KURZTEXTE
1485 Am Osterabend zeigte sich
Jesus der Herr seinen Aposteln und sprach zu ihnen Empfangt den Heiligen Geist!
Wem ihr die Sunden vergebt dem sind sie vergeben wem ihr die Vergebung
verweigert dem ist sie verweigert (Joh 20 22-23).
1486 Die Vergebung der nach der
Taufe begangenen Sunden wird durch ein eigenes Sakrament gewahrt dieses heißt
das Sakrament der Umkehr der Beichte der Buße oder der Versöhnung.
1487 Wer sündigt verletzt die
Ehre und Liebe Gottes seine eigene Wurde als Mensch der berufen ist Kind Gottes
zu sein und das geistliche Wohl der Kirche deren lebendiger Baustein jeder
Christ sein soll.
1488 Im Licht des Glaubens gibt
es nichts Schlimmeres als die Sunde nichts hat so arge Folgen für die Sünder
selbst, für die Kirche und für die ganze Welt.
1489 Die Rückkehi zur
Gemeinschaft mit Gott die durch die Sunde verloren war geht aus der Gnade
Gottes hervor der voll Erbarmen um das Heil der Menschen besorgt ist Man muß
dieses kostbare Geschenk für sich selbst und die anderen erbitten.
1490 Die Rückkehr zu Gott die
Bekehrung und Reue genannt wird besteht im Schmerz und im Abscheu vor den
begangenen Sunden sowie im festen Vorsatz zukünftig nicht mehr zu sündigen Die
Bekehrung erstreckt sich also auf die Vergangenheit und auf die Zukunft sie
wird von der Hoffnung auf die göttliche Barmherzigkeit genährt.
1491 Das Sakrament der Buße
besteht in der Gesamtheit der drei Akte des Pönitenten und in der Lossprechung
durch den Priester Die Akte des Pönitenten sind: die Reue, das Bekenntnis oder
Aufdecken der Sunden vor dem Priester, und der Vorsatz Genugtuung und Werke der
Sühne zu leisten.
1492 Die Reue [auch
Zerknirschung genannt] muß von Beweggründen getragen sein die aus dem Glauben
kommen Wenn die Reue von der Liebe zu Gott eingegeben ist wird sie vollkommen
genannt wenn sie auf anderen Motiven beruht nennt man sie unvollkommen.
1493 Wer mit Gott und der
Kirche versöhnt werden will muß dem Priester alle schweren Sunden beichten die
er noch nicht gebeichtet hat und an die er sich nach einer .sorgfältigen
Gewissenseiforschung erinnert Obwohl es an sich nicht notwendig ist laßliche
Sunden zu beichten wird dies von der Kirche nachdrücklich empfohlen.
1494 Der Beichtvater erlegt dem
Pönitenten auf bestimmte Taten der Genugtuung oder Buße zu leisten um den durch
die Sünde angerichteten Schaden wiedergutzumachen und sich wieder die
Verhaltens weisen eines Jüngers Christi anzugewöhnen.
1495 Nur jene Priester die von
der kirchlichen Autorität die Absolutionsvollmacht erhalten haben können im
Namen Christi Sunden vergeben.
1496 Die geistlichen Wirkungen
des Bußsakramentes sind:
- Die Versöhnung mit Gott durch die der Sünder
die Gnade wieder
erlangt;
- die Versöhnung mit der Kirche;
der Erlaß der ewigen Strafe der man durch
Todsünden verfallt
- der wenigstens teilweise Erlaß der zeitlichen
Strafen, die aus der
Sunde folgen;
- der Friede und die Ruhe des Gewissens und der
geistliche Trost;
- das Wachstum der geistlichen Kraftefur den
christlichen Kampf;
1497 Die individuelle
vollständige Beichte der schweren Sünden und die darauf folgende Lossprechung
ist das einzige ordentliche Mittel zur Versöhnung mit Gott und der Kirche.
1498 Durch die Ablasse können
die Gläubigen für sich selbst und auch für die Seelen im Läuterungszustand den
Erlaß der zeitlichen Strafen erlangen welche Folge der Sunden sind.
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