Der Heilige Stuhl
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Katechismus der Katholischen Kirche

1997
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  • ZWEITER TEIL DIE FEIER DES CHRISTLICHEN MYSTERIUMS
    • ZWEITER ABSCHNITT DIE SIEBEN SAKRAMENTE DER KIRCHE
      • ERSTES KAPITEL DIE SAKRAMENTE DER CHRISTLICHEN INITIATION
        • ARTIKEL 1 DAS SAKRAMENT DER TAUFE
          • IV Wer kann die Taufe empfangen?
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IV Wer kann die Taufe empfangen?

 

1246 „Fähig zum Empfang der Taufe ist jeder und nur der Mensch, der noch nicht getauft ist" (CIC, can. 864; CCEO, can. 679).

 

 

Die Taufe von Erwachsenen

 

1247 Seit den Ursprüngen der Kirche ist dort, wo das Evangelium erst seit kurzem verkündet wird, die Erwachsenentaufe am häufigsten. ‘Der Katechumenat [die Taufvorbereitung] nimmt dann einen wichtigen Platz ein. Als Einführung in den Glauben und das christliche Leben soll er darauf vorbereiten, in der Taufe, der Firmung und der Eucharistie die Gabe Gottes in sich aufzunehmen.

 

1248 Durch diese Zeit der Vorbereitung soll es den Katechumenen ermöglicht werden, auf das göttliche Heilsangebot zu antworten und in Einheit mit einer kirchlichen Gemeinschaft ihre Bekehrung und ihren Glauben zur Reife zu bringen. Es handelt sich um eine „Einführung und ... Einübung im ganzen christlichen Leben, wodurch die Jünger mit Christus, ihrem Meister, verbunden werden. Die Katechumenen müssen also ... in das Geheimnis des Heils eingeweiht werden; durch die Übung eines Lebenswandels nach dem Evangelium und durch eine Folge von heiligen Riten soll man sie stufenweise in das Leben des Glaubens, der Liturgie und der liebenden Gemeinschaft des Gottesvolkes einführen" (AG 14)[Vgl. OICA 19 und 98].

 

1249 Die Katechumenen „sind schon mit der Kirche verbunden, sie gehören schon zum Hause Christi, und nicht selten führen sie schon ein Leben des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe" (AG ‘14). „Die Mutter Kirche umfaßt sie schon in Liebe und Sorge als die Ihrigen" (LG 14) [Vgl. CIC, cann. 206; 788].

 

 

Die Taufe von Kindern

 

1250 Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbsünde befleckten Menschennatur zur Welt kommen, bedürfen auch sie der Wiedergeburt in der Taufe [Vgl. DS 1514], um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden [Vgl. KoI 1,12-14.], zu der alle Menschen berufen sind. Daß die Heilsgnade ganz ungeschuldet ist, tritt in der Kindertaufe besonders klar zutage. Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewährten [Vgl. CIC, can. 867 CCEO, cann. 681; 686].

 

1251 Die christlichen Eltern sollen erkennen, daß dieser Brauch ihrem Auftrag entspricht, das Leben, das Gott ihnen anvertraut hat, zu fördern [Vgl. LG 11; 41; GS 48; CIC. can. 868].

 

1252 Es ist eine uralte Tradition der Kirche, schon die kleinen Kinder zu taufen. Dies wird seit dem 2. Jahrhundert ausdrücklich bezeugt. Möglicherweise wurden schon zu Beginn der Predigttätigkeit der Apostel, als ganze „Häuser" die Taufe empfingen [Vgl. Apg 16. 15. 33; 18,8; 1 Kor 1,16], auch die Kinder getauft].

 

Glaube und Taufe

 

1253 Die Taufe ist das Sakrament des Glaubens [Vgl. Mk 16,16]. Der Glaube bedarf der Gemeinschaft der Gläubigen. Jeder Gläubige kann nur im Glauben der Kirche glauben. Der Glaube, der zur Taufe erforderlich ist, muß nicht vollkommen und reif sein; es genügt ein Ansatz, der sich entwickeln soll. An den Katechumenen oder seinen Paten wird die Frage gerichtet: „Was erbittest du von der Kirche Gottes?" Und er antwortet: „Den Glauben".

 

1254 Bei allen Getauften, ob sie nun Kinder oder Erwachsene sind, muß nach der Taufe der Glaube wachsen. Die Taufvorbereitung führt nur zur Schwelle des neuen Lebens. Die Taufe ist die Quelle des neuen Lebens in Christus, aus der das ganze christliche Leben entspringt. Darum feiert die Kirche jedes Jahr in der Osternacht die Erneuerung des Taufgelübdes.

 

1255 Damit sich die Taufgnade entfalten kann, ist die Hilfe der Eltern wichtig. Auch der Pate und die Patin sollen mitwirken. Sie müssen gute Christen sein, die fähig und bereit sind, dem neugetauften Kind oder Erwachsenen auf seinem Weg im christlichen Leben beizustehen [Vgl. CIC, cann. 872-874]. Ihre Aufgabe ist ein wahrhaft kirchliches Amt [officium][Vgl. SC 67]. Die ganze kirchliche Gemeinschaft ist für die Entfaltung und Bewahrung der Taufgnade mitverantwortlich.

 

 





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