Der Heilige Stuhl
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Katechismus der Katholischen Kirche

1997
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  • ZWEITER TEIL DIE FEIER DES CHRISTLICHEN MYSTERIUMS
    • ZWEITER ABSCHNITT DIE SIEBEN SAKRAMENTE DER KIRCHE
      • DRITTES KAPITEL DIE SAKRAMENTE DES DIENSTES FÜR DIE GEMEINSCHAFT
        • ARTIKEL 6 DAS SAKRAMENT DER WEIHE
          • VI Wer kann das Weihesakrament empfangen?
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VI Wer kann das Weihesakrament empfangen?

 

1577 „Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann [vir]" ( [link] CIC, can. 1024). Jesus, der Herr, hat Männer [viri] gewählt, um das Kollegium der zwölf Apostel zu bilden [Vgl. Mk 3,14-19; Lk 6,12-16], und die Apostel taten das gleiche, als sie Mitarbeiter wählten [Vgl. 1 Tim 3,1-13; 2 Tim 1,6; Tit 1,5-9], die ihnen in ihrer Aufgabe nachfolgen sollten [Vgl. Klemens v. Rom, Kor. 42,4; 44,3]. Das Bischofskollegium, mit dem die Priester im Priestertum vereint sind, vergegenwärtigt das Kollegium der Zwölf bis zur Wiederkehr Christi. Die Kirche weiß sich durch diese Wahl, die der Herr selbst getroffen hat, gebunden. Darum ist es nicht möglich, Frauen zu weihen [Vgl. MD 26-27; CDF, Erkl. „Inter insigniores"].

 

1578 Niemand hat ein Recht darauf, das Sakrament der Weihe zu empfangen. Keiner maßt sich dieses Amt selbst an. Man muß dazu von Gott berufen sein [Vgl. Hebr 5,4.]. Wer Anzeichen wahrzunehmen glaubt, daß Gott ihn zum geweihten Dienst beruft, muß seinen Wunsch demütig der Autorität der Kirche unterbreiten, der die Verantwortung und das Recht zukommt, jemanden zum Empfang der Weihen zuzulassen. Wie jede Gnade kann auch dieses Sakrament nur als ein unverdientes Geschenk empfangen werden.

 

1579 Mit Ausnahme der ständigen Diakone werden alle geweihten Amtsträger der lateinischen Kirche normalerweise aus den gläubigen Männern gewählt, die zölibatär leben und den Willen haben, den Zölibat „um des Hirnmeireiches willen" (Mt 19,12) beizubehalten. Dazu berufen, sich ungeteilt dem Herrn und seiner „Sache" zu widmen [Vgl. 1 Kor 7,32], geben sie sich ganz Gott und den Menschen hin. Der Zölibat ist ein Zeichen des neuen Lebens, zu dessen Dienst der Diener der Kirche geweiht wird; mit freudigem Herzen auf sich genommen, kündigt er strahlend das Reich Gottes an [Vgl. P0 16].

 

1580 In den Ostkirchen gilt seit Jahrhunderten eine andere Ordnung: Während die Bischöfe ausschließlich unter Unverheirateten ausgewählt werden, können verheiratete Männer zu Diakonen und Priestern geweiht werden. Diese Praxis wird schon seit langem als rechtmäßig erachtet; diese Priester üben im Schoß ihrer Gemeinden ein fruchtbares Dienstamt aus [Vgl. P016]. Übrigens steht der Priesterzölibat in den Ostkirchen sehr in Ehren, und zahlreiche Priester haben ihn um des Gottesreiches willen freiwillig gewählt. Im Osten wie im Westen kann, wer das Sakrament der Weihe empfangen hat, nicht mehr heiraten.

 

 





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