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ZWEITER TEIL
DIE FEIER DES CHRISTLICHEN MYSTERIUMS

ZWEITER ABSCHNITT
DIE SIEBEN SAKRAMENTE DER KIRCHE

ERSTES KAPITEL  
DIE SAKRAMENTE DER CHRISTLICHEN INITIATION 

ARTIKEL 2 
DAS SAKRAMENT DER FIRMUNG 

1285 Zusammen mit der Taufe und der Eucharistie bildet das Sakrament der Firmung die „Sakramente der christlichen Initiation", deren Einheit bewahrt werden muß. Den Gläubigen ist also zu erklären, daß der Empfang der Firmung zur Vollendung der Taufgnade notwendig ist [Vgl. OCf prænotanda]. „Durch das Sakrament der Firmung werden [die Getauften] vollkommener der Kirche verbunden und mit der besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet; so sind sie noch strenger verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen" (LG 11 ) [Vgl. OCf prænotanda]. 

I. Die Firmung in der Heilsökonomie 

1286 Im Alten Bund haben die Propheten angekündigt, daß auf dem erhofften Messias aufgrund seiner Heilssendung [Vgl. Lk 4,1622; Jes 61,1] der Geist des Herrn ruhen werde [Vgl. Jes 11,2]. Daß der Heilige Geist auf Jesus bei dessen Taufe durch Johannes herabkam, war das Zeichen dafür, daß er es ist, der kommen soll: Er ist der Messias, der Sohn Gottes [Vgl. Mt 3,13-17; Joh 1,33-34]. Weil Jesus durch den Heiligen Geist empfangen wurde, verläuft sein ganzes Leben und seine Sendung in völliger Gemeinschaft mit dem Heiligen Geist, den der Vater ihm „ohne Maß" gibt (Joh 3,34). 

1287 Diese Fülle des Geistes sollte jedoch nicht einzig dem Messias, sondern dem ganzen messianischen Volk mitgeteilt werden [Vgl. Ez 36,25-27; Joël 3,1-2]. Christus verhieß wiederholt die Ausgießung des Geistes [Vgl. Lk 12,12; Joh 3,5-8; 7,37-39; 16.7-15; Apg 1.8] und löste sein Versprechen vorerst am Ostertag ein [Vgl. Joh 20,22] und noch offensichtlicher am Pfingsttag [Vgl. Apg 2,1-4]. Vom Heiligen Geist erfüllt, beginnen die Apostel „Gottes große Taten zu verkünden" (Apg 2,11). Petrus erklärt, daß diese Ausgießung des Geistes Zeichen der messianischen Zeiten sei [Vgl. Apg 2,17-18]. Wer der Predigt der Apostel Glauben schenkte und sich taufen ließ, erhielt die Gabe des Heiligen Geistes [Vgl. Apg 2,38]. 

1288 „Von da an vermittelten die Apostel den Neugetauften gemäß dem Willen Christi durch Auflegung der Hände die Gabe des Geistes zur Vollendung der Taufgnad [Vgl. Apg 8,15-17;19,5-6]. So wird im Hebräerbrief unter den Elementen der ersten christlichen Unterweisung die Lehre von der Taufe und von der Auflegung der Hände genannt [Vgl. Hebr6,2]. Diese Auflegung der Hände wird in der katholischen Überlieferung zu Recht als Anfang des Firmsakramentes betrachtet, das die Pfingstgnade in der Kirche auf eine gewisse Weise fortdauern läßt" (Paul VI., Ap. Konst. „Divinæ consortium naturæ"). 

