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ZWEITER TEIL ZWEITER ABSCHNITT VIERTES KAPITEL ARTIKEL 9 1680 Alle Sakramente, zumal die der christlichen Initiation, haben das letzte Pascha zum Ziel, das das Kind Gottes durch den Tod in das Leben des Himmelreiches eintreten läßt. So geht in Erfüllung, was es in Glauben und Hoffnung bekannte: ÂÂWir erwarten die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt" (Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel). I. Das letzte Pascha des Christen 1681 Der christliche Sinn des Sterbens wird im Licht des Pascha-Mysteriums des Todes und der Auferstehung Christi offenbar, auf dem unsere einzige Hoffnung beruht. Der Christ, der in Christus Jesus stirbt, ist dabei, ÂÂaus dem Leib auszuwandern, und daheim beim Herrn zu sein" (2 Kor 5,8). 1682 Mit dem Tod, dem Abschluß des sakramentalen Lebens, beginnt für den Christen die Vollendung der bei der Taufe begonnenen Wiedergeburt - die endgültige ÂÂVerähnlichung mit dem Bild des Sohnes" kraft der Salbung durch den Heiligen Geist - und die Teilnahme am Festmahl des Himmelreiches, das in der Eucharistie vorweggenommen wurde. Das gilt auch dann, wenn er noch weiterer Läuterungen bedürfen sollte, um das hochzeitliche Gewand anziehen zu dürfen. 1683 Die Kirche, die den Christen während seiner Pilgerschaft auf Erden als Mutter sakramental in ihrem Schoß getragen hat, begleitet ihn am Ende seines Weges, um ihn ÂÂden Händen des Vaters zu übergeben". Sie bietet in Christus dem Vater das Kind seiner Gnade an und senkt voll Hoffnung den Samen des Leibes, der in Herrlichkeit auferstehen wird [Vgl. 1 Kor 15,42-44], in die Erde. Diese Darbringung wird im eucharistischen Opfer am vollkommensten gefeiert; die Segnungen, die vorausgehen und folgen, sind Sakramentalien. II. Die Feier des Begräbnisses 1684 Das christliche Begräbnis spendet dem Verstorbenen kein Sakrament und kein Sakramentale, denn er steht nun außerhalb der sakramentalen Gnadenordnung. Es ist aber doch eine liturgische Feier der Kirche [Vgl. SC 81-82]. Der Dienst der Kirche will einerseits die wirkkräftige Gemeinschaft mit dem Verstorbenen zum Ausdruck bringen; andererseits will er auch die zur Bestattung versammelte Gemeinde an dieser Feier teilnehmen lassen und ihr das ewige Leben verkünden. 1685 Die verschiedenen Begräbnisriten bringen den österlichen Charakter des christlichen Sterbens zum Ausdruck, entsprechend den Verhältnissen und Überlieferungen jeder Region, auch was die liturgische Farbe anbelangt [Vgl. SC 81]. 1686 Der Ordo exsequiarum (OEx) der römischen Liturgie nennt drei Formen der Bestattungsfeier, die den drei Stätten entsprechen, an denen sie stattfindet - dem Haus, der Kirche und dem Friedhof. Sie richten sich auch danach, welches Gewicht die Familie, die örtlichen Bräuche, die Kultur und die Volksfrömmigkeit ihr geben. Der Verlauf ist allen liturgischen Überlieferungen gemeinsam und umfaßt vier Hauptmomente. 1687 Die Begrüßung der Gemeinde. Ein gläubiger Gruß eröffnet die Feier. Die Angehörigen des Verstorbenen werden begrüßt durch ein Wort des ÂÂTrostes" [im Sinn des Neuen Testamentes: die Kraft des Heiligen in der Hoffnung][Vgl. 1 Thess 4,18]. Die sich versammelnde betende Gemeinde erwartet auch ÂÂWorte des ewigen Lebens". Der Tod eines Mitglieds der Gemeinde (oder der Jahrestag des Todes, oder auch der siebte oder vierzigste Tag nach dem Tod) ist ein Anlaß, den Blick über den Horizont dieser irdischen Welt hinauszurichten. Er soll die Gläubigen zur wahren Erkenntnis im Glauben an den auferstandenen Christus hinführen. 1688 Der Wortgottesdienst. Die Feier des Wortgottesdienstes bei Begräbnissen bedarf einer besonders sorgfältigen Vorbereitung, da an ihr vielleicht auch Gläubige teilnehmen, die selten einer Liturgie beiwohnen, sowie nichtchristliche Freunde des Verstorbenen. Insbesondere die Homilie soll ÂÂdie literarische Gattung der Grabrede meiden" (OEx 41) und das Mysterium des christlichen Sterbens im Licht des auferstandenen Christus erhellen. 1689 Das eucharistische Opfer. Wenn die Feier in der Kirche stattfindet, ist die Eucharistie die Mitte der österlichen Wirklichkeit des christlichen Todes [Vgl. OEx 1]. In ihr bekundet die Kirche ihre wirkkräftige Gemeinschaft mit dem Verstorbenen: Sie bringt dem Vater im Heiligen Geist das Opfer des Todes und der Auferstehung Christi dar und bittet ihn, sein Kind von seinen Sünden und deren Folgen zu reinigen und es in die österliche Fülle des himmlischen Hochzeitsmahles aufzunehmen [Vgl. OEx 57]. Durch die so gefeierte Eucharistie lernt die Gemeinde der Gläubigen, besonders die Familie des Verstorbenen, in Gemeinschaft mit dem zu leben, der ÂÂim Herrn entschlafen" ist, indem sie den Leib Christi empfängt, dessen lebendiges Glied er ist, und dann für ihn und mit ihm betet. 1690 Die Verabschiedung des Verstorbenen besteht darin, daß die Kirche ihn ÂÂGott anbefiehlt". Sie ist ÂÂder letzte Abschiedsgruß der christlichen Gemeinde an eines ihrer Glieder, bevor dessen Leib zu Grabe getragen wird" (OEx 10). Die byzantinische Überlieferung bringt das im Abschiedskuß an den Verstorbenen zum Ausdruck:
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