KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE ZUSAMMENFASSUNG DER INSTRUKTION ZUR INSTRUKTION Zielsetzung In den vergangenen Jahren haben die biomedizinischen Wissenschaften enorme Fortschritte gemacht, die neue therapeutische Perspektiven eröffnen, aber auch ernsthafte Fragen aufwerfen, die in der Instruktion Donum vitae (22. Februar 1987) nicht ausdrücklich behandelt worden sind. Die neue Instruktion vom 8. September 2008, dem Fest der Geburt der seligen Jungfrau Maria, möchte auf einige neuere Fragen der Bioethik antworten, die in weiten Kreisen der Gesellschaft Erwartungen und Unsicherheiten wecken. Auf diese Weise soll «die Bildung des Gewissens» (Nr. 10) gefördert und zu einer biomedizinischen Forschung ermutigt werden, welche die Würde jedes Menschen und der Fortpflanzung achtet. Titel Die Instruktion beginnt mit den Worten Dignitas personae: Die Würde einer Person ist jedem Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zuzuerkennen. «Dieses Grundprinzip, das ein großes „Ja“ zum menschlichen Leben ausdrückt, muss im Mittelpunkt des ethischen Nachdenkens über die biomedizinische Forschung stehen» (Nr. 2). Bedeutung Es handelt sich um eine «Instruktion lehrmäßiger Natur» (Nr. 1), die von der Kongregation für die Glaubenslehre herausgegeben und von Papst Benedikt XVI. ausdrücklich approbiert worden ist. Die Instruktion gehört deshalb zu den Dokumenten, die «am ordentlichen Lehramt des Nachfolgers Petri teilhaben» (Instruktion Donum veritatis, Nr. 18) und von den Gläubigen «mit dem religiösen Gehorsam ihres Geistes» (Instruktion Dignitas personae, Nr. 37) anzunehmen sind. Vorbereitung Schon seit mehreren Jahren studiert die Kongregation für die Glaubenslehre neuere biomedizinische Fragen, um die Instruktion Donum vitae fortschreiben zu können. Bei der Untersuchung dieser Fragen «wurde stets darauf geachtet, die wissenschaftlichen Aspekte – unter Zuhilfenahme der Studien der Päpstlichen Akademie für das Leben und einer großen Zahl von Fachleuten – zu berücksichtigen und sie anhand der Prinzipien der christlichen Anthropologie einer Prüfung zu unterziehen. Die Enzykliken Veritatis splendor und Evangelium vitae von Johannes Paul II. sowie andere Stellungnahmen des Lehramtes bieten klare methodische und inhaltliche Hinweise für die Prüfung der untersuchten Probleme» (Nr. 2). Adressaten Die Instruktion «richtet sich an die Gläubigen und an alle wahrheitssuchenden Menschen» (Nr. 3). Wenn die Kirche sittliche Prinzipien und Bewertungen für die biomedizinische Erforschung des menschlichen Lebens vorlegt, folgt sie nämlich «dem Licht der Vernunft wie auch des Glaubens. Sie trägt so zur Schaffung einer ganzheitlichen Sichtweise des Menschen und seiner Berufung bei, die all das aufzunehmen vermag, was in den Werken der Menschen und in den verschiedenen kulturellen und religiösen Traditionen, die nicht selten eine große Ehrfurcht vor dem Leben zeigen, an Gutem sichtbar wird» (Nr. 3). Aufbau Die Instruktion «umfasst drei Teile: Im ersten Teil werden einige anthropologische, theologische und ethische Aspekte von grundlegender Bedeutung in Erinnerung gerufen; im zweiten Teil kommen neue Probleme bezüglich der Fortpflanzung zur Sprache; im dritten Teil werden einige neue Therapien untersucht, die eine Manipulation des Embryos oder des menschlichen Erbgutes mit sich bringen» (Nr. 3).
