Der Heilige Stuhl
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Katechismus der Katholischen Kirche

1997
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  • ZWEITER TEIL DIE FEIER DES CHRISTLICHEN MYSTERIUMS
    • ZWEITER ABSCHNITT DIE SIEBEN SAKRAMENTE DER KIRCHE
      • DRITTES KAPITEL DIE SAKRAMENTE DES DIENSTES FÜR DIE GEMEINSCHAFT
        • ARTIKEL 6 DAS SAKRAMENT DER WEIHE
          • III Die drei Stufen des Sakramentes der Weihe
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III Die drei Stufen des Sakramentes der Weihe

 

1554 „So wird der von Gott eingesetzte kirchliche Dienst in verschiedenen Ständen von jenen ausgeübt, die schon von alters her Bischöfe, Priester und Diakone heißen" (LG 28). Die katholische Glaubenslehre, die in der Liturgie, im Lehramt und in der beständigen Handlungsweise der Kirche zum Ausdruck kommt, kennt zwei Stufen der amtlichen Teilhabe am Priestertum Christi: den Episkopat und den Presbyterat. Der Diakonat hat die Aufgabe, ihnen zu helfen und zu dienen. Deshalb bezeichnet der Ausdruck „sacerdos" im heutigen Sprachgebrauch die Bischöfe und die Priester, nicht aber die Diakone. Dennoch lehrt die katholische Glaubenslehre, daß die drei Stufen - die Stufen des Priesteramtes (Episkopat und Presbyterat) und die Stufe des Dienstamtes (Diakonat) - durch einen sakramentalen Akt, „Weihe" genannt, das heißt durch das Sakrament der Weihe, übertragen werden.

 

„Alle sollen die Diakone achten wie Jesus Christus, ebenso den Bischof als Abbild des Vaters, die Presbyter aber wie eine Ratsversammlung Gottes und wie eine Vereinigung von Aposteln. Ohne diese ist von Kirche nicht die Rede" (Ignatius v. Antiochien, Trall. 3,1).

 

Die Bischofsweihe - Fülle des Weihe sakramentes

 

1555 „Unter jenen verschiedenen Diensten, die von den ersten Zeiten her in der Kirche ausgeübt werden, nimmt nach dem Zeugnis der Überlieferung das Amt jener einen hervorragenden Platz ein, die, zum Bischofsamt bestellt, durch die von Anfang an fortlaufende Nachfolge Sprossen apostolischer Saat besitzen" (LG 20).

 

1556 Um ihre hohe Sendung zu erfüllen, „wurden die Apostel mit einer besonderen Ausgießung des Heiligen Geistes, der über [sie] kam, von Christus beschenkt, und sie selbst übergaben ihren Helfern durch die Auflegung der Hände die geistliche Gabe, die in der Bischofsweihe bis auf uns gekommen ist" (LG 21).

 

1557 Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt, „daß durch die Bischofsweihe die Fülle des Weihesakramentes übertragen wird, die ja sowohl im liturgischen Brauch der Kirche als auch mit der Stimme der heiligen Väter das Hohepriestertum, die Höchstform [summa] des heiligen Dienstes genannt wird" (ebd.).

 

1558 „Die Bischofsweihe aber überträgt mit dem Amt der Heiligung auch die Ämter des Lehrens und des Leitens". Es wird „offensichtlich, daß durch das Auflegen der Hände und die Worte der Weihe die Gnade des Heiligen Geistes so übertragen und die heilige Prägung so aufgedrückt wird, daß die Bischöfe in hervorragender und sichtbarer Weise die Aufgaben Christi selbst, des Lehrers, Hirten und Priesters, übernehmen und in seiner Person handeln [in Eius persona agant]" (ebd.). „Daher sind die Bischöfe durch den Heiligen Geist, der ihnen mitgeteilt worden ist, wahre und authentische Lehrer des Glaubens, Priester und Hirten geworden" (CD 2).

 

1559 „Glied der Körperschaft der Bischöfe wird man kraft der sakramentalen Weihe und der hierarchischen Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums" (LG 22). Daß der Charakter und die Natur des Episkopats kollegial sind, zeigt sich unter anderem in dem alten Brauch der Kirche, daß bei der Weihe eines neuen Bischofs mehrere Bischöfe mitwirken [Vgl. LG 22]. Zur rechtmäßigen Weihe eines Bischofs ist heute ein besonderer Akt des Bischofs von Rom notwendig, da dieser das höchste sichtbare Band der Gemeinschaft der Teilkirchen in der einen Kirche und Bürge ihrer Freiheit ist.