1289 Um die Gabe des Heiligen Geistes noch besser zu bezeichnen, kam zur Handauflegung sehr bald eine Salbung mit wohlriechendem Öl [Chrisam]. Diese Salbung veranschaulicht den Namen „Christ", der „Gesalbter" bedeutet und von Christus selbst abgeleitet ist, den „Gott ... gesalbt hat mit dem Heiligen Geist" (Apg 10,38). Der Salbungsritus besteht im Osten wie im Westen bis heute. Deshalb nennt man im Osten dieses Sakrament Chrismation, Salbung mit dem Chrisam, oder Myron, was „Chrisam" bedeutet. Im Westen weist die Bezeichnung Firmung einerseits auf die „Bestätigung" der Taufe hin, womit die christliche Initiation vervollständigt wird, und andererseits auf die Stärkung der Taufgnade - beide sind Früchte des Heiligen Geistes. 

Zwei Traditionen: der Osten und der Westen 

1290 In den ersten Jahrhunderten bildet die Firmung allgemein zusammen mit der Taufe eine einzige Feier, ein „Doppelsakrament", wie der hl. Cyprian sagt. Die Häufung der Kindertaufen, und zwar zu jeder Zeit des Jahres, und die Vermehrung der (Land-)Pfarreien lassen es dann, neben anderen Gründen, nicht mehr zu, daß der Bischof bei allen Tauffeiern anwesend ist. Weil man die Vollendung der Taufe dem Bischof vorbehalten möchte, kommt im Westen der Brauch auf, den Zeitpunkt der Spendung beider Sakramente voneinander zu trennen. Der Osten hat die beiden Sakramente miteinander vereint erhalten; die Firmung wird durch den Taufpriester erteilt. Dieser darf sie allerdings nur mit dem von einem Bischof geweihten „Myron" spenden [Vgl. CCEO, cann. 695,1; 696,1]. 

1291 Ein Brauch der Kirche Roms - eine nach der Taufe erfolgende zweimalige Salbung mit dem heiligen Chrisam - hat die Entwicklung der westlichen Praxis gefördert. Eine erste Salbung des Neugetauften wurde durch den Priester gleich im Anschluß an die Taufe vorgenommen und dann durch eine zweite Salbung vollendet, bei der der Bischof die Stirn jedes Neugetauften salbte [Vgl. Hippolyt, trad. ap. 21]. Die vom Priester vorgenommene erste Chrisamsalbung blieb mit dem Taufritus verbunden; sie bedeutet die Teilhabe des Getauften am Propheten-, Priester- und Königsamt Christi. Falls die Taufe einem Erwachsenen gespendet wird, findet nach der Taufe nur eine einzige Salbung statt: die der Firmung. 

1292 Die Praxis der Ostkirchen verdeutlicht vor allem die Einheit der christlichen Initiation; die der lateinischen Kirche veranschaulicht die Gemeinschaft des neuen Christen mit seinem Bischof als dem, der die Einheit seiner Kirche, ihre Katholizität und ihre Apostolizität gewährleistet und dadurch auch den Zusammenhang mit den apostolischen Ursprüngen der Kirche Christi sichert. 

II. Die Zeichen und der Ritus der Firmung 

1293 Im Ritus dieses Sakramentes sind zwei Dinge beachtenswert: das Zeichen der Salbung und das, was die Salbung bezeichnet und einprägt, das geistige Siegel

Die Salbung ist in der biblischen und antiken Bildersprache reich an Bedeutungen: Öl ist Zeichen des Überflusses [Vgl. z.B. Dtn 11,14] und der Freude [Vgl. Ps 23,5; 104,15]; es reinigt (Salbung vor und nach dem Bad) und macht geschmeidig (Salbung der Athleten und Ringer); es ist Zeichen der Heilung, denn es lindert den Schmerz von Prellungen und Wunden Vgl. Jes 1.6; Lk 10,34. [; auch macht es schön, gesund und kräftig.]  

1294 Alle diese Bedeutungen der Salbung mit Öl finden sich im sakramentalen Leben wieder. Die vor der Taufe gespendete Salbung mit Katechumenenöl bedeutet Reinigung und Stärkung; die Salbung der Kranken Heilung und Kräftigung. Die nach der Taufe, bei der Firmung und bei der Weihe erfolgende Salbung mit heiligem Chrisam ist Zeichen einer Konsekration. Durch die Firmung haben die Christen - das heißt die Gesalbten - vermehrt an der Sendung Jesu Christi und an der Fülle des Heiligen Geistes Anteil, damit ihr ganzes Leben den „Wohlgeruch Christi"[Vgl. 2 Kor 2,15. ] ausströme. 