ERSTER TEIL: ANTHROPOLOGISCHE, THEOLOGISCHE UND ETHISCHE ASPEKTE Die zwei Grundprinzipien
Glaube und Menschenwürde «Die Kirche ist davon überzeugt, dass das, was menschlich ist, vom Glauben nicht nur aufgenommen und geachtet, sondern auch gereinigt, erhoben und vervollkommnet wird» (Nr. 7). Gott hat jeden Menschen nach seinem Bild geschaffen; in seinem fleischgewordenen Sohn hat er das Geheimnis des Menschen voll enthüllt; durch den Sohn Gottes können wir Kinder Gottes werden. «Ausgehend vom Ineinander dieser beiden Dimensionen, der menschlichen und der göttlichen, wird der Grund für den unantastbaren Wert des Menschen besser verständlich: Er besitzt eine ewige Bestimmung und ist berufen, die dreifaltige Liebe des lebendigen Gottes zu teilen» (Nr. 8). Glaube und eheliches Leben «Diese beiden Dimensionen des Lebens, die natürliche und die übernatürliche, helfen auch besser verstehen, in welchem Sinn die Akte, die den Menschen ins Dasein setzen und durch die sich Mann und Frau einander gegenseitig schenken, ein Abglanz der dreifaltigen Liebe Gottes sind. Gott, der Liebe und Leben ist, hat Mann und Frau die Berufung zu einer besonderen Teilhabe an seinem Geheimnis personaler Gemeinschaft wie auch an seinem Werk als Schöpfer und Vater eingeprägt... Der in der sakramentalen Feier (der Ehe) geschenkte Heilige Geist eröffnet den christlichen Ehegatten die Gabe einer neuen Gemeinschaft der Liebe, die lebendiges und wirkliches Bild jener einzigartigen Einheit ist, welche die Kirche zum unteilbaren mystischen Leib des Herrn Jesus macht» (Nr. 9). Kirchliches Lehramt und Autonomie der Wissenschaft «Wenn die Kirche über die ethische Wertigkeit einiger Ergebnisse der neueren Forschungen der Medizin bezüglich des Menschen und seines Ursprungs urteilt, greift sie nicht in den Bereich ein, welcher der medizinischen Wissenschaft als solcher eigen ist, sondern erinnert alle Betroffenen an die ethische und soziale Verantwortung ihres Handelns. Sie ruft ihnen ins Gedächtnis, dass der sittliche Wert der biomedizinischen Wissenschaft abhängt von der unbedingten Achtung, die jedem Menschen in allen Momenten seines Daseins geschuldet ist, sowie vom Schutz der spezifischen Eigenart der personalen Akte, die das Leben weitergeben» (Nr. 10).
ZWEITER TEIL: NEUE PROBLEME Techniken zur Unterstützung der Fruchtbarkeit Heute werden folgende Techniken zur Behandlung der Unfruchtbarkeit angewandt:
Sittlich erlaubt sind alle Techniken, die folgende Güter achten: «das Recht jedes Menschen auf Leben und physische Unversehrtheit»; «die Einheit der Ehe, welche die gegenseitige Achtung des Rechtes der Eheleute einschließt, dass der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird»; «die eigentlich menschlichen Werte der Geschlechtlichkeit, die erfordern, dass die Zeugung einer menschlichen Person als Frucht des spezifisch ehelichen Aktes der Liebe zwischen den Eheleuten angestrebt werden muss» (Nr. 12).
In-vitro-Befruchtung und willentliche Beseitigung von Embryonen Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass bei den Techniken der In-vitro-Befruchtung «die Zahl der geopferten Embryonen sehr hoch ist» (Nr. 14): auch in den entwickelteren Zentren beträgt sie mehr als 80% (vgl. Fußnote 27). «Die Embryonen, die im Reagenzglas produziert wurden und Defekte aufweisen, werden direkt ausgeschieden. Immer häufiger sind Fälle, in denen nicht sterile Paare auf künstliche Befruchtungstechniken zurückgreifen und dabei bloß eine genetische Selektion ihrer Kinder anstreben». Von den in vitro produzierten Embryonen «wird eine bestimmte Zahl in den Mutterschoß übertragen, die anderen werden für eventuelle weitere Behandlungen eingefroren». Die Technik der Mehrlingsübertragung, also der Implantation einer «größeren Zahl von Embryonen, in der Voraussicht, dass einige davon verloren gehen ..., bringt faktisch eine bloß instrumentelle Behandlung der Embryonen mit sich» (Nr. 15). «Dass man bei den Techniken der In-vitro-Befruchtung die hohe Rate an tödlichen Ausgängen stillschweigend hinnimmt, zeigt in beredter Weise, dass der Ersatz des ehelichen Aktes durch eine technische Prozedur... dazu beiträgt, das Bewusstsein der gebührenden Achtung vor jedem Menschen zu schwächen. Die Anerkennung dieser Achtung wird hingegen gefördert durch die Intimität der Verheirateten, die von ehelicher Liebe beseelt ist... In Anbetracht der Instrumentalisierung des Menschen im Embryonalstadium muss man wiederholen: Die Liebe Gottes macht keinen Unterschied zwischen dem neu empfangenen Kind, das sich noch im Leib seiner Mutter befindet, und dem Kleinkind oder dem Jugendlichen oder dem Erwachsenen oder dem alten Menschen. Sie macht keinen Unterschied, weil sie in jedem von ihnen die Spur seines Bildes und der Ähnlichkeit mit ihm sieht... Deshalb hat das Lehramt der Kirche ständig den heiligen und unantastbaren Charakter jedes Menschenlebens von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende verkündet» (Nr. 16). Die Intracytoplasmatische Sameninjektion (ICSI) Die Intracytoplasmatische Sameninjektion ist eine Variante der In-vitro-Befruchtung, bei der «die Befruchtung nicht spontan im Reagenzglanz geschieht, sondern durch Injektion einer einzelnen vorher selektierten Samenzelle – oder manchmal durch die Injektion von unreifen Elementen der männlichen Keimbahn – in das Zellplasma der Eizelle» (Fußnote 32). Diese Technik ist sittlich unerlaubt: «Sie bewirkt eine vollständige Trennung der Fortpflanzung vom ehelichen Akt»; sie wird «außerhalb des Leibes der Eheleute durch Handlungen dritter Personen durchgeführt, deren Kompetenz und technische Leistung den Erfolg des Eingriffs bestimmen; sie vertraut das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Mediziner und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung der menschlichen Person» (Nr. 17). Das Einfrieren von Embryonen «Um die Eingriffe zur Entnahme von Eizellen nicht zu wiederholen, werden der Frau bei einem einzigen Eingriff mehrere Eizellen entnommen. Hierauf wird ein beträchtlicher Teil der in vitro erzeugten Embryonen eingefroren: entweder für einen zweiten Behandlungszyklus, wenn der erste erfolglos bleibt, oder für den Fall eines weiteren Kinderwunsches der Eltern» (Nr. 18). «Beim Einfrieren, auch Kryokonservierung genannt, werden die Embryonen auf ganz niedrige Temperaturen abgekühlt, um sie lange erhalten zu können» (Fußnote 35).
