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HEILIGE KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

 

Dekret über die Impotenz, welche die Ehe ungültig macht

 

Die Heilige Kongregation für die Glaubenslehre vertritt schon seit jeher die Meinung, dass die Eheschließung jenen, die sich einer Vasektomie-Operation unterziehen mussten, wie auch jenen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, nicht verwehrt werden darf, weil die Impotenz in ihrem Fall nicht sicher erwiesen ist.

Nach eingehender Untersuchung dieser Praxis und auf der Grundlage der Studien, die von dieser Heiligen Kongregation sowie von der Kommission für die Revision des Codex des kanonischen Rechtes wiederholt durchgeführt wurden, haben die ehrwürdigen Väter dieser Heiligen Kongregation bei der Vollversammlung vom Mittwoch, dem 11. Mai 1977 beschlossen, auf die ihnen unterbreiteten Zweifel wie folgt zu antworten:

1. Besteht die Impotenz, welche die Ehe ungültig macht, in der bereits vorher existierenden und dauernden, absoluten wie auch relativen Unfähigkeit, den ehelichen Geschlechtsakt zu vollziehen?

2. Im Fall einer positiven Antwort: Ist der Erguss des in den Hoden produzierten Samens eine notwendige Bedingung für den ehelichen Geschlechtsakt?

Zum ersten Zweifel: ja; zum zweiten: nein.

Bei der dem unterzeichneten Präfekten dieser Heiligen Kongregation am Freitag, dem 13. dieses Monats und Jahres gewährten Audienz hat der Heilige Vater Paul VI., durch göttliche Vorsehung Papst, das vorliegende Dekret gebilligt und seine Veröffentlichung angeordnet.

Gegeben zu Rom, am Sitz der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre, 13. Mai 1977.

+ Franjo Kard. Šeper
Präfekt

+ Jérôme Hamer OP
Titularerzbischof von Lorea
Sekretär