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Catechism of the Catholic Church

 

DRITTER TEIL 
DAS LEBEN IN CHRISTUS

ZWEITER ABSCHNITT 
DIE ZEHN GEBOTE

ERSTES KAPITEL
„DU SOLLST DEN HERRN, DEINEN GOTT, LIEBEN MIT GANZEM HERZEN, GANZER SEELE UND MIT ALL DEINER KRAFT" 

ARTIKEL 2
DAS ZWEITE GEBOT 

„Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht mißbrauchen" (Ex 20,7; Dtn 5,11). 

„Zu den Alten ist gesagt worden: Du sollst keinen Meineid schwören ... Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht" (Mt 5, 33-34).

I. Der Name des Herrn ist heilig 

2142 Das zweite Gebot schreibt vor, den Namen des Herrn zu achten. Wie das erste Gebot gehört es zur Tugend der Gottesverehrung und bestimmt insbesondere unseren Wortgebrauch in heiligen Dingen. 

2143 Unter allen Offenbarungsworten nimmt der geoffenbarte Name Gottes eine einzigartige Stellung ein. Gott vertraut seinen Namen jenen an, die an ihn glauben. Er gibt sich ihnen im Mysterium seiner Person zu erkennen. Diese Preisgabe des Namens ist ein Zeichen des Vertrauens und der Freundschaft. „Der Name des Herrn ist heilig." Darum darf der Mensch ihn nicht mißbrauchen. Er soll ihn in schweigender, liebender Anbetung im Gedächtnis behalten [Vgl. Sach 2,17]. Er darf ihn nur gebrauchen, um Gott zu preisen, zu loben und zu verherrlichen [Vgl. Ps 29,2; 96,2; 113,1-2]. 

2144 In der Ehrfurcht vor dem Namen Gottes äußert sich die Ehrfurcht, die man dem Mysterium Gottes selbst und allem Heiligen schuldet. Der Sinn für das Heilige gehört zur Tugend der Gottesverehrung. 

„Sind Scheu und Ehrfurcht christliche Gefühle oder nicht? Niemand kann vernünftigerweise daran zweifeln. Es sind die Gefühle, die wir - und zwar ganz intensiv - hätten, wenn wir den erhabenen Gott schauten. Es sind tatsächlich die Gefühle, die wir haben sollen, wenn wir seiner Gegenwart bewußt werden. In dem Maß, als wir glauben, daß er zugegen ist, müssen wir sie haben. Sie nicht haben, heißt, sich nicht bewußt sein, nicht glauben, daß er zugegen ist" (J. H. Newman, par. 5,2). 

2145 Der Gläubige soll den Namen des Herrn bezeugen, indem er furchtlos seinen Glauben bekennt [Vgl. Mt 10,32; 1 Tim 6,12]. Predigt und Katechese sollen von Anbetung und Achtung gegenüber dem Namen des Herrn Jesus Christus durchdrungen sein.

2146 Das zweite Gebot verbietet den Mißbrauch des Namens Gottes, das heißt jeden unziemlichen Gebrauch der Namen Gottes, Jesu Christi, aber auch der Jungfrau Maria und aller Heiligen. 

2147 Versprechen, die man jemandem im Namen Gottes macht, bringen die Ehre, Zuverlässigkeit, Wahrhaftigkeit und Autorität Gottes ins Spiel. Sie müssen unbedingt eingehalten werden. Wer sie nicht hält, mißbraucht den Namen Gottes und erklärt Gott gleichsam zum Lügner [Vgl. 1 Joh 1,10.] 

2148 Gotteslästerung ist ein direkter Verstoß gegen das zweite Gebot. Sie besteht darin, daß man - innerlich oder äußerlich - gegen Gott Worte des Hasses, des Vorwurfs, der Herausforderung äußert, schlecht über Gott redet, es in Worten an Ehrfurcht vor ihm fehlen läßt und den Namen Gottes mißbraucht. Der hl. Jakobus tadelt jene, „die den hohen Namen [Jesu] lästern, der über euch ausgerufen worden ist" (Jak 2,7). Das Verbot der Gotteslästerung erstreckt sich auch auf Worte gegen die Kirche Christi, die Heiligen oder heilige Dinge. Gotteslästerlich ist es auch, den Namen Gottes zu mißbrauchen, um verbrecherische Handlungen zu decken, Völker zu versklaven, Menschen zu foltern oder zu töten. Der Mißbrauch des Namens Gottes zum Begehen eines Verbrechens führt zur Verabscheuung der Religion. 