Das Einfrieren von Eizellen «Um die schweren ethischen Probleme im Zusammenhang mit der Kryokonservierung von Embryonen zu vermeiden, ist im Kontext der In-vitro-Befruchtungstechniken das Einfrieren von Eizellen vorgeschlagen worden» (Nr. 20). Die Kryokonservierung von Eizellen, die an sich nicht unsittlich ist und auch in anderen Zusammenhängen vorgeschlagen wurde, muss «im Zusammenhang mit dem Prozess der künstlichen Befruchtung als moralisch unannehmbar betrachtet werden» (Nr. 20). Die Embryonenreduktion «Einige Techniken, die bei der künstlichen Befruchtung gebraucht werden, vor allem die Übertragung von mehreren Embryonen in den Mutterschoß, haben zu einer beträchtlichen Erhöhung des Prozentsatzes der Mehrlingsschwangerschaften geführt. Deshalb ist der Gedanke aufgekommen, eine sogenannte Embryonenreduktion vorzunehmen. Sie besteht in einem Eingriff, durch den die Zahl der Embryonen oder Föten im Mutterleib durch ihre direkte Beseitigung vermindert wird» (Nr. 21). «In ethischer Hinsicht ist die Embryonenreduktion eine vorsätzliche selektive Abtreibung. Es handelt sich dabei nämlich um die absichtliche und direkte Beseitigung von einem oder mehreren unschuldigen Menschen in der Anfangsphase ihres Daseins. Als solche ist sie immer ein schweres sittliches Vergehen» (Nr. 21). Die Präimplantationsdiagnostik «Die Präimplantationsdiagnostik ist eine Form der pränatalen Diagnostik, die mit den Techniken der künstlichen Befruchtung verbunden ist und eine genetische Untersuchung der in vitro erzeugten Embryonen vor ihrer Übertragung in den Mutterschoß vorsieht. Sie wird zu dem Zweck durchgeführt, dass man die Sicherheit hat, der Mutter nur Embryonen zu übertragen, die keine Defekte haben oder mit einem bestimmten Geschlecht oder besonderen Merkmalen ausgestattet sind» (Nr. 22). «Im Unterschied zu anderen Formen der pränatalen Diagnostik... folgt auf die Präimplantationsdiagnostik gewöhnlich die Vernichtung des Embryos, der „verdächtigt“ wird, Gen- oder Chromosomendefekte aufzuweisen oder Träger eines nicht gewollten Geschlechtes oder nicht erwünschter Merkmale zu sein. Deshalb ist die Präimplantationsdiagnostik... faktisch auf eine qualitative Selektion mit der damit zusammenhängenden Beseitigung von Embryonen ausgerichtet, die eine frühabtreibende Praxis darstellt... Wenn man den menschlichen Embryo als bloßes „Labormaterial“ behandelt, kommt es zu einer Veränderung und Diskriminierung auch bezüglich des Begriffs der Menschenwürde... Eine solche Diskriminierung ist unsittlich und müsste deshalb als rechtlich unannehmbar betrachtet werden» (Nr. 22). Neue Formen der Interzeption und der Kontragestion Es gibt technische Mittel, die nach einer Befruchtung wirken, also zu einem Zeitpunkt, an dem der Embryo bereits gebildet ist.
