen den Rechten und Pflichten, die
ihnen obliegen, insofern sie zur Kirche gehören, und denen, die sie betreffen,
sofern sie Glieder der menschlichen Gesellschaft sind, zu unterscheiden. Sie
werden sich eifrig darum bemühen, beide miteinander harmonisch zu vereinigen,
wobei sie daran denken werden, daß sie sich in jeder zeitlichen Angelegenheit
vom christlichen Gewissen führen lassen müssen, weil keine menschliche
Aktivität, auch nicht in zeitlichen Angelegenheiten, dem Befehl Gottes entzogen
werden kann" (LG 36).
913 „So tritt
jeder Laie aufgrund der Gaben, die ihm anvertraut worden sind, zugleich als
Zeuge und als lebendiges Werkzeug der Sendung der Kirche selbst ‚nach dem Maß
der Gabe Christi‘ (Eph 4,7) auf" (LG 33).
III Das gottgeweihte Leben
914 „Der Stand,
der durch das Gelöbnis der evangelischen Räte begründet wird, ist zwar nicht
Teil der hierarchischen Struktur der Kirche, gehört aber unerschütterlich zu
ihrem Leben und ihrer Heiligkeit" (LG 44).
Evangelische Räte, geweihtes
Leben
915 Die
evangelischen Räte werden in ihrer Vielfalt jedem Jünger Christi empfohlen. Die
vollkommene Liebe, zu der alle Gläubigen berufen sind, bringt für jene, die den
Ruf zum geweihten Leben frei annehmen, die Verpflichtung mit sich, die
Keuschheit in Ehelosigkeit um des Reiches Gottes willen, und in Armut und
Gehorsam zu leben. Das Gelübde dieser Räte in einem von der Kirche anerkannten
dauernden Lebensstand kennzeichnet das gottgeweihte Leben‘.
916 Der
Ordensstand stellt also eine Art „tieferer Weihe" dar, die in der Taufe
wurzelt und eine Ganzhingabe an Gott ist [Vgl. PC 5]. Im geweihten Leben fassen
die Christgläubigen, vom Heiligen Geist dazu bewogen, den Vorsatz, Christus enger
zu folgen, sich dem über alles geliebten Gott hinzugeben und im Streben nach
vollkommener Liebe im Dienst des Gottesreiches die Herrlichkeit der künftigen
Welt in der Kirche zu bezeichnen und zu verkünden [Vgl. CIC, can.
573].
Ein großer Baum mit vielen
Zweigen
917 „So kam es,
daß wie bei einem Baum, der aus einem von Gott gegebenen Keim wunderbar und
vielfältig auf dem Acker des Herrn Zweige getrieben hat, verschiedene Gestalten
des eremitischen oder gemeinschaftlichen Lebens und verschiedene
Genossenschaften gewachsen sind, die Hilfsmittel sowohl zum Fortschritt ihrer
Mitglieder, als auch zum Wohl des ganzen Leibes Christi vermehren" (LG
43).
918 „Von Anfang
an gab es in der Kirche Männer und Frauen, die durch die Befolgung der
evangelischen Räte Christus in größerer Freiheit nachzufolgen und ihn
ausdrücklicher nachzuahmen verlangten und die - jeder auf seine Weise - ein
Leben führten, das Gott geweiht war. Viele wählten unter dem Antrieb des
Heiligen Geistes ein Einsiedlerleben, andere gaben den Anstoß zu religiösen
Gemeinschaften, die von der Kirche kraft ihrer Vollmacht gern unterstützt und
bestätigt wurden" (PC 1).
919 Die
Diözesanbischöfe sollen sich bemühen, der Kirche vom Heiligen Geist anvertraute
neue Gaben des geweihten Lebens zu erkennen. Die Anerkennung neuer Formen
geweihten Lebens ist dem Apostolischen Stuhl vorbehalten‘.