Gotteslästerung widerspricht der Ehrfurcht, die man Gott und seinem heiligen Namen schuldet. Sie ist in sich eine schwere Sünde [Vgl. CIC, can. 1369]. 

2149 Flüche, die den Namen Gottes ohne gotteslästerliche Absicht mißbrauchen, sind ein Mangel an Ehrfurcht vor dem Herrn. Das zweite Gebot untersagt auch den magischen Gebrauch des Namens Gottes. 

„Der Name Gottes ist da groß, wo man ihn mit der Ehrfurcht ausspricht, die seiner Größe und Majestät gebühren. Der Name Gottes ist da heilig, wo man ihn in Verehrung und in Furcht, ihn zu beleidigen, ausspricht" (Augustinus, serm. Dom. 2,45, 19). 

II. Mißbrauch des Namens Gottes 

2150 Das zweite Gebot verbietet den Meineid. Schwören oder einen Eid ablegen heißt Gott zum Zeugen anrufen für das, was man aussagt. Es heißt die göttliche Wahrhaftigkeit anrufen, damit sie für die eigene Wahrhaftigkeit bürge. Der Eid verpflichtet auf den Namen des Herrn. „Den Herrn, deinen Gott, sollst du fürchten; ihm sollst du dienen, bei seinem Namen sollst du schwören" (Dtn 6, 13). 

2151 Die Verwerfung des Meineids ist eine Pflicht gegenüber Gott. Als Schöpfer und Herr ist Gott das Maß aller Wahrheit. Das Wort des Menschen steht in Übereinstimmung oder im Widerspruch zu Gott, der die Wahrheit selbst ist. Sofern der Eid der Wahrheit entspricht und berechtigt ist, unterstreicht er, daß das Wort des Menschen auf die Wahrheit Gottes bezogen ist. Der Meineid dagegen nimmt Gott zum Zeugen für eine Lüge. 

2152 Eidbrüchig ist, wer unter Eid ein Versprechen ablegt, das er gar nicht zu halten beabsichtigt oder nachträglich bricht. Eidbruch ist ein schwerwiegender Mangel an Achtung gegenüber dem, der Herr über jedes Wort ist. Sich unter Eid verpflichten, etwas Schlechtes zu tun, verstößt gegen die Heiligkeit des göttlichen Namens. 

2153 Jesus hat das zweite Gebot in der Bergpredigt dargelegt: „Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst keinen Meineid schwören, und: Du sollst halten, was du dem Herrn geschworen hast. Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht ... Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen" (Mt 5,33 34.37) [Vgl. Jak 5,12]. Jesus lehrt, daß jeder Eid Gott miteinbezieht und daß Gottes Gegenwart und seine Wahrheit in jedem Wort in Ehren zu halten sind. Sich beim Sprechen nur mit Bedacht des Wortes „Gott" zu bedienen, entspricht der ehrfürchtigen Achtung vor seiner Gegenwart, die durch jede unserer Aussagen bezeugt oder verhöhnt wird. 

2154 In Anlehnung an den hl. Paulus [Vgl. 2 Kor 1,23; Gal 1,20.] hat die Überlieferung der Kirche das Wort Jesu so verstanden, daß es den Eid dann, wenn er sich auf eine schwerwiegende und gerechte Sache (z. B. vor Gericht) bezieht, nicht verbietet. „Ein Eid, das ist die Anrufung des göttlichen Namens als Zeugen für die Wahrheit, darf nur geleistet werden in Wahrheit, Überlegung und Gerechtigkeit" (CIC, can. 1199, § 1). 

