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HL. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

 

NOTIFIKATION*

 

Der Bischof der Diözese Haarlem (Niederlande) hat am 7. Mai 1956 nach eingehender Prüfung des Falles über die angeblichen Erscheinungen und Offenbarungen der „Frau aller Völker“ erklärt, daß die „Übernatürlichkeit der Erscheinungen nicht feststeht“ und daß er dementsprechend die öffentliche Verehrung des Bildes der „Frau aller Völker“ so wie die Verbreitung von Schriften, die die genannten Erscheinungen und Offenbarungen als übernatürlichen Ursprungs hinstellten, verboten hat.

Am 2. März 1957 hat der Haarlemer Bischof seine obengenannte Erklärung bestätigt, während das Heilige Offizium in einem Schreiben vom 13. März des gleichen Jahres die Klugheit und den pastoralen Eifer des Bischofs begrüßt und seine Maßnahmen gebilligt hat. Außerdem hat die Kongregation für die Glaubenslehre in Beantwortung eines Gesuches des Bischofs von Haarlem vom 29. März 1972 die bereits in dieser Sache getroffene Entscheidung am 24. Mai des gleichen Jahres bestätigt.

Im Hinblick auf weitere Entwicklungen und nach erneuter, noch tieferer Prüfung des Falles bestätigt die Kongregation für die Glaubenslehre mit der vorliegenden Verlautbarung, daß das von der zuständigen kirchlichen Behörde bereits ausgesprochene Urteil begründet ist, fordert Priester und Laien dazu auf, jede Propaganda für die angeblichen Erscheinungen und Offenbarungen der „Frau aller Völker“ zu unterlassen und ermahnt alle, ihre Verehrung für die heiligste Jungfrau, Königin der Welt (vgl. Enzyklika Ad caeli Reginam, AAS XXX [1954], 625-640), in den von der Kirche anerkannten und empfohlenen Formen zum Ausdruck zu bringen.

 

Rom, 25. Mai 1974.

 

* L’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, Nr. 26, 28. Juni 1974, Seite 5.