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Katechismus der Katholischen Kirche 1997 IntraText - Text |
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II Gleichheit und Verschiedenheit der Menschen
„Jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei ‘es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muß überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht" (GS 29,2).
„Ich habe die Tugenden verschieden verteilt, indem ich nicht sämtliche einem Einzelnen verlieh, vielmehr dem einen diese, dem andern jene ... Dem einen schenke ich vor allem die Liebe, einem anderen die Gerechtigkeit oder die Demut, diesem lebendigen Glauben ... Die zum menschlichen Leben notwendigen Dinge habe ich so unterschiedlich verteilt und nicht jedem alle gegeben, damit ihr gezwungen seid, euch gegenseitig Liebe zu erweisen ... Ich wollte, daß der eine auf den andern angewiesen sei, und alle als meine Diener die von mir empfangenen Gnaden und Geschenke mit anderen teilen" (Katharina v. Siena, dial. 1,7).
Die gleiche Würde der Personen fordert, „daß man zu humaneren und gerechten Lebensbedingungen gelangt. Allzu große wirtschaftliche und gesellschaftliche Ungleichheiten zwischen den Gliedern oder Völkern der einen menschlichen Familie erregen nämlich Ärgernis und widersprechen der sozialen Gerechtigkeit, der Billigkeit, der Würde der menschlichen Person sowie dem gesellschaftlichen und internationalen Frieden" (GS 29,3).
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