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ERSTER TEIL
DAS GLAUBENSBEKENNTNIS

ZWEITER ABSCHNITT 
DAS CHRISTLICHE GLAUBENSBEKENNTNIS

DRITTES KAPITEL 
ICH GLAUBE AN DEN HEILIGEN GEIST

ARTIKEL 10
„ICH GLAUBE ... DIE VERGEBUNG DER SÜNDEN" 

976 Das apostolische Glaubensbekenntnis verbindet den Glauben an die Sündenvergebung mit dem Glauben an den Heiligen Geist, aber auch mit dem Bekenntnis zur Kirche und zur Gemeinschaft der Heiligen. Als Christus den Aposteln den Heiligen Geist spendete, übertrug er ihnen seine göttliche Vollmacht, Sünden zu vergeben: „Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert" (Joh 20, 22-23). 

(Der zweite Teil des Katechismus wird ausdrücklich von der Sündenvergebung durch die Taufe, das Bußsakrament und die anderen Sakramente, vor allem durch die Eucharistie, handeln. Deshalb brauchen wir hier lediglich auf einige Grundgegebenheiten hinzuweisen.)  

I.  Eine einzige Taufe zur Vergebung der Sünden 

977 Unser Herr hat die Sündenvergebung mit dem Glauben und der Taufe verbunden: „Geht hinaus in die ganze Welt, und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen! Wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden" (Mk 16,15-16). Die Taufe ist das erste und bedeutsamste Sakrament der Sündenvergebung. Sie vereint uns nämlich mit Christus, der für unsere Sünden gestorben ist und wegen unserer Rechtfertigung auferweckt wurde [Vgl. Röm 4,25], damit „auch wir als neue Menschen leben" (Röm 6,4). 

978 „Wenn wir zum ersten Mal den Glauben bekennen und in der heiligen Taufe abgewaschen werden, wird uns die Vergebung so reichlich geschenkt, daß keinerlei Schuld - sei es, daß sie durch die Abstammung an uns haftet, sei es, daß wir etwas durch eigenen Willen unterlassen oder getan haben zu tilgen und keinerlei Strafe zu verbüßen bleibt. Jedoch wird niemand durch die Taufgnade von aller Schwachheit der Natur befreit; vielmehr hat jeder gegen die Regungen der Begierlichkeit, welche uns unablässig zu Sünden anregt, zu kämpfen" (Catech. R. 1,11,3). 

979 Wer aber wäre tapfer und wachsam genug, um in diesem Kampf mit der Neigung zum Bösen durch gar keine Sünde verletzt zu werden? „Da es also notwendig war, daß in der Kirche die Gewalt der Sündenvergebung noch auf eine andere Weise als durch das Sakrament der Taufe bestehe, sind ihr die Schlüssel des Himmelreiches anvertraut, wodurch einem jeden Reuigen, und hätte er auch bis zum letzten Lebenstag gesündigt, die Sünden vergeben werden können" (Catech. R. 1,11,4). 

980 Durch das Bußsakrament kann der Getaufte mit Gott und mit der Kirche versöhnt werden.

„Die Buße [wurde] von den heiligen Vätern zurecht ‚gewissermaßen eine mühevolle Taufe‘ (Gregor v. Nazianz, or. 39,17) genannt ... Dieses Sakrament der Buße ist aber für die nach der Taufe Gefallenen zum Heil notwendig, wie für die noch nicht Wiedergeborenen die Taufe selbst" (K. v. Trient: DS 1672). 

II. Die Schlüsselgewalt 

981 Nach seiner Auferstehung hat Christus die Apostel ausgesandt, um „allen Völkern zu verkünden, sie sollen umkehren, damit ihre Sünden vergeben werden" (Lk 24,47). Die Apostel und ihre Nachfolger leisten darum einen „Dienst der Versöhnung" (2 Kor 5,18): Sie verkünden einerseits den Menschen die Vergebung durch Gott, die Christus uns verdient hat, und rufen zur Umkehr und zum Glauben auf. Durch die Taufe vermitteln sie ihnen andererseits auch die Sündenvergebung und versöhnen sie dank der von Christus erhaltenen Schlüsselgewalt mit Gott und der Kirche. 

„Die Kirche hat die Schlüssel des Himmelreiches erhalten, damit in ihr durch das Blut Christi und das Wirken des Heiligen Geistes die Sündenvergebung geschehe. In dieser Kirche lebt die Seele, die durch die Sünde tot war, wieder auf, um mit Christus zu leben, dessen Gnade uns gerettet hat" (Augustinus, serm. 214,11). 

982 Es gibt keine Verfehlung, mag sie auch noch so schlimm sein, die durch die heilige Kirche nicht vergeben werden könnte. „Es kann keinen Menschen geben, der so schlecht und verworfen wäre, daß ihm nicht die sichere Hoffnung auf Vergebung in Aussicht stehen müßte, wenn er seine Verirrungen wahrhaft bereut" (Catech. R. 1,11,5). Christus, der für alle Menschen gestorben ist, will, daß in seiner Kirche jedem, der sich von der Sünde abwendet, die Pforten zur Vergebung immer offenstehen [Vgl. Mt 18, 21-22]. 

983 Die Katechese soll sich bemühen, bei den Gläubigen den Glauben an das unschätzbare Geschenk zu wecken und lebendig zu erhalten, das der auferstandene Christus seiner Kirche gemacht hat: den Auftrag und die Vollmacht, durch den Dienst der Apostel und ihrer Nachfolger die Sünden wahrhaft zu vergeben: 

„Der Herr will, daß seine Jünger eine gewaltige Macht haben; er will, daß seine armseligen Diener in seinem Namen all das vollziehen, was er gemacht hat, als er auf Erden war" (Ambrosius, poenit. 1,34). 

„Die Priester haben eine Vollmacht empfangen, die Gott weder den Engeln noch den Erzengeln gegeben hat ... Gott bestätigt dort oben alles, was die Priester auf dieser Erde tun" (Johannes Chrysostomus, sac. 3,5). 

„Gäbe es in der Kirche nicht die Sündenvergebung, so bestünde keine Hoffnung auf ein ewiges Leben und eine ewige Befreiung. Danken wir Gott, der seiner Kirche ein solches Geschenk gemacht hat" (Augustinus, serm. 213,8). 

KURZTEXTE 

984 Das Credo bringt die ,,Vergebung der Sünden" mit dem Bekenntnis des Glaubens an den Heiligen Geist in Verbindung. Der auferstandene Christus hat ja den Aposteln die Vollmacht, Sünden zu vergeben, anvertraut, als er ihnen den Heiligen Geist verlieh. 

985 Die Taufe ist das erste und bedeutsamste Sakrament zur Sündenvergebung: sie vereint uns mit dem gestorbenen und auferstandenen Christus und spendet uns den Heiligen Geist. 

986 Nach dem Willen Christi besitzt die Kirche die Vollmacht, den Getauften die Sünden zu vergeben. Sie übt diese Vollmacht durch die Bischöfe und Priester üblicherweise im Bußsakrament aus. 

987 „Bei der Sündenvergebung sind der Priester und die Sakramente gleichsam nur die Werkzeuge, durch die Christus der Herr, der eigentliche Urheber und Spender des Heils, in uns die Vergebung der Sunden und die Gnade der Rechtfertigung bewirkt (Catech R 111 6). 

     

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