 

1560 Als Stellvertreter Christi hat jeder Bischof das Hirtenamt über die ihm anvertraute Teilkirche inne; gleichzeitig aber obliegt ihm die Sorge für alle Teilkirchen, die er zusammen mit allen seinen Brüdern im Episkopat kollegial auszuüben hat. „Doch wenn die einzelnen Bischöfe nur für jenen Teil der Herde, der ihnen besonders anvertraut ist, Hirten im eigentlichen Sinn sind, so sind sie doch als rechtmäßige Nachfolger der Apostel durch göttliche Einsetzung mitverantwortlich für die Missionsaufgaben der Kirche" (Pius XII., Enz. „Fidei donum")[Vgl. LG 23; CD 4; 36; 37; AG 5; 6; 38].

 

1561 Die bisherigen Ausführungen erklären, weshalb die vom Bischof gefeierte Eucharistie eine ganz besondere Bedeutung hat. In ihr kommt die Kirche zum Ausdruck, die unter dem Vorsitz dessen, der sichtbar Christus, den Guten Hirten und das Haupt seiner Kirche darstellt, um den Altar versammelt ist [Vgl. SC 41; LG 26.].

Die Weihe der Priester - der Mitarbeiter der Bischöfe

 

1562 „Christus, ‚den der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat‘ (Joh 10,36), machte durch seine Apostel deren Nachfolger, nämlich die Bischöfe, seiner Weihe und Sendung teilhaftig, die [wiederum] die Aufgabe ihres Dienstes in verschiedener Abstufung verschiedenen Trägern in der Kirche rechtmäßig weitergaben" (LG 28). „Ihr Dienst ist in untergeordnetem Rang den Priestern übertragen worden; als Glieder des Priesterstandes sollten sie, in der rechten Erfüllung der ihnen von Christus anvertrauten Sendung, Mitarbeiter des Bischofsstandes sein" (P0 2).

 

1563 „Da das Amt der Priester dem Bischofsstand verbunden ist, nimmt es an der Vollmacht teil, mit der Christus selbst seinen Leib auferbaut, heiligt und leitet. Darum setzt das Priestertum der Amtspriester zwar die Sakramente der christlichen Initiation voraus, wird aber durch ein eigenes Sakrament übertragen. Dieses zeichnet die Priester durch die Salbung des Heiligen Geistes mit einem besonderen Prägemal und macht sie auf diese Weise dem Priester Christus gleichförmig, so daß sie in der Person des Hauptes Christus handeln können" (PO 2).

 

1564 „Die Priester sind, obwohl sie nicht die höchste Stufe der priesterlichen Weihe haben und in der Ausübung ihrer Vollmacht von den Bischöfen abhängen, dennoch mit ihnen in der priesterlichen Würde verbunden und werden kraft des Sakramentes der Weihe nach dem Bilde Christi, des höchsten und ewigen Priesters [Vgl. Hebr 5,1-10; 7,24; 9,11-28], zum Verkündigen des Evangeliums, zum Weiden der Gläubigen und zur Feier des Gottesdienstes geweiht als wahre Priester des Neuen Bundes" (LG 28).

 

1565 Kraft des Weihesakramentes haben die Priester an der weltweiten Sendung teil, die Christus den Aposteln anvertraut hat. „Die Geistesgabe, die den Priestern in ihrer Weihe verliehen wurde, rüstet sie nicht für irgendeine begrenzte und eingeschränkte Sendung, sondern für die alles umfassende und universale Heilssendung ‚bis an die Grenzen der Erde‘ (Apg 1,8)" (P0 10) und macht sie „stets bereit, das Evangelium überall zu verkünden" (OT 20).

 

1566 „Ihr heiliges Amt aber üben sie am meisten in der eucharistischen Feier oder Zusammenkunft aus, bei der sie in der Person Christi handeln und sein Mysterium verkünden, die Gebete der Gläubigen mit dem Opfer ihres Hauptes verbinden und das einzige Opfer des Neuen Bundes, Christi nämlich, der sich ein für allemal dem Vater als unbefleckte Opfergabe darbrachte, im Opfer der Messe bis zur Ankunft des Herrn vergegenwärtigen und zuwenden" (LG 28). Aus diesem einzigen Opfer schöpft ihr ganzer priesterlicher Dienst seine Kraft [Vgl. P0 2.].