1295 Durch diese Salbung erhält der Firmling das Mal, das Siegel des Heiligen Geistes. Das Siegel ist Sinnbild der Person [Vgl. Gen 38,18; Hld 8,6] Zeichen ihrer Autorität [Vgl. Gen 41,42.], ihres Eigentumsrechtes an einem Gegenstand [Vgl. Dtn 32,34] - man kennzeichnete etwa die Soldaten mit dem Siegel ihres Anführers und die Sklaven mit dem ihres Herrn. Das Siegel beglaubigt einen Rechtsakt [Vgl. 1 Kön 21,8] oder ein Dokument [Vgl. Jer 32,10] und macht dieses unter Umständen zu einem Geheimnis [Vgl. Jes 29,11]. 

1296 Christus selbst erklärt von sich, der Vater habe ihn mit seinem Siegel beglaubigt [Vgl. Joh 6,27]. Auch der Christ ist durch ein Siegel gekennzeichnet: Gott ist es, „der uns sein Siegel aufgedrückt und als ersten Anteil [am verheißenen Heil] den Geist in unser Herz gegeben hat" (2 Kor 1,22) [Vgl. Eph 1,13; 4,30]. Dieses Siegel des Heiligen Geistes bedeutet, daß man gänzlich Christus angehört, für immer in seinen Dienst gestellt ist, aber auch daß einem der göttliche Schutz in der großen endzeitlichen Prüfung verheißen ist [Vgl. Offb 7,2-3; 9,4; Ez 9,4-6.]. 

Die Feier der Firmung 

1297 Eine wichtige Handlung, die zwar der Feier der Firmung vorausgeht, in gewisser Weise aber zu ihr gehört, ist die Weihe des heiligen Chrisam. Am Gründonnerstag konsekriert der Bischof im Verlauf der Chrisam-Messe den heiligen Chrisam für sein ganzes Bistum. In einigen Ostkirchen ist diese Weihe sogar den Patriarchen vorbehalten. 

In der syrischen Liturgie von Antiochien lautet die Epiklese bei der Weihe des heiligen Chrisams [Myron]: „Vater ... sende deinen Heiligen Geist über uns und über dieses Öl vor uns und konsekriere es, damit es für alle, die damit gesalbt und gekennzeichnet werden, ein heiliges Myron sei, ein priesterliches Myron, ein königliches Myron, Freudensalbung, Lichtgewand, Mantel des Heils, geistliche Gabe, Heiligung an Seele und Leib, unvergängliches Glück, unauslöschbares Siegel, Schild des Glaubens und furchterregender Helm gegen alle werke des bösen Feindes". 

1298 Wenn die Firmung von der Taufe getrennt gefeiert wird, wie das im römischen Ritus üblich ist, beginnt die Liturgie des Sakramentes mit der Erneuerung des Taufversprechens und mit dem Glaubensbekenntnis der Firmlinge. So tritt klar zutage, daß die Firmung sich an die Taufe anschließt [Vgl. SC 71]. Wird ein Erwachsener getauft, dann erhält er sogleich die Firmung und nimmt an der Eucharistie teil [Vgl. CIC, can. 866]. 

1299 Im römischen Ritus breitet der Bischof die Hände über die Gesamtheit der Firmlinge aus - eine Geste, die seit der Zeit der Apostel Zeichen der Geistspendung ist. Dabei erfleht der Bischof die Ausgießung des Geistes: 

„Allmächtiger Gott, Vater unseres Herrn Jesus Christus, du hast diese (jungen) Christen (unsere Brüder und Schwestern) in der Taufe von der Schuld Adams befreit, du hast ihnen aus dem Wasser und dem Heiligen Geist neues Leben geschenkt. Wir bitten dich, Herr, sende ihnen den Heiligen Geist, den Beistand. Gib ihnen den Geist der Weisheit und der Einsicht, des Rates, der Erkenntnis und der Stärke, den Geist der Frömmigkeit und der Gottesfurcht. Durch Christus, unseren Herrn" (OCf 9). 

