Der Heilige Stuhl
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Katechismus der Katholischen Kirche

1997
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  • ZWEITER TEIL DIE FEIER DES CHRISTLICHEN MYSTERIUMS
    • ZWEITER ABSCHNITT DIE SIEBEN SAKRAMENTE DER KIRCHE
      • ERSTES KAPITEL DIE SAKRAMENTE DER CHRISTLICHEN INITIATION
        • ARTIKEL 2 DAS SAKRAMENT DER FIRMUNG
          • V Der Spender der Firmung
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V Der Spender der Firmung

 

1312 Ursprünglicher Spender der Firmung ist der Bischof [Vgl. LG 26].

 

Im Osten spendet der Priester, der tauft, üblicherweise gleich darauf in ein und derselben Feier auch die Firmung. Er tut dies jedoch mit dem vom Patriarchen oder Bischof geweihten heiligen Chrisam, was die apostolische Einheit der Kirche zum Ausdruck bringt, deren Band durch das Firmsakrament gestärkt wird. Dieser Ordnung folgt auch die lateinische Kirche bei Erwachsenentaufen oder dann, wenn ein in einer anderen christlichen Gemeinschaft Getaufter, der das Sakrament der Firmung nicht gültig empfangen hat, in die volle Gemeinschaft mit der Kirche aufgenommen wird [Vgl. CIC, can. 883].

 

1313 Im lateinischen Ritus ist der Bischof der ordentliche Spender der Firmung [Vgl. CIC, can. 882]. Obwohl der Bischof aus schwerwiegenden Gründen Priestern die Vollmacht gewähren kann, die Firmung zu spenden [Vgl. CIC, can. 884], entspricht es doch dem Sinn des Sakramentes, daß er es selbst spendet. Schließlich ist gerade aus diesem Grund der Zeitpunkt der Feier der Firmung von dem der Taufe getrennt worden. Die Bischöfe sind die Nachfolger der Apostel und haben als solche die Fülle des Weihesakramentes erhalten. Wenn sie selbst die Firmung spenden, wird treffend zum Ausdruck gebracht, daß diese ihre Empfänger enger mit der Kirche, mit ihren apostolischen Ursprüngen und ihrer Sendung zum Zeugnis für Christus verbindet.

 

1314 Falls ein Christ in Todesgefahr ist, darf jeder Priester ihm die Firmung spenden [Vgl. CIC, can. 883, § 3.]. Die Kirche will, daß keines ihrer Kinder, und sei es auch noch so klein, diese Welt verläßt, ohne durch den Heiligen Geist mit der Gabe der Fülle Christi vollendet worden zu sein.

 

 





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