Der Heilige Stuhl
           back          up     Hilfe

Katechismus der Katholischen Kirche

1997
IntraText - Text

  • ZWEITER TEIL DIE FEIER DES CHRISTLICHEN MYSTERIUMS
    • ZWEITER ABSCHNITT DIE SIEBEN SAKRAMENTE DER KIRCHE
      • ERSTES KAPITEL DIE SAKRAMENTE DER CHRISTLICHEN INITIATION
        • ARTIKEL 1 DAS SAKRAMENT DER TAUFE
          • VII Die Taufgnade
zurück - vor

 

VII Die Taufgnade

 

1262 Die verschiedenen Wirkungen der Taufe werden durch die sichtbaren Elemente des sakramentalen Ritus bezeichnet. Das Eintauchen in Wasser ist ein Sinnbild des Todes und der Reinigung, aber auch der Wiedergeburt und Erneuerung. Die beiden Hauptwirkungen sind also die Reinigung von den Sünden und die Wiedergeburt im Heiligen Geist [Vgl. Apg 2,38; Joh 3,5].

 

Zur Vergebung der Sünden

 

1263 Durch die Taufe werden sämtliche Sünden nachgelassen, die Erbsünde und alle persönlichen Sünden sowie die Sündenstrafen [Vgl. DS 1316]. In denen, die wiedergeboren sind, verbleibt nichts, das sie am Eintritt in das Reich Gottes hindern würde, weder die Sünde Adams noch die persönliche Sünde noch die Folgen der Sünde, deren schlimmste die Trennung von Gott ist.

 

1264 Im Getauften verbleiben jedoch gewisse zeitliche Folgen der Sünde: Leiden, Krankheit, Tod, Gebrechen, die mit dem Leben gegeben sind (wie etwa Charakterschwächen), sowie eine Neigung zur Sünde, die von der Tradition als Konkupiszenz [Begierlichkeit] oder, bildhaft, als „Herd der Sünde" [fomes peccati] bezeichnet wird. Da die Begierlichkeit „für den Kampf zurückgelassen ist, kann sie denen, die [ihr] nicht zustimmen und mit Hilfe der Gnade Christi Jesu mannhaft widerstehen, nicht schaden. Vielmehr wird sogar, ‚wer recht gekämpft hat, den Kranz erhalten‘ (2 Tim 2,5)" (K. v. Trient: DS 1515).

 

„Eine neue Schöpfung"

 

1265 Die Taufe reinigt nicht nur von allen Sünden, sondern macht den Neugetauften zugleich zu einer „neuen Schöpfung" (2 Kor 5,17), zu einem Adoptivsohn Gottes [Vgl. Gal 4,5-7]; er hat „an der göttlichen Natur Anteil" (2 Petr 1,4), ist Glied Christi [Vgl. 1 Kor 6,15; 12,27], „Miterbe" mit ihm (Röm 8, 17) und ein Tempel des Heiligen Geistes [Vgl. 1 Kor 6,19].

 

1266 Die heiligste Dreifaltigkeit gibt dem Getauften die heiligmachende Gnade, die Gnade der Rechtfertigung, die

- ihn durch die göttlichen Tugenden befähigt, an Gott zu glauben, auf ihn zu hoffen und ihn zu lieben;

- ihm durch die Gaben des Heiligen Geistes ermöglicht, unter dem Ansporn des Heiligen Geistes zu leben und zu handeln;

- ihn durch die sittlichen Tugenden befähigt, im Guten zu wachsen.

 

So wurzelt der ganze Organismus des übernatürlichen Lebens des Christen in der heiligen Taufe.

 

In die Kirche, den Leib Christi, eingegliedert

 

1267 Die Taufe macht uns zu Gliedern des Leibes Christi. „Wir sind als Glieder miteinander verbunden" (Eph 4,25). Die Taufe gliedert in die Kirche ein. Aus dem Taufbrunnen wird das einzigartige Volk Gottes des Neuen Bundes geboren, das über alle natürlichen oder menschlichen Grenzen der Nationen, Kulturen, Völker und Geschlechter hinausgeht. „Durch den einen Geist wurden wir in der Taufe alle in einen einzigen Leib aufgenommen" (1 Kor 12,13).