1300 Es folgt der wesentliche Ritus des Sakramentes. Im lateinischen Ritus wird das Sakrament der Firmung gespendet „durch die Salbung mit Chrisam auf die Stirn unter Auflegen der Hand und durch die Worte: ‚Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist" (Paul VI., Ap. Konst. „Divinæ consortium naturæ"). In den Ostkirchen werden nach einem Epiklesegebet die wichtigsten Körperstellen mit Myron gesalbt: Stirn, Augen, Nase, Ohren, Lippen, Brust, Rücken, Hände und Füße. Bei jeder Salbung wird die Formel gesprochen: „Siegel der Gabe des Heiligen Geistes". 

1301 Der Friedensgruß, mit dem der Ritus des Sakramentes abschließt, bezeichnet und bezeugt die kirchliche Gemeinschaft mit dem Bischof und mit allen Gläubigen [Vgl. Hippolyt, trad. ap. 21.]. 

III. Die Wirkungen der Firmung 

1302 Die Liturgie verdeutlicht, daß das Sakrament der Firmung die Ausgießung des Heiligen Geistes in Fülle bewirkt, wie sie einst am Pfingsttag den Aposteln zuteil wurde [Vgl. SC 71 1303]. Darum führt die Firmung zum Wachstum und zur Vertiefung der Taufgnade:
- Sie verwurzelt uns tiefer in der Gotteskindschaft, die uns sagen läßt: „Abba, Vater!" (Röm 8,15);
- sie vereint uns fester mit Christus;
- sie vermehrt in uns die Gaben des Heiligen Geistes;
- sie verbindet uns vollkommener mit der Kirche [Vgl. LG 11];
- sie schenkt uns eine besondere Kraft des Heiligen Geistes, um in Wort und Tat als wahre Zeugen Christi den Glauben auszubreiten und zu verteidigen, den Namen Christi tapfer zu bekennen und uns nie des Kreuzes zu schämen [Vgl. DS 1319; LG 11; 12]. 

„So erinnere dich daran, daß du die Besiegelung durch den Geist empfangen hast: den Geist der, Weisheit und der Einsicht, den Geist des Rates und der Stärke, den Geist der Erkenntnis und der Frömmigkeit, den Geist der heiligen Furcht, und bewahre, was du empfangen hast! Gott Vater hat dich besiegelt, Christus der Herr dich gestärkt und das Pfand des Geistes in dein Herz gegeben" (Ambrosius, myst. 7,42). 

1304 Wie die Taufe, deren Vollendung sie ist, wird die Firmung nur ein einziges Mal gespendet. Die Firmung prägt ja der Seele ein unauslöschliches geistiges Zeichen ein, den „Charakter" [Vgl. DS 1609]. Dieser ist Zeichen dafür, daß Jesus Christus einen Christen mit dem Siegel seines Geistes gekennzeichnet und ihm die Kraft von oben verliehen hat, damit er sein Zeuge sei [Vgl. Lk 24,48-49]. 

1305 Dieser „Charakter" vervollkommnet das in der Taufe empfangene gemeinsame Priestertum der Gläubigen. Der Gefirmte erhält „die Macht, öffentlich den Glauben an Christus wie von Amtes wegen [quasi ex officio] mit Worten zu bekennen" (Thomas v. A., s. th. 3,72,5, ad 2). 