Das eremitische Leben
920 Auch wenn
sie die drei evangelischen Räte nicht immer öffentlich geloben, weihen die
Eremiten [Einsiedler] „durch strengere Trennung von der Welt, in der Stille der
Einsamkeit, durch ständiges Beten und Büßen ihr Leben dem Lob Gottes und dem
Heil der Welt" (CIC, can. 603, § 1).
921 Sie zeigen
jedem das Innere des Mysteriums der Kirche auf: die persönliche Vertrautheit
mit Christus. Den Augen der Menschen verborgen, ist das Leben des Eremiten eine
stille Predigt Christi. Der Einsiedler hat sein Leben ganz Christus übergeben,
weil dieser für ihn alles ist. Es ist eine besondere Berufung, in der Wüste, im
geistlichen Kampf die Herrlichkeit des Gekreuzigten zu finden.
Die geweihten Jungfrauen
922 Seit den
Zeiten der Apostel hat der Herr christliche Jungfrauen dazu berufen, sich in
einer größeren Freiheit des Herzens, des Leibes und des Geistes ungeteilt an
ihn zu binden [Vgl. 1 Kor 7,34-36]. Sie haben mit Zustimmung der Kirche den
Entschluß gefaßt, „um des Himmelreiches willen" (Mt 19,12) im Stand der
Jungfräulichkeit zu leben.
923 Es gibt den
„Stand der Jungfrauen, die zum Ausdruck ihres heiligen Vorhabens, Christus in
besonders enger Weise nachzufolgen, vom Diözesanbischof nach anerkanntem
liturgischem Ritus Gott geweiht, Christus, dem Sohn Gottes, mystisch anverlobt
und für den Dienst der Kirche bestimmt werden" (CIC,
can. 604, § 1). Durch diesen feierlichen Ritus der Jungfrauenweihe
wird „die Jungfrau zu einer gottgeweihten Person, zu einem Zeichen, das auf die
Liebe der Kirche zu Christus hinweist, und zu einem Bild für die endzeitliche
himmlische Braut und für das künftige Leben" (OCV prænotanda 1).
924 Der Stand
der Jungfrauen steht den anderen Formen des geweihten Lebens nahe. Er
verpflichtet die in der Welt lebende Frau (oder die Nonne) nach ihrem Stand und
den ihr geschenkten Charismen zum Gebet, zur Buße, zum Dienst an ihren Brüdern
und Schwestern und zur apostolischen Arbeit [Vgl. OCV prænotanda 2]. „Um ihr
Vorhaben treuer zu halten..., können die Jungfrauen Vereinigungen bilden"
(CIC, can. 604, § 2).
Das Ordensieben
925 Das
Ordensleben ist in den ersten Jahrhunderten des Christentums im Nahen Osten
entstanden [Vgl. UR 15]. Es wird in den durch die Kirche kanonisch errichteten
Instituten gelebt [Vgl. CIC, can. 573]. Es unterscheidet sich von den
anderen Formen des geweihten Lebens durch die Ausrichtung auf den Gottesdienst,
das öffentliche Gelübde der evangelischen Räte, das brüderliche
Gemeinschaftsleben und das Zeugnis für die Vereinigung Christi mit der Kirche
[Vgl. CIC, can. 607].
926 Das
Ordensleben gehört zum Mysterium der Kirche. Es ist eine Gabe, die Kirche von
ihrem Herrn erhält und die sie dem Gläubigen, der von Gott im Gelübde der Räte
berufen wird, als einen dauernden Lebensstand anbietet. So kann die Kirche
zugleich Christus bezeugen und sich als Braut des Erlösers erkennen. Das
Ordensleben soll in seinen verschiedenen Formen die Liebe Gottes in der Sprache
unserer Zeit zum Ausdruck bringen.
