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Catechism of the Catholic Church

DRITTER TEIL 
DAS LEBEN IN CHRISTUS

ERSTER ABSCHNITT 
DIE BERUFUNG DES MENSCHEN: 
DAS LEBEN IM HEILIGEN GEIST

ERSTES KAPITEL 
DIE WÜRDE DES MENSCHEN

ARTIKEL 3 
DIE FREIHEIT DES MENSCHEN

1730 Gott hat den Menschen als vernunftbegabtes Wesen erschaffen und ihm die Würde einer Person verliehen, die aus eigenem Antrieb handelt und über ihre Handlungen Herr ist. „Gott wollte nämlich den Menschen ‚der Macht der eigenen Entscheidung überlassen‘ (Sir 15,14), so daß er von sich aus seinen Schöpfer suche und frei zur vollen und seligen Vollendung gelange, indem er ihm anhängt" (GS 17). 

„Der Mensch ist vernünftig und dadurch das Ebenbild Gottes, geschaffen in Freiheit und Herr seines Tuns" (Irenäus, hær. 4,4,3). 

I. Freiheit und Verantwortung 

1731 Die Freiheit ist die in Verstand und Willen verwurzelte Fähigkeit, zu handeln oder nicht zu handeln, dieses oder jenes zu tun und so von sich aus bewußte Handlungen zu setzen. Durch den freien Willen kann jeder über sich selbst bestimmen. Durch seine Freiheit soll der Mensch in Wahrheit und Güte wachsen und reifen. Die Freiheit erreicht dann ihre Vollendung, wenn sie auf Gott, unsere Seligkeit, ausgerichtet ist. 

1732 Solange sich die Freiheit nicht endgültig an Gott, ihr höchstes Gut, gebunden hat, liegt in ihr die Möglichkeit, zwischen Gut und Böse zu wählen, also entweder an Vollkommenheit zu wachsen oder zu versagen und zu sündigen. Die Freiheit kennzeichnet die im eigentlichen Sinn menschlichen Handlungen. Sie zieht Lob oder Tadel, Verdienst oder Schuld nach sich. 

1733 Je mehr man das Gute tut, desto freier wird man. Wahre Freiheit gibt es nur im Dienst des Guten und der Gerechtigkeit. Die Entscheidung zum Ungehorsam und zum Bösen ist ein Mißbrauch der Freiheit und macht zum Sklaven der Sünde [Vgl. Röm 6,17]. 

1734 Aufgrund seiner Freiheit ist der Mensch für seine Taten soweit verantwortlich, als sie willentlich sind. Fortschritt in der Tugend, Erkenntnis des Guten und Askese stärken die Herrschaft des Willens über das Tun. 

1735 Die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie können durch Unkenntnis, Unachtsamkeit, Gewalt, Furcht, Gewohnheiten, übermäßige Affekte sowie weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren vermindert, ja sogar aufgehoben sein. 

1736 Jede direkt gewollte Tat ist dem Handelnden anzurechnen. 

So richtet der Herr an Eva nach dem Sündenfall im Garten die Frage: „Was hast du da getan?" (Gen 3,13). Die gleiche Frage stellt er Kain [Vgl. Gen 4,10]. Der Prophet Natan stellt sie dem König David nach dem Ehebruch mit der Frau des Urija und dessen Ermordung [Vgl Sam 12,7-15]. 

Eine Handlung kann indirekt willentlich sein, und zwar dann, wenn sie infolge einer Fahrlässigkeit in bezug auf etwas geschieht, das man hätte wissen oder tun müssen. Ein Beispiel dafür ist ein Unfall aus Unkenntnis der Verkehrsregeln. 

1737 Eine Wirkung, die vom Handelnden nicht gewollt ist, kann in Kauf genommen werden, wie etwa eine Mutter übermäßige Erschöpfung in Kauf nimmt, um ihr krankes Kind zu pflegen. Die schlechte Wirkung ist nicht anrechenbar, wenn sie weder als Zweck noch als Mittel gewollt war, so z. B. der eigene Tod, den jemand erleidet, weil er einem Menschen, der in Gefahr ist, zuhilfe kommt. Anrechenbar ist aber die schlechte Wirkung dann, wenn sie vorauszusehen war und der Handelnde sie hätte vermeiden können, wie etwa die Tötung eines Menschen durch einen betrunkenen Fahrzeuglenker. 

1738 Freiheit wird in zwischenmenschlichen Beziehungen ausgeübt. Jeder Mensch hat das natürliche Recht, als ein freies, verantwortliches Wesen anerkannt zu werden, weil er nach dem Bilde Gottes geschaffen ist. Alle Menschen sind einander diese Achtung schuldig. Das Recht, die Freiheit auszuüben, ist untrennbar mit der Würde des Menschen verbunden, besonders in sittlichen und religiösen Belangen [Vgl. DH 2]. Dieses Recht muß durch die staatliche Gesetzgebung anerkannt und innerhalb der Grenzen des Gemeinwohls und der öffentlichen Ordnung geschützt werden [Vgl. DH 7]. 

