ARTIKEL 3
DIE FREIHEIT DES MENSCHEN
1730 Gott hat
den Menschen als vernunftbegabtes Wesen erschaffen und ihm die Würde einer
Person verliehen, die aus eigenem Antrieb handelt und über ihre Handlungen Herr
ist. „Gott wollte nämlich den Menschen ‚der Macht der eigenen Entscheidung
überlassen‘ (Sir 15,14), so daß er von sich aus seinen Schöpfer suche und frei
zur vollen und seligen Vollendung gelange, indem er ihm anhängt" (GS 17).
„Der Mensch ist vernünftig und
dadurch das Ebenbild Gottes, geschaffen in Freiheit und Herr seines Tuns"
(Irenäus, hær. 4,4,3).
|