927 Alle
Ordensleute gehören zu den Mitarbeitern des Diözesanbischofs in seinem
Hjrtenamt [Vgl. CD 33-35], auch dann, wenn sie ihm nicht direkt unterstellt
[exempt] sind [Vgl. CIC,
can. 591]. Zur
missionarischen Einpflanzung und Ausbreitung der Kirche ist es schon von Anfang
der Evangelisierung an notwendig, daß das Ordensleben in allen seinen Formen
vorhanden ist [Vgl. AG 18; 40.]. „Die Geschichte bestätigt die großen
Verdienste der Ordensfamilien bei der Ausbreitung des Glaubens und der Bildung
neuer Kirchen: von den alten monastischen Einrichtungen zu den
mittelalterlichen Orden bis zu den neuzeitlichen Kongregationen" (RM 69).
Die Säkularinstitute
928 „Ein
Säkularinstitut ist ein Institut des geweihten Lebens, in welchem in der Welt lebende
Gläubige nach Vollkommenheit der Liebe streben und sich bemühen, zur Heiligung
der Welt, vor allem von innen her, beizutragen" (CIC,
can. 710).
929 Durch ein
„vollkommen und gänzlich der Heiligung geweihtes Leben" (Pius XII., Ap.
Konst. „Provida Mater") beteiligen sich die Mitglieder dieser Institute an
der Evangelisierungsaufgabe der Kirche „in der Welt und gleichsam von der Welt
her", in der ihre Gegenwart als „Sauerteig" wirkt (PC 11). Ihr
„Zeugnis eines christlichen Lebens" ist darauf hingeordnet, „die
zeitlichen Dinge gottgemäß zu ordnen und die Welt in der Kraft des Evangeliums
zu gestalten". Sie nehmen durch heilige Bindungen die evangelischen Räte
auf sich und pflegen untereinander entsprechend „dem ihrer Lebensausrichtung
eigenen Weltcharakter" die Gemeinschaft und Brüderlichkeit
(CIC, can. 713, § 2).
Die Gesellschaften des
apostolischen Lebens
930 „Zu den
Instituten des geweihten Lebens kommen die Gesellschaften des apostolischen
Lebens hinzu, deren Mitglieder ohne Ordensgelübde das der Gesellschaft eigene
apostolische Ziel verfolgen, ein brüderliches Leben in Gemeinschaft führen und
gemäß der eigenen Lebensordnung durch Beachtung der Konstitutionen nach
Vollkommenheit der Liebe streben. Unter ihnen gibt es Gesellschaften, in denen
die Mitglieder durch irgendeine in den Konstitutionen festgelegte Bindung die
evangelischen Räte übernehmen" (CIC, can. 731, §§ 1
und 2).
Weihe und Sendung: den kommenden
König ankündigen
931 Der
Gottgeweihte, der schon durch die Taufe Gott übereignet ist, liefert sich ganz
Gott aus, dem über alles Geliebten. So wird er tiefer zum Dienst Gottes geweiht
und zum Wohl der Kirche bestellt. Durch den Stand der Weihe an Gott bezeugt die
Kirche Christus und zeigt, wie der Heilige Geist in ihr wunderbar wirkt. Jene,
die evangelischen Räte geloben, haben zunächst zur Aufgabe, ihrer Weihe gemäß
zu leben. Da sie aber „sich kraft ihrer Weihe dem Dienst für die Kirche widmen,
sind sie verpflichtet, sich, je nach der Eigenart ihres Instituts, in
besonderer Weise in der Missionsarbeit einzusetzen"
(CIC, can. 783) [ 1 Vgl. RM 69].
932 In der
Kirche, die gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug des Lebens
Gottes ist, bildet das geweihte Leben ein besonderes Zeichen des
Erlösungsmysteriums. Christus noch „enger" nachfolgen und ihn nachahmen,
seine Selbstentäußerung „klarer" bekunden, heißt im Herzen Christi seinen
Zeitgenossen „noch näher" sein. Denn die, die sich auf diesem
„engeren" Weg befinden, spornen ihre Brüder und Schwestern durch ihr
Beispiel an und geben „ein hervorstechendes und herausragendes Zeugnis dafür daß
die Welt ohne den Geist der Seligpreisungen nicht verwandelt und Gott
dargebracht werden kann" (LG 31).
