Der Heilige Stuhl
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Katechismus der Katholischen Kirche

1997
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  • ERSTER TEIL DAS GLAUBENSBEKENNTNIS
    • ZWEITER ABSCHNITT DAS CHRISTLICHE GLAUBENSBEKENNTNIS
      • DRITTES KAPITEL ICH GLAUBE AN DEN HEILIGEN GEIST
        • ARTIKEL 10 „ICH GLAUBE DIE VERGEBUNG DER SÜNDEN"
          • I Eine einzige Taufe zur Vergebung der Sünden
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I Eine einzige Taufe zur Vergebung der Sünden

 

977 Unser Herr hat die Sündenvergebung mit dem Glauben und der Taufe verbunden: „Geht hinaus in die ganze Welt, und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen! Wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden" (Mk 16,15-16). Die Taufe ist das erste und bedeutsamste Sakrament der Sündenvergebung. Sie vereint uns nämlich mit Christus, der für unsere Sünden gestorben ist und wegen unserer Rechtfertigung auferweckt wurde [Vgl. Röm 4,25], damit „auch wir als neue Menschen leben" (Röm 6,4).

 

978 „Wenn wir zum ersten Mal den Glauben bekennen und in der heiligen Taufe abgewaschen werden, wird uns die Vergebung so reichlich geschenkt, daß keinerlei Schuld - sei es, daß sie durch die Abstammung an uns haftet, sei es, daß wir etwas durch eigenen Willen unterlassen oder getan haben zu tilgen und keinerlei Strafe zu verbüßen bleibt. Jedoch wird niemand durch die Taufgnade von aller Schwachheit der Natur befreit; vielmehr hat jeder gegen die Regungen der Begierlichkeit, welche uns unablässig zu Sünden anregt, zu kämpfen" (Catech. R. 1,11,3).

 

979 Wer aber wäre tapfer und wachsam genug, um in diesem Kampf mit der Neigung zum Bösen durch gar keine Sünde verletzt zu werden? „Da es also notwendig war, daß in der Kirche die Gewalt der Sündenvergebung noch auf eine andere Weise als durch das Sakrament der Taufe bestehe, sind ihr die Schlüssel des Himmelreiches anvertraut, wodurch einem jeden Reuigen, und hätte er auch bis zum letzten Lebenstag gesündigt, die Sünden vergeben werden können" (Catech. R. 1,11,4).

 

980 Durch das Bußsakrament kann der Getaufte mit Gott und mit der Kirche versöhnt werden.

„Die Buße [wurde] von den heiligen Vätern zurecht ‚gewissermaßen eine mühevolle Taufe‘ (Gregor v. Nazianz, or. 39,17) genannt ... Dieses Sakrament der Buße ist aber für die nach der Taufe Gefallenen zum Heil notwendig, wie für die noch nicht Wiedergeborenen die Taufe selbst" (K. v. Trient: DS 1672).

 

 

 





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