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KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST
UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG
DEKRET
IN MISSA IN CENA DOMINI
Die Erneuerung der Heiligen Woche räumte mit dem Dekret Maxima
Redemptionis nostrae mysteria (vom 30. November 1955) die Möglichkeit ein,
in der Messe vom Letzten Abendmahl nach der Lesung aus dem Johannesevangelium,
wenn seelsorgliche Gründe dies nahelegen, an zwölf Männern die Fußwaschung
vorzunehmen, um die Demut und Liebe Christi zu seinen Jüngern gleichsam szenisch
vor Augen zu führen.
Dieser Ritus ist aufgrund der Worte Jesu (vgl. Joh 13,34), die als
Antiphon während der Feier erklingen, in der römischen Liturgie mit der
Bezeichnung Mandatum überliefert worden, das heißt als das ‚neue Gebot‘
des Herrn zur geschwisterlichen Liebe.
Die Bischöfe und Priester, die diesen Ritus vollziehen, sind eingeladen,
sich innerlich Christus gleichförmig zu werden, der „nicht gekommen ist, um sich
dienen zu lassen, sondern um zu dienen“ (Mt 20,28) und der, gedrängt von der
Liebe „bis zur Vollendung“ (Joh 13,1), sein Leben gibt für das Heil des ganzen
Menschengeschlechts.
Damit die volle Bedeutung dieses Ritus den Mitfeiernden erschlossen wird,
hält es Papst Franziskus für gut, die Norm zu verändern, die in den Rubriken des
Römischen Messbuchs (S. 300 n.11) steht: „Die Altardiener geleiten die
Männer…“. Sie soll deshalb in folgender Weise verbessert werden: „Die
Altardiener geleiten diejenigen, die aus dem Volk Gottes dazu ausgewählt
wurden…“ (und entsprechend im Caeremoniale Episcoporum n. 301 und n.
299b: „die Sitze für diejenigen, die [zur Fußwaschung] bestimmt wurden“), damit
so die Hirten eine kleine Gruppe von Gläubigen auswählen können, die die
Verschiedenheit und Einheit eines jeden Teiles des Gottesvolkes repräsentieren.
Diese Gruppe kann aus Männern und Frauen bestehen und angemessener Weise aus
Jungen und Alten, Gesunden und Kranken, Klerikern, Ordensleuten und Laien.
Kraft der ihr vom Papst verliehenen Vollmacht führt die Kongregation für
den Gottesdienst und die Sakramentenordnung diese Erneuerung in den liturgischen
Büchern des römischen Ritus ein und fordert die Hirten auf, ihre ureigene
Aufgabe wahrzunehmen und sowohl die Gläubigen, die zur Feier der Fußwaschung
ausgewählt werden, als auch alle anderen Gläubigen mit einer geeigneten
Hinführung zu befähigen, bewusst, tätig und mit geistlichem Gewinn diesen Ritus
mitzufeiern.
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen
Aus der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung am
6. Januar 2016, dem Hochfest der Erscheinung des Herrn.
Robert Card. Sarah
Präfekt
+ Arthur Roche
Erzbischof Sekretär
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