IV. Wer kann die Firmung empfangen? 

1306 Jeder Getaufte, der noch nicht gefirmt ist, kann und soll das Sakrament der Firmung empfangen [Vgl. CIC, can. 889, § 1]. Da Taufe, Firmung und Eucharistie eine Einheit bilden, sind „die Gläubigen ... verpflichtet, dieses Sakrament rechtzeitig zu empfangen" (CIC, can. 890), denn ohne die Firmung und die Eucharistie ist das Sakrament der Taufe zwar gültig und wirksam, aber die christliche Initiation noch unvollendet. 

1307 Nach der lateinischen Tradition ist das „Unterscheidungsalter" der gegebene Zeitpunkt, um die Firmung zu empfangen. In Todesgefahr sind jedoch schon Kinder zu firmen, auch wenn sie noch nicht zum Unterscheidungsalter gelangt sind [Vgl. CIC, cann. 891; 883,3°]. 

1308 Wenn zuweilen von der Firmung als dem „Sakrament der christlichen Mündigkeit" die Rede ist, sollte man das Alter des Erwachsenseins im Glauben nicht dem Alter des natürlichen Erwachsenseins gleichsetzen. Auch sollte man nicht Vergessen, daß die Taufgnade eine ungeschuldete und unverdiente Erwählungsgnade ist, die nicht einer „Bestätigung" bedarf, damit sie wirksam ist. Der hl. Thomas von Aquin erinnert daran: 

„Das leibliche Alter ist nicht maßgebend für das der Seele; darum kann der Mensch auch im Kindesalter das geistige Vollalter erlangen, von dem das Buch der Weisheit (4,8) sagt: ‚Ehrenvolles Alter besteht nicht in einem langen Leben und wird nicht an der Zahl der Jahre gemessen‘. Daher kommt es, daß viele im Kindesalter wegen der empfangenen Kraft des Heiligen Geistes tapfer bis aufs Blut für Christus gekämpft haben" (s. th. 3,72,8, ad 2). 

1309 Die Vorbereitung auf die Firmung muß darauf hin zielen, den Christen zu einer engeren Einheit mit Christus, zu einer lebendigeren Vertrautheit mit dem Heiligen Geist, seinem Wirken, seinen Gaben und seinen Anregungen zu führen, damit er so die apostolischen Verpflichtungen des christlichen Lebens besser auf sich nehmen kann. Deshalb wird sich die Firmkatechese bemühen, den Sinn für die Zugehörigkeit zur Kirche Jesu Christi - sowohl zur Weltkirche als auch zur Pfarrgemeinde - zu wecken. Letztere hat bei der Vorbereitung der Firmlinge eine besondere Verantwortung [Vgl. OCf prænotanda 13]

1310 Um die Firmung zu empfangen, muß man im Stand der Gnade sein. Es empfiehlt sich daher, das Bußsakrament zu empfangen, um zum Empfang der Gabe des Heiligen Geistes geläutert zu sein. Außerdem soll intensives Gebet darauf vorbereiten, die Kraft und die Gnaden des Heiligen Geistes mit innerer Bereitschaft aufzunehmen [Vgl. Apg 1,14]. 

1311 Es ist ratsam, daß die Firmlinge wie bei der Taufe die geistige Hilfe eines Paten oder einer Patin in Anspruch nehmen. Um die Einheit der beiden Sakramente zu verdeutlichen, empfiehlt es sich, daß der Taufpate auch Firmpate ist [Vgl. OCf praænotanda 15; 16; CIC, can. 893, § 1.2]. 

V. Der Spender der Firmung 

1312 Ursprünglicher Spender der Firmung ist der Bischof [Vgl. LG 26]. 

Im Osten spendet der Priester, der tauft, üblicherweise gleich darauf in ein und derselben Feier auch die Firmung. Er tut dies jedoch mit dem vom Patriarchen oder Bischof geweihten heiligen Chrisam, was die apostolische Einheit der Kirche zum Ausdruck bringt, deren Band durch das Firmsakrament gestärkt wird. Dieser Ordnung folgt auch die lateinische Kirche bei Erwachsenentaufen oder dann, wenn ein in einer anderen christlichen Gemeinschaft Getaufter, der das Sakrament der Firmung nicht gültig empfangen hat, in die volle Gemeinschaft mit der Kirche aufgenommen wird [Vgl. CIC, can. 883]. 