2155 Die Heiligkeit des Namens Gottes verlangt, daß man ihn nicht um belangloser Dinge willen benutzt. Man darf auch keinen Eid ablegen, wenn er aufgrund der Umstände als eine Billigung der Gewalt, die ihn ungerechterweise verlangt, verstanden werden könnte. Wenn der Eid von unrechtmäßigen staatlichen Autoritäten verlangt wird, darf er verweigert werden. Er muß verweigert werden, wenn er zu Zwecken verlangt wird, die der Menschenwürde oder der Gemeinschaft der Kirche widersprechen. 

III. Der christliche Name 

2156 Das Sakrament der Taufe wird gespendet „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" (Mt 28,19). In der Taufe heiligt der Name des Herrn den Menschen, und der Christ erhält seinen Namen in der Kirche. Es kann der Name eines Heiligen sein, das heißt eines Jüngers Christi, der in vorbildlicher Treue zu seinem Herrn gelebt hat. Der Namenspatron ist ein Vorbild christlicher Liebe und sichert seine Fürbitte zu. Der Taufname kann auch ein christliches Mysterium oder eine christliche Tugend zum Ausdruck bringen. „Die Eltern, die Paten und der Pfarrer haben dafür zu sorgen, daß kein Name gegeben wird, der christlichem Empfinden fremd ist" (CIC, can. 855) 

2157 Der Christ beginnt seinen Tag, sein Gebet und seine Handlungen mit dem Kreuzzeichen: „Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen". Als Getaufter weiht er den Tag der Ehre Gottes und ruft die Gnade des Erlösers an, die es ihm ermöglicht, im Heiligen Geist als Kind des Vaters zu handeln. Das Kreuzzeichen stärkt uns in Versuchungen und Schwierigkeiten. 

2158 Gott ruft jeden bei seinem Namen [Vgl. Jes 43,1; Joh 10,3]. Der Name jedes Menschen ist heilig. Der Name ist gleichsam die Ikone der Person. Zum Zeichen der Würde dessen, der ihn trägt, soll der Name in Ehren gehalten werden. 

2159 Der empfangene Name ist ein Name auf ewig. Im Himmelreich wird der geheimnisvolle und einzigartige Charakter jeder mit dem Namen Gottes bezeichneten Person in vollem Licht erstrahlen. „Wer siegt, dem werde ich einen weißen Stein geben, und auf dem Stein steht ein neuer Name, den nur der kennt, der ihn empfängt" (Offb 2,17). „Und ich sah: Das Lamm stand auf dem Berg Zion, und bei ihm waren hundert vier und vierzigtausend; auf ihrer Stirn trugen sie seinen Namen und den Namen seines Vaters" (Offb 14,1). 

KURZTEXTE 

2160 ,,Herr, unser Herrscher, wie gewaltig ist dein Name auf der ganzen Erde" (Ps 8,2). 

2161 Das zweite Gebot schreibt vor, den Namen des Herrn in Ehren zu halten. Der Name des Herrn ist heilig. 

2162 Das zweite Gebot verbietet jede ungeziemende Verwendung des Namens Gottes. Wer die Namen Gottes, Jesu Christi, der Jungfrau Maria und Heiliger auf beleidigende Weise gebraucht, lästert Gott. 

2163 Der Meineid fordert Gott zum Zeugen für eine Lüge. Der Eidbruch ist eine schwere Verfehlung gegen den Herrn, der seine Versprechen stets treu hält. 

2164 ,,Schwöre nicht, weder beim Schöpfer noch beim Geschöpf, es sei denn mit Wahrheit, aus Notwendigkeit und mit Ehrfurcht" (Ignatius, ex. spir. 38). 

2165 Bei der Taufe erhält der Christ seinen Namen in der Kirche. Die Eltern, die Paten und der Pfarrer sollen dafür sorgen, daß man ihm einen christlichen Vornamen gibt. Der heilige Namenspatron dient als Vorbild der christlichen Liebe und sichert seine Fürbitte zu. 

2166 Der Christ beginnt sein Gebet und seine Handlungen mit dem Kreuzzeichen: ,,Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen". 

2167 Gott ruft jeden Menschen bei seinem Namen [Vgl. Jes 43,1]. 

         

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