 

1567 „Die Priester bilden, als vorsorgende Mitarbeiter des bischöflichen Standes und als dessen Hilfe und Werkzeug, zum Dienst am Volk Gottes gerufen, zusammen mit ihrem Bischof ein einziges Presbyterium, dem freilich verschiedene Pflichten aufgetragen sind. In den einzelnen örtlichen Gemeinden der Gläubigen machen sie den Bischof, mit dem sie in vertrauensvoller und hochherziger Gesinnung verbunden sind, gewissermaßen gegenwärtig, nehmen entsprechend ihrem Anteil seine Aufgaben und seine Sorgen auf sich und stellen sich täglich in ihren Dienst" (LG 28). Die Priester dürfen ihren Dienst nur in Abhängigkeit vom Bischof und in Gemeinschaft mit ihm ausüben. Das Gehorsamsversprechen, das sie bei der Weihe dem Bischof geben, und der Friedenskuß des Bischofs am Schluß der Weiheliturgie sind ein Zeichen dafür, daß der Bischof sie als seine Mitarbeiter, seine Söhne, seine Brüder und seine Freunde ansieht, und daß sie ihm dafür Liebe und Gehorsam schulden.

 

1568 „Die Priester, die durch die Weihe in den Priesterstand eingegliedert wurden, sind in inniger sakramentaler Bruderschaft miteinander verbunden. Besonders in der Diözese, deren Dienst sie unter dem eigenen Bischof zugewiesen werden, bilden sie das eine Presbyterium" (P0 8). Die Einheit des Presbyteriums kommt liturgisch im Brauch zum Ausdruck, daß beim Weihe-ritus nach dem Bischof auch die Priester den Neugeweihten die Hände auflegen.

 

Die Weihe der Diakone - „zum Dienst"

 

1569 „Auf einer tieferen Stufe der Hierarchie stehen die Diakone, denen die Hände ‚nicht zum Priestertum, sondern zum Dienst‘ aufgelegt werden" (LG 29)1. Zur Weihe der Diakone legt nur der Bischof die Hände auf und deutet so an, daß der Diakon mit dem Bischof insbesondere in den Aufgaben seiner „Diakonie" verbunden ist [Vgl. Hippolyt, trad. ap. 8].

 

1570 Die Diakone haben an der Sendung und der Gnade Christi auf besondere Weise teil [Vgl. LG 41; AA 16]. Das Sakrament der Weihe drückt ihnen ein Siegel [character] auf. Dieses kann nicht getilgt werden und gestaltet sie Christus gleich, der zum „Diakon", das heißt zum Diener aller geworden ist [Vgl. Mk 10,45; Lk 22,27; Polykarp, ep. 5,2]. Aufgabe der Diakone ist es unter anderem, dem Bischof und den Priestern bei der Feier der göttlichen Geheimnisse, vor allem der Eucharistie, zu helfen, die heilige Kommunion zu spenden, der Eheschließung zu assistieren und das Brautpaar zu segnen, das Evangelium zu verkünden und zu predigen, den Begräbnissen vorzustehen und sich den verschiedenen karitativen Diensten zu widmen [Vgl. LG 29; SC 35,4; AG 16].

 

1571 Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat die lateinische Kirche den „Diakonat als eigene und beständige Stufe der Hierarchie" wiederhergestellt (LG 29). Die Ostkirchen hatten stets an ihm festgehalten. Dieser ständige Diakonat, der auch verheirateten Männern übertragen werden kann, stellt für die Sendung der Kirche eine wichtige Bereicherung dar. Es ist angebracht und nützlich, daß Männer, die in der Kirche, sei es im liturgischen und pastoralen Leben, sei es in sozialen und karitativen Werken, einen wahrhaft diakonalen Dienst erfüllen, „durch die von den Aposteln her überlieferte Handauflegung gestärkt und dem Altare enger verbunden werden, damit sie ihren Dienst mit Hilfe der sakramentalen Diakonatsgnade wirksamer erfüllen können" (AG 16).

 

 





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