IV Die Wirkungen des Sakramentes der Ehe
1638 „Aus einer
gültigen Ehe entsteht zwischen den Ehegatten ein Band, das seiner Natur nach
lebenslang und ausschließlich ist; in einer christlichen Ehe werden zudem die
Ehegatten durch ein besonderes Sakrament gestärkt und gleichsam geweiht für die
Pflichten und die Würde ihres Standes" (CIC, can.
1134).
Das Eheband
1639 Das
Versprechen, durch das sich die Brautleute einander schenken und einander
annehmen, wird durch Gott selbst besiegelt [Vgl. Mk 10.9.]. Aus ihrem Bund entsteht
„eine nach göttlicher Ordnung feste Institution, und zwar auch gegenüber der
Gesellschaft" (GS 48,1). Der Bund zwischen den Gatten wird in den Bund
Gottes mit den Menschen eingegliedert: „Echte eheliche Liebe wird in die
göttliche Liebe aufgenommen" (GS 48,2).
1640 Das Band
der Ehe wird somit von Gott selbst geknüpft, so daß die zwischen Getauften
geschlossene und vollzogene Ehe nie aufgelöst werden kann. Dieses Band, das aus
dem freien menschlichen Akt der Brautleute und dem Vollzug der Ehe hervorgeht,
ist fortan unwiderrufliche Wirklichkeit und stellt einen durch die Treue Gottes
gewährleisteten Bund her. Es liegt nicht in der Macht der Kirche, sich gegen
diese Verfügung der göttlichen Weisheit auszusprechen [Vgl. CIC, can.
1141].
Die Gnade des Sakramentes der Ehe
1641 „Die
christlichen Gatten ... haben so in ihrem Lebensstand und in ihrer Ordnung ihre
eigene Gabe im Volk Gottes" (LG 11). Diese eigene Gnade des Ehesakramentes
ist dazu bestimmt, die Liebe der Gatten zu vervollkommnen und ihre
unauflösliche Einheit zu stärken. Kraft dieser Gnade fördern sich die Gatten
„gegenseitig im ehelichen Leben sowie der Annahme und Erziehung der
Nachkommenschaft zur Heiligung" (LG 11) [Vgl. LG 41].
1642 Christus
ist der Quell dieser Gnade. Wie „Gott einst durch den Bund der Liebe und Treue
seinem Volk entgegenkam, so begegnet nun der Erlöser der Menschen und der
Bräutigam der Kirche durch das Sakrament der Ehe den christlichen Gatten"
(GS 48,2). Er bleibt bei ihnen und gibt ihnen die Kraft, ihr Kreuz auf sich zu
nehmen und ihm so nachzufolgen, aufzustehen, nachdem sie gefallen sind,
einander zu vergeben, die Last des andern zu tragen [Vgl. Gal 6,2], sich
einander unterzuordnen „in der gemeinsamen Ehrfurcht vor Christus" (Eph
5,21) und in zarter, fruchtbarer übernatürlicher Liebe einander zu lieben. In
den Freuden ihrer Liebe und ihres Familienlebens gibt er ihnen schon hier einen
Vorgeschmack des Hochzeitsmahles des Lammes.
„Wie vermag ich das Glück jener
Ehe zu schildern, die von der Kirche geeint, vom Opfer gestärkt und vom Segen
besiegelt ist, von den Engeln verkündet und vom Vater anerkannt? ... Welches
Zweigespann: Zwei Gläubige mit einer Hoffnung, mit einem Verlangen, mit einer
Lebensform, in einem Dienste; Kinder eines Vaters, Diener eines Herrn! Keine
Trennung im Geist, keine im Fleisch, sondern wahrhaft zwei in einem Fleisch. Wo
das Fleisch eines ist, dort ist auch der Geist eins" (Tertullian, ux. 2,9)
[Vgl. FC 13,].
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