Die Interzeptiva bewirken nicht immer, wenn sie eingenommen werden, eine Abtreibung, auch weil es nicht nach jedem Geschlechtsverkehr zu einer Befruchtung kommt. Man muss jedoch anmerken, «dass bei denen, welche die Einnistung eines möglicherweise empfangenen Embryos verhindern wollen und deshalb solche Mittel wünschen oder verschreiben, im Allgemeinen die Vorsätzlichkeit zur Abtreibung vorhanden ist». Bei der Kontragestion «handelt es sich um die Abtreibung eines bereits eingenisteten Embryos... Deshalb zählt die Anwendung der interzeptiven und der kontragestiven Mittel zur Sünde der Abtreibung und ist in schwerwiegender Weise unsittlich» (Nr. 23).
DRITTER TEIL: NEUE THERAPIEN, DIE EINE MANIPULATION DES EMBRYOS Die Gentherapie Unter Gentherapie versteht man «die Anwendung genetischer Techniken auf den Menschen mit einer therapeutischen Zielsetzung, das heißt zum Zweck der Heilung von Krankheiten auf genetischer Basis» (Nr. 25).
In ethischer Hinsicht gelten folgende Prinzipien:
Das menschliche Klonen Unter menschlichem Klonen ist «die asexuelle und agamische Reproduktion des gesamten menschlichen Organismus gemeint, um eine oder mehrere „Kopien“ zu produzieren, die mit dem einzigen Stammelternteil genetisch im Wesentlichen identisch sind» (Nr. 28). Zur Durchführung des menschlichen Klonens werden zwei Techniken vorgeschlagen: a) Die Zwillingsspaltung «besteht in der künstlichen Abspaltung einiger Zellen oder Zellgruppen vom Embryo in den ersten Phasen der Entwicklung und in der anschließenden Übertragung dieser Zellen in den Mutterschoß, um auf künstliche Weise identische Embryonen zu erlangen» (Fußnote 47). b) Die Kernübertragung «besteht darin, dass ein Kern, der einer embryonalen oder somatischen Zelle entnommen worden ist, in eine zuvor entkernte Eizelle eingeführt und hierauf aktiviert wird, so dass sich diese als Embryo entwickeln müsste» (Fußnote 47). Das Klonen wird mit zwei Zielsetzungen verbunden: mit einem reproduktiven Ziel, d.h. um die Geburt eines geklonten Kindes zu erlangen, sowie mit einem therapeutischen Ziel, d.h. zum Zweck des Forschung. Das Klonen «ist in sich unerlaubt, weil es einen neuen Menschen ohne Verbindung mit dem Akt der gegenseitigen Hingabe von zwei Ehegatten und, noch radikaler, ohne irgendeine Beziehung zur Geschlechtlichkeit ins Leben rufen will. Ein solches Vorgehen öffnet die Tür für Missbräuche und Manipulationen, die schwer gegen die Menschenwürde verstoßen» (Nr. 28).
Die therapeutische Verwendung der Stammzellen «Stammzellen sind undifferenzierte Zellen, die zwei grundlegende Merkmale aufweisen: a) die Fähigkeit, sich lange zu vermehren, ohne sich zu differenzieren; b) die Fähigkeit, Vorläuferzellen hervorzubringen, aus denen sich hoch differenzierte Zellen, wie etwa Nerven-, Muskel- oder Blutzellen, entwickeln. Seit man experimentell festgestellt hat, dass Stammzellen, die in ein beschädigtes Gewebe eingefügt werden, die Zellwiederbevölkerung und die Regeneration dieses Gewebes begünstigen, haben sich für die regenerative Medizin neue Perspektiven eröffnet, die unter den Forschern in aller Welt großes Interesse geweckt haben» (Nr. 31). Für die ethische Bewertung muss man vor allem die Methoden für die Gewinnung der Stammzellen in Betracht ziehen.
Es ist zudem anzufügen, dass zahlreiche Untersuchungen den adulten Stammzellen positivere Ergebnisse als den embryonalen Stammzellen bescheinigen. Versuche der Produktion von Hybriden «Vor kurzem wurden tierische Eizellen zur Reprogrammierung der Kerne von menschlichen Körperzellen verwendet. Mit diesem Verfahren... möchte man embryonale Stammzellen aus den sich bildenden Embryonen gewinnen, ohne menschliche Eizellen verwenden zu müssen» (Nr. 33). «In ethischer Hinsicht stellen solche Prozeduren eine Beleidigung der Menschenwürde dar, weil genetische Elemente von Mensch und Tier vermischt werden und so die spezifische Identität des Menschen beeinträchtigt wird» (Nr. 33). Die Verwendung von menschlichem „biologischem Material“ unerlaubten Ursprungs Für die wissenschaftliche Forschung und für die Herstellung von verschiedenen Produkten werden gelegentlich Zelllinien verwendet, die das Resultat einer unrechtmäßigen Handlung gegen das Leben oder die physische Unversehrtheit eines Menschen sind.
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