VI Wer kann das Weihesakrament empfangen?
1577 „Die
heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann [vir]" ( [link] CIC,
can. 1024). Jesus, der Herr, hat Männer [viri] gewählt, um das
Kollegium der zwölf Apostel zu bilden [Vgl. Mk 3,14-19; Lk 6,12-16], und die
Apostel taten das gleiche, als sie Mitarbeiter wählten [Vgl. 1 Tim 3,1-13; 2 Tim
1,6; Tit 1,5-9], die ihnen in ihrer Aufgabe nachfolgen sollten [Vgl. Klemens v.
Rom, Kor. 42,4; 44,3]. Das Bischofskollegium, mit dem die Priester im
Priestertum vereint sind, vergegenwärtigt das Kollegium der Zwölf bis zur
Wiederkehr Christi. Die Kirche weiß sich durch diese Wahl, die der Herr selbst
getroffen hat, gebunden. Darum ist es nicht möglich, Frauen zu weihen [Vgl. MD
26-27; CDF, Erkl. „Inter insigniores"].
1578 Niemand
hat ein Recht darauf, das Sakrament der Weihe zu empfangen. Keiner maßt sich
dieses Amt selbst an. Man muß dazu von Gott berufen sein [Vgl. Hebr 5,4.]. Wer
Anzeichen wahrzunehmen glaubt, daß Gott ihn zum geweihten Dienst beruft, muß
seinen Wunsch demütig der Autorität der Kirche unterbreiten, der die Verantwortung
und das Recht zukommt, jemanden zum Empfang der Weihen zuzulassen. Wie jede
Gnade kann auch dieses Sakrament nur als ein unverdientes Geschenk empfangen
werden.
1579 Mit
Ausnahme der ständigen Diakone werden alle geweihten Amtsträger der
lateinischen Kirche normalerweise aus den gläubigen Männern gewählt, die
zölibatär leben und den Willen haben, den Zölibat „um des Hirnmeireiches
willen" (Mt 19,12) beizubehalten. Dazu berufen, sich ungeteilt dem Herrn
und seiner „Sache" zu widmen [Vgl. 1 Kor 7,32], geben sie sich ganz Gott
und den Menschen hin. Der Zölibat ist ein Zeichen des neuen Lebens, zu dessen
Dienst der Diener der Kirche geweiht wird; mit freudigem Herzen auf sich
genommen, kündigt er strahlend das Reich Gottes an [Vgl. P0 16].
1580 In den
Ostkirchen gilt seit Jahrhunderten eine andere Ordnung: Während die Bischöfe
ausschließlich unter Unverheirateten ausgewählt werden, können verheiratete
Männer zu Diakonen und Priestern geweiht werden. Diese Praxis wird schon seit
langem als rechtmäßig erachtet; diese Priester üben im Schoß ihrer Gemeinden
ein fruchtbares Dienstamt aus [Vgl. P016]. Übrigens steht der Priesterzölibat
in den Ostkirchen sehr in Ehren, und zahlreiche Priester haben ihn um des
Gottesreiches willen freiwillig gewählt. Im Osten wie im Westen kann, wer das
Sakrament der Weihe empfangen hat, nicht mehr heiraten.
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