Der Heilige Stuhl
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Katechismus der Katholischen Kirche

1997
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  • DRITTER TEIL DAS LEBEN IN CHRISTUS
    • ZWEITER ABSCHNITT DIE ZEHN GEBOTE
      • ERSTES KAPITEL „DU SOLLST DEN HERRN, DEINEN GOTT, LIEBEN MIT GANZEM HERZEN, GANZER SEELE UND MIT ALL DEINER KRAFT"
        • ARTIKEL 2 DAS ZWEITE GEBOT
          • II. Mißbrauch des Namens Gottes
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II. Mißbrauch des Namens Gottes

 

2150 Das zweite Gebot verbietet den Meineid. Schwören oder einen Eid ablegen heißt Gott zum Zeugen anrufen für das, was man aussagt. Es heißt die göttliche Wahrhaftigkeit anrufen, damit sie für die eigene Wahrhaftigkeit bürge. Der Eid verpflichtet auf den Namen des Herrn. „Den Herrn, deinen Gott, sollst du fürchten; ihm sollst du dienen, bei seinem Namen sollst du schwören" (Dtn 6, 13).

 

2151 Die Verwerfung des Meineids ist eine Pflicht gegenüber Gott. Als Schöpfer und Herr ist Gott das Maß aller Wahrheit. Das Wort des Menschen steht in Übereinstimmung oder im Widerspruch zu Gott, der die Wahrheit selbst ist. Sofern der Eid der Wahrheit entspricht und berechtigt ist, unterstreicht er, daß das Wort des Menschen auf die Wahrheit Gottes bezogen ist. Der Meineid dagegen nimmt Gott zum Zeugen für eine Lüge.

 

 

DAS LEBEN IN CHRISTUS

 

2152 Eidbrüchig ist, wer unter Eid ein Versprechen ablegt, das er gar nicht zu halten beabsichtigt oder nachträglich bricht. Eidbruch ist ein schwerwiegender Mangel an Achtung gegenüber dem, der Herr über jedes Wort ist.

Sich unter Eid verpflichten, etwas Schlechtes zu tun, verstößt gegen die Heiligkeit des göttlichen Namens.

 

2153 Jesus hat das zweite Gebot in der Bergpredigt dargelegt: „Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst keinen Meineid schwören, und: Du sollst halten, was du dem Herrn geschworen hast. Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht ... Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen" (Mt 5,33 34.37)

[Vgl. Jak 5,12]. Jesus lehrt, daß jeder Eid Gott miteinbezieht und daß Gottes Gegenwart und seine Wahrheit in jedem Wort in Ehren zu halten sind. Sich beim Sprechen nur mit Bedacht des Wortes „Gott" zu bedienen, entspricht der ehrfürchtigen Achtung vor seiner Gegenwart, die durch jede unserer Aussagen bezeugt oder verhöhnt wird.

 

2154 In Anlehnung an den hl. Paulus [Vgl. 2 Kor 1,23; Gal 1,20.] hat die Überlieferung der Kirche das Wort Jesu so verstanden, daß es den Eid dann, wenn er sich auf eine schwerwiegende und gerechte Sache (z. B. vor Gericht) bezieht, nicht verbietet. „Ein Eid, das ist die Anrufung des göttlichen Namens als Zeugen für die Wahrheit, darf nur geleistet werden in Wahrheit, Überlegung und Gerechtigkeit" (CIC, can. 1199, § 1).

 

2155 Die Heiligkeit des Namens Gottes verlangt, daß man ihn nicht um belangloser Dinge willen benutzt. Man darf auch keinen Eid ablegen, wenn er aufgrund der Umstände als eine Billigung der Gewalt, die ihn ungerechterweise verlangt, verstanden werden könnte. Wenn der Eid von unrechtmäßigen staatlichen Autoritäten verlangt wird, darf er verweigert werden. Er muß verweigert werden, wenn er zu Zwecken verlangt wird, die der Menschenwürde oder der Gemeinschaft der Kirche widersprechen.

 





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