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DRITTER TEIL ERSTER ABSCHNITT ZWEITES KAPITEL ARTIKEL 11 1928 Die Gesellschaft gewährleistet die soziale Gerechtigkeit, wenn sie dafür sorgt, daß die Verbände und die einzelnen Menschen das erhalten können, was ihnen ihrer Natur und Berufung nach zusteht. Die soziale Gerechtigkeit hängt mit dem Gemeinwohl und der Ausübung der Autorität zusammen. I. Die Achtung der menschlichen Person 1929 Die soziale Gerechtigkeit läßt sich nur dann ereichen, wenn die überragende Würde des Menschen geachtet wird. Die Person ist das letzte Ziel der Gesellschaft; die Gesellschaft ist auf die Person hingeordnet.
1930 Zur Achtung der menschlichen Person gehört auch die Achtung der Rechte, die sich aus ihrer Würde als Geschöpf ergeben. Diese Rechte leiten sich nicht von der Gesellschaft ab und sind von ihr anzuerkennen. Sie bilden die Grundlage für die sittliche Berechtigung jeder Autorität. Eine Gesellschaft, die diese Rechte mit Füßen tritt oder sich weigert, sie in ihrer positiven Gesetzgebung anzuerkennen, untergräbt ihre eigene sittliche Rechtmäßigkeit [Vgl. PT 65]. Wenn eine Autorität die Person nicht achtet, kann sie sich nur auf Macht oder Gewalt stützen, um ihre Untergebenen zum Gehorsam zu bringen. Die Kirche muß die Menschen guten Willens an diese Rechte erinnern und diese von mißbräuchlichen oder falschen Forderungen unterscheiden. 1931 Um die menschliche Person zu achten, muß man sich an den Grundsatz halten, daß ÂÂalle ihren Nächsten ohne Ausnahme als ein anderes Ich ansehen müssen, indem sie vor allem auf sein Leben und die notwendigen Mittel, um es würdig zu führen, bedacht sind" (GS 27,1). Keiner Gesetzgebung wird es von sich aus gelingen, die Ängste und Vorurteile, die überheblichen und egoistischen Haltungen zu beseitigen, die das Entstehen wahrhaft brüderlicher Gesellschaften behindern. Solche Verhaltensweisen werden nur durch die christliche Liebe überwunden, die in jedem Menschen einen ÂÂNächsten", einen Bruder oder eine Schwester erblickt. 1932 Je größer die Hilflosigkeit eines Menschen in irgendeinem Lebensbereich ist, desto dringender ist die Pflicht, sich ihm durch tätigen Beistand als Nächster zu erweisen. ÂÂWas ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan" (Mt 25,40). 1933 Diese Pflicht bezieht sich auch auf jene, die anders denken oder handeln als wir. Die Lehre Christi verlangt sogar, Schuld zu verzeihen. Sie dehnt das Gebot der Liebe, das Gebot des neuen Gesetzes, auf alle Feinde aus [Vgl. Mt 5,43 - 44]. Die Befreiung im Geist des Evangeliums ist unvereinbar mit dem Haß des Feindes als Person, nicht aber mit dem Haß auf das Böse, das er als Feind verübt. II. Gleichheit und Verschiedenheit der Menschen 1934 Weil alle Menschen nach dem Bilde des einzigen Gottes geschaffen und mit der gleichen vernunftbegabten Seele ausgestattet sind, haben sie die gleiche Natur und den gleichen Ursprung. Da sie durch das Opfer Christi erlöst wurden, sind alle berufen, an der gleichen göttlichen Seligkeit teilzuhaben. Alle Menschen erfreuen sich somit der gleichen Würde. 1935 Die Gleichheit unter den Menschen bezieht sich wesentlich auf deren Würde als Person und auf die Rechte, die sich daraus ergeben.
1936 Der Mensch verfügt zu Beginn seines irdischen Daseins noch nicht über alles, was er zur Entwicklung seines leiblichen und geistigen Lebens benötigt. Er bedarf der anderen Menschen. Es treten Unterschiede zutage, die mit dem Alter, den körperlichen Fähigkeiten, den geistigen und sittlichen Anlagen, den im Umgang mit anderen gewonnenen Vorteilen oder mit der Verteilung der Reichtümer zusammenhängen [Vgl. GS 29,2]. Die ÂÂTalente" sind nicht gleich verteilt [Vgl. Mt 25,14-30; Lk 19,11-27]. 1937 Diese Unterschiede entsprechen dem Plane Gottes. Gott will, daß jeder Mensch vom anderen erhält, was er benötigt. Wer über besondere ÂÂTalente" verfügt, soll sie zum Vorteil derer anwenden, die ihrer bedürfen. Die Unterschiede ermutigen und verpflichten die Menschen oft zu Großmut, Wohlwollen und zum Teilen; sie regen die Kulturen an, einander zu bereichern.
1938 Es gibt auch ungerechte Unterschiede, die Millionen von Männern und Frauen betreffen. Sie stehen in offenem Widerspruch zum Evangelium.
III. Die menschliche Solidarität
1939 Das Prinzip der Solidarität, die man auch als ÂÂFreundschaft" oder ÂÂsoziale Liebe" bezeichnen kann, ist eine Forderung, die sich aus der menschlichen und christlichen Brüderlichkeit direkt ergibt [Vgl. SRS 38-40; CA 10].
1940 Die Solidarität zeigt sich in erster Linie in der Güterverteilung und in der Entlohnung der Arbeit. Sie setzt auch den Einsatz für eine gerechtere Gesellschaftsordnung voraus, in der die Spannungen sich besser beseitigen und die Konflikte sich leichter auf dem Verhandlungsweg lösen lassen. 1941 Die gesellschaftlich-wirtschaftlichen Probleme lassen sich nur mit Hilfe aller Formen von Solidarität lösen: Solidarität der Armen untereinander, der Reichen mit den Armen, der Arbeiter untereinander, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Unternehmen und Solidarität unter den Nationen und Völkern. Die internationale Solidarität ist eine Forderung der sittlichen Ordnung. Der Weltfriede hängt teilweise von ihr ab. 1942 Bei der Tugend der Solidarität geht es nicht nur um materielle Güter. Durch die Verbreitung der geistigen Güter des Glaubens begünstigte die Kirche auch die Entwicklung zeitlicher Güter, der sie oft neue Wege bahnte. So erfüllte sich im Verlauf der Jahrhunderte das Wort des Herrn: ÂÂEuch aber muß es zuerst um [Gottes] Reich und um seine Gerechtigkeit gehen; dann wird euch alles andere dazugegeben" (Mt 6,33).
1943 Die Gesellschaft sichert die soziale Gerechtigkeit, indem sie die Bedingungen schafft, die es den Verbänden und jedem einzelnen ermöglichen, das ihnen Zustehende zu erhalten.
1944 Die Achtung vor der menschlichen Person betrachtet den Mitmenschen als ein ,,anderes Ich". Sie setzt die Achtung der Grundrechte voraus, die sich aus der Würde der Person ergeben.
1945 Die Gleichheit der Menschen betrifft die Würde der Person und die sich daraus ergebenden Rechte.
1946 Die Unterschiede zwischen den Menschen gehören zum Plane Gottes, der will, daß wir aufeinander angewiesen sind. Sie sollen die christliche Liebe fordern.
1947 Die gleiche Würde aller Menschen verpflichtet zum Bemühen, die krassen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Unterschiede zu vermindern und ungerechte Ungleichheiten zu beseitigen.
1948 Die Solidarität ist eine vorzüglich christliche Tugend. Sie drängt dazu, die materiellen und ganz besonders die geistigen Güter zu teilen.
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