II. Mißbrauch des Namens Gottes
2150 Das zweite
Gebot verbietet den Meineid. Schwören oder einen Eid ablegen heißt Gott zum
Zeugen anrufen für das, was man aussagt. Es heißt die göttliche Wahrhaftigkeit
anrufen, damit sie für die eigene Wahrhaftigkeit bürge. Der Eid verpflichtet
auf den Namen des Herrn. „Den Herrn, deinen Gott, sollst du fürchten; ihm
sollst du dienen, bei seinem Namen sollst du schwören" (Dtn 6, 13).
2151 Die
Verwerfung des Meineids ist eine Pflicht gegenüber Gott. Als Schöpfer und Herr
ist Gott das Maß aller Wahrheit. Das Wort des Menschen steht in Übereinstimmung
oder im Widerspruch zu Gott, der die Wahrheit selbst ist. Sofern der Eid der
Wahrheit entspricht und berechtigt ist, unterstreicht er, daß das Wort des
Menschen auf die Wahrheit Gottes bezogen ist. Der Meineid dagegen nimmt Gott
zum Zeugen für eine Lüge.
DAS LEBEN IN CHRISTUS
2152 Eidbrüchig
ist, wer unter Eid ein Versprechen ablegt, das er gar nicht zu halten
beabsichtigt oder nachträglich bricht. Eidbruch ist ein schwerwiegender Mangel
an Achtung gegenüber dem, der Herr über jedes Wort ist.
Sich unter Eid verpflichten,
etwas Schlechtes zu tun, verstößt gegen die Heiligkeit des göttlichen Namens.
2153 Jesus hat
das zweite Gebot in der Bergpredigt dargelegt: „Ihr habt gehört, daß zu den
Alten gesagt worden ist: Du sollst keinen Meineid schwören, und: Du sollst
halten, was du dem Herrn geschworen hast. Ich aber sage euch: Schwört überhaupt
nicht ... Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom
Bösen" (Mt 5,33 34.37)
[Vgl. Jak 5,12]. Jesus lehrt, daß
jeder Eid Gott miteinbezieht und daß Gottes Gegenwart und seine Wahrheit in
jedem Wort in Ehren zu halten sind. Sich beim Sprechen nur mit Bedacht des
Wortes „Gott" zu bedienen, entspricht der ehrfürchtigen Achtung vor seiner
Gegenwart, die durch jede unserer Aussagen bezeugt oder verhöhnt wird.
2154 In
Anlehnung an den hl. Paulus [Vgl. 2 Kor 1,23; Gal 1,20.] hat die Überlieferung
der Kirche das Wort Jesu so verstanden, daß es den Eid dann, wenn er sich auf
eine schwerwiegende und gerechte Sache (z. B. vor Gericht) bezieht, nicht
verbietet. „Ein Eid, das ist die Anrufung des göttlichen Namens als Zeugen für
die Wahrheit, darf nur geleistet werden in Wahrheit, Überlegung und
Gerechtigkeit" (CIC, can. 1199, § 1).
2155 Die
Heiligkeit des Namens Gottes verlangt, daß man ihn nicht um belangloser Dinge
willen benutzt. Man darf auch keinen Eid ablegen, wenn er aufgrund der Umstände
als eine Billigung der Gewalt, die ihn ungerechterweise verlangt, verstanden
werden könnte. Wenn der Eid von unrechtmäßigen staatlichen Autoritäten verlangt
wird, darf er verweigert werden. Er muß verweigert werden, wenn er zu Zwecken verlangt
wird, die der Menschenwürde oder der Gemeinschaft der Kirche widersprechen.
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