1313 Im lateinischen Ritus ist der Bischof der ordentliche Spender der Firmung [Vgl. CIC, can. 882]. Obwohl der Bischof aus schwerwiegenden Gründen Priestern die Vollmacht gewähren kann, die Firmung zu spenden [Vgl. CIC, can. 884], entspricht es doch dem Sinn des Sakramentes, daß er es selbst spendet. Schließlich ist gerade aus diesem Grund der Zeitpunkt der Feier der Firmung von dem der Taufe getrennt worden. Die Bischöfe sind die Nachfolger der Apostel und haben als solche die Fülle des Weihesakramentes erhalten. Wenn sie selbst die Firmung spenden, wird treffend zum Ausdruck gebracht, daß diese ihre Empfänger enger mit der Kirche, mit ihren apostolischen Ursprüngen und ihrer Sendung zum Zeugnis für Christus verbindet. 

1314 Falls ein Christ in Todesgefahr ist, darf jeder Priester ihm die Firmung spenden [Vgl. CIC, can. 883, § 3.]. Die Kirche will, daß keines ihrer Kinder, und sei es auch noch so klein, diese Welt verläßt, ohne durch den Heiligen Geist mit der Gabe der Fülle Christi vollendet worden zu sein. 

KURZTEXTE 

1315 ,,Als die Apostel in Jerusalem hörten, daß Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft Dann legten sie ihnen die Hände auf, und sie empfingen den Heiligen Geist" (Apg 8, 14-17). 

1316 Die Firmung vollendet die Taufgnade. Sie ist das Sakrament, das den Heiligen Geist verleih,t um uns in der Gotteskindschaft tiefer zu verwurzeln, uns fester in Christus einzugliedern, unsere Verbindung mit der Kirche zu stärken, uns mehr an ihrer Sendung zu beteiligen und uns zu helfen, in Wort und Tat für den christlichen Glauben Zeugnis zu geben. 

1317 Wie die Taufe prägt auch die Firmung der Seele des Christen ein geistliches Zeichen, ein unauslöschliches Siegel ein; deshalb kann man dieses Sakrament nur einmal empfangen. 

1318 Im Osten wird die Firmung unmittelbar nach der Tauft gespendet; darauf folgt die Teilnahme an der Eucharistie - eine Tradition welche die Einheit der drei Sakramente der christlichen Initiation hervorhebt. In der lateinischen Kirche spendet man die Firmung dann, wenn das Alter des Vernunftgebrauches erreicht ist; man behält die Feier für gewöhnlich dem Bischof vor, um anzudeuten, daß dieses Sakrament die Verbindung mit der Kirche festigt. 

1319 Ein Firmling, der das Alter des Vernunftgebrauchs erreicht hat, muß den Glauben bekennen, im Stande der Gnade sein, die Absicht haben, die Firmung zu empfangen, und bereit sein, in der kirchlichen Gemeinschaft und in der Welt seine Aufgabe als Jünger und Zeuge Christi auf sich zu nehmen. 

1320 Der wesentliche Ritus der Firmung besteht darin, daß der Getaufte auf der Stirn mit dem heiligen Chrisam gesalbt wird (im Osten werden auch andere Körperstellen gesalbt). Dabei legt der Spender ihm die Hand auf und sagt im römischen Ritus: ,,Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist", im byzantinischen Ritus: ,,Siegel der Gabe des Heiligen Geistes". 

1321 Wird die Firmung von der Taufe getrennt gefeiert, wird ihr Zusammenhang mit der Taufe unter anderem durch die Erneuerung des Taufgelübdes zum Ausdruck gebracht. Die Spendung der Firmung innerhalb der Eucharistiefeier trägt dazu bei, die Einheit der Sakramente der christlichen Initiation hervorzuheben.

                                    

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