933 Ob dieses
Zeugnis öffentlich (wie im Ordensstand), privat oder geheim abgelegt wird - das
Kommen Christi ist für alle Geweihten der Ursprung und die Ausrichtung ihres
Lebens.
„Das
Volk Gottes hat hier keine bleibende Heimstatt ... Deshalb macht der
Ordensstand ... die himmlischen Güter, die schon in dieser Zeit gegenwärtig
sind, auch allen Gläubigen kund, bezeugt das neue und ewige, in der Erlösung
Christi erworbene Leben und kündigt die zukünftige Auferstehung und die
Herrlichkeit des Himmelreiches an" (LG 44).
KURZTEXTE
934 Kraft göttlicher Weisung
gibt es in der Kirche unter den Gläubigen geistliche Amtsträger, die im Recht
auch Kleriker genannt werden; die übrigen dagegen heißen auch Laien In diesen
beiden Gruppen gibt es Gläubige, die sich durch das ... Bekenntnis zu den
evangelischen Raten Gott weihen und der Heilssendung der Kirche dienen (CIC
can. 207, §§ 1.2).
935 Zur Verkündigung des
Glaubens und zum Aufbau seines Reiches sendet Christus seine Apostel und ihre
Nachfolger Er laßt sie an seiner Sendung teilhaben. Sie erhalten von ihm die Vollmacht,
in seiner Person zu handeln.
936 Der Herr hat den hl. Petrus
zum sichtbaren Fundament seiner Kirche gemacht und ihm die Schlüssel der Kirche
übergeben Der Bischof der Kirche von Rom, der Nachfolger des hl. Petrus, ist
„Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der
Gesamtkirche hier auf Erden "(CIC, can.
331).
937 Der Papst besitzt aufgrund
göttlicher Einsetzung die höchste volle, unmittelbare und universale
Seelsorgsgewalt" (CD 2).
938 Die durch den Heiligen
Geist bestellten Bischöfe sind Nachfolger der Apostel Sie sind sichtbares
Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen (LG 23).
939 Die Bischöfe haben den
Auftrag den Glauben unverfälscht zu lehren den Gottesdienst zu feiern vor allem
die Eucharistie und ihre Kirchen als wahre Hirten zu leiten Sie werden dabei
von ihren Mitarbeitern, den Priestern und von den Diakonen unterstützt. Zu
ihrem Amt gehört auch mit und unter dem Papst die Sorge für alle Kirchen.
940 Da es dem Stand der Laien
eigen ist inmitten der Welt und der weltlichen Aufgaben zu leben, sind sie von
Gott berufen vom Geist Christi beseelt nach Art des Sauerteigs ihr Apostolat in
der Welt auszuüben (AA 2).
941 Die Laien haben am
Priestertum Christi Anteil Immer mehr mit ihm vereint entfalten sie die Gnade
der Taufe und Firmung in allen Bereichen des persönlichen familiären
gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens und kommen so dem an alle Getauften
ergehenden Ruf zur Heiligkeit nach.
942 Dank ihrer prophetischen
Sendung sind die Laien auch dazu berufen in allem und zwar inmitten der
menschlichen Gemeinschaft Christi Zeugen zu sein (GS 43 4).
943 Dank ihrer königlichen
Sendung haben die Laien die Macht erhalten durch ihre Selbstverleugnung und die
Heiligkeit ihres Lebens die Herrschaft der Sünde in ihnen selbst und in der
Welt zu überwinden [Vgl. LG 36].
944 Kennzeichen des
gottgeweihten Lebens ist das öffentliche Gelübde der evangelischen Rate der
Armut Keuschheit und des Gehorsams in einem von der Kirche anerkannten
dauernden Lebensstand.
945 Der Gläubige ist dem über
alles geliebten Gott überantwortet schon durch die Taufe ist er ja für Gott
bestimmt worden. Im Stand des geweihten Lebens ist er dem Dienst Gottes und dem
Wohl der ganzen Kirche noch inniger geweiht.
|