 

1268 Die Getauften werden zu „lebendigen Steinen", um „zu einem geistigen Haus" und „zu einer heiligen Priesterschaft" aufgebaut zu werden (1 Petr 2,5). Durch die Taufe haben sie am Priestertum Christi, an seiner prophetischen und königlichen Sendung teil. Sie sind „ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk, das sein besonderes Eigentum wurde, damit [sie] die großen Taten dessen [verkünden], der [sie] aus der Finsternis in sein wunderbares Licht gerufen hat" (1 Petr 2,9). Die Taufe gibt am gemeinsamen Priestertum der Gläubigen Anteil.

 

1269 Zu einem Glied der Kirche geworden, gehört der Getaufte nicht mehr sich selbst [Vgl. 1 Kor 6,19], sondern dem, der für uns gestorben und auferstanden ist [Vgl. 2 Kot 5.15]. Darum soll er sich in der Gemeinschaft der Kirche den anderen unterordnen [Vgl. Eph 5,21: 1 Kor 16,15-16], ihnen dienen [Vgl. Joh 13,12-15.], und den Vorstehern der Kirche gehorchen, sich ihnen unterordnen 1, sie anerkennen und hochachten [Vgl. 1 Thess 5,12-13] Wie sich aus der Taufe Verantwortungen und Pflichten ergeben, so besitzt der Getaufte in der Kirche auch Rechte: das Recht, die Sakramente zu empfangen, durch das Wort Gottes gestärkt und durch die weiteren geistlichen Hilfeleistungen der Kirche unterstützt zu werden [Vgl. LG 37; CIC. cann. 208-223; CCEO, can. 675,2].

 

1270 Die Getauften sind „wiedergeboren zu Kindern Gottes [und] gehalten, den Glauben, den sie von Gott durch die Kirche empfangen haben, vor den Menschen zu bekennen" (LG 11) und sich an der apostolischen und missionarischen Tätigkeit des Gottesvolkes zu beteiligen [Vgl. LG 17; AG 17; 23].

 

 

Das sakramentale Band der Einheit der Christen

 

1271 Die Taufe bildet die Grundlage der Gemeinschaft aller Christen, auch mit jenen, die noch nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. „Wer an Christus glaubt und in der rechten Weise die Taufe empfangen hat, steht dadurch in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche ... Nichtsdestoweniger werden sie aufgrund des Glaubens in der Taufe gerechtfertigt, Christus einverleibt, und darum gebührt ihnen der Ehrenname des Christen, und mit Recht werden sie von den Kindern der katholischen Kirche als Brüder im Herrn anerkannt" (UR 3). „Die Taufe begründet also ein sakramentales Band der Einheit zwischen allen, die durch sie wiedergeboren sind" (UR 22).

 

 

Ein unauslöschliches geistliches Siegel

 

1272 Der Getaufte wird Christus gleichgestaltet, weil er durch die Taufe Christus eingegliedert ist. Die Taufe bezeichnet den Christen mit einem unauslöschlichen geistlichen Siegel [character], einem Zeichen, daß er Christus angehört. Dieses Zeichen wird durch keine Sünde ausgelöscht, selbst wenn die Sünde die Taufe daran hindert, Früchte des Heils zu tragen [Vgl. DS 1609-1619.]. Weil die Taufe ein für allemal gespendet wird, kann sie nicht wiederholt werden.

 

1273 Als die Gläubigen durch die Taufe der Kirche eingegliedert wurden, haben sie das sakramentale Siegel erhalten, das sie „zur christlichen Gottesverehrung bestellt" (LG 11). Das Taufsiegel befähigt und verpflichtet die Christen, in lebendiger Teilnahme an der heiligen Liturgie der Kirche Gott zu dienen und durch das Zeugnis eines heiligen Lebens und einer tatkräftigen Liebe das Priestertum aller Getauften auszuüben [Vgl. Hebr 13,17].

 

1274 Das „Siegel des Herrn" („Dominicus character": Augustinus, ep. 98,5) ist das Siegel, mit dem der Heilige Geist uns „für den Tag der Erlösung" gekennzeichnet hat (Eph 4,30) [Vgl. Eph 1,13-14; 2 Kor 1,21-22.]. „Die Taufe ist das Siegel des ewigen Lebens" (Irenäus, dem. 3). Der Gläubige, der bis zum Ende „das Siegel bewahrt" hat, das heißt den mit seiner Taufe gegebenen Forderungen treu nachgekommen ist, kann „bezeichnet mit dem Siegel des Glaubens" sterben (MR, Römisches Hochgebet 97), in seinem Taufglauben, in der Erwartung der seligen Gottesschau - der Vollendung des Glaubens - und in der Hoffnung auf die Auferstehung.

 

 





zurück - vor

Copyright © Libreria Editrice Vaticana