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KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

 

Antwort auf vorgelegte Fragen*

 

Die Mitglieder der Kongregation für die Glaubenslehre haben in ihrer ordentlichen Versammlung auf ihnen vorgelegte Anfragen nachstehende Antworten gegeben:

I.

Anfrage: Wird durch Art. 4 Nr. 1 über die Wachsamkeit der Hirten der Kirche hinsichtlich der Bücher (vgl. AAS 67 [1975] 283) die Verpflichtung aufgehoben, für Katechismen und nationale katechetische Direktorien die Approbation des Heiligen Stuhles einzuholen, wie dies in Nr. 134 des Allgemeinen katechetischen Direktoriums der Kongregation für den Klerus (vgl. AAS 64 [1972] 173) vorgesehen ist?

Antwort: Nein.

II.

Anfrage: Sind die in Nr. 5,1 des zitierten Dekrets angeführten Worte „wird empfohlen“ (commendatur) dahingehend zu verstehen, daß damit das Recht der Ordinarien aufgehoben wird, kraft dessen sie verlangen können, daß Bücher und Schriften der im genannten Artikel angeführten Art von ihnen approbiert werden?

Antwort: Nein.

Der Heilige Vater Papst Johannes Paul II. hat in einer dem unterfertigten Kardinalpräfekten gewährten Audienz die angeführten Antworten approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet.

Im Gebäude der Kongregation für die Glaubenslehre, am 25. Juni 1980.

Franz Kard. Šeper
Präfekt

Hieronymus Hamer, O.P.,
Sekretär

 

* AAS 72 (1980) 756.