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AMT FÜR DIE LITURGISCHEN FEIERN DES PAPSTES Wo zelebrieren? (KKK 1179-1186) Zwei grundlegende Faktoren bestimmen die Existenz des Menschen als Einzelwesen: Raum und Zeit – zwei Wirklichkeiten, die er nicht selbst geschaffen hat, die ihm vielmehr vorgegeben sind. Der Mensch ist an Raum und Zeit gebunden, und Gleiches trifft auf das Gebet zu, das er an Gott richtet. Als einfacher religiöser Akt kann das Gebet überall verrichtet werden. Als öffentliche und organisierte Kulthandlung bedarf die Liturgie hingegen eines Ortes, normalerweise eines Gebäudes, in dem man sakrale Riten vollziehen kann. Das Gebäude, das zur Feier des christlichen Kultes bestimmt ist, entspricht nicht dem heidnischen Tempel, dessen Zelle, in der das Abbild der Gottheit stand, gewissermaßen als deren Wohnung angesehen wurde. Wie der heilige Paulus den Athenern gegenüber bekräftigt, „… wohnt [Gott] nicht in Tempeln, die von Menschenhand gemacht sind“ (Apg 17,24). Eine engere Beziehung besteht hingegen zum Offenbarungszelt, das nach den von Gott selbst stammenden Anweisungen in der Wüste errichtet wurde und in dem die Herrlichkeit des Herrn (shekinah) sich zu erkennen gab (Ex 25,22; 40,34). Nichtsdestotrotz ruft Salomon nach Vollendung des Baus des Tempels von Jerusalem, eines Gebäudes, das den Platz des Offenbarungszeltes einnahm, aus: „Wohnt denn Gott wirklich auf der Erde? Siehe, selbst der Himmel und die Himmel der Himmel fassen dich nicht, wie viel weniger dieses Haus, das ich gebaut habe“ (1 Kön 8,27). In der Geschichte des Volkes Israel vollzieht sich überdies eine Vergeistlichung, die zu der bekannten Aussage im Buch des Propheten Jesaja führt: „Von seiner Herrlichkeit ist die ganze Erde erfüllt“ (Jes 6,3; vgl. Jer 23,24; Ps 139,1-18; Weish 1,7), ein Text, der später im Sanctus der Eucharistiefeier Aufnahme findet. „Die ganze Erde ist heilig und den Menschenkindern anvertraut“ (Katechismus der Katholischen Kirche, 1179). Eine weitere Etappe auf diesem Weg vollzieht sich im Evangelium nach Johannes, denn Christus erklärt bei seiner Begegnung mit der Samariterin, dass „…die Stunde kommt, und sie ist schon da, zu der die wahren Beter den Vater anbeten werden im Geist und in der Wahrheit“ (Joh 4,23). Das bedeutet nicht etwa, dass es gemäß dem Evangelium keinerlei öffentlichen Kult oder sakrale Gebäude geben dürfte. Der Herr sagt nicht, dass es im Neuen Bund keine Kultstätten geben darf; genauso bedeutet seine Vorhersage der Zerstörung des Tempels nicht, dass es keinerlei Gebäude mehr geben dürfe, die zur Ehre Gottes gebaut werden. Er erklärt vielmehr, dass es keine Stätte geben werde, die in diesem Sinne Ausschließlichkeitscharakter besitzt. Christus selbst, sein lebendiger, auferstandener und verherrlichter Leib, ist der neue Tempel, in dem Gott wohnt und in dem sich der universale Kult „in Geist und Wahrheit“ vollzieht (vgl. J. Ratzinger, Der Geist der Liturgie: Eine Einführung; Freiburg, Herder Verlag, 2000, S. 37). Wie der hl. Paulus über Christus schreibt: „…in ihm allein wohnt wirklich die ganze Fülle Gottes. Durch ihn seid auch ihr davon erfüllt;“ (Kol 2,9-10). Auch der Leib des Christen wird kraft der Taufe und durch Teilhabe zu einem Tempel Gottes (vgl. 1 Kor 3,16-17; 6,19; Eph 2,22). Wenn wir einen Ausdruck benutzen wollen, der dem hl. Augustinus sehr lieb war, können wir sagen, dass Christus totus, der ganze Christus, die wahre christliche Kultstätte ist, das heißt Christus als Haupt und die Christen, insofern als sie Glieder seines mystischen Leibes sind. Die Gläubigen, die sich an einem Ort zum Gottesdienst versammeln, sind die „lebendigen Steine“, die „zum Aufbau eines geistigen Hauses“ dienen (vgl. 1 Petr 2,4-5). In der Tat ist es bedeutsam, dass jenes Wort, das vorher die Handlung des Versammelns der Christen beschrieb, das heißt ekklesia – Kirche –, dann als Bezeichnung für den Platz selbst verwendet wird, in dem die Versammlung stattfindet. Der Katechismus der Katholischen Kirche betont die Tatsache, dass diese Kirchen (als Gebäude) „nicht einfach Versammlungsorte [sind], sondern die Kirche bezeichnen und bezeugen, die an diesem Ort lebt, die Wohnung Gottes unter den in Christus versöhnten und geeinten Menschen.” (vgl. KKK 1180). Im Frühchristentum wurde dann die Basilika mit großem rechteckigem Mittelschiff, das in eine halbkreisförmige Apsis mündete, zur typischen Form eines Kirchengebäudes. Diese Gebäudeart entsprach den Anforderungen der christlichen Liturgie und ließ den Erbauern zugleich eine große Freiheit hinsichtlich der Wahl der einzelnen architektonischen und künstlerischen Elemente. Die Basilika verkörpert und bringt auch eine Orientierung längs einer Achse zum Ausdruck, welche die Versammlung für die in der liturgischen Handlung vorhandene Dimension des Jenseitigen und des Endzeitlichen öffnet. In der lateinischen Tradition ist die Verteilung des liturgischen Raumes mit der Orientierung längs einer Achse Norm geblieben, und man ist der Meinung, dass sie auch heute noch die angemessenste Form ist, denn sie bringt den Dynamismus einer Gemeinschaft zum Ausdruck, die sich auf dem Weg zum Herrn befindet. Wie Benedikt XVI. erklärt hat, wird „[d]as Wesen des christlichen Gotteshauses … durch die liturgische Handlung selbst definiert“ (Sacramentum Caritatis, 41). Darum darf auch die Verteilung der sakralen Gegenstände (Altar, Tabernakel, Sitz, Kanzel, Taufbecken, Beichtstuhl) nicht allein funktionellen Aspekten Rechnung tragen. Architektur und Kunst sind keine Elemente, die der Liturgie fremd sind. Sie erfüllen nicht nur eine dekorative Funktion. Deswegen muss die Arbeit beim Neu- oder Umbau von Kirchen vom Geist durchdrungen sein und mit den liturgischen Normen der Kirche in Übereinstimmung stehen, das heißt von jener lex orandi durchdrungen sein, welche in der lex credendi zum Ausdruck kommt. – Von daher leitet sich die große Verantwortung ab, welche Projektleiter und Auftraggeber besitzen. |