V Wer kann das Weihesakrament spenden?
1575 Christus hat die Apostel erwählt und ihnen Anteil an seiner Sendung und Vollmacht gegeben. Zur Rechten des Vaters erhoben, verläßt er seine Herde nicht, sondern behütet sie allezeit durch die Apostel und leitet sie durch die Hirten, die heute sein Wirken fortsetzen [Vgl. MR, Präfation von den Aposteln]. Christus also ist es, der den einen das Apostelamt verleiht, anderen das Hirtenamt [Vgl. Eph 4,11]. Er handelt weiterhin durch die Bischöfe [Vgl. LG 2].
1576 Da das Sakrament der Weihe das Sakrament des apostolischen Dienstes ist, kommt den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel die Vollmacht zu, „die geistliche Gabe" (LG 21), die „apostolische Saat" (LG 20) weiterzugeben. Die gültig geweihten, das heißt die in der apostolischen Sukzession stehenden Bischöfe, sind die gültigen Spender der drei Stufen des Weihesakramentes [Vgl. DS 794 und 802; CIC, can. 1012; CCEO, cann. 744; 747].