II. Die menschliche Freiheit in der Heilsökonomie 

1739 Freiheit und Sünde. Die Freiheit des Menschen ist begrenzt und fehlbar. Der Mensch hat sich tatsächlich verfehlt. Er hat freiwillig gesündigt. Indem er den liebevollen Plan Gottes zurückwies, täuschte er sich selbst; er wurde zum Sklaven der Sünde. Diese erste Entfremdung zog viele andere nach sich. Die Geschichte der Menschheit zeugt von Anfang an von schlimmen Geschehnissen und Unterdrückungen, die infolge eines Mißbrauchs der Freiheit aus dem Herzen des Menschen hervorgingen. 

1740 Bedrohungen der Freiheit. Die Freiheit gibt uns nicht das Recht, alles zu sagen und alles zu tun. Es ist falsch zu behaupten, daß der Mensch, das Subjekt der Freiheit ist, das „sich selbst genügt und als Ziel die Befriedigung seines eigenen Interesses im Genuß der irdischen Güter hat" (CDF, Instr. „Libertatis conscientia" 13). Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Voraussetzungen zu einer gerechten Ausübung der Freiheit werden allzu oft verkannt oder verletzt. Solche Verblendung und Ungerechtigkeit belasten das sittliche Leben und bringen Starke und Schwache in Versuchung, gegen die Liebe zu sündigen. Wenn sich der Mensch vom sittlichen Gesetz entfernt, beeinträchtigt er seine Freiheit, kettet sich an sich selbst, zerreißt die Bande der Brüderlichkeit und lehnt sich gegen die göttliche Wahrheit auf. 

1741 Befreiung und Heil. Durch sein glorreiches Kreuz hat Christus allen Menschen das Heil erworben. Er hat sie von der Sünde befreit, die sie gefangen hielt. „Zur Freiheit hat uns Christus befreit" (Gal 5, 1). In ihm haben wir teil an der „Wahrheit", die frei macht (Joh 8,32). Uns wurde der Heilige Geist geschenkt, und „wo der Geist des Herrn wirkt, da ist Freiheit" (2 Kor 3, 17), lehrt der hi. Paulus. Schon jetzt rühmen wir uns der „Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes" (Röm 8,21). 

1742 Freiheit und Gnade. Die Gnade Christi beeinträchtigt unsere Freiheit keineswegs, falls diese dem Sinn für das Wahre und Gute entspricht, den Gott in das Herz des Menschen gelegt hat. Die christliche Erfahrung bezeugt vor allem im Gebet das Gegenteil: Unsere innere Freiheit und unsere Standhaftigkeit in Prüfungen sowie gegenüber dem Druck und den Zwängen der äußeren Welt nehmen in dem Maß zu, in dem wir den Anregungen der Gnade folgen. Durch das Wirken der Gnade erzieht uns der Heilige Geist zur geistigen Freiheit, um uns zu freien Mitarbeitern seines Werkes in Kirche und Welt zu machen. 

„Allmächtiger und barmherziger Gott, ... Halte von uns fern, was uns gefährdet, und nimm weg, was uns an Seele und Leib bedrückt, damit wir freien Herzens deinen Willen tun" (MR, Tagesgebet vom 32. Sonntag). 

KURZTEXTE 

1743 Gott hat den Menschen ,,der Macht der eigenen Entscheidung überlassen" (Sir 15,14), damit er seinem Schöpfer in Freiheit anhängen und so zur seligen Vollendung gelangen kann [Vgl. GS 17,1]. 

1744 Die Freiheit ist die Macht, zu handeln oder nicht zu handeln, und so selbständig willentliche Handlungen zu setzen. Die Ausübung der Freiheit ist vollkommen, wenn sie auf Gott, das höchste Gut, ausgerichtet ist. 

1745 Die Freiheit kennzeichnet die eigentlich menschlichen Handlungen. Sie macht den Menschen für willentlich gesetzte Taten verantwortlich. Seine willentlichen Handlungen sind ihm zu eigen. 

1746 Unkenntnis, Gewalt, Furcht und weitere psychische oder gesellschaftliche Umstände können die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie vermindern oder aufheben. 

1747 Das Recht, seine Freiheit auszuüben, ist eine von der Menschenwürde untrennbare Forderung, besonders in religiösen und sittlichen Belangen. Mit der Ausübung der Freiheit ist aber nicht das Recht gegeben, alles zu sagen oder alles zu tun. 

1748 ,,Zur Freiheit hat uns Christus befreit" (Gal 5,1).

 

 

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